Vongole hat geschrieben: ↑Sonntag 21. Mai 2023, 16:57
Ich setze die Maßstäbe unseres Grundgesetzes an
[Themenfremde Diskussion]
An anderer Stelle, die ich bedauerlicherweise nur aus der Erinnerung sinngemäß wiedergeben kann, folgern Mitglieder des Vorstands, dass russischen Flüchtlingen kein Asyl gewährt werden könne. Man müsse zunächst feststellen, ob sie es ernst meinten oder bloß "ihren Arsch retten" wollten. Sie seien feige und Feigheit könne man nicht honorieren. Irgendwo im Ukraine-Thread, den ich wegen eures laxen Umgangs mit menschenverachtender Sprache ansonsten meide, findet sich diese Herleitung.
EDIT: Hier ist der Beitrag, auf den ich mich beziehe. Darum ist der oben erwähnte Sachverhalt auch für diesen Thread relevant (falls jemand fragt):
https://www.politik-forum.eu/viewtopic. ... t#p5348332
Erfahrungsgemäß verurteilst du User, die auf so etwas hinweisen, ohne ihnen die Anklage zu nennen. Du verstößt in meinen Augen permanent gegen das Wesen des Grundgesetzes. Weder achtest du die Menschenwürde (Art 1 GG) noch die Unschuldsvermutung (vgl. Art 20 Abs 3 GG i.V.m Art 6 EMRK).
Und im Übrigen gilt, was Tom Bombadil schrieb:
http://politik-forum.eu/viewtopic.php?p ... 3#p5349413
Es gibt einen Unterschied zwischen Menschen, die fliehen, und Menschen, die politisch verfolgt werden. Darauf gehst du gar nicht ein. Du antwortest auch nicht auf den substantiierten Beitrag eines Users, der dir zu erklären versucht, warum es nicht ausreicht, etwas bloß als "rechtsextrem" wahrzunehmen. Was hierzulande bereits als rechtsextrem gilt, ist die Dänemark sozialdemokratische Politik, in Österreich koalitionsfähig und in Ungarn mehrheitsfähig.
http://politik-forum.eu/viewtopic.php?p ... 3#p5349383
Editiert, MF]
[/quote]
Das Grundgesetz liefert gar keinen Maßstab für Rechtsextremismus. Und auch die von dir verlinkte Quelle spricht von
"verfassungsfeindlichen Bestrebungen", die vorliegen müssten, um auch nur von einem Verdachtsfall auszugehen. Wer bloß weniger Flüchtlinge aufnehmen möchte, hat aber noch einen weiten Weg vor sich, um erstens "rechtsextrem" zu sein und zweitens "verfassungsfeindlich".
Was die Junge Alternative (und auch Herrn Höcke) problematisch macht, ist die völkische Sprache, die gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt, würde sie Gesetz. Und sollte sich dieser Flügel -
der, weil er aufgelöst wurde, deiner eigenen Quelle gemäß kein Grund mehr darstellt, um ihn als Verdachtsfall zu führen - innerhalb der AfD doch noch durchsetzen, dann ist das Bundesverfassungsgericht gefordert, diese Partei zu verbieten. Und vorher obliegt es Bürgern wie uns, die AfD nicht zu wählen, um es einmal deutlich zu sagen.
Editiert, MF]
[/quote]