Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
doppelt
Zuletzt geändert von Realist2014 am Freitag 20. November 2020, 12:34, insgesamt 1-mal geändert.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Waren sie nichtBennGunn hat geschrieben:(20 Nov 2020, 12:16)
1. Keine der bisherigen Pandemien wurde je mit so einem Hype ausgestattet wie diese, obwohl die Vorgänger - die aus der gliechen Ecke Kommie-Chinas stammten, genauso gefährlich waren
nächste Lüge2. Die Vermutung alleein, daß diese Virus künstlich erzeugt und als Bio-Waffe eingesetzt wurde, gilt als ketzerisch und wurde totgeschwiegen oder noch schlimmer.
In Deutschland? WO?Mehrere Kritiker wurden in besten Sowjetischen Traditionen in die Psychiatrie gesteckt, totgeschwiegen oder zu non-persons degradiert!
Es gibt Typen wie dich, deren Ignoranz und Borniertheit schon schmerzt4. Es gibt sie wohl und sie diffamieren, lügen, verbreiten Angst und kolportieren Muddis Idiotie. Deswegen wurden sie liebevoll und präzise als Lügenpresse bezeichnet
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Der einzige hier, der komplett Wissensbefreit ist, bist duBennGunn hat geschrieben:(20 Nov 2020, 11:54)
wenn du etwas nicht weißt, schweige lieber![]()
https://www.duden.de/rechtschreibung/Er ... ungsgesetz
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Appelle für die Katz...
zeigt nun eine Studie
https://www.focus.de/politik/deutschlan ... 84667.html
Hätte es nicht gebraucht, hat man auch vorher gewusst.
Die Coronaregeln müssen mit aller Härte und hoch strafbewehrt durchgesetzt werden.
zeigt nun eine Studie
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Senexx hat geschrieben:(20 Nov 2020, 12:44)
Appelle für die Katz...
zeigt nun eine Studie
https://www.focus.de/politik/deutschlan ... 84667.html
Hätte es nicht gebraucht, hat man auch vorher gewusst.
Die Coronaregeln müssen mit aller Härte und hoch strafbewehrt durchgesetzt werden.
Du kannst das doch auch an den Texten erkenne, welche einige "Dumm-Dumm-Geschosse" hier absondern....

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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Die versuche ich zu ignorieren.Realist2014 hat geschrieben:(20 Nov 2020, 12:58)
Du kannst das doch auch an den Texten erkenne, welche einige "Dumm-Dumm-Geschosse" hier absondern....
Nicht dass das intellektuelle Niveau hier sonderlich hoch wäre. Aber irgendwann ist halt Schluss.
Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Nov 2020, 06:32)
Was für Unsinn. Wie soll ein Bundesministerium in dass GG eingreifen können? Das kann allenfalls der Bundestag mit Zweidrittelmehrheit.
§ 5 IfSG
Epidemische Lage von nationaler Tragweite
(2) Das Bundesministerium für Gesundheit wird im Rahmen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite unbeschadet der Befugnisse der Länder ermächtigt,
Das bedeutet ganz klar, wenn das BMG Gebrauch von seiner Ermächtigung macht, dann wird damit das Recht auch Körperliche Unversehrtheit eingeschränkt.(5) Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) wird im Rahmen des Absatzes 2 insoweit eingeschränkt.
Wer ist die zuständige Behörde? Das steht nicht Bundestag.§ 28 IfSG
(1) 1Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt oder ergibt sich, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in § 28a Absatz 1 und in den §§ 29 bis 31 genannten, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist; sie kann insbesondere Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten. 2Unter den Voraussetzungen von Satz 1 kann die zuständige Behörde Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen von Menschen beschränken oder verbieten und Badeanstalten oder in § 33 genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen. 3Eine Heilbehandlung darf nicht angeordnet werden. 4Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden insoweit eingeschränkt.
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
^franzmannzini hat geschrieben:(20 Nov 2020, 15:33)
Das bedeutet ganz klar, wenn das BMG Gebrauch von seiner Ermächtigung macht, dann wird damit das Recht auch Körperliche Unversehrtheit eingeschränkt.
Wer ist die zuständige Behörde? Das steht nicht Bundestag.
Bleib doch beim Thema. Wo bitte wird das GG durch das BMG eingeschränkt

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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Zunder hat geschrieben:(19 Nov 2020, 23:48)
Nein, es greift nicht in das GG ein, weil das GG Eingriffe in bestimmte Grundrechte ausdrücklich erlaubt.
Interessant, für eines mußt Du Dich entscheiden.Zunder hat geschrieben:(20 Nov 2020, 00:19)
Selbstverständlich gibt es Eingriffe in die Grundrechte. Diese sind aber verfassungskonform.
Genau das ist der Unterschied zum Ermächtigungsgesetz der Nazis, das Eingriffe in die Verfassung erlaubt hat - mit den bekannten Folgen.
Um das Ermächtigungsgesetz im 3.Reich geht es gar nicht, es besteht nur eine strukturelle Analogie.
Aber wenn Du gerne das "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich" hier weiter in den Diskurs einbringen willst,
dann weiter, nur zu.
Mit dem neuen Gesetz sind Grundrechtseingriffe verfassungskonformer, davor waren sie es weniger.
Nicht umsonst, wurde an dem Gesetz gebastelt, denn die Hürden für solche Eingriffe sind hoch gesetzt.
Demnächst wird dieses Gesetz beim BVerfG landen, mal sehen wie verfassungskonform es dort gesehen wird,
ein viertes Gesetz wird dann sicherlich kommen.
§32 IfSG
Auch hier sind es nicht die dortigen Landtage (Landesparlamente) sondern die dortigen Regierungen, welche ermächtigt werden.Die Landesregierungen werden ermächtigt, unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 maßgebend sind, auch durch Rechtsverordnungen entsprechende Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Stellen übertragen. Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) und des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 Grundgesetz) können insoweit eingeschränkt werden.
Es ist also dem jeweiligen Landesparlament nicht mehr möglich die dortigen Regierungen zu kontrollieren.
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
franzmannzini hat geschrieben:(20 Nov 2020, 15:33)
Das bedeutet ganz klar, wenn das BMG Gebrauch von seiner Ermächtigung macht, dann wird damit das Recht auch Körperliche Unversehrtheit eingeschränkt.
.
Da geht es um Obduktionen.
"Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt oder ergibt sich, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, "
Man sollte schon in der Lage sein, Gesetzestexte zu 100% kognitiv zu erfassen.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Es gibt keine strukturelle Ähnlichkeit mit dem Ermächtigungsgesetz, weil das Infektionsschutzgesetz nicht in die Verfassung eingreift. Eingriffe in die Grundrechte läßt das Grundgesetz zu.
Ob das Bundesverfassungsgericht das eine oder andere Detail beanstandet, steht auf einem anderen Blatt. Aber prinzipiell sind Grundrechtseingriffe erlaubt. Deswegen steht das ja auch so im Grundgesetz.
Und wenn man das Infektionsgeschehen im Zusammenhang mit dem Auftreten der Corona-Vollpfosten sieht, sind diese Eingriffe leider auch nötig.
Ob das Bundesverfassungsgericht das eine oder andere Detail beanstandet, steht auf einem anderen Blatt. Aber prinzipiell sind Grundrechtseingriffe erlaubt. Deswegen steht das ja auch so im Grundgesetz.
Und wenn man das Infektionsgeschehen im Zusammenhang mit dem Auftreten der Corona-Vollpfosten sieht, sind diese Eingriffe leider auch nötig.
Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
§5 IfSG3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Nov 2020, 15:51)
^
Bleib doch beim Thema. Wo bitte wird das GG durch das BMG eingeschränkt
Absatz 2
(2) Das Bundesministerium für Gesundheit wird im Rahmen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
unbeschadet der Befugnisse der Länder ermächtigt,
§5 IfSG
Absatz 5
(5) Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) wird im
Rahmen des Absatzes 2 insoweit eingeschränkt.
Es steht doch drin.
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Da geht es um die Einschränkung eines Grundrechtes und nicht um die Einschränkung des GG.franzmannzini hat geschrieben:(20 Nov 2020, 16:51)
§5 IfSG
Absatz 2
(2) Das Bundesministerium für Gesundheit wird im Rahmen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
unbeschadet der Befugnisse der Länder ermächtigt,
§5 IfSG
Absatz 5
(5) Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) wird im
Rahmen des Absatzes 2 insoweit eingeschränkt.
Es steht doch drin.
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Der Unterschied zwischen der Verfassung und dem Grundgesetz ist in Deutschland welcher?Zunder hat geschrieben:(20 Nov 2020, 16:17)
Es gibt keine strukturelle Ähnlichkeit mit dem Ermächtigungsgesetz, weil das Infektionsschutzgesetz nicht in die Verfassung eingreift. Eingriffe in die Grundrechte läßt das Grundgesetz zu.
Ob das Bundesverfassungsgericht das eine oder andere Detail beanstandet, steht auf einem anderen Blatt. Aber prinzipiell sind Grundrechtseingriffe erlaubt. Deswegen steht das ja auch so im Grundgesetz.
Und wenn man das Infektionsgeschehen im Zusammenhang mit dem Auftreten der Corona-Vollpfosten sieht, sind diese Eingriffe leider auch nötig.
Geht es um Wortklauberei?
Versuchen wir es anders:
Greift das IfSG in Grundrechte ein?
Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Das Grundgesetz ist die Verfassung und diese Verfassung erlaubt Eingriffe in die Grundrechte. Das steht so drin.
Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Nun gut, das IfSG greift also nicht in das Grundgesetz ein, sondern in Grundrechte.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Nov 2020, 16:57)
Da geht es um die Einschränkung eines Grundrechtes und nicht um die Einschränkung des GG.
Das hört sich gleich besser an. So werden nun nur meine, durch das Grundgesetz, zugesicherten Rechte eingeschränkt.
Ich dachte immer die Grundrechte sind der eigentliche Kern der freiheitlich demokratischen Ordnung des staatlichen Lebens,
aber nein es ist das Grundgesetz.
Die Grundrechte resultieren gar nicht aus dem Grundgesetz, sondern stehen unabhängig davon im Raum.
Ein zulässiger Eingriff in das Grundgesetz ist kein Eingriff in das Grundgesetz, sondern "nur" ein Grundrechtseingriff.
Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Vielfach ist es sinnlos, etwas zu erklären.Zunder hat geschrieben:(20 Nov 2020, 17:04)
Das Grundgesetz ist die Verfassung und diese Verfassung erlaubt Eingriffe in die Grundrechte. Das steht so drin.
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Nichts was dir im GG zugesichert wird kann durch ein Gesetz eingeschränkt werden.franzmannzini hat geschrieben:(20 Nov 2020, 17:16)
So werden nun nur meine, durch das Grundgesetz, zugesicherten Rechte eingeschränkt.
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
"(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Nov 2020, 17:19)
Nichts was dir im GG zugesichert wird kann durch ein Gesetz eingeschränkt werden.
Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Also kann das IfSG in die Grundrechte eingreifen?Zunder hat geschrieben:(20 Nov 2020, 17:04)
Das Grundgesetz ist die Verfassung und diese Verfassung erlaubt Eingriffe in die Grundrechte. Das steht so drin.
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Korrekt, der Eingriff in dieses Grundrecht durch ein Gesetz ist also ausdrücklich im GG festgehalten.franzmannzini hat geschrieben:(20 Nov 2020, 17:26)
"(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."
Aber das wurde ja dir ja schon gesagt.
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Du schriebst:3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Nov 2020, 17:56)
Korrekt, der Eingriff in dieses Grundrecht durch ein Gesetz ist also ausdrücklich im GG festgehalten.
Aber das wurde ja dir ja schon gesagt.
"(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Nov 2020, 17:19)
Nichts was dir im GG zugesichert wird kann durch ein Gesetz eingeschränkt werden.
In diesem Gesetz werden mir Rechte zugesichert, welche dann aber durch ein Gesetz eingeschränkt werden können.
Wie passt dies zu Deiner Aussage:
"Nichts was dir im GG zugesichert wird kann durch ein Gesetz eingeschränkt werden."
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Es wird dir ein Grundrecht zugesichert, dass nur durch ein Gesetz eingeschränkt werden kann.franzmannzini hat geschrieben:(20 Nov 2020, 18:05)
Du schriebst:
"(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."
In diesem Gesetz werden mir Rechte zugesichert, welche dann aber durch ein Gesetz eingeschränkt werden können.
Wie passt dies zu Deiner Aussage:
"Nichts was dir im GG zugesichert wird kann durch ein Gesetz eingeschränkt werden."
Die die Möglichkeit der Einschränkung durch ein Gesetz ist im GG ja explizit vorgesehen.
Die Einschränkung geht damit in keinster Weise über die Zusicherung die dir das GG gibt hinaus.
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Da ja hier jedes Wort auf die Goldwaage gelegt wird, formuliere ich meine Frage um.Realist2014 hat geschrieben:(19 Nov 2020, 22:16)
Das Wort "Ermächtigungsgesetz" ist zu 100% mit dem des 3.Reiches besetzt.
Da gibt es nichts "rumzudeuteln" .
Das aktuelle Gesetz zur Pandemiebekämpfung mit diesem in Verbindung zu bringen- ist irgendwie zwischen bescheuert und dreist anzusiedeln
Wurde das BMG ermächtigt, Eingriffe in die Grundrechte zu tätigen?
Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Also wird mir ein Grundrecht und auch gleichzeitig dessen mögliche maximale Einschränkung zugesichert.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Nov 2020, 18:12)
Es wird dir ein Grundrecht zugesichert, dass nur durch ein Gesetz eingeschränkt werden kann.
Die die Möglichkeit der Einschränkung durch ein Gesetz ist im GG ja explizit vorgesehen.
Die Einschränkung geht damit in keinster Weise über die Zusicherung die dir das GG gibt hinaus.
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Dir wird zugesichert, dass dieses Grundrecht nur durch ein Gesetz eingeschränkt werden kann.franzmannzini hat geschrieben:(20 Nov 2020, 18:20)
Also wird mir ein Grundrecht und auch gleichzeitig dessen mögliche maximale Einschränkung zugesichert.
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Wenn das entsprechende Gesetz verfassungskonform ist, können Grundrechte eingeschränkt werden. Sie dürfen aber nicht aufgehoben werden.franzmannzini hat geschrieben:(20 Nov 2020, 17:27)
Also kann das IfSG in die Grundrechte eingreifen?
Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Wie verfassungskonform das IfSG und die daraus resultierenden Verordnungen und Rechtsverordnungen waren,Zunder hat geschrieben:(20 Nov 2020, 19:02)
Wenn das entsprechende Gesetz verfassungskonform ist, können Grundrechte eingeschränkt werden. Sie dürfen aber nicht aufgehoben werden.
hat man ja gesehen, als diese schon durch popelige Verwaltungsgerichte kassiert wurden.
Es ist eben Schade wenn sich der Gesetzgeber nicht mehr um die Verfassungskonformität kümmern muß,
sondern der Betroffene, der Bürger.
Es ist an ihm, sich seine Grundrechte einzuklagen und das jeder für sich selbst.
https://www.badische-zeitung.de/nrw-ger ... 67780.html
Wenn man in Quarantäne muß, das ist dieses Grundrecht wohl zeitlich begrenzt aufgehoben:
Art. 11
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Besser als die Seuche zu verbreiten.franzmannzini hat geschrieben:(20 Nov 2020, 19:49)
Wenn man in Quarantäne muß, das ist dieses Grundrecht wohl zeitlich begrenzt aufgehoben:
Dann hätten wir hier nicht 10,000 sondern 50,000 Tote.
Geile Idee

Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Klar, jetzt darf die Flughafenpolizei also für jeden Reisenden die Infektionslage des Urlaubslandes Stichpunkte Mitternacht in Relation setzen zur aktuellen Infektionslage im Kuhdorf des Urlaubers.franzmannzini hat geschrieben:(20 Nov 2020, 19:49)
https://www.badische-zeitung.de/nrw-ger ... 67780.html
Ich frage mich, woher die ganzen weltfremden Pfeifen in den deutschen Gerichten her kommen.
"Man verhandelt nicht mit Terroristen. Man hört PEGIDA und AfD nicht zu. Man muss keine Rücksicht auf Impfskeptiker und Verschwörungstheoretiker nehmen." (Philipp Jessen)
Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
hätte hätte fahrradketteSchnitter hat geschrieben:(20 Nov 2020, 20:25)
Besser als die Seuche zu verbreiten.
Dann hätten wir hier nicht 10,000 sondern 50,000 Tote.
Geile Idee
Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand behalten W.U.
Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Guck doch nach Schweden. Da weisste Bescheid.
Dreisatz wirste wohl noch hinkriegen.
Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Ein Eingriff in Grundrechte muß eben ziemlich gut begründet werden.Schnitter hat geschrieben:(20 Nov 2020, 20:25)
Besser als die Seuche zu verbreiten.
Dann hätten wir hier nicht 10,000 sondern 50,000 Tote.
Geile Idee
Ich weiß, dass gefällt Dir nicht.
Und übrigens, wir haben hier 13.662 Tote
Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Die Pfeifen sind nicht bei den Gerichten zu suchen.Nightrain hat geschrieben:(20 Nov 2020, 21:07)
Klar, jetzt darf die Flughafenpolizei also für jeden Reisenden die Infektionslage des Urlaubslandes Stichpunkte Mitternacht in Relation setzen zur aktuellen Infektionslage im Kuhdorf des Urlaubers.
Ich frage mich, woher die ganzen weltfremden Pfeifen in den deutschen Gerichten her kommen.
Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Eine Pandemie dürfte Grund genug sein.franzmannzini hat geschrieben:(21 Nov 2020, 03:50)
Ein Eingriff in Grundrechte muß eben ziemlich gut begründet werden.
Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Lehrer als Kanonenfutter?
In der FAZ schreibt eine Lehrerin
Ich finde es interessant, wie Politiker denken, wenn sie mal das Visier fallen lassen.
Als Lehrer würde ich auf die Barrikaden gehen.
IMHO gehören solche Politiker einfach weg.
In der FAZ schreibt eine Lehrerin
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaf ... 38-p2.htmlAls unglaublich empfand ich die Aussage des saarländischen Ministerpräsidenten Tobias Hans bei „Markus Lanz“: Das müsse man dann eben auch mal in Kauf nehmen, dass ein Infektionsrisiko vielleicht etwas höher sei in der Schule, aber das Recht auf Bildung sei es wert, dass wir uns als Gesellschaft insgesamt zusammenreißen. Da denke ich: Als Lehrer muss ich es also in Kauf nehmen, mich zu infizieren, womöglich schwer zu erkranken, vielleicht sogar zu sterben, während andere das nicht in Kauf nehmen müssen. Von wegen „die Gesellschaft“! Wie viele Lehrer und Schüler müssen sich denn infizieren, wie viele sterben, damit man das nicht mehr verantworten kann?
Ich finde es interessant, wie Politiker denken, wenn sie mal das Visier fallen lassen.
Als Lehrer würde ich auf die Barrikaden gehen.
IMHO gehören solche Politiker einfach weg.
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Ich bin verwundert...Senexx hat geschrieben:(21 Nov 2020, 12:34)
Lehrer als Kanonenfutter?
In der FAZ schreibt eine Lehrerin
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaf ... 38-p2.html
Ich finde es interessant, wie Politiker denken, wenn sie mal das Visier fallen lassen.
Als Lehrer würde ich auf die Barrikaden gehen.
IMHO gehören solche Politiker einfach weg.
Lehrer genießen schon seit vielen Jahren und Jahrzehnten in der Gesellschaft und in der Politik - abseits der Sonntagsreden - ein sehr schlechtes Ansehen. Und zwar nicht erst seit Gerhard Schröders "Faule-Säcke-Debatte".
Das wusstest Du nicht?
Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
so n starkes Argument kann ich nur mit sowas kontern: waren sie doch!Realist2014 hat geschrieben:(20 Nov 2020, 12:33)
Waren sie nicht
nächste Lüge
In Deutschland? WO?
Es gibt Typen wie dich, deren Ignoranz und Borniertheit schon schmerzt
Was genau?
die erste war mE die Beate Bahner, die den Begriff Coronoia in Umlauf gebracht hat, meine links zum Thema wurden hier schon damals zensiert, also - Slebstbedienung
's ja insteressant - für so ein ad personam wurdest du nicht ermahnt


Ich verabscheue political correctness!
Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Ich verabscheue political correctness!
Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Die 60000 Toten die wir beim Schweden Desaster hätten werden wir wohl nicht mehr erreichen.BennGunn hat geschrieben:(21 Nov 2020, 21:47)
na gut, dann gucken wir mal::
https://www.t-online.de/nachrichten/pan ... wende.html
![]()
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wat i denn nu?
Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Schnitter hat geschrieben:(21 Nov 2020, 21:57)
Die 60000 Toten die wir beim Schweden Desaster hätten werden wir wohl nicht mehr erreichen.
was wir hätten, steht in den Sternen, was wir - dank alternativloser Politik Muddis - haben, kann jeder sehen
Ich verabscheue political correctness!
Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Eben. Pro Kopf fast die wenigsten Corona-Opfer in Europa. Wirtschaftlich Corona ebenfalls besser verpackt als fast alle anderen.BennGunn hat geschrieben:(21 Nov 2020, 22:30)
was wir hätten, steht in den Sternen, was wir - dank alternativloser Politik Muddis - haben, kann jeder sehen
Da haben wir aber Glück gehabt dass wir "Muddi" haben und nicht da leben wo die Covidioten regieren

Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Wohl eher das Glück, daß sich der weit überwiegende Teil der Bevölkerung an die Empfehlungen und Anordnungen hält und "Protest gegen Alles" noch nicht zum Volkssport geworden ist.Schnitter hat geschrieben:(22 Nov 2020, 01:35)
Da haben wir aber Glück gehabt dass wir "Muddi" haben und nicht da leben wo die Covidioten regieren
"Das gefährliche an der Dummheit ist, daß sie die dumm macht, die ihr begegnen." (Sokrates).
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Nein, das kann man ableiten
außer man ist einfach komplett bescheuert.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Anstatt Corona bringt Dich sehr viel wahrscheinlicher noch Deine ständige Schnappatmung um...Senexx hat geschrieben:(20 Nov 2020, 12:44)
Appelle für die Katz...
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Hätte es nicht gebraucht, hat man auch vorher gewusst.
Die Coronaregeln müssen mit aller Härte und hoch strafbewehrt durchgesetzt werden.

Am Rande des Wahnsinns stehen keine Geländer!
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
firlefanz11 hat geschrieben:(23 Nov 2020, 16:40)
Anstatt Corona bringt Dich sehr viel wahrscheinlicher noch Deine ständige Schnappatmung um...
Magst du nicht mal einen "Besuch" auf einer Intensivstation machen?
Du scheinst das Ganze nicht ernst zu nehmen- warum?
Sonst bist du dch auch nicht so borniert- warum gerade bei dem Thema?
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
- firlefanz11
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Realitätscheck:
https://www.n-tv.de/panorama/Kinderaerz ... 86039.htmlKinder können sich und andere zwar mit dem Coronavirus anstecken, erkranken aber selten an Covid-19. Der Verdacht liegt nahe, dass sich das Virus deshalb unbemerkt an Schulen und Kitas verbreitet. Eine Analyse von Kinderärzten widerlegt diese Annahme nun.
Kinderärzte haben in einer breit angelegten Datenauswertung keine Hinweise auf eine hohe Corona-Dunkelziffer unter Kindern gefunden. Das Risiko, dass sich Kinder in Kitas und Schulen unbemerkt mit dem Coronavirus infizieren und das Virus weitertragen, sei somit möglicherweise deutlich geringer als angenommen, berichtet die "Passauer Neuen Presse" unter Berufung auf die Analyse, die am Montag vorgestellt werden soll.
...
"Wir schließen daraus auch, dass die Ansteckungsgefahr an Schulen eher überschätzt wird." Darauf deuteten auch Studienergebnisse aus anderen Ländern hin, die nahelegten, dass Lehrer keinem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt seien.
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Daher ist es ja richtig, die Schulen nicht zu schließen.firlefanz11 hat geschrieben:(23 Nov 2020, 16:48)
Realitätscheck:
https://www.n-tv.de/panorama/Kinderaerz ... 86039.html
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
So isses! Aber der gute Senex scheint da anderer Meinung zu sein...Realist2014 hat geschrieben:(23 Nov 2020, 16:50)
Daher ist es ja richtig, die Schulen nicht zu schließen.
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