Anavlis hat geschrieben:In der Stellenbörse der Bundesagentur für Arbeit im Mai 2007 war eine Stelle bei dem staatlichen XY-Gymnasium U-Stadt ausgeschrieben, die auszugsweise wie folgt lautet:
Erzieherin/Sportlehrerin/Sozialpädagogin
1. wissen wir ja garnicht, was noch alles in der Ausschreibung stand und
Die Ausschreibung wird im Gerichtsurteil erwähnt und ich habe sie ein paar Posts weiter oben auch nochmal zitiert. DA steht nunmal nichts von Nachtschicht. Ob sich der Erzieher beworben hätte, hätte er um die Nachtschicht gewusst ist Kaffeesatzleserei. Die Ausschreibung gibt jedenfalls nicht mehr her als eine Arbeitsstelle tagsüber aus der auch nicht ersichtlich ist, warum das nur eine Frau leisten können soll. So leid es mir tut, das sind die Fakten!
Anavlies hat geschrieben:2. vll hat der Mann ein Identitätsproblem, aber es steht dort wohl sehr deutlich und wird wiederholt angeführt, dass eine FRAU gesucht wird... warum bewirbt er sich als Mann daraufhin und klagt dann noch?!?
Weil man dem Gesetz nach keine Stelle ohne sachliche Begründung geschlechtsspezifisch ausschreiben darf. Das AGG ist hier recht simpel. Bewirbt sich ein Mann auf die Stelle einer Erzieherin und es spricht sachlich nichts dagegen, hat er das Recht vor Gericht zu klagen, wenn er wegen seines Geschlechts abgelehnt wird. So wie die Frau das Recht hat zu klagen, wenn ein Baubetrieb einen Maurer sucht und die Frau wegen ihres Geschlechts ablehnt.
Und wenn sachliche Gründe dagegen sprechen, dass ein Mann die Stelle annimmt, warum stehen die dann nciht in der Ausschreibung? Damit würde man sich den ganzen Vorfall sparen.
Anavlies hat geschrieben:... ich habe ja zum Vergleich hier ein Stellenangebot von einem Jungeninternat on gestellt - da wurde übrigens explizit ein HeimleitER gesucht...
Ohne sachliche Begründung ebensowenig zulässig.
Anavlies hat geschrieben:Also was wollte er nun? Wollte er an schnelles Geld rankommen, weil ihm bekannt war, dass die Stellenausschreibung nicht geschlechterspezifisch sein darf?! Das muss man doch annehmen, wenn man deine Argumentation liest, oder?!
Er wollte nur sein gutes Recht für sich in Anspruch nehmen. Darf er das nciht, etwa nur weil es ein Mann ist? Die Klagebegründung spricht weiterhin Bände:
Gretel hat geschrieben:...
Mit keinem Wort gehe die Ausschreibung auf die Anforderung ein, nämlich auf die angebliche Notwendigkeit, Nachtschichten im Mädcheninternat durchzuführen.
...
Unterstreichung von mir. Er empfand die in der erhaltenen Ablehnung die Nachtschicht als vorgeschobenes Argument.
Anavlies hat geschrieben:Denn er WUSSTE von Anfang an, dass eine FRAU gesucht war...
Aber eben nicht, dass aus gutem Grund nur eine Frau gesucht wird. Der Stellenausschreibung nach hätte die Position auch ein Mann genausogut erledigen können. Die in der Ablehnung erwähnte Nachtschicht hat er als Ausrede empfunden, folglich hat er vor Gericht sein Recht eingeklagt, das ihm seiner Ansicht nach laut AGG zustünde, das Gericht hat ihm in zweiter Instanz (die erste hat ihm nicht umsonst Recht gegeben: Das Land hat erst in zweiter Instanz deutlich machen können, dass die Nachtschicht eben keine Ausrede war, steht in der Urteilsbegründung!) daraufhin eine Abfuhr erteilt.
Anavlies hat geschrieben:... und es wurde ihm eben sehrwohl in der Absage mitgeteilt, warum hier - wie in der Stellenausschreibung beschrieben - eine Frau nötig ist, nämlich wegen der Nachschicht...!!!
Auf diese Stelle bewarb sich der Kläger. Mit Schreiben vom 24.05.2007 wurden ihm seine Bewerbungsunterlagen zurückgesandt mit dem Bemerken die neue Stelleninhaberin müsse auch Nachtdienst im Mädcheninternat leisten, daher könnten bei der Besetzung der ausgeschriebenen Stelle ausschließlich weibliche Bewerberinnen berücksichtigt werden.
Anavlies hat geschrieben:Mag sein, dass es Gesetze gibt, die eine solche Stellenausschreibung nicht gestatten - da kenn ich mich nicht aus - aber einen solchen Wind zu machen, wo einem die Umstände absolut und unumstösslich bekannt sind?!? Sorry... unglaubwürdig!
Nein, als unglaubwürdig würde ich eine Ablehnung empfinden, weil plötzlich Aufgabenfelder aufgeführt werden, die in der Ausschreibung mit keinem Wort erwähnt wurden. Siehe mein Beispiel mit der Putzfrau. Der Mann hat sein gutes Recht welches ihm laut AGG zusteht in Anspruch genommen, das Gericht sah es in
zweiter Instanz anderst und gut ist.
'I find that offensive.' has no meaning; it has no purpose; it has no reason to be respected as a phrase. 'I am offended by that.' Well, so fucking what? - Stephen Fry