Kündigung wegen Diebstahls rechtens - hier Maultaschen

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Thomas I
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Re: Kündigung wegen Diebstahls rechtens - hier Maultaschen

Beitrag von Thomas I »

Marmelada hat geschrieben:Überall, wo einzelne Personen bzw. Parteien miteinander agieren, spielt Verhältnismäßigkeit eine Rolle. Zumal, wenn es konkret um zu verhängende Sanktionen geht. Der Vergleich zwischen einer entgangenen Frikadelle und evtl. Personenschäden steht ebenfalls in keinem Verhältnis.
Kleine Ursache, grosse nachteilige Wirkung. Ich habe es ja nicht schneien lassen, nur vergessen zu Räumen - ist der Lapsus verwerflicher als zu vergessen den Chef zu fragen ob ich mir eine Frikadelle nehmen darf?

Zur Sache mit der Abfindung siehe Beitrag von ToughDaddy, das Argument greift nicht...
Zuletzt geändert von Thomas I am Samstag 17. Oktober 2009, 12:39, insgesamt 1-mal geändert.
adal
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Re: Kündigung wegen Diebstahls rechtens - hier Maultaschen

Beitrag von adal »

ToughDaddy hat geschrieben:Und nochmal: Das Zerrüttungsprinzip ist einfach nur Schwachsinn bei sowas
Eben.
ToughDaddy hat geschrieben:und es gibt keinen allumfassenden Kündigungsschutz, auch nicht in den Fällen. Nochmal das Stichwort: verhaltensbedingte Kündigung, aber oh Schreck, dort sollte eine Abmahnung vorher erfolgen und das ist es, was stört, so wird man niemanden gleich los, AN sind eben scheiße.
Zumal der arbeitsrechtliche Streit um verhaltensbedingte Kündigung noch aufwendiger sein kann und der Erfolg nicht garantiert ist. Der Kündigungsschutz ist Mist.
Marmelada hat geschrieben:Überall, wo einzelne Personen bzw. Parteien miteinander agieren, spielt Verhältnismäßigkeit eine Rolle.
Wo es darum geht, die Zerrüttung eines Vertrauensverhältnisses objektiv feststellen zu sollen, geht es gerade nicht um "Verhältnismäßigkeit", sondern um objektive Tatbestände. Das ist ähnlich absurd wie das Verschuldensprinzip bei den früheren Scheidungsverfahren.
Zuletzt geändert von adal am Samstag 17. Oktober 2009, 13:07, insgesamt 1-mal geändert.
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Marmelada
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Re: Kündigung wegen Diebstahls rechtens - hier Maultaschen

Beitrag von Marmelada »

Thomas I hat geschrieben:Kleine Ursache, grosse nachteilige Wirkung. Ich habe es ja nicht schneien lassen, nur vergessen zu Räumen - ist der Lapsus verwerflicher als zu vergessen den Chef zu fragen ob ich mir eine Frikadelle nehmen darf?
Nein. Die eine Wirkung besteht in eventuellen Personenschäden, die andere in einer Frikadelle weniger. Erst dann folgen die Sanktionen. Und selbst wenn dies miteinander vergleichbar wäre (Konjunktiv!), bliebe die fristlose Kündigung für eine entgangene Frikadelle immer noch unverhältnismäßig.
Zur Sache mit der Abfindung siehe Beitrag von ToughDaddy, das Argument greift nicht...
Da fehlt mir jetzt der Elan, mich durch eure Sticheleien durchzuwühlen.

Fest steht, diese absurden (unverhältnismäßgien) Kündigungen tauchen auffallend bei sehr langjährigen Mitarbeitern auf. Was auf den ersten Blick verwunderlich erscheint (nach vielen Jahren kein Vertrauen mehr wegen einer Bagatelle), wird auf den zweiten glasklar: Langjährige Mitarbeiter wird man nur

a) betriebsbedingt
b) mit (hoher) Abfindung
c) verhaltensbedingt

los. Wenn a) nicht möglich ist, entscheidet sich manch einer eben für c).
Zuletzt geändert von Marmelada am Samstag 17. Oktober 2009, 13:15, insgesamt 1-mal geändert.
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ToughDaddy
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Re: Kündigung wegen Diebstahls rechtens - hier Maultaschen

Beitrag von ToughDaddy »

adal hat geschrieben:Zumal der arbeitsrechtliche Streit um verhaltensbedingte Kündigung noch aufwendiger sein kann und der Erfolg nicht garantiert ist. Der Kündigungsschutz ist Mist.
Warum aufwendiger? Wegen einer Abmahnung vorher? Bei Wiederholungstätern wie es hier unterstellt wird im Forum, dürfte es doch keine Probleme geben. Warum sollte der Erfolg nicht garantiert sein? Weil der Erfolg nicht vernünftiges Arbeitsklima, sondern nur fristlose Kündigung ist? Dann stimmt es. Der Kündigungsschutz ist nicht Mist, eine solche Aussage impliziert höchstens, dass es keine Möglichkeiten der Kündigung gibt.


@Marmelada

Es war keine verhaltensbedinge Kündigung, sonst hätte man vorher eine Abmahnung ergehen lassen müssen. Es wurde einfach nur auf das Zerrüttungsprinzip für eine fristlose Kündigung abgestellt.
adal
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Re: Kündigung wegen Diebstahls rechtens - hier Maultaschen

Beitrag von adal »

ToughDaddy hat geschrieben:Warum aufwendiger? Wegen einer Abmahnung vorher?
Und wegen des Nachweises. Die "Bagetellkündigung" bietet sich geradezu an, wenn man jemanden auf die Schnelle loswerden will. Es besteht nebenbei bemerkt auch ein Anreiz zur kriminellen Bagatellkündigung. Weise das mal nach. Der Fehler liegt in der Systematik des Kündigungsschutzes und nicht bei den Gerichten.
ToughDaddy hat geschrieben:Der Kündigungsschutz ist nicht Mist, eine solche Aussage impliziert höchstens, dass es keine Möglichkeiten der Kündigung gibt.
Der Kündigungsschutz ist Mist, weil er falsche Anreize setzt. Hier den Anreiz, ihn auszutricksen. Viel wichtiger: Der "Anreiz", besonders vorsichtig einzustellen (also vorsichtshalber nicht) und "alternative" Beschäftigungsmöglichkeiten zu nutzen, für die der Kündigungsschutz nicht gilt. Er ist nicht zuletzt deshalb Mist, weil er eine Art Zweiklassengesellschaft am Arbeitsmarkt zementiert: Die Klasse derjenigen, die (noch) eine ordentliche Arbeit haben und die anderen draußen vor der Tür.
Zuletzt geändert von adal am Samstag 17. Oktober 2009, 13:46, insgesamt 2-mal geändert.
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Marmelada
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Re: Kündigung wegen Diebstahls rechtens - hier Maultaschen

Beitrag von Marmelada »

ToughDaddy hat geschrieben:@Marmelada

Es war keine verhaltensbedinge Kündigung, sonst hätte man vorher eine Abmahnung ergehen lassen müssen. Es wurde einfach nur auf das Zerrüttungsprinzip für eine fristlose Kündigung abgestellt.
Ich habe das so in Erinnerung, dass einer verhaltensbedingten -fristlosen- Kündigung keine Abmahnungen vorangehen müssen, wenn ein sehr schweres Fehlverhalten vorliegt. Also nichts frikadelliges, sondern tätliche Angriffe oder ähnliches.

Aber wie auch immer, solche Feinheiten ändern ja nichts daran, dass es in Wirklichkeit nicht um die Frikadelle oder Vertrauen geht.
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neo1968
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Re: Kündigung wegen Diebstahls rechtens - hier Maultaschen

Beitrag von neo1968 »

eluveitie hat geschrieben:Mir ist nicht klar, weshalb die Leute, obwohl derartige Vorgänge ständig in den Zeitungen stehen in letzter Zeit, nicht lernen.
Hier in diesem Fall ok, aber jetzt stell Dir mal vor, Du verläßt die Firma am Feierabend und hast versehentlich den Kugelschreiber, den Du den ganzen Tag gebraucht hast noch in der Brusttasche Deines Hemdes stecken.

Auch das ist Diebstahl und kann Dir auch so ausgelegt werden wenn man Dich loswerden will. So ein Managerarsch hingegen der Millionen veruntreut hat, kassiert noch seine Boni und geht dann noch zusätzlich mit einer Abfindung von mehreren Millionen.

Da stellt sich die Frage ob es nicht schade ist, daß es gewisse Organistionen in Deutschland nicht mehr gibt.
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USA TOMORROW
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Re: Kündigung wegen Diebstahls rechtens - hier Maultaschen

Beitrag von USA TOMORROW »

Marmelada hat geschrieben:sondern um einen Vorwand, das Arbeitsverhältnis abfindungsfrei beenden zu können.
Darum wurden der Frau vermutlich auch die 25000€ Abfindung angeboten... :?
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ToughDaddy
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Re: Kündigung wegen Diebstahls rechtens - hier Maultaschen

Beitrag von ToughDaddy »

usaToday hat geschrieben: Darum wurden der Frau vermutlich auch die 25000€ Abfindung angeboten... :?
Das zeigt eher noch mehr, dass es nicht um das Verhalten ging, sondern einfach darum, die Frau loszuwerden.
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yogi61
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Re: Kündigung wegen Diebstahls rechtens - hier Maultaschen

Beitrag von yogi61 »

Wenigtens muss die FDP sich nicht mehr um die Lockerung des Kündigungschutzes bemühen,das erledigen schon die Richter in Hintertupfingen für sie, die solche Urteile sprechen,und jeden Maßstab vermissen lassen. Es wäre schön,wenn sich mal ein Politiker zu diesem Thema äussern würden,damit man weiss,woran man ist.
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Re: Kündigung wegen Diebstahls rechtens - hier Maultaschen

Beitrag von ToughDaddy »

yogi61 hat geschrieben:Wenigtens muss die FDP sich nicht mehr um die Lockerung des Kündigungschutzes bemühen,das erledigen schon die Richter in Hintertupfingen für sie, die solche Urteile sprechen,und jeden Maßstab vermissen lassen. Es wäre schön,wenn sich mal ein Politiker zu diesem Thema äussern würden,damit man weiss,woran man ist.
Hier ist nicht die Justiz gefragt, sondern der Gesetzgeber. Kann die Justiz etwas dafür, dass der Gesetzgeber solche sinnfreien Schlupflöcher festlegt? Wohl kaum.
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yogi61
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Re: Kündigung wegen Diebstahls rechtens - hier Maultaschen

Beitrag von yogi61 »

ToughDaddy hat geschrieben:
Hier ist nicht die Justiz gefragt, sondern der Gesetzgeber. Kann die Justiz etwas dafür, dass der Gesetzgeber solche sinnfreien Schlupflöcher festlegt? Wohl kaum.

Ihr wollt mir hier die ganze Zeit erklären,dass ein anderes Urteil nicht möglich war. Ich glaube das nicht.
Zuletzt geändert von yogi61 am Samstag 17. Oktober 2009, 14:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kündigung wegen Diebstahls rechtens - hier Maultaschen

Beitrag von Thomas I »

neo1968 hat geschrieben: ...
Auch das ist Diebstahl und kann Dir auch so ausgelegt werden wenn man Dich loswerden will. So ein Managerarsch hingegen der Millionen veruntreut hat, kassiert noch seine Boni und geht dann noch zusätzlich mit einer Abfindung von mehreren Millionen. ...
Diese Logik ist doch so verblüffend simpel wie falsch. Nur weil es einige Arbeitgeber gibt die sich offenbar gerne um Mio. bescheißen lassen um dafür dann noch mal Mio. zu zahlen wird die Welt nicht gerechter wenn man mitdem Verweis auf solche Blödheit anderen Arbeitgebern zumuten möchte Arbeitsverhältnisse mit Menschen die sie beklauen aufrecht zu erhalten...
Zuletzt geändert von Thomas I am Samstag 17. Oktober 2009, 14:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kündigung wegen Diebstahls rechtens - hier Maultaschen

Beitrag von Thomas I »

yogi61 hat geschrieben:

Ihr wollt mir hier die ganze Zeit erklären,dass ein anderes Urteil nicht möglich war. Ich glaube das nicht.
Ich denke nicht, dasToughDaddy jetzt ins neoliberale Lager gewechselt ist...
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Re: Kündigung wegen Diebstahls rechtens - hier Maultaschen

Beitrag von yogi61 »

Thomas I hat geschrieben: Ich denke nicht, dasToughDaddy jetzt ins neoliberale Lager gewechselt ist...

Nö,habe ich ja auch nicht gesagt. Ihr schliesst hier also aus,dass es eine Berufung gibt und ein anderer Urteislspruch möglich wäre? Der Anwalt der Dame ist also ein Honk,der nur um sich zu bereichern einen völlig sinnlosen Prozess geführt hat?
Zuletzt geändert von yogi61 am Samstag 17. Oktober 2009, 14:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kündigung wegen Diebstahls rechtens - hier Maultaschen

Beitrag von ToughDaddy »

yogi61 hat geschrieben:

Nö,habe ich ja auch nicht gesagt. Ihr schliesst hier also aus,dass es eine Berufung gibt und ein anderer Urteislspruch möglich wäre? Der Anwalt der Dame ist also ein Honk,der nur um sich zu bereichern einen völlig sinnlosen Prozess geführt hat?
Nein der Anwalt wird seine Mandatin aufgeklärt haben, aber sie wollte den Prozess dennoch, sieht man auch in der Ablehnung der Abfindung, wenn ein Gericht sowas anbiedet, ist der Ausgang schon klar, d.h. das Gericht hat sich hier für sie auch eingesetzt. Mehr Möglichkeiten bestehen auf Grund der gesetzlichen Lage nicht.
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Re: Kündigung wegen Diebstahls rechtens - hier Maultaschen

Beitrag von yogi61 »

ToughDaddy hat geschrieben:
Nein der Anwalt wird seine Mandatin aufgeklärt haben, aber sie wollte den Prozess dennoch, sieht man auch in der Ablehnung der Abfindung, wenn ein Gericht sowas anbiedet, ist der Ausgang schon klar, d.h. das Gericht hat sich hier für sie auch eingesetzt. Mehr Möglichkeiten bestehen auf Grund der gesetzlichen Lage nicht.
Also wird es keine Berufung geben? ;)
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ToughDaddy
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Re: Kündigung wegen Diebstahls rechtens - hier Maultaschen

Beitrag von ToughDaddy »

yogi61 hat geschrieben:
Also wird es keine Berufung geben? ;)
Kann ich Dir nicht sagen, aber so wie ich die Frau einschätze, wird es eine geben.
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Thomas I
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Re: Kündigung wegen Diebstahls rechtens - hier Maultaschen

Beitrag von Thomas I »

ToughDaddy hat geschrieben:
Nein der Anwalt wird seine Mandatin aufgeklärt haben, aber sie wollte den Prozess dennoch, sieht man auch in der Ablehnung der Abfindung, wenn ein Gericht sowas anbiedet, ist der Ausgang schon klar, d.h. das Gericht hat sich hier für sie auch eingesetzt. Mehr Möglichkeiten bestehen auf Grund der gesetzlichen Lage nicht.
Eben, der Honk ist hier die Dame, die 1. klaut, 2. sich erwischen lässt und dann 3. noch sinnlos prozessiert statt die gebotene Abfindung zu nehmen...
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schelm
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Re: Kündigung wegen Diebstahls rechtens - hier Maultaschen

Beitrag von schelm »

eluveitie hat geschrieben:Mir ist nicht klar, weshalb die Leute, obwohl derartige Vorgänge ständig in den Zeitungen stehen in letzter Zeit, nicht lernen.
Mir hingegen schon. Der Grund ist simpel : Weil wir Menschen und keine Roboter sind. Und Menschen - das zeichnet uns aus - Verführungen erliegen und zu kleineren oder größeren Sünden neigen ... Für mich allerdings stellt sich eine andere Frage : Ich bin so egoistisch, ich möchte - wie die FDP es propagiert - tatsächlich mehr Netto vom Brutto. Irgendwie sehe ich solche Ziele allerdings auch ( als kleiner Baustein ! ) dadurch konterkariert, gibt man sich der Illusion hin, " Gerechtigkeit " auf diese Art und Weise durchzusetzen. Was ist denn die pragmatische Folge ? Die Leute werfen hin, leben von H4 - und wer bezahlt das dann ? Von welchem Brutto wird es abgezogen ... ?! :idea: Besser für die Gemeinschaft wäre hier ein Opfer - Täterausgleich, sprich : Bagatelldelikte über Schadensersatz zu regeln, so lange dies irgendwie vernünftig vertretbar erscheint.

Wer natürlich notorisch die Firma beklaut, kann nicht weiterbeschäftigt werden. Aber - auch selbst das würde ich nicht absolut verallgemeinern - wer regelmäßig die Firma um Frikadellen oder Maultaschen erleichtert - und jedesmal ein vielfaches der Schadenssumme an die Firma abdrücken muß - so what ? Wers braucht ... :dunno: Anders sähe es natürlich aus, wenn der Deliquent Zugang zu vertraulichen Firmeninternas hat, ein nötiges Vertrauensverhältnis diesbezüglich dann irreparabel zerstört wäre. Na ja, nun könnte man argumentieren, solche Kündigungsgründe auf die H4 Leistungen anzurechnen dahingehend, diese Leistungen in Folge zu kürzen ... Was auch wiederum dann dazu führt, dass die Folgen die Gemeinschaft finanziell belasten - dann nämlich, klaut derjenige anderswo, weil er von den gekürzten Leistungen nicht existieren kann - somit wird das " Spielchen " noch teurer im Anschluss - Kosten pro Tag des Gefängnisaufenthaltes für den Steuerzahler.

Will man das Problem endgültig lösen und nicht mit der eigenen Arbeit Leute durchfüttern, die nicht unverschuldet in Not geraten sind, so helfen wohl nur Arbeitslager ... :sarcasm: Siehe Diskurs zu H. Schmidts Satire...

Die Alternativen dazu : Entweder den Egiosmus selbst zu begrenzen, dies also tolerieren - oder Bedingungen schaffen, welche mehr Teilhabe an der Wertschöpfung ermöglichen. Was natürlich im schlimmsten Fall zu noch mehr Gier führen kann, welche wiederum illegal befriedigt werden könnte. :mrgreen:

Feundliche Grüße, schelm
Denk ich an D in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht, Heinrich Heine.
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Re: Kündigung wegen Diebstahls rechtens - hier Maultaschen

Beitrag von adal »

yogi61 hat geschrieben:Wenigtens muss die FDP sich nicht mehr um die Lockerung des Kündigungschutzes bemühen,das erledigen schon die Richter in Hintertupfingen für sie, die solche Urteile sprechen
Nö, sie erledigen es auf eine Weise, die den Rechtsfrieden bedroht. Damit ist niemandem gedient. Dafür können aber die Gerichte nichts. Der Kündigungsschutz gehört in seiner jetzigen Form abgeschafft.
Zuletzt geändert von adal am Samstag 17. Oktober 2009, 19:14, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Kündigung wegen Diebstahls rechtens - hier Maultaschen

Beitrag von yogi61 »

ToughDaddy hat geschrieben:
Dann werde ich Dich gerne nochmal auf meine Postings verweisen, wo ich erkläre, dass es jetzt schon andere Möglichkeiten gibt und der Gesetzgeber gefragt ist. ;)

Es geht mir mehr darum,dass die Meinung vorherrscht,dass das Urteil nicht anders hätte ausfallen können. Ich bin zwar kein Jurist,aber ich habe hier in Bremen bei einigen Arbeitsgerichtsprozessen ein etwas anderes Bild bekommen,auch wenn die Fälle vielleicht nicht vergleichbar waren. Und das mit dem Gesetzgeber,würde ich für die nächsten Jahre mal locker vergessen.
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Re: Kündigung wegen Diebstahls rechtens - hier Maultaschen

Beitrag von yogi61 »

adal hat geschrieben: Nö, sie erledigen es auf eine Weise, die den Rechtsfrieden bedroht. Damit ist niemandem gedient. Dafür können aber die Gerichte nichts. Der Kündigungsschutz gehört in seiner jetzigen Form abgeschafft.

Nein,gehört er nicht,denn damit öffnest Du Tür und Tor.
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Re: Kündigung wegen Diebstahls rechtens - hier Maultaschen

Beitrag von Claud »

usaToday hat geschrieben: Wenn es ausdrücklich verboten war wird sie sich des Unrechts wohl bewusst gewesen sein. Genau wie die Angestellte die sich jahrelang am Chefbufet bediente.
Mitnichten. Nur weil man etwas tut, hat man nicht unbedingt vorher nachgedacht, ob es rechtens ist, was ich da tue. Und Dusseligkeit hat ebenfalls wenig mit bewussten Tätigkeiten zu tun.
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Re: Kündigung wegen Diebstahls rechtens - hier Maultaschen

Beitrag von Claud »

yogi61 hat geschrieben: Hier ist nicht die Justiz gefragt, sondern der Gesetzgeber. Kann die Justiz etwas dafür, dass der Gesetzgeber solche sinnfreien Schlupflöcher festlegt? Wohl kaum.
Ihr wollt mir hier die ganze Zeit erklären,dass ein anderes Urteil nicht möglich war. Ich glaube das nicht.
Natürlich sind andere Urteile möglich
Ende Juli entschied das Arbeitsgericht Mannheim für Mehmet G.: Das Verhalten des Mitarbeiters sei zwar nicht korrekt gewesen, die Kündigung sei dennoch unwirksam, da sie gegen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit spreche. Die Entsorgungsfirma muss Mehmet G. rückwirkend bis Dezember seinen Lohn bezahlen. Ob er tatsächlich in den Betrieb zurückkehrt, ist jedoch offen.
http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefa ... cob=439416
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Re: Kündigung wegen Diebstahls rechtens - hier Maultaschen

Beitrag von yogi61 »

Claud hat geschrieben:


Natürlich sind andere Urteile möglich



http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefa ... cob=439416
Tja,wie gesagt,ich habe hier schon Fälle vor dem Arbeitsgericht gesehen,die zwar nicht genau so gelagert waren,aber in denen die Richter sich nicht zu Bütteln irgendwelcher Firmen gemacht haben. Glauben tut einem das hier aber kein Mensch. Der Tenor ist,dass man sich mit seiner Kündigung abfinden soll,wenn einem der ehrenwerten Richter schon mal die Chance auf eine Abfindung gewährt hat. Ich kann nur jedem Arbeitnehmer raten,sich an seinen Betriebsrat zu wenden,in die Gewerkschaft einzutreten und zu kämpfen und von Provinzrichterinnen oder Richtern vom Bodensee lassen wir uns bestimmt keine Politik aufzwingen,denn dann können wir uns gleich eingraben.
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Re: Kündigung wegen Diebstahls rechtens - hier Maultaschen

Beitrag von miss marple »

yogi61 hat geschrieben:
Tja,wie gesagt,ich habe hier schon Fälle vor dem Arbeitsgericht gesehen,die zwar nicht genau so gelagert waren,aber in denen die Richter sich nicht zu Bütteln irgendwelcher Firmen gemacht haben. Glauben tut einem das hier aber kein Mensch. Der Tenor ist,dass man sich mit seiner Kündigung abfinden soll,wenn einem der ehrenwerten Richter schon mal die Chance auf eine Abfindung gewährt hat. Ich kann nur jedem Arbeitnehmer raten,sich an seinen Betriebsrat zu wenden,in die Gewerkschaft einzutreten und zu kämpfen und von Provinzrichterinnen oder Richtern vom Bodensee lassen wir uns bestimmt keine Politik aufzwingen,denn dann können wir uns gleich eingraben.


eine gewisse "tendenz" ist unverkennbar.

ich hab schon einige prozesse als zuschauer verfolgt (war mal ne zeitlang beruflich neben dem alten justizpalast in münchen tätig, in der mittagspause ging ich oft hin), das, was heutzutage diesbezüglich urteilsreif wird, ist das zeichen dafür, wie es john becker kürzlich hier nannte "diese gesellschaft ist tot", überspitzt gesagt, aber wenn man sich die verhältnismäßigkeiten ansieht, das kann man rabulistisch-juristisch hinbiegen, wer hirn und herz im leib hat, schüttelt ersteres.

tja, geistig-moralische wennnnde...
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Re: Kündigung wegen Diebstahls rechtens - hier Maultaschen

Beitrag von adal »

Claud hat geschrieben: Natürlich sind andere Urteile möglich

http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefa ... cob=439416
Tatsächlich? Wenn du auf die juristischen Feinheiten eingehst, wird ersichtlich, dass der Vergleich mit dem Maultaschenfall schlicht unzutreffend ist:

...Zudem erfordert der Tatbestand des Diebstahls vorsätzliches Handeln. "Vorsatz in diesem Zusammenhang bedeutet bereits, es ernstlich für möglich zu halten, etwas zu stehlen. Bei Müll liegt das wahrscheinlich nicht vor, da niemand davon ausgeht zu stehlen, wenn er etwas aus dem Abfall nimmt", so Schütz. "Solange sich der Müll also in Müllbehältern befindet, kann er, da er niemandem gehört, auch nicht gestohlen werden".

Anders ist die Rechtslage dann, wenn der Müll keine herrenlose Sache mehr ist, sondern einen neuen Eigentümer gefunden hat – so wie das Kinderbett im Hof des Mannheimer Betriebs.

Auch nach dem Wiener Abfallwirtschaftsgesetz ist das dann der Fall, sobald die Müllabfuhr den Abfall übernimmt. "Wird Müll beispielsweise aus einem Müllwagen oder einer Deponie entwendet, so liegt jedenfalls ein Gewahrsamsbruch vor. Da wird die Sache der Müllabfuhr ‚weggenommen‘", sagt Schütz. Fraglich ist aber auch in diesem Fall der Vorsatz. "Wenn jemand eine Sache von der Müllabfuhr mitnimmt und davon ausgeht, dass die Sache für sie keinen Wert hat, liegt wohl keine Absicht vor, etwas zu stehlen", so Schütz...


In dem Fall der Maultaschen hebt der Arbeitgeber aber auf eine schriftliche Anweisung ab, die den Beschäftigten zur Kenntnis gegeben wurde.
Zuletzt geändert von adal am Samstag 17. Oktober 2009, 20:41, insgesamt 5-mal geändert.
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Re: Kündigung wegen Diebstahls rechtens - hier Maultaschen

Beitrag von Claud »

adal hat geschrieben: ...Zudem erfordert der Tatbestand des Diebstahls vorsätzliches Handeln. "Vorsatz in diesem Zusammenhang bedeutet bereits, es ernstlich für möglich zu halten, etwas zu stehlen. Bei Müll liegt das wahrscheinlich nicht vor,...


Diese Maultaschen sollten in den Müll, ich halte es insofern für unwahrscheinlich, dass diese Feinheit einen starken Unterschied ausmacht, wenn bei beiden Arbeitgebern bekannt gemacht worden ist - man hat nix zu entwenden, was entsorgt werden soll.
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Re: Kündigung wegen Diebstahls rechtens - hier Maultaschen

Beitrag von adal »

Claud hat geschrieben:
Diese Maultaschen sollten in den Müll, ich halte es insofern für unwahrscheinlich, dass diese Feinheit einen starken Unterschied ausmacht, wenn bei beiden Arbeitgebern bekannt gemacht worden ist - man hat nix zu entwenden, was entsorgt werden soll.
Das Zauberwort heißt hier allein Vorsatz. Der konnte dem Kinderbett-"Dieb" nicht nachgewiesen werden.

Übrigens konnte auch in diesem Fall keine Weiterbeschäftigung erreicht werden. Immerhin eine Lohnnachzahlung für die Zeit bis zum Prozess.
Zuletzt geändert von adal am Samstag 17. Oktober 2009, 20:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kündigung wegen Diebstahls rechtens - hier Maultaschen

Beitrag von Claud »

adal hat geschrieben: Das Zauberwort heißt hier allein Vorsatz. Der konnte dem Kinderbett-"Dieb" nicht nachgewiesen werden.
Ich habe bisher nirgendwo lesen können, dass dieser Vorsatz beim Maultaschenfall nachgewiesen wurde und beim Müllfall nicht. Du wirst mir da sicher helfen können. :)
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Re: Kündigung wegen Diebstahls rechtens - hier Maultaschen

Beitrag von adal »

Claud hat geschrieben:
Ich habe bisher nirgendwo lesen können, dass dieser Vorsatz beim Maultaschenfall nachgewiesen wurde
Und ob. Als Beweis wird die ausdrückliche schriftliche Anweisung des Arbeitgebers angeführt.

Gerichtsschelte führt jedenfalls nicht weiter.
Zuletzt geändert von adal am Samstag 17. Oktober 2009, 20:42, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Kündigung wegen Diebstahls rechtens - hier Maultaschen

Beitrag von USA TOMORROW »

Claud hat geschrieben:
Ich habe bisher nirgendwo lesen können, dass dieser Vorsatz beim Maultaschenfall nachgewiesen wurde und beim Müllfall nicht. Du wirst mir da sicher helfen können. :)
Wenn es ausdrücklich verboten wurde kannst du wohl davon ausgehen, dass es der Frau bekannt war, dass sie die Regeln bricht.
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Re: Kündigung wegen Diebstahls rechtens - hier Maultaschen

Beitrag von Claud »

adal hat geschrieben: Und ob. Als Beweis wird die ausdrückliche schriftliche Anweisung des Arbeitgebers angeführt.

Gerichtsschelte führt jedenfalls nicht weiter.
Ich kann mir schwerlich vorstellen, dass es wirklich daran lag, lese ich im Müllfall jenes.
Zugunsten der Firma unterstellte das Gericht, dass Mehemt G. im Winter 2007 tatsächlich wegen der verbotenen Wegnahme von Toilettenpapier bereits einschlägig abgemahnt worden war.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0 ... 57,00.html
adal
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Re: Kündigung wegen Diebstahls rechtens - hier Maultaschen

Beitrag von adal »

Claud hat geschrieben:
Ich kann mir schwerlich vorstellen, dass es wirklich daran lag, lese ich im Müllfall jenes.



http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0 ... 57,00.html
Was willst du denn? Wegen des nicht erwiesenen Vorsatzes sah das Gericht im Fall des Kinderbetts nicht mal einen ausreichenden Abmahnunggrund. Sonst gäbe es an der Kündigung sowieso nichts zu deuteln.



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http://www.schreiner-praxisseminare.de/ ... uendigung/
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hafenwirt
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Re: Kündigung wegen Diebstahls rechtens - hier Maultaschen

Beitrag von hafenwirt »

Was mich hier in der gesamten letzten Woche gewundert hast, ist: Wie kamen die jeweiligen Personalchefs darauf, dass eine Frikadelle oder eine Maultasche fehlt?
Ich kann mir das kaum vorstellen, dass bei übrig gebliebenen Sachen nochmals nachgezählt wird. Aus welchem Grund?

Wenn ich so an die Kliniken / Krankenhäuser denke...ohje. Wenn man da mal ernst machen sollte, Razzia, von einem Tag auf den anderen. Unser Gesundheitssystem würde aufgrund von Massenentlassungen zusammenbrechen. :giggle:

Und geschadet hat es bisher niemanden. Oder gibt es Auffälligkeiten in deutschen Kliniken, dass neben der Wundheilsalbe auch mal Möbel, OP-Tische oder mehrere Tausend Euro von den Mitarbeitern geklaut wurden? Das Vertrauensverhältnis ist ja zerrüttet, man kann also davon ausgehen, dass Klinik-Mitarbeiter auch teures Material mitgehen lassen, oder mal eben nen Patienten um die Ecke bringen. Denn wer Wundsalbe stiehlt, ist zu allem fähig. :hat:

Oder?
Locutus
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Re: Kündigung wegen Diebstahls rechtens - hier Maultaschen

Beitrag von Locutus »

Da hat doch neulich ein leitender Angestellter eines deutschen Konzerns die gesamten Immobilien des unternehmens günstig an einen Finanzinvestor verkauft, und dann zu völlig überhöhten Preisen zurückgemietet. Der Konzern ging darüber pleite und tausende Mitarbeiter wurden entlassen. Im Zuge des Insolvenzverfahrens kam dann raus, dass dieser leitende Angestellte am Finanzinvestor beteiligt war und somit von den überhöhten Mieten profitiert hat. Ratet mal, wie dieser Betrüger bestraft wurde.
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Enigma
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Re: Kündigung wegen Diebstahls rechtens - hier Maultaschen

Beitrag von Enigma »

Tantris hat geschrieben:
So ist der mensch. Das, was geht, wird auch gemacht. Und zwar genau bis zum anschlag. Das sieht man nicht nur am klinikpersonal, sondern auch an den methoden, mit denen sie an die luft gesetzt werden.
nicht umsonst gab es bei hartz 4 am anfang eine betrugsquote von 25 % :)
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Re: Kündigung wegen Diebstahls rechtens - hier Maultaschen

Beitrag von yogi61 »

Locutus hat geschrieben:Da hat doch neulich ein leitender Angestellter eines deutschen Konzerns die gesamten Immobilien des unternehmens günstig an einen Finanzinvestor verkauft, und dann zu völlig überhöhten Preisen zurückgemietet. Der Konzern ging darüber pleite und tausende Mitarbeiter wurden entlassen. Im Zuge des Insolvenzverfahrens kam dann raus, dass dieser leitende Angestellte am Finanzinvestor beteiligt war und somit von den überhöhten Mieten profitiert hat. Ratet mal, wie dieser Betrüger bestraft wurde.

Das ist auch von vielen Neoliberalen kritisiert worden. In Talk Shows sagen sie,dass das nicht richtig war und Du Du,so etwas macht man nicht. ;) Aber Schwamm drüber,im Moment kann man sich ja wenigstens auf die Justiz verlassen und der Frikadellendiebe habhaft werden und so den Kündigungsschutz,der unsere Wirtschaft so sehr blockiert mal ein wenig aushebeln.
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Re: Kündigung wegen Diebstahls rechtens - hier Maultaschen

Beitrag von yogi61 »

Enigma hat geschrieben: nicht umsonst gab es bei hartz 4 am anfang eine betrugsquote von 25 % :)

Ja,das sind böse Menschen gewesen,die die Wirtschaft und den Staat in Deutschland schwer geschädigt haben. Das ganze Hartz 4-Geld haben die in Koffer gepackt und in der Schweiz oder in Luxemburg deponiert. ;)
Zuletzt geändert von yogi61 am Sonntag 18. Oktober 2009, 12:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kündigung wegen Diebstahls rechtens - hier Maultaschen

Beitrag von Enigma »

yogi61 hat geschrieben:

Ja,das sind böse Menschen gewesen,die die Wirtschaft und den Staat in Deutschland schwer geschädigt haben. Das ganze Hartz 4-Geld haben die in Koffer gepackt und in der Schweiz oder in Luxemburg deponiert. ;)
also gehe ich recht in der annahme , dass bei dir sozialbetrug und steuerhinterziehung im kleinen ausmaß bagatelle sind und nur bei den großen zu ahnden sind? :)
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Re: Kündigung wegen Diebstahls rechtens - hier Maultaschen

Beitrag von yogi61 »

Enigma hat geschrieben: also gehe ich recht in der annahme , dass bei dir sozialbetrug und steuerhinterziehung im kleinen ausmaß bagatelle sind und nur bei den großen zu ahnden sind? :)

Ich würde mich freuen,wenn solche Sachen entsprechend gewichtet würden,aber wir können ja einen Teil unserer Manager-Riege nicht einfach über Jahre wegsperren,wo kämen wir denn da hin?
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Re: Kündigung wegen Diebstahls rechtens - hier Maultaschen

Beitrag von Enigma »

yogi61 hat geschrieben:

Ich würde mich freuen,wenn solche Sachen entsprechend gewichtet würden,aber wir können ja einen Teil unserer Manager-Riege nicht einfach über Jahre wegsperren,wo kämen wir denn da hin?
interessant ...hat was vom amerikanischen gerichtswesen wo leute 300 jahre knast bekommen können und einfach die straftaten aufaddiert werden.

jeder muss gleich behandelt werden in unserem rechtssystem ...und das bedeutet , dass mehr oder minder gewichtet wird aber alles nur in einem bestimmten range ...wenn du im streit jemanden umbringst wirst du weniger lange sitzen als wenn du einen perfide geplanten und absolut brutalen mord ausführst .

aber hast du schonmal gehört , dass jemand wegen steuerhinterziehung in den knast gekommen íst? ich nicht.
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Re: Kündigung wegen Diebstahls rechtens - hier Maultaschen

Beitrag von gallerie »

Enigma hat geschrieben:aber hast du schonmal gehört , dass jemand wegen steuerhinterziehung in den knast gekommen íst? ich nicht.
Ab einer halben Million Euro droht Gefängnis, wer wegen Steuerhinterziehung zu 91 Tagessätzen...
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/647/433396/text/
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Re: Kündigung wegen Diebstahls rechtens - hier Maultaschen

Beitrag von yogi61 »

Enigma hat geschrieben: interessant ...hat was vom amerikanischen gerichtswesen wo leute 300 jahre knast bekommen können und einfach die straftaten aufaddiert werden.

jeder muss gleich behandelt werden in unserem rechtssystem ...und das bedeutet , dass mehr oder minder gewichtet wird aber alles nur in einem bestimmten range ...wenn du im streit jemanden umbringst wirst du weniger lange sitzen als wenn du einen perfide geplanten und absolut brutalen mord ausführst .

aber hast du schonmal gehört , dass jemand wegen steuerhinterziehung in den knast gekommen íst? ich nicht.

Doch natürlich kommen Leute wegen Steuerhinterziehung in den Knast. Es sind vor allen Dingen die Leute, die nicht in der Lage sind,einen Deal mit dem Gericht oder dem Finanzamt zu machen,um sich freikaufen zu können. Hin und wieder wird aber für die Öffentlichkeit mal ein Exempel statuiert,wie damals mit Papa Graf.
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Re: Kündigung wegen Diebstahls rechtens - hier Maultaschen

Beitrag von USA TOMORROW »

Enigma hat geschrieben:aber hast du schonmal gehört , dass jemand wegen steuerhinterziehung in den knast gekommen íst? ich nicht.
yogi61 hat geschrieben:Doch natürlich kommen Leute wegen Steuerhinterziehung in den Knast. Es sind vor allen Dingen die Leute, die nicht in der Lage sind,einen Deal mit dem Gericht oder dem Finanzamt zu machen,um sich freikaufen zu können.
Freiheitsstrafen sind künftig schon bei einem Steuerschaden von mehr als 50.000 Euro möglich, bei mehr als 100.000 Euro sind sie laut Richter "in der Regel unerlässlich", können aber noch zur Bewährung ausgesetzt werden. Bei Hinterziehung in Millionenhöhe schloss der BGH die Möglichkeit, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, weitgehend aus.
http://www.sueddeutsche.de/finanzen/367/450090/text/
"It is incorrect to say that biological data cannot be decisive. It is scientifically correct to say that an individual human life begins at conception."

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Re: Kündigung wegen Diebstahls rechtens - hier Maultaschen

Beitrag von ToughDaddy »

Enigma hat geschrieben: nicht umsonst gab es bei hartz 4 am anfang eine betrugsquote von 25 % :)
Wie meinen?
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Re: Kündigung wegen Diebstahls rechtens - hier Maultaschen

Beitrag von yogi61 »


Möchtest Du das nicht kapieren,oder was?
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adal
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Re: Kündigung wegen Diebstahls rechtens - hier Maultaschen

Beitrag von adal »

Enigma hat geschrieben:also gehe ich recht in der annahme , dass bei dir sozialbetrug und steuerhinterziehung im kleinen ausmaß bagatelle sind und nur bei den großen zu ahnden sind? :)
Deine Zahlen sind 1. frei erfunden. 2. der Sozialhilfebetrug ist fast ausschließlich Schwarzarbeit, also auch Abgabenbetrug, an dem auch der Arbeitgeber beteiligt ist.

Darüber wundere ich mich nicht. Vielmehr wundere ich mich darüber, dass es so viele ehrliche Aufstocker gibt, die unter erbärmlichen Bedingungen Vollzeit arbeiten - ohne Chance, ihr Einkommen zu verbessern und den Zumutungen der Arbeitsverwaltung zu entkommen.
Zuletzt geändert von adal am Sonntag 18. Oktober 2009, 14:11, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: Kündigung wegen Diebstahls rechtens - hier Maultaschen

Beitrag von Thomas I »

Enigma hat geschrieben: also gehe ich recht in der annahme , dass bei dir sozialbetrug und steuerhinterziehung im kleinen ausmaß bagatelle sind und nur bei den großen zu ahnden sind? :)
Im Strafrecht wird man da natürlich zu unterschiedlichen Strafmaßen kommen.
Was einige hier fordern geht mehr in Richtung, dass bei Sozialbetrug und Steuerhinterziehung im kleinen Ausmaß der Hinterzieher/Betrüger von der Rückzahlungs/Nachzahlungspflicht befreit werden soll weil es ja nur Bagatellen sind...
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