Für die Ukraine kämpfen

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Aldemarin
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Für die Ukraine kämpfen

Beitrag von Aldemarin »

Immer wieder hört man von Leuten, die in die Ukraine gehen und dort kämpfen wollen. Auch wenn ich dies nie machen würde, stellt sich die Frage, was in diesem Zusammenhang nach deutschem Recht erlaubt ist und was nicht. Wie sieht es eigentlich bei Maßnahmen aus, die nicht kriegerischer Natur sind, wie Verbreitung von Flugblättern mittels gasgefüllter Ballons? In wie weit dürften Tipps für Sabotage und zur Herstellung von Sprengstoffen im Internet weitergegeben werden?
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Cobra9
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Re: Für die Ukraine kämpfen

Beitrag von Cobra9 »

Aldemarin hat geschrieben: Montag 21. März 2022, 20:24 Immer wieder hört man von Leuten, die in die Ukraine gehen und dort kämpfen wollen. Auch wenn ich dies nie machen würde, stellt sich die Frage, was in diesem Zusammenhang nach deutschem Recht erlaubt ist und was nicht. Wie sieht es eigentlich bei Maßnahmen aus, die nicht kriegerischer Natur sind, wie Verbreitung von Flugblättern mittels gasgefüllter Ballons? In wie weit dürften Tipps für Sabotage und zur Herstellung von Sprengstoffen im Internet weitergegeben werden?
Das ist lediglich meine Meinung basierend auf bestem Gewissen und Wissen heute. Ich bin auch nicht in allen Punkten dabei.


In Deutschland ist soweit nur das Anwerben, nicht aber Kämpfen im Ausland strafbar.

Die Strafbarkeit des Kämpfens für einen ausländischen Staat ist international aber wirklich sehr unterschiedlich geregelt. .

In Deutschland gibt es keine Norm im Gesetz , die unmittelbar das Kämpfen in einem bewaffneten Konflikt im Ausland unter Strafe stellt oder zum Inhalt hat. Nach § 109h Strafgesetzbuch (StGB) wird nur das Anwerben eines Deutschen zum Militärdienst oder von Deutschland aus das Zuführen zu einer fremden Streitkraft bestraft.


Wer aber in die Ukraine reist, da unterschreiben würde oder Freiwilliger ist dürfte safe sein.Wer jedoch ins Ausland aufbricht, um dort zu kämpfen, macht sich nicht nach § 109h StGB strafbar. Nach meinem Wissen.

Wer rein Freiwilliger ist dürfte kaum Schutz genießen wie ein Soldat der Ukraine. Falls Russland überhaupt einhalten will.

Allerdings können andere Straftatbestände eine Rolle spielen. Wer sich als Söldner oder Freiwilliger ins Ausland begibt, um dort zu kämpfen, kann in bestimmten Fällen wegen Bildung oder Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung nach § 129b StGB bestraft werden.

Komplikationen also für Freiwillige erwartbar. Aber wer offiziell für die Ukraine kämpft ist relativ sicher. Das muss nicht über die Legion sein.

Nach der Logik des Rechts ist also ein staatlicher Militärverbund nicht als terroristische Vereinigung einzustufen, weil die Tötungshandlungen ihrer Kombattanten völkerrechtlich legitimiert sein können, wenn Kriegsrecht beachtet wird. Kombattant ist indes nur, wer sich tatsächlich in die Militärorganisation eingliedert und ihr untersteht. In welcher Form auch immer.

Nicht mich fragen warum.
microbello
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Re: Für die Ukraine kämpfen

Beitrag von microbello »

Es wäre doch besser, wenn männliche Ukrainer im wehrfähigen Alter in die Ukraine abgeschoben werden um da für ihr Land zu kämpfen. Ich erinnere mich gut daran, wie man genau das syrischen Flüchtlingen vorgeworfen hat. Man sollte sie nach Syrien schicken damit sie dort kämpfen, war damals der normale Sprachgebrauch. Bis in die Ukraine wäre es nicht sooo weit und Deutschland würde ne Menge Bürgergeld sparen.
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