Die vom Papst gebilligte Erklärung „Fiducia supplicans“ des vatikanischen Dikasteriums für die Glaubenslehre erlaubt die Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren – aber unter genau festgelegten Bedingungen. Die kirchliche Lehre über die Ehe ändert sich nicht; die Segnung bedeutet keine Billigung der Verbindung
Wenn zwei Personen um den Segen bitten, kann der Geistliche dieser Bitte stattgeben, auch wenn ihr Zustand als Paar aus kirchlicher Sicht „irregulär“ ist. Allerdings darf diese Geste der pastoralen Nähe keine Elemente enthalten, die auch nur im Entferntesten einem Hochzeitsritus ähneln. Das ergibt sich aus der Erklärung „Fiducia supplicans“ (dt.: Das flehende Vertrauen) über die pastorale Bedeutung von Segnungen, die an diesem Montag vom vatikanischen Dikasterium für die Glaubenslehre veröffentlicht worden ist. Papst Franziskus hat den Text zuvor gebilligt.
Die Erklärung bekräftigt, dass nach der „beständigen katholischen Lehre“ sexuelle Beziehungen nur innerhalb der Ehe zwischen einem Mann und einer Frau als erlaubt gelten.
Es erinnert daran, dass „in streng liturgischer Sicht“ die Segnung voraussetzt, „dass das, was gesegnet wird, dem Willen Gottes entspricht, wie dies in der Lehre der Kirche zum Ausdruck kommt“. Wenn mit einem liturgischen Ritus „bestimmte menschliche Beziehungen (...) gesegnet werden“, ist es notwendig, dass „das, was gesegnet wird, den in die Schöpfung eingeschriebenen Plänen Gottes (...) entsprechen muss“ (11). Daher habe die Kirche nicht die Befugnis, irregulären oder gleichgeschlechtlichen Paaren einen liturgischen Segen zu erteilen.
Nach einer Analyse der Segnungen in der Heiligen Schrift geht die Erklärung dann zu einer theologisch-pastoralen Optik über. Wer um einen Segen bitte, „zeigt mit dieser Bitte seine aufrichtige Offenheit für die Transzendenz", er drückt „eine Bitte um Gottes Hilfe aus, eine Bitte, besser leben zu können“ (21). Diese Bitte sollte „außerhalb eines liturgischen Rahmens“ positiv gesehen und gewürdigt werden, wenn man sich „in einem Bereich größerer Spontaneität und Freiheit“ befindet (23). Aus dem Blickwinkel der Volksfrömmigkeit betrachtet, „sind Segnungen als Akte der Frömmigkeit zu bewerten“. Um sie zu erteilen, ist es daher nicht nötig, eine „vorherige moralische Vollkommenheit“ als Voraussetzung zu verlangen.
Das Dokument aus dem Vatikan spricht nun davon, dass diese Art der Segnung „allen gespendet werden kann, ohne etwas zu verlangen“, um die Menschen spüren zu lassen, dass sie trotz ihrer Fehler gesegnet bleiben und dass „ihr himmlischer Vater fortfährt, trotz ihrer schwerwiegenden Fehler, weiterhin ihr Wohl zu wollen und zu hoffen, dass sie sich schlussendlich dem Guten öffnen“
Das Paar wird gesegnet, nicht die Verbindung
Das dritte Kapitel der Erklärung (Abs. 31-41) eröffnet daher ausdrücklich die Möglichkeit solcher Segnungen. Sie bedeuteten eine Geste gegenüber denjenigen, „die sich als mittellos und seiner Hilfe bedürftig erkennen und nicht die Legitimation ihres eigenen Status beanspruchen, sondern darum bitten, dass alles, was in ihrem Leben und ihren Beziehungen wahr, gut und menschlich gültig ist, durch die Gegenwart des Heiligen Geistes bereichert, geheilt und erhöht wird“ (31). Solche Segnungen sollen nicht standardisiert werden, sondern der „praktischen Unterscheidung angesichts einer Sondersituation“ anvertraut werden (37).
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Hervorhebungen durch mich]
https://www.vaticannews.va/de/vatikan/n ... -homo.html
Man kann unschwer erkennen, welchen Eiertanz der Vatikan damit aufführt: kein Abweichen von den traditionellen Moralgeboten, nach denen Homosexualität Sünde ist, aber dennoch pastoral (seelsorgerisch) auch jenen gegenüber tätig sein wollen, die unmoralisch leben ohne durch diese pastorale Tätigkeit (hier: den Segen) die Sünde des unmoralischen Lebens aufheben zu können.
In praxi führt dieses höchstamtliche Vorgehen aufgrund der zugrundeliegenden Sophisterei aber zu einer - mit Verlaub - "Verarschung" katholischer homosexueller Paare (die sich vom Schein einer Segnung täuschen lassen) und zu einem weiteren Zwiespalt innerhalb der globalen katholischen Amtskirche, weil der Unterschied zwischen liturgischem und pastoralem Segen höchstamtlich neu erfunden würde, um dem Zeitgeist Genüge zu tun.