Laber, Rhabarber:Kölner1302 hat geschrieben: ↑Samstag 3. Juni 2023, 16:37 Nicht nur das - ein Nachbar wartet seit 2 Jahren auf den Einbau einer Wärmepumpe eines namhaften Herstellers
https://www.businessinsider.de/wirtscha ... ersteller/
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Laber, Rhabarber:Kölner1302 hat geschrieben: ↑Samstag 3. Juni 2023, 16:37 Nicht nur das - ein Nachbar wartet seit 2 Jahren auf den Einbau einer Wärmepumpe eines namhaften Herstellers
Wissenschaftler sind für rechtslastige Wutopas sowieso Teufelszeug.Dieter Winter hat geschrieben: ↑Samstag 3. Juni 2023, 17:00 Dr. Marek Miara, Vorstand der EHPA (European Heat Pump Association) – den europaweiten Lobbyverband der Wärmepumpen-Hersteller, auch bekannt als "Wärmepumpen Papst", ist natürlich über jedweden Zweifel erhaben.![]()
Nur eine Stammtischparole ohne Bezug zur Realität.Kölner1302 hat geschrieben: ↑Samstag 3. Juni 2023, 14:04 Habecks Heizungsgesetz macht aus einer gewöhnlichen kostengünstigen 30 Jahre alten Bestandsimmobilie einen teuren Saniereungsfall.
Der einzige sachliche Beitrag hier ist der Hinweis auf den Haustechnik Dialog.Kamikaze hat geschrieben: ↑Samstag 3. Juni 2023, 20:21 Nur eine Stammtischparole ohne Bezug zur Realität.
Keine echten "Argumente" mehr?
(Und ein kleiner Tipp: Schau dir statt Tichys blaubraunem Mist lieber mal das Haustechnik-Dialog-Forum an. Da gibt's echte und unabhängige Infos zum Thema Wärmepumpen. ;) )
Wo bestätigt sich da auch nur eine einzige deiner falschen Aussgen von weiter vorne?Kölner1302 hat geschrieben: ↑Samstag 3. Juni 2023, 21:18 Tja, und da bestätigen sich eigentlich meine Befürchtungen:
https://www.haustechnikdialog.de/Forum/ ... -sinnvoll-
Hat sich der Nachbar auf eine ganz bestimmte Marke festgelegt, oder auf den einen Betrieb, in dem sein Schwager das Sagen hat? Wenn Ihre Aussage eine erkennbare Allgemeinheit wiedergibt, dann kann man zum Prüftermin doch diese Bescheinigung vorlegen... und gut ist's. Der Gute Wille zur Anpassung an gesetzliche Vorgaben ist ja belegt. Wo nichts zu holen ist, da hat der Kaiser sein Recht verloren!Kölner1302 hat geschrieben: ↑Samstag 3. Juni 2023, 16:37 Nicht nur das - ein Nachbar wartet seit 2 Jahren auf den Einbau einer Wärmepumpe eines namhaften Herstellers
Das Gerät steht draußen vor der Haustür. Der Vertrag ist geschlossen. Eine Auswahlmöglichkeit besteht also nicht mehr.H2O hat geschrieben: ↑Sonntag 4. Juni 2023, 08:10 Hat sich der Nachbar auf eine ganz bestimmte Marke festgelegt, oder auf den einen Betrieb, in dem sein Schwager das Sagen hat? Wenn Ihre Aussage eine erkennbare Allgemeinheit wiedergibt, dann kann man zum Prüftermin doch diese Bescheinigung vorlegen... und gut ist's. Der Gute Wille zur Anpassung an gesetzliche Vorgaben ist ja belegt. Wo nichts zu holen ist, da hat der Kaiser sein Recht verloren!
Vielleicht muß man etwas deutlicher darauf hinweisen, daß fossile Brennstoffe durch die CO2-Abgabe stetig teurer im Gebrauch werden. Wer sich also mutwillig dem Anliegen "CO2-Neutralität" verweigert, der wird durch Schaden klug werden. Das ist dann eben in der Wirkung kein Donnerschlag, sondern ein Würgegriff!
Sorry ich bin kein Heizungsingenieur.Kamikaze hat geschrieben: ↑Sonntag 4. Juni 2023, 05:53 Wo bestätigt sich da auch nur eine einzige deiner falschen Aussgen von weiter vorne?
Man KANN natürlich viel machen, aber man MUSS nicht viel machen - insbesondere in den ersten paar Beiträgen gut zu erkennen.
Aber wenn du dich dann besser fühlst steht es dir natürlich auch frei dich ohne Wärmepumpe mit Heizwärme zu versorgen. Die Maßgabe ist lediglich, dass 2045 netto 0g CO2 erreicht werden müssen und demnächst mindestens 65% der Heizenergie CO2-neutral bereitgestellt werden muss, wenn die Wärmequelle ausgetauscht wird.
Wie du das schaffst bleibt ganz dir überlassen.
Wenn du eine bessere Idee hast als eine Wärmepumpe, und das auch umsetzen kannst bist du doch fein raus.
Anderenfalls ist an zu raten, sich jetzt - so lange der alte Brenner noch tut, mit der Thematik zu befassen, damit man den Umstieg sauber planen (und durchführen) kann ohne Neppern (z.B. erschreckend viele Heizugsbauer) auf den Leim zu gehen.
Stell doch deine persönliche Situation mal im HTD-Forum zur Diskussion - dann bekommst du einen guten Überblick, was für dich sinnvoll ist.
Vor allen Dingen ist anzuraten, schonmal ganz massiv Ausgaben zu reduzieren und zu sparen, damit man ein paar zehntausend EUR auf Tasche hat, wenn der alte Brenner kaputt geht. Auch wenn man dann wegen "Kaufzurückhaltung" angeblich an der Rezession Schuld ist. Anders als es für Politiker normal ist, fällt das Geld der Bürger nicht wie Manna vom Himmel.
Oder man repariert und repariert, bis die ganze Heizung nur noch aus Ersatzteilen besteht. (Reparaturen sind nach 2024 erlaubt).Tom Bombadil hat geschrieben: ↑Sonntag 4. Juni 2023, 10:02 Vor allen Dingen ist anzuraten, schonmal ganz massiv Ausgaben zu reduzieren und zu sparen, damit man ein paar zehntausend EUR auf Tasche hat, wenn der alte Brenner kaputt geht. Auch wenn man dann wegen "Kaufzurückhaltung" angeblich an der Rezession Schuld ist. Anders als es für Politiker normal ist, fällt das Geld der Bürger nicht wie Manna vom Himmel.
Ganz ehrlich: ich frage mich ja gerade, wie in den 60er und 70er Jahren der Umstieg von Kohleöfen auf Gas-/Ölzentralheizungen funktioniert hat. Ich kann mich nicht erinnern, dass es seinerzeit so ein Theater gegeben hat. Alle waren froh, dass sie diese alten Scheiß-Dinger los waren.Kamikaze hat geschrieben: ↑Samstag 3. Juni 2023, 20:21 Nur eine Stammtischparole ohne Bezug zur Realität.
Keine echten "Argumente" mehr?
(Und ein kleiner Tipp: Schau dir statt Tichys blaubraunem Mist lieber mal das Haustechnik-Dialog-Forum an. Da gibt's echte und unabhängige Infos zum Thema Wärmepumpen.)
Das ist rechtlich klar geregelt: bei einer Reparatur wird nicht in den Bestand der Anlage eingegriffen. Sie bleibt, so wie sie installiert wurde, bestehen.Kölner1302 hat geschrieben: ↑Sonntag 4. Juni 2023, 10:34 Oder man repariert und repariert, bis die ganze Heizung nur noch aus Ersatzteilen besteht. (Reparaturen sind nach 2024 erlaubt).
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen dem Einbau einer neuen Heizung und einer Reparatur?
Anders als früher kommt der Wunsch nach Veränderung nicht von innen sondern von außen (Zwang)sünnerklaas hat geschrieben: ↑Sonntag 4. Juni 2023, 10:34 Ganz ehrlich: ich frage mich ja gerade, wie in den 60er und 70er Jahren der Umstieg von Kohleöfen auf Gas-/Ölzentralheizungen funktioniert hat. Ich kann mich nicht erinnern, dass es seinerzeit so ein Theater gegeben hat. Alle waren froh, dass sie diese alten Scheiß-Dinger los waren.
Ich kann mich auch noch gut an Koks-Zentralheizungen erinnern. Bei großen Zentralheizungen - z.B. in Schulen - hieß es für die Hausmeister: vier Uhr morgens aufstehen, und dann erst mal schaufeln. Tagsüber zwischendrin im festen Turnus immer runter in den Heizungskeller, nachschaufeln, Schlacke raus holen etc..
Ich wage eine Prognose: die überwältigende Mehrheit wird am Ende froh sein, auf Wärmepumpe, Erdwärme etc. umgestellt zu haben und das als Segen empfinden. Wie schon nach der Hartz-Reform. Die hat sich in der Pandemie für alle als absoluter Segen erwiesen.
Was gehört zum "Bestand der Anlage"?sünnerklaas hat geschrieben: ↑Sonntag 4. Juni 2023, 10:37 Das ist rechtlich klar geregelt: bei einer Reparatur wird nicht in den Bestand der Anlage eingegriffen. Sie bleibt, so wie sie installiert wurde, bestehen.
Das ist im Grunde so, wie mit einem 70 Jahre alten Oldtimer in Top-Zustand. Bei dem ist meist nur noch die Grundstruktur ursprünglich. Alles andere wurde zwischendurch im Rahmen von Reparaturen bzw. der Restaurierung ausgetauscht.
Im Entwurf. Im Prinzip dürfte der Kesselkörper gemeint sein, weil Brenner, Regelung, Pumpen.....dürfen alle repariert werden weiterhin.Kölner1302 hat geschrieben: ↑Sonntag 4. Juni 2023, 10:40 Was gehört zum "Bestand der Anlage"?
Und wo steht das?
Das wird sich nicht wirtschaftlich auswirken.Tom Bombadil hat geschrieben: ↑Sonntag 4. Juni 2023, 10:02 Vor allen Dingen ist anzuraten, schonmal ganz massiv Ausgaben zu reduzieren und zu sparen, damit man ein paar zehntausend EUR auf Tasche hat, wenn der alte Brenner kaputt geht. Auch wenn man dann wegen "Kaufzurückhaltung" angeblich an der Rezession Schuld ist. Anders als es für Politiker normal ist, fällt das Geld der Bürger nicht wie Manna vom Himmel.
In den östlichen Bundesländern lief die Umstellung sogar erst in den 90er Jahren.sünnerklaas hat geschrieben: ↑Sonntag 4. Juni 2023, 10:34 Ganz ehrlich: ich frage mich ja gerade, wie in den 60er und 70er Jahren der Umstieg von Kohleöfen auf Gas-/Ölzentralheizungen funktioniert hat. Ich kann mich nicht erinnern, dass es seinerzeit so ein Theater gegeben hat. Alle waren froh, dass sie diese alten Scheiß-Dinger los waren.
Ich kann mich auch noch gut an Koks-Zentralheizungen erinnern. Bei großen Zentralheizungen - z.B. in Schulen - hieß es für die Hausmeister: vier Uhr morgens aufstehen, und dann erst mal schaufeln. Tagsüber zwischendrin im festen Turnus immer runter in den Heizungskeller, nachschaufeln, Schlacke raus holen etc..
Ich wage eine Prognose: die überwältigende Mehrheit wird am Ende froh sein, auf Wärmepumpe, Erdwärme etc. umgestellt zu haben und das als Segen empfinden. Wie schon nach der Hartz-Reform. Die hat sich in der Pandemie für alle als absoluter Segen erwiesen.
Vielleicht ergibt sich die Antwort ja daraus:Cobra9 hat geschrieben: ↑Sonntag 4. Juni 2023, 11:05 Mich würde auch mal bewegen was ist eigentlich ----In Sonderfällen kann die Pflicht zum 65-Prozent-Einsatz erneuerbarer Energien bei der Heizung entfallen, wenn es eine besondere Härte gibt. Wenn also der Umstieg für den Eigentümer wirtschaftlich unzumutbar ist.
Welche Punkte zählen
Zumindest bei der Reparatur soll das gelten wie geschrieben. So unsere Innung hier. Ohne Gewähr derzeitKölner1302 hat geschrieben: ↑Sonntag 4. Juni 2023, 11:18 Vielleicht ergibt sich die Antwort ja daraus:
https://app.handelsblatt.com/politik/de ... 83684.html
Die Antwort auf die 100 Fragen der FDP...
Hier kannst Du mal was zum Thema Bestandsschutz lesen:Kölner1302 hat geschrieben: ↑Sonntag 4. Juni 2023, 10:40 Was gehört zum "Bestand der Anlage"?
Und wo steht das?
Danke.sünnerklaas hat geschrieben: ↑Sonntag 4. Juni 2023, 13:31 Hier kannst Du mal was zum Thema Bestandsschutz lesen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Bestandss ... s_Baurecht
Eine genehmigte Anlage genießt Bestandsschutz, so lange sie nicht komplett durch eine Neue ersetzt wird. So einfach ist das.
Keine Sorge - das Gesetz wird geltendem Recht und geltender Rechtsprechung entsprechen. Am Ende wird alles längt nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird,Kölner1302 hat geschrieben: ↑Sonntag 4. Juni 2023, 14:31 Danke.
Vielleicht sollte der Haus- und Grundeigentümerverein das Gesetz mal vom Verfassungsgericht prüfen lassen.
Wenn es überhaupt beschlossen wird.
Ohne die FDP.
Na sicher, das BVerfG hat auch noch nie Gesetze einkassiert, die verfassungswidrig waren.sünnerklaas hat geschrieben: ↑Sonntag 4. Juni 2023, 14:54Keine Sorge - das Gesetz wird geltendem Recht und geltender Rechtsprechung entsprechen.
Bei eine neuen Heizung wird eine neue Heizung eingebaut, bei einer Reparatur wird die alte Heizung repariert.Kölner1302 hat geschrieben: ↑Sonntag 4. Juni 2023, 10:34 Oder man repariert und repariert, bis die ganze Heizung nur noch aus Ersatzteilen besteht. (Reparaturen sind nach 2024 erlaubt).
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen dem Einbau einer neuen Heizung und einer Reparatur?
Auch der Inhalt dieses Tutorials ist schwer verständlich.
Klar dochTom Bombadil hat geschrieben: ↑Mittwoch 7. Juni 2023, 16:44 So eine Wärmepumpe birgt noch ganz andere Risiken:(..)
Du meinst, der Artikel ist erfunden?
Nö, nur lag das Risiko nicht bei der Pumpe, sondern bei dem durchgeknallten Nachbarn.
Kausal war der Lärm der Pumpe. Vllt hätte der durchgeknallte Nachbar auch bei etwas anderem zum Messer gegriffen, das wissen wir aber nicht.
Ja, 60 dB sind ja auch kaum zu ertragen.Tom Bombadil hat geschrieben: ↑Mittwoch 7. Juni 2023, 19:10 Kausal war der Lärm der Pumpe. Vllt hätte der durchgeknallte Nachbar auch bei etwas anderem zum Messer gegriffen, das wissen wir aber nicht.
Hmmm... Das ist Mathe auf Hauptschulniveau... Wenn das schon zu schwierig ist...Kölner1302 hat geschrieben: ↑Mittwoch 7. Juni 2023, 14:57 Auch der Inhalt dieses Tutorials ist schwer verständlich.
Genau das wird doch erklärt: Von der Jahresheizenergiemenge.Was beeutet nun noch einmal 65 %? 65 wovon jetzt?
Ich finde 5000€ für eine energetische Sanierung einer Immobilie nicht viel.Bei so hohen Ausgaben müsste die Förderung viel höher sein.
Bin mal gespannt wie viele diese "vielen Fälle" wirklich sein werden. Dazu läuft ja gerade eine Erhebung bei den Stadtwerken.In vielen Fällen wird aber eine Wärmepumpe gar nicht mehr nötig gewesen sein, sobald die Stadtwerke in Zukunft Fernwärme oder Biogas zur Verfügung stellen.
Dann wird die Investition in die Wärmepumpe überflüssige gewesen sein.
60dB sind schon ganz schön laut
Was kostet denn nun Ihrer Meinung nach so eine WärmepumpeKamikaze hat geschrieben: ↑Mittwoch 7. Juni 2023, 19:48 Hmmm... Das ist Mathe auf Hauptschulniveau... Wenn das schon zu schwierig ist...
Genau das wird doch erklärt: Von der Jahresheizenergiemenge.
Ich finde 5000€ für eine energetische Sanierung einer Immobilie nicht viel.
Dass das sogar im unsanierten Altbau im Hochgebirge geht wird im Video demonstriert.
Bin mal gespannt wie viele diese "vielen Fälle" wirklich sein werden. Dazu läuft ja gerade eine Erhebung bei den Stadtwerken.
Ich prophezeie mal, dass die innerhalb dieses Jahrzehnts neu zu erschließenden Gebiete sehr überschaubar sein werden.
Ich weiß nicht, was du hier gerade versuchst, aber du rennst ziemlich konfus im Kreis. Für den Nachbarn waren die 60dB offensichtlich zu viel, er hat zum Messer gegriffen und mehrfach auf den Betreiber der WP eingestochen.
Gute Frage.Kölner1302 hat geschrieben: ↑Mittwoch 7. Juni 2023, 21:02 Was kostet denn nun Ihrer Meinung nach so eine Wärmepumpe
für 120 Qm, Baujahr 1975 doppel-verglast?
Ob er das bei einem PKW auch gemacht hätte? Die sind üblicherweise deutlich lauter - also Verbrenner jedenfalls.Tom Bombadil hat geschrieben: ↑Mittwoch 7. Juni 2023, 22:14 Ich weiß nicht, was du hier gerade versuchst, aber du rennst ziemlich konfus im Kreis. Für den Nachbarn waren die 60dB offensichtlich zu viel, er hat zum Messer gegriffen und mehrfach auf den Betreiber der WP eingestochen.
In 5 Jahren geschätzt 5000 € ohne Einbau. Experten sehen die langfristig eher bei 2-3000 Euro. Also Niveau Klimaanlage.Kölner1302 hat geschrieben: ↑Mittwoch 7. Juni 2023, 21:02 Was kostet denn nun Ihrer Meinung nach so eine Wärmepumpe
für 120 Qm, Baujahr 1975 doppel-verglast?
Spricht nicht gegen eine WP, falls du das gerade versuchst.Tom Bombadil hat geschrieben: ↑Mittwoch 7. Juni 2023, 22:14 Ich weiß nicht, was du hier gerade versuchst, aber du rennst ziemlich konfus im Kreis. Für den Nachbarn waren die 60dB offensichtlich zu viel, er hat zum Messer gegriffen und mehrfach auf den Betreiber der WP eingestochen.
Man sollte nur wissen, was passieren kann, wenn jemand vom Lärm genervt wird.
ja dann schlaf mal nachts wenn sich jemand vor deinem fenster unterhält
Im Moment macht gerade Thermonndo TV Werbung. Auf deren Website ist zu lesen:
Schrieb ich doch: Füße stillhalten. Verkäufermarkt.Kölner1302 hat geschrieben: ↑Donnerstag 8. Juni 2023, 11:45 Das ist das 10-facher Ihrer Schätzung. Was sagen Sie dazu?