Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Verfasst: Freitag 9. September 2016, 12:48
Die Normenhierarchie ist was anderes als eine Rechtsgutpyramide. Das zeigen die geposteten Links lustigerweise sogar auf. Mehr muss man dazu nicht sagenGG146 hat geschrieben:(11 Aug 2016, 08:22)
Zum Thema Rechtsgutpyramiden, auf Wikipedia für Nichtjuristen übersichtlich dargestellt:
https://de.wikipedia.org/wiki/Normenhierarchie
https://de.wikipedia.org/wiki/Normenhie ... utschland)
Zur "Niedrigschwelligkeit" der sexuellen Übergriffe von Grabschern wiederhole ich mich nicht, das ist mir zu blöd.
Bereits das naheliegendste, weniger belastende Mittel lässt Du doch vollkommen außer Acht: Das Ganze als bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Der Eingriff ist wesentlich geringer als eine Strafe nach dem StGB, aber entfaltet die gleiche Wirksamkeit. Und ein niedrigschwelliger Eingriff bedarf eben keiner gleichen Behandlung wie ein schwerer Eingriff. Je niedrigschwelliger der Eingriff in Rechte anderer, desto weniger einschneidend dürfen auch die Mittel sein, die der Staat zur Unterbindung anwenden darf. Das Prinzip, nicht "mit Kanonen auf Spatzen" schießen zu dürfen, zieht sich durch das gesamte Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Das Ziel des (Straf-)Gesetzgebers ist es, angemessene Strafen für Tatbestände zu finden, gestaffelt nach der Intensität der Verletzung fremder Rechtsgüter. Würde man Dir folgen und nur das Strafrecht als einziges praktikables Mittel sehen, könnte man mit derselben Argumentation die lebenslange Freiheitsstrafe für alle Straftaten überhaupt rechtfertigen. Denn lebenslange Haft ist immer wirksamer als eine zeitlich begrenzte Haft.GG146 hat geschrieben:(27 Aug 2016, 00:48)
Die Auslegung wäre streng, wenn man aus mehreren alternativen und jeweils praktikablen Rechtsmitteln gegen Grabscher auswählen könnte. Dann wäre es zumindest vertretbar, zivilrechtliche Unterlassungsansprüche als hinreichend gegen niedrigschwellige Eingriffe in das sexuelle Selbstbestimmungsrecht darzustellen.
Die sind aber nicht praktikabel, soweit es sich um Grabschereien wildfremder Menschen in der Öffentlichkeit handelt. Auf der Domplatte und in Freibädern kommen Zivilrichter und Gerichtsvollzieher auf jeden Fall zu spät, um den Eingriff zu verhindern. Das Zivilrecht kann hier also keinen geeigneten Rechtsschutz gewähren.
Notwehr ist lediglich die Verteidigung, die erforderlich ist. Sie muss also sowohl geeignet als auch angemessen sein. Jemandem beispielsweise wegen eines einmaligen Klatschers auf den Hintern schwerste Verletzungen zuzufügen dürfte sicherlich geeignet sein, den Angriff ein für alle Mal zu beenden; aber das dürfte wohl kaum angemessen sein. Daher ist das Argument nicht stichhaltig. Notwehr darf härter ausfallen als der eigentliche Angriff, weil der Notwehrleistende berechtigt ist, den rechtswidrigen Angriff ein für alle Mal abzuwehren. Insofern sieht der Gesetzgeber das rechtmäßige Sichzuwehrsetzen als deutlich schützenswerter als den rechtswidrigen Angriff an, was auch vollkommen richtig ist.GG146 hat geschrieben:(27 Aug 2016, 00:48)
Der Verzicht auf die Strafbarkeit der Grabscherei bewirkt also, dass etwas (de facto, der Unterlassungsanspruch ist ja nicht praktikabel) erlaubt ist, was mit Gewalt - also notfalls schwerer Verletzung eines Menschen - abzuwehren ebenfalls erlaubt ist. Ich meine, dass man keine "strengen" Ansichten haben muss, um da einen Mangel an Staats- und Rechtsvernunft zu erkennen.
Den weiteren Ausführungen schließe ich mich an.
dieses Urteil wird auch Auswirkungen auf Deutschland haben, denn nun ist klar, dass man straffaellige Eltern mit Kindern nur sehr schwer abschieben darf und dieses Urteil des EuGH geht weit ueber die Gesetzeslage in Deutschland hinaus!Provokateur hat geschrieben:(13 Sep 2016, 12:00)
Hm....Kuscheljustiz oder berechtigtes Interesse von Kindern?
Na, isses nich schön?!Provokateur hat geschrieben:(13 Sep 2016, 12:00)
Hm....Kuscheljustiz oder berechtigtes Interesse von Kindern?
Tjoa! Urteilsbegründung war bestimmt, dass es dem Fahrer gaaaaanz furchtbar leid tut, und dass doch die Pappe seine Lebensgrundlage ist, deren Entzug seine Verdammnis zu Armut u. Alkoholismus wäre...frems hat geschrieben:(12 Sep 2016, 20:05)
Radfahrer getötet - Lkw-Lenker erhält Geldstrafe
Ein vorbestrafter Lkw-Fahrer überfuhr bei Rot einen schuldlosen Radfahrer. Gegen das milde Urteil wurde heute in der Turmstraße protestiert.
http://www.tagesspiegel.de/berlin/mahnw ... 35484.html
5000 Euro sind also 'n Mord wert.
Mord setzt Vorsatz und Mordmerkmale voraus. Das hier ist fahrlässige Tötung...frems hat geschrieben:(12 Sep 2016, 20:05)
5000 Euro sind also 'n Mord wert.
Eine junge Frau wird auf dem Heimweg auf einem U-Bahnhof attackiert. Ein Mann stößt sie vor einen Zug. Sie hat keine Chance. Der mutmaßliche Täter kommt nun vor Gericht. Eine Verurteilung ist aber unwahrscheinlich. ...
Er war Angaben zufolge 15 Jahre alt, als er in Hamburg wegen Körperverletzung und Raubes zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt wurde. Seit seiner Jugend war der Beschuldigte häufig in stationärer Behandlung. Zuletzt hatte sich der 29-Jährige am 1. Januar 2016 in Hamburg in Behandlung begeben. Am 18. Januar wurde er entlassen - Angaben zufolge wegen "fehlender akuter Eigen- und Fremdgefährdung".
Wirklich unglaublich:GG146 hat geschrieben:(18 Sep 2016, 17:56)
So so. bei der Tatbegehung angetrunken (wer noch so weit planen kann, dass er einen Kumpel Schmiere stehen lässt, wird kaum eingeschränkt schuldfähig sein) und "haftempflindlich" (was jeder wegen schweren Kindesmissbrauchs verurteilte Strafgefangene ist, dafür sorgen die Mithäftlinge). Das ergibt heutzutage eine Strafzumessung knapp oberhalb der Mindeststrafe:
http://www.bild.de/news/inland/sexuelle ... .bild.html
Wenn nur eine Mindesstrafe im Gesetz steht und keine Höchststrafe erwähnt wird, gilt die generell höchste Zeitstrafe von 15 Jahren als Höchststrafe:
https://dejure.org/gesetze/StGB/176a.html
Hier beträgt der Strafrahmen also 2 bis 15 Jahre und der Kerl kriegt weniger als 2 1/2 Jahre, weil er besoffen war ...
und dann noch als i-Tüpfelchen:„Das Gericht hat keine strafschärfenden Gründe, wie zum Beispiel Vorstrafen, beim Angeklagten festgestellt. Strafmildernd hat sich die Alkoholisierung und die hohe Haftempfindlichkeit des Täters ausgewirkt: Er ist jung, kann kein Deutsch und wurde in der Untersuchungshaft bereits angegriffen. Das Opfer hat die Tat gut weggesteckt, es sind keine schweren Folgen zu erwarten.“
Aber es gibt in Deutschland keine funktionierende Justiz und daher muss man froh sein, das überhaupt ein Richter auf die Idee gekommen ist den Typen wenigstens eine so kurze Zeit in den Knast zu stecken.Reue zeigte er vor Gericht keine.
Es wird entsprechend der gegebenen und vom Gericht festgestellten Schuld verurteilt. Nicht mehr und nicht weniger.GG146 hat geschrieben:(18 Sep 2016, 17:56)
So so. bei der Tatbegehung angetrunken (wer noch so weit planen kann, dass er einen Kumpel Schmiere stehen lässt, wird kaum eingeschränkt schuldfähig sein) und "haftempflindlich" (was jeder wegen schweren Kindesmissbrauchs verurteilte Strafgefangene ist, dafür sorgen die Mithäftlinge). Das ergibt heutzutage eine Strafzumessung knapp oberhalb der Mindeststrafe:
http://www.bild.de/news/inland/sexuelle ... .bild.html
Wenn nur eine Mindesstrafe im Gesetz steht und keine Höchststrafe erwähnt wird, gilt die generell höchste Zeitstrafe von 15 Jahren als Höchststrafe:
https://dejure.org/gesetze/StGB/176a.html
Hier beträgt der Strafrahmen also 2 bis 15 Jahre und der Kerl kriegt weniger als 2 1/2 Jahre, weil er besoffen war ...
Ja klar, wenn der Richter alle Tassen im Schrank hat. Das ist in einer dekadenten Gesellschaft aber keineswegs selbstverständlich, wie der vorliegende Fall belegt. Andere Dekadenzbelege wie auf politischen Foren verbreitete Hohlsprüche lasse ich mal außen vor, dagegen sind die hiesigen Mods ja allergisch.Fazer hat geschrieben:(19 Sep 2016, 01:28)
Es wird entsprechend der gegebenen und vom Gericht festgestellten Schuld verurteilt. Nicht mehr und nicht weniger.
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft ... 46328.htmlSie betäubte ihre eigene Tochter mit Baldrian, damit sich ihr Lebensgefährte an ihr sexuell vergehen konnte Eine Mutter aus Oberbayern kam am Mittwoch vorm Landsgericht Landshut wegen Mittäterschaft und Beihilfe mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten davon. Der 46 Jahre alte Mann, der sich sieben Mal an der damals Sechsjährigen verging, muss wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in sieben Fällen sechs Jahre und zehn Monate ins Gefängnis.
[...]
Das verurteilte Paar lernte sich 2005 über das Internet kennen. Schon beim ersten Treffen berichtete der verheiratete Mann aus Moosinning (Landkreis Erding) der Mutter von seinen sexuellen Fantasien mit Kindern. „Sie war ihm auf eine gewisse Art hörig“, schildert ihr Verteidiger Robert Alavi. Die Staatsanwaltschaft bezeichnete das Verhalten des Angeklagten als rücksichtslos und manipulativ.
Bereits beim ersten Treffen hat er der Frau über seine Neigungen berichtet, somit ist das aber nicht bestimmend für sein Sexualleben gewesen???Der psychiatrische Gutachter hatte dem Angeklagten in dem Verfahren eine pädophile Neigung attestiert. Sein Sexualleben sei aber nicht dadurch bestimmt.
[...]
Zum Abschluss der Verhandlung richtet Richter Dopheide noch einen eindringlichen Appell an den Angeklagten. Er solle in der Haftanstalt dringend eine Therapie machen. „Untherapiert sind Sie für Kinder gefährlich.“
Interessant, wie Du in einem Strafprozess mühsam zusammengetragene Beweise in wenigen Zeilen zu widerlegen vermagst. Die Schlussfolgerung, dass er nicht eingeschränkt schuldfähig sein konnte, weil er einen Kumpel Schmiere stehen lassen kann, ist natürlich unerschütterlich. Hätte der Richter mal nur soweit gedacht. Wäre die Welt bloß so einfach...GG146 hat geschrieben:(18 Sep 2016, 17:56)
So so. bei der Tatbegehung angetrunken (wer noch so weit planen kann, dass er einen Kumpel Schmiere stehen lässt, wird kaum eingeschränkt schuldfähig sein) und "haftempflindlich" (was jeder wegen schweren Kindesmissbrauchs verurteilte Strafgefangene ist, dafür sorgen die Mithäftlinge). Das ergibt heutzutage eine Strafzumessung knapp oberhalb der Mindeststrafe:
http://www.bild.de/news/inland/sexuelle ... .bild.html
Wenn nur eine Mindesstrafe im Gesetz steht und keine Höchststrafe erwähnt wird, gilt die generell höchste Zeitstrafe von 15 Jahren als Höchststrafe:
https://dejure.org/gesetze/StGB/176a.html
Hier beträgt der Strafrahmen also 2 bis 15 Jahre und der Kerl kriegt weniger als 2 1/2 Jahre, weil er besoffen war ...
Das ist hier leider im Allgemeinen so. Aus ein paar Brocken aus einer seriösen Tageszeitung oder gar der BILD glauben sich viele ein dezidiertes Urteil bilden zu können.Amtsschimmel hat geschrieben:(22 Sep 2016, 20:56)
Interessant, wie Du in einem Strafprozess mühsam zusammengetragene Beweise in wenigen Zeilen zu widerlegen vermagst. Die Schlussfolgerung, dass er nicht eingeschränkt schuldfähig sein konnte, weil er einen Kumpel Schmiere stehen lassen kann, ist natürlich unerschütterlich. Hätte der Richter mal nur soweit gedacht. Wäre die Welt bloß so einfach...
Man bekommt Diebe, die man mehrfach auf frischer Tat ertappt, in Deutschland nicht ins Gefängnis, Zitat Polizist "unser Rechtssystem gibt das meistens nicht her". Der eine Typ wird mehrfach angezeigt, ein Verfahren gibt es nicht, ergo auch da keine Haftstrafe. Es kann echt nicht wahr seinjack000 hat geschrieben:(27 Sep 2016, 21:45)
Tja:
=> Es gibt nicht den geringsten Grund für Kriminelle ihre Taten zu unterlassen!
(Immerhin ist das Verhalten des Polizisten sehr vorbildlich aber einen Rückhalt seitens der Justiz gibt es nicht)
Das kannst Du so nicht sagen. Wie man sehen konnte, waren die Kriminellen schwer beeindruckt durch die harten Bewährungsstrafen. Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man lachen.Boracay hat geschrieben:(20 Oct 2016, 15:38)
Mal wieder erfrischen was sich die Gerichte so überlegen:
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft ... 90146.html
Wenn man da kein Verständnis für einen Vater hat der das Recht mittels 9mm in die eigene Hand nimmt.... hoffentlich aber gleich die Richter und die Eltern der "Verurteilten" mit.
Einfach nur schockierend und langfristigst für mich auch der Grund Deutschland den Rücken zu kehren. Verbrechen haben keinerlei Konsequenzen, jeder kann machen was er will.
Die klare und unmissverständliche Botschaft daraus:Boracay hat geschrieben:(20 Oct 2016, 15:38)
Mal wieder erfrischen was sich die Gerichte so überlegen:
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft ... 90146.html
Wenn man da kein Verständnis für einen Vater hat der das Recht mittels 9mm in die eigene Hand nimmt.... hoffentlich aber gleich die Richter und die Eltern der "Verurteilten" mit.
Einfach nur schockierend und langfristigst für mich auch der Grund Deutschland den Rücken zu kehren. Verbrechen haben keinerlei Konsequenzen, jeder kann machen was er will.
Ja, durch diese Lektion werden die nicht nochmal auf die Idee kommen sowas nochmal zu tun!Billie Holiday hat geschrieben:(20 Oct 2016, 18:30)
Das kannst Du so nicht sagen. Wie man sehen konnte, waren die Kriminellen schwer beeindruckt durch die harten Bewährungsstrafen.
Die Justiz aber nicht ... da diese kein Interesse daran hat irgendwas zu lernen ...Das Opfer hat jedenfalls gelernt, wo es steht.
Gleich kommt jemand und erklärt Dir, dass Bewährungsstrafe voll hart und gerecht ist, und so ein Opfer...nun ja.... Pech halt.jack000 hat geschrieben:(20 Oct 2016, 18:32)
Die klare und unmissverständliche Botschaft daraus:
- Vergewaltigungen haben keine nennenswerten Konsequenzen für die Täter
- Mitwissenschaft durch filmen einer Vergewaltigung führt auch nur zu Bewährung (=Also zu nichts)
- Auch wenn das Opfer dadurch sterben kann spielt das nicht wirklich eine Rolle
- Erst ab 21 Jahren kann man überhaupt nur für Straftaten belangt werden, vorher kann man sich für geistig unterentwickelt erklären lassen (Eigentlich geht es sogar bis zum Alter von 21 Jahren)
- Konsequenzen für Führerschein & CO hat das natürlich nicht ...
=> Ideologie ist natürlich wichtiger als Logik und Intelligenz ...
Weil logischerweise nicht davon auszugehen ist, dass Vergewaltiger nicht nochmal auf die Idee kommen das gleiche nochmal zu tun ...Bolero hat geschrieben:(20 Oct 2016, 21:15)
Wieso, die Jungs haben laut Richter eine positive Sozialprognose.![]()
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Stand das wirklich in der urteilsbegründung, oder denkst du dir einfach irgendwas aus, weil rechercheren so langweilig ist und ausserdem nie die gewünschte ergebnisse bringt?jack000 hat geschrieben:(20 Oct 2016, 21:23)
Weil logischerweise nicht davon auszugehen ist, dass Vergewaltiger nicht nochmal auf die Idee kommen das gleiche nochmal zu tun ...
(Und der Rest des linken BlaBla ist doch bekannt, ... )
Stand in der Urteilsbegrüdung den das was du dir gewünscht hast was dort stehen sollte? Oder ist dir die Realität so lästig das du diese nicht akzeptieren möchtest?Wildermuth hat geschrieben:(20 Oct 2016, 23:10)
Stand das wirklich in der urteilsbegründung, oder denkst du dir einfach irgendwas aus, weil rechercheren so langweilig ist und ausserdem nie die gewünschte ergebnisse bringt?
Genau das frage ich dich.jack000 hat geschrieben:(20 Oct 2016, 23:15)
Stand in der Urteilsbegrüdung den das was du dir gewünscht hast was dort stehen sollte? Oder ist dir die Realität so lästig das du diese nicht akzeptieren möchtest?
So denk dir mal was aus insofern da tatsächlich vorhanden sein sein sollte was mit denken zu tun haben sollte ...Wildermuth hat geschrieben:(20 Oct 2016, 23:27)
Genau das frage ich dich.
Diskutieren heisst nicht, sich irgendwas auszudenken und zu posten.
Wollen wir den Spiess mal umdrehen?
Stell dir vor, ich denke mir irgendwas nicht sehr nettes über dich aus, weil ich halt vorurteile dir gegenüber habe, zu bequem bin, um nachzuforschen und lügen mir nichts ausmacht.
Fändest du das dann immernoch cool und witzig?
Was heisst das auf deutsch?jack000 hat geschrieben:(20 Oct 2016, 23:36)
So denk dir mal was aus insofern da tatsächlich vorhanden sein sein sollte was mit denken zu tun haben sollte ...
Sobald du das lesen kannst bist du klar im Vorteil ...
Also... der vorschlag, über dich ausgedachte lügen öffentlich zu verbreiten, so wie du das bei manchen richtern tust, der findet keine zustimmung bei dir?
Du kennst dich gut aus ... irgendwas mit Putin halt wenn das Thema fremd ist wird schon irgendwie passen ...Wildermuth hat geschrieben:(20 Oct 2016, 23:47)
Also... der vorschlag, über dich ausgedachte lügen öffentlich zu verbreiten, so wie du das bei manchen richtern tust, der findet keine zustimmung bei dir?
Cool sind lügen nur, wenn sie andere betreffen, was jack?
Was könnten wir daraus lernen?
Bleib einfach ein bisschen in der nähe der wahrheit. Versuche fair zu sein. OK?jack000 hat geschrieben:(20 Oct 2016, 23:51)
Du kennst dich gut aus ... irgendwas mit Putin halt wenn das Thema fremd ist wird schon irgendwie passen ...
Du kennst dich ja aus ...Wildermuth hat geschrieben:(20 Oct 2016, 23:55)
Bleib einfach ein bisschen in der nähe der wahrheit. Versuche fair zu sein. OK?
Und an den mod, der das dann alles löschen muss: lasst jacks ursprüngliche lüge auch nicht stehen. Danke.
Sippenhaft ist geil. Hast voll recht alda!Boracay hat geschrieben:(21 Oct 2016, 00:20)
https://www.welt.de/regionales/hamburg/ ... rdigt.html
Interessant wie das Urteil so aufgefasst wurde im versammelten Migrantenkreis bei der Urteilsverkündung. Für diese Schweine ein Freispruch erster Güte, da weiß jetzt jeder was man mit deutschen Schlampenkindern alles machen kann.
Hätte ich einen Richter im Freundeskreis würde ich dem stellvertretend für seinen Berufsstand ins Gesicht spucken.
Recht hast Du!Amtsschimmel hat geschrieben:(13 Sep 2016, 16:54)
Mord setzt Vorsatz und Mordmerkmale voraus. Das hier ist fahrlässige Tötung...
Wie muss man drauf sein, das man solch ein Klientel auch noch verteidigt?
Ich würde niemals einen verfechter der sippenhaft verteidigen, oder anderen arten von irrsinn. Ich habe überhaupt niemanden verteidigt. Ich weise nur darauf hin, dass wenn ein sachse z.b. ein vergewaltiger ist, es nicht gerecht wäre, dem nächst besten sachsen anzuspucken oder um zu patschen.Bolero hat geschrieben:(21 Oct 2016, 07:25)
Wie muss man drauf sein, das man solch ein Klientel auch noch verteidigt?
Tja, die guten menschen erkennt man daran, dass sie die bösen ganz besonders intensiv hassen. Die allerbesten wenden sogar gerne gewalt an.Einfach nur schmierig. Weiter so, Tantris!!!
Fände ich angenehm und richtig. Diese dreckige Klientel muss wissen welch kranke Entscheidungen sie trifft. Ist ja nicht so dass der geschilderte Fall ein Einzelfall wäre.Wildermuth hat geschrieben:(21 Oct 2016, 08:02)
Ich würde niemals einen verfechter der sippenhaft verteidigen, oder anderen arten von irrsinn. Ich habe überhaupt niemanden verteidigt. Ich weise nur darauf hin, dass wenn ein sachse z.b. ein vergewaltiger ist, es nicht gerecht wäre, dem nächst besten sachsen anzuspucken oder um zu patschen.
Dem kann ich mich nur anschliessen. Deutschland ist ein Täterstaat. Opfer werden von Gerichten verhöhnt und gedemütigt. Selbst schwerste Verbrechen wie Vergewaltigung werden nicht mehr geahndet. Der Rechtsstaat wird ad absurdum geführt und bis zum Erbrechen gebeugt.Boracay hat geschrieben:(20 Oct 2016, 15:38)
Mal wieder erfrischen was sich die Gerichte so überlegen:
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft ... 90146.html
Wenn man da kein Verständnis für einen Vater hat der das Recht mittels 9mm in die eigene Hand nimmt.... hoffentlich aber gleich die Richter und die Eltern der "Verurteilten" mit.
Einfach nur schockierend und langfristigst für mich auch der Grund Deutschland den Rücken zu kehren. Verbrechen haben keinerlei Konsequenzen, jeder kann machen was er will.
Dann muss man das Recht in die eigene Hand nehmen. Das ist leider der einzige Weg. Führt einen dann selbst in den Knast, aber ohne eine entsprechende Handlung könnte ich nicht mehr in den Spiegel sehen.Kael hat geschrieben:(21 Oct 2016, 23:09)
Man stelle sich mal vor die eigene Tochter wird vergewaltigt und die Täter kommen fast komplett davon
Das wäre ungerecht. Recht ohne Gerechtigkeit ist nutzlos. (Oder?)Kael hat geschrieben:(21 Oct 2016, 23:09)
Man stelle sich mal vor die eigene Tochter wird vergewaltigt und die Täter kommen fast komplett davon