Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Verfasst: Freitag 20. November 2020, 12:32
doppelt
Waren sie nichtBennGunn hat geschrieben:(20 Nov 2020, 12:16)
1. Keine der bisherigen Pandemien wurde je mit so einem Hype ausgestattet wie diese, obwohl die Vorgänger - die aus der gliechen Ecke Kommie-Chinas stammten, genauso gefährlich waren
nächste Lüge2. Die Vermutung alleein, daß diese Virus künstlich erzeugt und als Bio-Waffe eingesetzt wurde, gilt als ketzerisch und wurde totgeschwiegen oder noch schlimmer.
In Deutschland? WO?Mehrere Kritiker wurden in besten Sowjetischen Traditionen in die Psychiatrie gesteckt, totgeschwiegen oder zu non-persons degradiert!
Es gibt Typen wie dich, deren Ignoranz und Borniertheit schon schmerzt4. Es gibt sie wohl und sie diffamieren, lügen, verbreiten Angst und kolportieren Muddis Idiotie. Deswegen wurden sie liebevoll und präzise als Lügenpresse bezeichnet
Der einzige hier, der komplett Wissensbefreit ist, bist duBennGunn hat geschrieben:(20 Nov 2020, 11:54)
wenn du etwas nicht weißt, schweige lieber![]()
https://www.duden.de/rechtschreibung/Er ... ungsgesetz
Senexx hat geschrieben:(20 Nov 2020, 12:44)
Appelle für die Katz...
zeigt nun eine Studie
https://www.focus.de/politik/deutschlan ... 84667.html
Hätte es nicht gebraucht, hat man auch vorher gewusst.
Die Coronaregeln müssen mit aller Härte und hoch strafbewehrt durchgesetzt werden.
Die versuche ich zu ignorieren.Realist2014 hat geschrieben:(20 Nov 2020, 12:58)
Du kannst das doch auch an den Texten erkenne, welche einige "Dumm-Dumm-Geschosse" hier absondern....
3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Nov 2020, 06:32)
Was für Unsinn. Wie soll ein Bundesministerium in dass GG eingreifen können? Das kann allenfalls der Bundestag mit Zweidrittelmehrheit.
§ 5 IfSG
Epidemische Lage von nationaler Tragweite
(2) Das Bundesministerium für Gesundheit wird im Rahmen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite unbeschadet der Befugnisse der Länder ermächtigt,
Das bedeutet ganz klar, wenn das BMG Gebrauch von seiner Ermächtigung macht, dann wird damit das Recht auch Körperliche Unversehrtheit eingeschränkt.(5) Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) wird im Rahmen des Absatzes 2 insoweit eingeschränkt.
Wer ist die zuständige Behörde? Das steht nicht Bundestag.§ 28 IfSG
(1) 1Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt oder ergibt sich, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in § 28a Absatz 1 und in den §§ 29 bis 31 genannten, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist; sie kann insbesondere Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten. 2Unter den Voraussetzungen von Satz 1 kann die zuständige Behörde Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen von Menschen beschränken oder verbieten und Badeanstalten oder in § 33 genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen. 3Eine Heilbehandlung darf nicht angeordnet werden. 4Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden insoweit eingeschränkt.
^franzmannzini hat geschrieben:(20 Nov 2020, 15:33)
Das bedeutet ganz klar, wenn das BMG Gebrauch von seiner Ermächtigung macht, dann wird damit das Recht auch Körperliche Unversehrtheit eingeschränkt.
Wer ist die zuständige Behörde? Das steht nicht Bundestag.
Zunder hat geschrieben:(19 Nov 2020, 23:48)
Nein, es greift nicht in das GG ein, weil das GG Eingriffe in bestimmte Grundrechte ausdrücklich erlaubt.
Interessant, für eines mußt Du Dich entscheiden.Zunder hat geschrieben:(20 Nov 2020, 00:19)
Selbstverständlich gibt es Eingriffe in die Grundrechte. Diese sind aber verfassungskonform.
Genau das ist der Unterschied zum Ermächtigungsgesetz der Nazis, das Eingriffe in die Verfassung erlaubt hat - mit den bekannten Folgen.
Auch hier sind es nicht die dortigen Landtage (Landesparlamente) sondern die dortigen Regierungen, welche ermächtigt werden.Die Landesregierungen werden ermächtigt, unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 maßgebend sind, auch durch Rechtsverordnungen entsprechende Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Stellen übertragen. Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) und des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 Grundgesetz) können insoweit eingeschränkt werden.
franzmannzini hat geschrieben:(20 Nov 2020, 15:33)
Das bedeutet ganz klar, wenn das BMG Gebrauch von seiner Ermächtigung macht, dann wird damit das Recht auch Körperliche Unversehrtheit eingeschränkt.
.
§5 IfSG3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Nov 2020, 15:51)
^
Bleib doch beim Thema. Wo bitte wird das GG durch das BMG eingeschränkt
Da geht es um die Einschränkung eines Grundrechtes und nicht um die Einschränkung des GG.franzmannzini hat geschrieben:(20 Nov 2020, 16:51)
§5 IfSG
Absatz 2
(2) Das Bundesministerium für Gesundheit wird im Rahmen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
unbeschadet der Befugnisse der Länder ermächtigt,
§5 IfSG
Absatz 5
(5) Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) wird im
Rahmen des Absatzes 2 insoweit eingeschränkt.
Es steht doch drin.
Der Unterschied zwischen der Verfassung und dem Grundgesetz ist in Deutschland welcher?Zunder hat geschrieben:(20 Nov 2020, 16:17)
Es gibt keine strukturelle Ähnlichkeit mit dem Ermächtigungsgesetz, weil das Infektionsschutzgesetz nicht in die Verfassung eingreift. Eingriffe in die Grundrechte läßt das Grundgesetz zu.
Ob das Bundesverfassungsgericht das eine oder andere Detail beanstandet, steht auf einem anderen Blatt. Aber prinzipiell sind Grundrechtseingriffe erlaubt. Deswegen steht das ja auch so im Grundgesetz.
Und wenn man das Infektionsgeschehen im Zusammenhang mit dem Auftreten der Corona-Vollpfosten sieht, sind diese Eingriffe leider auch nötig.
Nun gut, das IfSG greift also nicht in das Grundgesetz ein, sondern in Grundrechte.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Nov 2020, 16:57)
Da geht es um die Einschränkung eines Grundrechtes und nicht um die Einschränkung des GG.
Vielfach ist es sinnlos, etwas zu erklären.Zunder hat geschrieben:(20 Nov 2020, 17:04)
Das Grundgesetz ist die Verfassung und diese Verfassung erlaubt Eingriffe in die Grundrechte. Das steht so drin.
Nichts was dir im GG zugesichert wird kann durch ein Gesetz eingeschränkt werden.franzmannzini hat geschrieben:(20 Nov 2020, 17:16)
So werden nun nur meine, durch das Grundgesetz, zugesicherten Rechte eingeschränkt.
"(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Nov 2020, 17:19)
Nichts was dir im GG zugesichert wird kann durch ein Gesetz eingeschränkt werden.
Also kann das IfSG in die Grundrechte eingreifen?Zunder hat geschrieben:(20 Nov 2020, 17:04)
Das Grundgesetz ist die Verfassung und diese Verfassung erlaubt Eingriffe in die Grundrechte. Das steht so drin.
Korrekt, der Eingriff in dieses Grundrecht durch ein Gesetz ist also ausdrücklich im GG festgehalten.franzmannzini hat geschrieben:(20 Nov 2020, 17:26)
"(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."
Du schriebst:3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Nov 2020, 17:56)
Korrekt, der Eingriff in dieses Grundrecht durch ein Gesetz ist also ausdrücklich im GG festgehalten.
Aber das wurde ja dir ja schon gesagt.
"(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Nov 2020, 17:19)
Nichts was dir im GG zugesichert wird kann durch ein Gesetz eingeschränkt werden.
Es wird dir ein Grundrecht zugesichert, dass nur durch ein Gesetz eingeschränkt werden kann.franzmannzini hat geschrieben:(20 Nov 2020, 18:05)
Du schriebst:
"(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."
In diesem Gesetz werden mir Rechte zugesichert, welche dann aber durch ein Gesetz eingeschränkt werden können.
Wie passt dies zu Deiner Aussage:
"Nichts was dir im GG zugesichert wird kann durch ein Gesetz eingeschränkt werden."
Da ja hier jedes Wort auf die Goldwaage gelegt wird, formuliere ich meine Frage um.Realist2014 hat geschrieben:(19 Nov 2020, 22:16)
Das Wort "Ermächtigungsgesetz" ist zu 100% mit dem des 3.Reiches besetzt.
Da gibt es nichts "rumzudeuteln" .
Das aktuelle Gesetz zur Pandemiebekämpfung mit diesem in Verbindung zu bringen- ist irgendwie zwischen bescheuert und dreist anzusiedeln
Also wird mir ein Grundrecht und auch gleichzeitig dessen mögliche maximale Einschränkung zugesichert.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Nov 2020, 18:12)
Es wird dir ein Grundrecht zugesichert, dass nur durch ein Gesetz eingeschränkt werden kann.
Die die Möglichkeit der Einschränkung durch ein Gesetz ist im GG ja explizit vorgesehen.
Die Einschränkung geht damit in keinster Weise über die Zusicherung die dir das GG gibt hinaus.
Dir wird zugesichert, dass dieses Grundrecht nur durch ein Gesetz eingeschränkt werden kann.franzmannzini hat geschrieben:(20 Nov 2020, 18:20)
Also wird mir ein Grundrecht und auch gleichzeitig dessen mögliche maximale Einschränkung zugesichert.
Wenn das entsprechende Gesetz verfassungskonform ist, können Grundrechte eingeschränkt werden. Sie dürfen aber nicht aufgehoben werden.franzmannzini hat geschrieben:(20 Nov 2020, 17:27)
Also kann das IfSG in die Grundrechte eingreifen?
Wie verfassungskonform das IfSG und die daraus resultierenden Verordnungen und Rechtsverordnungen waren,Zunder hat geschrieben:(20 Nov 2020, 19:02)
Wenn das entsprechende Gesetz verfassungskonform ist, können Grundrechte eingeschränkt werden. Sie dürfen aber nicht aufgehoben werden.
Art. 11
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
Besser als die Seuche zu verbreiten.franzmannzini hat geschrieben:(20 Nov 2020, 19:49)
Wenn man in Quarantäne muß, das ist dieses Grundrecht wohl zeitlich begrenzt aufgehoben:
Klar, jetzt darf die Flughafenpolizei also für jeden Reisenden die Infektionslage des Urlaubslandes Stichpunkte Mitternacht in Relation setzen zur aktuellen Infektionslage im Kuhdorf des Urlaubers.franzmannzini hat geschrieben:(20 Nov 2020, 19:49)
https://www.badische-zeitung.de/nrw-ger ... 67780.html
hätte hätte fahrradketteSchnitter hat geschrieben:(20 Nov 2020, 20:25)
Besser als die Seuche zu verbreiten.
Dann hätten wir hier nicht 10,000 sondern 50,000 Tote.
Geile Idee
Guck doch nach Schweden. Da weisste Bescheid.
Ein Eingriff in Grundrechte muß eben ziemlich gut begründet werden.Schnitter hat geschrieben:(20 Nov 2020, 20:25)
Besser als die Seuche zu verbreiten.
Dann hätten wir hier nicht 10,000 sondern 50,000 Tote.
Geile Idee
Die Pfeifen sind nicht bei den Gerichten zu suchen.Nightrain hat geschrieben:(20 Nov 2020, 21:07)
Klar, jetzt darf die Flughafenpolizei also für jeden Reisenden die Infektionslage des Urlaubslandes Stichpunkte Mitternacht in Relation setzen zur aktuellen Infektionslage im Kuhdorf des Urlaubers.
Ich frage mich, woher die ganzen weltfremden Pfeifen in den deutschen Gerichten her kommen.
Eine Pandemie dürfte Grund genug sein.franzmannzini hat geschrieben:(21 Nov 2020, 03:50)
Ein Eingriff in Grundrechte muß eben ziemlich gut begründet werden.
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaf ... 38-p2.htmlAls unglaublich empfand ich die Aussage des saarländischen Ministerpräsidenten Tobias Hans bei „Markus Lanz“: Das müsse man dann eben auch mal in Kauf nehmen, dass ein Infektionsrisiko vielleicht etwas höher sei in der Schule, aber das Recht auf Bildung sei es wert, dass wir uns als Gesellschaft insgesamt zusammenreißen. Da denke ich: Als Lehrer muss ich es also in Kauf nehmen, mich zu infizieren, womöglich schwer zu erkranken, vielleicht sogar zu sterben, während andere das nicht in Kauf nehmen müssen. Von wegen „die Gesellschaft“! Wie viele Lehrer und Schüler müssen sich denn infizieren, wie viele sterben, damit man das nicht mehr verantworten kann?
Ich bin verwundert...Senexx hat geschrieben:(21 Nov 2020, 12:34)
Lehrer als Kanonenfutter?
In der FAZ schreibt eine Lehrerin
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaf ... 38-p2.html
Ich finde es interessant, wie Politiker denken, wenn sie mal das Visier fallen lassen.
Als Lehrer würde ich auf die Barrikaden gehen.
IMHO gehören solche Politiker einfach weg.
so n starkes Argument kann ich nur mit sowas kontern: waren sie doch!Realist2014 hat geschrieben:(20 Nov 2020, 12:33)
Waren sie nicht
nächste Lüge
In Deutschland? WO?
Es gibt Typen wie dich, deren Ignoranz und Borniertheit schon schmerzt
Die 60000 Toten die wir beim Schweden Desaster hätten werden wir wohl nicht mehr erreichen.BennGunn hat geschrieben:(21 Nov 2020, 21:47)
na gut, dann gucken wir mal::
https://www.t-online.de/nachrichten/pan ... wende.html
![]()
![]()
![]()
wat i denn nu?
Schnitter hat geschrieben:(21 Nov 2020, 21:57)
Die 60000 Toten die wir beim Schweden Desaster hätten werden wir wohl nicht mehr erreichen.
Eben. Pro Kopf fast die wenigsten Corona-Opfer in Europa. Wirtschaftlich Corona ebenfalls besser verpackt als fast alle anderen.BennGunn hat geschrieben:(21 Nov 2020, 22:30)
was wir hätten, steht in den Sternen, was wir - dank alternativloser Politik Muddis - haben, kann jeder sehen
Wohl eher das Glück, daß sich der weit überwiegende Teil der Bevölkerung an die Empfehlungen und Anordnungen hält und "Protest gegen Alles" noch nicht zum Volkssport geworden ist.Schnitter hat geschrieben:(22 Nov 2020, 01:35)
Da haben wir aber Glück gehabt dass wir "Muddi" haben und nicht da leben wo die Covidioten regieren
Nein, das kann man ableiten
Anstatt Corona bringt Dich sehr viel wahrscheinlicher noch Deine ständige Schnappatmung um...Senexx hat geschrieben:(20 Nov 2020, 12:44)
Appelle für die Katz...
zeigt nun eine Studie
https://www.focus.de/politik/deutschlan ... 84667.html
Hätte es nicht gebraucht, hat man auch vorher gewusst.
Die Coronaregeln müssen mit aller Härte und hoch strafbewehrt durchgesetzt werden.
firlefanz11 hat geschrieben:(23 Nov 2020, 16:40)
Anstatt Corona bringt Dich sehr viel wahrscheinlicher noch Deine ständige Schnappatmung um...
Realitätscheck:
https://www.n-tv.de/panorama/Kinderaerz ... 86039.htmlKinder können sich und andere zwar mit dem Coronavirus anstecken, erkranken aber selten an Covid-19. Der Verdacht liegt nahe, dass sich das Virus deshalb unbemerkt an Schulen und Kitas verbreitet. Eine Analyse von Kinderärzten widerlegt diese Annahme nun.
Kinderärzte haben in einer breit angelegten Datenauswertung keine Hinweise auf eine hohe Corona-Dunkelziffer unter Kindern gefunden. Das Risiko, dass sich Kinder in Kitas und Schulen unbemerkt mit dem Coronavirus infizieren und das Virus weitertragen, sei somit möglicherweise deutlich geringer als angenommen, berichtet die "Passauer Neuen Presse" unter Berufung auf die Analyse, die am Montag vorgestellt werden soll.
...
"Wir schließen daraus auch, dass die Ansteckungsgefahr an Schulen eher überschätzt wird." Darauf deuteten auch Studienergebnisse aus anderen Ländern hin, die nahelegten, dass Lehrer keinem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt seien.
Daher ist es ja richtig, die Schulen nicht zu schließen.firlefanz11 hat geschrieben:(23 Nov 2020, 16:48)
Realitätscheck:
https://www.n-tv.de/panorama/Kinderaerz ... 86039.html
So isses! Aber der gute Senex scheint da anderer Meinung zu sein...Realist2014 hat geschrieben:(23 Nov 2020, 16:50)
Daher ist es ja richtig, die Schulen nicht zu schließen.