Nun, das hängt doch nur mit der Höhe zusammen. Bei einem BGE von 600 € würden wohl viele arbeiten müssen, die es beim jetzigen Sozialsystem nicht mehr tun müssen, bei 1.000 Euro sieht das dann wohl anders aus ... und bei 1.500 € wieder. Da bin dann selbst ich raus ;-)Dampflok94 hat geschrieben:(20 Jun 2016, 12:13)
Eben. Und die Wahrscheinlichkeit ist so hoch wie die, daß niemand mehr arbeiten will.
BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Da gebe ich dir recht. Deswegen sehe ich momentan ein mögliches BGE nur am Rande des Existenzminimums. In der Höhe von HartzIV eben. Für später sehe ich das anders, aber das ist Zukunftsmusik.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Jun 2016, 13:11)
Nun, das hängt doch nur mit der Höhe zusammen. Bei einem BGE von 600 € würden wohl viele arbeiten müssen, die es beim jetzigen Sozialsystem nicht mehr tun müssen, bei 1.000 Euro sieht das dann wohl anders aus ... und bei 1.500 € wieder. Da bin dann selbst ich raus ;-)
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Wenn das BGE unter dem Hartz IV Sätzen liegt bräuchte man das nicht fordern .3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Jun 2016, 13:11)
Nun, das hängt doch nur mit der Höhe zusammen. Bei einem BGE von 600 € würden wohl viele arbeiten müssen, die es beim jetzigen Sozialsystem nicht mehr tun müssen, bei 1.000 Euro sieht das dann wohl anders aus ... und bei 1.500 € wieder. Da bin dann selbst ich raus ;-)
Hartz IV und Grundsicherung sind eine BGE .Das Kind würde nur einen anderen Namen bekommen .
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
nun dafür gibt es gute Gründe. Schließlich soll das BGE ja alle Transfereinkommen ersetzen. Hat also durchaus auch Auswirkungen auf alle, nicht nur auf H4-Empfänger. Auf Existenzminimumsniveau stärkt es sicherlich die Selbstverantwortung, da es letztendlich außer dem Existenzminimum vom Staat nichts mehr gibt. Damit bleibt also für den Ruhestand und für Arbeitslosigkeit es jedem selbst überlassen vorzusorgen, falls man mehr als das Existenzminimum haben will.Positiv Denkender hat geschrieben:(20 Jun 2016, 13:57)
Wenn das BGE unter dem Hartz IV Sätzen liegt bräuchte man das nicht fordern .
Hartz IV und Grundsicherung sind eine BGE .Das Kind würde nur einen anderen Namen bekommen .
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Nur de Frage ist kommt das Existenzminimum auch bei jeden an .Glaubst du ernsthaft Kindergeld kommt überall bei den Kindern an ?3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Jun 2016, 14:03)
nun dafür gibt es gute Gründe. Schließlich soll das BGE ja alle Transfereinkommen ersetzen. Hat also durchaus auch Auswirkungen auf alle, nicht nur auf H4-Empfänger. Auf Existenzminimumsniveau stärkt es sicherlich die Selbstverantwortung, da es letztendlich außer dem Existenzminimum vom Staat nichts mehr gibt. Damit bleibt also für den Ruhestand und für Arbeitslosigkeit es jedem selbst überlassen vorzusorgen, falls man mehr als das Existenzminimum haben will.
Oder werden dann nicht vor allem zugewanderte Großfamilien dieses Geld für persönliche Ausgaben nutzen wie Autos ,technische Geräte usw.
Mit dem BGE von 6 Kindern + eigenen Zuwendungen lässt es sich gut leben . Das musst du schon eine Super Position bekleiden um an ein ähnliches Einkommen
heran zu kommen . Die Schweizer haben diese Wahnsinnsforderung nach BGE mit großer Mehrheit abgelehnt . Nun erlaube schiebe ich mir mal die Schweiz als Vorbild
anzuführen . BGE fördert die Arbeitsunwilligkeit .
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Nur de Frage ist kommt das Existenzminimum auch bei jeden an .Glaubst du ernsthaft Kindergeld kommt überall bei den Kindern an ?3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Jun 2016, 14:03)
nun dafür gibt es gute Gründe. Schließlich soll das BGE ja alle Transfereinkommen ersetzen. Hat also durchaus auch Auswirkungen auf alle, nicht nur auf H4-Empfänger. Auf Existenzminimumsniveau stärkt es sicherlich die Selbstverantwortung, da es letztendlich außer dem Existenzminimum vom Staat nichts mehr gibt. Damit bleibt also für den Ruhestand und für Arbeitslosigkeit es jedem selbst überlassen vorzusorgen, falls man mehr als das Existenzminimum haben will.
Oder werden dann nicht vor allem zugewanderte Großfamilien dieses Geld für persönliche Ausgaben nutzen wie Autos ,technische Geräte usw.
Mit dem BGE von 6 Kindern + eigenen Zuwendungen lässt es sich gut leben . Das musst du schon eine Super Position bekleiden um an ein ähnliches Einkommen
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
einfach nochmal meinen Post lesen. Es wäre mir auch neu, dass die Schweizer über ein BGE auf Existenzminimumsniveau abgestimmt hätten.Positiv Denkender hat geschrieben:(20 Jun 2016, 14:18)
Nur de Frage ist kommt das Existenzminimum auch bei jeden an .Glaubst du ernsthaft Kindergeld kommt überall bei den Kindern an ?
Oder werden dann nicht vor allem zugewanderte Großfamilien dieses Geld für persönliche Ausgaben nutzen wie Autos ,technische Geräte usw.
Mit dem BGE von 6 Kindern + eigenen Zuwendungen lässt es sich gut leben . Das musst du schon eine Super Position bekleiden um an ein ähnliches Einkommen
heran zu kommen . Die Schweizer haben diese Wahnsinnsforderung nach BGE mit großer Mehrheit abgelehnt . Nun erlaube ich mir mal , die Schweiz als Vorbild
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Völlig unabhängig von einem BGE - "Kindergeld" ist zur Unterstützung der Eltern gedacht. Diese sind ja "im Gegenzug" zum "Unterhalt" ihrer Kinder verpflichtet. Auf Antrag und unter bestimmten Umständen KANN die dafür zuständige Familienkasse dieses "Kindergeld" auch direkt an Kinder auszahlen.
Wie, warum und was genau, findet jeder hier auf dem Merkblatt Kindergeld - PDF-Download (startet automatisch).
Man muss da nix glauben, sondern wissen "Kindergeld" kommt bei den Eltern an - genau da wo es in der "Regel" auch hingehört. Für den verpflichtenden Unterhalt gibt es wiederum entsprechende Richtwerte. Daraus ließe sich sicher mit einiger Fantasie auch die "untere Höhe" eines BGE vorstellen. Dringliche Frage (BGE beschlossen) - wird dann auch die Verpflichtung zum Unterhalt wegfallen ? Fragen über Fragen....
Völlig unabhängig wie, wann und wenn tatsächlich, die maximale Höhe (von Null bis X) muss immer aus den laufenden Einnahmen des betreffenden Staates finanziert werden. "Bedingungslos" bedeutet, was es bedeutet, ohne eingrenzende Bedingungen an (sprachlich) "Jedermann" (was selbstverständlich auch Frauen und mögliche andere Geschlechtsformen einschließt). Ob es "jedem" zusteht, der gerade auf "geweihtem deutschem Boden weilt" (ähm, in D selbstverständlich), wäre eine Bedingung, die sicher einigen Puristen schon zuviel wäre. Womöglich bekäme D so einige einst "verlorene Gebiete" zurück ? Wer weiß das schon....
Reicht das "Staatseinkommen" inkl. dessen sonstige Verpflichtungen, zu einem BGE, sind die Vorteile die sich daraus ergeben müssen (warum sollte man es sonst "gewähren" ?) größer als errechenbare Nachteile, warum in aller Welt sollte es dann kein BGE geben ?
Einer vernünftigen Überprüfung stehen jede Menge Gefühle gegenüber.
Wissen tu erst mal keiner was.
Es ist wie mit der gefühlten Temperatur, niemand kann zum frieren ab einer festgelegten Temperatur verpflichtet werden. Rationales Denken ist eine der am wenigsten vorhandenen menschlichen Eigenschaften. Es wäre sonst vieles einfacher, aber vermutlich auch seeeehr viel langweiliger....
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Man muss da nix glauben, sondern wissen "Kindergeld" kommt bei den Eltern an - genau da wo es in der "Regel" auch hingehört. Für den verpflichtenden Unterhalt gibt es wiederum entsprechende Richtwerte. Daraus ließe sich sicher mit einiger Fantasie auch die "untere Höhe" eines BGE vorstellen. Dringliche Frage (BGE beschlossen) - wird dann auch die Verpflichtung zum Unterhalt wegfallen ? Fragen über Fragen....
Völlig unabhängig wie, wann und wenn tatsächlich, die maximale Höhe (von Null bis X) muss immer aus den laufenden Einnahmen des betreffenden Staates finanziert werden. "Bedingungslos" bedeutet, was es bedeutet, ohne eingrenzende Bedingungen an (sprachlich) "Jedermann" (was selbstverständlich auch Frauen und mögliche andere Geschlechtsformen einschließt). Ob es "jedem" zusteht, der gerade auf "geweihtem deutschem Boden weilt" (ähm, in D selbstverständlich), wäre eine Bedingung, die sicher einigen Puristen schon zuviel wäre. Womöglich bekäme D so einige einst "verlorene Gebiete" zurück ? Wer weiß das schon....
Reicht das "Staatseinkommen" inkl. dessen sonstige Verpflichtungen, zu einem BGE, sind die Vorteile die sich daraus ergeben müssen (warum sollte man es sonst "gewähren" ?) größer als errechenbare Nachteile, warum in aller Welt sollte es dann kein BGE geben ?
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
BGE Existenzminimum haben wir bereits nennt sich lediglich anders. .3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Jun 2016, 14:26)
einfach nochmal meinen Post lesen. Es wäre mir auch neu, dass die Schweizer über ein BGE auf Existenzminimumsniveau abgestimmt hätten.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Wenn du hartz 4 meinst: nein, da gibts eine vielzahl von bedingungen.Positiv Denkender hat geschrieben:(20 Jun 2016, 16:19)
BGE Existenzminimum haben wir bereits nennt sich lediglich anders. .
BGE gibts für vermögende.
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Ja, MindestlohnPositiv Denkender hat geschrieben:(20 Jun 2016, 16:19)
BGE Existenzminimum haben wir bereits nennt sich lediglich anders. .
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Habe ich was verpaßt? Gibt es in D das Recht auf einen Arbeitsplatz? Denn nur dann könnte man das so sehen.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Wir haben Vertragsfreiheit. Wer arbeiten will, kann nicht daran gehindert werden, mit einem willigen Arbeitgeber einen Vertrag zum Mindestlohn oder höher einzugehen
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Und was hat das mit dem BGE zu tun? Falscher Strang?HugoBettauer hat geschrieben:(21 Jun 2016, 14:15)
Wir haben Vertragsfreiheit. Wer arbeiten will, kann nicht daran gehindert werden, mit einem willigen Arbeitgeber einen Vertrag zum Mindestlohn oder höher einzugehen
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
ohne arbeit kein grundeinkommen, logisch
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
kann man machen - wenn es unter Hartz4 liegt, ist der Anreiz zum arbeiten da!
ueber Hartz4 wird es Mitnahmeeffekte geben.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Also doch im falschen Strang. Du bist hier im Strang zum BGE. Das B steht dabei für "Bedingungslos". Was also heißt Grundeinkommen auch ohne Arbeit. Es gibt auch einen Strang zum Mindestlohn. Da kannst Du dich gerne auslassen. Mit dem BGE hat es wie gesagt nix zu tun.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Es gibt ohne Arbeit keine Werte, die irgendwer enteignen und verteilen könnte. Bedingungslos ist daher nur politisch zu verstehen.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Ich fände eher ein Modell mit negativer Steuertabelle gut. Was aber am Ende fast aufs gleiche hinausläuft.
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Auch da hast du aber kein Einkommen ohne Arbeit. Der Staat mag ja beliebig die Geldmenge aufblähen können, aber wenn nichts produziert wird und nichts zu kaufen da ist, ist das eine eitle Übung.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Wer sagt denn, daß nicht mehr gearbeitet wird. Das Einkommen ist nur nicht mehr von der Arbeit abhängig.HugoBettauer hat geschrieben:(21 Jun 2016, 14:45)Es gibt ohne Arbeit keine Werte, die irgendwer enteignen und verteilen könnte. Bedingungslos ist daher nur politisch zu verstehen.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Natürlich ist auch bei einem BGE das Einkommen von Arbeit abhängig. Entweder von der eigenen oder der anderer.Dampflok94 hat geschrieben:(21 Jun 2016, 16:04)
Wer sagt denn, daß nicht mehr gearbeitet wird. Das Einkommen ist nur nicht mehr von der Arbeit abhängig.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Das Einkommen ohne Arbeit gibt es nicht. Brötchen entstehen nicht an der Börse oder in Amtsstuben.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Wie wahr! (tatsächlich entstehen Brötchen meist beim Bäcker oder inzwischen per Industrie 4.0 irgendwo in vollautomatischen Brötchenmaschinen oder gerne auch im 3D Drucker)HugoBettauer hat geschrieben:Das Einkommen ohne Arbeit gibt es nicht. Brötchen entstehen nicht an der Börse oder in Amtsstuben.

Doch es ist dabei überhaupt nicht festgelegt WER diese Arbeit verrichtet um jemandem sein Einkommen zu ermöglichen.
Wie schon
Ganz offensichtlich steckt in der Betrachtung es müsse "gearbeitet werden - um sich "seine Brötchen" zu verdienen"3x schwarzer Kater hat geschrieben:Natürlich ist auch bei einem BGE das Einkommen von Arbeit abhängig. Entweder von der eigenen oder der anderer.

So hat jemand der z.B. einfach erbt, durchaus ohne eigenständige Arbeit ein u.U. "ordentliches Einkommen". Da "Arbeit" als "eine planvolle Tätigkeit, mit der man Ergebnisse bewirkt oder Produkte schafft" definiert wird, ist da nicht, im strengen Sinn, auch das "planvolle Ausgeben" von einem solchen Einkommen eine womöglich anstrengende " planvolle Tätigkeit". Warum soll das bei jemandem der von einem solchen "BGE" oder von dem "angedachten BGE" lebt, anders sein

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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Von Arbeit profitiert der, der arbeitet. Der Unternehmer verdient am Verkauf des Produktes, der Staat an den Steuern auf beides. Alles andere ist Sozialismus und gegen das Grundgesetz, das das Eigentum garantiert.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Ziemlich unsinnig. Wenn keiner mehr arbeitet, wie liese sich dann ein BGE finanzieren?immernoch_ratlos hat geschrieben:(21 Jun 2016, 18:36)
So hat jemand der z.B. einfach erbt, durchaus ohne eigenständige Arbeit ein u.U. "ordentliches Einkommen". Da "Arbeit" als "eine planvolle Tätigkeit, mit der man Ergebnisse bewirkt oder Produkte schafft" definiert wird, ist da nicht, im strengen Sinn, auch das "planvolle Ausgeben" von einem solchen Einkommen eine womöglich anstrengende " planvolle Tätigkeit". Warum soll das bei jemandem der von einem solchen "BGE" oder von dem "angedachten BGE" lebt, anders sein
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Irgendwas von irgendwem "planvoll" umverteilen !
"3x schwarzer Kater" - Dein Name lässt doch schon sehr auf Zauberei hoffen....
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
ohne Arbeit unmöglich.immernoch_ratlos hat geschrieben:(21 Jun 2016, 19:16)
Irgendwas von irgendwem "planvoll" umverteilen !
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Das bestreitet ja niemand. Es geht letztlich um die Frage wer was wofür vom gemeinsam erarbeiteten erhält. Und da ist beim BGE Erwerbsarbeit eben keine Voraussetzung dafür auch was vom Kuchen abzubekommen.HugoBettauer hat geschrieben:(21 Jun 2016, 16:11)
Das Einkommen ohne Arbeit gibt es nicht. Brötchen entstehen nicht an der Börse oder in Amtsstuben.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Wenn gemeinsam erarbeitet wird, bekommt jeder direkt seinen Lohn. Dann braucht es keine Umverteilung. BGE ist vor allem ein Mittel, den Arbeitenden etwas wegzunehmen zugunsten von Faulenzern, was ganz offenbar dazu führt, dass Faulenzerei gefördert wird, Arbeit bestraft. Unter dem Strich wird damit die Arbeit immer mehr verungünstigt und somit abgeschafft, was der ganzen Idee die Grundlage entzieht. Ohne Arbeit kein Kuchen. Wer sich keinen leisten kann, muss sich anstrengen, damit er wenigstens Brot bekommt. Das ist sozial. Asozial ist, nach Kuchen zu schreien und die Arbeit auf unbestimmte Andere zu verlagern, denen man dann alles wegnimmt. Deshalb hat BGE keine Chance, weil es arbeitsfeindlich ist, unternehmungsfeindlich und parasitär.Dampflok94 hat geschrieben:(22 Jun 2016, 10:00)
Das bestreitet ja niemand. Es geht letztlich um die Frage wer was wofür vom gemeinsam erarbeiteten erhält. Und da ist beim BGE Erwerbsarbeit eben keine Voraussetzung dafür auch was vom Kuchen abzubekommen.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Hier gibt es keine "einfachen Antworten" à la " ohne Arbeit unmöglich."
Dazu müsste man erst einmal den Bergriff "Arbeit" im Zusammenhang mit dem Erlangen bzw. Vorhandensein von "Einkommen" recht feingliedrig definieren.
Was aus der Arbeit anderer Leute entsteht, ist das für den der daraus - warum und wie auch immer - sein Einkommen bezieht, "Arbeit" - Arbeit zum erlangen einer Bezahlung eben für diese Arbeit ?
Um festzustellen was den "BGE" im Vergleich zu anderen Einkommensarten darstellt, ist diese Frage wohl kaum so trivial, wie sie hier einige gerne darstellen. In der Realität gibt es durchaus fiskalische Unterscheidungen der einzelnen Einkommensquellen. Dort ist Einkommen - zu versteuerndes Einkommen - durchaus auch jenseits von "selbstständiger oder unselbstständiger Arbeit" definiert.
Daraus folgt logisch, wenn es definitiv auch Einkommen jenseits von "selbstständiger oder unselbstständiger Arbeit" gibt, wäre das BGE als "Einkommensquelle" keinesfalls eine total neue Form von Einkommen OHNE eigene Arbeitsleistung. Das BGE würde sich lediglich in die Reihe der bereits existierenden Einkommen ohne "selbstständiger und oder unselbstständiger Arbeit" neu hinzubegeben. Eine ganze Reihe von bereits voll alimentierten Einkommen, würde dann wegfallen, weil das BGE diese ersetzen würde.
Ob jemand nun das BGE als Einkommensquelle "neben oder eben ohne "selbstständiger und unselbstständiger Arbeit" befürwortet oder ablehnt, ändert an den bereits existierenden Einkommensarten absolut nichts.
Wer z.B. aus einer Erbschaft ohne jeden Zwang zur "selbstständigen oder unselbstständiger Arbeit" sein Einkommen bezieht, kann nach Gusto ZUSÄTZLICH arbeiten - das und ob er / sie das tut, hängt in diesem Fall ausschließlich von der eigenen Einstellung zur Lebensführung ab.
Um etwas tatsächlich zu verstehen, sollten hinderliche rein persönliche Vorstellungen erst einmal außen vor bleiben.
In der Realität des Jahres 2016 sollte - ebenfalls ohne ideologische Vorbehalte - nachprüfbar sein, wie viel produktive "selbstständiger oder unselbstständiger Arbeit" es denn überhaupt noch gibt, nach einer nun mehr als siebzig Jahre andauernden weltweiten Entwicklung hin zu Produktion durch vollautomatische Abläufe die nun in "Industrie 4.0" einmünden sollen. Längst gingen massenhaft Arbeitsplätze (zumindest die aus unselbständiger Arbeit) in all den davon betroffenen Branchen endgültig und unwiederbringlich verloren. Ob andere, teilweise vollkommen brotlose Künste, ein echter Ersatz für produktive Arbeit sein können, müsste ebenfalls erst einmal geklärt werden.
Das ist doch der wahre Grund zu der Idee, über die bereits existierenden vielfältigen Formen der Einkommensalimentierung, OHNE Arbeitsleistung aber mit zahlreichen Bedingungen hinaus, einen nicht gerade kleinen Kreis der Betroffenen (nebst abhängiger Familienmitglieder) über ein BGE als ganz normale Marktteilnehmer und Konsumenten zu erhalten. Da (so zumindest wird das so dargestellt) jeder darüber hinaus weiter "selbstständigen oder unselbstständiger Arbeit" leisten kann und oder seine bisherigen Einkommensquellen keineswegs verlieren soll, ist mir persönlich diese Verengung auf Faulheit - Arbeitsunwilligkeit usw. völlig unverständlich.
Ich beziehe mein derzeitiges Einkommen aus Rente und zusätzlich aus der Verwertung von PV-Strom - zahle meine sich daraus ergebenden Steuern und "arbeite" freiwillig im Bereich "Ehrenamt" ohne materielles Einkommen. Meine Rentenansprüche sind zwar aus vormaliger Arbeit entstanden, aber ich muss dafür (seit Jahren) keinerlei "Arbeit" verrichten.
Ergo kann man durchaus ein Einkommen OHNE Arbeitsleistung erzielen. Da meine Kohorte keinesfalls zu den Babyboomern zugerechnet werden kann, treffen meine Ansprüche auf eine ausreichende Anzahl Beitragszahler (nur so ganz nebenbei). Was ist an meinem "Vermögen" (lebenslange gesetzliche Ansprüche) so anders, als bei jemanden, der derzeit sein eigens dafür angehäuftes Vermögen, das sich aus anderen (ursprünglichen) Quellen zusammensetzt, gegenwärtig ohne jede Arbeitsleistung "verzehrt" ?
Der amtlich Begriff sich von einem existierenden Vermögen zu finanzieren "sich im Verzehr seines Vermögens befinden"- dies wird an Hand der Sterbetafel als Einkommen definiert / bemessen und dies zählt z.B. bei der Bemessung von Unterhaltsleistungen als anrechenbares Einkommen. Trifft immer dann zu, wenn jemand sich bereits in der "Renten- bzw. Pensionsphase" befindet.
Wie immer und überall, ist nichts nur schwarz oder weiß .....
Dazu müsste man erst einmal den Bergriff "Arbeit" im Zusammenhang mit dem Erlangen bzw. Vorhandensein von "Einkommen" recht feingliedrig definieren.
Was aus der Arbeit anderer Leute entsteht, ist das für den der daraus - warum und wie auch immer - sein Einkommen bezieht, "Arbeit" - Arbeit zum erlangen einer Bezahlung eben für diese Arbeit ?
Um festzustellen was den "BGE" im Vergleich zu anderen Einkommensarten darstellt, ist diese Frage wohl kaum so trivial, wie sie hier einige gerne darstellen. In der Realität gibt es durchaus fiskalische Unterscheidungen der einzelnen Einkommensquellen. Dort ist Einkommen - zu versteuerndes Einkommen - durchaus auch jenseits von "selbstständiger oder unselbstständiger Arbeit" definiert.
Daraus folgt logisch, wenn es definitiv auch Einkommen jenseits von "selbstständiger oder unselbstständiger Arbeit" gibt, wäre das BGE als "Einkommensquelle" keinesfalls eine total neue Form von Einkommen OHNE eigene Arbeitsleistung. Das BGE würde sich lediglich in die Reihe der bereits existierenden Einkommen ohne "selbstständiger und oder unselbstständiger Arbeit" neu hinzubegeben. Eine ganze Reihe von bereits voll alimentierten Einkommen, würde dann wegfallen, weil das BGE diese ersetzen würde.
Ob jemand nun das BGE als Einkommensquelle "neben oder eben ohne "selbstständiger und unselbstständiger Arbeit" befürwortet oder ablehnt, ändert an den bereits existierenden Einkommensarten absolut nichts.
Wer z.B. aus einer Erbschaft ohne jeden Zwang zur "selbstständigen oder unselbstständiger Arbeit" sein Einkommen bezieht, kann nach Gusto ZUSÄTZLICH arbeiten - das und ob er / sie das tut, hängt in diesem Fall ausschließlich von der eigenen Einstellung zur Lebensführung ab.
Um etwas tatsächlich zu verstehen, sollten hinderliche rein persönliche Vorstellungen erst einmal außen vor bleiben.
In der Realität des Jahres 2016 sollte - ebenfalls ohne ideologische Vorbehalte - nachprüfbar sein, wie viel produktive "selbstständiger oder unselbstständiger Arbeit" es denn überhaupt noch gibt, nach einer nun mehr als siebzig Jahre andauernden weltweiten Entwicklung hin zu Produktion durch vollautomatische Abläufe die nun in "Industrie 4.0" einmünden sollen. Längst gingen massenhaft Arbeitsplätze (zumindest die aus unselbständiger Arbeit) in all den davon betroffenen Branchen endgültig und unwiederbringlich verloren. Ob andere, teilweise vollkommen brotlose Künste, ein echter Ersatz für produktive Arbeit sein können, müsste ebenfalls erst einmal geklärt werden.
Das ist doch der wahre Grund zu der Idee, über die bereits existierenden vielfältigen Formen der Einkommensalimentierung, OHNE Arbeitsleistung aber mit zahlreichen Bedingungen hinaus, einen nicht gerade kleinen Kreis der Betroffenen (nebst abhängiger Familienmitglieder) über ein BGE als ganz normale Marktteilnehmer und Konsumenten zu erhalten. Da (so zumindest wird das so dargestellt) jeder darüber hinaus weiter "selbstständigen oder unselbstständiger Arbeit" leisten kann und oder seine bisherigen Einkommensquellen keineswegs verlieren soll, ist mir persönlich diese Verengung auf Faulheit - Arbeitsunwilligkeit usw. völlig unverständlich.
Ich beziehe mein derzeitiges Einkommen aus Rente und zusätzlich aus der Verwertung von PV-Strom - zahle meine sich daraus ergebenden Steuern und "arbeite" freiwillig im Bereich "Ehrenamt" ohne materielles Einkommen. Meine Rentenansprüche sind zwar aus vormaliger Arbeit entstanden, aber ich muss dafür (seit Jahren) keinerlei "Arbeit" verrichten.
Ergo kann man durchaus ein Einkommen OHNE Arbeitsleistung erzielen. Da meine Kohorte keinesfalls zu den Babyboomern zugerechnet werden kann, treffen meine Ansprüche auf eine ausreichende Anzahl Beitragszahler (nur so ganz nebenbei). Was ist an meinem "Vermögen" (lebenslange gesetzliche Ansprüche) so anders, als bei jemanden, der derzeit sein eigens dafür angehäuftes Vermögen, das sich aus anderen (ursprünglichen) Quellen zusammensetzt, gegenwärtig ohne jede Arbeitsleistung "verzehrt" ?
Der amtlich Begriff sich von einem existierenden Vermögen zu finanzieren "sich im Verzehr seines Vermögens befinden"- dies wird an Hand der Sterbetafel als Einkommen definiert / bemessen und dies zählt z.B. bei der Bemessung von Unterhaltsleistungen als anrechenbares Einkommen. Trifft immer dann zu, wenn jemand sich bereits in der "Renten- bzw. Pensionsphase" befindet.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Du würdest dich also bei einem BGE auf die faule Haut legen. Oder vermutest Du das nur von anderen?HugoBettauer hat geschrieben:(23 Jun 2016, 08:57)
Wenn gemeinsam erarbeitet wird, bekommt jeder direkt seinen Lohn. Dann braucht es keine Umverteilung. BGE ist vor allem ein Mittel, den Arbeitenden etwas wegzunehmen zugunsten von Faulenzern, was ganz offenbar dazu führt, dass Faulenzerei gefördert wird, Arbeit bestraft.
Das Konzept des BGE ist dir offensichtlich nicht ganz klar. Wem da was weggenommen wird, ist noch völlig unklar. Das hängt nämlich hauptsächlich davon ab, wie man das ganze finanziert. Und da gibt es diverse Vorstellungen.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Nö, logischerweise denen die arbeiten. Denn ohne Arbeit keine Steuern.Dampflok94 hat geschrieben:(23 Jun 2016, 10:43)
Wem da was weggenommen wird, ist noch völlig unklar.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Man kann nur dem wegnehmen, der hat: Das sind die beiden Beteiligten an der Werteschaffung, der Unternehmer und der Arbeitende.Dampflok94 hat geschrieben:(23 Jun 2016, 10:43)
Du würdest dich also bei einem BGE auf die faule Haut legen. Oder vermutest Du das nur von anderen?
Das Konzept des BGE ist dir offensichtlich nicht ganz klar. Wem da was weggenommen wird, ist noch völlig unklar.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Kommt darauf an wer arbeitet. Bei der Maschinensteuer hätte ich da weniger ein Problem.HugoBettauer hat geschrieben:(23 Jun 2016, 11:00)
Man kann nur dem wegnehmen, der hat: Das sind die beiden Beteiligten an der Werteschaffung, der Unternehmer und der Arbeitende.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Maschinen arbeiten nicht. Menschen arbeiten.Dampflok94 hat geschrieben:(23 Jun 2016, 11:01)
Kommt darauf an wer arbeitet. Bei der Maschinensteuer hätte ich da weniger ein Problem.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Auch die muss erarbeitet werden.Dampflok94 hat geschrieben:(23 Jun 2016, 11:01)
Kommt darauf an wer arbeitet. Bei der Maschinensteuer hätte ich da weniger ein Problem.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Es gibt keine Buchungstricks, die etwas daran ändern, dass am Ende jeder Automatisierungskette, egal welcher Tiefe, der Mensch steht und der arbeiten muss, damit Wohlstand entsteht.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Ohne Einkommen keine Steuern.....3x schwarzer Kater hat geschrieben:(23 Jun 2016, 10:55)
Nö, logischerweise denen die arbeiten. Denn ohne Arbeit keine Steuern.
Jedes Einkommen kann besteuert werden, oder etwa nicht?
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Eine (noch) fiktive vollautomatische Produktion ist für dich nicht vorstellbar?HugoBettauer hat geschrieben:(23 Jun 2016, 11:27)
Es gibt keine Buchungstricks, die etwas daran ändern, dass am Ende jeder Automatisierungskette, egal welcher Tiefe, der Mensch steht und der arbeiten muss, damit Wohlstand entsteht.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Ohne Arbeit kein Einkommenprime-pippo hat geschrieben:(23 Jun 2016, 11:34)
Ohne Einkommen keine Steuern.....
Jedes Einkommen kann besteuert werden, oder etwa nicht?

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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Hmm, ich befürchte erstere werden letzteren immer mehr davon abnehmen. Aber halt, ich befürchte das nicht, ich hoffe es doch.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Nicht jede Arbeit generiert (monetäres) Einkommen und nicht jedes monetäre Einkommen ist an Arbeit gebunden.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Natürlich ist jedes Einkommen an Arbeit gebunden.prime-pippo hat geschrieben:(23 Jun 2016, 12:05)
Nicht jede Arbeit generiert (monetäres) Einkommen und nicht jedes monetäre Einkommen ist an Arbeit gebunden.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Aber nicht unbedingt an die Arbeit dessen der das Einkommen erzielt.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(23 Jun 2016, 12:14)
Natürlich ist jedes Einkommen an Arbeit gebunden.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Das war auch nie die Behauptung. Erinnere dich: Ausgangspunkt war, dass das BGE letztendlich von denen bezahlt wird, die arbeiten.Dampflok94 hat geschrieben:(23 Jun 2016, 12:15)
Aber nicht unbedingt an die Arbeit dessen der das Einkommen erzielt.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Das in jedem Fall nicht...Dampflok94 hat geschrieben:(23 Jun 2016, 12:15)
Aber nicht unbedingt an die Arbeit dessen der das Einkommen erzielt.
Zur Grundfrage:
Wenn der Staat aber, jetzt mal unabhängig davon, ob das sinnvoll ist, defizitfinanziert eine Sozialleistung wie das BGE einführt, dann fließen jedem monetäre Mittel zu, ohne dass dafür gearbeitet wurde. Nun kann der Staat natürlich in der Folge wieder eine Steuer erheben, die in dem durch das BGE der Bevölkerung zugeflossenen Geld zu entrichten ist.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Ich dachte immer, wenn der Staat Schulden macht und das Geld ausgibt, dann erhöht sich das BIP um den Betrag.prime-pippo hat geschrieben:(23 Jun 2016, 12:29)
Das in jedem Fall nicht...
Zur Grundfrage:
Wenn der Staat aber, jetzt mal unabhängig davon, ob das sinnvoll ist, defizitfinanziert eine Sozialleistung wie das BGE einführt, dann fließen jedem monetäre Mittel zu, ohne dass dafür gearbeitet wurde.
Hab ich mich wohl getäuscht.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Ist doch definitionsgemäß auch richtig. Du weißt doch selbst, dass sich das BIP über die Ausgaben berechnen lässt. Privater Konsum+ Staatsausgaben+ Investitionen+Außenbeitrag.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(23 Jun 2016, 12:36)
Ich dachte immer, wenn der Staat Schulden macht und das Geld ausgibt, dann erhöht sich das BIP um den Betrag.
Hab ich mich wohl getäuscht.
Das ist das BIP (es kommt logischerweise das selbe raus, wie bei den anderen beiden Methoden).
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
eben ...prime-pippo hat geschrieben:(23 Jun 2016, 12:45)
Ist doch definitionsgemäß auch richtig. Du weißt doch selbst, dass sich das BIP über die Ausgaben berechnen lässt. Privater Konsum+ Staatsausgaben+ Investitionen+Außenbeitrag.
Das ist das BIP (es kommt logischerweise das selbe raus, wie bei den anderen beiden Methoden).
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