harry52 hat geschrieben: ↑Sonntag 8. Oktober 2023, 11:32
Wie gesagt, gibt es bereits massenhaft Verbote (tausende).
Also sind diese Aussagen kompletter Unsinn. Selbstverständlich retten viele dieser Verbote auch Menschenleben. Denk mal an die Verbote im Straßenverkehr und die Verbote bzgl. Jugendschutz.
Den Unsinn redest DU, weil du normative Regeln, die auf intersubjektivem Konsens für das
gesellschaftliche Zusammenleben/Interagieren beruhen, mit Verboten und Bevormundung gleichsetzt.
Während die normativen Regeln die Freiheit und Sicherheit des Einzelnen garantieren, werden inidividuelle Freiehitsrechte durch Verbote und Bevormundung eingeschränkt, weil sie eben NICHT auf intersubjektivem Konsens beruhen.
harry52 hat geschrieben: ↑Sonntag 8. Oktober 2023, 11:32Es ging ja u.a. ums Essen und
Auch da redest Du Unsinn.
"Man solle sich nicht in das Essen anderer einmischen. Das ist Privatsache.". Das ist doch auch Quatsch. Ich hatte Beispiele von bereits bestehenden Essens(Handels)verbote genannt, wie Schildkrötensuppe, Schimpansenfleisch, Getränke und Nahrung vermischt mit Alkohol an Minderjährige...
Und wieder vergleichst du Äppel mit Birnen!
Das Handelverbot bstimmter Tierarten resultiert aus dem ARTENSCHUTZ und hat mit Essensverboten nichts, aber auch gar nichts zu tun.
Ganz nebenbei: der Kauf und Verzehr von Schildkrötensuppe ist NICHT verboten! Auch das Essen von Schildkröten ist NICHT verboten. Bei anderen Arten ist der Verzehr auch nicht verboten.
Die Privatsphäre ist der nichtöffentliche Raum eines Menschen, in dem er seine Persönlichkeit und Individualität auslebt und entfaltet und Grundbedürfnisse wie Sexualität, Reinigung und Entleerung befriedigt (Intimsphäre). Das Recht auf Privatsphäre ist ein Menschenrecht und vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgedeckt.
Zu diesem
nichtöffentlichen Raum eines Menschen gehört auch die ganz individuelle Ernährung des Menschen/JEDES Menschen.
Wer in diesen
nichtöffentlichen Raum mittels Verboten und/oder Bevormundung eindringt verstößt gegen Art.1 und 2 des Grundgesetz, weil:
Grundgedanke ist, dass es den Menschen möglich sein soll, einen persönlichen Bereich zu besitzen, in dem er sich frei und ungezwungen verhalten kann, ohne dass er befürchten muss, dass Dritte ihn beobachten oder abhören können.
Konkret definiert wird dieser Schutzbereich durch Art. 13 GG („Unverletzlichkeit der Wohnung“) sowie Art. 10 GG („Post- und Fernmeldegeheimnis“).
Indem du die Missachtung der Privatsphäre/Privatangelegenheiten des Menschen/JEDES Menschen gutheißt, bewegst du dich außerhalb des Grundgesetzes und beweist damit deine Demokratiefeindlichkeit bzw dein sehr defizitäres Demokratieverständnis!
harry52 hat geschrieben: ↑Sonntag 8. Oktober 2023, 11:32
Jetzt gibt es sogar einen Bürgerrat,
der sich mit dem Thema Essen beschäftigt. Ich wusste nicht einmal, dass sowas geplant war, aber freut mich sehr, denn das zeigt ja, dass das Essen sehr wohl diskutiert werden darf.
Ja, den gibt es - leider und leider ist damit auch ein erster Schritt zur Aushebelung des Schutzes der Privatspäre und damit auch ein Verstoß des Grundgesetzes getan.
Dass du das befürwortest, zeigt nur, wie wenig du von den Grundrechten und unserer FDGO hälst - nämlich gar nichts.
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.
Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen