Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

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Haegar
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Haegar »

Tom Bombadil hat geschrieben: Freitag 3. November 2023, 10:20 Wo ziehe ich etwas in den Dreck? ...
Mit Deinen nachvollgenden Sätzen, die für mich ein völliges Unverständnis einer liberalen Rechtsauffassung demonstrieren.
Dabei wurde Dir mit Zitaten des Bundesverfassungsgerichts erläutert, was zu diesem Urteil geführt hat.
Und trotzdem folgt nun ein trotziges "Aber ich will".
Dieses kann ich nur als mental bedingtem Unverständnis der Sätze unseres obersten Gerichtes auslegen.
Aber als Bayern bin ich liberal, deshalb: mach so weiter. Jeder sollte es jetzt verstehen warum...

:cool:
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Tom Bombadil
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

Und mal wieder die linke, pseudomoralinsaure Dreckschleuderei :x

Aber gut, ich war so dumm zu meinen, mit dir könnte man sich trotz unterschiedlicher Auffassungen doch nochmal sachlich diskutieren. Mea culpa, wird nicht wieder vorkommen.
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Haegar
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Haegar »

Tom Bombadil hat geschrieben: Freitag 3. November 2023, 10:44 Und mal wieder die linke, pseudomoralinsaure Dreckschleuderei :x

Aber gut, ich war so dumm zu meinen, mit dir könnte man sich trotz unterschiedlicher Auffassungen doch nochmal sachlich diskutieren. Mea culpa, wird nicht wieder vorkommen.
Du sollste mich doch langsam kennen. Ich empfinde jeden Angriff auf unsere liberale Rechtsordnung immer als eine Gefahr der Aufgabe von mit viel Blut bezahlten Freiheiten an und werde dann gerne persönlich, weil ich bei allem Verständnis, sowas intelektuell (noch?) nicht nach vollziehen kann. Da bin ich wohl emitional, selbst (noch?) nicht soweit, um souverän weiter antworten zu können, weil ich mir oft denke, dass die Sätze des BVerfG doch ausreichen sollten, Verständnis zu erwecken. Vielleicht kommt es bei mir noch mit der Zeit dazu, es gelassener zu sehen.

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Tom Bombadil
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

Haegar hat geschrieben: Freitag 3. November 2023, 11:18Du sollste mich doch langsam kennen.
Das war jetzt der Tropfen, der das Fass zum überlaufen brachte. Du wanderst jetzt auf die ignore-Liste, damit verschwende ich keine Zeit mehr mit dir und deinen linken Dreckschleudereien.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Haegar »

Tom Bombadil hat geschrieben: Freitag 3. November 2023, 11:51 ... linken Dreckschleudereien.
"Interessante" Auslegung einer Entscheidung des BVerfG, der man nicht so folgen kann.

:cool:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Hans Huckebein »

Tom Bombadil hat geschrieben: Freitag 3. November 2023, 10:20 [...]Ein Rechtssystem, das den Täter in Watte packt ist für mich nicht liberal, sondern zeigt gut die Diskrepanz zwischen Recht und Gerechtigkeit auf.[...]
Das Einhalten rechtsstaatlicher Standards stellt m.E. keine "Kuscheljustiz" dar.
Tom Bombadil hat geschrieben: Freitag 3. November 2023, 10:20 Und wenn dann neue Beweise auftauchen, die einem mutmaßlichen Täter die Tat nachweisen können, dann muss man das auch in Betracht ziehen, auch wenn man den armen mutmaßlichen Täter erneut "belastet".
[...]
Nein.
Und das ist gut so. Bei Kapitalverbrechen tritt die Verjährung erst spät (z.B. Totschlag nach 20 Jahren) oder auch gar nicht ein (bei Mord).
DIe Staatsanwaltschaft hat also Zeit, sorgfältig zu ermitteln. Sie muß grundsätzlich abwägen, ob eine Verurteilung wahrscheinlich ist und sollte nur dann Anklage erheben. Sowohl, um mit ihren eigenen Ressourcen schonend umzugehen, als auch, weil ein rechtskräftiges Urteil in der Sache eine erneute Strafverfolgung in derselben Sache grundsätzlich ausschließt. In einem Rechtsstaat muß der Bürger auf die abschließende Wirkung rechtskräftig ergangener Urteile vertrauen können. Ausnahmen gab es schon vor der Novelle, etwa in dem Fall, daß Richter, Zeugen oder Gutachter bestochen waren. Das erscheint durchaus logisch.
Tom Bombadil hat geschrieben: Freitag 3. November 2023, 10:20 Jemand, der keine Straftaten begeht, hat in D nur sehr wenig zu befürchten, selbst mehrfach vorbestrafte Intensivtäter kommen oft nochmals mit einer Bewährungsstrafe davon, deswegen gibt es ja diesen Strang. Von einer Willkürjustiz, die mit diesem Zitat angedeutet wird, sind wir meilenweit entfernt, auch dann, wenn ein Prozess neu aufgerollt wird, weil neue, starke Beweise auftauchen.
Das wäre schön.
Mal ein politisches Gegenbeispiel: Wir erinnern uns an den früheren Bundespräsidenten Wulff. Dieser trat im Rahmen der sogenannten Wulff-Affäre 2012 zurück. Nach gut einem Jahr Ermittlungen erhob dann 2013 die Staatsanwaltschaft Hannover Anklage wegen Bestechlichkeit. Der Richter regte dann im Dezember 2013 an, das Verfahren einzustellen (siehe z.B. hier), nachdem die Staatsanwaltschaft bis dato keine Belege über strafrechtliche relevante Taten beigebracht hatte. Im Februar 2014 wurde Wulff freigeprochen. Die Staatsanwaltschaft kündigte umgehend Revision an, die sie anschließend zurückzog.
Man mag von Wulff als Bundespräsident halten, was man will (ich fand ihn eher schwach), aber der Verdacht drängt sich doch auf, daß die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft hier zumindest auch aus rein politischen Motiven vorging.
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Bogdan
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bogdan »

Hans Huckebein hat geschrieben: Freitag 3. November 2023, 20:07 Das Einhalten rechtsstaatlicher Standards stellt m.E. keine "Kuscheljustiz" dar.
(Fullquote)

Ich stimme Ihren Ausführungen zu. Genau wie es beschrieben haben, macht einen Rechtsstaat aus.
Eine persönlich-abwertende Bemerkung gegenüber einem anderen User
zeigt die Unfähigkeit, einen sachlichen Disput zu führen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Haegar »

Bogdan hat geschrieben: Samstag 4. November 2023, 17:34 Ich stimme Ihren Ausführungen zu. Genau wie es beschrieben haben, macht einen Rechtsstaat aus.
Und damit haben einige hier ihre "Probleme", sie mögen es aber nicht darauf hingewiesen zu werden... :cool:
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Tom Bombadil
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

Hans Huckebein hat geschrieben: Freitag 3. November 2023, 20:07Das Einhalten rechtsstaatlicher Standards stellt m.E. keine "Kuscheljustiz" dar.
Die hier dokumentierten Kuscheljustiz-Urteile am untersten Ende des Strafmaßes aber :cool:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Haegar »

Tom Bombadil hat geschrieben: Montag 13. November 2023, 16:44 Die hier dokumentierten Kuscheljustiz-Urteile am untersten Ende des Strafmaßes aber :cool:
Oder das, was hier die juristische Laienwelt uns einzureden versucht....natürlich nicht, wie der Titel besagt, als Verunglimpfung der Justiz gedacht...oder so... :cool:
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Dieter Winter
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dieter Winter »

Eigentlich eine Unverschämtheit von dem Weib, eine solche Lappalie, wie eine Massenvergewaltigung, überhaupt anzuzeigen. War doch selbst schuld, mit ihren 1,6 Promille.
https://www.focus.de/panorama/welt/neun ... 68722.html
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firlefanz11
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Dieter Winter hat geschrieben: Dienstag 28. November 2023, 14:46 Eigentlich eine Unverschämtheit von dem Weib, eine solche Lappalie, wie eine Massenvergewaltigung, überhaupt anzuzeigen. War doch selbst schuld, mit ihren 1,6 Promille.
https://www.focus.de/panorama/welt/neun ... 68722.html
Die Jugendstrafen von ein bis zwei Jahren für acht Angeklagte wurden zur Bewährung oder der sogenannten Vorbewährung ausgesetzt.
...
Das Gericht entsprach im Wesentlichen der Strafforderung der Staatsanwaltschaft.
WTF?! Wie kann man für sowas so läppische Strafen fordern bzw. aussprechen?! :mad2:
Die insgesamt 20 Verteidiger hatten für alle Angeklagten Freispruch gefordert.
Und WO zum Geier hat jeder einzelen von diesen Flachwichsern gleich ZWEI Anwälte her?! :s
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Dieter Winter
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dieter Winter »

firlefanz11 hat geschrieben: Dienstag 28. November 2023, 15:19 WTF?! Wie kann man für sowas so läppische Strafen fordern bzw. aussprechen?! :mad2:
Tja, das ist dann wohl die viel beschworene "ganze Härte des Gesetzes".
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Vor allem stellt sich immer die Frage, wie sich so eine Gruppe überhaupt zusammenfinden kann.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von busse »

firlefanz11 hat geschrieben: Dienstag 28. November 2023, 15:19 WTF?! Wie kann man für sowas so läppische Strafen fordern bzw. aussprechen?! :mad2:


Und WO zum Geier hat jeder einzelen von diesen Flachwichsern gleich ZWEI Anwälte her?! :s
Dreimal darfst du raten....
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

busse hat geschrieben: Dienstag 28. November 2023, 15:50 Dreimal darfst du raten....
busse
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

firlefanz11 hat geschrieben: Dienstag 28. November 2023, 15:19 WTF?! Wie kann man für sowas so läppische Strafen fordern bzw. aussprechen?! :mad2:


Und WO zum Geier hat jeder einzelen von diesen Flachwichsern gleich ZWEI Anwälte her?! :s
Hatte das Opfer, falls man die kleine Schlampe so nennen darf, auch mehrere Anwälte?

Gibt auch hier genug User, die zufrieden sind über Bewährung, und sollte es das eigene Kind erwischt haben. Ich kotze wieder mal. Bewährung ist keine Strafe, es ist das Knuffen mit weichen Kissen wie bei Monty Pythons holy inquisition.
Die Jungs lernen, dass es nicht soooo schlimm ist, Frauen so zu behandeln. Die Weiber sollen sich mal nicht so anstellen, wer saufen kann, der kann sich auch ordentlich durchnehmen lassen. :dead:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Billie Holiday hat geschrieben: Dienstag 28. November 2023, 21:19 Die Jungs lernen, dass es nicht soooo schlimm ist, Frauen so zu behandeln. Die Weiber sollen sich mal nicht so anstellen, wer saufen kann, der kann sich auch ordentlich durchnehmen lassen. :dead:
Zumal dem die Botschaft klipp und klar nach außen zu den "anderen Jungs" verbreitet wird, das mit wirklichen Konsequenzen nicht zu rechnen ist und so sich die nächsten formieren.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ebiker »

jack000 hat geschrieben: Dienstag 28. November 2023, 15:41 Vor allem stellt sich immer die Frage, wie sich so eine Gruppe überhaupt zusammenfinden kann.
Das ist doch ganz einfach
Gruppenvergewaltigung im Stadtpark: Psychiaterin erklärt die Dynamik
Vier der Angeklagten sind nach Angaben des Senats Deutsche. Die anderen Männer haben armenische, afghanische, kuwaitische und montenegrinische Staatsangehörigkeiten, bei zwei Beschuldigten sollte die Nationalität vom Gericht geklärt werden. Sechs von ihnen wurden laut „Spiegel“ in Hamburg geboren, die Anderen kamen in Polen, Ägypten, Libyen, Kuwait und dem Iran zur Welt. Ihre eigene Migrationserfahrung könne eine Rolle bei der Gruppenvergewaltigung gespielt haben, sagte die Psychiaterin Nahlah Saimeh dem Nachrichtenmagazin.

Die Herkunft sei dann wichtig zu betrachten, wenn sie die Täter an den Rand der Gesellschaft drückt und eine soziale Integration nicht möglich ist. Das könne durch Schwierigkeiten mit der Sprache, Arbeitslosigkeit oder Probleme mit der Wohnsituation passieren, gepaart mit einem „Gefühlsmix aus Wut, Trauer, Ohnmacht, Depression, Größenfantasien als Kompensationsversuch, das eigene Elend zu bewältigen, und Suchtmittel-Konsum“, erklärte Saimeh. „Ungeordnete, unvorbereitete Migrationserfahrungen und sozio-kulturelle Obdachlosigkeit steigern das Risiko für Suchterkrankungen und auch für Psychosen“. Zugleich steige auch das Risiko, kriminell zu werden.

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Sex könne laut der Psychiaterin als „Mittel dienen, Frust und Wut abzulassen“. Er wirke in einer Gruppe, die das gleiche Schicksal hat, identitätsstiftend und stärke das Gruppengefühl. Zwar galten die Angeklagten weder als Intensivtäter, noch waren sie vorbestraft, wohl aber waren drei von ihnen wegen ihrer Neigung zur Gewalttätigkeit aufgefallen.
da muss man doch Verständnis haben

https://www.mopo.de/hamburg/gruppenver ... spielt/
Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand behalten W.U.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Ebiker hat geschrieben: Mittwoch 29. November 2023, 16:55 Das ist doch ganz einfach



da muss man doch Verständnis haben

https://www.mopo.de/hamburg/gruppenver ... spielt/
Interessanter Übereifer, die Jungs zu entschuldigen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Ebiker hat geschrieben: Mittwoch 29. November 2023, 16:55 Das ist doch ganz einfach



da muss man doch Verständnis haben

https://www.mopo.de/hamburg/gruppenver ... spielt/
Ach so, deswegen :eek: Na da haben wir also mal wieder Fehler bei der Integration gemacht :?

Btw:
Vier der Angeklagten sind nach Angaben des Senats Deutsche.
=> Deutsche Staatsbürger!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Dieter Winter hat geschrieben: Dienstag 28. November 2023, 14:46 Eigentlich eine Unverschämtheit von dem Weib, eine solche Lappalie, wie eine Massenvergewaltigung, überhaupt anzuzeigen. War doch selbst schuld, mit ihren 1,6 Promille.
https://www.focus.de/panorama/welt/neun ... 68722.html
So ganz ohne Folgen bleibt es wohl nicht:
Nach Stadtpark-Urteilen: Internet-Mob jagt Richterin

Nach den Urteilen im sogenannten „Stadtpark“-Verfahren erlebt die Vorsitzende der Jugendkammer, Anne Meier-Göring, einen Shitstorm. Nach der Gruppenvergewaltigung einer 15-Jährigen wurden acht zur Tatzeit minderjährige oder heranwachsende Angeklagte zur Bewährung, einer zu einer Haftstrafe verurteilt. Nun tobt ein Online-Mob mit rassistischen Beschimpfungen, Vergewaltigungsphantasien und Morddrohungen gegen die erfahrene Richterin durch das Netz. Der Hamburgische Richterverein stellt sich mit klaren Worten vor die Kollegin und spricht angesichts der Hetze von einem „Angriff auf den Rechtsstaat“.
https://www.mopo.de/hamburg/nach-stadtp ... richterin/
Natürlich sind solche Drohungen gegenüber einer Richterin nicht i.O. Es zeit aber, dass man in Deutschland mit solchen Urteilen nicht mehr einverstanden ist.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Haegar »

jack000 hat geschrieben: Mittwoch 29. November 2023, 20:30 So ganz ohne Folgen bleibt es wohl nicht:

https://www.mopo.de/hamburg/nach-stadtp ... richterin/
Natürlich sind solche Drohungen gegenüber einer Richterin nicht i.O. Es zeit aber, dass man in Deutschland mit solchen Urteilen nicht mehr einverstanden ist.
Man zeigt, dass man mit etwas "nicht mehr einverstanden" ist, in dem man solche Drohungen, die auch Straftaten sind, ausspricht ? "Interessante" Auslegung von Straftaten bei Dir...
Gleich eine Entschuldigung beifügen. :mad2:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dieter Winter »

Haegar hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 10:23 "Interessante" Auslegung von Straftaten bei Dir...
Die Richterin ist insofern kein unbeschriebenes Blatt.
https://taz.de/Freisprueche-in-Silveste ... /!5351047/
Auch ist für viele Menschen wohl ein solches Rechtsverständnis nicht ganz nachvollziehbar:
In seiner Pressemitteilung erklärt das Landgericht: „Die Länge der Jugendstrafen orientiert sich nach dem Jugendstrafrecht am erzieherischen Bedarf der einzelnen Angeklagten, während Gesichtspunkte wie Vergeltung und Generalprävention keine Rolle spielen dürfen.“
Sprich: Die Verhinderung von Gewaltverbrechen ist keinsfalls Aufgabe der Rechtsprechung. Wirklich ein sehr interessanter Ansatz...
https://www.emma.de/artikel/empoerung-u ... eil-340725
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Haegar hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 10:23 Man zeigt, dass man mit etwas "nicht mehr einverstanden" ist, in dem man solche Drohungen, die auch Straftaten sind, ausspricht ? "Interessante" Auslegung von Straftaten bei Dir...
Gleich eine Entschuldigung beifügen. :mad2:
Sowas sorgt bei dir für deutlich mehr Unmut als jede Gruppenvergewaltigung, gell. :cool:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Haegar »

Dieter Winter hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 10:37 Die Richterin ist insofern kein unbeschriebenes Blatt.
https://taz.de/Freisprueche-in-Silveste ... /!5351047/
Weil sie ihre Arbeit als Richterin macht, "darf" man sie bedrohen ? Weil sie kein "unbeschriebenes Blatt" ist ?
Was Du mit unbeschriebenen Blatt und dem Artikel versuchst zu suggerieren wird niemanden klar. Sie macht ihren Job.
Dieter Winter hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 10:37 Auch ist für viele Menschen wohl ein solches Rechtsverständnis nicht ganz nachvollziehbar:
In seiner Pressemitteilung erklärt das Landgericht: „Die Länge der Jugendstrafen orientiert sich nach dem Jugendstrafrecht am erzieherischen Bedarf der einzelnen Angeklagten, während Gesichtspunkte wie Vergeltung und Generalprävention keine Rolle spielen dürfen.“
Sprich: Die Verhinderung von Gewaltverbrechen ist keinsfalls Aufgabe der Rechtsprechung. Wirklich ein sehr interessanter Ansatz...
https://www.emma.de/artikel/empoerung-u ... eil-340725
Ja, es ist wirklich "schwer" für Nichtjuristen zu verstehen, dass das Jugendstrafrecht bei Jugendlichen und Heranwachsenden einen anderen Ansatz verfolgt, als bei Erwachsenen.

https://www.juraforum.de/gesetze/jgg/2- ... trafrechts

https://www.uni-potsdam.de/de/rechtskun ... strafrecht

Deine Interpretation ist für mich nicht nachvollziehbar, aber auch eine Meinung. Der Emma-Artikel erklärt es auch nicht schlüssig, warum Du zu diesem (Quatsch-)Schluss kommst. Der macht Emma--Sachen (siehe Kachelmann).
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Haegar »

Billie Holiday hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 11:03 Sowas sorgt bei dir für deutlich mehr Unmut als jede Gruppenvergewaltigung, gell. :cool:
Dich sorgen Drohungen gegenüber einer Richterin nicht ?
Die "Entschuldigung" dieser Straftaten durch einen User, der sonst vorgibt "besorgt" über Straftaten zu sein, lassen Dich unbeeindruckt ?
Nimmst Du Straftaten doch nicht so ernst ?
:mad:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dieter Winter »

Billie Holiday hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 11:03 Sowas sorgt bei dir für deutlich mehr Unmut als jede Gruppenvergewaltigung, gell. :cool:
Nicht die Ausführung ist übel, sondern die Drohung....
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dieter Winter »

Haegar hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 11:18 Ja, es ist wirklich "schwer" für Nichtjuristen zu verstehen, dass das Jugendstrafrecht bei Jugendlichen und Heranwachsenden einen anderen Ansatz verfolgt, als bei Erwachsenen.
Ja, denn es spielt für nicht juristisch völlig verbl...endete Normalbürger keine Rolle, ob ein 20jähriger "Jugendlicher" vergewaltigt, oder ob der liebe Bub schon 23 Jahre alt ist. Wer alt genug ist solche Verbrechen zu begehen, ist auch alt genug, um dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Punkt!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Haegar »

Zu dem Urteil der Vergewaltigung noch:

https://www.faz.net/aktuell/gesellschaf ... 48194.html

"Laut der Richterin hätten die Täter vor der Reform des Sexualstrafrechts 2016, bei der die Rechte der Opfer gestärkt worden waren, alle freigesprochen werden müssen. Seit der Reform aber handelt es sich nicht mehr nur dann um eine Vergewaltigung, wenn der Täter mit Gewalt vorgeht oder das Opfer bedroht. In dem Hamburger Fall hatte das Gericht nun die Urteile mehrfach damit begründet, dass die Angeklagten „der Vergewaltigung unter Ausnutzung einer hilflosen Lage“ schuldig gesprochen wurden."
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dieter Winter »

Haegar hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 11:18 Was Du mit unbeschriebenen Blatt und dem Artikel versuchst zu suggerieren wird niemanden klar. Sie macht ihren Job.
Genau das macht sie nicht. Sie spricht Recht nach ihrer persönlichen, kruden Vergebungsauffassung indem sie den Täterschutz vor den Opferschutz stellt. Mit "im Namen des Volkes" hat das nichts zu tun.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dieter Winter »

Haegar hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 11:30
"Laut der Richterin hätten die Täter vor der Reform des Sexualstrafrechts 2016, bei der die Rechte der Opfer gestärkt worden waren, alle freigesprochen werden müssen.
Daran wir ersichtlich, wie die Dame tickt.
Offenbar denkt sie wie ein SozPäd....
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Haegar »

Dieter Winter hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 11:23 Nicht die Ausführung ist übel, sondern die Drohung....
Welche Ausführung Du meinst, solltest Du klar stellen, aber die Bedrohung der Richterin ist ein Straftat.

https://dejure.org/gesetze/StGB/241.html

Ist Dir das egal ?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Haegar »

Dieter Winter hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 11:31 Genau das macht sie nicht. Sie spricht Recht nach ihrer persönlichen, kruden Vergebungsauffassung indem sie den Täterschutz vor den Opferschutz stellt. Mit "im Namen des Volkes" hat das nichts zu tun.
Im Strafverfahren steht rechtshistorisch der Täter im Mittelpunkt, falls Dir das neu sein sollte.
Und wie Du darauf kommst, dass die Richterin bei der Auslegung des Gesetzes zu einer "kruden" Vergebungsauffassung" kommt, hast Du bisher in keinem Satz schlüssig dargelegt.
Möglicherweise ist Deine Auslegung des Jugendstrafrechts von einem "kruden Vergeltungstrieb" begründet ?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Haegar »

Dieter Winter hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 11:32 Daran wir ersichtlich, wie die Dame tickt.
Offenbar denkt sie wie ein SozPäd....
Weil sie die Täter verurteilt hat, die ohne Verschärfung 2016 freigesprochen wären, zeigt für Dich, dass sie wie "ein SozPäd" denkt ?
Mit Textverständnis ist es bei Dir jetzt "interessant".
Vielleicht nochmal den Ansatz des "Nachdenken vor Schreiben" probieren...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

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Haegar hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 11:32 Welche Ausführung Du meinst, solltest Du klar stellen, aber die Bedrohung der Richterin ist ein Straftat.
Wird aus dem Kontext klar. Sollte so ein Möchtegernjurist eigentlich kognitiv erfassen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dieter Winter »

Haegar hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 11:37 Möglicherweise ist Deine Auslegung des Jugendstrafrechts von einem "kruden Vergeltungstrieb" begründet ?
Der Name Strafrecht lässt nun mal die Vermutung zu, dass dies auch zur Bestrafung der Täter dient.... Dies wird offenbar verneint. Es gehe um "Erziehung" - und zwar ausschließlich. Prävention und Abschreckung dürfen ja , lt. Pressemitteilung, kein Rolle spielen. Sicher mit ein Grund, warum derartige Straftaten sprunghaft angestiegen sind: Die erste Massenvergewaltigung bleibt - jedenfalls de facto - straffrei.
Haegar
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Haegar »

Dieter Winter hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 11:28 Ja, denn es spielt für nicht juristisch völlig verbl...endete Normalbürger keine Rolle, ob ein 20jähriger "Jugendlicher" vergewaltigt, oder ob der liebe Bub schon 23 Jahre alt ist. Wer alt genug ist solche Verbrechen zu begehen, ist auch alt genug, um dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Punkt!
Punkt. Deutliche Ansage eines "verbl...endete Normalbürger"s (was auch immer das sein soll) zu etwas, was er nicht verstehen kann. Punkt.
Ich bin völlig "überzeugt", dass wir in der Rechtssprechung diese Meinung aufnehmen sollten, oder so... :cool:
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Dieter Winter
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dieter Winter »

Haegar hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 11:41 Weil sie die Täter verurteilt hat, die ohne Verschärfung 2016 freigesprochen wären, zeigt für Dich, dass sie wie "ein SozPäd" denkt ?
Nö. Sondern weil sie ganz offensichtlich bedauert, dass ihr der Weg des Freispruches nicht mehr offen stand.
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Dieter Winter
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dieter Winter »

Haegar hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 11:47 Punkt.
Mehr ist dazu einfach nicht zu sagen.
Wer alt genug ist zu vergewaltigen, ist auch alt genug um dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden!
Welchen Teil verstehst Du Möchtegernjurist nicht? :cool:

dass Du nicht weißt, was ein Normalbürger ist, glaube ich Dir. :D
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Haegar »

Dieter Winter hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 11:46 Der Name Strafrecht lässt nun mal die Vermutung zu, dass dies auch zur Bestrafung der Täter dient.... Dies wird offenbar verneint. Es gehe um "Erziehung" - und zwar ausschließlich. Prävention und Abschreckung dürfen ja , lt. Pressemitteilung, kein Rolle spielen. Sicher mit ein Grund, warum derartige Straftaten sprunghaft angestiegen sind: Die erste Massenvergewaltigung bleibt - jedenfalls de facto - straffrei.
Erstmal Jugendstrafrecht unterscheidet sich bewußt vom "Erwachsenen" Strafrecht.

Zur "Prävention und Abschreckung" im Strafrecht:

https://www.uni-potsdam.de/de/rechtskun ... cktheorien

"Heute vorherrschend ist die Vereinigungstheorie, die neben dem Vergeltungsaspekt, general- und spezialpräventive Aspekte enthält. Die Theorie stellt ein ausgewogenes Verhältnis zwischen absoluten und relativen Straftheorien dar.
Bei der Strafzweckfrage geht es zumindest mittelbar um die Verwirklichung der Gerechtigkeit. Wird dies als zweckhafte Begründung für die Auferlegung einer Strafe gewertet, müssen die Tat und der Täter sowie die Gesellschaft und das Opfer in die Überlegungen zur Festlegung einer Strafe einbezogen werden. So soll sowohl ein Vergeltungsaspekt der Strafe als auch ein Täter- und Gesellschaftsbezug verwirklicht werden."
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Haegar »

Dieter Winter hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 11:47 Nö. Sondern weil sie ganz offensichtlich bedauert, dass ihr der Weg des Freispruches nicht mehr offen stand.
Hast Du irgendeinen Hinweis den Du uns hier geben kannst, wie Du zu dieser "Weisheit" gelangt bist ?
Immer dabei im Blick behalten, dass wegen solcher "Weisheiten" die Richterin bedroht wurde...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Schnitter »

jack000 hat geschrieben: Mittwoch 29. November 2023, 20:30 Natürlich sind solche Drohungen gegenüber einer Richterin nicht i.O. Es zeit aber, dass man in Deutschland mit solchen Urteilen nicht mehr einverstanden ist.
Asoziale Internet-Hater sind nicht "man".
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Haegar hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 11:21 Dich sorgen Drohungen gegenüber einer Richterin nicht ?
Die "Entschuldigung" dieser Straftaten durch einen User, der sonst vorgibt "besorgt" über Straftaten zu sein, lassen Dich unbeeindruckt ?
Nimmst Du Straftaten doch nicht so ernst ?
:mad:
Ich nehme es ernst, dass in diesem Land Mädchen straffrei gruppenvergewaltigt werden können, ohne nennenswerte Folgen für Täter. Bewährung für schlimmste Körperverletzung, meine Fresse.

Oooh, da hat jemand gedroht. Bevor ich mich bedrohen lasse, lasse ich mich doch lieber gruppenvergewaltigen. :dead:

Dem linken, täterfreundlichen Pack ist jeder Kompass verloren gegangen.
„Wer mich beleidigt, bestimme ich.“ (Klaus Kinski)

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Dieter Winter
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dieter Winter »

Haegar hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 11:56 "Heute vorherrschend ist die Vereinigungstheorie, die neben dem Vergeltungsaspekt, general- und spezialpräventive Aspekte enthält. Die Theorie stellt ein ausgewogenes Verhältnis zwischen absoluten und relativen Straftheorien dar.
Bei der Strafzweckfrage geht es zumindest mittelbar um die Verwirklichung der Gerechtigkeit. Wird dies als zweckhafte Begründung für die Auferlegung einer Strafe gewertet, müssen die Tat und der Täter sowie die Gesellschaft und das Opfer in die Überlegungen zur Festlegung einer Strafe einbezogen werden. So soll sowohl ein Vergeltungsaspekt der Strafe als auch ein Täter- und Gesellschaftsbezug verwirklicht werden."
Es ist erstens eben eine Theorie und die Richterin ignoriert dabei nun mal den letzten Satz. § 177 gilt erst mal. Sie bleibt gem. Abs. 6 Ziff. 2 am alleruntersten Ende, damit das Ding, unter Anwendung der Bewährungsgrenz gem. § 56(2) ebben nicht zur Strafe wird. Weiters ignoriert sie geflissentlich den 1. Absatz: wenn zu erwarten ist, daß der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird. Einige der Kandidaten hatten zwischen der Massenvergewaltigung und dem Urteil weitere, wenn auch weniger gravierende, Straftaten begangen.

Letztendlich sind solche Urteile eine Aufforderung, es doch mal mit einer Vergewaltigung zu probieren.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dieter Winter »

Haegar hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 11:58 Hast Du irgendeinen Hinweis den Du uns hier geben kannst, wie Du zu dieser "Weisheit" gelangt bist ?
Die Erwähnung des Rechtsstandes 2016 reicht Dir nicht?
Warum, wenn nicht aus dem genannten Grund, sollte sie das denn tun?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Haegar »

Dieter Winter hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 11:49 Mehr ist dazu einfach nicht zu sagen.
Wer alt genug ist zu vergewaltigen, ist auch alt genug um dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden!
...

dass Du nicht weißt, was ein Normalbürger ist, glaube ich Dir. :D
Du drückst Deine Meinung klar genug aus. Das steht jedem frei. Wie ich diese Meinung bewerte steht mir auch frei:

Zum Glück für unsere Gesellschaft bildet Deine Meinung in der realen Welt des Jugendstrafrechts keine Rolle mehr. Das sollte auch so bleiben.

Was ein "Normalbürger" ist, kannst Du selbst nicht mal erklären... versuche es doch mal.

Normal ist es jedenfalls nicht eine Richterin zu bedrohen. Noch es zu versuchen mit "normal" zu erklären.
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Dieter Winter
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dieter Winter »

Billie Holiday hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 12:02 Ich nehme es ernst, dass in diesem Land Mädchen straffrei gruppenvergewaltigt werden können, ohne nennenswerte Folgen für Täter. Bewährung für schlimmste Körperverletzung, meine Fresse.
Ein schöner Teil des StGB stammt aus dem 19. Jahrhundert. Damals zählten Vergewaltigungen noch zu Kavaliersdelikten, jedenfalls wenn der Herr Graf oder Ökonomierat über die Magd herfiel.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Haegar »

Billie Holiday hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 12:02 Ich nehme es ernst, dass in diesem Land Mädchen straffrei gruppenvergewaltigt werden können, ohne nennenswerte Folgen für Täter. Bewährung für schlimmste Körperverletzung, meine Fresse.

Oooh, da hat jemand gedroht. Bevor ich mich bedrohen lasse, lasse ich mich doch lieber gruppenvergewaltigen. :dead:

Dem linken, täterfreundlichen Pack ist jeder Kompass verloren gegangen.
"Straffrei" ?

Wenn einer fahrlässig totgefahren wird, gibt es auch Bewährung. "Meine Fresse" habe ich bisher von Dir dazu nichts gelesen. Vielleicht habe ich es auch überlesen ?

Welche sexuellen Obsessionen Du ausleben willst, ist hier aber wirklich nicht relevant. :D

Wie kommst Du bei der Bedrohung einer Richterin zu "linken, täterfreundlich" solltest Du uns jetzt mal erklären. Scheint hier irgendwie auch eine Obsession zu sein. Ausgelöst durch was ?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dieter Winter »

Haegar hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 12:06 Was ein "Normalbürger" ist, kannst Du selbst nicht mal erklären... versuche es doch mal.
Jeder Mensch mit einem gesunden Rechtsempfinden.
Dazu zählen weder Juristen noch Politiker.
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