Und Hindus dürfen an Karfreitag oder dem Volkstrauertag keine religiösen Tänze öffentlich ausüben?GottlosGlücklich hat geschrieben:(02 Jan 2021, 22:46)
Hinduismus zB. Dort gilt der Tanz als heilig.
Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Gibt es nun Tanzverbot oder nicht?Troh.Klaus hat geschrieben:(03 Jan 2021, 00:27)
Und Hindus dürfen an Karfreitag oder dem Volkstrauertag keine religiösen Tänze öffentlich ausüben?
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Auf den von Dir genannten Fall bezogen wäre das gerichtlich zu überprüfen, wenn Du damit das Grundrecht auf freie Religionsausübung eingeschränkt siehst. Ist das ausserhalb Bayern https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... ag-bayern/ schon einmal geschehen?
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Aufgrund dieses Urteils des BVerfG sind in mehreren Bundesländern "Heidenspaß- Partys" an Karfreitag genehmigt worden. Mit der Auflage, dass das Tanzen Ausdruck der Abgrenzung ggü des Christentums ist.Kritikaster hat geschrieben:(03 Jan 2021, 03:30)
Auf den von Dir genannten Fall bezogen wäre das gerichtlich zu überprüfen, wenn Du damit das Grundrecht auf freie Religionsausübung eingeschränkt siehst. Ist das ausserhalb Bayern https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... ag-bayern/ schon einmal geschehen?

Dieses Urteil war ein Meilenstein.
Ob Hindus aber ihre religiösen Tänze aufführen dürfen oder religiös diskriminiert werden, ist wiederum eine andere Frage. Gilt es als "klare Abgrenzung zum Christentum", wenn man tänzerisch anderen Göttern huldigt?
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Für eine rechtlich fundierte Antwort solltest Du dazu unsere weltlichen Verfassungsrichter befragen. Die kümmern sich um sowas.GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 10:45)
Aufgrund dieses Urteils des BVerfG sind in mehreren Bundesländern "Heidenspaß- Partys" an Karfreitag genehmigt worden. Mit der Auflage, dass das Tanzen Ausdruck der Abgrenzung ggü des Christentums ist.![]()
Dieses Urteil war ein Meilenstein.
Ob Hindus aber ihre religiösen Tänze aufführen dürfen oder religiös diskriminiert werden, ist wiederum eine andere Frage. Gilt es als "klare Abgrenzung zum Christentum", wenn man tänzerisch anderen Göttern huldigt?
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Artikel 3 GG spricht da eine eindeutige Sprache.Kritikaster hat geschrieben:(03 Jan 2021, 10:49)
Für eine rechtlich fundierte Antwort solltest Du dazu unsere weltlichen Verfassungsrichter befragen. Die kümmern sich um sowas.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Unsere Verfassung ist nicht auf Rosinenpickerei einseitig interpretierender Streitparteien ausgelegt.GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 12:00)
Artikel 3 GG spricht da eine eindeutige Sprache.
Das BVerfG ist die Instanz, die bei widerstreitenden Verfassungsgütern abzuwägen und zu entscheiden hat. Wer seine Auffassung dieser Instanz nicht zur Entscheidung vorlegt, dem nutzt, vollkommen zu Recht, am Ende eigene Rechthaberei in keiner Weise.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Ganz deiner Meinung. Wird also höchste Zeit, dass das GG konsequent ohne christliche Rosinen angewendet wird.Kritikaster hat geschrieben:(03 Jan 2021, 12:20)
Unsere Verfassung ist nicht auf Rosinenpickerei einseitig interpretierender Streitparteien ausgelegt.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Gibt es ein Verbot religiöser Tänze z.B. am Volkstrauertag? Hat man der hinduistische Gemeinde, um konkret zu bleiben, höchst-richterlich verboten, ihre religiösen Tänze an Karfreitag auszuüben? Muss ein Sufi am Volkstrauertag die Füße still halten, weil ihm das entgegen dem Verfassungsrecht auf freie Religionsausübung verboten ist, und ist das in einem entsprechenden Urteil des BVerfG so fest gehalten?GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 02:12)
Gibt es nun Tanzverbot oder nicht?
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Wieviele Hindus gibt es eigentlich in D, die Wert aufs Tanzen direkt am Karfreitag legen? 

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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Und was ist dann mit den nichtkirchlichen Tagen, an denen es ein Tanzverbot im öffentlichen Raum gibt?GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 12:58)
Ganz deiner Meinung. Wird also höchste Zeit, dass das GG konsequent ohne christliche Rosinen angewendet wird.
Sollten die Muslime mal die Mehrheit haben, dann gilt natürlich ein Tanzverbot an allen Tagen. Zumindest nach strenger Auslegung der Lehre.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Keine Ahnung, aber es gibt ja genug Leute, die sich sehr gern alles verbieten lassen und Nachfragen nicht dulden wollen. Ganz im Sinne der Kirchen.Sungawakan hat geschrieben:(03 Jan 2021, 13:22)
Und was ist dann mit den nichtkirchlichen Tagen, an denen es ein Tanzverbot im öffentlichen Raum gibt?
Sollten die Muslime mal die Mehrheit haben, dann gilt natürlich ein Tanzverbot an allen Tagen. Zumindest nach strenger Auslegung der Lehre.

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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Kommt auf die Muslime an, ich würde behaupten strenggläubige Sufi sehen das anders.Sungawakan hat geschrieben:(03 Jan 2021, 13:22)
Und was ist dann mit den nichtkirchlichen Tagen, an denen es ein Tanzverbot im öffentlichen Raum gibt?
Sollten die Muslime mal die Mehrheit haben, dann gilt natürlich ein Tanzverbot an allen Tagen. Zumindest nach strenger Auslegung der Lehre.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Ich weiß es nicht. Und eigentlich ist das ja auch gar nicht das Thema hier. Aber GottlosGlücklich hat ja darauf bestanden, dass die Christen, also genau genommen die Katholische Kirche in Deutschland, mit ihrem Tanzverbot die Religionsausübung anderer Bekenntnisse behindern würden, sogar an nicht-kirchlichen Feiertagen wie dem Volkstrauertag. Das soll er dann aber auch hinreichend belegen.Billie Holiday hat geschrieben:(03 Jan 2021, 13:14)
Wieviele Hindus gibt es eigentlich in D, die Wert aufs Tanzen direkt am Karfreitag legen?
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Anderen Worte in den Mund zu legen, die sie nicht gesagt haben, ist nicht besonders anständig. Zu nichtkirchlichen Feiertagen habe ich kein Wort gesagt.Troh.Klaus hat geschrieben:(03 Jan 2021, 14:12)
Ich weiß es nicht. Und eigentlich ist das ja auch gar nicht das Thema hier. Aber GottlosGlücklich hat ja darauf bestanden, dass die Christen, also genau genommen die Katholische Kirche in Deutschland, mit ihrem Tanzverbot die Religionsausübung anderer Bekenntnisse behindern würden, sogar an nicht-kirchlichen Feiertagen wie dem Volkstrauertag. Das soll er dann aber auch hinreichend belegen.
Aber wenn Christen auf ihre freie Religionsausübung bestehen, genau das aber anderen Gläubigen verwehren, nennt man das wie?
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verwehren wie ihnen diese?GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 15:57)
Anderen Worte in den Mund zu legen, die sie nicht gesagt haben, ist nicht besonders anständig. Zu nichtkirchlichen Feiertagen habe ich kein Wort gesagt.
Aber wenn Christen auf ihre freie Religionsausübung bestehen, genau das aber anderen Gläubigen verwehren, nennt man das wie?
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Wenn wie bei den Hindus der Tanz Zeichen der Religionsausübung ist, ja.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Wie wäre es, sich erst einmal konkrete Beispiele herauszusuchen, anstatt hier die Fahrradkette zu schwingen? Außerdem müsste es sich um eine Tanzveranstaltung im öffentlichen Raume handeln, und ich denke mal, ein Hindu-Tempel gehört nicht dazu. Zudem denke ich mal, dass aufgrund des Artikels vier Absatz 2 auch hier die Möglichkeit gegeben sein dürfte, dass Hindus auf der Straße tanzen dürften, wenn sie es denn wollten und müssten. Und drittens bleibt immer noch in dem Ganzen ungeklärt, was mit dem staatlichen Tanzverbot am Volkstrauertag ist. Was ist, wenn da auf einmal Christen tanzen müssten?GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 16:26)
Wenn wie bei den Hindus der Tanz Zeichen der Religionsausübung ist, ja.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Letztendlich geht es beim Tanzverbot also um irgendwelche Leute, die meinen, an alle 365 Tagen das Recht haben, das Tanzbein schwingen zu müssen.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Wo war je von "müssen" die Rede? Es geht ums dürfen, um nichts anderes.Sungawakan hat geschrieben:(03 Jan 2021, 16:33)
Wie wäre es, sich erst einmal konkrete Beispiele herauszusuchen, anstatt hier die Fahrradkette zu schwingen? Außerdem müsste es sich um eine Tanzveranstaltung im öffentlichen Raume handeln, und ich denke mal, ein Hindu-Tempel gehört nicht dazu. Zudem denke ich mal, dass aufgrund des Artikels vier Absatz 2 auch hier die Möglichkeit gegeben sein dürfte, dass Hindus auf der Straße tanzen dürften, wenn sie es denn wollten und müssten. Und drittens bleibt immer noch in dem Ganzen ungeklärt, was mit dem staatlichen Tanzverbot am Volkstrauertag ist. Was ist, wenn da auf einmal Christen tanzen müssten?
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Es geht auch um irgendwelche Leute, die meinen, Anders- und nicht-Gläubigen ihre Regeln aufdrücken zu müssen.Sungawakan hat geschrieben:(03 Jan 2021, 16:35)
Letztendlich geht es beim Tanzverbot also um irgendwelche Leute, die meinen, an alle 365 Tagen das Recht haben, das Tanzbein schwingen zu müssen.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Das ist manchmal Sinn und Zweck, wenn mehrere Andersgläubige miteinander leben. Und im Zweifelsfalle gilt immer noch, wenn ich ihn Rom bin, mache ich es wie die Römer.GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 16:44)
Es geht auch um irgendwelche Leute, die meinen, Anders- und nicht-Gläubigen ihre Regeln aufdrücken zu müssen.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Die dürfen doch.GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 16:42)
Wo war je von "müssen" die Rede? Es geht ums dürfen, um nichts anderes.
Das war meine Aussage:
Wie wäre es, sich erst einmal konkrete Beispiele herauszusuchen, anstatt hier die Fahrradkette zu schwingen? Außerdem müsste es sich um eine Tanzveranstaltung im öffentlichen Raume handeln, und ich denke mal, ein Hindu-Tempel gehört nicht dazu. Zudem denke ich mal, dass aufgrund des Artikels vier Absatz 2 auch hier die Möglichkeit gegeben sein dürfte, dass Hindus auf der Straße tanzen dürften, wenn sie es denn wollten und müssten. Und drittens bleibt immer noch in dem Ganzen ungeklärt, was mit dem staatlichen Tanzverbot am Volkstrauertag ist. Was ist, wenn da auf einmal Christen tanzen müssten?
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Hier ist aber nicht Rom. Was die im Vatikan treiben ist mir wumpe.Sungawakan hat geschrieben:(03 Jan 2021, 16:46)
Das ist manchmal Sinn und Zweck, wenn mehrere Andersgläubige miteinander leben. Und im Zweifelsfalle gilt immer noch, wenn ich ihn Rom bin, mache ich es wie die Römer.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Du verstehst nicht. Die christlichen Kirchen verbieten an Karfreitag allen anderen ihre Freizeitaktivitäten. Und du kommst mit "tanzen müssen"?Sungawakan hat geschrieben:(03 Jan 2021, 16:47)
Die dürfen doch.
Das war meine Aussage:
Wie wäre es, sich erst einmal konkrete Beispiele herauszusuchen, anstatt hier die Fahrradkette zu schwingen? Außerdem müsste es sich um eine Tanzveranstaltung im öffentlichen Raume handeln, und ich denke mal, ein Hindu-Tempel gehört nicht dazu. Zudem denke ich mal, dass aufgrund des Artikels vier Absatz 2 auch hier die Möglichkeit gegeben sein dürfte, dass Hindus auf der Straße tanzen dürften, wenn sie es denn wollten und müssten. Und drittens bleibt immer noch in dem Ganzen ungeklärt, was mit dem staatlichen Tanzverbot am Volkstrauertag ist. Was ist, wenn da auf einmal Christen tanzen müssten?
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Was hat der Vatikan damit zu tun? Außer dass er in Rom liegt?Umetarek hat geschrieben:(03 Jan 2021, 16:49)
Hier ist aber nicht Rom. Was die im Vatikan treiben ist mir wumpe.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Du verstehst nicht, die Kirchen verbieten gar nichts. Es verbietet der Staat. Und du bist immer noch nicht auf den Rest meines Kommentars eingegangen.GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 16:54)
Du verstehst nicht. Die christlichen Kirchen verbieten an Karfreitag allen anderen ihre Freizeitaktivitäten. Und du kommst mit "tanzen müssen"?
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
... alle die Rechtsprechung des BVerfG in Gänze zur Kenntnis nehmen und akzeptieren, anstatt diese mit wohlfeilen Worten zu ignorieren.GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 12:58)
Ganz deiner Meinung. Wird also höchste Zeit, dass (...)
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Ein Hindu Tempel ist letztlich genauso öffentlich wie eine Kirche oder ein Tanzclub. Wenn das eine erlaubt ist, warum nicht das andere?Sungawakan hat geschrieben:(03 Jan 2021, 17:01)
Du verstehst nicht, die Kirchen verbieten gar nichts. Es verbietet der Staat. Und du bist immer noch nicht auf den Rest meines Kommentars eingegangen.
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Diese Verbindung von Religion und Staat gehört meiner Meinung nach aufgehoben.Sungawakan an GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 17:01)
Du verstehst nicht, die Kirchen verbieten gar nichts. Es verbietet der Staat. Und du bist immer noch nicht auf den Rest meines Kommentars eingegangen.
Beten kann man in der Kirche, zu Hause oder meinetwegen auch auf öffentlichen Plätzen.
Die, die einer Kirche angehören, dürfen sich selbst gerne deren Regeln auferlegen.
Außerhalb der Glaubensgemeinschaft darf das aber keine Macht haben.
Mit demselben Recht können sonst auch andere Religionen einen "Gedenktag" fordern,
an dem gewisses Handeln zu unterbleiben hat.
Wir sind doch hier nicht im Trollhouse!
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Nun, ich habe in meinen Postings immer wieder explizit auf den nicht-kirchlichen Volkstrauertag hingewiesen. Da Du dazu "kein Wort" gesagt hast, bin ich von einer inklusiven Vorstellung ausgegangen.GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 15:57)
Anderen Worte in den Mund zu legen, die sie nicht gesagt haben, ist nicht besonders anständig. Zu nichtkirchlichen Feiertagen habe ich kein Wort gesagt.
Und jetzt nochmal ganz konkret, wo verbietet das christlich motivierte Tanzverbot an Karfreitag die Religionsausübung eines Hindus oder Sufis an diesem Tag? Wo ist das durch entsprechende Rechtsprechung so sanktioniert worden?Aber wenn Christen auf ihre freie Religionsausübung bestehen, genau das aber anderen Gläubigen verwehren, nennt man das wie?
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Ah, jetzt werden wir dann doch einmal konkret. Es geht also absolut nicht um verhinderte Religionsausübung, sondern um verhinderte Freizeitaktivitäten.GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 16:54)
Du verstehst nicht. Die christlichen Kirchen verbieten an Karfreitag allen anderen ihre Freizeitaktivitäten. Und du kommst mit "tanzen müssen"?
Können wir die Diskussion dann auch darauf beschränken und den Strohmann "Verbot der Religionsausübung" in der Scheune lassen.
Btw., ich habe kein Problem damit, alle Tanzverbote aufzuheben, auch an nicht-kirchlichen Feiertagen.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Ist Religionsausübung keine Freizeitaktivität? Aber das ist eher wortklauberei.Troh.Klaus hat geschrieben:(03 Jan 2021, 18:19)
Ah, jetzt werden wir dann doch einmal konkret. Es geht also absolut nicht um verhinderte Religionsausübung, sondern um verhinderte Freizeitaktivitäten.
Können wir die Diskussion dann auch darauf beschränken und den Strohmann "Verbot der Religionsausübung" in der Scheune lassen.
Btw., ich habe kein Problem damit, alle Tanzverbote aufzuheben, auch an nicht-kirchlichen Feiertagen.
Die Frage, die im Raum steht, ist doch eigentlich einfach: wenn der Tanz zur Religionsausübung gehört, ist diese dann durch das christlich motivierte tanzverbot verhindert? Und wenn das so ist, wird dann nicht gegen die Freiheit der Religionsausübung verstoßen? Und wenn das nicht so ist, warum ist der religiöse Tanz erlaubt und der nicht-religiöse nicht?
Wie man es dreht und wendet, das christliche tanzverbot zieht Diskriminierung nach sich.
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Also wenn mir wer Geld fürs Nichtstun auf mein Konto überweist, laß ich mich auch für weitere 200 Tage im Jahr so diskriminieren. Ich würde dafür noch weitere Diskriminierungen in Kauf nehmen.GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 18:38)
Ist Religionsausübung keine Freizeitaktivität? Aber das ist eher wortklauberei.
Die Frage, die im Raum steht, ist doch eigentlich einfach: wenn der Tanz zur Religionsausübung gehört, ist diese dann durch das christlich motivierte tanzverbot verhindert? Und wenn das so ist, wird dann nicht gegen die Freiheit der Religionsausübung verstoßen? Und wenn das nicht so ist, warum ist der religiöse Tanz erlaubt und der nicht-religiöse nicht?
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Das ist schön für dich. Andere lassen sich nicht so gern bevormunden.Stoner hat geschrieben:(03 Jan 2021, 18:47)
Also wenn mir wer Geld fürs Nichtstun auf mein Konto überweist, laß ich mich auch für weitere 200 Tage im Jahr so diskriminieren. Ich würde dafür noch weitere Diskriminierungen in Kauf nehmen.
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
"Gott" behüte uns vor den Unbestechlichen.GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 18:51)
Das ist schön für dich. Andere lassen sich nicht so gern bevormunden.

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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Würde mich auch nicht milder stimmen, aber es überweist keiner was fürs Nichtstun auf mein Konto.Stoner hat geschrieben:(03 Jan 2021, 18:47)
Also wenn mir wer Geld fürs Nichtstun auf mein Konto überweist, laß ich mich auch für weitere 200 Tage im Jahr so diskriminieren. Ich würde dafür noch weitere Diskriminierungen in Kauf nehmen.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Freiheit ist halt manchmal kein sehr lukratives Geschäft.Umetarek hat geschrieben:(03 Jan 2021, 18:55)
Würde mich auch nicht milder stimmen, aber es überweist keiner was fürs Nichtstun auf mein Konto.

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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Fühlt sich aber sehr gut an.Stoner hat geschrieben:(03 Jan 2021, 19:08)
Freiheit ist halt manchmal kein sehr lukratives Geschäft.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Ja, wenn es so wäre, dann ja. Da besteht doch gar kein Dissens.GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 18:38)
Die Frage, die im Raum steht, ist doch eigentlich einfach: wenn der Tanz zur Religionsausübung gehört, ist diese dann durch das christlich motivierte tanzverbot verhindert? Und wenn das so ist, wird dann nicht gegen die Freiheit der Religionsausübung verstoßen?
Und jetzt Du - ist das so? Gibt es entsprechende Gerichtsurteile? Oder können wir jetzt daran - die verhinderte Religionsausübung - einen Haken machen wegen Irrelevanz?
Der religiöse Tanz ist dann eben erlaubt, weil es bei uns im Grundgesetz so drin steht, von wegen Religionsfreiheit. Und die Zulässigkeit des nicht-religiösen Tanzes ist in Deutschland durch entsprechende länder-spezifische Gesetze oder Verordnungen geregelt. Tanzverbote können daher auch von den Länderparlamenten geändert oder abgeschafft werden.Und wenn das nicht so ist, warum ist der religiöse Tanz erlaubt und der nicht-religiöse nicht?
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Angebot: Wir streichen das Tanzverbot an Karfreitag. Was machen wir mit dem Tanzverbot am Volkstrauertag?
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Die Frage nach verhinderter Religionsausübung ist irrelevant, wenn es nicht Christen betrifft? Das sehe ich anders.Troh.Klaus hat geschrieben:(03 Jan 2021, 19:18)
Ja, wenn es so wäre, dann ja. Da besteht doch gar kein Dissens.
Und jetzt Du - ist das so? Gibt es entsprechende Gerichtsurteile? Oder können wir jetzt daran - die verhinderte Religionsausübung - einen Haken machen wegen Irrelevanz?
Von mir aus gern. Wobei der Volkstrauertag einen anderen, realen Hintergrund hat. Ein Trauertag für reale Kriegsopfer ist m.M.n anders zu bewerten als ein Trauertag für eine mythologische Figur, die nur Anhängern einer Glaubensgemeinschaft etwas bedeutet.Der religiöse Tanz ist dann eben erlaubt, weil es bei uns im Grundgesetz so drin steht, von wegen Religionsfreiheit. Und die Zulässigkeit des nicht-religiösen Tanzes ist in Deutschland durch entsprechende länder-spezifische Gesetze oder Verordnungen geregelt. Tanzverbote können daher auch von den Länderparlamenten geändert oder abgeschafft werden.
Angebot: Wir streichen das Tanzverbot an Karfreitag. Was machen wir mit dem Tanzverbot am Volkstrauertag?
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Sehe ich anders. Aber bisher ist niemand auf den Volkstrauertag eingegangen, hier "verbietet" ja der Staat das Tanzen. Und der Karfreitag als protestantischer Feiertag interessiert mich ehrlich gesagt überhaupt nicht.Papaloooo hat geschrieben:(03 Jan 2021, 17:23)
Diese Verbindung von Religion und Staat gehört meiner Meinung nach aufgehoben.
Beten kann man in der Kirche, zu Hause oder meinetwegen auch auf öffentlichen Plätzen.
Die, die einer Kirche angehören, dürfen sich selbst gerne deren Regeln auferlegen.
Außerhalb der Glaubensgemeinschaft darf das aber keine Macht haben.
Mit demselben Recht können sonst auch andere Religionen einen "Gedenktag" fordern,
an dem gewisses Handeln zu unterbleiben hat.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Nein, da das Grundgesetz die freie Religionsausübung gestattet, dürfte man aus religiösen Gründen auch tanzen. Aber bis jetzt scheint es dieses Problem nur in Ihrem Kopf zu geben. Ich habe bisher noch nie von entsprechender Stelle gehört, dass irgendeine Religionsgemeinschaft verlangt hätte, aus religiösen Gründen an diesen Tagen tanzen zu dürfen.GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 18:38)
Ist Religionsausübung keine Freizeitaktivität? Aber das ist eher wortklauberei.
Die Frage, die im Raum steht, ist doch eigentlich einfach: wenn der Tanz zur Religionsausübung gehört, ist diese dann durch das christlich motivierte tanzverbot verhindert? Und wenn das so ist, wird dann nicht gegen die Freiheit der Religionsausübung verstoßen? Und wenn das nicht so ist, warum ist der religiöse Tanz erlaubt und der nicht-religiöse nicht?
Wie man es dreht und wendet, das christliche tanzverbot zieht Diskriminierung nach sich.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Nein. Es gibt viele, die so ähnlich wie ich denken.Sungawakan hat geschrieben:(03 Jan 2021, 20:03)
Nein, da das Grundgesetz die freie Religionsausübung gestattet, dürfte man aus religiösen Gründen auch tanzen. Aber bis jetzt scheint es dieses Problem nur in Ihrem Kopf zu geben.
Könnte evtl daran liegen, dass vergleichsweise wenig Hindus oder andere Glaubensgemeinschaften mit ähnlichen Ritualen in Deutschland leben.Ich habe bisher noch nie von entsprechender Stelle gehört, dass irgendeine Religionsgemeinschaft verlangt hätte, aus religiösen Gründen an diesen Tagen tanzen zu dürfen.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Sie sind immer noch nicht auf die Aussage eingegangen, dass diese Religionen selbst durch das Gesetz der freien Religionsausübung geschützt wären und das Problem also nur nicht religiöse Tanzveranstaltungen beträfe.GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 20:10)
Nein. Es gibt viele, die so ähnlich wie ich denken.
Könnte evtl daran liegen, dass vergleichsweise wenig Hindus oder andere Glaubensgemeinschaften mit ähnlichen Ritualen in Deutschland leben.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Klar bin ich darauf eingegangen. Ich habe gefragt, warum dann religiöse Tänze erlaubt sind und nicht-religiöse nicht.Sungawakan hat geschrieben:(03 Jan 2021, 20:16)
Sie sind immer noch nicht auf die Aussage eingegangen, dass diese Religionen selbst durch das Gesetz der freien Religionsausübung geschützt wären und das Problem also nur nicht religiöse Tanzveranstaltungen beträfe.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Könnte damit zusammenhängen, dass es zwar ein Grundrecht auf freie Religionsausübung gibt, jedoch keines darauf, sich an vom Gesetzgeber festgelegten stillen Feiertagen (aus niederen BeweggründenGottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 20:27)
Klar bin ich darauf eingegangen. Ich habe gefragt, warum dann religiöse Tänze erlaubt sind und nicht-religiöse nicht.

So schwer sollte das eigentlich nicht auseinander zu halten sein.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
In einem Volkstrauertag gibt es ja einen realen Anlass der Einkehr, also ein historisches Ereignis,Sungawakan hat geschrieben:(03 Jan 2021, 20:01)
Sehe ich anders. Aber bisher ist niemand auf den Volkstrauertag eingegangen, hier "verbietet" ja der Staat das Tanzen. Und der Karfreitag als protestantischer Feiertag interessiert mich ehrlich gesagt überhaupt nicht.
es geht um Kriegsopfer.
Bei einem religiösen Feiertag ist es etwas Mystisches, dem man sich gerne beugen darf,
wenn man das will, aber nur dann.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Tanzen ist das einzige Heilige überhaupt, was soll daran bitte niedrig sein?Kritikaster hat geschrieben:(03 Jan 2021, 20:38)
Könnte damit zusammenhängen, dass es zwar ein Grundrecht auf freie Religionsausübung gibt, jedoch keines darauf, sich an vom Gesetzgeber festgelegten stillen Feiertagen (aus niederen Beweggründen) sonstwie Remmidemmi zu gönnen.
So schwer sollte das eigentlich nicht auseinander zu halten sein.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Es gibt auch ein allgemeines Persönlichkeitsrecht mit dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Oder sind das etwa diese "niederen Beweggründe"?Kritikaster hat geschrieben:(03 Jan 2021, 20:38)
Könnte damit zusammenhängen, dass es zwar ein Grundrecht auf freie Religionsausübung gibt, jedoch keines darauf, sich an vom Gesetzgeber festgelegten stillen Feiertagen (aus niederen Beweggründen) sonstwie Remmidemmi zu gönnen.
So schwer sollte das eigentlich nicht auseinander zu halten sein.
