Scheinbar ist es so Du willst einen veräppeln.In der Quelle geht's um Eu Migranten bzw Menschen aus der EU.Ebiker hat geschrieben: ↑Montag 27. Februar 2023, 15:34 Die regeln mag es geben, aber wie schaut es mit Kontrolle aus ? Leider ist es halt so das mit massenhaftem Ansturm von Flüchtlingen die Kontrollmöglichkeiten immer mehr sinken. Nur ein Beispiel
https://www.focus.de/politik/deutschlan ... 775.html
Und das soll ausgerechnet bei den ukrainischen Flüchtlingen besser laufen ?
Das sind keine Flüchtlinge und es gelten komplett andere Grundlagen schon rechtlich. EU-Bürgerinnen und Bürger dürfen sich in jedem EU-Mitgliedstaat bis zu drei Monate aufhalten ganz legal. Leistungen regelt das SGB II.
Flüchtlinge sind was vollkommen anderes. Die Ukrainer haben lediglich Lockerungen, aber bei weitem nicht die gleichen Rechte wie EU Bürger.
Zudem sind deine Beispiele zwei Jahre alt und wie das funktioniert hat ist bekannt. Diverse Leute in den Verwaltungen des Dienstleister haben auch Geld für die Bereitstellung einer Meldeadresse bekommen.
Wenn die Heime bzw Mitarbeiter der Dienstleister für Obdachlosenheime bei sowas mitmachen, dann ist keine Behörde außer Polizei und Justiz befähigt das nachzuprüfen.
Im Fall des Falles auch Strafverfahren einzuleiten. Was reichlich passiert ist und mit Flüchtlingen, den ukrainischen Flüchtlingen auch aber null zu tun hat.
Die Ukraine ist nicht in der EU,ergo andere Grundlagen für die Flüchtlinge als für Migranten aus EU Ländern. Mittlerweile hat sich einiges verändert auch bei der Kontrolle. Unterschiedliche Systeme aber bei EU Bürgern und Flüchtlingen.
Aber Interesse an den Details stören ja.
Was ist für dich eigentlich ein Luxuswagen. Wenn du nicht mit Hetzen zu sehr beschäftigt bist, wäre eine Antwort nett. Du bringst dauernd Beispiele die zur Thematik nicht passen.
Kommst Du als nächstes noch mit Belgiern
