Nick hat geschrieben: ↑Dienstag 26. November 2024, 13:22
Aha Du meinst Erben können und sollen sich vorbereiten? Ist das überhaupt generell möglich?
Wenn die Eltern sterben und man weiss das es etwas zu erben gibt, könnte man dies durchaus tun, gerade wenn es einen hohen Wert hat ist das sogar anzuraten sich vorher drum zu kümmern. Die Eltern hätten ihren Kindern ja auch frühzeitig das Haus als Schnekung überschreiben können.
Du hälst Fristen für 6 Wochen für angemessen? Wenn Du verkaufen mußt weil was weiß ich, wo ist der Unterschied zur Zwangsenteignung?
Da steht nur etwas von einer 6 Wochen Frist, was davor passiert ist steht nix. Also da ich mich nicht so auskenne mit Fristen, ich habe ungern Glauben möchte, daß diese 6 Wochen jetzt aus dem heiteren Himmel kamen, gehe ich mal davon aus, daß sie Zeit genug hatten, aber diese nicht genutzt haben, oder nicht nutzen wollten.
Auch in der Erbschaftssteuer gibt es unterschiedliche Steuerklassen in Abhängigkeit zum Verwandschaftsgrad und ebenso unterschiedliche Freibeträge. Die Erbschaftsteuer kann zwischen 7 und 40% liegen, der Freibetrag zwischen 500 000 und 20 000. Wenn Du erben würdest und 20 000 Freibetrag hättest um dann mit 40% besteuert zu werden so würdest Du feststellen das es einer Zwangsenteignung gleich kommt, mal ganz davon abgesehen das du nicht in dieser Frist verkaufen kannst und schon garnicht zum regulären Marktwert!
Nein da es nicht mir gehörte, sondern "nur" vererbt bzw. geschenkt wird, ist es keine Zwangsenteignung, in der Regel bleibt noch was übrig, ansonsten kann man ja das Erbe ablehnen. Man mag es als zuviel empfinden, oder ungerecht. Dieses Gefühl wird wohl bei den meisten Bürgern auftreten, die Erben und dann noch dem Staat ein fetten Teil davon abgeben muessen. Ob die Frist auch bei 6 Wochen gelegen hätte, wenn die hätten verkaufen wollen, weisst du doch gar nicht, oder ist das völlig egal?
Solltest Du die Ehefrau des vorstorbenen sein. Ist wohl davon auszugehen das du mit deinem Mann zusammen ,dank gemeinsamer Veranlagung das Erbe schon einmal versteuert hast. Obendrauf ist es recht wahrscheinlich das du ein Alter hast in dem man dir keinen Kredit mehr einräumt. Und wieder trifft dich was?
Mein Vater ist letztes Jahr verstorben, nix was als Gemeinsam erarbeitetes Vermögen betrachtet wurde, stand da als Erbanteil, der Kinder. Die gemeinsame Eigentumswohnung ging an meine noch lebende Mutter, genauso wie die Konten. Ich kann deine Befürchtung von meiner Seite also nicht bestätigen. Allerdings kann dies natürlich bei anderen Vorraussetzungen und möglichen Testamenten wieder anders aussehen.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.