Da Du von Erbschaftssteuer Null Ahnung zu haben scheinst fange ich noch mal ganz vorne an und versuche sie Dir zu erklären. Es ist jedoch nicht Zielführend sie an einem Beispiel festmachen zu wollen da das ein sehr komplexes Thema ist.
DEr Freibetrag richtet sich nach der Beziehung zum Erblasser, er kann zwischen 20 000 und 500 000 Euro liegen. Der Steuersatz richtet sich nach Beziehung und Vermögenswert und kann zwischen 7 und 50% liegen. Aber auch der Gegenstand und seine Nutzung spielen eine Rolle!
Im Bild Beispiel, hat sich von damals auf heute nicht wirklich viel geändert. Außer das die Berechnungsgrundlage Bodenrichtwert sich geändert hat und dadurch heute geringfügig mehr Steuern anfallen würden. Jedoch kann je nach Beziehung zum Erbelasser aus den 1Mio auch über 3Mio werden.
Ganz anders hingegen wenn die 8Mio Erbmasse aus Verwaltungsvermögen bestehen. Das wären zB Aktienanteile an einer Firma von unter 25%, Oldtimer ,Wertpapiere usw dann landet man mit der Erbschaftssteuer zwischen 1Mio und 1,9Mio.
Handelt es sich aber um Begünstigtes Vermögen von 8 Mio zB. Familienbetrieb, Landwirtschaftlicher Betrieb, Aktienanteile von über 25% dann Fällt etwas zwischen 0 und 300 000 an Erbschaftssteuer an.
Schon steht das mit dem Schnapper in einem ganz anderen Licht.
Davon abgesehen denkst du nur an Wertsteigerung, aber da regelt der Markt die Preise und genauso wie sich eine Blase aufbaut so kann sie auch zerplatzen!
So ich versuche es auch weiterhin so einfach wie möglich zu machen.Beitrag von Skull » Gestern, 21:39
Ist das jetzt (hier) … irgendwie relevant ?
Ist eine Restschuld- (ohne en) -Versicherung für meinen Hinweis auf (dingliche) Sicherheiten
—> irgendwie relevant ?
Durch solche Summen bei der Erbschaftssteuer kommt nicht selten der Kredit ins Spiel. Bisher wurde ja nur immer von der Immobilie ausgegangen, aber es sollte auch klar sein das es ganz andere Dinge sein können die Beliehen werden müssen!
Aber nehmen wir ruhig die Immobilie, die aber jetzt eine Industrieimmobilie ist. Im schlimmsten Fall im Leerstand. Jetzt sieht das bei der Kreditvergabe schon ganz anders aus und gerade bei wirtschaftlich turbulenten Zeiten ist es ohne Absicherung von einer Restschuldversicherung schon fast ein wirtschaftlicher Selbstmord.
Und ja das Finanzamt setzt an alles Fristen, nicht nur zur Fälligkeit sondern auch zB an die Zeit die ein Betrieb weiter geführt werden muß oder aber wie lange eine Immobilie im Besitz bleiben muß ansonsten gibt es einen weiteren Steuerbescheid.
MfG