https://www.anwalt.de/rechtstipps/minde ... 56786.htmlDer Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 04.07.2019 entschieden, dass die Mindestsätze und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) nunmehr nicht länger vereinbart werden dürfen.
Der EuGH kippt die Mindest- und Höchstsätze der HOAI – Auswirkungen auf die Praxis
Grundsätzlich bleiben bestehende Verträge über Planungsleistungen, die die HOAI als Abrechnungsgrundlage heranziehen, nach wie vor wirksam. Diese Verträge können unverändert weiterverwendet werden, solange eine gerichtliche Auseinandersetzung hinsichtlich der Umsetzung dieser Verträge nicht im Raum steht.
Die neue Rechtslage wirkt sich hingegen unmittelbar auf aktuell anhängige gerichtliche Verfahren aus. Streitigkeiten über die Vergütung des Ingenieurs oder des Architekten unter Hinzuziehung des Preisbestimmungsrechts der HOAI werden nunmehr unmittelbar durch die EuGH-Entscheidung beeinflusst. Architekten und Ingenieure können sich daher nicht mehr auf die Mindestsätze der Verordnung berufen.
Wie seht IHR die Auswirkungen ?
Wird es einen europäischen TIEF-PREISKAMPF geben - Digitalisierte Satzpakete für ein Appel und ein Ei
oder
Wird man mit Spezialisierungen und Zusatzabschlüssen das Feld sichern ?
(Wird es Auswirkungen auf die BRAGO geben ? )