Bezüglich Ausbürgerung:
Wer bei der Einbürgerung falsche Angaben macht und nur aufgrund dessen Eingebürgert wurde, verliert bei Bekanntwerden desselben seine Staatsbürgerschaft. Das ist kein Entzug der Staatsbürgerschaft, sondern die Korrektur eines Verwaltungsfehlers, da der Antragsteller bei falschen Angaben zu keinem Zeitpunkt das Recht hatte, die Staatsbürgerschaft zu erlangen. Wenn so was erst nach langer Zeit auf fällt, hat dies weitreichende Konsequenzen. So werden in Deutschland geschlossene Ehen rechts ungültig, alles rückabgewickelt, selbst die Namensgebung der Kinder und ihr Aufenthaltsrecht wird hinfällig, Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, alle Deutschen Dokumente, Beamtenlaufbahn/Pesionen erlöschen und auch die Staatenlosigkeit wird hingenommen, sie ist immerhin selbst verschuldet und falls noch eine andere Staatsbürgerschaft vorliegt, wird i.d.R. abgeschoben.
Daraus folgt: Man sollte sich bezüglich staatsbürgerschaftsrechtlicher Vorgänge genau überlegen, ob man lügt, die Konsequenzen beim auffliegen sind enorm.
Der Ansatz des Innenministeriums besteht daher darin, den Eid auf die Verfassung in den Einbürgerungsantrag auf zu nehmen, so das bei anschließenden schweren Verstößen gegen das Grundgesetz/verfassungsfeindlichen Aktionen/Terror ebenfalls von falschen Angaben bei der Einbürgerung ausgegangen werden kann. Die Staatsbürgerschaft würde dann erlöschen und bräuchte nicht entzogen zu werden.
Der Staat ist keinesfalls Zahnlos, bisher lediglich sehr duldsam.