Alexyessin hat geschrieben: ↑Montag 28. April 2025, 11:41
Du erkennst aber durchaus den Unterschied, oder?
Der Sinn dieser Frage erschließt sich mir im Zusammenhang mit dem Zitat nicht.
Neues bzw. Nius zur Faeser-Meme-Geschichte:
https://www.nius.de/gesellschaft/news/n ... 9d814571ef
"Im Urteil heißt es dazu: „Der Post ist nicht durch die Meinungs- und Kunstfreiheit des Art. 5 GG gedeckt.“ Die Begründung von Richter Martin Waschner: „Eine falsche Tatsachenbehauptung fällt nicht dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit, weshalb das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen Vorrang hat. Auch die Kunstfreiheit ist nicht betroffen, da der satirische oder künstlerische Charakter des Posts, dem unvoreingenommen und verständigen Betrachter nicht erkennbar ist“, und zwar sowohl „nach dem Wortlaut des Textes, dem sprachlichen Kontext, und der aus dem Post erkennbaren Begleitumstände“.
Der Post sei eine bewusst unwahre Tatsachenbehauptung, und von einer solchen, so argumentiert Richter Martin Waschner, gehe „regelmäßig die Gefahr aus, dass sie sich gerade im Internet auf unüberschaubare Weise verbreitet und dadurch das Vertrauen in die Integrität der Betroffenen untergraben wird.“"
Bitte, was? Eine Photo-Montage, die für jeden Idioten als offensichtlich zusammenmontiert erkennbar ist (weil ähnlich glaubwürdig wie das Schild eines Veganers, er hätte Appetit auf Steak), soll eine Tatsachenbehauptung sein? Und soll geeignet sein, die Integrität des Betroffenen zu untergraben? Und deswegen zu unterlassen und strafbewehrt?
Dann können wir in Deutschland gleich jegliche Witze, Satire etc. über Prominente jeder Art verbieten, weil nicht auszuschließen ist, das einer von 80 Millionen das für bare Münze nimmt.