In diesem Forum werden Themen rund um die sozialen Sicherungsysteme diskutiert.
Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Arbeitslosengeld 2 (HartzIV), Rentenversicherung, Sozialgesetzbuch.
Dieser wird afaik auf die Rente von Geringverdienern angerechnet. Allerdings scheint es wohl so zu sein, als wären dies individuelle Zuschläge und keine pauschale Summe, die daraus entsteht.
Ja, das ist sehr individuell
Ein Art "Hochwertung" pro Jahr.
Eine "Hochwertung" gibt es ja auch schon seit über 30 Jahren für Rentenbeiträge in den neuen Bundesländern...
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
jack000 hat geschrieben: ↑Dienstag 28. November 2023, 20:36
Aber auch 330€ sind nicht wirklich prickelnd als Lohnabstandsgebot.
Tjo, rechne mal den Stundenlohn bei 169h im Monat aus, plus Pendelei, lohnt sich volle Kanne. Die 330 EUR holt sich der Maler mit einem "Auftrag" bei Freunden oder Familie pro Monat.
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sünnerklaas hat geschrieben: ↑Mittwoch 29. November 2023, 18:00
Auch Aufstocker haben z.B. Anspruch auf ein stark vergünstigtes Sozialticket. Und so manche Ausgaben können vom Einkommen abgesetzt werden.
Ein Alleinstehender der unter 1200€ verdient kann aufstocken. Abzugsfähige Ausgaben können von den 1200 abgezogen werden und führen zu weniger Lohnsteuer.
Da jedoch schon bei 1200 keine Lohnsteuern anfallen, liegt der Vorteil bei genau 0,0 €.
Ratschläge müssen ja nichts bringen, Hauptsache man erkennt den guten Willen.
jorikke hat geschrieben: ↑Samstag 2. Dezember 2023, 08:08
Ein Alleinstehender der unter 1200€ verdient kann aufstocken. Abzugsfähige Ausgaben können von den 1200 abgezogen werden und führen zu weniger Lohnsteuer.
Da jedoch schon bei 1200 keine Lohnsteuern anfallen, liegt der Vorteil bei genau 0,0 €.
Ratschläge müssen ja nichts bringen, Hauptsache man erkennt den guten Willen.
Es können bestimmte Ausgaben auch noch beim Aufstocken vom Einkommen abgesetzt werden und fallen damit nicht unter die Berechnung. Die nachgewiesenen Ausgaben werden vor der Berechnung der höhe des dem Antragsteller zustehenden Aufstockungsbetrags vom Einkommen abgezogen.
sünnerklaas hat geschrieben: ↑Samstag 2. Dezember 2023, 11:19
Es können bestimmte Ausgaben auch noch beim Aufstocken vom Einkommen abgesetzt werden und fallen damit nicht unter die Berechnung.
Die nachgewiesenen Ausgaben werden vor der Berechnung der höhe des dem Antragsteller zustehenden Aufstockungsbetrags vom Einkommen abgezogen.
Kannst du mal ein paar Beispiele für diese das Einkommen reduzierte Ausgaben nennen?
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Da gibt es eine Menge an Ausgaben, die vorab aus dem Netto-Einkommen gegen Nachweis herausgerechnet werden. Nicht nur die Kfz-Haftpflicht als gesetzliche vorgeschriebene Versicherung.
Da gibt es eine Menge an Ausgaben, die vorab aus dem Netto-Einkommen gegen Nachweis herausgerechnet werden. Nicht nur die Kfz-Haftpflicht als gesetzliche vorgeschriebene Versicherung.
Von der KFZ-Haftpflicht steht dort nix- auch von weiteren Ausgaben steht dort nix
Dort stehen Einnahmen, die Anrechnungsfrei bleiben.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden