Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

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Amtsschimmel
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Amtsschimmel »

Ammianus hat geschrieben:(10 Nov 2016, 18:48)

Bei deinem Punkt 2 frage ich jetzt noch einmal nach: Ist es so, dass die Gesellschaft, also wir alle, du und ich, kein Recht haben uns über Gerichtsurteile eine Meinung zu bilden, diese zu bewerten und daraus Schlussfolgerungen zu und Vorschläge zur rechtlichen Praxis in die Diskussion einzubringen?
Nochmal, das habe ich nämlich schon gesagt: Ich stelle das Recht darauf nicht infrage. Bloß muss man sich halt gefallen lassen darauf hingewiesen zu werden, dass diese Meinung im Zweifel nicht sehr fundiert ist. Ist ja immer schön ne Meinung zu haben, bloß wenn die von falschen Voraussetzungen ausgeht ist sie nicht sonderlich wertvoll. Ratschläge kann ich nur erteilen, wenn ich selbst mehr Ahnung habe. Kein Laie würde einem Physiker sagen, welche Schlussfolgerungen er aus einer Versuchsanordnung ziehen kann. Nur bei solchen Sachen wie Jura meint irgendwie jeder, aufgrund von Angaben in Zeitungartikeln eine qualifizierte Meinung zu haben.

Zu Punkt 1: Was willst Du dann überhaupt mit dem Amerika-Vergleich aussagen?
bnd hat geschrieben:(10 Nov 2016, 16:21)

wir sind uns einig, dass für die täter praktisch kein unterschied zwischen freispruch und bewährungsstrafe besteht?
wie du sicher weisst, sind sämtliche zur bewährung verurteilten täter mittlerweile in ihr heimatland geflüchtet, aus angst vor einem neuen prozess.
Nö, und hier sind wir wieder beim Thema qualifizierte Meinungen. Eine Aussetzung zur Bewährung ist eben nicht vergleichbar mit einem Freispruch, denn Bewährungen können mit allerlei Auflagen etc. verknüpft werden, deren Nichteinhaltung dazu führen kann, dass man doch im Knast landet. Die Ausreise und das Wohnen außerhalb Deutschlands ist in der Bewährung nicht verboten. Darüber hinaus hat die Bundesrepublik so ziemlich mit allen Staaten der Welt Auslieferungsabkommen. Wenn sich also jemand dem Strafvollzug entziehen möchte, wird das schon extrem schwer. Und wenn es sich um Deutsche handelt, kann ihnen einfach der Pass entzogen werden. Dann wird auch eine Weiterreise in andere Länder unmöglich.
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bnd
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von bnd »

Amtsschimmel hat geschrieben:(10 Nov 2016, 21:13)

Darüber hinaus hat die Bundesrepublik so ziemlich mit allen Staaten der Welt Auslieferungsabkommen. Wenn sich also jemand dem Strafvollzug entziehen möchte, wird das schon extrem schwer. Und wenn es sich um Deutsche handelt, kann ihnen einfach der Pass entzogen werden. Dann wird auch eine Weiterreise in andere Länder unmöglich.
das will ich sehen, wie serbien eigene staatsangehörige nach deutschland ausliefert. kein staat liefert seine eigenen staatsangehörigen in ein fremdes land für strafverfolgung aus, aber danke für den lacher.
für diese jugendlichen heisst das konkret bewährung = freispruch, denn sie leben komplett ohne konsequenzen.
im übrigen wird dieses urteil überall kritisiert. nicht nur von journalisten, sondern auch von rechtsexperten. quellen dürften hier nicht zu schwer zu finden sein ;)
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Ammianus
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Amtsschimmel hat geschrieben:(10 Nov 2016, 21:13)

Nochmal, das habe ich nämlich schon gesagt: Ich stelle das Recht darauf nicht infrage. Bloß muss man sich halt gefallen lassen darauf hingewiesen zu werden, dass diese Meinung im Zweifel nicht sehr fundiert ist. Ist ja immer schön ne Meinung zu haben, bloß wenn die von falschen Voraussetzungen ausgeht ist sie nicht sonderlich wertvoll. Ratschläge kann ich nur erteilen, wenn ich selbst mehr Ahnung habe. Kein Laie würde einem Physiker sagen, welche Schlussfolgerungen er aus einer Versuchsanordnung ziehen kann. Nur bei solchen Sachen wie Jura meint irgendwie jeder, aufgrund von Angaben in Zeitungartikeln eine qualifizierte Meinung zu haben.

Zu Punkt 1: Was willst Du dann überhaupt mit dem Amerika-Vergleich aussagen?

...
Wenn es um die Auslegung geltenden Rechts geht, dann ist dir teilweise natürlich Recht zu geben. Wobei bei dessen Auslegung ja durchaus gravierende Unterschiede festzustellen sind – bei der Auslegung durch Experten wohlgemerkt. Hier im konkreten Fall der Gruppenvergewaltigung ging ja auch die Staatsanwaltschaft in Revision.

Aber, und hier besteht der deutliche Unterschied zur Physik, Recht ist ein Produkt menschlicher Gesellschaften. Der Apfel, der vom Baum fällt wird immer der Schwerkraft des massereicheren Körpers folgen. Und da das die Erde ist, fällt er nach unten auf den Boden – wenn man ihn nicht auffängt.
Beim Recht ist es anders. Man kann praktizierende Homosexuelle einsperren weil man ein Gesetz hat, das dafür eine Gefängnisstrafe vorsieht. Man kann sie aber auch vom Dach eines Hochhauses in den Tod stoßen, weil man ein Gesetz das dem Richter auferlegt selbst eine Tötungsart aus der Überlieferung auszuwählen.
Recht ist also Sache der Gesellschaft, die Umsetzung dann aber wieder die von ausgebildeten Menschen. Doch auch die können Fehler machen. Wenn die Gesellschaft es als einen Fehler ansieht, Vergewaltiger mit einer Bewährungsstrafe davonkommen zu lassen (im vorliegenden Fall sind sie nun ja tatsächlich davon gekommen), dann muss sie verhindern, dass so etwas sich wiederholt. Das Recht muss also so modifiziert werden, dass derartige Täter gar nicht mehr zur Bewährung verurteilt werden können.
Und genau das ist Aufgabe eines demokratischen Diskurses.

Was den anderen Punkt angeht, da hast du was verwechselt. Musst mal gucken, was ich an Atheist in Bezug auf Änderung von Rechtsauffassungen schreibe, als Beispiel das mit den Homosexuellen nehme und auf deinen und seinen Einwand eingehe, ich wäre damit nicht beim Thema.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

bnd hat geschrieben:(10 Nov 2016, 21:33)
für diese jugendlichen heisst das konkret bewährung = freispruch, denn sie leben komplett ohne konsequenzen.

Selbst im mehrfachen Widerholungsfall hat dies keinerlei (absolut 0) Konsequenz, wie der Fall Erdic S. zeigt.

Familienvater ins Koma geprügelt der sein Leben lang schwer geschädigt sein wird - Bewährung.

Danach mehrer Prügeleien und ein Hassverbrechen gegen zwei Schwule inlusive Beisattacke - Bewährung.
Boracay
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

Amtsschimmel hat geschrieben:(10 Nov 2016, 21:13)
Nö, und hier sind wir wieder beim Thema qualifizierte Meinungen. Eine Aussetzung zur Bewährung ist eben nicht vergleichbar mit einem Freispruch, denn Bewährungen können mit allerlei Auflagen etc. verknüpft werden, deren Nichteinhaltung dazu führen kann, dass man doch im Knast landet.
Scheinbar gehört das grundlose Zusammenschlagen von unbescholteten Menschen nicht zu diesen Auflagen.

https://www.welt.de/wams_print/article3 ... -frei.html
Amtsschimmel
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Amtsschimmel »

bnd hat geschrieben:(10 Nov 2016, 21:33)

das will ich sehen, wie serbien eigene staatsangehörige nach deutschland ausliefert. kein staat liefert seine eigenen staatsangehörigen in ein fremdes land für strafverfolgung aus, aber danke für den lacher.
Die Behauptung stimmt einfach nicht, danke für den Lacher.
bnd hat geschrieben:(10 Nov 2016, 21:33)
[...]
im übrigen wird dieses urteil überall kritisiert. nicht nur von journalisten, sondern auch von rechtsexperten. quellen dürften hier nicht zu schwer zu finden sein ;)
Habe ich in irgendeiner Form das Urteil für gut befunden? Nein. Ich stelle nur infrage, dass hier Leute auf Grundlage von Zeitungsartikeln meinen, genauso gut Recht sprechen zu können wie Richter.
Ammianus hat geschrieben:(10 Nov 2016, 22:21)
Recht ist also Sache der Gesellschaft, die Umsetzung dann aber wieder die von ausgebildeten Menschen. Doch auch die können Fehler machen. Wenn die Gesellschaft es als einen Fehler ansieht, Vergewaltiger mit einer Bewährungsstrafe davonkommen zu lassen (im vorliegenden Fall sind sie nun ja tatsächlich davon gekommen), dann muss sie verhindern, dass so etwas sich wiederholt. Das Recht muss also so modifiziert werden, dass derartige Täter gar nicht mehr zur Bewährung verurteilt werden können.
Und genau das ist Aufgabe eines demokratischen Diskurses.

Was den anderen Punkt angeht, da hast du was verwechselt. Musst mal gucken, was ich an Atheist in Bezug auf Änderung von Rechtsauffassungen schreibe, als Beispiel das mit den Homosexuellen nehme und auf deinen und seinen Einwand eingehe, ich wäre damit nicht beim Thema.
Und hier drehen wir uns wieder im Kreis: Nein, man kann wegen Vergewaltigung nicht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt werden. Ich bin es langsam leid, diesen Mythos jedes Mal von Neuem zu lesen.

§ 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB:
In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), [...]


§ 56 Abs. 2 S. 1 StGB:

Das Gericht kann unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 auch die Vollstreckung einer höheren Freiheitsstrafe, die zwei Jahre nicht übersteigt, zur Bewährung aussetzen, wenn nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten besondere Umstände vorliegen.

Einzige Ausnahme ist hier das Jugendstrafrecht, und das war auch in diesem genannten Fall anzuwenden. Hier mag der Richter durchaus ein falsches Urteil gefällt haben. Was ich aber nicht mehr ertragen kann ist die schlicht falsche Behauptung, man käme als Ottonormalverbraucher mit einer Bewährungsstrafe für Vergewaltigung davon. Ein Ottonormalverbraucher kann schon heute nicht für diesen Tatbestand eine Strafaussetzung zur Bewährung bekommen. Auch beim JGG besteht kein Anpassungsbedarf. Fantasien, das Jugendstrafrecht abzuschaffen, geistern hier ja im Thread auch rum, aber das ist nicht ernstzunehmen. Selbst in der Antike und im Mittelalter ging man von einer Strafmündigkeit erst ab einem gewissen Alter aus. Ich wüsste also nicht, über welche rechtlichen Konsequenzen aus diesem Urteil diskutiert werden sollte - außer über eine evtl. falsche Rechtsanwendung eines Richters.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Amtsschimmel hat geschrieben:(11 Nov 2016, 15:19)
Selbst in der Antike und im Mittelalter ging man von einer Strafmündigkeit erst ab einem gewissen Alter aus.
Das mag man ja so stehen lassen können wenns drum geht, dass ein z. B. 14-Jähriger was geklaut hat oder Sachbeschädigung begangen hat aber bei Schwerverbrechen wie Vergewaltigung, schwerer Körperverletzung etc. weiss er ganz genau was er da macht, und was das für das Opfer für Konsequenzen hat.
Alles entwickelt sich weiter, und so muss es auch in der Rechtssprechung sein. Und vor dem Hintergrund von immer mehr Straftaten, die von Minderjährigen begangen werden, ist eine Revision des Jugendstrafrechts dringend notwendig bzw. die Vermeidung von Pille Palle Strafen, um die Jugendlichen nicht auch noch zu weiteren Straftaten zu ermutigen...

Es kann u. darf einfach nicht sein, dass ein Mensch zum Krüppel geschlagen wird, und der Täter lachenderdings eine mickrige Bwährungsstrafe kriegt, egal wie alt der Täter ist!
Sowas endet in Anarchie und/oder Selbstjustiz.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Amtsschimmel »

firlefanz11 hat geschrieben:(11 Nov 2016, 15:57)

Das mag man ja so stehen lassen können wenns drum geht, dass ein z. B. 14-Jähriger was geklaut hat oder Sachbeschädigung begangen hat aber bei Schwerverbrechen wie Vergewaltigung, schwerer Körperverletzung etc. weiss er ganz genau was er da macht, und was das für das Opfer für Konsequenzen hat.
Woher nimmst Du die Gewissheit, dass ein Jugendlicher bei der Tat genau alle Folgen abwägen kann? Wieso kann er das bei Diebstählen nicht, aber bei Vergewaltigung schon? Dass durch die Wegnahme jemand anders einen Vermögensschaden erleidet, weiß schon jedes Kindergartenkind. Die Abgrenzung ist vollkommen willkürlich.
firlefanz11 hat geschrieben:(11 Nov 2016, 15:57)
Alles entwickelt sich weiter, und so muss es auch in der Rechtssprechung sein. Und vor dem Hintergrund von immer mehr Straftaten, die von Minderjährigen begangen werden, ist eine Revision des Jugendstrafrechts dringend notwendig bzw. die Vermeidung von Pille Palle Strafen, um die Jugendlichen nicht auch noch zu weiteren Straftaten zu ermutigen...
Die Behauptung, es gebe "immer mehr Straftaten, die von Minderjährigen begangen werden" trifft nicht zu: http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/ ... kten?p=all Zurückgeführt wird dies auch insbesondere auch die Präventionsmaßnahmen. Allenfalls nimmt die Brutalität zu - das ist aber ein Feld, dem man nicht einfach nur mit höheren Strafen begegnen kann, einem Lösungsansatz, der ja nun seit 200 Jahren immer wieder kommt und nie wirklich Wirkung entfalten hat.
Itu

Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Itu »

Amtsschimmel hat geschrieben:(11 Nov 2016, 16:04)
. Allenfalls nimmt die Brutalität zu - das ist aber ein Feld, dem man nicht einfach nur mit höheren Strafen begegnen kann, einem Lösungsansatz, der ja nun seit 200 Jahren immer wieder kommt und nie wirklich Wirkung entfalten hat.
Gescheitert ist der pädagogische Ansatz Gewalttäter genau so zu behandeln wie den Ladendieb

Damit erreicht und überzeugt man Menschen nicht für die Gewalt in absolut jeden Fall bevorzugter Lösungsansatz ist
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Itu hat geschrieben:(11 Nov 2016, 16:25)

Gescheitert ist der pädagogische Ansatz Gewalttäter genau so zu behandeln wie den Ladendieb

Damit erreicht und überzeugt man Menschen nicht für die Gewalt in absolut jeden Fall bevorzugter Lösungsansatz ist
Hättest Du Kommata gesetzt, hätte einmal lesen gereicht. :cool:
„Wer mich beleidigt, bestimme ich.“ (Klaus Kinski)

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Itu

Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Itu »

Billie Holiday hat geschrieben:(11 Nov 2016, 16:28)

Hättest Du Kommata gesetzt, hätte einmal lesen gereicht. :cool:
Hättest du Eier wo ich sie habe hätte dich das nicht interessiert

Weiber :rolleyes:
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bnd
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von bnd »

Amtsschimmel hat geschrieben:(11 Nov 2016, 15:19)

Die Behauptung stimmt einfach nicht, danke für den Lacher.
da bin ich mal gespannt, welches land das tun soll. :rolleyes: deutschland schonmal nicht, nichtmal in EU-staaten laut bverfg.

edit: und ich hätte gern ein beispiel, wo das schonmal passiert sein soll
Zuletzt geändert von bnd am Freitag 11. November 2016, 16:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Itu hat geschrieben:(11 Nov 2016, 16:31)

Hättest du Eier wo ich sie habe hätte dich das nicht interessiert

Weiber :rolleyes:
:D Da will ich auch keine haben.

Ich bin aber gerne behilflich. :cool:

Zum Inhalt: mich würde interessieren, wie intensiv denn die Betreuung solch verrohter Jugendlichen sein muß, ob es genügend Personal dafür gibt und ob genügend Geld zur Verfügung gestellt wird.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Amtsschimmel hat geschrieben:(11 Nov 2016, 16:04)
Die Abgrenzung ist vollkommen willkürlich.
Nein, ist sie nicht. Klar ist sich der Perp bei Ladendiebstahl auch über die Folgen für das Opfer im Klaren aber Diese (Verlust von Sach- bzw. Geldwert) sind ja wohl sehr viel leichter erträglich als bei einer Vergewaltigung oder schweren Körperverletzung... :rolleyes:
Allenfalls nimmt die Brutalität zu - das ist aber ein Feld, dem man nicht einfach nur mit höheren Strafen begegnen kann, ...
Doch kann man es wird nur nicht getan...
Zuletzt geändert von firlefanz11 am Freitag 11. November 2016, 17:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Adlerauge »

Weil die Gefängnisse,in Österreich Häfn,oder Knast genannt, überbelegt sind.
Recht muss Recht bleiben, dem Unrecht muss das Recht entzogen werden!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Adlerauge hat geschrieben:(11 Nov 2016, 17:19)

Weil die Gefängnisse,in Österreich Häfn,oder Knast genannt, überbelegt sind.
Dann muss man eben neue Gefängnisse bauen. In anderen Bereichen ist das doch auch so. z.B. wenn Kindergartenplätze fehlen baut man ja auch die Kapazitäten aus und sagt nicht "Geht nicht, es gibt nicht genug Kindergärtenplätze".
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Amtsschimmel »

bnd hat geschrieben:(11 Nov 2016, 16:34)

da bin ich mal gespannt, welches land das tun soll. :rolleyes: deutschland schonmal nicht, nichtmal in EU-staaten laut bverfg.

edit: und ich hätte gern ein beispiel, wo das schonmal passiert sein soll
Worauf beziehst Du Dich?
firlefanz11 hat geschrieben:(11 Nov 2016, 17:15)

Nein, ist sie nicht. Klar ist sich der Perp bei Ladendiebstahl auch über die Folgen für das Opfer im Klaren aber Diese (Verlust von Sach- bzw. Geldwert) sind ja wohl sehr viel leichter erträglich als bei einer Vergewaltigung oder schweren Körperverletzung... :rolleyes:
Und wie immer, die Verharmlosung von Eigentumsdelikten im Vergleich zu Delikten gegen Leib und Leben, die immer wieder gerne populistisch ausgeschlachtet wird...
firlefanz11 hat geschrieben:(11 Nov 2016, 17:15)
Doch kann man es wird nur nicht getan...
Ein trotziges "Ist aber so" macht es auch nicht besser. Nachgewiesenermaßen führen höhere Strafen nicht zu einem Rückgang. Da kannst Du das noch so sehr behaupten.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Selten hat Richter Oliver Ottmann derartige Respektlosigkeit erlebt: Zum Prozess gegen einen mutmaßlichen Vergewaltiger in München tauchte der Beschuldigte am Freitag mit einer bemalten Papiertüte auf dem Kopf auf. Die Anhörung nutze er für ein Nickerchen auf der Anklagebank.

Der 31-jährige Angeklagte aus Dachau wird beschuldigt, eine 22-jährige Frau unter Todesdrohungen nach Salzburg entführt zu haben. Um ihren Entführer zu besänftigen habe die Frau dort Sex mit ihm gehabt, berichtet die "Bild"-Zeitung. Schon vorher sei es zu einer Vergewaltigung gekommen. Kennen gelernt hatten sich das Opfer und der Angeklagte demnach über Facebook.

„Habe das nicht getan!!! Scheiß Presse!“

Trotz der schweren Vorwürfe habe der Angeklagte vor Gericht den Clown gespielt, heißt es in dem Bericht. Zum Prozess erschien der Mann mit einer bemalten Papiertüte auf dem Kopf. „Habe das nicht getan!!! Scheiß Presse!“, stand darauf. Außerdem waren die Worte „Not guilty“ – „Nicht schuldig“ zu lesen und darunter ein grinsendes Gesicht auf das Papier gekritzelt.

Laut "Bild"-Zeitung habe sich der Angeklagte "zum Schlafen" auf die Anklagebank gelegt und den Prozess immer wieder durch Zwischenrufe gestört. Erst als der genervte Richter mit einem Ordnungsgeld drohte, habe der Mann sich zusammengerissen.
http://www.focus.de/panorama/welt/verge ... 97390.html

So ist das genau richtig. Die Juztiz, die durch die Alt68er zu einem Saustall umgewandelt wurde, einfach nur noch auslachen und nicht mehr ernst nehmen!

In diesem Fall hat sogar die Drohung eines Ordnungsgeldes ausgereicht (Ach, es gibt doch keinen Abschreckungseffekt?) den Mann zur Räson bringen. Es wurde natürlich nur gedroht und nicht gleich beim ersten Vergehen sofort ein Ordnungsgeld auferlegt ... Kein Wunder, dass so eine Veranstaltung von Angeklagten gar nicht mehr ernst genommen wird!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

Ammianus hat geschrieben:(10 Nov 2016, 13:13)

Wie ich sehe, hast du dich also etwas informiert. Jetzt müsstest du aber an die eigentlich Frage herangehen. Kritisiert wird ja hier, man würde sich nur auf Grund von Informationen aus den Medien ein Urteil über Urteile bilden und dies ginge nicht. Der Schluss wäre ja dann, man dürfe sich so überhaupt kein Urteil bilden.

Ich hatte nach klaren Kriterien gefragt.
Was wäre das Informationslevel, dass eine eigenen Meinung über ein Urteil erlaubt?
Im übrigen sollten wir dazu hier beim speziellen Fall der Gruppenvergewaltigung bleiben.
Akteneinsicht und Urteilsbegründung für jeden einzelnen Täter.
Nur dadurch erklären sich zum einen die Haftstrafe von vier Jahren, zum anderen aber auch die Bewährungsstrafen.
Anders sind genaue Tatumstände und Urteile in Jugendgerichststrafsachen für Aussenstehende juristisch kaum zu bewerten.
Deswegen finde ich es falsch, anhand von einzelnen Urteilen auf eine Kuscheljustiz zu schließen.
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tomaner »

jack000 hat geschrieben:(12 Nov 2016, 16:12)

http://www.focus.de/panorama/welt/verge ... 97390.html

So ist das genau richtig. Die Juztiz, die durch die Alt68er zu einem Saustall umgewandelt wurde, einfach nur noch auslachen und nicht mehr ernst nehmen!

In diesem Fall hat sogar die Drohung eines Ordnungsgeldes ausgereicht (Ach, es gibt doch keinen Abschreckungseffekt?) den Mann zur Räson bringen. Es wurde natürlich nur gedroht und nicht gleich beim ersten Vergehen sofort ein Ordnungsgeld auferlegt ... Kein Wunder, dass so eine Veranstaltung von Angeklagten gar nicht mehr ernst genommen wird!
Sagt die Bildzeitung? Entscheidet jetzt die Bildzeitung wer schuldig ist oder nicht? Dann können wir ja wirklich die böse 68erjustiz abschaffen!

Jedenfalls waren vor der 68ern bei der Justiz noch 70% Nazis, die zum Teil damals Angeklagte vom Zeitpunkt der Verhaftung innerhalb 24 Stunden zum tod verurteilt haben. Das war noch eine super Justiz, die niemals durch 68er abgeschaft werden durfte. Allerdings wie wäre es mal mit einer Statistik Fehlurteile vor und nach 68? Ob sich da nachträglich die vor 68 gloreich feiern läst und diejenigen mit, die diese wieder einfordern? Vor allem war es ja noch richtig geil, man konnte ja sogar Schwule einknasten, diese "Schwerverbrecher"! Ob Tschäpe längst mit diesen Leuten Justizministerin wäre?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Tomaner hat geschrieben:(12 Nov 2016, 17:25)

Sagt die Bildzeitung? Entscheidet jetzt die Bildzeitung wer schuldig ist oder nicht? Dann können wir ja wirklich die böse 68erjustiz abschaffen!
Wo hast du gelesen, dass es in dem Beitrag um ein Urteil ging? Das Urteil wird erst im Dezember verkündet.
Jedenfalls waren vor der 68ern bei der Justiz noch 70% Nazis, die zum Teil damals Angeklagte vom Zeitpunkt der Verhaftung innerhalb 24 Stunden zum tod verurteilt haben. Das war noch eine super Justiz, die niemals durch 68er abgeschaft werden durfte. Allerdings wie wäre es mal mit einer Statistik Fehlurteile vor und nach 68? Ob sich da nachträglich die vor 68 gloreich feiern läst und diejenigen mit, die diese wieder einfordern? Vor allem war es ja noch richtig geil, man konnte ja sogar Schwule einknasten, diese "Schwerverbrecher"! Ob Tschäpe längst mit diesen Leuten Justizministerin wäre?
Wenn in der Justiz Nazis waren, dann müssen die Nazis eben weg! Der Rest deines Beitrages ist wirres Zeug ...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Bielefeld09 hat geschrieben:(12 Nov 2016, 17:12)

Akteneinsicht und Urteilsbegründung für jeden einzelnen Täter.
Nur dadurch erklären sich zum einen die Haftstrafe von vier Jahren, zum anderen aber auch die Bewährungsstrafen.
Anders sind genaue Tatumstände und Urteile in Jugendgerichststrafsachen für Aussenstehende juristisch kaum zu bewerten.
Deswegen finde ich es falsch, anhand von einzelnen Urteilen auf eine Kuscheljustiz zu schließen.
Das würde in der Endkonsequenz bedeuten, dass ich, deiner Meinung nach, mir per se kein Urteil über einen speziellen Fall erlauben darf. Bei einer Jugendgerichstsangelegenheit so und so nicht und in einer normalen Strafsache nur dann, wenn ich den Prozess samt Urteilsverkündung komplett verfolgt habe und nicht Teile der Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden.

Hast du auch einmal überlegt, dass dann jeglicher Bericht in jeglichen Medien Unsinn wäre, da man sich darüber ja kein Urteil erlauben darf. Abgelehnt. Fasst man alle Berichte zu diesem Fall, ich meine die Gruppenvergewaltigung in Hamburg und keine anderen, selbst den TV-Bericht RTL's - wobei ich bei RTL-Nachrichten - doch die sagen ja auch nichts anderes, so ist das in meinen Augen ein gravierendes Fehlurteil. Dies wurde nachträglich durch die Flucht der auf Bewährung verurteilten Täter ins Ausland bestätigt.

Ich weise auch darauf hin, dass sich meine Stellungnahmen immer auf diesen Fall bezogen. Weiterhin vertrete ich die Meinung, dass es unsere Aufgabe ist, eine Gesetzeslage zu schaffen, bei der auch jugendliche Beteiligte an einer Gruppenvergewaltigung nicht mit einer Bewährungsstrafe zu rechnen haben. Denn auch wenn bei minderjährigen Straftätern statt Sühne die Resozialisation im Vordergrund zu stehen hat ist hier bei einem Urteil auch der Abscheu der Gesellschaft über eine derartige Tat und der Ausgleich für das Opfer zu berücksichtigen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

jack000 hat geschrieben:(12 Nov 2016, 17:41)

Wo hast du gelesen, dass es in dem Beitrag um ein Urteil ging? Das Urteil wird erst im Dezember verkündet.


Wenn in der Justiz Nazis waren, dann müssen die Nazis eben weg! Der Rest deines Beitrages ist wirres Zeug ...
Warum schreibst du denn hier immer wieder von einer 68er Justiz?
Wir sind 48 Jahre weiter in Deutschland in der Juristerei.
Kann es sein, das du Verständnis mit Toleranz verwechselst?
Kann es sein, das bei du Freundlichkeit im Umgang miteinander,die notwendige urteilende Härte des Richters auschließt?
Kann es vielleicht auch sein, das du hier immer nur Urteile einstellst,
die moralisch sehr verwerflich sind, aber juristisch nicht in deinem Sinne abgeurteilt werden?
Na klar, Mord ist Mord und Vergewaltigung ist Vergewaltigung, oder?
Denkst du wirklich so?
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Bielefeld09 hat geschrieben:(12 Nov 2016, 18:40)

Warum schreibst du denn hier immer wieder von einer 68er Justiz?
Wir sind 48 Jahre weiter in Deutschland in der Juristerei.
Kann es sein, das du Verständnis mit Toleranz verwechselst?
Kann es sein, das bei du Freundlichkeit im Umgang miteinander,die notwendige urteilende Härte des Richters auschließt?
Kann es vielleicht auch sein, das du hier immer nur Urteile einstellst,
die moralisch sehr verwerflich sind, aber juristisch nicht in deinem Sinne abgeurteilt werden?
Na klar, Mord ist Mord und Vergewaltigung ist Vergewaltigung, oder?
Denkst du wirklich so?
Mord ist Mord, jemand wurde getötet.
Vergewaltigung ist Vergewaltigung, es sei denn, die kleine Schlampe hat drum gebeten??? :dead:

Warum darf man Verbrechen nicht als solche benennen? Woher kommt dieses tiefe Verständnis für Gewalttäter, ich kann da nicht mithalten. Wie wenig Empathie muß man haben. :?:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Bielefeld09 hat geschrieben:(12 Nov 2016, 18:40)

Warum schreibst du denn hier immer wieder von einer 68er Justiz?
Wir sind 48 Jahre weiter in Deutschland in der Juristerei.
Die Alt-68er Justiz ist nicht 1968 eingeführt worden, sondern erst viele Jahre später nachdem der Marsch durch die Institutionen durchgeführt wurde. Sein Geist lebt bis heute weiter ...
Kann es sein, das du Verständnis mit Toleranz verwechselst?
Was unterscheidet das eine von dem anderen, bzw. was hat sowohl das eine wie auch das andere in der Justiz zu suchen?
Kann es sein, das bei du Freundlichkeit im Umgang miteinander,die notwendige urteilende Härte des Richters auschließt?
Eine Gerichtsverhandlung, wo es dabei geht ob jemand wegen Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, etc... mehrere Jahre ins Gefängnis komm (Falls es nicht wieder eine Bewährung wird) , sollte nun mal keine Kasperleveranstaltung sein. Der Angeklagte hat durch sein Verhalten (Was auch zeigt, inwiefern ihn überhaupt die Justiz interessiert) nicht den geringsten Nachteil gehabt.
Kann es vielleicht auch sein, das du hier immer nur Urteile einstellst,
die moralisch sehr verwerflich sind, aber juristisch nicht in deinem Sinne abgeurteilt werden?
So ist es ...
Na klar, Mord ist Mord und Vergewaltigung ist Vergewaltigung, oder?
Denkst du wirklich so?
Beides ist juristisch eindeutig definiert.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Billie Holiday hat geschrieben:(12 Nov 2016, 18:47)

Mord ist Mord, jemand wurde getötet.
Vergewaltigung ist Vergewaltigung, es sei denn, die kleine Schlampe hat drum gebeten??? :dead:

Warum darf man Verbrechen nicht als solche benennen? Woher kommt dieses tiefe Verständnis für Gewalttäter, ich kann da nicht mithalten. Wie wenig Empathie muß man haben. :?:
Zumal dem ausschließlich die Belange des Täters im Vordergrund stehen, während die des Opfers keine Rolle spielen ...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

Ammianus hat geschrieben:(12 Nov 2016, 18:33)

Das würde in der Endkonsequenz bedeuten, dass ich, deiner Meinung nach, mir per se kein Urteil über einen speziellen Fall erlauben darf. Bei einer Jugendgerichstsangelegenheit so und so nicht und in einer normalen Strafsache nur dann, wenn ich den Prozess samt Urteilsverkündung komplett verfolgt habe und nicht Teile der Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden.

Hast du auch einmal überlegt, dass dann jeglicher Bericht in jeglichen Medien Unsinn wäre, da man sich darüber ja kein Urteil erlauben darf. Abgelehnt. Fasst man alle Berichte zu diesem Fall, ich meine die Gruppenvergewaltigung in Hamburg und keine anderen, selbst den TV-Bericht RTL's - wobei ich bei RTL-Nachrichten - doch die sagen ja auch nichts anderes, so ist das in meinen Augen ein gravierendes Fehlurteil. Dies wurde nachträglich durch die Flucht der auf Bewährung verurteilten Täter ins Ausland bestätigt.

Ich weise auch darauf hin, dass sich meine Stellungnahmen immer auf diesen Fall bezogen. Weiterhin vertrete ich die Meinung, dass es unsere Aufgabe ist, eine Gesetzeslage zu schaffen, bei der auch jugendliche Beteiligte an einer Gruppenvergewaltigung nicht mit einer Bewährungsstrafe zu rechnen haben. Denn auch wenn bei minderjährigen Straftätern statt Sühne die Resozialisation im Vordergrund zu stehen hat ist hier bei einem Urteil auch der Abscheu der Gesellschaft über eine derartige Tat und der Ausgleich für das Opfer zu berücksichtigen.
Ich teile doch die Abscheu über die Tat, aber die wird durch ein höheres Urteil nicht besänftigt.
Ich wünsche auch den Ausgleich für das Opfer, aber was gleichen die Täter durch absitzen aus?
Dich treibt der Rache und Abschreckungsgedanke umher, der wirkt aber nicht bei 1,8 Promille.
Es ist leider so und wir können nur präventiv tätig werden.
Das schützt zukünftige Opfer!
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Bielefeld09 hat geschrieben:(12 Nov 2016, 19:00)Dich treibt der Rache und Abschreckungsgedanke umher, der wirkt aber nicht bei 1,8 Promille.
Es ist leider so und wir können nur präventiv tätig werden.
Das schützt zukünftige Opfer!
Wie hätte man in dem letzten von mir genannten Fall denn präventiv tätig sein können?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

Billie Holiday hat geschrieben:(12 Nov 2016, 18:47)

Mord ist Mord, jemand wurde getötet.
Vergewaltigung ist Vergewaltigung, es sei denn, die kleine Schlampe hat drum gebeten??? :dead:

Warum darf man Verbrechen nicht als solche benennen? Woher kommt dieses tiefe Verständnis für Gewalttäter, ich kann da nicht mithalten. Wie wenig Empathie muß man haben. :?:
Ach was, ich habe ein Verständnis für die Täter, aber null Toleranz für die Straftaten.
Nur anders ist es nicht möglich Menschen zu verändern.
Hätte ich kein Verständnis für die Täter, könnte ich weitere Straftaten nicht verhindern.
Wegsperren hilft nur in seltenen Fällen.
Aber eben nicht in allen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

jack000 hat geschrieben:(12 Nov 2016, 19:02)

Wie hätte man in dem letzten von mir genannten Fall denn präventiv tätig sein können?
Hat der Richter eine Ordnungsstrafe angedroht oder nicht?
Ja hat er.
Und war es einer deiner Kuscheljustizrichter seit 68?
Ja, war er.
Wenn aber Justiz so reagiert, ist doch alles gut, oder?
Einfaches Spiel,
auf Aktion erfolgt Reaktion.
Versteht doch jeder, oder?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Bielefeld09 hat geschrieben:(12 Nov 2016, 19:18)

Hat der Richter eine Ordnungsstrafe angedroht oder nicht?
Ja hat er.
Und war es einer deiner Kuscheljustizrichter seit 68?
Ja, war er.
Wenn aber Justiz so reagiert, ist doch alles gut, oder?
Einfaches Spiel,
auf Aktion erfolgt Reaktion.
Versteht doch jeder, oder?
Wieso ist alles gut, wenn eine Gerichtsverhandlung zu so einer Kasperleveranstaltung verkommt und erst nach diversen Eskapaden eingeschritten wird? Das ist der Angelegenheit nicht würdig!

Abgesehen davon hattest du auf einen Beitrag zu der Vergewaltigung geantwortet und gemeint, das man da präventiv sein müsste. Daher war meine Frage wie man hier außer Abschreckung präventiv vorgehen kann!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

jack000 hat geschrieben:(12 Nov 2016, 19:41)

Wieso ist alles gut, wenn eine Gerichtsverhandlung zu so einer Kasperleveranstaltung verkommt und erst nach diversen Eskapaden eingeschritten wird? Das ist der Angelegenheit nicht würdig!

Abgesehen davon hattest du auf einen Beitrag zu der Vergewaltigung geantwortet und gemeint, das man da präventiv sein müsste. Daher war meine Frage wie man hier außer Abschreckung präventiv vorgehen kann!
1.Der Richter hat es unterbunden und damit gut.
2.Das hatte ich vor Zeiten schon mal geschrieben und ich erhielt Hinweise,
das sowas nicht zum Thema gehöre, noch weniger Antworten in diesem Thread gefragt seien.
Sowas muss ich doch ernst nehmen, oder?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Bielefeld09 hat geschrieben:(12 Nov 2016, 20:03)

1.Der Richter hat es unterbunden und damit gut.
Nein, ist nicht gut, sowas muss sofort unterbunden werden, Gerichtsverhandlungen sind keine Veranstaltungen für Selbstdarsteller die sich nicht ansatzweise für die Gesetze hier interessieren!
2.Das hatte ich vor Zeiten schon mal geschrieben und ich erhielt Hinweise,
das sowas nicht zum Thema gehöre, noch weniger Antworten in diesem Thread gefragt seien.
Sowas muss ich doch ernst nehmen, oder?
Kannst du mir das bitte per PN konkretisieren?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Bielefeld09 hat geschrieben:(12 Nov 2016, 19:00)

Ich teile doch die Abscheu über die Tat, aber die wird durch ein höheres Urteil nicht besänftigt.
Ich wünsche auch den Ausgleich für das Opfer, aber was gleichen die Täter durch absitzen aus?
Dich treibt der Rache und Abschreckungsgedanke umher, der wirkt aber nicht bei 1,8 Promille.
Es ist leider so und wir können nur präventiv tätig werden.
Das schützt zukünftige Opfer!
Müssen denn wieder solche Unterstellungen wie "Dich treibt der Rache und Abschreckungsgedanke umher" angebracht werden. In die Diskussion stieg ich mit einer gegliederten Punkteliste nach meinen Stegreifvorstellungen vom Sinn von Strafen ein. Dann stellte ich fest, dass diese, mehr oder weniger sogar in der gleichen Reihenfolge scheinbar auch ein Konsens in der Gesellschaft ist. Jedenfalls wenn man von offiziellen Verlautbarungen des Justizminsteriums ausgeht. Das bei Jugendlichen die Reihenfolge etwas anders aussieht und eine mögliche Resozialisierung im Vordergrund zu stehen habe, vertrete ich auch. Aber es gibt für mich bestimmte rote Linien deren Überschreitung in meinen Augen eine Bewährungsstrafe unmöglich macht.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

jack000 hat geschrieben:(12 Nov 2016, 20:35)

Nein, ist nicht gut, sowas muss sofort unterbunden werden, Gerichtsverhandlungen sind keine Veranstaltungen für Selbstdarsteller die sich nicht ansatzweise für die Gesetze hier interessieren!


Kannst du mir das bitte per PN konkretisieren?
Der Richter hat es unterbunden, nachdem die Medien ein Spektakel daraus gemacht haben.
Aber das Spektakel haben die Medien inszeniert.
Sie hätten über den Deppen in der Papiertütenmaske nicht berichten müssen.
Manchmal ist es so einfach!
Aber, ich halte den Täter genauso wie du für ein Ars.....ch.
Nebenbei, über andere User schreibe ich hier auch nicht per PN,
solange sie hier nur schreiben und mich nicht bedrohen.
Das war hier nicht der Fall.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

Ammianus hat geschrieben:(12 Nov 2016, 20:50)

Müssen denn wieder solche Unterstellungen wie "Dich treibt der Rache und Abschreckungsgedanke umher" angebracht werden. In die Diskussion stieg ich mit einer gegliederten Punkteliste nach meinen Stegreifvorstellungen vom Sinn von Strafen ein. Dann stellte ich fest, dass diese, mehr oder weniger sogar in der gleichen Reihenfolge scheinbar auch ein Konsens in der Gesellschaft ist. Jedenfalls wenn man von offiziellen Verlautbarungen des Justizminsteriums ausgeht. Das bei Jugendlichen die Reihenfolge etwas anders aussieht und eine mögliche Resozialisierung im Vordergrund zu stehen habe, vertrete ich auch. Aber es gibt für mich bestimmte rote Linien deren Überschreitung in meinen Augen eine Bewährungsstrafe unmöglich macht.
Die habe ich auch ( die roten Linien ), und trotzdem werden sie übertreten.
Wer steht denn hinter der roten Linie für solche Menschen?
Wer beschäftigt nach und bei Strafverbüßung mit den Übertrettern der roten Linie?
Warum werden Jugendliche im Knast nur noch krimineller?
Warum ist Bewährung oftmals sinnvoller als Einbuchten?
Es ist ein abwägen vieler Perspektiven beim Straftäter,
das macht eben das Urteil.
Aber nochmal an alle die Frage:
Wer ist da, wenn die rote Linie überschritten worden ist?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Bielefeld09 hat geschrieben:(12 Nov 2016, 20:52)

Der Richter hat es unterbunden, nachdem die Medien ein Spektakel daraus gemacht haben.
Aber das Spektakel haben die Medien inszeniert.
Ich hatte das so gelesen, dass es der Angeklagte gewesen ist ...
Sie hätten über den Deppen in der Papiertütenmaske nicht berichten müssen.
Manchmal ist es so einfach!
Genau, einfach nicht darüber berichten und schon ist es nicht geschehen :thumbup:
Aber, ich halte den Täter genauso wie du für ein Ars.....ch.
Unsere Meinung über den Täter spielt keine Rolle (Die aber in der Tat offensichtlich die selbe ist), sondern darum was das Gericht entscheidet wie und ob der verurteilt wird.
=> Es geht aber darum, dass solche Auswüchse an Missrespekt gegenüber Gerichtsverhandlungen bereits im Keim erstickt werden müssen und nicht irgendwann mal durch eine Drohung (Die aber komischerweise funktioniert hat, denn hier im Forum ist doch immer zu lesen das Abschreckung gar nicht funktioniert) ...
Nebenbei, über andere User schreibe ich hier auch nicht per PN,
solange sie hier nur schreiben und mich nicht bedrohen.
Das war hier nicht der Fall.
Ich habe nur angeboten den Fall zu klären falls dir hier Unrecht widerfahren ist. Mehr als anbieten kann ich es nicht ...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

jack000 hat geschrieben:(12 Nov 2016, 21:15)

Ich hatte das so gelesen, dass es der Angeklagte gewesen ist ...


Genau, einfach nicht darüber berichten und schon ist es nicht geschehen :thumbup:


Unsere Meinung über den Täter spielt keine Rolle (Die aber in der Tat offensichtlich die selbe ist), sondern darum was das Gericht entscheidet wie und ob der verurteilt wird.
=> Es geht aber darum, dass solche Auswüchse an Missrespekt gegenüber Gerichtsverhandlungen bereits im Keim erstickt werden müssen und nicht irgendwann mal durch eine Drohung (Die aber komischerweise funktioniert hat, denn hier im Forum ist doch immer zu lesen das Abschreckung gar nicht funktioniert) ...


Ich habe nur angeboten den Fall zu klären falls dir hier Unrecht widerfahren ist. Mehr als anbieten kann ich es nicht ...
Jetzt ist es aber mal gut.
Wir sagen das selbe und du wiederholst es noch mal.
Nun arbeite auch die Unterschiede genauer heraus.
Du bist für eine Strafverschärfung aufgrund des Rache und Sühnegedankens,
während ich sage, wir müssen Strafttäter resozialisieren.
Straftäter sollten Freundlichkeit nicht mit mangelnder Härte verwechseln,
das sind wir uns doch auch einig.
Also, welches Gesetz sollte deiner Meinung nun mal strafverschärfend wie geändert werden und mit welcher Wirkung?
Mach mal, wird bestimmt gut.
Nebenbei, wenn es hier komisch wird, dann melde ich mich.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Bielefeld09 hat geschrieben:(12 Nov 2016, 21:33)Du bist für eine Strafverschärfung aufgrund des Rache und Sühnegedankens,
während ich sage, wir müssen Strafttäter resozialisieren.
Ich habe hier in meinen fast 20.000 Beiträgen noch nie eine Silbe gegen Resozialisierung geschrieben. Was ich geschrieben habe war immer nur, dass Methode 2 angewendet werden muss wen Resozialisierung bei einigen Kandidaten nicht funktioniert.
Straftäter sollten Freundlichkeit nicht mit mangelnder Härte verwechseln,
das sind wir uns doch auch einig.
Richtig! :thumbup:
Also, welches Gesetz sollte deiner Meinung nun mal strafverschärfend wie geändert werden und mit welcher Wirkung?
Als allererstes müssen Links- und Mittelspurfahrer deutlich mehr aufgedeckt und ebenso strafverschärfend geahndet werden. Aber das will ich hier nicht thematisieren und das gehört in diesen Strang: http://www.politik-forum.eu/viewtopic.php?f=14&t=8501

Insgesamt müssen Mehrfachtäter unterbunden werden (Egal ob jung oder alt, es geht nur um die Erkenntnis, dass wenn eine Resozialisierung nicht funktioniert, dass dann eine alternative Methode angewendet werden muss) und das für schwere Straftaten (z.B. Gewalt oder Vergewaltigung) auf keinen Fall Bewährungsstrafen ausgesprochen werden können!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

jack000 hat geschrieben:(12 Nov 2016, 21:44)

Ich habe hier in meinen fast 20.000 Beiträgen noch nie eine Silbe gegen Resozialisierung geschrieben. Was ich geschrieben habe war immer nur, dass Methode 2 angewendet werden muss wen Resozialisierung bei einigen Kandidaten nicht funktioniert.


Richtig! :thumbup:


Als allererstes müssen Links- und Mittelspurfahrer deutlich mehr aufgedeckt und ebenso strafverschärfend geahndet werden. Aber das will ich hier nicht thematisieren und das gehört in diesen Strang: http://www.politik-forum.eu/viewtopic.php?f=14&t=8501

Insgesamt müssen Mehrfachtäter unterbunden werden (Egal ob jung oder alt, es geht nur um die Erkenntnis, dass wenn eine Resozialisierung nicht funktioniert, dass dann eine alternative Methode angewendet werden muss) und das für schwere Straftaten (z.B. Gewalt oder Vergewaltigung) auf keinen Fall Bewährungsstrafen ausgesprochen werden können!
Eigentlich ist ja alles schon so, wie du willst.
Warum schreibst du hier immer noch rum?
Es gilt aber eben weiterhin Jugendstrafrecht und das ist auch gut so.
Aber natürlich darfst du dich noch weiter in 20 000 deiner Beiträge empören.
Aber das hat eben nichts mit dem Rechtsstaat zu tun.
Und darum geht es.
Du bist empört.
Das bin ich auch.
Und weiter?
Mittelspur und Linksfahrer sind Pfeiffen.
Du hast ja recht.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Bielefeld09 hat geschrieben:(12 Nov 2016, 22:06)

Eigentlich ist ja alles schon so, wie du willst.
Warum schreibst du hier immer noch rum?
Weil ich Milde bei Wiederholungstätern (Egal ob jung oder alt) nicht für die richtige Vorgehensweise halte!
Aber das hat eben nichts mit dem Rechtsstaat zu tun.
Das ist deine Meinung ...
Mittelspur und Linksfahrer sind Pfeiffen.
Du hast ja recht.
Richtig, aber hier nicht das Thema, sondern woanders: http://www.politik-forum.eu/viewtopic.php?f=14&t=8501
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

jack000 hat geschrieben:(12 Nov 2016, 22:41)

Weil ich Milde bei Wiederholungstätern (Egal ob jung oder alt) nicht für die richtige Vorgehensweise halte!


Das ist deine Meinung ...


Richtig, aber hier nicht das Thema, sondern woanders: http://www.politik-forum.eu/viewtopic.php?f=14&t=8501
Es gibt eben keine Milde in Schuldfragen,
aber es gibt eben deinen Rachedurst und den Vergeltungswillen.
Warum endest du nicht jedesmal mit der Forderung nach der Todesstrafe?
Die wäre ja so abschreckend.
Siehe USA.
Seitdem die die Todesstrafe haben, sind alle abgeschreckt.
Da geschehen keine Morde mehr!
Abschreckung total wirkt.
No Crimes in USA!
So ist das eben nicht.
Setzt euch endlich damit auseinander.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wildermuth »

Bielefeld09 hat geschrieben:(12 Nov 2016, 23:35)

Es gibt eben keine Milde in Schuldfragen,
aber es gibt eben deinen Rachedurst und den Vergeltungswillen.
Warum endest du nicht jedesmal mit der Forderung nach der Todesstrafe?
Die wäre ja so abschreckend.
Siehe USA.
Seitdem die die Todesstrafe haben, sind alle abgeschreckt.

Da geschehen keine Morde mehr!
Abschreckung total wirkt.
No Crimes in USA!
So ist das eben nicht.
Setzt euch endlich damit auseinander.

Mit fakten habe ich es bei jack auch oft genug probiert. Manchmal kommt er sogar ganz kurz ins nachdenken, ins stocken aber spätestens drei tage später kräht er wieder genau das herum, was man ihm lang und breit widerlegt hat.

Dass abschreckung bei schweren straftaten nicht funktoniert, weiss er schon sehr lange.
In der gesamten weltgeschichte findet er keinen einzigen beleg für seine theorie, sicherheit durch immer mehr härte. Folterstaaten sind eben nicht sicherer, sondern eher unsicher, kinder die oft geschlagen werden, werden weniger wahrscheinlich zu friedlichen menschen als gewaltlos aufgewachsene. Bei sehr schweren straftäter liegt der anteil derer, die schon als kind misshandelt wurden bei 100 %.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

Wildermuth hat geschrieben:(13 Nov 2016, 01:17)

Mit fakten habe ich es bei jack auch oft genug probiert. Manchmal kommt er sogar ganz kurz ins nachdenken, ins stocken aber spätestens drei tage später kräht er wieder genau das herum, was man ihm lang und breit widerlegt hat.

Dass abschreckung bei schweren straftaten nicht funktoniert, weiss er schon sehr lange.
In der gesamten weltgeschichte findet er keinen einzigen beleg für seine theorie, sicherheit durch immer mehr härte. Folterstaaten sind eben nicht sicherer, sondern eher unsicher, kinder die oft geschlagen werden, werden weniger wahrscheinlich zu friedlichen menschen als gewaltlos aufgewachsene. Bei sehr schweren straftäter liegt der anteil derer, die schon als kind misshandelt wurden bei 100 %.
Na ja, dann schreiben wir hier weiter.
Es geht eben einfach um das Recht,
aber nicht um rechts.
Sorry!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Amtsschimmel hat geschrieben:(12 Nov 2016, 15:47)
Und wie immer, die Verharmlosung von Eigentumsdelikten im Vergleich zu Delikten gegen Leib und Leben, die immer wieder gerne populistisch ausgeschlachtet wird...
*LOL* Du bist also allen Ernstes der Meinung, dass ein Ladendiebstahl nicht harmloser ist als ein Vergewaltigung oder eine schwer Körperverletzung?! Erzähl bloß niemandem, dass Du angeblich Ahnung von Jura hast... :D :D :D
Ein trotziges "Ist aber so" macht es auch nicht besser. Nachgewiesenermaßen führen höhere Strafen nicht zu einem Rückgang.
Ein trotziges "aber höhere Strafen führen doch gar nicht zu einem Rückgang" genauso wenig... :rolleyes:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Bielefeld09 hat geschrieben:(12 Nov 2016, 23:35)

Es gibt eben keine Milde in Schuldfragen,
aber es gibt eben deinen Rachedurst und den Vergeltungswillen.
Warum endest du nicht jedesmal mit der Forderung nach der Todesstrafe?
Die wäre ja so abschreckend.
Siehe USA.
Seitdem die die Todesstrafe haben, sind alle abgeschreckt.
Da geschehen keine Morde mehr!
Abschreckung total wirkt.
No Crimes in USA!
So ist das eben nicht.
Setzt euch endlich damit auseinander.
Anzunehmen, wer eine Bewährungsstrafe bei Vergewaltigung als zu milde erachtet, sei automatisch für die Todesstrafe, ist an Dämlichkeit nicht zu überbieten.

Nein, man muß NICHT die Todesstrafe befürworten, um der Ansicht zu sein,.dass eine Gruppenvergewaltigung mit anschließendem Hinnehmen eines möglichen Erfrierungstodes eine härtere Strafe erfodert hätte.

Also lass einfach die Todesstrafe weg, es gibt sie auch nicht in Deutschland, ebensowenig, wie es hier viele Befürworter gibt. Lass diese Dämlichkeiten und denke mal für eine Sekunde an das Mädchen, dem DEUTLICH signalisiert wurde, dass sie Dreck ist.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Meanwhile back in the jungle...
Sechs Prozent (von befragten Lehrern) gaben in einer Umfrage an, schon einmal Opfer von Schülergewalt geworden zu sein. Hochgerechnet seien damit mehr als 45.000 Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen aller Formen bereits Opfer von tätlicher Gewalt geworden, teilte der Lehrerverband Bildung und Erziehung (VBE) mit. Forsa hatte dazu fast 2000 Lehrerinnen und Lehrern bundesweit befragt. Auch psychische Gewalt wie Bedrohungen, Beleidigungen, Beschimpfungen oder Mobbing hat fast ein Viertel (23 Prozent) der Befragten bereits erlitten. Zu den körperlichen Angriffen gehörten etwa Fausthiebe, Tritte, An-den-Haaren-Ziehen oder das Bewerfen mit Gegenständen.
Quelle: n-tv.de

DA hilft natürlich auch keine hohe Strafe sondern nur "Du Du Du" sagen und heftig umarmen, hm? :rolleyes:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

Und wieder einmal zeigt ein Richter was er von Polizeibeamten so hält - gar nichts.

https://www.welt.de/vermischtes/article ... -Fuss.html

Wie kann man bei Migranten auch von Fluchtgefahr ausgehen wenn sie Polizisten schwer verletzen. Einer der Migranten ist auf der Flucht, passt irgendwie nicht ganz zusammen mit "keine Fluchtgefahr".

Eine ekelhafter Berufsstand die Richter, sie haben sich die Verachtung des Volkes redlich verdient. Da kann man nur noch kotzen.
Zuletzt geändert von Boracay am Montag 14. November 2016, 21:54, insgesamt 1-mal geändert.
Wildermuth
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wildermuth »

Billie Holiday hat geschrieben:(14 Nov 2016, 11:03)

Anzunehmen, wer eine Bewährungsstrafe bei Vergewaltigung als zu milde erachtet, sei automatisch für die Todesstrafe, ist an Dämlichkeit nicht zu überbieten.
Der glaube, dass die welt besser würde, wenn man die strafen immer weiter erhöht, führt letztendlich zur todesstrafe für alles. Konsequent zu ende gedacht. Das "allheilmittel" hat nicht nur kaum positive auswirkungen es stößt auch irgendwann an eine natürliche grenze.

Nein, man muß NICHT die Todesstrafe befürworten, um der Ansicht zu sein,.dass eine Gruppenvergewaltigung mit anschließendem Hinnehmen eines möglichen Erfrierungstodes eine härtere Strafe erfodert hätte.
Natürlich nicht. Ohne den fall genau zu kennen, wird die sache allerdings etwas beliebig.
Also lass einfach die Todesstrafe weg, es gibt sie auch nicht in Deutschland, ebensowenig, wie es hier viele Befürworter gibt. Lass diese Dämlichkeiten und denke mal für eine Sekunde an das Mädchen, dem DEUTLICH signalisiert wurde, dass sie Dreck ist.
Sind es wirklich die opfer von verbrechen, die rache wollen? Oder eher die schlecht informierte südkurve mit stimmung und konfetti? Wie ist das hier im thread?
Wildermuth
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wildermuth »

Boracay hat geschrieben:(14 Nov 2016, 21:48)

Und wieder einmal zeigt ein Richter was er von Polizeibeamten so hält - gar nichts.

https://www.welt.de/vermischtes/article ... -Fuss.html

Wie kann man bei Migranten auch von Fluchtgefahr ausgehen wenn sie Polizisten schwer verletzen. Einer der Migranten ist auf der Flucht, passt irgendwie nicht ganz zusammen mit "keine Fluchtgefahr".
Ist das urteil jetzt typisch oder eher ein ausnahme und erscheint deswegen in den medien?

Eine ekelhafter Berufsstand die Richter, sie haben sich die Verachtung des Volkes redlich verdient. Da kann man nur noch kotzen.
Deine intelligenz uznd moralische integrität erkennt man auch daran, dass du von einem richter auf alle schliesst. Wenn schon den pars-pro-toto- denkfehler, dann gleich zweimal, was vorfall und richterberuf angeht und anschliessend noch menschenverachtung.

Warum sind die verfechter der immer-feste-druff-ideologie derart sympathisch und intelligent?
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