Kontrolle des Lieferkettengesetzes
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Kontrolle des Lieferkettengesetzes
Eigentlich sollte doch für die Einhaltung des Lieferkettengesetzes grundsätzlich der Zoll verantwortlich sein, denn schließlich können alle Importe nach Deutschland vom Zoll kontrolliert werden (bis zum Schengener Abkommen war das grundsätzlich so). Wieso soll das plötzlich anders sein? Warum soll dies eine Angelegenheit der Industrie sein? Warum wird nicht grundsätzlich bei gewerblichen Importen kontrolliert, ob die eingeführten Waren deutschen Vorschriften entsprechen?
Re: Kontrolle des Lieferkettengesetzes
Innerhalb der EU gilt doch die Zollunion. Das hat nichts mit dem Schengener Abkommen zu tun.
Für alle anderen Ländern müsste grundsätzlich die Regelung von Drittländern gelten.
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steue ... _node.html
https://european-union.europa.eu/priori ... customs_de
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zeigt die Unfähigkeit, einen sachlichen Disput zu führen.
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Re: Kontrolle des Lieferkettengesetzes
Doch warum sollte die Einhaltung eines Lieferkettengesetzes Sache der Industrie sein? Wenn die Ware nicht den Vorgaben entspricht, dann darf sie halt nicht ausgeliefert werden!
- sünnerklaas
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Re: Kontrolle des Lieferkettengesetzes
Letztendlich spielt ein Unternehmer, der die gesetzlichen Vorgaben nicht einhält, mit dem Ruf seines Unternehmens. Für das Gros der Unternehmen ist das Motivation genug, die Vorgaben schon von sich aus eigenverantwortlich einzuhalten. Die Behörden können sich dann um diejenigen kümmern, die der Meinung sind, die gesetzlichen Regelungen nicht einzuhalten.
- Tom Bombadil
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Re: Kontrolle des Lieferkettengesetzes
Weil die Politik zu feige ist, auf Konfrontation mit Rotchina zu gehen.
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Re: Kontrolle des Lieferkettengesetzes
NEIN, weil der Zoll nicht jeden Import aller Waren immer kotrolliert ... kotrollieren kann.Tom Bombadil hat geschrieben: ↑Donnerstag 15. Juni 2023, 17:09 Weil die Politik zu feige ist, auf Konfrontation mit Rotchina zu gehen.
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- Tom Bombadil
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Re: Kontrolle des Lieferkettengesetzes
Was soll der Zoll da kontrollieren? Waren aus Rotchina sind im Grunde überhaupt nicht mit unseren Werten - und auch nicht mit den Prämissen des Lieferkettengesetzes - zu vereinbaren und dürften eigentlich gar nicht importiert werden. So ein Embargo kann aber nur die Politik verhängen und dazu fehlen die Eier, weil man ja auch mittlerweile abhängig von Rotchina ist. Also erschafft man so ein Bürokratiemonster (wer soll die vielen Berichte und Reportings eigentlich kontrollieren?) und kann sich wenigstens gut fühlen, auch wenn sich real vor Ort nichts ändern dürfte. Oder glaubst du, VW schafft es, dass Rotchina die Straf- und Arbeitslager für die Uiguren auflöst? Ich nicht.Der Neandertaler hat geschrieben: ↑Donnerstag 15. Juni 2023, 17:23 NEIN, weil der Zoll nicht jeden Import aller Waren immer kotrolliert ... kotrollieren kann.
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Re: Kontrolle des Lieferkettengesetzes
Ist eigentlich die Strafe für einen Verstoß gegen das Lieferkettengesetz höher als die Strafe für den Verkauf eines Produktes in einer sogenannten Mogelpackung? Wenn ja, warum?
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Re: Kontrolle des Lieferkettengesetzes
Ach und wie sieht es denn mit arabischen Öl oder Kobalt aus dem Kongo aus? Ist dass denn alles eigentlich noch mit unseren hohen ethischen Werten vereinbar? Jeder weiß um die Menschenrechtssituation in China Stichwort Tibet , Stichwort Uiguren, Stichwort chinesische Dissidenten und dennoch hält es ja offenkundig europäische und auch deutsche Konzerne ( z.b.Volkswagen) ja nicht davon ab dort glänzende Geschäfte zu machen während gleich quasi nebenan die "Umerziehungslager" stehen, Menschenrechte hin oder her. Eine Mentalität der Unternehmen ganz nach Berthold Brecht: "Erst kommt das Fressen ( Geld) und dann die Moral.Tom Bombadil hat geschrieben: ↑Donnerstag 15. Juni 2023, 17:51 Was soll der Zoll da kontrollieren? Waren aus Rotchina sind im Grunde überhaupt nicht mit unseren Werten - und auch nicht mit den Prämissen des Lieferkettengesetzes - zu vereinbaren und dürften eigentlich gar nicht importiert werden. So ein Embargo kann aber nur die Politik verhängen und dazu fehlen die Eier, weil man ja auch mittlerweile abhängig von Rotchina ist. Also erschafft man so ein Bürokratiemonster (wer soll die vielen Berichte und Reportings eigentlich kontrollieren?) und kann sich wenigstens gut fühlen, auch wenn sich real vor Ort nichts ändern dürfte. Oder glaubst du, VW schafft es, dass Rotchina die Straf- und Arbeitslager für die Uiguren auflöst? Ich nicht.
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Re: Kontrolle des Lieferkettengesetzes
Aurelius88 hat geschrieben: ↑Montag 19. Juni 2023, 22:54 Ach und wie sieht es denn mit arabischen Öl oder Kobalt aus dem Kongo aus? Ist dass denn alles eigentlich noch mit unseren hohen ethischen Werten vereinbar? Jeder weiß um die Menschenrechtssituation in China Stichwort Tibet , Stichwort Uiguren, Stichwort chinesische Dissidenten und dennoch hält es ja offenkundig europäische und auch deutsche Konzerne ( z.b.Volkswagen) ja nicht davon ab dort glänzende Geschäfte zu machen während gleich quasi nebenan die "Umerziehungslager" stehen, Menschenrechte hin oder her. Eine Mentalität der Unternehmen ganz nach Berthold Brecht: "Erst kommt das Fressen ( Geld) und dann die Moral.



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Re: Kontrolle des Lieferkettengesetzes
Also dieser, Dein Beitrag ist nun wirklich keine Antwort auf meinen Beitrag. Du hast doch den Zoll in's Spiel gebracht.Tom Bombadil hat geschrieben:Was soll der Zoll da kontrollieren? [...]
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Re: Kontrolle des Lieferkettengesetzes
Ein Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht (§ 3) und die Berichterstattungspflicht (§ 6) - also eine Straftat.
Ein in Umlauf bringen einer Mogepackung ist ein Verstoß gegen das Verpackungsgesetz (VerpackG.) Nach § 36 werden diese Tatbestände als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern bis zu 200.000 € pro Einzelfall belegt. Zusätzlich droht die Abschöpfung der zu Unrecht erzielten Gewinne und ein faktisches Vertriebsverbot, denn bis die Verstöße geheilt sind, darf kein weiterer Verkauf stattfinden. Während die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister die Datenmeldungen der verschiedenen Verpackungsmengenströme durch Hersteller und Systeme überprüft, sind die entsprechenden Behörden der Bundesländer für die Durchführung der Ordnungswidrigkeitenverfahren zuständig.Prof. Dr. Rolf Bietmann - Fachanwalt für Arbeitsrecht hat geschrieben:Durch das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz werden Unternehmen verpflichtet, in Ihren Lieferketten Menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemeßener Weise zu beachten. Es geht im Kern um die Verhinderung von Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung und mangelnde Sicherheitsstandards entlang der Lieferkette. Verhindert werden sollen Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren durch entsprechende Arbeitsbedingungen. Auch Umweltrisiken sollen abgewendet werden.
[...]
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle verpflichtet, die Einhaltung des Gesetzes zu überwachen. Es kontrolliert die Unternehmensberichte und geht eingereichten Beschwerden nach. Bei vorsätzlichen oder auch fahrlässigen Verstößen gegen Vorschriften des Gesetzes können Bußgelder von bis zu 800.000,00 € verhängt werden. Zudem droht der Ausschluß von der Vergabe öffentlicher Aufträge auf bis zu 3 Jahren.
So mußte etwa 2002 der Schweizer Schokoladenhersteller "Lindt & Sprüngli" wegen Mogelpackungen 33.000 € Euro an die Berliner Justizkasse zahlen, weil deren Edelkonfekt "1001 Weihnachtsträume" im Vergleich zur Größe der Verpackung 30 Prozent zu wenig Süßes enthielt. Bevor allerdings die Justiz in diesem Fall tätig wird, wird in der Regel zuerst das ensprechende Unternehmen abgemahnt. Das macht normalerweise ein Konkurrent. Dazu sind direkte Mitbewerber, große Branchenverbände, Verbraucherschutzorganisationen sowie Industrie- und Handwerkskammern zur Abmahnung berechtigt. (§ 8 Abs. 3 - UWG)
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Re: Kontrolle des Lieferkettengesetzes
Vllt. liest du nochmal nach, wer den Zoll ins Spiel brachte. Ich war es nicht:Der Neandertaler hat geschrieben: ↑Dienstag 20. Juni 2023, 07:55 Du hast doch den Zoll in's Spiel gebracht.
Tom Bombadil hat geschrieben: ↑Donnerstag 15. Juni 2023, 17:09Weil die Politik zu feige ist, auf Konfrontation mit Rotchina zu gehen.
Hervorhebung von mir.Der Neandertaler hat geschrieben: ↑Donnerstag 15. Juni 2023, 17:23NEIN, weil der Zoll nicht jeden Import aller Waren immer kotrolliert ... kotrollieren kann.
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Re: Kontrolle des Lieferkettengesetzes
mea culpa!Tom Bombadil hat geschrieben: ↑Dienstag 20. Juni 2023, 10:57 Vllt. liest du nochmal nach, wer den Zoll ins Spiel brachte. Ich war es nicht:
Hervorhebung von mir.
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Re: Kontrolle des Lieferkettengesetzes
Kein Problem 

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Re: Kontrolle des Lieferkettengesetzes
Steht eigentlich in einer EU-Verordnung, dass dies im nationalen Rechtssystem als Straftat gewertet werden muß? Was ist eigentlich, wenn man den Verantwortlichen in der Firma nicht ausfindig machen kann? Ist dann das ganze Management vorbestraft?Ein Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht (§ 3) und die Berichterstattungspflicht (§ 6) - also eine Straftat.
Wie wird so ein Verkaufsverbot bekannt gegeben? Jeder Supermarkt angeschrieben?Zusätzlich droht die Abschöpfung der zu Unrecht erzielten Gewinne und ein faktisches Vertriebsverbot, denn bis die Verstöße geheilt sind, darf kein weiterer Verkauf stattfinden.
- Der Neandertaler
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Re: Kontrolle des Lieferkettengesetzes
Schon 2020 beschloß die EU-Kommission, ein solches "EU-Lieferkettengesetz" auf den Weg zu bringen. Zuletzt forderte das EU-Parlament die Kommission im März 2021 zur Ausarbeitung eines Vorschlags für ein europäisches Lieferkettengesetz auf. Im Februar 2022 präsentierte die Kommission dann den lang erwarteten Richtlinienentwurf. Dieser Entwurf ist als Richtlinie vorgesehen, welche nicht unmittelbar gilt, sondern von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen ist. Somit ist es durchaus möglich, daß es zu unterschiedlichen Regelungen innerhalb Europas kommt. Deutschland und Frankreich haben dies nun in die Tat umgesetzt und in eine nationale Fassung gebracht.Aldemarin hat geschrieben:Steht eigentlich in einer EU-Verordnung, dass dies im nationalen Rechtssystem als Straftat gewertet werden muß?
- Nebenbei:
diese EU-Richtlinie geht deutlich weiter als das deutsche "Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz". Besonders sieht sie eine zivilrechtliche Haftung der Unternehmen vor und stellt umfaßende Anforderungen an deren Strategie zur Einhaltung der auferlegten Sorgfaltspflichten, welche sich auf die gesamte Wertschöpfungskette erstrecken.
Allerdings gab sie vorher schon zu bedenken:"Da der Vorschlag der Europäischen Kommission grundsätzlich in seiner Zielsetzung überzeugt, geht es uns darum, diesen Vorschlag mitzugestalten. Der Entwurf der EU-Kommission für eine EU-weite Lieferkettenrichtlinie geht deutlich über das in Deutschland beschloßene Gesetz zur Lieferkettensorgfaltspflicht hinaus. Die EU-Regelung sieht eine Berücksichtigung der gesamten Wertschöpfungskette und eine zivilrechtliche Haftung vor. Unternehmen haften demnach nicht nur für direkte Vertragspartner, sondern indirekt auch für deren Zulieferer. "
"Die Möglichkeiten der Unternehmen sind hier begrenzt. Und die Kontrolle wird umso schwieriger, je weiter man in der Lieferkette zurückgeht. Die bürokratischen und rechtlichen Konsequenzen bei der Verletzung von Sorgfaltspflichten in Lieferketten fallen damit wesentlich umfangreicher aus als von vielen Unternehmen erwartet. Positiv zu beurteilen ist, daß die EU-Regelung auch Unternehmen einschließt, die in Europa zwar wirtschaftlich tätig sind, hier aber keinen Sitz haben. Dadurch wird vermieden, daß europäischen Unternehmen ein Wettbewerbsnachteil entsteht. Um jedoch Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt auszuschließen und das angestrebte Level Playing Field zu erreichen, ist eine Verordnung notwendig und eine EU-Richtlinie nicht geeignet. Letztere führt regelmäßig zu unterschiedlichen Umsetzungen in nationales Recht zwischen den EU-Staaten und der Vorschlag der EU-Kommission fördert damit allein den europäischen Flickenteppich.
Das kommt auf die Rechtsform des Unternehmens an. Da wir in Deutschland leben - wo alles irgendwie und -wo geregelt ist, ...Aldemarin hat geschrieben:Was ist eigentlich, wenn man den Verantwortlichen in der Firma nicht ausfindig machen kann? Ist dann das ganze Management vorbestraft?
hierzulande gibt es das "Handelsgesetzbuch" (HGB), welches in fünf Bücher unterteilt ist - jedes behandelt ein eigenes Kapitel.
Buch eins widmet sich den einzelnen Registern - unter Aderem von Kaufleute und Unternehmen sowie Handelsfirma, deren Prokura sowie Handlungsvollmacht.
Buch zwei beschreibt die Handelsgesellschaften und stille Gesellschaften (§§ 105–237) sowie Kommanditgesellschaften.
Buch drei legt Vorschriften für alle Kaufleute, Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften fest. Darüber hinaus noch Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften, für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige und bestimmt Privates Rechnungslegungsgremium.
Da sich ein Verfahren also gegen die Firma richtet und nicht gegen einzelne Personen, wird ein Verantwortlicher Firma schon irgendwo erscheinen.
Wahrscheinlich nicht - entweder ich, als Einzelhädler, kann dies oder jenes ordern oder nicht. Punkt!Aldemarin hat geschrieben:Wie wird so ein Verkaufsverbot bekannt gegeben? Jeder Supermarkt angeschrieben?
Seit 2005, zuletzt 2020 geändert, gibt es hierzulande das "Informationsfreiheitsgesetz" (IFG). Danach jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber Zugang zu amtlichen Informationen - Behörden sind also nach bestimmten Richlinien auskunftpflichtig. Firmen können allerdings gegen die ein oder andere Veröffentlichung protestieren - mit der Begründung, daß eventuell firmeninterne Daten preisgegeben werden. Aber Zahlen müssen die Behörden schon bereitstellen. Mich, als Einzelperson, wird das weniger interessieren - Vereine, wie Abmahnvereine oder Verbrauchervereine hingegen wohl schon.
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Re: Kontrolle des Lieferkettengesetzes
Warum sollte ein Unternehmen irgendeine Behörde anschreiben, um dort nachzufragen, ob sie einen Artikel verkaufen darf oder nicht? Ein Verkaufsverbot muß von der Behörde kommen!
Im Übrigen: wenn das Lieferkettengesetz auf EU-Ebene gelten soll, warum schafft man dann nicht eine Blacklist und kontrolliert an den EU-Außengrenzen? Ggf. stockt man halt bei den Zollbehörden das Personal auf!
Im Übrigen: wenn das Lieferkettengesetz auf EU-Ebene gelten soll, warum schafft man dann nicht eine Blacklist und kontrolliert an den EU-Außengrenzen? Ggf. stockt man halt bei den Zollbehörden das Personal auf!
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Re: Kontrolle des Lieferkettengesetzes
Nein, Nein, das hast Du falsch verstanden - oder ich hab mich nicht klar ausgedrückt:Aldemarin hat geschrieben:Warum sollte ein Unternehmen irgendeine Behörde anschreiben, um dort nachzufragen, ob sie einen Artikel verkaufen darf oder nicht? Ein Verkaufsverbot muß von der Behörde kommen!
nicht das Unternehmen fragt nach, bzw. muß nachfragen, ob es auf der Sanktionsliste steht, sondern Vereine, wie etwa Abmahnvereine oder Verbrauchervereine, dürfen nachfragen, um eventuell das von den Behörden ausgesprochene Verbot seitens des Unternehmens eingehalten wird - daran dürften diese Vereine ein Interesse haben ... ebenso irgendwelche Konkurrenten, wenn sie von diesem Verbot Kenntnis erhalten.
Gute Frage - die Antwort ist: dieses EU-Lieferkettengesetz ist lediglich eine "Richtlinie". EU-Richtlinien wirken nicht so, wie etwa ein Bundesgesetz, was der Bund erläßt und automatisch in allen Bundesländer nach Veröffentlichung wirkt. Das heißt: jedes EU-Mitgliedsland muß diese Richtlinie als Untergrenze beachten - schärfer Gesetzesmöglichkeiten sind dagegen erlaubt. Daher hätte also eine "Blacklist" auf EU-Ebene keine Wirkung ebenso wären Kontrollen "an den EU-Außengrenzen" nicht möglich, es sei denn, die EU-Regierungschefs einigen sich und beauftragen, wen auch immer, diese Kontrollen düchzuführen.Aldemarin hat geschrieben:Im Übrigen: wenn das Lieferkettengesetz auf EU-Ebene gelten soll, warum schafft man dann nicht eine Blacklist und kontrolliert an den EU-Außengrenzen? Ggf. stockt man halt bei den Zollbehörden das Personal auf!
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Re: Kontrolle des Lieferkettengesetzes
Das LKSG sieht Bußgelder für natürliche Personen und Unternehmen vor. Wenn man sich aber die Abhängigkeiten in den Lieferketten anschaut, kann man es mit einer 2-Mann Pseudogesellschaft zwischen den Unternehmen und den "schlechten" Lieferanten schnell aushebeln.
Leute mit Mut und Charakter sind den anderen Leuten immer sehr unheimlich.
(Hermann Hesse)
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