Ich verstehe den Zusammenhang zu meinem Beitrag nicht ganz. Die Asylbewerberfrage hatte ich hierbei eigentlich ausgeklammert. Sie meinen, dass BVerfG hat Sachleistungen mit diesem Urteil an sich für verfassungswidrig erklärt? Entweder der von mir zitierte Arbeitsrechtler kennt das Urteil dann nicht oder das BVerfG ist nicht so eindeutig wie gedacht.Wähler hat geschrieben: ↑Montag 24. Oktober 2022, 06:33 Die Frage mit den Geldleistungen wurde für Asylbewerber vom Bundesverfassungsgericht klar geantwortet:
Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 4.1_cid507
"Zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums ist dann im Jahr 2011 anstelle von Sachleistungen für einen Monat von einer Geldleistung in Höhe von 206 € und einem zusätzlichen Geldbetrag für die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens in Höhe von 130 € auszugehen."
Mein Hauptpunkt in dem Beitrag war die Frage, wie weit wir gehen dürfen, um Arbeitslose in irgendeine Form von Tagesstruktur zu drängen. Und ob ich die hohe Bewertung von Aufgaben und Tagesstruktur vielleicht doch zu hoch hänge.