Seite 290 von 441
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Samstag 11. April 2020, 18:34
von Skull
Ich auch nicht. Ihr habt die ganze Zeit über Lohnquote geschrieben.
Korrekt.
In dem Artikel, wo und mit dem Ihr über die LohnQUOTE diskutiertet ist folgende Grafik:
https://www.welt.de/img/wirtschaft/mobi ... te-jpg.jpg
...mit einem Sprung.
mfg
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Samstag 11. April 2020, 18:36
von Realist2014
logisch...
da gibt es ja eine gewisse Korrelation....
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Samstag 11. April 2020, 19:01
von odiug
Realist2014 hat geschrieben:(11 Apr 2020, 18:30)
Deine Frage bezieht sich also auf die
Lohnstückkosten?
Meine Frage ist: warum stieg der Anteil der Lohnkosten 2008 so sprunghaft an ?
Ob ich das jetzt an den Stückkosten fest mache, oder an den Lohnkosten allgemein, ist zweitrangig.
Beide Graphen stimmen da ja im Groben überein.
https://www.welt.de/img/wirtschaft/mobi ... en-jpg.jpg
und
https://www.welt.de/img/wirtschaft/mobi ... te-jpg.jpg
In beiden Graphen der gleiche Srung nach oben 2008.
Also mit dem Beginn der Finanzkrise übereinstimmend.
Normalerweise müssten die doch sinken, weil Unternehmen in der Krise Leute entlassen und die Produktion rationalisieren.
BWL ein mal eins, Laie kapiert das noch, erstes Semester, kann ich noch mitreden.
Ist aber 2008 nicht der Fall.
Beide Graphen steigen und verbleiben auf einem höheren Niveau.
Da frag ich mich halt, woher kommt das ?
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Samstag 11. April 2020, 19:06
von Realist2014
odiug hat geschrieben:(11 Apr 2020, 19:01)
Meine Frage ist: warum stieg der Anteil der Lohnkosten 2008 so sprunghaft an ?
Ob ich das jetzt an den Stückkosten fest mache, oder an den Lohnkosten allgemein, ist zweitrangig.
Beide Graphen stimmen da ja im Groben überein.
Normalerweise müssten die doch sinken, weil Unternehmen in der Krise Leute entlassen und die Produktion rationalisieren.
und
reduzieren....obwohl die Löhne noch bezahlt werden müssen.(Kündigungsfristen)
BWL ein mal eins, Laie kapiert das noch, erstes Semester, kann ich noch mitreden.
Ist aber 2008 nicht der Fall.
Beide Graphen steigen und verbleiben auf einem höheren Niveau.
Da frag ich mich halt, woher kommt das ?
Alle Einflussfaktoren haben ja einen anderen Zeitverlauf. Du betrachtest das ganz zu sehr "realtime".
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Samstag 11. April 2020, 19:10
von odiug
Realist2014 hat geschrieben:(11 Apr 2020, 19:06)
und
reduzieren....obwohl die Löhne noch bezahlt werden müssen.(Kündigungsfristen)
Alle Einflussfaktoren haben ja einen anderen Zeitverlauf. Du betrachtest das ganz zu sehr "realtime".
Aber er bleibt ja oben ... auf einem Höheren Niveau.
Das geht in beiden Graphen nicht zurück.
Also Zeitversetzt müsste doch ein Rückgang zu sehen sein.
Ist aber nicht.
Obwohl, ein bisschen schon, aber halt nur ein bisschen.
In der Theorie müsste doch mit der Aufarbeitung der Krise die Produktivität des einzelnen Arbeiters steigen und damit die Lohnstückkosten und Lohnkosten allgemein fallen.
Wie soll sonst die Krise überwunden werden ?
Ist hier aber kaum der Fall.
Wird aber wider Erwarten scheinbar doch ein grösseres Ding daraus

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Samstag 11. April 2020, 19:17
von Realist2014
odiug hat geschrieben:(11 Apr 2020, 19:10)
Aber er bleibt ja oben ... auf einem Höheren Niveau.
Das geht in beiden Graphen nicht zurück.
Also Zeitversetzt müsste doch ein Rückgang zu sehen sein.
Ist aber nicht.
Obwohl, ein bisschen schon, aber halt nur ein bisschen.
In
der Theorie müsste doch mit der Aufarbeitung der Krise die Produktivität des einzelnen Arbeiters steigen.
Wie soll sonst die Krise überwunden werden ?
Ist hier aber kaum der Fall.
Die Betrachtung der Lohnstückkosten ist eine VWL Thematik.
Das hat mit der Produktivität des "einzelnen Arbeiters" nichts zu tun.
Hier eine Erklärung für den Anstieg 2009:
https://www.dgfp.de/hr-wiki/Produktivit ... gleich.pdf
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Samstag 11. April 2020, 19:25
von 3x schwarzer Kater
odiug hat geschrieben:(11 Apr 2020, 19:01)
Meine Frage ist: warum stieg der Anteil der Lohnkosten 2008 so sprunghaft an ?
Weil das Volkseinkommen durch die Krise zurückgegangen ist, die Löhne in so einem Fall aber nicht so stark zurückgehen, da es bei bestehenden Arbeitsverträgen ja kaum Spielraum für eine Lohnreduzierung gibt.
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Samstag 11. April 2020, 19:29
von odiug
Ja ... VWL BWL ... Ich ... Laie

Wobei das denke ich sowohl als auch ... aber lassen wir das

Den Link werde ich lesen ... mal schauen, ob er meine Frage beantwortet.
Ahhh ... schon im ersten Abschnitt hat sich meine Vermutung bestätigt.
odiug hat geschrieben:(11 Apr 2020, 16:10)
{...]
Meine Vermutung ist eher, da die sinkende Nachfrage eben nicht zu Massenentlassungen führte, kommt dieser Sprung in der Statistik.
Die Unternehmer hielten ihre Facharbeiter, obwohl es die kurzfristige Auftragslage eigentlich gar nicht hergab, so viele Leute zu beschäftigen.
Gute Entscheidung, da sich die Auftragslage für die deutsche Industrie relativ schnell erholte und die Facharbeiter gebraucht wurden.
Aus dem Artikel:
Die hierzulande drastisch gestiegenen Lohnstückkosten sind vor allem die Folge der durch die weitgehende Beschäftigungssicherung deutlich gesunkenen Produktivität.
Danke und nun zurück zum Thema

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Samstag 11. April 2020, 19:48
von Realist2014
odiug hat geschrieben:(11 Apr 2020, 19:29)
Ja ... VWL BWL ... Ich ... Laie

Wobei das denke ich sowohl als auch ... aber lassen wir das
Ich erklär dir das dann mal...
Den Link werde ich lesen ... mal schauen, ob er meine Frage beantwortet.
Ahhh ... schon im ersten Abschnitt hat sich meine Vermutung bestätigt.
Danke und nun zurück zum Thema

Lustig ist ja manchmal, dass du dir deine Fragen zuerst selber (korrekt..) beantwortest- und sie dann selber wieder in Frage stellst....

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Samstag 11. April 2020, 19:52
von Dieter Winter
3x schwarzer Kater hat geschrieben:(11 Apr 2020, 18:26)
Dafür ist die Ausschüttung schon mit KSt belastet und im Gegensatz zu früher nicht mehr anrechenbar.
Na und?
Die Ausschüttung wird er KapGes entnommen. Ihr kann es also wurscht sein, wiviel Steuer der Begünstigte darauf entrichtet. .
Gewinn bT: 1.000.000,-
Ertragssteuern: ca. 300.000,- (abhängig vom GewSt Hebesatz)
Verbleiben: 700.000,-
Ausschüttung 500.000,-
Die sind weg. Aus Warte der KapGes. Wieviel davon beim Fiskus abgeliefert wird, ist für die KapGes völlig egal.
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Samstag 11. April 2020, 19:55
von Dieter Winter
All diejenigen, die nicht zwischen der Gesellschaft und den Ausschüttungsbeziehern trennen.

Sind verschiedene Personen. Und fallen auch nicht unter's Ehegattensplitting.

OK. manche GGF haben da auch so ihre Probleme zwischen dem Geld der GmbH und ihrer Privatschatulle abzugrenzen - aber daaruf wollen wir uns doch nicht ernsthaft einlassen, oder?

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Samstag 11. April 2020, 19:57
von odiug
Realist2014 hat geschrieben:(11 Apr 2020, 19:48)
Ich erklär dir das dann mal...
Lustig ist ja manchmal, dass du dir deine Fragen zuerst selber (korrekt..) beantwortest- und sie dann selber wieder in Frage stellst....

Es war eine Vermutung ... nenn meine Antwort "Instinkt" eines interessierten Laien.
Aber ich dachte mir halt, Instinkt ist dann am besten, wenn er durch Fakten bestätigt wird

Und die hab ich jetzt dank dir

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Samstag 11. April 2020, 20:07
von Realist2014
Dieter Winter hat geschrieben:(11 Apr 2020, 19:55)
All diejenigen, die nicht zwischen der Gesellschaft und den Ausschüttungsbeziehern trennen.

Sind verschiedene Personen. s:
Die Ausschüttunsgbezieher sind die Gesellschafter oder Aktionäre der "juristischen Person"
Daher ist der Zuammenhang völlig unstrittig
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Samstag 11. April 2020, 20:11
von Realist2014
Dieter Winter hat geschrieben:(11 Apr 2020, 19:52)
Na und?
Die Ausschüttung wird er KapGes entnommen. Ihr kann es also wurscht sein, wiviel Steuer der Begünstigte darauf entrichtet. .
Gewinn bT: 1.000.000,-
Ertragssteuern: ca. 300.000,- (abhängig vom GewSt Hebesatz)
Verbleiben: 700.000,-
Ausschüttung 500.000,-
Die sind weg. Aus Warte der KapGes. Wieviel davon beim Fiskus abgeliefert wird,
ist für die KapGes völlig egal.
Aber nicht aus Sicht des Gesellschafters
Denn diese "Ausschüttung" ist bereits versteuerter Gewinn von SEINER Gesellchaft
Warum dieser logische und einfache Zusammenhang von "manchen" in Frage gestellt wird, ist echt schleierhaft
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Samstag 11. April 2020, 20:55
von 3x schwarzer Kater
Dieter Winter hat geschrieben:(11 Apr 2020, 19:52)
Na und?
Die Ausschüttung wird er KapGes entnommen. Ihr kann es also wurscht sein, wiviel Steuer der Begünstigte darauf entrichtet. .
.
Eben. Gewinnanteil der Gesellschafter und nicht der Kapitalgesellschaft. Damit wäre dieser Anteil nicht auf der Ebene der Kapitalgesellschaft zu besteuern sondern nur auf der Ebene des Gesellschafters. Schließlich hat der das Einkommen und nicht die Kapitalgesellschaft. Der Kapitalgesellschaft ist es insofern wurscht, weil sie Steuerbelastung einfach weiterreicht, also den ausgeschütteten Gewinnanteil um die gezahlte Körperschaftsteuer reduziert. Damit ist sichergestellt, dass die ganze Steuerlast dort ankommt, wo sie hingehört. Nämlich beim Gesellschafter.
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Samstag 11. April 2020, 22:00
von Dieter Winter
3x schwarzer Kater hat geschrieben:(11 Apr 2020, 20:55)
Eben. Gewinnanteil der Gesellschafter und nicht der Kapitalgesellschaft.
Und die erwirtschafte den Gewinn. Nicht die Gesellschafter/Aktionäre.
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Samstag 11. April 2020, 22:02
von Dieter Winter
Realist2014 hat geschrieben:(11 Apr 2020, 20:07)
Die Ausschüttunsgbezieher sind die Gesellschafter oder Aktionäre der "juristischen Person"
Daher ist der Zuammenhang völlig unstrittig
Trotzdem sind Gesellschaft und Eigentümer als Steuersubjekte nicht identisch.
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Samstag 11. April 2020, 22:03
von Dieter Winter
Das ist dern Problem. Zwingt sie ja niemand welche zu sein.
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Samstag 11. April 2020, 22:07
von odiug
Darf ich mal als Mod motzen und dezent anmerken, dass Steuergerechtigkeit und Unternehmensbesteuerung ein Thema für sich wäre ?
Verstehe aber, wenn man kurz abschweift, Betonung auf kurz und dann wieder zurück zum Thema BEG.
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Samstag 11. April 2020, 22:16
von 3x schwarzer Kater
Dieter Winter hat geschrieben:(11 Apr 2020, 22:00)
Und die erwirtschafte den Gewinn. Nicht die Gesellschafter/Aktionäre.
Richtig "erwirtschaften" tut eine Kapitalgesellschaft gar nichts. Das ist nur eine Rechtsform, ein juristisches Gebilde.
Unter dem Strich können juristische Gebilde weder etwas erwirtschaften noch können sie Träger steuerlicher Belastung sein. Das können nur natürliche Personen.
Auch wird nicht das Erwirtschaften besteuert, sondern Einkommen.
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Samstag 11. April 2020, 22:20
von Dieter Winter
3x schwarzer Kater hat geschrieben:(11 Apr 2020, 22:16)
Richtig "erwirtschaften" tut eine Kapitalgesellschaft gar nichts. Das ist nur eine Rechtsform, ein juristisches Gebilde.
Und eben Steuersubjekt. Damit potentieller Finanzierer eines BGE. (Um den Bogen btt zu schlagen).
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Samstag 11. April 2020, 22:20
von 3x schwarzer Kater
Dieter Winter hat geschrieben:(11 Apr 2020, 22:02)
Trotzdem sind Gesellschaft und Eigentümer als Steuersubjekte nicht identisch.
Natürlich nicht. Hätte ich ja schon geschrieben, dass die Kapitalgesellschaft die bereits gezahlten Steuern im Falle einer Gewinnausschüttung auf den Gesellschafter überwältigt und somit sichergestellt ist, dass diese steuerliche Belastung bei dem ankommt, bei dem der Gewinn auch als Einkommen zufließt.
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Samstag 11. April 2020, 22:23
von 3x schwarzer Kater
Dieter Winter hat geschrieben:(11 Apr 2020, 22:20)
Und eben Steuersubjekt. Damit potentieller Finanzierer eines BGE. (Um den Bogen btt zu schlagen).
Im Grunde genommen wird das BGE, wie alle anderen steuerfinanzierten Leistungen ausschließlich aus unternehmerischer Tätigkeit finanziert.
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Samstag 11. April 2020, 22:39
von Dieter Winter
Auf Endlosschleifen habe ich keinen Bock. Und der Einwand des Mods ist imho berechtigt.
Lassen wir die Steuerdebatte außen vor, die Argumente sind eh erschöpfend behandelt worden.
Mein Einstieg in's Thema war ja Maschmeyer. Seine These lautet:
"Das ist auch eine Art
Grundeinkommen. Ich glaube,
dass wir nach der Corona-Pandemie dafür offen sind und akzeptieren, dass ein Mensch nun mal den „Betrag X" braucht, um ein menschenwürdiges Leben zu leben."
https://www.focus.de/finanzen/news/unte ... 1W9XHnVlcQ
Er gilt nun nicht gerade als Marxist oder dgl.
Der Gedanke ein BGE einzuführen, scheint demnach auch bei denen,die es bezahlen müssen, mehr Zuspruch zu finden. Und das ist imho schon bemerkenswert.
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Samstag 11. April 2020, 23:26
von Skull
Dieter Winter hat geschrieben:(11 Apr 2020, 22:39)
Mein Einstieg in's Thema war ja Maschmeyer. Seine These lautet:
Ich glaube,
dass wir nach der Corona-Pandemie dafür offen sind und akzeptieren,
dass ein Mensch nun mal den „Betrag X" braucht, um ein menschenwürdiges Leben zu leben."
Tolle Erkenntnis von ihm. Hat er nun endlich erkannt.
Ich und die überwiegende Mehrheit der Menschen in Deutschland war DAS aber schon vorher klar.
dass ein Mensch nun mal den „Betrag X" braucht, um ein menschenwürdiges Leben zu leben
Nannte sich früher Sozialhilfe, heute HartzIV. Verfassungsgerichte,
Politik und Gesellschaft hatte das also schon vor Herrn Maschmeyer erkannt.
mfg
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Sonntag 12. April 2020, 09:34
von Dieter Winter
Skull hat geschrieben:(11 Apr 2020, 23:26)
Tolle Erkenntnis von ihm. Hat er nun endlich erkannt.
Ich und die überwiegende Mehrheit der Menschen in Deutschland war DAS aber schon vorher klar.
dass ein Mensch nun mal den „Betrag X" braucht, um ein menschenwürdiges Leben zu leben
Nannte sich früher Sozialhilfe, heute HartzIV. Verfassungsgerichte,
Politik und Gesellschaft hatte das also schon vor Herrn Maschmeyer erkannt.
mfg
Ich vermute mal stark, dass Maschmeyer die vorhandenen staatlichen Absicherungen kennt und mit seiner Aussage
nicht gemeint hat.
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Sonntag 12. April 2020, 10:30
von Realist2014
Dieter Winter hat geschrieben:(12 Apr 2020, 09:34)
Ich vermute mal stark, dass Maschmeyer die vorhandenen staatlichen Absicherungen kennt t.
Nein, ganz sicher
nicht...
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Sonntag 12. April 2020, 10:39
von Realist2014
Skull hat geschrieben:(11 Apr 2020, 23:26)
Tolle Erkenntnis von ihm. Hat er nun endlich erkannt.
Ich und die überwiegende Mehrheit der Menschen in Deutschland war DAS aber schon vorher klar.
dass ein Mensch nun mal den „Betrag X" braucht, um ein menschenwürdiges Leben zu leben
Nannte sich früher Sozialhilfe, heute HartzIV.
Verfassungsgerichte,
Politik und Gesellschaft hatte das also schon vor Herrn Maschmeyer erkannt.
mfg
Und auch festgestellt, das der heute "Betrag X" eben
nicht evident zu niedrig ist. ( Regelsatz)
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Sonntag 12. April 2020, 10:40
von Dieter Winter
Und was macht Dich da so sicher?
Von Hartz IV etc. dürften so ziemlich alle Bundesbürger schon mal gehört haben.
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Sonntag 12. April 2020, 10:59
von Dieter Winter
Realist2014 hat geschrieben:(12 Apr 2020, 10:39)
Und auch festgestellt, das der heute "Betrag X" eben
nicht evident zu niedrig ist. ( Regelsatz)
Naja:
"Vielmehr stellt das Bundesverfassungsgericht klar, dass das Grundgesetz
eine genaue Angabe des Leistungsumfangs nicht erlaubt."
https://www.cdu.de/system/tdf/media/dok ... pdf?file=1
D. h. an sich eher, dass das BVerfG sich für die Berechnung für nicht zuständig hält.
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Sonntag 12. April 2020, 11:01
von Realist2014
Dieter Winter hat geschrieben:(11 Apr 2020, 22:02)
Trotzdem sind Gesellschaft und Eigentümer als Steuersubjekte nicht identisch.
Hat niemand behauptet.
Aber logisch, juristisch und steuerlich miteinander "verknüpft"
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Sonntag 12. April 2020, 11:08
von Dieter Winter
Realist2014 hat geschrieben:(12 Apr 2020, 11:01)
Hat niemand behauptet.
Aber logisch, juristisch und steuerlich miteinander "verknüpft"
Ist halt irrelevant.
BTW: Benachteiligt sind dabei übrigens auch solche Anleger, deren zvE einen geringeren Grenzsteuersatz als den festgesetzten bedingt. (ca. 18 K€ bei Einzel-, bzw. 36 K€ bei Zusammeveranlagung). Also schon von daher unfair.
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Sonntag 12. April 2020, 11:36
von Realist2014
nö, wie unsere Steuergesetze das halt auch reflektiere
BTW: Benachteiligt sind dabei übrigens auch solche Anleger, deren zvE einen geringeren Grenzsteuersatz als den festgesetzten bedingt. (ca. 18 K€ bei Einzel-, bzw. 36 K€ bei Zusammeveranlagung). Also schon von daher unfair.
Eklär das mal..... ( was meinst du mit "festgesetzt"?)
Da liegst du wohl einem Irrtum auf....
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Sonntag 12. April 2020, 11:59
von Dieter Winter
Realist2014 hat geschrieben:(12 Apr 2020, 11:36)
Eklär das mal..... ( was meinst du mit "festgesetzt"?)
Ist der individuelle Steuersatz niedriger, als die 25% kann sich der Anleger - so er das beantragt - die übersteigende Vorauszahlung um diesen Anteil erstatten lassen. Umgekehrt erfolgt eine solche Anpassung an den individuellen Steuersatz jedoch nicht.
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Sonntag 12. April 2020, 12:05
von Realist2014
Dieter Winter hat geschrieben:(12 Apr 2020, 11:59)
Ist der individuelle Steuersatz niedriger, als die 25% kann sich der Anleger - so er das beantragt - die übersteigende Vorauszahlung um diesen Anteil erstatten lassen.
Diese Günstigerprüfung erfolgt automatisch
Umgekehrt erfolgt eine solche Anpassung an den individuellen Steuersatz jedoch nicht.
Logisch, dann wäre es ja keine Pauscle mehr.
"Beschwerst "du dich jetzt darüber, dass "Geringverdiener" keine 25% bezahlen?
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Sonntag 12. April 2020, 12:09
von Dieter Winter
Realist2014 hat geschrieben:(12 Apr 2020, 12:05)
"Beschwerst "du dich jetzt darüber, dass "Geringverdiener" keine 25% bezahlen?
Nö, sondern über die steuerliche Besserstellung (ungleiche Behandlung) höherer Einkommen.
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Sonntag 12. April 2020, 12:12
von 3x schwarzer Kater
Realist2014 hat geschrieben:(12 Apr 2020, 12:05)
"Beschwerst "du dich jetzt darüber, dass "Geringverdiener" keine 25% bezahlen?
Wobei die natürlich besonders durch die Regelung benachteiligt werden. Die durchgereichte Körperschaftsteuer kriegen sie nicht nämlich nicht erstattet. Die tragen sie immer voll, egal wie hoch der individuelle Grenzsteuersatz ist. Auch ein Punkt der für das Anrechnungsverfahren spricht. Da wird das halt ganz sauber und logisch gehandhabt.
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Sonntag 12. April 2020, 12:18
von Realist2014
Dieter Winter hat geschrieben:(12 Apr 2020, 12:09)
Nö, sondern über die steuerliche Besserstellung (ungleiche Behandlung) höherer Einkommen.
Das war von Steinbrück so gewollt.
Um Kapital nach D zurück zu holen.
Wie oft denn noch?
Jetzt könnte man ja wieder zurück zu der Regelung bis 31.12.208
Und somit bei den Dividenden zum Anrechnungsverfahen.
Wäre das für dich dann o.k.?
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Sonntag 12. April 2020, 12:20
von Realist2014
3x schwarzer Kater hat geschrieben:(12 Apr 2020, 12:12)
Wobei die natürlich besonders durch die Regelung benachteiligt werden.
Die durchgereichte Körperschaftsteuer kriegen sie nicht nämlich nicht erstattet. Die tragen sie immer voll, egal wie hoch der individuelle Grenzsteuersatz ist. Auch ein Punkt der für das Anrechnungsverfahren spricht. Da wird das halt ganz sauber und logisch gehandhabt.
Auch nicht die Gewerbesteuer und den Soli, was beides entrichtet wurde.
Somit sind wir bei BMW ja bei 53%.....
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Sonntag 12. April 2020, 12:33
von Skull
Auch DAS ist doch ein no event.
Gerichte sind nicht für die Berechnung zuständig. Warum auch ?
Gerichte sind aber dafür zuständig, (bei entsprechenden Klagen) zu überprüfen,
ob die Leistungen und deren Umfang mit der Verfassung vereinbar sind.
Ob zu viel oder zu wenig. Ob sie eben AUSREICHEND sind.
mfg
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Sonntag 12. April 2020, 12:33
von Dieter Winter
Genau. Die Privilegierung eben dieser Einkunftsart Akt ist
gewollt. Oder anders: Ein Akt der steuerlichen
Willkür. Und darauf wollte ich hinaus.
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Sonntag 12. April 2020, 12:36
von Dieter Winter
Skull hat geschrieben:(12 Apr 2020, 12:33)
Gerichte sind aber dafür zuständig, (bei entsprechenden Klagen) zu überprüfen,
ob die Leistungen und deren Umfang mit der Verfassung vereinbar sind.
Ob zu viel oder zu wenig. Ob sie eben AUSREICHEND sind.
mfg
Zum Umfang äußert sich das Verfassungsgericht eben gerade nicht, sondern erklärt sich für nicht zuständig.
Von daher ist es also irreführend zu behaupten, dass das BVerfG die Höhe für angemessen erklärt hat. Es hat festgestellt, dass das GG insofern nichts hergibt. Sonst nix.
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Sonntag 12. April 2020, 12:37
von Skull
Dieter Winter hat geschrieben:(12 Apr 2020, 11:59)
Ist der
individuelle Steuersatz niedriger, als die 25% kann sich der Anleger - so er das beantragt -
die übersteigende Vorauszahlung um diesen Anteil erstatten lassen.
Umgekehrt erfolgt eine solche Anpassung an den individuellen Steuersatz jedoch nicht.
Wenig Praxisrelevant.
Der Grenzsteuersatz ist ja entscheidend. Und da werden sich viele wundern,
ab wenn denn so eine Günstigerprüfung überhaupt erst greift.
Und da reden wir bei Alleinstehenden bei knapp unter 16.000 zu versteuerndes Einkommen.
mfg
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Sonntag 12. April 2020, 12:41
von Realist2014
nein, die Aussage/Bewertung :
"Die Regelsätze sind
nicht evident zu niedrig" stammt vom Verfassungsgericht.
Für die Festlegung /Berechnung ist das Verfassunsgericht natürlich nicht zuständig
Da hat der Gesetzgeber gemacht
Die Regelsätze orientieren sich an den "unteren 15%" Einkommensbezieher, die selber keine Existenzsicherung beziehen
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Sonntag 12. April 2020, 12:45
von Realist2014
Dieter Winter hat geschrieben:(12 Apr 2020, 12:33)
Genau. Die Privilegierung eben dieser Einkunftsart Akt ist
gewollt. Oder anders: Ein Akt der steuerlichen
Willkür. Und darauf wollte ich hinaus.
Nein, keine "Willkür", sondern als Steuerungsmechnismus um Kapital nach D zurück zu holen...
Definition "Staatliche Willkür":
"Bezogen auf staatliche Entscheidungen – der Legislative, Exekutive oder Judikative – bedeutet Willkür
das Fehlen eines sachlichen Grundes und damit jedenfalls einen Verstoß gegen Verfassungsprinzipien. ... Dabei ist Willkür im objektiven Sinn zu verstehen und enthält keinen subjektiven Schuldvorwurf."
Es gab ja einen
sachlichen Grund.
Siehe oben
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Sonntag 12. April 2020, 12:45
von Dieter Winter
Realist2014 hat geschrieben:(12 Apr 2020, 12:41)
nein, die Aussage/Bewertung :
"Die Regelsätze sind nicht
evident zu niedrig" stammt vom Verfassungsgericht.
Für die Festlegung /Berechnung ist das Verfassunsgericht natürlich nicht zuständig
Evidenz = "dem Augenschein nach". Also nicht wirklich geprüft. Un zwar zwangsläufig nicht, da w. o. bereits angeführt nicht zuständig für die Berechnung.
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Sonntag 12. April 2020, 12:46
von Dieter Winter
Realist2014 hat geschrieben:(12 Apr 2020, 12:45)
Nein, keine "
Willkür", sondern als
Steuerungsmechnismus um Kapital nach D zurück zu holen...
Gleicher Sachverhalt, nur anders formuliert.

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Sonntag 12. April 2020, 12:47
von Realist2014
Dieter Winter hat geschrieben:(12 Apr 2020, 12:45)
Evidenz = "dem Augenschein nach". Also nicht wirklich geprüft. .
Aus Sicht des Verfassungsgerichts ....
Die haben sicher "geprüft"- natürlich nicht mit einer "linken Brille".....
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Sonntag 12. April 2020, 12:47
von Dieter Winter
Ist bei Abfassung einer steuerlichen Rechtsvorschrift unerheblich.
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Sonntag 12. April 2020, 12:48
von Realist2014
du solltest beim zitieren nicht wesentlich Teil - hier war es die Definiton von Willkür- unterschlagen