Zunder hat geschrieben:(21 Oct 2016, 23:45)
Wie kommst du denn da drauf?
Dein PA reicht vollkommen, um deine Staatsangehörigkeit nachzuweisen.
Nein, diese Formulierung ist definitiv falsch!
Der PA dient eben nicht als Nachweis für die Staatsangehörigkeit, sondern erlaubt lediglich die Vermutung, dass Du deutscher Staatsbürger bist. Der Nachweis darüber ist allein über den Staatsangehörigkeitsausweis zu führen.
Und dieser Nachweis hat was mit dem Jahr 1938 zu tun, also ein Rückblick in die Nazigesetze.
Dort, meine ich, ist auch der Schlüssel für diese sehr seltsame, weitgehend unbekannte Praktik zu finden.
Wenn nämlich der PA als schlüssiger Beweis gelten würde, müssten alle Staatsbürger nachweisen, dass sie und/oder ihre Vorfahren seit 1938 als Deutsche galten.
Und der Grund für die Beibehaltung von Nachweisen aus der Nazizeit bis in 2016 hat wohl dann mit dem zu tun, was die Reichsbürger mutmassen.
Kann man das nicht mal vernünftig erklären?
Hast du schon mal geheiratet und dafür einen "Staatsangehörigkeitsausweis" gebraucht? ...
Nein, dafür brauchte ich eine Frau ...
Wer die Vergangenheit kontrolliert, kontrolliert die Zukunft; wer die Gegenwart kontrolliert, kontrolliert die Vergangenheit.
Eric Arthur Blair