Landtagswahl in Thüringen 2024

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Wähler
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Re: Landtagswahl in Thüringen 2024

Beitrag von Wähler »

Wähler hat geschrieben: Freitag 27. September 2024, 08:30 Das Selbstverwaltungsrecht des neu gewählten Parlamentes wird vom Verfassungsgericht Thüringens bestätigt werden.
Verfassungsrechtler Brenner: "Zwei unterschiedliche Rechtsauffassungen" MDR 26. September 2024
https://www.mdr.de/nachrichten/thuering ... g-100.html
"Die AfD ist der Auffassung, dass die Geschäftsordnung des alten Landtages weiter gilt...
Die Auffassung der anderen Fraktionen geht dahin, dass es das Selbstverwaltungsrecht des Parlamentes ist, sich jederzeit selbst verwalten zu können, selbst organisieren zu können. Und das schließt auch das Recht ein, Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung einzubringen, über die heute nicht abgestimmt werden durfte."
Xexes hat geschrieben: Freitag 27. September 2024, 09:41 Und wer entscheidet nach welchen Regeln diese neue Geschäftsordnung zu beschließen ist?
Artikel 57 Verfassung Thüringen Absatz (5) "Der Landtag gibt sich eine Geschäftsordnung." Darauf wird sich das Verfassungsgericht von Thüringen voraussichtlich berufen.
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garfield336
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Re: Landtagswahl in Thüringen 2024

Beitrag von garfield336 »

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Kritikaster
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Re: Landtagswahl in Thüringen 2024

Beitrag von Kritikaster »

Xexes hat geschrieben: Freitag 27. September 2024, 09:41Und wer entscheidet nach welchen Regeln diese neue Geschäftsordnung zu beschließen ist?
Sicher nicht selbstherrlich agierende Vertreter einer Partei, die nur ein Drittel der Wählerstimmen auf sich vereinen konnte.

In diesem Fall muss eben das Verfassungsgericht die wegweisende Entscheidung treffen.
Der am höchsten entwickelte Sinn ist der Unsinn. (Peter E. Schumacher)
Wo der Sinn aufhört, beginnt der Wahnsinn. (Erhard Horst Bellermann)
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Re: Landtagswahl in Thüringen 2024

Beitrag von Nightrain »

Ebiker hat geschrieben: Freitag 27. September 2024, 09:07 da erzählt er unfug
Ich schätze die verfassungsrechtliche Expertise des "Informatikers"(*) mit Website-Kenntnissen eines Zwölfjährigen sehr.


(*)
"Hadmut Danisch hat es nicht leicht gehabt im Leben. 1998 nahm die Fakultät für Informatik der Uni Karlsruhe seine Dissertation über Kommunikationssicherheit nicht an, seitdem hat sich die Welt gegen ihn verschworen. Jahrelang hat er sich mit angeblich korrupten Professoren und Universitäten angelegt. Er erhob Dienstaufsichtsbeschwerde beim Wissenschaftsministerium, stellte Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, beschwerte sich beim Justizministerium, klagte vorm Verwaltungsgericht, um am Ende, nach zehn Jahren Rechtsstreit, 2008 am Bundesverfassungsgericht mit seiner "Verfassungsbeschwerde wegen Ablehnung der Promotion" für immer zu scheitern."
"Man verhandelt nicht mit Terroristen. Man hört PEGIDA und AfD nicht zu. Man muss keine Rücksicht auf Impfskeptiker und Verschwörungstheoretiker nehmen." (Philipp Jessen)
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Re: Landtagswahl in Thüringen 2024

Beitrag von Xexes »

Wähler hat geschrieben: Freitag 27. September 2024, 09:56 Artikel 57 Verfassung Thüringen Absatz (5) "Der Landtag gibt sich eine Geschäftsordnung." Darauf wird sich das Verfassungsgericht von Thüringen voraussichtlich berufen.
Da steht aber nur wer eine Geschäftsordnung geben darf, nicht wie, also nach welchen Regeln. Im Gesetzt wird nur auf die Geschäftsordnung verwiesen.
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Re: Landtagswahl in Thüringen 2024

Beitrag von Xexes »

Laut Geschäftsordnung gilt:
§ 1
(2) Die erste Sitzung des Landtags leitet das an Jahren
älteste oder, wenn es ablehnt, das jeweils nächstälteste
Mitglied des Landtags, bis die neu gewählte Präsidentin
beziehungsweise der neu gewählte Präsident oder deren
Stellvertretung das Amt übernimmt.
und
(4) Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit wählt der
Landtag die Präsidentin beziehungsweise den Präsidenten, die Vizepräsidentinnen beziehungsweise Vizepräsidenten und 18 Schriftführerinnen und Schriftführer und bildet einen Petitionsausschuss nach § 70 a.
Man könnte argumentieren, dass am Samstag nicht mehr die erste Sitzung ist, und damit der Absatz ausser kraft ist.

Abgesehen davon:
§ 2
(2) Die stärkste Fraktion schlägt ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Präsidentin beziehungsweise zum
Präsidenten vor. Die anderen Fraktionen schlagen jeweils ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Vizepräsidentin beziehungsweise zum Vizepräsidenten vor, sodass jede Fraktion im Vorstand des Landtags mit einem
Mitglied vertreten ist.
(3) Die Präsidentin beziehungsweise der Präsident und
die Vizepräsidentinnen beziehungsweise Vizepräsidenten
können vom Landtag abberufen werden. Ein dahin gehender Antrag kann nur von einem Drittel der Abgeordneten
schriftlich eingebracht werden. Die Entscheidung hierüber erfolgt nach frühestens zehn und spätestens 20 Tagen ohne Aussprache in geheimer Abstimmung mit Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Mitglieder des Landtags.
(4) Scheidet ein Mitglied des Vorstands aus seiner Fraktion aus, so verliert es seine Mitgliedschaft im Vorstand. Der
frei gewordene Sitz wird durch Nachwahl wieder besetzt.
Prinzipiell wäre es am "einfachsten" gewesen, kurz einen Präsidenten und Vize zu wählen, und dann die Präsidenten wieder abzusetzen und neu zu Wählen, aber dann unter Leitung eines Vize. Das Problem hierbei dürfte die 2/3 Mehrheit sein
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Re: Landtagswahl in Thüringen 2024

Beitrag von Xexes »

Wobei $1 Abs 4 der Geschäftsordnung nicht notwendigerweise mit der Thüringischen Verfassung zusammen passt:
Artikel 61
(1) Der Landtag ist beschlussfähig, wenn mehr als die
Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Er gilt solange als
beschlussfähig, bis vom Präsidenten das Gegenteil festgestellt wird.
D.h. solange kein Präsident gewählt ist, kann das Gegenteil garnicht festgestellt werden
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Re: Landtagswahl in Thüringen 2024

Beitrag von Nightrain »

Xexes hat geschrieben: Freitag 27. September 2024, 10:20 Laut Geschäftsordnung gilt:
Der Landtag ist Verfassungsorgan und hat zu jedem Zeitpunkt das Recht seine Geschäftsordnungen über Mehrheiten zu ändern.

Schädlich ist natürlich, dass man in Thüringen lange zeit so faul war und die Geschäftsordnung des letzten Landtags einfach stillschweigend übernommen hat. Richtig ist nämlich, dass die frisch gewählten Abgeordneten überhaupt erst mal eine Geschäftsordnung festlegen müssen.
Daher ist es in vielen Parlamenten üblich, dass ganz am Anfang darüber abgestimmt wird, ob die bisherige Geschäftsordnung als neue Geschäftsordnung übernommen werden soll.
Xexes hat geschrieben: Freitag 27. September 2024, 10:23 Wobei $1 Abs 4 der Geschäftsordnung nicht notwendigerweise mit der Thüringischen Verfassung zusammen passt:
Artikel 61
D.h. solange kein Präsident gewählt ist, kann das Gegenteil garnicht festgestellt werden
Genau dafür wäre der Alterspräsident eigentlich da. Beschlussfähigkeit feststellen und die Selbstorganisation des Landtags zu moderieren.
"Man verhandelt nicht mit Terroristen. Man hört PEGIDA und AfD nicht zu. Man muss keine Rücksicht auf Impfskeptiker und Verschwörungstheoretiker nehmen." (Philipp Jessen)
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Re: Landtagswahl in Thüringen 2024

Beitrag von Ebiker »

Nightrain hat geschrieben: Freitag 27. September 2024, 10:27


Genau dafür wäre der Alterspräsident eigentlich da. Beschlussfähigkeit feststellen und die Selbstorganisation des Landtags zu moderieren.
Und dazu ist es nicht gekommen weil die sog. demokratischen Parteien noch nicht mal die Festlegung der Schriftführer zuliessen. Ohne die kann man keine Beschlussfähigkeit feststellen.
Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand behalten W.U.
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Re: Landtagswahl in Thüringen 2024

Beitrag von Xexes »

Nightrain hat geschrieben: Freitag 27. September 2024, 10:27 Der Landtag ist Verfassungsorgan und hat zu jedem Zeitpunkt das Recht seine Geschäftsordnungen über Mehrheiten zu ändern.

Schädlich ist natürlich, dass man in Thüringen lange zeit so faul war und die Geschäftsordnung des letzten Landtags einfach stillschweigend übernommen hat. Richtig ist nämlich, dass die frisch gewählten Abgeordneten überhaupt erst mal eine Geschäftsordnung festlegen müssen.
Daher ist es in vielen Parlamenten üblich, dass ganz am Anfang darüber abgestimmt wird, ob die bisherige Geschäftsordnung als neue Geschäftsordnung übernommen werden soll.
Ich sehe hier eher da Problem, dass in der Verfassung nicht definiert ist, wie gewählt werden soll, (relative Mehrheit, Einfache, 2/3, Offene / geheime Abstimmung, Wahlleiter, ...,) insofern wäre jeder Wahl anfechtbar und man landet wieder vor Gericht. Laut der Verfassung gilt eben nur:
Artikel 57
(1) Der Landtag wählt aus seiner Mitte den Präsidenten,
die Vizepräsidenten und die Schriftführer.
(2) Der Präsident kann den Landtag jederzeit einberufen.
Er ist hierzu verpflichtet, wenn ein Fünftel der Mitglieder
oder eine Fraktion oder die Landesregierung es verlangen. Er leitet die Sitzungen des Landtags nach Maßgabe
der Geschäftsordnung.
(5) Der Landtag gibt sich eine Geschäftsordnung.
Also der Präsident muss Landtags Abgeordneter sein, der Landtag gibt sich selbst eine Geschäftsordnung und Wahlen werden gemäß der Geschäftsordnung durchgeführt.
Zuletzt geändert von Xexes am Freitag 27. September 2024, 10:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Landtagswahl in Thüringen 2024

Beitrag von Xexes »

Nightrain hat geschrieben: Freitag 27. September 2024, 10:27Genau dafür wäre der Alterspräsident eigentlich da. und die Selbstorganisation des Landtags zu moderieren.
Und hier wäre ich mir schon nicht mehr sicher, laut Geschäftsordnung soll er die Beschlussfähigkeit feststellen, aber laut Verfassung (würde ich höher einstufen), ist diese prinzipiell gegeben und muss erst durch den Präsidenten aufgehoben werden.
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Re: Landtagswahl in Thüringen 2024

Beitrag von Seidenraupe »

Xexes hat geschrieben: Freitag 27. September 2024, 10:37 Ich sehe hier eher da Problem, dass in der Verfassung nicht definiert ist, wie gewählt werden soll, (relative Mehrheit, Einfache, 2/3, Offene / geheime Abstimmung, Wahlleiter, ...,) insofern wäre jeder Wahl anfechtbar und man landet wieder vor Gericht. Laut der Verfassung gilt eben nur:


Also der Präsident muss Landtags Abgeordneter sein, der Landtag gibt sich selbst eine Geschäftsordnung und Wahlen werden gemäß der Geschäftsordnung durchgeführt.
dazu der komplette
Artikel 57 Verfassung des Freistaats Thüringen
Vom 25. Oktober 1993
(1) Der Landtag wählt aus seiner Mitte den Präsidenten, die Vizepräsidenten und die Schriftführer.

(2) Der Präsident kann den Landtag jederzeit einberufen. Er ist hierzu verpflichtet, wenn ein Fünftel der Mitglieder oder eine Fraktion oder die Landesregierung es verlangen. Er leitet die Sitzungen des Landtags nach Maßgabe der Geschäftsordnung.

(3) Der Präsident führt die Geschäfte des Landtags. Er übt das Hausrecht, die Ordnungs- und die Polizeigewalt im Landtagsgebäude aus. Eine Durchsuchung oder Beschlagnahme darf in den Räumen des Landtags nur mit Zustimmung des Präsidenten vorgenommen werden.

(4) Der Präsident vertritt das Land in Angelegenheiten des Landtags, leitet dessen Verwaltung und die wirtschaftlichen Angelegenheiten nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes. Er stellt die Bediensteten der Landtagsverwaltung ein, entläßt sie und führt über sie die Aufsicht.

(5) Der Landtag gibt sich eine Geschäftsordnung.
.
sollte das eine Reihenfolge darstellen, wäre der AfD Recht zu geben. Dann wäre zuerst der Präsident zu wählen -- und so hat es die AfD gefordert.
Dass sie maximal provoziert mit ihrer vorgeschlagenen, vorbestraften Abgeordneten, ist eines Landesparlamentes absolut unwürdig.
Nun die Thüringer Verfassungsrichter werden sich äußern und dem unwürdigen Spektakel hoffentlich ein verfassungskonformes Ende bereiten.
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Re: Landtagswahl in Thüringen 2024

Beitrag von Seidenraupe »

Xexes hat geschrieben: Freitag 27. September 2024, 10:20 Laut Geschäftsordnung gilt:
§ 1


und


Man könnte argumentieren, dass am Samstag nicht mehr die erste Sitzung ist, und damit der Absatz ausser kraft ist.

kann man nicht, denn die Sitzung wurde nicht beendet, sondern unterbrochen
Wer Ironie findet, kann sie behalten. Wer nicht, sein/ihr Problem.

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Re: Landtagswahl in Thüringen 2024

Beitrag von Xexes »

Seidenraupe hat geschrieben: Freitag 27. September 2024, 10:52 kann man nicht, denn die Sitzung wurde nicht beendet, sondern unterbrochen
Stimmt, interessant wäre auch, die anderen Parteien haben den Alterspräsidenten akzeptiert, der in der nur durch die Geschäftsordnung bestimmt wurde. Insofern könnte man auch von einer impliziten Zustimmung zur Geschäftsordnung ausgehen.
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Re: Landtagswahl in Thüringen 2024

Beitrag von Bogdan »

Xexes hat geschrieben: Freitag 27. September 2024, 10:59 Stimmt, interessant wäre auch, die anderen Parteien haben den Alterspräsidenten akzeptiert, der in der nur durch die Geschäftsordnung bestimmt wurde. Insofern könnte man auch von einer impliziten Zustimmung zur Geschäftsordnung ausgehen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Konstituierende_Sitzung

Entscheidene Frage ist muß zuerst eine Präsidentin gewählt werden.
Davon abgesehen ist es bezeichnend wenn man Jahrzehnte lange Spielregeln ändert, um den politischen Feind zu schaden. Das haben die Väter der Demokratie in Deutschland so nicht gemeint.
Eine persönlich-abwertende Bemerkung gegenüber einem anderen User
zeigt die Unfähigkeit, einen sachlichen Disput zu führen.
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Re: Landtagswahl in Thüringen 2024

Beitrag von Seidenraupe »

Bogdan hat geschrieben: Freitag 27. September 2024, 11:08 https://de.wikipedia.org/wiki/Konstituierende_Sitzung

Entscheidene Frage ist muß zuerst eine Präsidentin gewählt werden.
Davon abgesehen ist es bezeichnend wenn man Jahrzehnte lange Spielregeln ändert, um den politischen Feind zu schaden. Das haben die Väter der Demokratie in Deutschland so nicht gemeint.
das ist neben den extremen Stänkereien der AfD das eigentliche Schmierentheater.
nicht vergessen, Ramelow versprach dem Land Neuwahlen, wenn man ihm eine Minderheitsregierung gestattet. Die Thüringer haben auf die Neuwahlen vergebens gewartet.
Die Antwort: Noch mehr AfD, viel zu viel BSW und die Linken auf die Kernwählerschaft eingedampft.
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Re: Landtagswahl in Thüringen 2024

Beitrag von King Bradley »

Kritikaster hat geschrieben: Freitag 27. September 2024, 09:58 Sicher nicht selbstherrlich agierende Vertreter einer Partei, die nur ein Drittel der Wählerstimmen auf sich vereinen konnte.

In diesem Fall muss eben das Verfassungsgericht die wegweisende Entscheidung treffen.
Was es auch tun wird, die CDU jedenfalls hat den Gang nach Weimar bereits vollzogen. Das politische Schmierentheater der AfD in Thüringen, kommt jedoch nicht überraschend.
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Kritikaster
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Re: Landtagswahl in Thüringen 2024

Beitrag von Kritikaster »

Bogdan hat geschrieben: Freitag 27. September 2024, 11:08... wenn man Jahrzehnte lange Spielregeln ändert, um den politischen Feind zu schaden. Das haben die Väter der Demokratie in Deutschland so nicht gemeint.
Na ja, die AfD hat das halt jetzt schon einmal probiert. Ob sie damit durchkommt, erfahren wir wahrscheinlich heute noch.
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Re: Landtagswahl in Thüringen 2024

Beitrag von Seidenraupe »

Das Thüringer Landesverfassungsgericht entscheidet heute .
Nach Bekanntgabe der Entscheidung kann es morgen mit der unterbrochenen Sitzung geregelt weitergehen
Wer Ironie findet, kann sie behalten. Wer nicht, sein/ihr Problem.

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Re: Landtagswahl in Thüringen 2024

Beitrag von Nightrain »

Ebiker hat geschrieben: Freitag 27. September 2024, 10:35 Und dazu ist es nicht gekommen weil die sog. demokratischen Parteien noch nicht mal die Festlegung der Schriftführer zuliessen. Ohne die kann man keine Beschlussfähigkeit feststellen.
Die Festlegung der Schriftführer hatte sich in dem Moment erledigt gehabt, als der Alterspräsident verkündet hat, dass er jetzt Schriftführer festlegt und dann den Präsidenten wählen lassen wird. Ohne, dass der Landtag voher Gelegenheit erhält seine Anträge zur Geschäftsordnung zu besprechen.

Folgerichtig wurde die Sitzung unterbrochen, weil das Verfassungsgericht angerufen wird.
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Re: Landtagswahl in Thüringen 2024

Beitrag von Xexes »

Nightrain hat geschrieben: Freitag 27. September 2024, 11:23 Die Festlegung der Schriftführer hatte sich in dem Moment erledigt gehabt, als der Alterspräsident verkündet hat, dass er jetzt Schriftführer festlegt und dann den Präsidenten wählen lassen wird. Ohne, dass der Landtag voher Gelegenheit erhält seine Anträge zur Geschäftsordnung zu besprechen.

Folgerichtig wurde die Sitzung unterbrochen, weil das Verfassungsgericht angerufen wird.
Der Teil steht auch nicht in der Geschäftsordnung
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Re: Landtagswahl in Thüringen 2024

Beitrag von Xexes »

Ich nehme mal an, die AfD wird sich mit Händen und Füßen wehren, da sie sonst nicht nur den Präsidenten, sondern wie im Bundestag auch, keinen Vizeposten bekommen:
(2) Die stärkste Fraktion schlägt ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Präsidentin beziehungsweise zum
Präsidenten vor. Die anderen Fraktionen schlagen jeweils ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Vizepräsidentin beziehungsweise zum Vizepräsidenten vor, sodass jede Fraktion im Vorstand des Landtags mit einem
Mitglied vertreten ist.
Für die CDU und BSW wäre es das einfachste, einfach einen Kandidaten der AfD zu wählen, dann einen Änderungsantrag zur Geschäftsordnung zu stellen, um die 2/3 Hürde zur Abwahl raus zu nehmen (am besten auch gleich die Kriterien zur Neuwahl sauber definieren, sind sie bisher nämlich auch noch nicht <- hier könnte möglicherweise das Verfassungsgericht einschreiten, damit alle Parteien weiterhin vertreten sind, wenn die Änderung zu einseitig wird). Und dann eine Abwahl des Präsidenten nach maximal 20 Tagen, mit Neuwahl eines CDU Kandidaten.
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Re: Landtagswahl in Thüringen 2024

Beitrag von Ebiker »

Xexes hat geschrieben: Freitag 27. September 2024, 11:56 Ich nehme mal an, die AfD wird sich mit Händen und Füßen wehren, da sie sonst nicht nur den Präsidenten, sondern wie im Bundestag auch, keinen Vizeposten bekommen:


Für die CDU und BSW wäre es das einfachste, einfach einen Kandidaten der AfD zu wählen, dann einen Änderungsantrag zur Geschäftsordnung zu stellen, um die 2/3 Hürde zur Abwahl raus zu nehmen (am besten auch gleich die Kriterien zur Neuwahl sauber definieren, sind sie bisher nämlich auch noch nicht <- hier könnte möglicherweise das Verfassungsgericht einschreiten, damit alle Parteien weiterhin vertreten sind, wenn die Änderung zu einseitig wird). Und dann eine Abwahl des Präsidenten nach maximal 20 Tagen, mit Neuwahl eines CDU Kandidaten.
Wie soll das bei der Sperrminorität gehen ?
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Re: Landtagswahl in Thüringen 2024

Beitrag von Kritikaster »

Xexes hat geschrieben: Freitag 27. September 2024, 11:56Ich nehme mal an, die AfD wird sich mit Händen und Füßen wehren, da sie sonst nicht nur den Präsidenten, sondern wie im Bundestag auch, keinen Vizeposten bekommen:
Wenn die AfD möchte, dass Herr Ramelow weiter geschäftsführend im Amt bleibt, kann sie ja versuchen, ihr hoffnungsloses, unwürdiges Spielchen bis St. Nimmerlein zu treiben.
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Re: Landtagswahl in Thüringen 2024

Beitrag von relativ »

Ebiker hat geschrieben: Freitag 27. September 2024, 08:23 Die AfD ist die einzige die sich an die derzeit gültige Geschäftsordnung hält.
Diese sagt bestimmt nicht, oder wurde nicht dafür geschaffen , daß man aus der Wahl einen Endlosschleife macht, indem die AfD immer wieder nur ihre Leute vorschlägt und die anderen Parteien diese wieder und wieder ablehnen, so wie sie es angekündigt haben.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Landtagswahl in Thüringen 2024

Beitrag von Ebiker »

relativ hat geschrieben: Freitag 27. September 2024, 12:19 Diese sagt bestimmt nicht, oder wurde nicht dafür geschaffen , daß man aus der Wahl einen Endlosschleife macht, indem die AfD immer wieder nur ihre Leute vorschlägt und die anderen Parteien diese wieder und wieder ablehnen, so wie sie es angekündigt haben.
Das liegt ja dann nicht an der AfD sondern an den Demokratieblockierern der anderen Parteien
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Re: Landtagswahl in Thüringen 2024

Beitrag von Kritikaster »

Ebiker hat geschrieben: Freitag 27. September 2024, 12:20Das liegt ja dann nicht an der AfD sondern an den Demokratieblockierern der anderen Parteien
Hast Du immer noch nicht begriffen, dass der Versuch einer parlamentarischen Minderheit, seine Position mittels Rechtsbruch gegen den Mehrheitswillen durchzusetzen, nichts mit "Demokratie" zu tun hat? :rolleyes:
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Re: Landtagswahl in Thüringen 2024

Beitrag von relativ »

Ebiker hat geschrieben: Freitag 27. September 2024, 12:20 Das liegt ja dann nicht an der AfD sondern an den Demokratieblockierern der anderen Parteien
Ne die Geschäftsordnung sieht nicht vor, daß die anderen Abgeordneten den wählen müssen, den die stärkste Partei vorschlägt. Es war aber deutlich zu erkennen worauf es bei der Afd hinausläuft. Stabilität ist für diese Partei Gift, denn mit dieser kommt sie nicht weiter. Erst wenn Chaos herrscht und sie sich als fortwährendes Opfer darstellen kann, ist ihre angestrebte Machtergreifung möglich. Genau diesen Plan verfolgen sie gerade und zu viele Bürger fallen darauf rein.
Zuletzt geändert von relativ am Freitag 27. September 2024, 12:28, insgesamt 1-mal geändert.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Landtagswahl in Thüringen 2024

Beitrag von Xexes »

Ebiker hat geschrieben: Freitag 27. September 2024, 12:00 Wie soll das bei der Sperrminorität gehen ?
Die Sperrminorität ist nur bei Bastimmungen die 2/3 der Stimmen Benötigen wirksam. Ich nahm an, dass eine Änderung der Geschäftsordnung keine 2/3 Mehrheit benötigt, konnte aber auf die Schnelle nichts dazu finden, nur den Paragraphen:
§ 120
Abweichungen von der Geschäftsordnung
Der Landtag kann im Einzelfall von den Vorschriften dieser Geschäftsordnung abweichen; zu dem Beschluss ist
die Zustimmung von zwei Dritteln, mindestens jedoch der
Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl, erforderlich.
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Re: Landtagswahl in Thüringen 2024

Beitrag von Ebiker »

relativ hat geschrieben: Freitag 27. September 2024, 12:25 Ne die Geschäftsordnung sieht nicht vor, daß die anderen Abgeordneten den wählen muss, die die stärkste Partei vorschlägt.
Es ist aber sicher auch nicht so gedacht das alle Kandidaten abgelehnt werden
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Re: Landtagswahl in Thüringen 2024

Beitrag von Nightrain »

Ebiker hat geschrieben: Freitag 27. September 2024, 12:20 Das liegt ja dann nicht an der AfD sondern an den Demokratieblockierern der anderen Parteien
Herr Ebiker möchte als einen Zustimmunsgzwang für das Parlament. Stellen wir doch gleich neben jeden Abgeordneten jemanden mit entsicherter Waffe. :p

Natürlich ist es Unsinn sich auf das Gewohnheitsrecht zu berufen. Spätestens, wenn die Wahl der Präsidenten erkennbar unmöglich wird, stellt ein Gericht dann fest, dass verfassungsgemäß dann jeder im Parlament einen Präsidenten vorschlagen kann über denn dann abgestimmt wird.
Ebiker hat geschrieben: Freitag 27. September 2024, 12:27 Es ist aber sicher auch nicht so gedacht das alle Kandidaten abgelehnt werden
Ich bin da sehr sicher, dass ein aus der Mitte des Parlaments vorgeschlagener Präsident auch gewählt werden wird. Nur ein Mitglied einer verfassungsfeindlichen Partei wird mit Sicherheit niemals Präsident eines Landtags werden.
Zuletzt geändert von Nightrain am Freitag 27. September 2024, 12:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Landtagswahl in Thüringen 2024

Beitrag von relativ »

Ebiker hat geschrieben: Freitag 27. September 2024, 12:27 Es ist aber sicher auch nicht so gedacht das alle Kandidaten abgelehnt werden
Die "freie" Entscheidung der gewählten Abgeordneten steht im Vordergrund.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Landtagswahl in Thüringen 2024

Beitrag von Kritikaster »

Ebiker hat geschrieben: Freitag 27. September 2024, 12:27Es ist aber sicher auch nicht so gedacht das alle Kandidaten abgelehnt werden
Wenn eine gesichert rechtsextreme Partei, der vorrangig an Verhöhnung des Parlamentarismus gelegen ist und allein von daher bereits nur ungeeignetes Personal besitzt, um eine Funktion angemessen zu übernehmen - wie es bei der AfD nun einmal der Fall ist - gibt es für keinen denkfähigen Parlamentarier einen Grund, solche Figuren zu wählen.

Da können die Blaunen noch so auf Rumpelstilzchen machen, das interessiert überhaupt nicht.
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aleph
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Re: Landtagswahl in Thüringen 2024

Beitrag von aleph »

Es gibt bei der AFD bestimmt Kandidaten, der für die Mehrheit wählbar ist. Warum kriegen die das nicht hin, andere Parteien hingegen schon? Sogar die Ultralinke hatte im Buntestag einen Stellvertreterposten bekommen. Das war Petra Pau seit 2006.
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Re: Landtagswahl in Thüringen 2024

Beitrag von Kritikaster »

aleph hat geschrieben: Freitag 27. September 2024, 12:50Es gibt bei der AFD bestimmt Kandidaten, der für die Mehrheit wählbar ist.
An wen denkst Du da?
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Re: Landtagswahl in Thüringen 2024

Beitrag von TheManFromDownUnder »

aleph hat geschrieben: Freitag 27. September 2024, 12:50 Es gibt bei der AFD bestimmt Kandidaten, der für die Mehrheit wählbar ist. Warum kriegen die das nicht hin, andere Parteien hingegen schon? Sogar die Ultralinke hatte im Buntestag einen Stellvertreterposten bekommen. Das war Petra Pau seit 2006.
Niemand in dieser Nazi Partei ist fuer eine Mehrheit waehlbar.
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aleph
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Re: Landtagswahl in Thüringen 2024

Beitrag von aleph »

Kritikaster hat geschrieben: Freitag 27. September 2024, 12:52 An wen denkst Du da?
Bin ich bei der AFD? Das ist deren Aufgabe, einen oder eine zu finden.
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Re: Landtagswahl in Thüringen 2024

Beitrag von Kritikaster »

aleph hat geschrieben: Freitag 27. September 2024, 13:02Bin ich bei der AFD? Das ist deren Aufgabe, einen oder eine zu finden.
Ich wundere mich nur, dass Du so "bestimmt" denkst, es gebe dort für andere wählbare Kandidaten, wo das doch alles Faschisten/-unterstützer und -fans sind.
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Re: Landtagswahl in Thüringen 2024

Beitrag von Schnitter »

Ebiker hat geschrieben: Freitag 27. September 2024, 12:27 Es ist aber sicher auch nicht so gedacht das alle Kandidaten abgelehnt werden
Es wäre ja schon mal ein Fortschritt wenn die AfD jemanden nominieren würde der nicht kriminell ist.

Also wenn solche Leute da überhaupt existieren.
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Re: Landtagswahl in Thüringen 2024

Beitrag von Nightrain »

Wie wählt man eigentlich einen Alterspräsidenten ab? :?:
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Re: Landtagswahl in Thüringen 2024

Beitrag von garfield336 »

Seidenraupe hat geschrieben: Freitag 27. September 2024, 11:12 Ramelow versprach dem Land Neuwahlen, wenn man ihm eine Minderheitsregierung gestattet. Die Thüringer haben auf die Neuwahlen vergebens gewartet.

Die Opposition hätte das jederzeit herbeiführen können da sie in der Mehrheit war. Aber die CDU traute sich nicht.
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Re: Landtagswahl in Thüringen 2024

Beitrag von Kritikaster »

Munster hat geschrieben: Freitag 27. September 2024, 16:16Die AfD ist nicht gesichert rechtsextrem, ...
Wenn Du versuchen möchtest, mir die Partei als etwas anderes zu verkaufen, als was sie ist, kommt das dem hilflosen Versuch gleich, Papa erklären zu wollen, wie man Kinder macht. :D
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Re: Landtagswahl in Thüringen 2024

Beitrag von Munster »

Kritikaster hat geschrieben: Freitag 27. September 2024, 16:20 Wenn Du versuchen möchtest, mir die Partei als etwas anderes zu verkaufen, als was sie ist, kommt das dem hilflosen Versuch gleich, Papa erklären zu wollen, wie man Kinder macht. :D
"Gesichter rechtsextrem" ist ein Stempel, den die AfD vom Thüringer Verfassungsschutz aufgedrückt bekommen hat und ich behaupte, dass der Verfassungsschutz "gesichert weisungsgebunden" ist.

Heutzutage weiß doch kaum einer mehr in diesem Land was überhaupt rechtsextrem oder gar ein Nazi ist, weil alles rechtsextrem und Nazi ist, was den etablierten, selbsternannten "demokratischen Parteien" in die Suppe spuckt. Höcke braucht doch nur den Arm zu heben und es ist angeblich ein Hitlergruß. Was hier betrieben wird ist nicht weniger als eklatante Geschichtsrelativierung. Und zwar von den selbsternannten Demokraten und nicht der AfD.
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Re: Landtagswahl in Thüringen 2024

Beitrag von streicher »

Wow - hier soll wohl ordentlich verwischt werden.
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Re: Landtagswahl in Thüringen 2024

Beitrag von Kritikaster »

Munster hat geschrieben: Freitag 27. September 2024, 16:28"Gesichter rechtsextrem" ist ein Stempel, den die AfD vom Thüringer Verfassungsschutz aufgedrückt bekommen hat und ich behaupte, dass der Verfassungsschutz "gesichert weisungsgebunden" ist.
AfD-Trolle können im Dienste der Partei ja meinetwegen auch davon überzeugt sein und behaupten, die Erde sei eine Scheibe, nur sollten sie nicht davon ausgehen, dass sie damit Menschen außerhalb ihrer blaunen Blase irgendwie beeindrucken.
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Re: Landtagswahl in Thüringen 2024

Beitrag von JosefG »

Munster hat geschrieben: Freitag 27. September 2024, 16:16 sondern der Verfassungsschutz ist gesichert weisungsgebunden
So ist es.
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Re: Landtagswahl in Thüringen 2024

Beitrag von Ebiker »

Kritikaster hat geschrieben: Freitag 27. September 2024, 16:42 AfD-Trolle können im Dienste der Partei ja meinetwegen auch davon überzeugt sein und behaupten, die Erde sei eine Scheibe, nur sollten sie nicht davon ausgehen, dass sie damit Menschen außerhalb ihrer blaunen Blase irgendwie beeindrucken.
Sind mittlerweile ganz schön viele innerhalb der Blase geworden. Und die Grüne Blase platzt gerade gewaltig, toller Erfolg der AfD
Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand behalten W.U.
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Re: Landtagswahl in Thüringen 2024

Beitrag von Schnitter »

Mein Gott, als ich da gestern bei Beobachtung dieses Trauerspiels dem TV folgte fiel mir direkt dieser unbeholfenen Nerd Braga auf, der da immer "beratend" wie son Schluck Wasser in der Kurve stand.

Was für Typen beschäftigen die eigentlich ? Zieht dem die Mami morgens noch den Pullunder drüber ? :D
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Re: Landtagswahl in Thüringen 2024

Beitrag von Kritikaster »

Ebiker hat geschrieben: Freitag 27. September 2024, 16:54Sind mittlerweile ganz schön viele innerhalb der Blase geworden. Und die Grüne Blase platzt gerade gewaltig, toller Erfolg der AfD
Hast noch nicht mitbekommen, dass längst nicht alle AfD-Wähler auch gleichzeitig Partei-Trolle sind? :eek:

Verlass mal die Blase und atme frische Luft.
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Re: Landtagswahl in Thüringen 2024

Beitrag von Nightrain »

Schnitter hat geschrieben: Freitag 27. September 2024, 16:55 Mein Gott, als ich da gestern bei Beobachtung dieses Trauerspiels dem TV folgte fiel mir direkt dieser unbeholfenen Nerd Braga auf, der da immer "beratend" wie son Schluck Wasser in der Kurve stand.

Was für Typen beschäftigen die eigentlich ? Zieht dem die Mami morgens noch den Pullunder drüber ? :D
Ich kann nur empfehlen, dass sich jeder das Trauerspiel in voller Länge gönnt.

Spannend die Punkte, als der Alterspräsident fordert allen Parlamentariern die Mikrofone abzustellen, damit er ungestört reden kann und alle in der Verwaltung nur ungläubig gucken.
Oder das selbst in der TV-Aufnahme hörbare "Das ist rechtswidrig." des armen Typen von der Landtagsverwaltung, der die Nanny für den Alterspräsidenten spielen musste.
Oder die ständigen Pausen, damit die AfD dem Alterspräsidenten zeigen kann, wo er auf seinen fertig geschriebenen Zetteln ablesen soll.
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