Axites hat geschrieben: ↑Dienstag 6. Mai 2025, 09:10
Das ist ein Trugschluss. Es gibt eine Vielzahl von (rechtlichen, prozessualen und tatsächlichen) Gründen, weshalb Straftaten nicht abgeurteilt werden.
Ähmm wer hat hier den Trugschluss. In dem aktuellen Fall gab keine Einstufung als Straftat und Sanktionen bisher. Leis die Quelle. Ich hab Mich auf den aktuellen Stand in der Sache im Kontext bezogen. Also Ich hab mal gelernt wer nicht verurteilt wird vom Gericht, einen Strafbefehl, Einstellung gegen Zahlung / Auflagen ect.kassiert gilt als nicht Schuldig. Dann kann man als Privatperson der Meinung sein, es läge eine Straftat vor. Das ist aber maximal eine Meinung. Wie der Verdacht reicht das alles rechtlich nicht aus um zu sagen XYZ hat eine Straftat begangen.
Solange jemand nur einer Tat verdächtigt wird, gilt die Person rechtlich nicht als Schuldig. Es gibt Verdächtige oder sagen Wir mal Beschuldigte in dem Fall von Chemnitz. Mehr aber auch nicht. Das zuständige Landgericht hat laut Quelle ja keine echten Massnahmen ergriffen. Kein Urteil, keine Auflagen, keine Einstellung gegen Bezahlung oder Strafbefehl.
In der Quelle steht doch
Das Landgericht Chemnitz will gegen neun Beschuldigte kein neues Verfahren eröffnen.
Den Angeklagten wurde vorgeworfen, am 1. September 2018 Teilnehmer einer Gegendemonstration angegriffen und elf Menschen verletzt zu haben.
Strafbarkeit sei nur dann gegeben, wenn nachweisbar sei, dass die Beschuldigten an den Taten selbst als Täter oder Teilnehmer beteiligt waren. Dies könne die Kammer aber nicht erkennen, heißt es vom Gericht. Vielmehr erschöpfe sich ihre Beteiligung den Ermittlungen zufolge "in der bloßen Anwesenheit und dem Mitlaufen in einer Menschenmenge am Ort der Gewalttätigkeiten", erklärte das Gericht.
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/ ... n-100.html
Wo also hab Ich in der Sache einen Trugschluss ? Das musst Du mal im aktuellen Kontext und Sachverhalt erläutern.
Wo gab es denn bitte eine Verurteilung gegen die neun Beschuldigten, eine Einstellung gegen Zahlung/Auflagen oder einen Strafbefehl ? Das zeig Mir mal.
Die Vermutung oder blosse Beschuldigung reicht nicht aus um zu sagen XYZ hat eine Straftat begangen. Und bitte ich hatte den konkreten Fall erwähnt und erklärt was wie wo.
Aber gut wenn Du belegen kannst die neun Menschen wurden verurteilt, haben einen Strafbefehl ect. bekommen- her mit der quelle. Ansonsten hast du in der Sache den Trugschluss. Bloss weil Du meinst es gab eine Straftat, bedeutet das nicht rechtlich es war eine. . Es gilt die Unschuldsvermutung. Sie besagt, dass jemand als unschuldig gilt, bis er rechtskräftig verurteilt wird bzw. Sanktionen entsprechend verhängt wurden.
Von Mir aus genauer geschrieben. Die Unschuldsvermutung bedeutet, dass jemand, der eines kriminellen Vergehens beschuldigt wird, so lange für unschuldig zu gelten hat, bis seine Schuld tatsächlich nachgewiesen ist, in der Regel bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Es können auch andere Massnahmen erfolgen. Genau genug
Oh Wir können natürlich jetzt auch anfangen über eine Einstellung nach § 153a StPO zu schreiben. Wie die rechtlich einzuordnen ist, ist nach wie vor umstritten nach meinem Wissen. In Deutschland ist die Unschuldsvermutung auch natürlich nicht explizit im Grundgesetz festgelegt, sondern leitet sich aus dem Rechtstaatsprinzip des Artikels 20 Abs. 3 GG, dem Artikel 28 Abs. 1 GG und dem Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention ab.
Wie Du darauf kommt für die Beschuldigten/ Verdächtigen für die besprochene Grundlage gilt das nicht, versteh Ich so nicht.