https://www.welt.de/politik/deutschland ... richt.htmlIm Streit um eine als polemisch empfundene Überschrift hat Julian Reichelts Onlineportal vor Gericht gegen die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewonnen. Die Formulierungen seien „in keiner Weise“ geeignet, die Funktionsfähigkeit der Regierung „schwerwiegend zu beeinträchtigen“.
Die Bundesrepublik Deutschland hat vor Gericht erneut gegen das Nachrichtenportal „Nius“ verloren. Ferda Ataman, Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, hatte ein Verfahren angestrengt, um Aussagen des von Julian Reichelt geleiteten Mediums untersagen zu lassen. Das Landgericht Berlin hatte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bereits zurückgewiesen, nach einer Beschwerde bestätigte das Kammergericht jetzt diese Entscheidung.
[...]
Im aktuellen Beschluss, der WELT vorliegt, weisen die Richter den Antrag zurück und bestätigen die Entscheidung des Landgerichts. Die Befürchtungen der Antragstellerin könnten „ausgeschlossen werden“ und lägen „nicht einmal ansatzweise“ vor. Die Äußerungen im „Nius“-Text seien „zwar teilweise polemisch zugespitzt, aber jeweils von der Meinungsfreiheit geschützt“. Es gehöre zum Kern der Meinungsfreiheit, „Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können“.
Ein sehr gutes Urteil im Namen der Meinungsfreiheit. Natürlich gibt es Grenzen, aber hier sollte eindeutig die Meinungsfreiheit beschnitten werden.
Warum wollen Manche immer irgendwelche Inhalte sperren, die ihnen nicht passen? Haben die Angst vor dem mündigen Bürger? Was ist am fett markierten Satz im Zitat denn so schwer zu verstehen?