Nochmal, das habe ich nämlich schon gesagt: Ich stelle das Recht darauf nicht infrage. Bloß muss man sich halt gefallen lassen darauf hingewiesen zu werden, dass diese Meinung im Zweifel nicht sehr fundiert ist. Ist ja immer schön ne Meinung zu haben, bloß wenn die von falschen Voraussetzungen ausgeht ist sie nicht sonderlich wertvoll. Ratschläge kann ich nur erteilen, wenn ich selbst mehr Ahnung habe. Kein Laie würde einem Physiker sagen, welche Schlussfolgerungen er aus einer Versuchsanordnung ziehen kann. Nur bei solchen Sachen wie Jura meint irgendwie jeder, aufgrund von Angaben in Zeitungartikeln eine qualifizierte Meinung zu haben.Ammianus hat geschrieben:(10 Nov 2016, 18:48)
Bei deinem Punkt 2 frage ich jetzt noch einmal nach: Ist es so, dass die Gesellschaft, also wir alle, du und ich, kein Recht haben uns über Gerichtsurteile eine Meinung zu bilden, diese zu bewerten und daraus Schlussfolgerungen zu und Vorschläge zur rechtlichen Praxis in die Diskussion einzubringen?
Zu Punkt 1: Was willst Du dann überhaupt mit dem Amerika-Vergleich aussagen?
Nö, und hier sind wir wieder beim Thema qualifizierte Meinungen. Eine Aussetzung zur Bewährung ist eben nicht vergleichbar mit einem Freispruch, denn Bewährungen können mit allerlei Auflagen etc. verknüpft werden, deren Nichteinhaltung dazu führen kann, dass man doch im Knast landet. Die Ausreise und das Wohnen außerhalb Deutschlands ist in der Bewährung nicht verboten. Darüber hinaus hat die Bundesrepublik so ziemlich mit allen Staaten der Welt Auslieferungsabkommen. Wenn sich also jemand dem Strafvollzug entziehen möchte, wird das schon extrem schwer. Und wenn es sich um Deutsche handelt, kann ihnen einfach der Pass entzogen werden. Dann wird auch eine Weiterreise in andere Länder unmöglich.bnd hat geschrieben:(10 Nov 2016, 16:21)
wir sind uns einig, dass für die täter praktisch kein unterschied zwischen freispruch und bewährungsstrafe besteht?
wie du sicher weisst, sind sämtliche zur bewährung verurteilten täter mittlerweile in ihr heimatland geflüchtet, aus angst vor einem neuen prozess.