BVerfG und Vorratsdatenspeicherung

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ToughDaddy
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BVerfG und Vorratsdatenspeicherung

Beitrag von ToughDaddy »

Heute wird wieder ein wichtiges Urteil erwartet zu ca. 35.000 Verfassungsbeschwerden (wobei für das Urteil nur ein paar rausgesucht wurden) zum Gesetz der Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht.
Ich bin wirklich gespannt wie das Urteil aussehen wird.
http://de.news.yahoo.com/2/20100301/twl ... dc673.html

Ich hoffe mal, dass das Gesetz gekippt wird. Aber selbst negative Prognosen gehen davon aus, dass das Gesetz zumindest stark beschnitten wird und nur in engen Grenzen anwendbar dann sein wird.
Mal schauen, ob mal wieder ein verfassungswidriges Gesetz gegen das Volk erlassen wurde.
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ToughDaddy
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Re: BVerfG und Vorratsdatenspeicherung

Beitrag von ToughDaddy »

So das Urteil ist nun da, hätte ich das eher gewußt, hätte ich noch ein wenig gewartet. :D

"Alle Daten müssen gelöscht werden: Karlsruhe stoppt Vorratsdatenspeicherung"

Laut BVerfG verstößt das Gesetz gegen das Telekommunikationsgeheimnis.
Das BVerfG erklärt auch, dass ein entsprechendes Gesetz wegen der EU-Richtlinie erlassen werden darf, aber nicht in dem Ausmaß. Mithin müssen enge Grenzen gesetzt werden.
Dies zeigt wenigstens nochmal, dass das GG über EU-Richtlinien steht und der Bundestag mal wieder auf Betreiben der Regierung ein verfassungswidriges Gesetz erlassen hat.

Nachtrag:
Hier noch die Mitteilung direkt vom BVerfG
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... /bvg10-011
Den Urteilstext wird man wohl entweder im Laufe des Tages oder der nächsten Tag einstellen.
Zuletzt geändert von ToughDaddy am Dienstag 2. März 2010, 10:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Kibuka
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Re: BVerfG und Vorratsdatenspeicherung

Beitrag von Kibuka »

Das geniale ist, in Brüssel ist man mit dem Urteil auch zufrieden. Seit dem Vertrag von Lissabon, entscheiden nicht mehr unsere Innenminister über die Köpfe der Bevlkerung hinweg, das Parlament steht im Weg und das ist mit der Entscheidung des BVerG nicht unzufrieden. :mrgreen:
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ToughDaddy
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Re: BVerfG und Vorratsdatenspeicherung

Beitrag von ToughDaddy »

Kibuka hat geschrieben:Das geniale ist, in Brüssel ist man mit dem Urteil auch zufrieden. Seit dem Vertrag von Lissabon, entscheiden nicht mehr unsere Innenminister über die Köpfe der Bevlkerung hinweg, das Parlament steht im Weg und das ist mit der Entscheidung des BVerG nicht unzufrieden. :mrgreen:
Vor allem hätte die Richtlinie verfassungskonform umgesetzt werden können, aber da war unser Schäuble wieder scharf mehr rauszuholen und mal wieder verfassungswidrig zu arbeiten mit Unterstützung des Bundestages (welche natürlich immer frei nach ihrem Gewissen handeln :rofl: ).
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Re: BVerfG und Vorratsdatenspeicherung

Beitrag von Liegestuhl »

Als ich Bosbach heute morgen im Frühstücksfernsehen gesehen habe, hätte ich schon kotzen können.

Sehr gutes Urteil!
Ich schulde dem Leben das Leuchten in meinen Augen.
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Kibuka
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Re: BVerfG und Vorratsdatenspeicherung

Beitrag von Kibuka »

Liegestuhl hat geschrieben:Als ich Bosbach heute morgen im Frühstücksfernsehen gesehen habe, hätte ich schon kotzen können.

Sehr gutes Urteil!
Bosbach ist eigentlich kein schlechter Politiker, aber mit seinen Ansichten zur Datenspeicherung ist er meilenweit über das Ziel hinausgeschossen.

Sicherheit ist gut, aber nicht um jeden Preis. Irgendwo muss es auch klare Grenzen geben!
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Re: BVerfG und Vorratsdatenspeicherung

Beitrag von gbammel »

Kibuka hat geschrieben:
Bosbach ist eigentlich kein schlechter Politiker, aber mit seinen Ansichten zur Datenspeicherung ist er meilenweit über das Ziel hinausgeschossen.

Sicherheit ist gut, aber nicht um jeden Preis. Irgendwo muss es auch klare Grenzen geben!
ich hab nichts zu verbergen. solln die speichern was die wollen. euer problem :tease:
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Re: BVerfG und Vorratsdatenspeicherung

Beitrag von pikant »

grosser Erfolg fuer den Datenschutz :thumbup:

wieder ein Murksgesetz der grossen Koalition verfassungswidrig
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Kibuka
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Re: BVerfG und Vorratsdatenspeicherung

Beitrag von Kibuka »

pikant hat geschrieben:grosser Erfolg fuer den Datenschutz

wieder ein Murksgesetz der grossen Koalition verfassungswidrig
Die deutschen Verfassungsrichter stellen aber nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie infrage, die Grundlage für das Gesetz in Deutschland ist. Es geht vielmehr um die Ausgestaltung und hier hat die deutsche Bundesregierung gemurkst.

Die EU hat bereits vor 1 Woche gesagt das sie sich mit der Vorratsdatenspeicherung nochmal genauer befassen wird. Seit dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages ist hier Bewegung reingekommen, weil sich die Machtverhältnisse verschoben haben.
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Re: BVerfG und Vorratsdatenspeicherung

Beitrag von pikant »

Kibuka hat geschrieben:
Die deutschen Verfassungsrichter stellen aber nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie infrage, die Grundlage für das Gesetz in Deutschland ist. Es geht vielmehr um die Ausgestaltung und hier hat die deutsche Bundesregierung gemurkst.

Die EU hat bereits vor 1 Woche gesagt das sie sich mit der Vorratsdatenspeicherung nochmal genauer befassen wird. Seit dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages ist hier Bewegung reingekommen, weil sich die Machtverhältnisse verschoben haben.
die Richter haben die Speicherung von wichtigen Daten nicht in Frage gestellt und dem Gesetzgeber die Aufgabe erteilt nun genau und exakt zu formulieren und die Speicherung an strenge Vorgaben zu knuepfen

ein sehr weises Urteil mal wieder von den hoechsten Richtern
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ToughDaddy
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Re: BVerfG und Vorratsdatenspeicherung

Beitrag von ToughDaddy »

Kibuka hat geschrieben: Es geht vielmehr um die Ausgestaltung und hier hat die deutsche Bundesregierung gemurkst.
Hier hat auch mal wieder der Bundestag gemurkst oder besser die zustimmenden Abgeordneten. Ohne solche "Gewissensträger" kann so ein Murks nicht verabschiedet werden.
pikant
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Re: BVerfG und Vorratsdatenspeicherung

Beitrag von pikant »

ToughDaddy hat geschrieben:
Hier hat auch mal wieder der Bundestag gemurkst oder besser die zustimmenden Abgeordneten. Ohne solche "Gewissensträger" kann so ein Murks nicht verabschiedet werden.
CDU und SPD haben Murks praktiziert

FDP und Gruenen dagegen gingen vor das Bundesverfassungsgericht - gut so :thumbup:

die Linke stand nur am Wegesrand - die interessiert wohl der Datenschutz nicht sonderlich
lasen wir ja auch gestern hier bei der Linksfraktion in einem anderen Zusammenhang
Zuletzt geändert von pikant am Dienstag 2. März 2010, 11:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: BVerfG und Vorratsdatenspeicherung

Beitrag von ToughDaddy »

pikant hat geschrieben:
CDU und SPD haben Murks praktiziert

FDP und Gruenen dagegen gingen vor das Bundesverfassungsgericht - gut so :thumbup:

die Linke stand nur am Wegesrand - die interessiert wohl der Datenschutz nicht sonderlich
lasen wir ja auch gestern hier bei der Linksfraktion in einem anderen Zusammenhang
Was wieder natürlich für das Gewissen der Parlamentarier steht, deren Parteien an der Regierung beteiligt sind. :giggle:

Gottchen, sind Dir Deine Lügen nicht peinlich?
"LINKE stimmt gegen Vorratsdatenspeicherung"
Und es gibt zig Seiten dazu von der Linken.
Und Du weißt natürlich, wer alles eine Verfassungsbeschwerde eingereicht hat von den fast 35.000 Beschwerden. :rofl:
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Re: BVerfG und Vorratsdatenspeicherung

Beitrag von pikant »

ToughDaddy hat geschrieben:
Was wieder natürlich für das Gewissen der Parlamentarier steht, deren Parteien an der Regierung beteiligt sind. :giggle:

Gottchen, sind Dir Deine Lügen nicht peinlich?
"LINKE stimmt gegen Vorratsdatenspeicherung"
Und es gibt zig Seiten dazu von der Linken.
Und Du weißt natürlich, wer alles eine Verfassungsbeschwerde eingereicht hat von den fast 35.000 Beschwerden. :rofl:
wo habe ich was anderes behauptet?

FDP und Gruene Bundestagsabgeordnete haben gegen das Gesetz geklagt - mir ist kein Bundestagsabgeordenter der Linken bekannt, der da mitgeklagt haette

Vielleicht koennen Sie mich ja eines besseren belehren

eine Klage vor dem Verfassungsgericht und eine Ablehnung eines Gesetzes im Bundestag sind 2 verschiedene Sachen - ist Ihnen das bekannt?
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borus
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Re: BVerfG und Vorratsdatenspeicherung

Beitrag von borus »

pikant hat geschrieben:
wo habe ich was anderes behauptet?

FDP und Gruene Bundestagsabgeordnete haben gegen das Gesetz geklagt - mir ist kein Bundestagsabgeordenter der Linken bekannt, der da mitgeklagt haette

Vielleicht koennen Sie mich ja eines besseren belehren

eine Klage vor dem Verfassungsgericht und eine Ablehnung eines Gesetzes im Bundestag sind 2 verschiedene Sachen - ist Ihnen das bekannt?
da kann man mal sehen wie weitsichtig DIE LINKE war das sie das gesetz abgeleht hat und wie gg treu sie ist . :thumbup:
Sollte ich jemanden persönlich verletzt haben,das war nicht meine absicht und bitte ich hiermit offiziell um Entschuldigung. wahrheit ist wahrheit nur muss es einen geben der sie sagt und kein feigling sein
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ToughDaddy
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Re: BVerfG und Vorratsdatenspeicherung

Beitrag von ToughDaddy »

pikant hat geschrieben:
wo habe ich was anderes behauptet?

FDP und Gruene Bundestagsabgeordnete haben gegen das Gesetz geklagt - mir ist kein Bundestagsabgeordenter der Linken bekannt, der da mitgeklagt haette

Vielleicht koennen Sie mich ja eines besseren belehren

eine Klage vor dem Verfassungsgericht und eine Ablehnung eines Gesetzes im Bundestag sind 2 verschiedene Sachen - ist Ihnen das bekannt?
Mir ist kein kein FDP oder Grüne Abgeordneter bekannt, der Verfassungsbeschwerde eingereicht hat.
Gibt es eine öffentliche Liste, wo drin steht, wer Verfassungsbeschwerde eingereicht hat?
Denkst wirklich, dass die Linken nicht gemacht haben, wenn sie Aufrufe zu Verfassungsbeschwerden, Informationsveranstaltungen usw gemacht haben?
Achja und Du hast behauptet, die haben gar nichts gemacht. Aber soweit mal wieder damit. Und wenn Du glaubst, dass es wichtig ist, dass jeder eine Verfassungsbeschwerde einreicht, dann bist schief gewickelt, nicht umsonst hat das BVerfG nicht über alle Beschwerden entschieden, sondern sich 2-3 exemplarisch herausgenommen.
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Re: BVerfG und Vorratsdatenspeicherung

Beitrag von pikant »

ToughDaddy hat geschrieben:
Mir ist kein kein FDP oder Grüne Abgeordneter bekannt, der Verfassungsbeschwerde eingereicht hat.
Gibt es eine öffentliche Liste, wo drin steht, wer Verfassungsbeschwerde eingereicht hat?
Denkst wirklich, dass die Linken nicht gemacht haben, wenn sie Aufrufe zu Verfassungsbeschwerden, Informationsveranstaltungen usw gemacht haben?
Achja und Du hast behauptet, die haben gar nichts gemacht. Aber soweit mal wieder damit. Und wenn Du glaubst, dass es wichtig ist, dass jeder eine Verfassungsbeschwerde einreicht, dann bist schief gewickelt, nicht umsonst hat das BVerfG nicht über alle Beschwerden entschieden, sondern sich 2-3 exemplarisch herausgenommen.
Linke und Datenschutz das ist so eine Sache

gestern forderte doch wirklich ein Vertreter der Linksfraktion hier eine IP Adresse von einem User oeffentlich zu machen -glatter Verstoss gegen das Datenschutzgesetz

wo war da Ihr Einwand oder haben Sie das Posting nicht gelesen?
ich persoenlich war schockiert, dass ein User hier von der Linksfraktion das hier so fordert, um eine Sperre ueberpruefen zu koennen

unglaublich, wie man da mit Datenschutz innerhalb der Linksfraktion hier in diesem Forum umgeht - ein Skandal :rant:
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ToughDaddy
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Re: BVerfG und Vorratsdatenspeicherung

Beitrag von ToughDaddy »

pikant hat geschrieben:
Linke und Datenschutz das ist so eine Sache

gestern forderte doch wirklich ein Vertreter der Linksfraktion hier eine IP Adresse von einem User oeffentlich zu machen -glatter Verstoss gegen das Datenschutzgesetz

wo war da Ihr Einwand oder haben Sie das Posting nicht gelesen?
ich persoenlich war schockiert, dass ein User hier von der Linksfraktion das hier so fordert, um eine Sperre ueberpruefen zu koennen

unglaublich, wie man da mit Datenschutz innerhalb der Linksfraktion hier in diesem Forum umgeht - ein Skandal :rant:
Wow jetzt ist JM schon ein Vertreter der Linksfraktion. Naja soweit mit ernsthaften Aussagen.
Skandal sind eher Deine Behauptungen und Verallgemeinerungen. :sick:
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Re: BVerfG und Vorratsdatenspeicherung

Beitrag von pikant »

ToughDaddy hat geschrieben:
Wow jetzt ist JM schon ein Vertreter der Linksfraktion. Naja soweit mit ernsthaften Aussagen.
Skandal sind eher Deine Behauptungen und Verallgemeinerungen. :sick:
steht doch in seinem Avartar so - stimmt das nicht?
ich sprach von einem Vertreter der Linksfraktion hier in diesem Forum
Bitte drehen Sie mir das Wort nicht im Mund rum und ich bitte Sie auch zu meinem Statement Stellung zu nehmen
Teilen sie die Meinung von dem Vertreter der Linksfraktion hier, eine IP von einem User hier im Forum oeffentlich zu machen?

mit Datenschutz ist es bei der Linksfraktion hier im Forum so eine Sache!
Zuletzt geändert von pikant am Dienstag 2. März 2010, 14:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: BVerfG und Vorratsdatenspeicherung

Beitrag von ToughDaddy »

pikant hat geschrieben:
steht doch in seinem Avartar so - stimmt das nicht?
ich sprach von einem Vertreter der Linksfraktion hier in diesem Forum
Bitte drehen Sie mir das Wort nicht im Mund rum und ich bitte Sie auch zu meinem Statement Stellung zu nehmen
Teilen sie die Meinung von dem Vertreter der Linksfraktion hier, eine IP von einem User hier im Forum oeffentlich zu machen?

mit Datenschutz ist es bei der Linksfraktion hier im Forum so eine Sache!
Und wenn ich mir reinschreibe, dass ich Kaiser von China bin, dann bin ich das. Aber ist schon ok. Naivität kennt auch hier keine Grenzen.
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borus
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Re: BVerfG und Vorratsdatenspeicherung

Beitrag von borus »

Sollte ich jemanden persönlich verletzt haben,das war nicht meine absicht und bitte ich hiermit offiziell um Entschuldigung. wahrheit ist wahrheit nur muss es einen geben der sie sagt und kein feigling sein
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ahead
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Re: BVerfG und Vorratsdatenspeicherung

Beitrag von ahead »

ToughDaddy hat geschrieben:
Hier hat auch mal wieder der Bundestag gemurkst oder besser die zustimmenden Abgeordneten. Ohne solche "Gewissensträger" kann so ein Murks nicht verabschiedet werden.
pikant hat geschrieben:
CDU und SPD haben Murks praktiziert

FDP und Gruenen dagegen gingen vor das Bundesverfassungsgericht - gut so :thumbup:

die Linke stand nur am Wegesrand - die interessiert wohl der Datenschutz nicht sonderlich
lasen wir ja auch gestern hier bei der Linksfraktion in einem anderen Zusammenhang
Die linkspartei stand genauso am wegesrand wie die fdp oder die grünen und hat genauso dagegen gestimmt... :comfort:
-> http://www.bundestag.de/bundestag/plenu ... erwach.pdf
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ahead
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Re: BVerfG und Vorratsdatenspeicherung

Beitrag von ahead »

Das urteil ist eine schande für alle zustimmenden juristen der damaligen koalition. Eine besondere schande ist es für den promovierten juristen W. Schäuble!
Weiterhin ist es eine schande für den amtierenden bundespräsidenten, der seiner pflicht, gesetze auf verfassungskonformität hin zu überprüfen, offensichtlich mal wieder nicht nachgekommen ist. :angry:
Zuletzt geändert von ahead am Dienstag 2. März 2010, 15:40, insgesamt 1-mal geändert.
hafenwirt
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Re: BVerfG und Vorratsdatenspeicherung

Beitrag von hafenwirt »

ahead hat geschrieben:Das urteil ist eine schande für alle zustimmenden juristen der damaligen koalition. Eine besondere schande ist es für den promovierten juristen W. Schäuble!
Tatsächlich eine Schande.
Wenn man bedenkt das bei der letzten Regierung etwa 60% Juristen waren, ist es verrückt, dass jedes halbe Jahr ein Gesetz vom BverfG kassiert wird.
Da muss man die Fähigkeiten solcher Herren als Politiker schon infrage stellen, wenn sie nicht mal ihren "Grundberuf" vernünftig ausüben könnten. :voodoo:
Wobei es mir fast scheint, die Herren und Damen im Bundestag sind sich bewusst, dass das Gesetz scheitern könnte. Vielleicht setzt man darauf, dass es mit etwas Glück schon durchkommen könnte.
Allerdings sehen sie sich ja keiner Gefahr ausgesetzt: Wenn es nicht durchkommt, muss man es eben überarbeiten. Arbeitsplatzverlust muss man nicht in Kauf nehmen.
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ToughDaddy
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Re: BVerfG und Vorratsdatenspeicherung

Beitrag von ToughDaddy »

@hafenwirt

Stimmt. Der gleiche Pfusch woanders wie zBsp beim Bau und das wars, dann ist man auch noch zusätzlich schnell vor einem Gericht.
Nachtrag:
Oder eher noch benehmen die sich wie Geisterfahrer, welche aber nicht belangt werden.
Zuletzt geändert von ToughDaddy am Dienstag 2. März 2010, 16:08, insgesamt 1-mal geändert.
pikant
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Re: BVerfG und Vorratsdatenspeicherung

Beitrag von pikant »

ToughDaddy hat geschrieben:@hafenwirt

Stimmt. Der gleiche Pfusch woanders wie zBsp beim Bau und das wars, dann ist man auch noch zusätzlich schnell vor einem Gericht.
Nachtrag:
Oder eher noch benehmen die sich wie Geisterfahrer, welche aber nicht belangt werden.
wollen Sie, dass Politiker nun vor Gericht gestellt werden, weil sie ein verfassungswidriges Gesetz verabschiedet haben oder wie ist Ihr Vergleich zu verstehen?
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Re: BVerfG und Vorratsdatenspeicherung

Beitrag von hafenwirt »

pikant hat geschrieben:
wollen Sie, dass Politiker nun vor Gericht gestellt werden, weil sie ein verfassungswidriges Gesetz verabschiedet haben oder wie ist Ihr Vergleich zu verstehen?
Ja, wieso nicht?
Bei derartig vielen Ablehnungen des BverfG die letzten Jahre muss man davon ausgehen dass hier bewusst eine Geisterfahrt begangen wird - um bei den Worten meines Vorredners zu bleiben.
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ahead
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Re: BVerfG und Vorratsdatenspeicherung

Beitrag von ahead »

pikant hat geschrieben:
wollen Sie, dass Politiker nun vor Gericht gestellt werden, weil sie ein verfassungswidriges Gesetz verabschiedet haben oder wie ist Ihr Vergleich zu verstehen?
produkthaftung? :giggle:
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ToughDaddy
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Re: BVerfG und Vorratsdatenspeicherung

Beitrag von ToughDaddy »

pikant hat geschrieben:
wollen Sie, dass Politiker nun vor Gericht gestellt werden, weil sie ein verfassungswidriges Gesetz verabschiedet haben oder wie ist Ihr Vergleich zu verstehen?
Wenn Politiker offen gegen die Verfassung ständig vorgehen, sollte mal entsprechend was gemacht werden. Immerhin sind sie an die Verfassung gebunden, verpflichten sich gar für ihre Einhaltung.
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Re: BVerfG und Vorratsdatenspeicherung

Beitrag von pikant »

hafenwirt hat geschrieben:
Ja, wieso nicht?
Bei derartig vielen Ablehnungen des BverfG die letzten Jahre muss man davon ausgehen dass hier bewusst eine Geisterfahrt begangen wird - um bei den Worten meines Vorredners zu bleiben.
dann finden sie keine Politiker mehr, die in den Bundestag wollen!
das ist doch absurd, was Sie da fordern
in jeder Legislatur gibt es Gesetze, die im nachhinhein als verfassungswidrig erklaert werden
alle Fraktionen waren davon schon mal betroffen
das ist doch irrational, was Sie da vorschlagen
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Re: BVerfG und Vorratsdatenspeicherung

Beitrag von pikant »

ToughDaddy hat geschrieben:
Wenn Politiker offen gegen die Verfassung ständig vorgehen, sollte mal entsprechend was gemacht werden. Immerhin sind sie an die Verfassung gebunden, verpflichten sich gar für ihre Einhaltung.
absurd, denn es gibt in der Justiz zu allen Gesetzen immer unterschiedliche Meinungen und der Politiker hat nicht umsonst Immunitaet - die muessten Sie dann als erstes abschaffen
die Realitaet sind im parlamentarischen Betrieb ganz anders aus
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Re: BVerfG und Vorratsdatenspeicherung

Beitrag von ToughDaddy »

pikant hat geschrieben:
dann finden sie keine Politiker mehr, die in den Bundestag wollen!
das ist doch absurd, was Sie da fordern
in jeder Legislatur gibt es Gesetze, die im nachhinhein als verfassungswidrig erklaert werden
alle Fraktionen waren davon schon mal betroffen
das ist doch irrational, was Sie da vorschlagen
Jao wäre auch übel, wenn sich auch noch die Politiker an die Verfassung halten müßten.
Alle Fraktionen waren davon noch nicht betroffen, aber es sind komischerweise immer jene Fraktionen, welche auch die Regierung zu der Zeit stellen und in der Opposition dann anders handeln würden. Soweit übrigens auch wieder mit dem viel beschworenen Gewissen.
Joa die Einhaltung der Verfassung ist wirklich irrational. :confused:

Was alles gegen solche Gesetze, nicht nur in diesem Fall spricht, wurde von genug Juristen immer vorgetragen, fand es Beachtung. Natürlich nicht.
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Re: BVerfG und Vorratsdatenspeicherung

Beitrag von pikant »

ToughDaddy hat geschrieben:
Jao wäre auch übel, wenn sich auch noch die Politiker an die Verfassung halten müßten.
Alle Fraktionen waren davon noch nicht betroffen, aber es sind komischerweise immer jene Fraktionen, welche auch die Regierung zu der Zeit stellen und in der Opposition dann anders handeln würden. Soweit übrigens auch wieder mit dem viel beschworenen Gewissen.
Joa die Einhaltung der Verfassung ist wirklich irrational. :confused:

Was alles gegen solche Gesetze, nicht nur in diesem Fall spricht, wurde von genug Juristen immer vorgetragen, fand es Beachtung. Natürlich nicht.
wo habe ich das geschrieben?

eine Verurteilung zu fordern, wenn ein Gesetz im nachhinein als verfassungswidrig tituliert wird, ist irrational

Sie muessen schon richtig lesen und die Zusammenhaenge herstellen koennen - ist ja nicht das erste Mal, wo Sie die Dinge nicht sachgemass darstellen - ich bitte um etwas mehr Grundlichkeit!
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ahead
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Re: BVerfG und Vorratsdatenspeicherung

Beitrag von ahead »

ahead hat geschrieben:Das urteil ist eine schande für alle zustimmenden juristen der damaligen koalition. Eine besondere schande ist es für den promovierten juristen W. Schäuble!
hafenwirt hat geschrieben:Tatsächlich eine Schande.
Wenn man bedenkt das bei der letzten Regierung etwa 60% Juristen waren, ist es verrückt, dass jedes halbe Jahr ein Gesetz vom BverfG kassiert wird.
Da muss man die Fähigkeiten solcher Herren als Politiker schon infrage stellen, wenn sie nicht mal ihren "Grundberuf" vernünftig ausüben könnten. :voodoo:
Wobei es mir fast scheint, die Herren und Damen im Bundestag sind sich bewusst, dass das Gesetz scheitern könnte. Vielleicht setzt man darauf, dass es mit etwas Glück schon durchkommen könnte.
Allerdings sehen sie sich ja keiner Gefahr ausgesetzt: Wenn es nicht durchkommt, muss man es eben überarbeiten. Arbeitsplatzverlust muss man nicht in Kauf nehmen.
Warum?
Die fraktion der partyteilnehmer machts doch vor: Ne bank oder n unternehmen an die wand gefahren? Toll, gibt noch ein schönes großes abschiedsgeschenk und in 2-3 jahren wieder n tollen posten. :voodoo:

Der schaden, der durch die vorratsdatenspeicherung entstanden ist ist garnicht zu bemessen - anhand der daten können und konnten umfangreiche sozial-kommunikative zusammenhänge erstellt werden, quasi ein telekommunikatives bewegungsbild aller personen.
Davon abgesehen darf der bnd alle telefonate ins oder aus dem ausland abhören...
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Re: BVerfG und Vorratsdatenspeicherung

Beitrag von hafenwirt »

pikant hat geschrieben:
dann finden sie keine Politiker mehr, die in den Bundestag wollen!
das ist doch absurd, was Sie da fordern
in jeder Legislatur gibt es Gesetze, die im nachhinhein als verfassungswidrig erklaert werden
alle Fraktionen waren davon schon mal betroffen
das ist doch irrational, was Sie da vorschlagen
Natürlich. Oder finden sich etwa auch keine U-Bahn-Tunnel-Bauer mehr, weil einige gepfuscht haben?
Was ist daran absurd? Woran scheitert es, sich intensiv Gedanken über ein Gesetz zu machen? Und dann evtl. mit Verfassungsrechtlern drüber zu diskutieren, ob so ein Gesetz möglicherweise verfassungswidrig ist?

Solche Gesetze werden ja nicht über Nacht rausgeworfen, sondern lang herausgearbeitet. Das da dem ein oder anderen Juristen in der Regierung nicht auffällt, dass es mit der deutschen Verfassung Probleme geben könnte - ist grob fahrlässig.

Wie ich schrieb wird so ein Verhalten in anderen Berufen bestraft. In anderen Berufen habe ich mich an Regeln zu halten. Politiker sollten sich dementsprechend auch an die Regeln des GG halten.
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Re: BVerfG und Vorratsdatenspeicherung

Beitrag von ahead »

pikant hat geschrieben:
dann finden sie keine Politiker mehr, die in den Bundestag wollen!
das ist doch absurd, was Sie da fordern
in jeder Legislatur gibt es Gesetze, die im nachhinhein als verfassungswidrig erklaert werden
alle Fraktionen waren davon schon mal betroffen
das ist doch irrational, was Sie da vorschlagen
Alle fraktionen?
Selbst die, die "am wegesrand stand"??? :voodoo:
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Re: BVerfG und Vorratsdatenspeicherung

Beitrag von pikant »

ahead hat geschrieben: Alle fraktionen?
Selbst die, die "am wegesrand stand"??? :voodoo:
die noch nicht - die sind ja neu dabei und haben noch nie Verantwortung im Bundestag uebernehmen muessen

alle Fraktionen natuerlich, die schon mal in Regierungsverantwortung waren, auch die Gruenen und die FDP sind vom Verfassungsgericht das ein oder andere Mal zurechtgestutzt worden - das bleibt einfach nicht aus
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Re: BVerfG und Vorratsdatenspeicherung

Beitrag von borus »

pikant hat geschrieben:
wo habe ich das geschrieben?

eine Verurteilung zu fordern, wenn ein Gesetz im nachhinein als verfassungswidrig tituliert wird, ist irrational

Sie muessen schon richtig lesen und die Zusammenhaenge herstellen koennen - ist ja nicht das erste Mal, wo Sie die Dinge nicht sachgemass darstellen - ich bitte um etwas mehr Grundlichkeit!
ja dann ist halt köhler eine null ? der verfassungswidrige gesetze leider durch gehen läst.
Sollte ich jemanden persönlich verletzt haben,das war nicht meine absicht und bitte ich hiermit offiziell um Entschuldigung. wahrheit ist wahrheit nur muss es einen geben der sie sagt und kein feigling sein
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ToughDaddy
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Re: BVerfG und Vorratsdatenspeicherung

Beitrag von ToughDaddy »

pikant hat geschrieben:
wo habe ich das geschrieben?

eine Verurteilung zu fordern, wenn ein Gesetz im nachhinein als verfassungswidrig tituliert wird, ist irrational

Sie muessen schon richtig lesen und die Zusammenhaenge herstellen koennen - ist ja nicht das erste Mal, wo Sie die Dinge nicht sachgemass darstellen - ich bitte um etwas mehr Grundlichkeit!
Ist ja nicht so, dass das Gesetz von Anfang an verfassungswidrig war.
Nur für was sitzen die dann im BT? Aus Spass an der Freude? Zumindest erscheint es so.
Da mein Hauptaugenmerk auf die Einhaltung der Verfassung lag und die alles als irrational bezeichnet hast, paßt das schon sehr gut.
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ahead
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Re: BVerfG und Vorratsdatenspeicherung

Beitrag von ahead »

ahead hat geschrieben: Alle fraktionen?
Selbst die, die "am wegesrand stand"??? :voodoo:
pikant hat geschrieben:die noch nicht - die sind ja neu dabei und haben noch nie Verantwortung im Bundestag uebernehmen muessen

alle Fraktionen natuerlich, die schon mal in Regierungsverantwortung waren, auch die Gruenen und die FDP sind vom Verfassungsgericht das ein oder andere Mal zurechtgestutzt worden - das bleibt einfach nicht aus
Noch nie verantwortung übernehmen zu müssen lag und liegt nicht alleine im ermessen der linkspartei und so neu ist dort der eine oder andere im parlament auch nicht, immerhin ist die "einheit" schon 20 jahre her.

Daß das verfassungsgericht gesetze kassiert könnte durchaus ausbleiben, wenn man bei der ausarbeitung der gesetze ein größeres augenmerk auf verfassungskonformität legen würde und nicht im hauruckverfahren gesetze durchpeitscht in der hoffnung es wird schon gut gehen. :angry:
Locutus
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Re: BVerfG und Vorratsdatenspeicherung

Beitrag von Locutus »

pikant hat geschrieben:
absurd, denn es gibt in der Justiz zu allen Gesetzen immer unterschiedliche Meinungen und der Politiker hat nicht umsonst Immunitaet - die muessten Sie dann als erstes abschaffen
die Realitaet sind im parlamentarischen Betrieb ganz anders aus
Zur Vorratsdatenspeicherung kann es aber im Grundsatz keine zwei Meinungen geben. Das ist ein glatter Verstoß gegen das Brief- und Fernmeldegeheimnis, was das Verfassungsgericht heute so auch festgestellt hat. Man stelle sich einfach mal vor, man müsste jeden Brief in Kopie unter Angabe des Betreff bei der Polizei hinterlegen oder man bekommt einen Sender implantiert, der staatlichen Behörden zu jedem Zeitpunkt den Aufenthaltsort mitteilt. Dann wird das Ausmaß dieses Verfassungsbruchs offenbar. Nur weil die Überwachung E-Mails betrifft und der Standort per Handyortung durchführt wird, ist sie ja nicht verfassungsgemäß. Hier wurde von einem Großteil der Abgeorneten ein offenner Verfassungsbruch auf wessen Druck auch immer durchgeführt. Da kann sich niemand rausreden.

Viele Politiker und Wirtschaftseliten sehen unser GG wohl als Relikt aus dem 20 Jahrhundert an, dass in der heutigen Zeit nur stört. Diesen Leuten ist mit aller Entschiedenheit entgegenzutreten.
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Re: BVerfG und Vorratsdatenspeicherung

Beitrag von DK2008 »

ahead hat geschrieben:Weiterhin ist es eine schande für den amtierenden bundespräsidenten, der seiner pflicht, gesetze auf verfassungskonformität hin zu überprüfen, offensichtlich mal wieder nicht nachgekommen ist. :angry:
Für die Auslegung des Grundgesetzes ist das Bundesverfassungsgericht zuständig. Folglich entscheidet auch das Bundesverfassungsgericht und nur das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze. Der Bundespräsident hat zwar ein Prüfungsrecht, wie weit dies geht und ob sich dabei sogar um eine Pflicht handelt ist umstritten. Zwar wird dem Bundespräsidenten im Allgemeinen eine formelles Prüfungsrecht zugestanden, aber ob er überhaupt eine materielle Prüfungskompetenz besitzt ist umstritten.
In meinen Augen ist dies problematisch. Verweigert der Bundespräsident die Ausfertigung eines Gesetzes wird praktisch das Bundesverfassungsgericht umgangen. Wenn der Bundespräsident nicht unterschreibt findet eine richtige Prüfung durch das BVerfG nämlich nicht statt.
Insofern ist es richtig, dass sich die Bundespräsidenten bisher zurückgehalten haben und sich nur bei offensichtlich verfassungswidrigen Gesetzen verweigert haben!
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Re: BVerfG und Vorratsdatenspeicherung

Beitrag von DK2008 »

Locutus hat geschrieben:Zur Vorratsdatenspeicherung kann es aber im Grundsatz keine zwei Meinungen geben. Das ist ein glatter Verstoß gegen das Brief- und Fernmeldegeheimnis, was das Verfassungsgericht heute so auch festgestellt hat.
Nur weil ein Eingriff in ein Grundrecht vorliegt bedeutet das noch lange nicht, dass ein Gesetz verfassungswidrig sein muss. Unter bestimmten Bedingungen kann in alle Grundrechte (außer der Menschenwürde) eingegriffen werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung heute übrigens nicht komplett gekippt sondern erklärt, dass sie unter strengen Auflagen verfassungskonform wäre. Der Gesetzgeber wird das Gesetz jetzt gemäß diesen Auflagen abändern.
So einfach wie Manche hier glauben sind diese verfassungsrechtlichen Fragen nicht. Es kam auch schon vor, dass vier Verfassungsrichter so und die anderen vier anders entschieden haben. Insofern sollte man sich also nicht zu weit aus dem Fenster lehnen und behaupten es wäre alles offensichtlich.
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Re: BVerfG und Vorratsdatenspeicherung

Beitrag von Locutus »

DK2008 hat geschrieben: Nur weil ein Eingriff in ein Grundrecht vorliegt bedeutet das noch lange nicht, dass ein Gesetz verfassungswidrig sein muss. Unter bestimmten Bedingungen kann in alle Grundrechte (außer der Menschenwürde) eingegriffen werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung heute übrigens nicht komplett gekippt sondern erklärt, dass sie unter strengen Auflagen verfassungskonform wäre. Der Gesetzgeber wird das Gesetz jetzt gemäß diesen Auflagen abändern.
So einfach wie Manche hier glauben sind diese verfassungsrechtlichen Fragen nicht. Es kam auch schon vor, dass vier Verfassungsrichter so und die anderen vier anders entschieden haben. Insofern sollte man sich also nicht zu weit aus dem Fenster lehnen und behaupten es wäre alles offensichtlich.

Natürlich darf und muss es auch unter bestimmten Vorraussetzungen Eingriffe in Grundrechte geben, sonst dürften ja z.B. im Rahmen der Strafverfolgung keine Telefonate abgehört werden. Es geht hier aber um die umfassende Kommunikationsdatenspeicherung aller Bürger, ohne dass ein Verdacht einer Straftat vorliegt und ohne richterlichen Beschluss. Mit so einer Mentalität kann man auch gleich Kameras und Mikrophone in allen Wohnungen installieren. Damit könnte man sicher viele Straftaten verhindern.
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ahead
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Re: BVerfG und Vorratsdatenspeicherung

Beitrag von ahead »

ahead hat geschrieben:Weiterhin ist es eine schande für den amtierenden bundespräsidenten, der seiner pflicht, gesetze auf verfassungskonformität hin zu überprüfen, offensichtlich mal wieder nicht nachgekommen ist. :angry:
DK2008 hat geschrieben:Für die Auslegung des Grundgesetzes ist das Bundesverfassungsgericht zuständig. Folglich entscheidet auch das Bundesverfassungsgericht und nur das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze. Der Bundespräsident hat zwar ein Prüfungsrecht, wie weit dies geht und ob sich dabei sogar um eine Pflicht handelt ist umstritten. Zwar wird dem Bundespräsidenten im Allgemeinen eine formelles Prüfungsrecht zugestanden, aber ob er überhaupt eine materielle Prüfungskompetenz besitzt ist umstritten.
In meinen Augen ist dies problematisch. Verweigert der Bundespräsident die Ausfertigung eines Gesetzes wird praktisch das Bundesverfassungsgericht umgangen. Wenn der Bundespräsident nicht unterschreibt findet eine richtige Prüfung durch das BVerfG nämlich nicht statt.
Insofern ist es richtig, dass sich die Bundespräsidenten bisher zurückgehalten haben und sich nur bei offensichtlich verfassungswidrigen Gesetzen verweigert haben!
Das ist imo nicht richtig.
Wie war es mit dem lissabon-vertrag? Dort hatte der präsi das gesetz auch erst nach prüfung durch das verfassungsgericht unterschrieben. Zudem hätte der Bundestag die möglichkeit eines organstreits.
Immerhin unterschrieben achtmal präsidenten die vorgelegten gesetze nicht, weil sie sie ua für verfassungswidrig hielten, da wäre Köhler kein zacken aus der krone gebrochen.
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Re: BVerfG und Vorratsdatenspeicherung

Beitrag von DK2008 »

ahead hat geschrieben:Wie war es mit dem lissabon-vertrag? Dort hatte der präsi das gesetz auch erst nach prüfung durch das verfassungsgericht unterschrieben. Zudem hätte der Bundestag die möglichkeit eines organstreits.
Immerhin unterschrieben achtmal präsidenten die vorgelegten gesetze nicht, weil sie sie ua für verfassungswidrig hielten, da wäre Köhler kein zacken aus der krone gebrochen.
Gegen ein Gesetz kann normalerweise nur geklagt werden, wenn das Gesetz bereits in Kraft getreten ist, also nachdem der Präsident unterschrieben hat. Der Präsident kann das Gesetz nicht einfach dem BVerfG zur Prüfung vorlegen. Das BVerfG prüft nur bereits ausgefertigte Gesetze.
Beim Lissabon-Vertrag hat soweit ich weiß ein Abgeordneter direkt nach dem Beschluss des Bundestages eine Organklage eingereicht. Daher hat sich das BVerfG schon mit dem Fall beschäftigt bevor das Gesetz in Kraft getreten ist und Köhler hat mit seiner Unterschrift bis zur Entscheidung des BVerfG gewartet.
Bei der Vorratsdatenspeicherung lag solch eine Klage jedoch nicht vor. Geklagt wurde erst nach der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten. Hätte der Bundespräsident nicht unterschrieben hätte es realistisch gesehen keine Entscheidung des BVerfG gegeben.
Der Bundestag hätte den Bundespräsidenten vor dem BVerfG verklagen müssen um doch noch zu erreichen, dass das Gesetz geprüft wird. Das aber die Abgeordneten einer Partei ihren eigenen Bundespräsidenten verklagen ist höchst unwahrscheinlich. Und so wäre das Gesetz vermutlich ungeprüft geblieben.

Der Bundespräsident kann sich bei seiner Entscheidung nur auf seine eigene Meinung und die von ihm beauftragten Gutachter stützen. Und zwei Gutachter, zwei Meinungen. Die Bundespräsidenten in der Vergangenheit haben auch immer nur die offensichtlichen Fälle beanstandet. Teilweise nicht mal das. Rau hat mal ein Gesetz unterschrieben, obwohl die Zustimmung des Bundesrates gefehlt hat.
Acht Verweigerungen in 60 Jahren sind nicht gerade viel. Köhler allein hat übrigens schon zwei Gesetze zurückgewiesen. Hätte er alle verfassungswidrigen Gesetze in seiner Amtszeit nicht unterschrieben hätte er sich öfter verweigert als alle seine Vorgänger zusammen.

Ich fände es nicht gut, wenn die Prüfung auf Verfassungskonformität der Gesetze wegen übervorsichtiger Bundespräsidenten in Zukunft von irgendwelchen Gutachter anstatt vom Bundesverfassungsgericht vorgenommen werden würde!
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Re: BVerfG und Vorratsdatenspeicherung

Beitrag von ahead »

ahead hat geschrieben:Wie war es mit dem lissabon-vertrag? Dort hatte der präsi das gesetz auch erst nach prüfung durch das verfassungsgericht unterschrieben. Zudem hätte der Bundestag die möglichkeit eines organstreits.
Immerhin unterschrieben achtmal präsidenten die vorgelegten gesetze nicht, weil sie sie ua für verfassungswidrig hielten, da wäre Köhler kein zacken aus der krone gebrochen.
DK2008 hat geschrieben:Gegen ein Gesetz kann normalerweise nur geklagt werden, wenn das Gesetz bereits in Kraft getreten ist, also nachdem der Präsident unterschrieben hat. Der Präsident kann das Gesetz nicht einfach dem BVerfG zur Prüfung vorlegen. Das BVerfG prüft nur bereits ausgefertigte Gesetze.
Beim Lissabon-Vertrag hat soweit ich weiß ein Abgeordneter direkt nach dem Beschluss des Bundestages eine Organklage eingereicht. Daher hat sich das BVerfG schon mit dem Fall beschäftigt bevor das Gesetz in Kraft getreten ist und Köhler hat mit seiner Unterschrift bis zur Entscheidung des BVerfG gewartet.
Bei der Vorratsdatenspeicherung lag solch eine Klage jedoch nicht vor. Geklagt wurde erst nach der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten. Hätte der Bundespräsident nicht unterschrieben hätte es realistisch gesehen keine Entscheidung des BVerfG gegeben.
Der Bundestag hätte den Bundespräsidenten vor dem BVerfG verklagen müssen um doch noch zu erreichen, dass das Gesetz geprüft wird. Das aber die Abgeordneten einer Partei ihren eigenen Bundespräsidenten verklagen ist höchst unwahrscheinlich. Und so wäre das Gesetz vermutlich ungeprüft geblieben.

Der Bundespräsident kann sich bei seiner Entscheidung nur auf seine eigene Meinung und die von ihm beauftragten Gutachter stützen. Und zwei Gutachter, zwei Meinungen. Die Bundespräsidenten in der Vergangenheit haben auch immer nur die offensichtlichen Fälle beanstandet. Teilweise nicht mal das. Rau hat mal ein Gesetz unterschrieben, obwohl die Zustimmung des Bundesrates gefehlt hat.
Acht Verweigerungen in 60 Jahren sind nicht gerade viel. Köhler allein hat übrigens schon zwei Gesetze zurückgewiesen. Hätte er alle verfassungswidrigen Gesetze in seiner Amtszeit nicht unterschrieben hätte er sich öfter verweigert als alle seine Vorgänger zusammen.

Ich fände es nicht gut, wenn die Prüfung auf Verfassungskonformität der Gesetze wegen übervorsichtiger Bundespräsidenten in Zukunft von irgendwelchen Gutachter anstatt vom Bundesverfassungsgericht vorgenommen werden würde!
Nochmal, wenn der buprä ein gesetz nicht unterzeichnet hat die bundesregierung die möglichkeit vor dem verfassungsgericht einen organstreit -> organstreits zu veranlassen, also ohne das ein verfassungswidriges gesetz in kraft treten muß.
Das die regierung nicht in der lage ist verfassungskonforme gesetze zu verabschieden kann man dem buprä nicht anlasten, aber imo schon dass er diese unterzeichnet.

Fraglich ist warum der buprä 2006 2 gesetze wegen verfassungsrechtlichen bedenken nicht unterschrieben hat...
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Re: BVerfG und Vorratsdatenspeicherung

Beitrag von DK2008 »

ahead hat geschrieben:Nochmal, wenn der buprä ein gesetz nicht unterzeichnet hat die bundesregierung die möglichkeit vor dem verfassungsgericht einen organstreit -> organstreits zu veranlassen, also ohne das ein verfassungswidriges gesetz in kraft treten muß.
Nochmal: Ein solcher Organstreit mit dem Bundespräsidenten ist zwar rechtlich vorgesehen, in der Praxis aber doch eher unwarscheinlich, weil man den Bundespräsidenten damit in ein sehr schlechtes Licht rückt. Und das macht man schonmal gar nicht, wenn der Bundespräsident aus der eigenen Partei ist.
ahead hat geschrieben:Das die regierung nicht in der lage ist verfassungskonforme gesetze zu verabschieden kann man dem buprä nicht anlasten, aber imo schon dass er diese unterzeichnet.
Auch der Bundespräsident kann nicht hellsehen. Er kann vorher nicht wissen, wie das BVerfG urteilt. Daher besteht natürlich immer die Gefahr, dass er ein verfassungswidriges Gesetz unterschreibt. Solange ein Gesetz nicht offensichtlich verfassungswidrig ist kann man ihm das allerdings nicht vorwerfen. Der Bundespräsident ist nicht der Papst. Er erhebt nicht den Anspruch allwissend zu sein.
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Re: BVerfG und Vorratsdatenspeicherung

Beitrag von ahead »

ahead hat geschrieben:Nochmal, wenn der buprä ein gesetz nicht unterzeichnet hat die bundesregierung die möglichkeit vor dem verfassungsgericht einen organstreit -> organstreits zu veranlassen, also ohne das ein verfassungswidriges gesetz in kraft treten muß.
DK2008 hat geschrieben: Nochmal: Ein solcher Organstreit mit dem Bundespräsidenten ist zwar rechtlich vorgesehen, in der Praxis aber doch eher unwarscheinlich, weil man den Bundespräsidenten damit in ein sehr schlechtes Licht rückt. Und das macht man schonmal gar nicht, wenn der Bundespräsident aus der eigenen Partei ist.
Man muß ja nicht gleich zum verfassungsgericht rennen, die regierung könnte sich einsichtig zeigen und nachbessern.
ahead hat geschrieben:Das die regierung nicht in der lage ist verfassungskonforme gesetze zu verabschieden kann man dem buprä nicht anlasten, aber imo schon dass er diese unterzeichnet.
DK2008 hat geschrieben: Auch der Bundespräsident kann nicht hellsehen. Er kann vorher nicht wissen, wie das BVerfG urteilt. Daher besteht natürlich immer die Gefahr, dass er ein verfassungswidriges Gesetz unterschreibt. Solange ein Gesetz nicht offensichtlich verfassungswidrig ist kann man ihm das allerdings nicht vorwerfen. Der Bundespräsident ist nicht der Papst. Er erhebt nicht den Anspruch allwissend zu sein.
Ich denke im vorliegenden fall war das offensichtlich. Klar das der buprä nicht der papst ist, allerdings gibt es für solche aufgaben, prüfung von gesetzen, das referat 6 der bundespräsidialamtes.
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daimos
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Re: BVerfG und Vorratsdatenspeicherung

Beitrag von daimos »

ToughDaddy hat geschrieben:[...] Dies zeigt wenigstens nochmal, dass das GG über EU-Richtlinien steht und der Bundestag mal wieder auf Betreiben der Regierung ein verfassungswidriges Gesetz erlassen hat. [...]
Mein Gott. Wie oft soll ich's dir noch erklären? Jede EG-Richtlinie (bzw. jetzt: EU-Richtlinie) steht ÜBER dem Grundgesetz. Auch wenn das dir nicht schmeckt. Wenn du das Urteil zur VDS gelesen hättest, wär dir dieser Passus auch aufgefallen. ;)
  • "Die Wirksamkeit der Richtlinie 2006/24/EG und ein sich hieraus möglicherweise ergebender Vorrang des Gemeinschaftsrechts vor deutschen Grundrechten sind nicht entscheidungserheblich."
    BVerfG, Urt. v. 02.03.2010 - 1 BvR 256/08 -, Rn. 186
Glaubst du wenigstens dem BVerfG? :roll:
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