Vor allem spart man sich die Mühe und Kosten, die deutschen Ermittlungs-/Strafverfolgungsbehörden personell angemessen auszustatten.

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Vor allem spart man sich die Mühe und Kosten, die deutschen Ermittlungs-/Strafverfolgungsbehörden personell angemessen auszustatten.
Was glaubst du, warum denn sonst die AfD so stark zugelegt hat? Weil sie Lösungen zu irgendeinem Problem zu bieten hat vielleicht?Bogdan hat geschrieben: ↑Freitag 10. November 2023, 12:40 hier die aktuellen Zahlen
https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04A ... en_bp.html
Anscheinend sind die Gefängnisse voll von solchen einheimischen Perversen und man hat keinen Platz mehr für kriminelle Flüchtlinge. Das müsste dir doch zusagen.Bogdan hat geschrieben: ↑Freitag 10. November 2023, 12:40 und das halte ich für piep piep piep piep
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ ... e-100.html
Was geht in den Köpfen dieser Ampel eigentlich xxxx
ne, haben sie nicht.Tom Bombadil hat geschrieben: ↑Freitag 10. November 2023, 13:43 Was soll diese Scheiße denn jetzt? Haben die einen kompletten Dachschaden?![]()
https://taz.de/Strafabsenkung-bei-Kinde ... /!5972208/Auch Lehrer:innen, die ein Smartphone konfiszieren, weil sie darauf Missbrauchsdarstellungen entdeckt haben, gelten als Verbrecher:innen, wenn sie das Telefon nicht sofort, sondern erst bei Gelegenheit zur Polizei bringen. Auch hier ist seit Lambrechts Reform keine Einstellung des Verfahrens mehr möglich.
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ ... e-100.html
Hintergrund ist eine Flut von Verfahren, die wegen der Strafrechtsverschärfung offenbar Polizei und Gerichte in Deutschland überlasten - so wie es viele Experten prognostiziert hatten. Dabei geht es vielfach nicht um Fälle, in denen Pädokriminelle Fotos und Videos von schwerem sexuellen Kindesmissbrauch erworben oder geteilt haben.
Stattdessen trifft es auch Eltern oder Lehrerinnen und Lehrer, die auf ein Nacktfoto im Klassenchat hinweisen, um es aus dem Verkehr zu ziehen. Oder Jugendliche, die justiziable Aufnahmen bei WhatsApp als "Mutprobe" an Freunde schicken oder nicht wissen, dass die Videos strafbar sind.
Das kann man direkt bei den Ermittlungen berücksichtigen.Seidenraupe hat geschrieben: ↑Freitag 10. November 2023, 20:51Das ist aber keine Kinderpornografie im eigentl Sinn.
ne, überhaupt nicht. Das Strafmaß für die Widerlinge, die sich in Besitz von Kinderpornografie bringen, bleibt bei bis zu 10 Jahren Haft.
nein, konnte man nicht mehr. Lies den rechtlichen Artikel, da ist es gut ausgearbeitetTom Bombadil hat geschrieben: ↑Freitag 10. November 2023, 20:57 Das kann man direkt bei den Ermittlungen berücksichtigen.
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inha ... 0#cxrecs_sIm Bereich der Stadtbibliothek Stuttgart
Gruppen gehen mit Messern aufeinander los – mehrere Verletzte
Die konnten sich nicht einigen, wer die Reihe Klassische Literatur zuerst ausleihen darf.jack000 hat geschrieben: ↑Samstag 18. November 2023, 18:20 Im Rahmen von Stuttgart21 werden ja auf stillgelegten Flächen neue Viertel entstehen. Zuerst war ja im Land der sinkenden Kriminalität bereits Security in der neuen Stadtbibliothek. Aber nun wird es noch bunter:
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inha ... 0#cxrecs_s
Ist doch vollkommen normal. Wenn ich mir damals in dem Alter in einer Bibliothek ein Buch ausleihen wollte, aber einer in der anderen Gruppe wollte das Buch auch haben, dann haben wir in meiner Gruppe halt die Messer gezückt (Die wir ja immer dabei hatten) und dann das mit der anderen Gruppe mit Gewalt geklärt (Die auch immer ein Messer dabei hatten) wer nun das Buch sich ausleihen kann.Billie Holiday hat geschrieben: ↑Samstag 18. November 2023, 18:35 Die konnten sich nicht einigen, wer die Reihe Klassische Literatur zuerst ausleihen darf.
Du musst eine Tat auch BEWEISEN können. Wenn Du das nicht kannst, haut Dir das der Haftrichter um die Ohren. Die Hürden für einen Haftbefehl sind nicht umsonst hoch.Dieter Winter hat geschrieben: ↑Sonntag 26. November 2023, 19:22
Was beim ersten mal nicht klappt.......
Am Samstag hatte eine Bereitschaftsstaatsanwältin in dem Fall keinen dringenden Tatverdacht ausgemacht
Wozu gibt es eigentlich Gesetze?
Dringender Tatverdacht reicht erst mal. Und den wollte die Tussi nicht erkennen. Vermutlich weil die Cops keine Täterbeschreibung hatten und dann halt willkürlich den Erstbesten festnahmen, oder wie?sünnerklaas hat geschrieben: ↑Sonntag 26. November 2023, 23:37 Du musst eine Tat auch BEWEISEN können. Wenn Du das nicht kannst, haut Dir das der Haftrichter um die Ohren. Die Hürden für einen Haftbefehl sind nicht umsonst hoch.
Die Staatsanwältin, die sich an Gesetze, die auch zu unserem Schutz da sind, gehalten hat, war eine Grüne ?Dieter Winter hat geschrieben: ↑Montag 27. November 2023, 00:53 ...
Ihr habt Grünen doch echt einen an der Waffel.
K.A. was die Olle wählt. Möglich wäre es allerdings. Sie ist ja in Berlin. Aber sünnerklaas rechtfertigt den Sch... den sie verzapft hat. Und der will Grün wählen.
Sorry. Die Polizei könnte Dich ja mal einfach festnehmen. Warst halt mal eben zufällig da, wirst dem Haftrichter vorgeführt und in U-Haft genommen.Dieter Winter hat geschrieben: ↑Montag 27. November 2023, 21:01 K.A. was die Olle wählt. Möglich wäre es allerdings. Sie ist ja in Berlin. Aber sünnerklaas rechtfertigt den Sch... den sie verzapft hat. Und der will Grün wählen.
Das wird sie sicher machen, wenn sie einen flüchtenden Straftäter sucht und ich der Täterbeschreibung entspreche. Die können mich, ohne Haftbefehl, bis zu 48 Stunden festhalten.sünnerklaas hat geschrieben: ↑Montag 27. November 2023, 21:55 Sorry. Die Polizei könnte Dich ja mal einfach festnehmen.
Spätestens dann muss die Polizei der Staatsanwaltschaft und dem Haftrichter Belastbares vorlegen. In dem Fall wurde nicht richtig ermittelt. Das ist kein Problem der Staatsanwaltschaft, sondern eins der Polizei.Dieter Winter hat geschrieben: ↑Montag 27. November 2023, 22:19 Das wird sie sicher machen, wenn sie einen flüchtenden Straftäter sucht und ich der Täterbeschreibung entspreche. Die können mich, ohne Haftbefehl, bis zu 48 Stunden festhalten.
Die Staatsanwältin hat die Freilassung aber sofort angeordnet. Noch bevor der Tatvorwurf ausgeräumt war. Gut möglich ist natürlich, dass eh nichts raus gekommen wäre. Wegen solcher "Lappalien" werden in Berlin keine Haftstrafen verhängt. Eine 78jährige zu würgen ist ja nun nicht so übel, wie das Verbrechen, den Rindfunkbeitrag nicht zu bezahlen.sünnerklaas hat geschrieben: ↑Montag 27. November 2023, 22:40 Spätestens dann muss die Polizei der Staatsanwaltschaft und dem Haftrichter Belastbares vorlegen.
Da wurde mit Sicherheit nicht genügend belastendes Material vorgelegt.Dieter Winter hat geschrieben: ↑Dienstag 28. November 2023, 05:34 Die Staatsanwältin hat die Freilassung aber sofort angeordnet. Noch bevor der Tatvorwurf ausgeräumt war.
Eine Gegenüberstellung hätte sie ja noch abwarten können.sünnerklaas hat geschrieben: ↑Dienstag 28. November 2023, 12:04 Da wurde mit Sicherheit nicht genügend belastendes Material vorgelegt.
sachte mit den Vorwürfen.Dieter Winter hat geschrieben: ↑Montag 27. November 2023, 00:53 Dringender Tatverdacht reicht erst mal. Und den wollte die Tussi nicht erkennen. Vermutlich weil die Cops keine Täterbeschreibung hatten und dann halt willkürlich den Erstbesten festnahmen, oder wie?
nicht die Richterin hat hier falsch gehandelt, sondern der Tatverdächtige, der erst eine Rentnerin würgte und am Folgetag eine Frau vergewaltigte (es gilt die Unschuldsvermutung)(1) 1 Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht.
2 Sie darf nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht.
https://dejure.org/gesetze/StPO/112.html
(2) Ein Haftgrund besteht, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen
1. festgestellt wird, daß der Beschuldigte flüchtig ist oder sich verborgen hält,
2. bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles die Gefahr besteht, daß der Beschuldigte sich dem Strafverfahren entziehen werde (Fluchtgefahr), oder
3. das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, er werde
a) Beweismittel vernichten, verändern, beiseite schaffen, unterdrücken oder fälschen oder
b) auf Mitbeschuldigte, Zeugen oder Sachverständige in unlauterer Weise einwirken oder
c) andere zu solchem Verhalten veranlassen,
und wenn deshalb die Gefahr droht, daß die Ermittlung der Wahrheit erschwert werde (Verdunkelungsgefahr).
Seidenraupe hat geschrieben: ↑Dienstag 28. November 2023, 12:39 nicht die Richterin hat hier falsch gehandelt
Wir, die wir nur ein bischen Pressemeldungen haben, können überhaupt nicht beurteilen, ob hier ein Fehler gemacht wurde oder nicht. Jura ist nicht umsonst eins der anspruchsvollsten Studienfächer überhaupt. Selbst wenn uns alle Unterlagen komplett vorliegen würden, wäre es für uns als Laien noch schwierig.Dieter Winter hat geschrieben: ↑Dienstag 28. November 2023, 12:41![]()
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Ein Richterin war m. W. gar nicht involviert.
Die Staatsanwältin verfügte sehr übereilt die Freilassung des Tatverdächtigen, nachdem ihrer Meinung nach kein dringender Tatverdacht gegeben war.
„Die Vergewaltigung hätte verhindert werden können. Wie soll man dem Opfer erklären, dass der Täter eigentlich hätte in der Haftzelle sitzen müssen?“, zitiert die „Bild“-Zeitung einen Ermittler.
wenn die BILD Rotz schreibt, heißt das noch lange nicht, dass dieser Rotz einer rechtl Überprüfung standhält.Dieter Winter hat geschrieben: ↑Dienstag 28. November 2023, 12:41![]()
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Ein Richterin war m. W. gar nicht involviert.
Die Staatsanwältin verfügte sehr übereilt die Freilassung des Tatverdächtigen, nachdem ihrer Meinung nach kein dringender Tatverdacht gegeben war.
„Die Vergewaltigung hätte verhindert werden können. Wie soll man dem Opfer erklären, dass der Täter eigentlich hätte in der Haftzelle sitzen müssen?“, zitiert die „Bild“-Zeitung einen Ermittler.
Das ist schon richtig, es zieht sich aber wie ein roter Faden durch, dass Gewalttäter bzw. solche Verdächtige sehr gerne sehr wohlwollend behandelt werden. Warum hält man so einen Tatverdächtigen nicht zumindest so lange in U-Haft, bis man weiter reichende Erkenntnisse hat? Warum lässt man polizeibekannte Leute mit einschlägigem, ellenlangem Vorstrafenregister immer wieder auf die wehrlose Bevölkerung los?
Offenbar lag gar kein Antrag auf einen (U) Haftbefehl vor. Die Staatsanwältin hob die Festnahme auf. Du schreibst hier von einer völlig anderen Sache.Seidenraupe hat geschrieben: ↑Dienstag 28. November 2023, 13:20 ganz offensichtlich lag kein Grund für eine Untersuchungshaft vor-- ein Tatverdacht allein reicht nicht.
Genau darum geht es. Die Ermittler hatten gar keine Gelegenheit Beweise zu beschaffen. Der Typ war schneller wieder auf freiem Fuß - und beging die nächste Straftat - als die Cops bis 3 zählen konnten.Tom Bombadil hat geschrieben: ↑Dienstag 28. November 2023, 13:22 Warum hält man so einen Tatverdächtigen nicht zumindest so lange in U-Haft, bis man weiter reichende Erkenntnisse hat?
Ohne Haftgrund keine U-Haft. Allein ein dringender Tatverdacht bedingt (außer in den abschliend in der StPO aufgeführten Fällen) keinen Haftgrund.Dieter Winter hat geschrieben: ↑Dienstag 28. November 2023, 13:25 Offenbar lag gar kein Antrag auf einen (U) Haftbefehl vor. Die Staatsanwältin hob die Festnahme auf. Du schreibst hier von einer völlig anderen Sache.
Es war ja noch keine U-Haft, sondern eine Festnahme. Haftantrag wurde keiner gestellt.Seidenraupe hat geschrieben: ↑Dienstag 28. November 2023, 13:41 Ohne Haftgrund keine U-Haft. Allein ein dringender Tatverdacht bedingt (außer in den abschliend in der StPO aufgeführten Fällen) keinen Haftgrund.
Klingelts jetzt? Fällt der Groschen?
In der Tat, der Filz grassiert.Dieter Winter hat geschrieben: ↑Dienstag 28. November 2023, 13:53 Da wird jede Bananenrepublik blass vor Neid...
es lagen keine Haftgründe vor.Dieter Winter hat geschrieben: ↑Dienstag 28. November 2023, 13:53 Es war ja noch keine U-Haft, sondern eine Festnahme. Haftantrag wurde keiner gestellt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Festnahme
Klingelts jetzt? Fällt der Groschen?
Offenbar lagen sie durchaus vor.
welcher Haftgrund lag vor?Dieter Winter hat geschrieben: ↑Dienstag 28. November 2023, 17:16 Offenbar lagen sie durchaus vor.
Waren aber im Zeitpunkt der Entlassung noch nicht wirklich relevant, da es sich erst um eine Festnahme und eben noch nicht um eine U Haft handelte.
Körperverletzung, evtl. Mordversuch.
Es ist ja leider nicht die Frage, ob es einen islamistischen Anschlag gibt, sondern wann und wo der verübt wird. Man kann einige vorzeitig verhindern, irgendwann kommt aber so ein A.. durch.Anschlag auf Weihnachtsmarkt in Köln geplant?Polizei nimmt zwei Terror-Verdächtige fest
Zwei jugendliche Islamisten wollten vermutlich am kommenden Freitag in Köln einen Terror-Anschlag verüben. Das Bundesamt für Verfassungsschutz erhielt Hinweise zu einem verdächtigen Telegram-Nutzer in einer Terror-Gruppe des Islamischen Staates, der dort auch ein Video veröffentlichte.
https://www.bild.de/regional/koeln/koel ... .bild.html
Vor allem sind die 15 und 16 Jahre altsunny.crockett hat geschrieben: ↑Mittwoch 29. November 2023, 17:19 Es ist ja leider nicht die Frage, ob es einen islamistischen Anschlag gibt, sondern wann und wo der verübt wird. Man kann einige vorzeitig verhindern, irgendwann kommt aber so ein A.. durch.
ab an die Wahlurne mit 16, damit verhindert man Terroranschläge aus Frust, nicht wählen zu dürfen
Berlin- Neukölln mal wieder.Ebiker hat geschrieben: ↑Dienstag 12. Dezember 2023, 17:05 Massenschlägerei in Berliner Schule, 49 Verletzte
https://www.welt.de/vermischtes/krimi ... uch.html
Wachschutz an Schulen: Man sollte sich daran gewöhnen. Gehört wahrscheinlich in ZukunftSpargeltarzan hat geschrieben: ↑Dienstag 12. Dezember 2023, 18:36 Berlin- Neukölln mal wieder.
auch Bezüglich Berliner Schulen;
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/20 ... rheit.html
Alle 12 Berliner Schulen mit Wachschutz befinden sich in Neukölln, ein Schelm wer an etwas denkt…
Sonst hat die "Welt" immer eine Bezahlschranke, aber diesmal nicht. Seltsam, seltsam...Ebiker hat geschrieben: ↑Dienstag 12. Dezember 2023, 17:05 Massenschlägerei in Berliner Schule, 49 Verletzte
https://www.welt.de/vermischtes/krimi ... uch.html
Gar nicht seltsam, "immer " stimmt einfach nicht
Sag mir, was du liest...Ebiker hat geschrieben: ↑Samstag 9. Dezember 2023, 19:16 Serienmesserstecher in Dortmund
https://www.derwesten.de/staedte/dort ... 7455.html