Kannst du benutzen, wird aber nicht auf auf die zu schaffenden Stellplätze angerechnet.naddy hat geschrieben:(28 Aug 2020, 18:47)
Außer, man benutzt Auffahrt und Ausfahrt als zusätzliche Stellfläche für Zweit- und Drittfahrzeuge, wie des Öfteren zu beobachten.![]()
Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
aumann...Maikel hat geschrieben:(28 Aug 2020, 18:16)
Zu einer Garage gehört eine Ausfahrt. Dafür muß auf der Straße etwa so viel Platz freigelassen werden wie ein Parkplatz in Anspruch nimmt. Eine Garage (es sei denn Tiefgarage oder Garagenhof o.ä.) bringt also eigentlich keine zusätzliche Stellfläche auf der Straße.
Eine Stellplatzverpflichtung des Bauherrn besteht mit der RGaO seit 1939 - die KdF-Wagen sollten die Volksmotorisierung einleiten. Bereits Ende der 20er, Anfang der 30 Jahre diskutierten Experten über die Zwangsmaßnahme Stellplatzpflicht (u.a. in Zusammenhang mit der Frage, ob das Abstellen von Kfz mit dem Gemeingebrauch öffentlichen Straßenlands vereinbar sei). In der Weimarer Republik gab es jedoch juristische Bedenken und offensichtlich keine parlamentarischen Mehrheiten für die Verpflichtung zur Anlage von Stellplätzen. Nach dem Ermächtigungsgesetz konnte auf der Grundlage des "Gesetzes über einstweilige Maßnahmen zur Ordnung des deutschen Siedlungswesens" von 1934 dann 1939 die verpflichtende RGaO im Vorgriff auf das geplante "Deutsche Baugesetz" erlassen werden - Begründung siehe deren Präambel.
Verordnung über Garagen und Einstellräume
(Reichsgaragenordnung - RGaO -)
vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I S. 219)
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
...trägt aber offensichtlich trotzdem zu Entlastung öffentlicher Verkehrsflächen bei, oder?3x schwarzer Kater hat geschrieben:(28 Aug 2020, 19:04)
Kannst du benutzen, wird aber nicht auf auf die zu schaffenden Stellplätze angerechnet.

"Das gefährliche an der Dummheit ist, daß sie die dumm macht, die ihr begegnen." (Sokrates).
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Natürlich, ist aber für den gegenständlichen Fall irrelevant. Denn Ordnung muss sein. Wo kämen wir da hin.naddy hat geschrieben:(28 Aug 2020, 19:19)
...trägt aber offensichtlich trotzdem zu Entlastung öffentlicher Verkehrsflächen bei, oder?
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Man muss mal zwischen den Zeilen lesen:
Das ist doch nicht zu fassen. Offensichtlich ist die Garage voll mit Gerümpel und der lädt sein Auto über den Gehweg auf ... und der Typ ist Architekt
=> Es bleibt zu hoffen, das ihm das Ordnungsamt auch deswegen auch noch mal richtig einen reinwürgt!
Zu dieser Flachzange wäre noch zu sagen, dass sein "Hybrid" genauso Benzin verbraucht wie reine Benzinfahrzeuge ebenso und aus den Stuttgarter Leitungen kommt so gut wie kein Strom aus regenerativen Energien, auch wenn man dafür bezahlt.
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inha ... 1d1d8.htmlKnappe Ladeinfrastruktur in Stuttgart
Stadt setzt Zeichen gegen wildes Laden von E-Autos
Immer mehr E-Autos in der Stadt, immer größer die Not einen Ladeplatz zu finden. Die Stadt geht nun scharf gegen wildes Laden am Trottoir vor. Ein Anwohner im Westen muss für ein Bußgeld tief in die Tasche greifen.
[...]
Auch ein Architekt aus dem Stuttgarter Westen nahm nach einem Bußgeldbescheid in Höhe von 178,50 Euro schnell diese Witterung auf. „Als langjähriger Bewohner des Westens habe ich die offenkundige Verschärfung der Überwachung und Ahndung von privat initiierten Veranstaltungen, Aktionen und Verschönerungen wiederholt bemerkt und mit Unverständnis beobachtet.“ Ihm war das Vorgehen gegen Bänke, Parklets und Pflanzkübel aufgefallen. Und nun wähnte er sich zunächst selbst als „Opfer einer für mich völlig unverständlichen und der aktuellen Politik der Stadt Stuttgart widersprechenden Maßnahme in Form eines Bußgeldbescheids“.
Ladekabel kenntlich gemacht
Was war geschehen? Der Mann hatte ein signaloranges Ladekabel vor seinem Grundstück quer auf den Gehweg verlegt, um sein Plug-in-Hybrid-Fahrzeug mit Strom zu versorgen. Und weil er um die Sicherheit der Passanten besorgt war, machte er das Kabel beidseits mit orange-weißen Verkehrsleitkegeln kenntlich. „Seit April 2018 praktizieren wir das ohne jegliche Probleme oder Gefährdungssituationen für Passanten, Kinder und gehbehinderte oder mobilitäts-eingeschränkte Passanten“, sagt er.
Gute Idee, sorgsame Absicherung
Die Idee war gut, die Ausführung sorgsam. So konnte der Bürger sein Auto „ausschließlich über Nacht am eigenen Hausnetz mit 100 Prozent regenerativer Energie der Stadtwerke Stuttgart laden, ohne Plätze an den knappen, häufig belegten öffentlichen Ladesäulen zu besetzen“. Allein der nackte Gesetzestext lässt es nicht zu, wie ein Sprecher der Stadt darlegt: „Bei verlegten Ladekabeln handelt es sich um eine Sondernutzung nach § 16 Straßengesetz für Baden-Württemberg, die der Genehmigungspflicht unterliegt. Das Verlegen von Ladekabeln im öffentlichen Verkehrsraum geht über den Gemeingebrauch der Straße nach § 13 Straßengesetz hinaus. Kommt es durch derart verlegte Ladekabel zu Unfällen, wird der Verursacher wegen der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht haftbar gemacht.“
[...]
Gleichwohl stellt sich die Frage: Gäbe es irgendeine Möglichkeit oder Ideen, wie Bürger auf eine ähnliche Weise ihr Auto betanken können, ohne Passanten zu gefährden? Eher nicht. Gerade deshalb empfiehlt die Stadt „sich vor dem Kauf eines Elektrofahrzeuges Gedanken zu machen, welche Lademöglichkeiten bestehen“. Der Ladevorgang müsse auf einer Privatfläche, Stellplatz, Garage oder alternativ an einer dafür eingerichteten öffentlich zugänglichen Ladesäule erfolgen, heißt es.
Was den Fall im Westen anbelangt, will es das Ordnungsamt aber nicht nur mit einem rigiden Verbot belassen. In diesem Fall macht die Stadt dem Bürger im Westen sogar einen Vorschlag: „Im vorliegenden Fall verfügt der Besitzer des Fahrzeuges bereits über einen privaten Stellplatz. In dieser Garage wiederum verfügt er augenscheinlich über einen privaten Ladepunkt, SchuKo-Steckdose oder Wallbox. Damit wäre es dem Fahrzeug- und Immobilienbesitzer möglich, sein Fahrzeug ohne Regelverstoß aufzuladen, indem die vorhandene Garage für das Abstellen und Laden des Fahrzeugs genutzt wird.“
Suche nach freien Ladestationen
Das räumt der E-Mobilist auch ein. Allerdings sei diese Garage anderweitig belegt. Grundsätzlich kann er nach dieser Antwort des Amtes die Reaktion der Stadt verstehen: Es leuchtet ihm ein, dass die Stadt an seinem Beispiel ein Zeichen setzen müsse, bevor auf vielen Gehwegen Kabel (weniger akkurat) verlegt werden.
Das ist doch nicht zu fassen. Offensichtlich ist die Garage voll mit Gerümpel und der lädt sein Auto über den Gehweg auf ... und der Typ ist Architekt

=> Es bleibt zu hoffen, das ihm das Ordnungsamt auch deswegen auch noch mal richtig einen reinwürgt!
Zu dieser Flachzange wäre noch zu sagen, dass sein "Hybrid" genauso Benzin verbraucht wie reine Benzinfahrzeuge ebenso und aus den Stuttgarter Leitungen kommt so gut wie kein Strom aus regenerativen Energien, auch wenn man dafür bezahlt.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Wenn tatsächlich mal Garagen überprüft würden, könnte man Bussgeld ohne Ende verhängen.jack000 hat geschrieben:(04 Oct 2021, 20:01)
Man muss mal zwischen den Zeilen lesen:
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inha ... 1d1d8.html
Das ist doch nicht zu fassen. Offensichtlich ist die Garage voll mit Gerümpel und der lädt sein Auto über den Gehweg auf ... und der Typ ist Architekt![]()
=> Es bleibt zu hoffen, das ihm das Ordnungsamt auch deswegen auch noch mal richtig einen reinwürgt!
Es weiss doch kaum einer, dass Garagen dazu da sind, öffentlichen Parkraum zu entlasten und nicht, um irgendetwas dort zu lagern oder gar, um an Autos zu schrauben.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Es ist...privat. Wer das Eigentum hat...oder die Miete zahlt - macht mit der "Kiste" was er will ....in der Schweiz hab ich in ner Garage gewohnt... (ist hier verboten).Misterfritz hat geschrieben:(04 Oct 2021, 20:42)
Wenn tatsächlich mal Garagen überprüft würden, könnte man Bussgeld ohne Ende verhängen.
Es weiss doch kaum einer, dass Garagen dazu da sind, öffentlichen Parkraum zu entlasten und nicht, um irgendetwas dort zu lagern oder gar, um an Autos zu schrauben.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Das ist falsch. Es wird zwar so gemacht, aber es ist nicht rechtens.Teeernte hat geschrieben:(04 Oct 2021, 21:35)
Es ist...privat. Wer das Eigentum hat...oder die Miete zahlt - macht mit der "Kiste" was er will ....in der Schweiz hab ich in ner Garage gewohnt... (ist hier verboten).
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
...Rechtens ? Ich bin hier in Anhalt und kann mir nen Schuppen/Garage...GENEHMIGUNGSFREI (in Grenzen) hinstellen.Misterfritz hat geschrieben:(04 Oct 2021, 21:40)
Das ist falsch. Es wird zwar so gemacht, aber es ist nicht rechtens.
Verfahrensfrei ist die Errichtung, Änderung oder Aufstellung für
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt. ... T2013V6P60
Die Änderung der Nutzung kann ich also 35 mal am Tag machen....wenn ich dazu Lust hab.
eingeschossige Gebäude mit einer Grundfläche bis zu 10 m2, außer im Außenbereich, auch soweit sie nachfolgend von der Genehmigungsfreiheit ausgenommen sind,..
ich hab nen Schwippschwager, der ist Bauer...Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Grundfläche bis zu 50 m2...
der darf ...
...zb bei mir eine Treckergarage hinbauen...oder - ...zur Unterbringung von Sachen ..Gebäude ohne Feuerungsanlagen mit einer traufseitigen Wandhöhe bis zu 6 m, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb im Sinne des § 35 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 des Baugesetzbuches in Verbindung mit § 201 des Baugesetzbuches dienen, höchstens 100 m2 Grundfläche haben und nur zur Unterbringung von Sachen oder zum vorübergehenden Schutz von Tieren bestimmt sind,
Das wär mir aber zu gross - ich hab mich für nen "Stellplatz" entschlossen
- wo E-Fahrräder stehen und laden...., das Salz für den Winter steht..mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Grundfläche bis zu 50 m2



Hier dürfen WIR das. >> Anhalt.
...und eine Garage.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Wo genug Platz ist, ist es doch wurscht ... Es geht hier u.a. um Stuttgart Zentrum ...
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Da moderne Autos ihren Standort per GPS übermitteln können, könnte das automatisiert werden.Misterfritz hat geschrieben:(04 Oct 2021, 20:42)
Wenn tatsächlich mal Garagen überprüft würden, könnte man Bussgeld ohne Ende verhängen.
Es weiss doch kaum einer, dass Garagen dazu da sind, öffentlichen Parkraum zu entlasten und nicht, um irgendetwas dort zu lagern oder gar, um an Autos zu schrauben.
Auch für die Versicherungen.
Bei den meisten sind die Tarife günstiger, wenn man angibt, dass der Wagen nachts in der Garage steht. Und das wäre in so einem Fall glatter Betrug, aber leicht zu entlarven, wenn die Transparenz nicht durch unnötigen Datenschutz behindert würde.
Drauf so sprach Herr Lehrer Lämpel:
„Dies ist wieder ein Exempel!“
„Dies ist wieder ein Exempel!“
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
.....in Stuttgart hab ich ein paar Mobilfunk Standorte - in nem alten Bunker ...muss man den nun als Bunker "freihalten" und die Lüfter laufen lassen >> oder darf man den nutzen - als Bandproberaum, Schiessanlage,Lager, Paintball....jack000 hat geschrieben:(04 Oct 2021, 23:00)
Wo genug Platz ist, ist es doch wurscht ... Es geht hier u.a. um Stuttgart Zentrum ...
Der Eigner legt fest - was in der Garage steht, ein (Lasten) Fahrrad mit viel Gepäck

Der Preis entscheidet die Nutzung. ....und in Stuttgart ist ne Garage bestimmt nicht billig.
....das Lastenfahrrad ist grad unterwegs >> wenns wie ein Lager aussieht.
>> und wenn ich an nem Auto schraub - ja wo denn sonst als in MEINER Garage !!!
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Fortschritt eingebaut !! >> Die Ladeabrechnung zeigt wo das auto "parkiert".Quatschki hat geschrieben:(04 Oct 2021, 23:07)
Da moderne Autos ihren Standort per GPS übermitteln können, könnte das automatisiert werden.
Auch für die Versicherungen.
Bei den meisten sind die Tarife günstiger, wenn man angibt, dass der Wagen nachts in der Garage steht. Und das wäre in so einem Fall glatter Betrug, aber leicht zu entlarven, wenn die Transparenz nicht durch unnötigen Datenschutz behindert würde.

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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
"Anderweitig belegt" kann auch heißen, daß sein Oldtimer darin steht; oder das abgemeldete Sommer-Cabrio, o.ä.jack000 hat geschrieben:(04 Oct 2021, 20:01)
Offensichtlich ist die Garage voll mit Gerümpel
Die menschliche Sprache ist einzigartig, aber nicht eindeutig.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Da liegst Du allerdings falsch.Teeernte hat geschrieben:(05 Oct 2021, 05:45)
.....in Stuttgart hab ich ein paar Mobilfunk Standorte - in nem alten Bunker ...muss man den nun als Bunker "freihalten" und die Lüfter laufen lassen >> oder darf man den nutzen - als Bandproberaum, Schiessanlage,Lager, Paintball....
Der Eigner legt fest - was in der Garage steht, ein (Lasten) Fahrrad mit viel Gepäck->> in Handwerkerkreisen auch Handlager genannt...oder 3 Autos quer....
Der Preis entscheidet die Nutzung. ....und in Stuttgart ist ne Garage bestimmt nicht billig.
....das Lastenfahrrad ist grad unterwegs >> wenns wie ein Lager aussieht.
>> und wenn ich an nem Auto schraub - ja wo denn sonst als in MEINER Garage !!!
Wird die Garage also zur Werkstatt, zum Kellerersatz oder zum Hobbyraum umgewandelt, dann verstößt dies gegen das Gesetz. Hintergrund dieser Regelung ist, dass Stellplätze dazu dienen, den öffentlichen Straßenraum freizuhalten und zu entlasten. Wer eine Garage auf dem Grundstück hat und sein Auto dennoch auf der Straße parkt, weil die Garage anders genutzt wird, handelt also rechtswidrig. Das hat den Hintergrund, dass durch Stellplätze auf Grundstücken der öffentliche Straßenraum freigehalten und entlastet werden soll. Dies bedeutet übrigens auch, dass stillgelegte oder Saison-Fahrzeuge ebenfalls nicht in Garagen geparkt werden dürfen.
https://www.garage-und-carport.de/garage/nutzung/
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Entscheidend ist also wohl, wieviele Stellplätze pro Haus vorgeschrieben sind und ob man die nutzt oder nicht.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Das mit den Saisonfahrzeugen ist ein schlechter Witz.
WO sollen die denn sonst abgestellt werden?
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Keine Ahnung,Realist2014 hat geschrieben:(05 Oct 2021, 10:06)
Das mit den Saisonfahrzeugen ist ein schlechter Witz.
WO sollen die denn sonst abgestellt werden?
ich habe mir das ja nicht ausgedacht

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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Ich komm hier auch nicht mit "Hund und Jagd" >>> ...Gesetzestext...
Verordnung des Wirtschaftsministeriums über Garagen und Stellplätze
(Garagenverordnung - GaVO)* BW....>>
Vom 7. Juli 1997 https://www.landesrecht-bw.de/jportal/? ... e&aiz=true
Der Handwerker XYZ hat sich statt Auto ein Lastenfahrrad zugelegt und stellt das in der GARAGE ab.
Wenn Du ein Kraftfahrzeug auch brauchst - ganz hinten steht ein SR2 (Ostmopped) https://de.wikipedia.org/wiki/Simson_SR2
So what .....>> es steht ein Fahrrad drin. ...und der REST ist AUTO zubehör.Eine Garage mit einer Wandhöhe von max. 3 Metern und einer Fläche von max. 30 Quadratmetern ist in Baden-Württemberg genehmigungsfrei.
In Baden-Württemberg ist lediglich die Lagerung von Fahrrädern und Auto-Zubehör in der Garage erlaubt.
Der Einbau von Ladestationen für Elektroautos ist verfahrensfrei.
Laut der LBO dienen Garagen lediglich zum Abstellen von Kraftfahrzeugen. Auch das Abstellen von Wohnwagen und anderen Kraftfahrzeuganhängern ist zulässig. Als Werk- oder Lagerräume dürfen Garagen aber nicht genutzt werden.
Gegen die Lagerung von Fahrrädern und typischem Autozubehör ist aber generell nichts einzuwenden. Dazu zählen u. a. Reifen, Werkzeug sowie Pflege- und Putzmittel. Für die Lagerung des Zubehörs dürfen zudem Regale und Schränke in geschlossenen Garagen aufgebaut werden.
Werkraum ->> ist Gewerbe.
Es gibt KEINE Einschränkung für "Saison" Fahrzeuge... oder eine nicht fahrbereite Autosammlung ohne Nummernschild.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Wird ja überall so gehandhabt, dass Saisonfahrzeuge in Garagen/ TG's abgestellt werden.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Man müsste also das Fahrzeug mit dem Saisonkennzeichen auf der Straße parken und darf nur das Ganzjahresfahrzeug in die Garage stellen? Das ist mal wieder deutscher Amtsschimmel wie er im Buche steht.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
ich TAUFE die GARAGE >>
Verfahrensfreie Bauvorhaben sind: Gartenhaus, Gewächshaus. Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen, im Innenbereich bis 40, im Außenbereich bis 20 Kubikmeter Bruttorauminhalt.
Das kann ich 35 mal am TAG auch in Badenwürstelberg. - Wenn die garage wie vor genannt auch genehmigungsfrei gebaut wurde.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Stell Dir vor, du hast eine Garage ....aber KEIN Auto !!!Tom Bombadil hat geschrieben:(05 Oct 2021, 12:13)
Man müsste also das Fahrzeug mit dem Saisonkennzeichen auf der Straße parken und darf nur das Ganzjahresfahrzeug in die Garage stellen? Das ist mal wieder deutscher Amtsschimmel wie er im Buche steht.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Das ist nicht Punkt. In der Regel sind in den Bebauungsplänen Stellplätze vorgeschrieben, z.B. 1 oder 2 Stellplätze je EFH. Dabei spielt es keine Rolle ob das eine Garage, ein Carport oder ein nicht überdachter Stellplatz ist. Solange man den Stellplatzvorgaben nachkommt dürfte es relativ egal sein ob man die Garage als Rumpelkammer nutzt oder nicht.Teeernte hat geschrieben:(05 Oct 2021, 12:17)
. - Wenn die garage wie vor genannt auch genehmigungsfrei gebaut wurde.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Bei Neubau ja.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(05 Oct 2021, 12:26)
Das ist nicht Punkt. In der Regel sind in den Bebauungsplänen Stellplätze vorgeschrieben, z.B. 1 oder 2 Stellplätze je EFH. Dabei spielt es keine Rolle ob das eine Garage, ein Carport oder ein nicht überdachter Stellplatz ist. Solange man den Stellplatzvorgaben nachkommt dürfte es relativ egal sein ob man die Garage als Rumpelkammer nutzt oder nicht.
Katholischer....Ablasshandel.Wer in Stuttgart neuen Wohnraum schafft, der muss sich auch um geeignete Parkplätze für Autos und Fahrräder kümmern. Wie genau die benötigten Stellplätze berechnet werden, das weiß das Baurechtsamt. Ist die Vorgabe nicht zu erfüllen, gibt es die Möglichkeit der Stellplatzablöse.
Solch Baubremse für sozialen Wohnungsbau gibts aber nicht überall...
Bestand /Haus ist "alt" - ...da gilt "Stellplatz" nur für neues Gewerbe.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Es gibt überhaupt keine Pflicht sein Auto in der Garage zu parken. Sie darf halt nur nicht für was anderes verwendet werden.Tom Bombadil hat geschrieben:(05 Oct 2021, 12:13)
Man müsste also das Fahrzeug mit dem Saisonkennzeichen auf der Straße parken und darf nur das Ganzjahresfahrzeug in die Garage stellen? Das ist mal wieder deutscher Amtsschimmel wie er im Buche steht.
"Sie verbieten nicht die Hassrede. Sie verbieten die Rede, die sie hassen"
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Wenn die "Garage" nach Baurecht errichtet ist.jack000 hat geschrieben:(05 Oct 2021, 13:31)
Es gibt überhaupt keine Pflicht sein Auto in der Garage zu parken. Sie darf halt nur nicht für was anderes verwendet werden.
Die meisten stehen ohne... Ein Bauwerk, das Gehnemigungsfrei errichtet wurde - kann heut ein Gartenhaus morgen eine Garage...ein Gewächshaus oder ein "Gebäude" sein.
Natürlich - ohne Gewerbe - ....eine Garagenfirma zB.
Aber Fahrräder , Autozubehör, Sprit....ein Faß Diesel... Regale und Schränke dürfen doch drin sein...
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
Mache das mal ohne, egal in welchem Bundesland.
https://de.wikipedia.org/wiki/Garagenverordnung
Und immer beachten:
Im Rahmen der offiziellen Garagennutzung ist die Garage nicht als Lagerraum zugelassen. Sie dient ausschließlich dem Abstellen ihres fahrbereiten Fahrzeugs und der Aufbewahrung von Zubehör wie beispielsweise Wagenheber oder Reifen. Alles andere ist nach Gesetz strafbar, vor allem wenn es dazu kommen sollte, dass durch die Lagerung die Ein- und Ausfahrt des Autos nicht mehr möglich ist. Ordnungsgemäß sollte der eingeparkte Wagen sogar fahrbar sein. Das heißt, dass die Lagerung von ungenutzten Oldtimern oder kaputten Fahrzeugen bereits unzulässig ist. Selbst das Basteln am eigenen Fahrzeug ist streng genommen in der Garage nicht erlaubt.
https://www.concept-beton.de/news/garagennutzung.php
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen
PARAGRAPHEN kein Lobbyistengequirl !!Misterfritz hat geschrieben:(05 Oct 2021, 13:49)
Mache das mal ohne, egal in welchem Bundesland.
https://de.wikipedia.org/wiki/Garagenverordnung
Und immer beachten:
Ohne Bauverfahren kann ich ...in ANHALT .... und BW eine Garage ...oder ein Gebäude ....oder ein GARTENHAUS errichten.
NAtürlich muss ich mich an ein paar REGELN halten.
Hab ich also keine GARAGE "Beantragt" beim Bauamt - ist es ein GEBÄUDE - öber dass isch FREI verfügen kann.
FREI -VERFÜGEN >> im Rahmen >> Gartenhaus, Gewächshaus ...Gebäude. Nur es darf kein "Daueraufenthalt" für Personen werden ...ja ...und darf keine (feste) Toilette haben.
Die BESONDERHEIT auf DIE IHR euch bezieht ist § 52 (6) der Hessischen Landesbauordnung.
DIE ist aber in BW nicht gültig......aber in HESSEN !
....und 30% der Stellplätze dürfen da auch mit Fahrrädern belegt werden.
PARAGRAPHEN ! >>> RECHT und GESETZ.
...und ist es eine BEANTRAGTE Garage nach BAURECHT - darf ich 200 L Diesel ....Schränke Regale und "AUTO" Zubehör lagern.....und Fahrräder.
...die 200L Bier hab ich grad nicht nach oben bekommen - mit einem mal .
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