Thomas I hat geschrieben:
Kein dolus eventualis wenn ich auf eine Tür ballere hinter der ich einen Menschen vermute?
Mach dich nicht lächerlich...
So einfach, kannst ihn dort nicht nachweisen. Anonsten müßtest bei jedem Autounfall auf Grund von überhöhter Geschwindigkeit auf Totschlag plädieren.
Nee ist eben kein dolus eventualis. Auch wenn Du jetzt noch zur Steigerung heranziehst, dass es angeblich lehrbuchmäßig ist.
Was ist denn nun mit den Mordmerkmalen?
Zu dem anderen Post:
Du meinst, es ändert nichts an Deiner Bewertung zur Tat.
Nee Erlaubnistatbestandsirrtum.
Notwehrprovokation wäre was ganz anderes. Aber nicht sowas. Notwehrprovokation ist es, wenn ich jemanden die ganze Zeit herausfordere durch Beleidigungen usw. und dann direkt im Anschluss eine in die Fresse bekomme und mich dann "wehre".
Also nix mit doppelter Irrtum.
@adal
Frag mal das die StA in Thüringen, die schaffen das sogar bei zugegebenen Tötungsvorsatz.
Du weißt ja nicht mal, worauf sich der Vorsatz beziehen muß.
@pikant
Ach ich weiß noch, wie Du Polizisten verteidigt hast, welche jemanden auf der Flucht erschossen haben.
Oder es nicht geschafft hast, Dich zu äußern zu durch Türen schießende Polizisten.
Aber hier erzählst was von Mord? Dann subsumiere doch mal die Mordmerkmale hier.
Widerlich sind eher Deine Attacken mal wieder.
Er war vorbestraft? Dann hast bestimmt auch dazu Quellen.
Und wer vorbestraft ist, muss schuldig sein? Probleme mit unserem Rechtssystem?
Also mal überlegen: Warum hat das SEK sich nicht angekündigt vor dem Haus und gleich mitgeteilt, dass es einen Durchsuchungsbefehl hat?
So und jetzt einfach mal tief durchatmen.
@isebrandt
Gibts richtige Subsumtion oder bleibts bei der Behauptung?
@amun ra
Darum könnte ein guter Anwalt, welche sich die HA wohl leisten können, auf Erlaubnistatbestandsirrtum plädieren.
Ein vernünftiger StA würde nicht gleich von Mord fasseln, um den Populismus zu bedienen, sondern erstmal überlegen und in Ruhe etwas vorbereiten.

Nein Tötungsvorsatz bedeutet nunmal, dass sich auf jemanden feuere, um ihn zu töten. Wie gesagt, da wird es hier schon sehr schwierig, da reicht das abfeuern auf die Tür nicht aus. Vor allem, wenn man bedenkt, dass nur 2 Schüsse abgegeben wurden.
Da es dort wohl Einfamilienhäuser sind, muss es nicht unbedingt eine normale Tür gewesen sein. Vor allem nicht, wenn man bedenkt, was er für "Gegner" hatte.