Re: Frauke Petry gezielt dämonisiert ?
Verfasst: Montag 1. Februar 2016, 02:10
Danke, so geht es hier auch!Kohlmeise hat geschrieben:(01 Feb 2016, 02:05)
Den legt das Gesetz fest und nicht Frau Petry. So weit kommt's noch!
Danke, so geht es hier auch!Kohlmeise hat geschrieben:(01 Feb 2016, 02:05)
Den legt das Gesetz fest und nicht Frau Petry. So weit kommt's noch!
Zunächst, die Überwindung eines Zaunes ist keine so schwere Tat, dass deshalb geschossen werden darf. Es mag zwar unangenehm sein, wenn jemand einen Zaun überklettert, den er nicht überklettern soll, das Rechtsgut des Lebens hat in der Abwägung aber deutlich mehr Gewicht als diese Unanehmlichkeit. Sicher könnte man in die Luft schießen, sodann vielleicht auf einen Fußknöchel zielen, der Bundesgerichtshof stellte jedoch klar, das auf Menschen gerichtete Schüsse unkontrollierbar gefährlich sind. Es verbietet sich also.schelm hat geschrieben:(01 Feb 2016, 01:25)
Netter Versuch. Auf der Flucht erschossen.... ja ja, hinterrücks, ohne Warnung. Tatsächlich sieht es so aus, die FAZ schreibt :
" Tatsächlich steht in Paragraph 11 des „Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes“ (UZwG), dass Bundespolizisten „im Grenzdienst Schusswaffen auch gegen Personen gebrauchen“ dürfen, „die sich der wiederholten Weisung, zu halten“ oder sich durchsuchen zu lassen, „durch die Flucht zu entziehen versuchen“. (.....)
Dem Wortlaut nach dürften Bundespolizisten also auf jemanden schießen, der auf Aufforderung nicht anhält, sondern flüchtet. Das Gesetz besteht aber nicht nur aus Paragraph 11. Da ist zum einen auch Paragraph 12, der besagt, dass Schusswaffen nur gebraucht werden dürfen, wenn wirklich kein anderes Mittel in Frage kommt. Zum anderen sind Polizisten zur Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gezwungen. Jeder Polizist weiß, dass er im Falle der Anwendung von Gewalt immer die Rechtsgüter abwägen muss, die einander gegenüberstehen. Ein besonders wichtiges Rechtsgut ist das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 des Grundgesetzes. Schon deshalb ist jedem Polizisten klar, dass ein Schusswaffengebrauch nur zur Verhinderung schwerer Straftaten in Frage kommt, er also niemals auf Menschen schießen dürfte, die lediglich nach Deutschland kommen, um einen Asylantrag zu stellen; zumal die Wahrscheinlichkeit, dass Flüchtlinge sich der Kontrolle entziehen würden, gering ist. Solange Asylbegehren in der Bundesrepublik noch Aussicht auf Erfolg haben, kämen nur schlecht informierte Flüchtlinge auf den Gedanken, vor Bundespolizisten zu fliehen. Schließlich sind die Beamten die erstbeste Anlaufstelle, um sich als Asylsuchender zu erkennen zu geben. "
Nochmal : Fragestellung an Petry beinhaltet nicht Massen von Flüchtlingen mit der Schusswaffe abzuwehren, die bei den Beamten Asyl beantragen wollen, sondern eine Person, die über einen Grenzzaun klettert, und nach Paragraf 11, Zitat : " ..... sich der wiederholten Weisung, zu halten“ oder sich durchsuchen zu lassen, „durch die Flucht zu entziehen versuchen“. (.....)
" Halten " im Falle eines vorhandenen Grenzzaunes bedeutet die gewaltsame Überwindung des Zauns zu beenden, denn aus ihr folgt bei vorhandener Möglichkeit Asyl zu beanspruchen, also einen offiziellen Grenzübergang zwecks Registrierung zu benutzen, die damit dokumentierte Absicht sich der Registrierung zu entziehen, damit fällt die Person nicht mehr unter den Status Flüchtling, sondern unter die Personen, die an Hand von Paragraf 11, unter Berücksichtigung von Paragraf 12, zu behandeln sind.
http://blogs.deutschlandfunk.de/berlinb ... er-grenze/Beamte müssten daher bei Schusswaffengebrauch an der Grenze gegen unbewaffnete, sie nicht angreifende Flüchtlinge wohl damit rechnen, dass sie sich selbst strafbar machen. Der BGH konkretisierte in seinem Mauerschützen-Urteil 1992 noch einmal den Maßstab
Bei dieser Formulierung fällt das Plural in Verbindung mit "viele" durchaus auf.Frauke Petry: Wir brauchen umfassende Kontrollen, damit nicht weiter so viele unregistrierte Flüchtlinge über Österreich einreisen können.
http://www.morgenweb.de/nachrichten/pol ... -1.2620328Petry: Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz.
Es gibt in Deutschland ein Gesetz, das einen Schießbefehl an den Grenzen enthält?
Petry: Ich habe das Wort Schießbefehl nicht benutzt. (...)
Du siehst ja schon Deutschland ala DDR als eingemauert! Wie wäre es noch mir Dach drüber, damit wir bei Regen nicht nass werden? Man sollte sich dann auch mal fragen, wer in Europa zu euch hält? Was sagen in Österreeich eure Kumpels von der Haiderpartei, wenn ihr eine Million Flüchtlinge nach Österreich abschiebt? Nationaisten Österreichs, Polen und Ungarn gehen sich dann selbst an den Kragen.schelm hat geschrieben:(01 Feb 2016, 02:01)
Nichts. Deshalb präzisiert Petry im Interview ihre Aussage ja auch durch ein " notfalls " . Wenn also jemand über einen Grenzzaun klettert, so soll das verhindert werden, wozu sonst der Zaun ? Dies kann durch Zuruf erfolgen, oder bei Nichtbefolgung auch durch einen Warnschuss, der die Person nicht gefährden kann. Klettert die Person trotzdem weiter, muss immer noch nicht auf sie direkt geschossen werden, sondern sie wäre festzunehmen.
Das Schießen auf die Person WÄHREND des Überkletterns, wenn sie auf die Aufforderung nicht reagiert, wäre unter Berücksichtigung von Paragraf 12 , aber Anwendung von Paragraf 11, imho dann " notfalls " zulässig, wenn ihre Festnahme nicht möglich erscheint, weil bspw. unmittelbar hinter diesem Zaun ein uneinsehbares Waldstück liegt und die Beamten die Person nicht vorher erreichen könnten.
Eben. Das Gesetz. Und selbiges legitimiert bereits den Gebrauch der Schusswaffe gegen Personen an der Grenze, die wie im Paragraf 11 benannt sich den wiederholten Aufforderungen zum Halten verweigern oder sich Durchsuchungen entziehen wollen durch Flucht. Preisfrage : Warum würde eine Person über einen vorhandenen Grenzzaun klettern wollen ? Aus sportlicher Herausforderung, um sich im Anschluss bei den Beamten vorzustellen ?Kohlmeise hat geschrieben:(01 Feb 2016, 02:05)
Den legt das Gesetz fest und nicht Frau Petry. So weit kommt's noch!
das tut es eben nicht ...schelm hat geschrieben:(01 Feb 2016, 02:23)
Eben. Das Gesetz. Und selbiges legitimiert bereits den Gebrauch der Schusswaffe gegen Personen an der Grenze, die wie im Paragraf 11 benannt sich den wiederholten Aufforderungen zum Halten verweigern oder sich Durchsuchungen entziehen wollen durch Flucht. Preisfrage : Warum würde eine Person über einen vorhandenen Grenzzaun klettern wollen ? Aus sportlicher Herausforderung, um sich im Anschluss bei den Beamten vorzustellen ?
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Der Senat nimmt, was das Recht auf Leben angeht, die von der Revision des Angeklagten W. gemachten kritischen Hinweise auf die Auslegung des § 11 UZwG sowie der §§ 15, 16 UZwGBw (ebenso Polakiewicz EuGRZ 1992, 177, 185) ernst. Er findet es befremdlich, daß im Schrifttum bei der Auslegung des § 16 UZwGBw ein bedingter Tötungsvorsatz als von der Vorschrift gedeckt bezeichnet worden ist (Jess/Mann, UZwGBw, 2. Aufl. 1981, § 16 Rdn. 4), und pflichtet Frowein (in: Kritik und Vertrauen, Festschrift für Peter Schneider, 1990 S. 112 ff) darin bei, daß in der Bundesrepublik Deutschland der Schußwaffengebrauch gegen Menschen angesichts seiner unkontrollierbaren Gefährlichkeit (vgl. dazu BGHSt 35, 379, 386) auch im Grenzgebiet (§ 11 UZwG) auf die Verteidigung von Menschen beschränkt werden sollte (aaO S. 117), also auf Fälle, in denen von demjenigen, auf den geschossen wird, eine Gefährdung von Leib oder Leben anderer zu befürchten ist.
Offensichtlich. Dann kann die Polizei bei den nächsten Krawallen in Heidenau oder von HoGeSa/Pegida ja gleich mal das Feuer eröffnen. Könnte ja sein, dass man einen Straftäter nicht erwischt. Und hier haben wir eine reale Straftat (inkl. der Bedrohung von Menschenleben). Bei jemanden, der ggf. versucht eine Grenze zu passieren, nicht. Aber vermutlich kriegen sie bei solchen Schlagzeilen in der Lügenpresse einen inneren Reichsparteitag:Tomaner hat geschrieben:(01 Feb 2016, 02:07)
Genau, wenn also 12 Jährige Kinder von AfD Anhängern einen Zigarettenautomat aufbrechen und ausreißen, immer schön schießen. Wenn Pegida die Grenzen zur Volksverhetzung überschreiten, Feuer eröffnen!
Unfug. Diese Variante macht nur Sinn, wenn man eine Grenzsicherung mit Zäunen tatsächlich installieren würde, bei gleichzeitigem Beibehalt sozialer Anreize und dauerhafter Bleibeperspektiven. Wobei der technische Aufwand plus Kosten sicher im krassen Missverhältnis zum Nutzen stünde. Dann ginge es nur noch darum, zumindest alle zu registrieren, wilde Zuwanderung zu verhindern. Kappt man die Anreize, braucht man keine Grenzsicherung mit Zäunen, denn dann wäre D nicht attraktiver als irgendwo ein gut versorgtes Flüchtlingslager in den Anrainerstaaten Syriens, wenn.... man denn mal anfangen würde dort die Standards zu verbessern.Tomaner hat geschrieben:(01 Feb 2016, 02:18)
Du siehst ja schon Deutschland ala DDR als eingemauert! Wie wäre es noch mir Dach drüber, damit wir bei Regen nicht nass werden? Man sollte sich dann auch mal fragen, wer in Europa zu euch hält? Was sagen in Österreeich eure Kumpels von der Haiderpartei, wenn ihr eine Million Flüchtlinge nach Österreich abschiebt? Nationaisten Österreichs, Polen und Ungarn gehen sich dann selbst an den Kragen.
das geht auch nicht ...schelm hat geschrieben:(01 Feb 2016, 02:36)
Unfug. Diese Variante macht nur Sinn, wenn man eine Grenzsicherung mit Zäunen tatsächlich installieren würde, bei gleichzeitigem Beibehalt sozialer Anreize und dauerhafter Bleibeperspektiven. Dann ginge es nur noch darum, zumindest alle zu registrieren, wilde Zuwanderung zu verhindern. Kappt man die Anreize, braucht man keine Grenzsicherung mit Zäunen, denn dann wäre D nicht attraktiver als irgendwo ein gut versorgtes Flüchtlingslager in den Anrainerstaaten Syriens, wenn.... man denn mal anfangen würde dort die Standards zu verbessern.
Ihr vergisst aber beide was: wer unbemerkt ins Land kommt, egal ob zur Durchreise oder um unterzutauchen, kriegt gar keine "finanziellen Anreize", sofern man das Leben als Bettler nicht als solches ansieht. Ist halt seine komische Stimmungsmache aus der Ich-Perspektive. Die Hauptgründe sind völlig andere und eine dauerhafte Bleibeperspektive hat kaum jemand; erst recht nicht ohne eigenen Job. Und selbst wenn es diese Perspektive aus dem AfD-Märchenbuch gäbe: die meisten wollen im Falle eines Friedens wieder weg.bakunicus hat geschrieben:(01 Feb 2016, 02:38)
das geht auch nicht ...
dazu müßest du das sozialstaatsprinzip abschaffen, welches aber dem ewigkeitsgebot unterliegt
Glaub ich so ad hoc nicht. Kriegsflüchtlinge haben Anspruch auf Schutz, aber nicht auf Rundumversorgung lt. Genfer Konvention. Und Asylberechtigt sind in Relation sowieso nur wenige, siehe Drittstaatenregelung.bakunicus hat geschrieben:(01 Feb 2016, 02:38)
das geht auch nicht ...
dazu müßest du das sozialstaatsprinzip abschaffen, welches aber dem ewigkeitsgebot unterliegt
nicht ganz ...frems hat geschrieben:(01 Feb 2016, 02:43)
Ihr vergisst aber beide was: wer unbemerkt ins Land kommt, egal ob zur Durchreise oder um unterzutauchen, kriegt gar keine "finanziellen Anreize", sofern man das Leben als Bettler nicht als solches ansieht. Ist halt seine komische Stimmungsmache aus der Ich-Perspektive. Die Hauptgründe sind völlig andere und eine dauerhafte Bleibeperspektive hat kaum jemand; erst recht nicht ohne eigenen Job. Und selbst wenn es diese Perspektive aus dem AfD-Märchenbuch gäbe: die meisten wollen im Falle eines Friedens wieder weg.
google mal nach karlsruhe und anspruch von asylsuchenden auf SGB II oder SGB XIIschelm hat geschrieben:(01 Feb 2016, 02:44)
Glaub ich so ad hoc nicht. Kriegsflüchtlinge haben Anspruch auf Schutz, aber nicht auf Rundumversorgung lt. Genfer Konvention. Und Asylberechtigt sind in Relation sowieso nur wenige, siehe Drittstaatenregelung.
Na ja, das spart ja nicht wirklich Kosten, sondern belastet die Gesellschaft. Wer mit kriminellen Absichten bewusst unregistriert einreisen will, ist auf größere Fische aus als H4. Abgesehen von möglichen Radikalen oder gar Terroristen. Bestenfalls Schwarzarbeit als Motiv.frems hat geschrieben:(01 Feb 2016, 02:43)
Ihr vergisst aber beide was: wer unbemerkt ins Land kommt, egal ob zur Durchreise oder um unterzutauchen, kriegt gar keine "finanziellen Anreize", sofern man das Leben als Bettler nicht als solches ansieht. Ist halt seine komische Stimmungsmache aus der Ich-Perspektive. Die Hauptgründe sind völlig andere und eine dauerhafte Bleibeperspektive hat kaum jemand; erst recht nicht ohne eigenen Job. Und selbst wenn es diese Perspektive aus dem AfD-Märchenbuch gäbe: die meisten wollen im Falle eines Friedens wieder weg.
Die Polizei darf niemanden an der Grenze abweisen, der einen Asylantrag stellen möchte. Wer über die grüne Grenze unbemerkt flieht, muss sich ebenfalls bei Behörden melden, wenn er einen Antrag stellen möchte und dann die besagten Leistungen erst einmal bekommt. Taucht er unbemerkt unter, gibt's keinen Cent. Woher auch?bakunicus hat geschrieben:(01 Feb 2016, 02:46)
nicht ganz ...
erst mal im land, ist auch derjenige der über die grüne grenze ins land gekommen ist antragsberechtigt auf prüfung von asyl- oder flüchtlingsstatus, und bis zur klärung bekommt er auch sozialleistungen.
War das schon mal anders?frems hat geschrieben:(01 Feb 2016, 02:51)
Die Polizei darf niemanden an der Grenze abweisen, der einen Asylantrag stellen möchte. Wer über die grüne Grenze unbemerkt flieht, muss sich ebenfalls bei Behörden melden, wenn er einen Antrag stellen möchte und dann die besagten Leistungen erst einmal bekommt. Taucht er unbemerkt unter, gibt's keinen Cent. Woher auch?
Wie schon mehrfach erläutert, ist das Überklettern eines Zaunes eben kein gesetzmäßiger Grund, um Menschenleben aufs Spiel zu setzen.schelm hat geschrieben:(01 Feb 2016, 02:23)
Eben. Das Gesetz. Und selbiges legitimiert bereits den Gebrauch der Schusswaffe gegen Personen an der Grenze, die wie im Paragraf 11 benannt sich den wiederholten Aufforderungen zum Halten verweigern oder sich Durchsuchungen entziehen wollen durch Flucht. Preisfrage : Warum würde eine Person über einen vorhandenen Grenzzaun klettern wollen ? Aus sportlicher Herausforderung, um sich im Anschluss bei den Beamten vorzustellen ?
http://blogs.deutschlandfunk.de/berlinb ... er-grenze/Diese Behauptung, dass das „Halt“-Ruf-Ignorieren allein bereits den Schusswaffeneinsatz rechtfertige, ist rechtlich so kaum haltbar.
Nur mal nebenbei bemerkt, es macht in einer Diskussion keinen Sinn fortzufahren, wenn man nun schon oft diesen Paragrafen 11 zitiert, aber dessen Inhalt ignoriert wird. Ist er geltendes Recht, ja oder nein ? Falls ja, so ist ein illegaler Grenzübertritt jedenfalls einer durch Personen, die sich wiederholt der Aufforderung zum Halt und der Kontrolle durch Flucht entziehen, also genau das, was jemand täte, der einen Grenzzaun überwinden will und auf nichts reagiert. Der geht danach nicht zum Grenzbeamten.bakunicus hat geschrieben:(01 Feb 2016, 02:32)
das tut es eben nicht ...
siehe hier :
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 9#p3422689
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Der Senat nimmt, was das Recht auf Leben angeht, die von der Revision des Angeklagten W. gemachten kritischen Hinweise auf die Auslegung des § 11 UZwG sowie der §§ 15, 16 UZwGBw (ebenso Polakiewicz EuGRZ 1992, 177, 185) ernst. Er findet es befremdlich, daß im Schrifttum bei der Auslegung des § 16 UZwGBw ein bedingter Tötungsvorsatz als von der Vorschrift gedeckt bezeichnet worden ist (Jess/Mann, UZwGBw, 2. Aufl. 1981, § 16 Rdn. 4), und pflichtet Frowein (in: Kritik und Vertrauen, Festschrift für Peter Schneider, 1990 S. 112 ff) darin bei, daß in der Bundesrepublik Deutschland der Schußwaffengebrauch gegen Menschen angesichts seiner unkontrollierbaren Gefährlichkeit (vgl. dazu BGHSt 35, 379, 386) auch im Grenzgebiet (§ 11 UZwG) auf die Verteidigung von Menschen beschränkt werden sollte (aaO S. 117), also auf Fälle, in denen von demjenigen, auf den geschossen wird, eine Gefährdung von Leib oder Leben anderer zu befürchten ist.
Nein, das war natürlich schon immer so. Erst wenn man von den Behörden erfasst wurde, gibt was. Ist doch nicht so, als würde irgendwo ein Flüchtlingsgeldautomat stehen, wo jeder Passant Geld bekommt, sobald er den Knopf drückt.Bielefeld09 hat geschrieben:(01 Feb 2016, 02:59)
War das schon mal anders?
Ich meine, in der Vergangenheit?
Wer nicht gemeldet ist, bekommt nix.
Ist aber da.
Aber Frauke rettet auch das!
Bestimmt!
frems hat geschrieben:(01 Feb 2016, 02:51)
Die Polizei darf niemanden an der Grenze abweisen, der einen Asylantrag stellen möchte. Wer über die grüne Grenze unbemerkt flieht, muss sich ebenfalls bei Behörden melden, wenn er einen Antrag stellen möchte und dann die besagten Leistungen erst einmal bekommt. Taucht er unbemerkt unter, gibt's keinen Cent. Woher auch?
Bitte stelle solche Fragen nicht ins Forum,DarkLightbringer hat geschrieben:(01 Feb 2016, 03:02)
Wie schon mehrfach erläutert, ist das Überklettern eines Zaunes eben kein gesetzmäßiger Grund, um Menschenleben aufs Spiel zu setzen.
http://blogs.deutschlandfunk.de/berlinb ... er-grenze/
Man kann das natürlich ändern wollen.
Tja, welche Motive könnte ein Zaunkletterer haben? Vielleicht will er die Beamten ärgern oder er glaubt, er habe keine guten Papiere oder er reagiert wie in Trance auf Schlüsselreize, die er im Krieg gelernt hat.
Warum laufen Kaufhausdiebe weg? Warum versucht ein Bahnreisender, sich der Fahrkartenkontrolle zu entziehen und warum macht jemand falsche Angaben in der Steuererklärung? Aber vor allem - warum wird nicht immer scharf geschossen?
Das wird ja nicht an der Grenze entschieden. Wer bei uns ist und dann in ein anderes Land geschickt wird, der sieht auch keinen Cent. Und klopft er erneut bei uns an und per Fingerabdruck sieht man, dass er schon mal da war, ebenfalls. Wer dann unbemerkt nach Deutschland einreist und hier bleiben möchte, hat nur die Möglichkeit, bei Bekannten Unterschlupf zu suchen, die ihn versorgen. Vom Staat gibt's nichts. Und wird er straffällig und wird von der Polizei erwischt, hat er gleich mehrere Probleme auf einmal.bakunicus hat geschrieben:(01 Feb 2016, 03:10)
schon klar ...
aber der run auf die grünen grenzen wird ja auch erst dann kommen, wenn eben doch wg. der kontingentregelung abgewiesen wird ...
frems hat geschrieben:(01 Feb 2016, 03:24)
---Wer bei uns ist und dann in ein anderes Land geschickt wird, der sieht auch keinen Cent. Und klopft er erneut bei uns an und per Fingerabdruck sieht man, dass er schon mal da war, ebenfalls. Wer dann unbemerkt nach Deutschland einreist und hier bleiben möchte, hat nur die Möglichkeit, bei Bekannten Unterschlupf zu suchen, die ihn versorgen. Vom Staat gibt's nichts. Und wird er straffällig und wird von der Polizei erwischt, hat er gleich mehrere Probleme auf einmal. ---
Ach gott, wieder ein Opfer.Julian hat geschrieben:(01 Feb 2016, 03:34)
Naja, mal sehen, wie die Leute die Situation in einem halben Jahr beurteilen werden. Irgendwann werden alle Turnhallen voll sein, die Kosten werden von 20 bis 30 auf 40 bis 60 Milliarden gestiegen sein, die Unsicherheit auf den Straßen wird wachsen, vielleicht wird es noch den einen oder anderen Terroranschlag geben.
Im Moment kommen 2.500 pro Tag, also über 900.000 pro Jahr. Wenn die Zahlen im Frühjahr ansteigen, wovon auszugehen ist, könnten es dieses Jahr gut und gerne zwischen zwei und drei Millionen werden. Leider darf und kann Deutschland ja als einziges Land auf der Welt seine Grenzen nicht verteidigen und muss all dies passiv erdulden, zumindest sagen das Frau Merkel und das ZDF, und die müssen es ja wissen.
Roger Köppel ist in der Schweiz in der SVP, die ist konservativ, aber nicht rechtsextrem wie die AfD.IndianRunner hat geschrieben:(31 Jan 2016, 21:16)
Das würde Inhalt erfordern . Wird nicht passieren.
[youtube][/youtube]
Sehenswert!!!!!
Es läuft nichts bei den Rechten,Hamilton hat geschrieben:(01 Feb 2016, 04:17)
Roger Köppel ist in der Schweiz in der SVP, die ist konservativ, aber nicht rechtsextrem wie die AfD.
Rechts ist die SVP, sie ist aber nicht rechtsextrem.Bielefeld09 hat geschrieben:(01 Feb 2016, 04:26)
Es läuft nichts bei den Rechten,
noch nicht einmal das Videeo.
Wieder ein Opfer.Ludwig hat geschrieben:(01 Feb 2016, 04:26)
Wer Realitäten nicht akzeptieren möchte, der darf gerne andere Parteien wählen.
Natürlich bin ich als deutscher Staatsbürger daran interessiert das unsere Grenzen und Souveränität als Ultima Ratio auch mit Waffengewalt verteidigt wird.
Das ist selbstverständlich. und natürlich im Einklag mit geltendem Recht.
Man muss sich m klaren darüber sen, das andersartige Forderungen dem linksextremen Spektrum angehören.
Die von den etabliereten Partein gesteuerte und durchsetzte Presse wirft sich natürlich auf jede noch so unpopuläre Äußerung, dennoch wissen natürlich auch die etablierten Parteien um die Realität, aber was dem politischem Gegner schadet wird natürlich ausgeschlachtet.
Als ob es einem denkenden Bürger in D gibt der nicht weiß oder es befürwortet, das die Grenze im Notfall mit Waffengewalt verteidigt wird. Das ist doch der Normalfall.
http://www.morgenweb.de/nachrichten/pol ... -1.2620328Petry: Wir müssen natürlich genügend Bundespolizisten einsetzen und dürfen Zurückweisungen nicht scheuen. Dies muss notfalls auch mit Grenzsicherungsanlagen durchgesetzt werden.
Wie hoch sollen die Zäune sein?
Petry: Sie können es nicht lassen! Schauen Sie doch mal nach Spanien. Die haben auch hohe Zäune.
Was passiert, wenn ein Flüchtling über den Zaun klettert?
Petry: Dann muss die Polizei den Flüchtling daran hindern, dass er deutschen Boden betritt.
Und wenn er es trotzdem tut?
Petry: Sie wollen mich schon wieder in eine bestimmte Richtung treiben.
Noch mal: Wie soll ein Grenzpolizist in diesem Fall reagieren?
Petry: Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz.
Es gibt in Deutschland ein Gesetz, das einen Schießbefehl an den Grenzen enthält?
Schau mal, wer an der Grenze Zäune einreisst und sich gewaltsam Zugang verschafft, ist erstmal keine Flüchtling, sondern ein potenzieller EindringlingBielefeld09 hat geschrieben: Wieder ein Opfer.
Es tut mir so leid für dich.
Was bedeutet Grenze für dich?
Ich kenn ja keine mehr.
Aber darf man da Schießen gegen Flüchtlinge?
Am Krim-Zappzerapp wird sich die von der russischen Botschaft in Berlin beratene AfD ja wohl nicht weiter stören, nur an unseren Grenzen möchte sie den Schießbefehl.Ludwig hat geschrieben:(01 Feb 2016, 05:04)
Schau mal, wer an der Grenze Zäune einreisst und sich gewaltsam Zugang verschafft, ist erstmal keine Flüchtling, sondern ein potenzieller Eindringling
Ob es ein Flüchtling ist, das könnte man unter anderen Umständen besser klären, aber in diesem Fall hat die Grenzsicherung Priorität bis weitere Dinge geklärt sind bzw. werden können
Hierbei muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben, aber wir sprechen ja von der "Ultima Ratio".
Du kannst das ja mal testen indem du hier im inneren Grenzen überschreitest, verschaffe dir doch mal gewaltsam Zugang zur türkischen Botschaft, und schau dann ob evtl. Waffen zum Einsatz kommenProbiere es doch einfach mal aus
es geht hier nicht um den nutzen für die helfenden ...Demolit hat geschrieben:(01 Feb 2016, 08:00)
...lach...nun keiner davon ist "ehrlich". Der Situation geschuldet lügt er immer...mal mehr , mal weniger. So zeigt es das Leben in Extremsituationen.
Dass wir das verleugnen, uns davor verschließen und nicht geschmeidig darauf reagieren, zeigt die Dekadenz des Helfens aus einer falsch verstandenen Moralität, die nur dem Helfenden in seinen eigentliche Zielen schadet.
echt
„Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“
Emphyrio hat geschrieben:(01 Feb 2016, 02:00)
Charles, hier geht es nicht nur um ein Rechtsverständnis, sondern auch um einen Gerechtigkeitssinn. Es gibt viele Menschen, die der Meinung sind, daß jemand das Recht haben sollte, sich einer Bestrafung zu entziehen, wenn die Alternative eine Kugel im Bein ist. Anderen Menschen, die der Meinung sind, daß jede Straftat bestraft gehört, und wenn der Betreffende es so will, auch gern durch eine Kugel im Bein, haben ein anderes Gerechtigkeitsverständnis.
Ich persönlich habe eher ein Gerechtigkeitssinn wie Du. Wer es darauf anlegt (Kinder jetzt mal ausgenommen, also ab 18), kriegt eine Kugel ins Bein, wenn er es nicht anders will, auch wenn er nur einen Kaugummi geklaut hat. Sorry, aber auch ich denke das. Ich hätte ein Problem, wenn jeder, der einen Kaugummi klaut, eine Kugel ins Bein kriegt. Aber so ist das ja nicht, wenn der Schuß erst die allerletzte Möglichkeit ist, weil alle anderen Möglichkeiten durch eine Entscheidung des Straftäters, sich der Strafverfolgung zu entziehen, zunichte gmacht worden sind. Die Kugel im Bein ist Schuld des Straftäters, nicht des Polizisten.
Es wird immer so getan, als wären laxe Strafverfolgungspraktiken im Interesse des Bürgers, weil ja "jeder mal straffällig sein kann". Sie erodieren aber den Gerechtigkeitssinn des Bürgers enorm... und fördern damit Zustände, daß irgendwann dann auch jeder mal straffällig sein wird.
in gewisser weise ja ...Svi Back hat geschrieben:(01 Feb 2016, 08:39)
Ist Palmer der Petry der Grünen?
http://www.swr.de/landesschau-aktuell/b ... index.html
Du meinst die Afd sollte sich um Schießbefehle an der Krim kümmern?DarkLightbringer hat geschrieben: Am Krim-Zappzerapp wird sich die von der russischen Botschaft in Berlin beratene AfD ja wohl nicht weiter stören, nur an unseren Grenzen möchte sie den Schießbefehl.
Die Russen stellen die Bevölkerungsmehrheit auf der Krim; die Krim ist Teil Russlands - eine Schande, dass der Westen hier nicht auf Seiten der Mehrheitsgesellschaft ist, sondern sich mit den ukrainischen Nationalisten verbrüdert hat.Ludwig hat geschrieben:(01 Feb 2016, 12:21)
Du meinst die Afd sollte sich um Schießbefehle an der Krim kümmern?![]()
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Ich denke, das ist nicht das primäre Aufgabengebiet der AfD.
Die Frage ist doch, was die AfD mit dem Schießbefehl bezwecken will, wenn Staatsgrenzen grundsätzlich unwichtig sind.Ludwig hat geschrieben:(01 Feb 2016, 12:21)
Du meinst die Afd sollte sich um Schießbefehle an der Krim kümmern?![]()
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Ich denke, das ist nicht das primäre Aufgabengebiet der AfD.
Der Volksgenosse Björn Höcke hat die Wichtigkeit der deutschen Grenzen oft genung unterstrichen.DarkLightbringer hat geschrieben:(01 Feb 2016, 13:15)
Die Frage ist doch, was die AfD mit dem Schießbefehl bezwecken will, wenn Staatsgrenzen grundsätzlich unwichtig sind.
Die Krim war so gut wie nie "russisch" und die UN-Vollversammlung bewertet die Besatzung als Akt der Aggression.Pit Potter hat geschrieben:(01 Feb 2016, 13:05)
Die Russen stellen die Bevölkerungsmehrheit auf der Krim; die Krim ist Teil Russlands - eine Schande, dass der Westen hier nicht auf Seiten der Mehrheitsgesellschaft ist, sondern sich mit den ukrainischen Nationalisten verbrüdert hat.
Gehört hier nicht unbedingt hin, muss aber dennoch an dieser Stelle gesagt sein..wenn schon das Wort Krim fällt.
Du kannst dich gerne lustig machen- wirkt allerdings eher kontraproduktiv auf deine wahrscheinlichen politischen Ziele. Ich bin nicht der einzige, der Angst hat und dies auch offen zugibt. Dies gründet sich auf Fakten, nämlich die Zuwanderungszahlen und Ereignisse wie in Paris und Köln. Worauf gründet sich denn dein Optimismus? Warum ist meine Angst denn so lächerlich?Bielefeld09 hat geschrieben:(01 Feb 2016, 03:43)
Ach gott, wieder ein Opfer.
Es ist so schlimm und alles bedroht dich.
Du gehst morgen zu Arzt, übermorgen zu deiner Bank und es ist alles gut.
Warum sollte also an der Grenze auf Flüchtlinge geschossen werden?
Erklär mal, welcher nicht erschossener Flüchtling deinen Reichtum bedroht.
Erkläre, oder doch wieder nur sprachlosigkeit?
Wer die Wichtigkeit der Dt. Grenzen betont, ist egal. Sie sind wichtig....sonst wärest du nicht in der Lage deine unverbindlichen Gutmnein-Posts verfassen zu können.Kohlmeise hat geschrieben:(01 Feb 2016, 13:18)
Der Volksgenosse Björn Höcke hat die Wichtigkeit der deutschen Grenzen oft genung unterstrichen.
Noch in 1000 Jahren wird man seiner mit Ehrfurcht als jemand gedenken, ohne den Deutschland nicht hätte gerettet werden können.
Naja, 200 Jahre ist schon eine relevante Zeit, schau mal nach Amerika - und dass die Krim ausgerechnet von einem ukrainischen Generalsekretär der Ukraine zugesprochen wurde, musste einfach auch wieder korrigiert werden..historische Panne.DarkLightbringer hat geschrieben:(01 Feb 2016, 13:20)
Die Krim war so gut wie nie "russisch" und die UN-Vollversammlung bewertet die Besatzung als Akt der Aggression.
Das "Gesetz der Prärie" ist aber natürlich ein anderes, wie auch Revolver-Petry wohl wissen wird.