Hier findet man den nun verabschiedeten Entwurf der Kindergrundsicherung:
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/231 ... t-data.pdf
Ich habe einiges nachgeschlagen und auch den Gesetzestext gelesen - bin in einigen Punkten aber noch nicht wirklich klar.
Ist es richtig, dass mit der Einführung der Kindergrundsicherung der Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer entfällt?
Wenn ja - wäre dies gleichbedeutend mit einer Steuererhöhung für Singles mit einem Kind und einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 40.000€ im Jahr, bzw. mit Splittingtarif oberhalb von ca. 82.000€ zu versteuerndem Einkommen. Bei mehr Kindern verschiebt sich die Grenze, ab der es zu einer Steuererhöhung käme - die Steuererhöhung wäre dann je Kind bei bis zu 260€ im Jahr.....
Ich will das gar nicht bewerten - mir ist nur im derzeitigen Entwurf nicht hinreichend klar, ob dies so ist, oder ob der Freibetrag im Steuerrecht doch bleibt.
Und wie sieht es aus mit dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildungsbedarf - entfällt der im Steuerrecht, weil es bei der Kindergrundsicherung entsprechend mit berücksichtig ist? Und wäre das nicht eine weitere Steuererhöhung für Besserverdienende?
Leider finde ich zu speziell der Thematik wie es sich mit den Freibeträgen zukünftig verhält nichts richtiges im Netz - in älteren Beiträgen zur damals noch geplanten Kindergrundsicherung wurde davon gesprochen, dass mit der Kindergrundsicherung die Freibeträge entfallen....im aktuellen Gesetzestext geht es für mich nicht so eindeutig hervor....
Ist hier jemand, der diesen Aspekt genau genug kennt, um das korrekt einzuschätzen?