Und was ist daran jetzt verboten?USA TOMORROW hat geschrieben:(30 Jul 2019, 12:49)
Dazu vom Bundesverfassungsgericht:
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv088203.html
Und Biologisch ist und bleibt das ein Fötus.
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Und was ist daran jetzt verboten?USA TOMORROW hat geschrieben:(30 Jul 2019, 12:49)
Dazu vom Bundesverfassungsgericht:
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv088203.html
Eine Abtreibung ohne Feststellung einer medizinischen oder kriminologischen Indikation ist zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft rechtswidrig.Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 12:58)Und was ist daran jetzt verboten?
Jetzt auf einmal interessiert sie die Biologie doch?Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 12:58)Und Biologisch ist und bleibt das ein Fötus.
USA TOMORROW hat geschrieben:(30 Jul 2019, 13:12)
Eine Abtreibung ohne Feststellung einer medizinischen oder kriminologischen Indikation ist zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft rechtswidrig.
Eine Meinung hat nichts mit Biologie zu tun.Jetzt auf einmal interessiert sie die Biologie doch?![]()
Nein ist es nicht, das ist es erst ab der Geburt. Sofern es selbstständig lebensfähig ist.Fakt ist: Egal ob ich ungeborenes Kind oder Fötus schreibe, es geht immer um ein lebendes menschliches Individuum, welches ein grundrechtlich geschütztes Recht auf Leben hat.
Eine Abtreibung nach der Beratungsregelung ist rechtswidrig. Sie ist also verboten, wird nach jetziger Rechtslage allerdings nicht bestraft.Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 13:42)Ja und weiter, es geht um ein Beratungsgespräch. Also wo ist nun dein besagtes Verbot ?
1. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. Diese Schutzpflicht hat ihren Grund in Art. 1 Abs. 1 GG; ihr Gegenstand und - von ihm her - ihr Maß werden durch Art. 2 Abs. 2 GG näher bestimmt. Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu. Die Rechtsordnung muß die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleisten. Dieses Lebensrecht wird nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet.
2. Die Schutzpflicht für das ungeborene Leben ist bezogen auf das einzelne Leben, nicht nur auf menschliches Leben allgemein.
3. Rechtlicher Schutz gebührt dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter. Ein solcher Schutz ist nur möglich, wenn der Gesetzgeber ihr einen Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verbietet und ihr damit die grundsätzliche Rechtspflicht auferlegt, das Kind auszutragen. Das grundsätzliche Verbot des Schwangerschaftsabbruchs und die grundsätzliche Pflicht zum Austragen des Kindes sind zwei untrennbar verbundene Elemente des verfassungsrechtlich gebotenen Schutzes.
4. Der Schwangerschaftsabbruch muß für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein (Bestätigung von BVerfGE 39, 1 [44]). Das Lebensrecht des Ungeborenen darf nicht, wenn auch nur für eine begrenzte Zeit, der freien, rechtlich nicht gebundenen Entscheidung eines Dritten, und sei es selbst der Mutter, überantwortet werden.
Ich warte diesbezüglich noch immer auf Ihre wissenschaftlichen Quellen.Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 13:42)Eine Meinung hat nichts mit Biologie zu tun.
Wie kommen Sie jetzt auf diese Idee? Den Schutz des Grundgesetzes genießt das ungeborene Kind (spätestens) ab dem Moment der Einnistung in der Gebärmutter.Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 13:42)Nein ist es nicht, das ist es erst ab der Geburt. Sofern es selbstständig lebensfähig ist.
Du erzählst Schwachsinn,USA TOMORROW hat geschrieben:(30 Jul 2019, 14:20)
Eine Abtreibung nach der Beratungsregelung ist rechtswidrig. Sie ist also verboten, wird nach jetziger Rechtslage allerdings nicht bestraft.
Eine Legalisierung von Abtreibungen ohne Vorliegen einer medizinischen oder kriminologischen Indikation wäre mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
https://www.anwalt.org/abtreibung/Wie bereits erwähnt, gibt es auch Ausnahmen, in denen ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch oder ein ähnlicher Eingriff für die Beteiligten straffrei bleiben kann. Die rechtliche Grundlage diesbezüglich liefert § 218a StGB.
Dort ist definiert, dass keine strafbare Abtreibung vorliegt, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Schwangere hat sich bei einer staatlich anerkannten Stelle einer Beratung unterzogen, die länger als drei Tage her ist und hat sich entsprechend vor dem Eingriff beraten lassen
Die Abtreibung wird von einem Arzt durchgeführt
Die 12. Schwangerschaftswoche ist noch nicht beendet
Es ist immer noch ein Embryo bzw. Fötus, und nein der Urteilsspruch dazu ist einfach nur Schwammig. Die Rechtsfähigkeit und die Menschenrechte gibt es erst ab Geburt. Wäre es anders könntest du eine Frau die einen Abgang hat wegen Totschlag verklagen, immerhin hat ihr Körper dem Embryo die Lebensgrundlage entzogen.Wie kommen Sie jetzt auf diese Idee? Den Schutz des Grundgesetzes genießt das ungeborene Kind (spätestens) ab dem Moment der Einnistung in der Gebärmutter.
Lesen Sie noch einmal, was ich geschrieben habe:Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 14:42)Du erzählst Schwachsinn,
https://www.anwalt.org/abtreibung/
Inwiefern soll das der von Ihnen geposteten Quelle widersprechen?Eine Abtreibung nach der Beratungsregelung ist rechtswidrig. Sie ist also verboten, wird nach jetziger Rechtslage allerdings nicht bestraft.
Der Urteilsspruch ist in dieser Hinsicht völlig eindeutig und überhaupt nicht schwammig.Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 14:42)Es ist immer noch ein Embryo bzw. Fötus, und nein der Urteilsspruch dazu ist einfach nur Schwammig.
a) Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu, nicht erst dem menschlichen Leben nach der Geburt oder bei ausgebildeter Personalität (vgl. bereits § 10 I 1 ALR: "Die allgemeinen Rechte der Menschheit gebühren auch den noch ungeborenen Kindern, schon von der Zeit ihrer Empfängnis.").Es bedarf im vorliegenden Verfahren keiner Entscheidung, ob, wie es Erkenntnisse der medizinischen Anthropologie nahelegen, menschliches Leben bereits mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle entsteht. Gegenstand der angegriffenen Vorschriften ist der Schwangerschaftsabbruch, vor allem die strafrechtliche Regelung; entscheidungserheblich ist daher nur der Zeitraum der Schwangerschaft. Dieser reicht nach den - von den Antragstellern unbeanstandeten und verfassungsrechtlich unbedenklichen - Bestimmungen des Strafgesetzbuches vom Abschluß der Einnistung des befruchteten Eis in der Gebärmutter (Nidation; vgl. § 218 Abs. 1 Satz 2 StGB in der Fassung des Art. 13 Nr. 1 SFHG) bis zum Beginn der Geburt (vgl. § 217 StGB und dazu BGHSt 32, 194 ff.). Jedenfalls in der so bestimmten Zeit der Schwangerschaft handelt es sich bei dem Ungeborenen um individuelles, in seiner genetischen Identität und damit in seiner Einmaligkeit und Unverwechselbarkeit bereits festBVerfGE 88, 203 (251)BVerfGE 88, 203 (252)gelegtes, nicht mehr teilbares Leben, das im Prozeß des Wachsens und Sich-Entfaltens sich nicht erst zum Menschen, sondern als Mensch entwickelt (vgl. BVerfGE 39, 1 [37]). Wie immer die verschiedenen Phasen des vorgeburtlichen Lebensprozesses unter biologischen, philosophischen, auch theologischen Gesichtspunkten gedeutet werden mögen und in der Geschichte beurteilt worden sind, es handelt sich jedenfalls um unabdingbare Stufen der Entwicklung eines individuellen Menschseins. Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu (vgl. BVerfGE 39, 1 [41]). 151
Diese Würde des Menschseins liegt auch für das ungeborene Leben im Dasein um seiner selbst willen. Es zu achten und zu schützen bedingt, daß die Rechtsordnung die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleistet (vgl. auch BVerfGE 39, 1 [37]). Dieses Lebensrecht, das nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet wird, sondern dem Ungeborenen schon aufgrund seiner Existenz zusteht, ist das elementare und unveräußerliche Recht, das von der Würde des Menschen ausgeht; es gilt unabhängig von bestimmten religiösen oder philosophischen Überzeugungen, über die der Rechtsordnung eines religiös-weltanschaulich neutralen Staates kein Urteil zusteht.
Den Schutz des Grundgesetzes gibt es (spätestens) ab der Einnistung in der Gebärmutter.Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 14:42)Die Rechtsfähigkeit und die Menschenrechte gibt es erst ab Geburt.
Das ergibt keinen Sinn. Wieso sollte man jemanden wegen Todschlags verklagen, dessen Kind eines natürlichen Todes stirbt? Macht man bei geborenen Kindern ja auch nicht.Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 14:42)Wäre es anders könntest du eine Frau die einen Abgang hat wegen Totschlag verklagen,
Wenn etwas im Gesetzt Straffrei geregelt ist, dann ist das weder Verboten noch Rechtswidrig.USA TOMORROW hat geschrieben:(30 Jul 2019, 14:51)
Lesen Sie noch einmal, was ich geschrieben habe:
Inwiefern soll das der von Ihnen geposteten Quelle widersprechen?
Du solltest nicht mitten drinnen das lesen aufhören.Der Urteilsspruch ist in dieser Hinsicht völlig eindeutig und überhaupt nicht schwammig.
Was wäre daran ein natürlicher Tot wenn der Körper der Frau den Embryo abstößt, ist er dann in deiner Fantasie an Organversagen gestorben ?USA TOMORROW hat geschrieben:(30 Jul 2019, 14:51)
Das ergibt keinen Sinn. Wieso sollte man jemanden wegen Todschlags verklagen, dessen Kind eines natürlichen Todes stirbt? Macht man bei geborenen Kindern ja auch nicht.
Wäre dies der Fall, wäre die derzeitige gesetzliche Regelung grundgesetzwidrig.Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 14:59)
Wenn etwas im Gesetzt Straffrei geregelt ist, dann ist das weder Verboten noch Rechtswidrig.
An welcher Stelle des Urteils wird denn Ihrer Meinung nach in Frage gestellt, dass das ungeborene Kind den Schutz des Grundgesetzes genießt?Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 14:59)
Du solltest nicht mitten drinnen das lesen aufhören.
Das Kind stirbt in diesem Falle daran, dass es durch den Körper der Mutter nicht mehr mit Nährstoffen versorgt werden kann. Da dies in Fällen eines spontanen Aborts ein natürlicher Vorgang ist, handelt es sich natürlich um einen natürlichen Tod.Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 15:03)
Was wäre daran ein natürlicher Tot wenn der Körper der Frau den Embryo abstößt, ist er dann in deiner Fantasie an Organversagen gestorben ?
Wie die Mutter lässt ihr Kind verhungern? Und wie sieht es mit dem Immunsystem aus das den Embryo als Fremdkörper bekämpft ? Das ist ein aktives einwirken von einem Körper auf einen andren.USA TOMORROW hat geschrieben:(30 Jul 2019, 15:52)
Das Kind stirbt in diesem Falle daran, dass es durch den Körper der Mutter nicht mehr mit Nährstoffen versorgt werden kann. Da dies in Fällen eines spontanen Aborts ein natürlicher Vorgang ist, handelt es sich natürlich um einen natürlichen Tod.
Die Idee, dass ein spontaner Abort Totschlag sei, ist genauso abwegig wie die Idee, dass ein Fall von plötzlichem Kindstod Totschlag sei.
Ja du mich auch.USA TOMORROW hat geschrieben:(30 Jul 2019, 15:48)
Wäre dies der Fall, wäre die derzeitige gesetzliche Regelung grundgesetzwidrig.
An welcher Stelle des Urteils wird denn Ihrer Meinung nach in Frage gestellt, dass das ungeborene Kind den Schutz des Grundgesetzes genießt?
Jetzt währe nur noch zu klären ab wann jemand "lebt".Offen lässt es hierbei, ob der Nasciturus selbst Grundrechtsträger ist oder nur von dem objektiv-rechtlichen Gehalt der Grundrechte profitiert:[2] „Die Pflicht des Staates, jedes menschliche Leben zu schützen, läßt sich deshalb bereits unmittelbar aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ableiten. Sie ergibt sich darüber hinaus auch aus der ausdrücklichen Vorschrift des Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG; denn das sich entwickelnde Leben nimmt auch an dem Schutz teil, den Art. 1 Abs. 1 GG der Menschenwürde gewährt. Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu; es ist nicht entscheidend, ob der Träger sich dieser Würde bewußt ist und sie selbst zu wahren weiß. Die von Anfang an im menschlichen Sein angelegten potentiellen Fähigkeiten genügen, um die Menschenwürde zu begründen. Hingegen braucht die im vorliegenden Verfahren wie auch in der Rechtsprechung und im wissenschaftlichen Schrifttum umstrittene Frage nicht entschieden zu werden, ob der nasciturus selbst Grundrechtsträger ist oder aber wegen mangelnder Rechts- und Grundrechtsfähigkeit ‚nur‘ von den objektiven Normen der Verfassung in seinem Recht auf Leben geschützt wird.“
Ferner schreibt das Bundesverfassungsgericht: „Bei der Auslegung des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ist auszugehen von seinem Wortlaut: ‚Jeder hat das Recht auf Leben ...‘. Leben im Sinne der geschichtlichen Existenz eines menschlichen Individuums besteht nach gesicherter biologisch-physiologischer Erkenntnis jedenfalls vom 14. Tage nach der Empfängnis (Nidation, Individuation) an [...] Der damit begonnene Entwicklungsprozeß ist ein kontinuierlicher Vorgang, der keine scharfen Einschnitte aufweist und eine genaue Abgrenzung der verschiedenen Entwicklungsstufen des menschlichen Lebens nicht zuläßt. Er ist auch nicht mit der Geburt beendet; die für die menschliche Persönlichkeit spezifischen Bewußtseinsphänomene z. B. treten erst längere Zeit nach der Geburt auf. Deshalb kann der Schutz des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG weder auf den ‚fertigen‘ Menschen nach der Geburt noch auf den selbständig lebensfähigen nasciturus beschränkt werden. Das Recht auf Leben wird jedem gewährleistet, der ‚lebt‘; zwischen einzelnen Abschnitten des sich entwickelnden Lebens vor der Geburt oder zwischen ungeborenem und geborenem Leben kann hier kein Unterschied gemacht werden. ‚Jeder‘ im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ist ‚jeder Lebende‘, anders ausgedrückt: jedes Leben besitzende menschliche Individuum; ‚jeder‘ ist daher auch das noch ungeborene menschliche Wesen.“
Ihrer Logik zu Folge müsste dann ja derzeit jede Frau, die einen spontanen Abort erleidet, nach §218 bestraft werden.Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 16:05)
Wie die Mutter lässt ihr Kind verhungern? Und wie sieht es mit dem Immunsystem aus das den Embryo als Fremdkörper bekämpft ? Das ist ein aktives einwirken von einem Körper auf einen andren.
So hat das BVerfG geurteilt. Dass Ihnen das nicht gefällt, ändert daran nichts.
Diese Frage lässt sich, wie wir ja schon gesehen haben, biologisch ganz klar beantworten.Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 16:09)
Jetzt währe nur noch zu klären ab wann jemand "lebt".
Jedenfalls in der so bestimmten Zeit der Schwangerschaft handelt es sich bei dem Ungeborenen um individuelles, in seiner genetischen Identität und damit in seiner Einmaligkeit und Unverwechselbarkeit bereits festBVerfGE 88, 203 (251)BVerfGE 88, 203 (252)gelegtes, nicht mehr teilbares Leben, das im Prozeß des Wachsens und Sich-Entfaltens sich nicht erst zum Menschen, sondern als Mensch entwickelt (vgl. BVerfGE 39, 1 [37]). Wie immer die verschiedenen Phasen des vorgeburtlichen Lebensprozesses unter biologischen, philosophischen, auch theologischen Gesichtspunkten gedeutet werden mögen und in der Geschichte beurteilt worden sind, es handelt sich jedenfalls um unabdingbare Stufen der Entwicklung eines individuellen Menschseins. Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu (vgl. BVerfGE 39, 1 [41]).
Dieser Schwachsinn ergibt sich aus deiner Ansicht und Logik mit den Grundrechten. Du kannst einem Zellhaufen keine Grundrechte zusprechen nur um sie anschließend zu ignorieren wenn er angegriffen wird.USA TOMORROW hat geschrieben:(30 Jul 2019, 16:33)
Ihrer Logik zu Folge müsste dann ja derzeit jede Frau, die einen spontanen Abort erleidet, nach §218 bestraft werden.
Sie merken doch selbst, dass Sie hier Schwachsinn schreiben, oder?
Nicht ich habe dem Zellhaufen Grundrechte zugesprochen, sondern das Grundgesetz garantiert diese für alle Menschen. Und das BVerfG hat ganz klar festgestellt, dass darunter auch ungeborene Menschen fallen.Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 16:37)
Dieser Schwachsinn ergibt sich aus deiner Ansicht und Logik mit den Grundrechten. Du kannst einem Zellhaufen keine Grundrechte zusprechen nur um sie anschließend zu ignorieren wenn er angegriffen wird.
Nein lässt sich nicht, zeig mir einen Artikel einer nicht religiösen Seite die dazu Stellung bezieht. Biologischer Fakt ist das Leben mit der Geburt beginnt und alles davor werdendes Leben ist. Leben muss schon per Definition etwas sein das selbstständig lebensfähig ist.USA TOMORROW hat geschrieben:(30 Jul 2019, 16:37)
Diese Frage lässt sich, wie wir ja schon gesehen haben, biologisch ganz klar beantworten.
Es ist kein natürlicher tot, er wird vom Organismus der Mutter abgetötet. Wenn du schon in einer Zelle ein Individuum siehst, dann bleib auch in der Perspektive.USA TOMORROW hat geschrieben:(30 Jul 2019, 16:40)
Ich habe dem Zellhaufen keine Grundrechte zugesprochen. Das Grundgesetz schützt aber nun einmal alle Menschen und das BVerfG hat ganz klar festgestellt, dass darunter auch ungeborene Menschen fallen.
Daher ja die grundsätzliche Rechtswidrigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen.
Die Idee, dass man auch den natürlichen Tod eines Menschen bestrafen müsste, nur weil dieser durch das Grundgesetz geschützt wird, ist allein Ihrer Phantasie entsprungen und völlig abwegig.
Gerne nochmal:Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 16:41)
Nein lässt sich nicht, zeig mir einen Artikel einer nicht religiösen Seite die dazu Stellung bezieht.
“Fertilization is the process by which male and female haploid gametes (sperm and egg) unite to produce a genetically distinct individual.”
- Signorelli et al., Kinases, phosphatases and proteases during sperm capacitation, CELL TISSUE RES. 349(3):765 (Mar. 20, 2012)
“Human life begins at fertilization, the process during which a male gamete or sperm (spermatozoo developmentn) unites with a female gamete or oocyte (ovum) to form a single cell called a zygote. This highly specialized, totipotent cell marked the beginning of each of us as a unique individual.” “A zygote is the beginning of a new human being (i.e., an embryo).”
- Keith L. Moore, The Developing Human: Clinically Oriented Embryology, 7th edition. Philadelphia, PA: Saunders, 2003. pp. 16, 2.
“In that fraction of a second when the chromosomes form pairs, the sex of the new child will be determined, hereditary characteristics received from each parent will be set, and a new life will have begun.”
- Kaluger, G., and Kaluger, M., Human Development: The Span of Life, page 28-29, The C.V. Mosby Co., St. Louis, 1974.
“It is the penetration of the ovum by a sperm and the resulting mingling of nuclear material each brings to the union that constitutes the initiation of the life of a new individual.”
- Clark Edward and Corliss Patten’s Human Embryology, McGraw – Hill Inc., 30
“The zygote and early embryo are living human organisms.”
- Keith L. Moore & T.V.N. Persaud Before We Are Born – Essentials of Embryology and Birth Defects (W.B. Saunders Company, 1998. Fifth edition.) Page 500
“Thus a new cell is formed from the union of a male and a female gamete. [sperm and egg cells] The cell, referred to as the zygote, contains a new combination of genetic material, resulting in an individual different from either parent and from anyone else in the world.”
- Sally B Olds, et al., Obstetric Nursing (Menlo Park, California: Addison – Wesley publishing, 1980) P 136
“The term conception refers to the union of the male and female pronuclear elements of procreation from which a new living being develops. It is synonymous with the terms fecundation, impregnation, and fertilization … The zygote thus formed represents the beginning of a new life.”
- J.P. Greenhill and E.A. Freidman. Biological Principles and Modern Practice of Obstetrics. Philadelphia: W.B. Saunders Publishers. 1974 Pages 17 and 23.
Und auch nochmal der Verweis auf die Studie, bei der über 5.000 Biologen weltweit befragt wurden:“[All] organisms, however large and complex they might be as full grown, begin life as a single cell. This is true for the human being, for instance, who begins life as a fertilized ovum.”
- Dr. Morris Krieger “The Human Reproductive System” p 88 (1969) Sterling Pub. Co
https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm ... id=3211703A sample of 5,502 biologists from 1,058 academic
institutions assessed statements representing the biological view ‘a human’s life begins at fertilization’.
A consensus affirmed each of the three statements representing that view (75-91%). Overall, 95% of
biologists affirmed the view (5212 out of 5502). These findings suggest the descriptive view on when
life begins centers on the biological classification of a fetus as a human at fertilization.
Dafür hätte ich jetzt aber gern mal eine wissenschaftliche Quelle von Ihnen. Danke.Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 16:41)
Biologischer Fakt ist das Leben mit der Geburt beginnt und alles davor werdendes Leben ist. Leben muss schon per Definition etwas sein das selbstständig lebensfähig ist.
Wieso werden dann Ihrer Meinung nach Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, nicht nach §218 bestraft?Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 16:45)
Es ist kein natürlicher tot, er wird vom Organismus der Mutter abgetötet.
§ 218 Schwangerschaftsabbruch
(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gegen den Willen der Schwangeren handelt oder
2. leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht.
(3) Begeht die Schwangere die Tat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
(4) Der Versuch ist strafbar. Die Schwangere wird nicht wegen Versuchs bestraft.
Das ist nur eine Umfrage, ist dir das immer noch nicht aufgefallen ? Und ich habe keine Quelle weil es dazu keine Quelle gibt, genau deswegen wirfst du hier auch mit der Umfrage um dich.USA TOMORROW hat geschrieben:(30 Jul 2019, 16:45)
Und auch nochmal der Verweis auf die Studie, bei der über 5.000 Biologen weltweit befragt wurden:
https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm ... id=3211703
Dafür hätte ich jetzt aber gern mal eine wissenschaftliche Quelle von Ihnen. Danke.
Weil die meisten Menschen zum Glück nicht so denken wie du.USA TOMORROW hat geschrieben:(30 Jul 2019, 16:53)
Wieso werden dann Ihrer Meinung nach Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, nicht nach §218 bestraft?
Die acht wissenschaftlichen Quellen haben Sie erneut überlesen?Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 16:55)
Das ist nur eine Umfrage, ist dir das immer noch nicht aufgefallen ?
Sie haben keine Quelle, weil Sie Unsinn schreiben. Ich habe zusätzlich zu der Studie in der über 5.000 Biologen zu diesem Thema befragt wurden auch zahlreiche wissenschaftliche Quellen geliefert.Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 16:55)
Und ich habe keine Quelle weil es dazu keine Quelle gibt, genau deswegen wirfst du hier auch mit der Umfrage um dich.
Meinungen, nichts anderes als MeinungenUSA TOMORROW hat geschrieben:(30 Jul 2019, 17:03)
Die acht wissenschaftlichen Quellen haben Sie erneut überlesen?
Ja, sag ich doch, du hast eindeutig die "Meinungshoheit", aber eine Wissenschaftliche Aussage warum das so sein soll hast du nicht.Sie haben keine Quelle, weil Sie Unsinn schreiben. Ich habe zusätzlich zu der Studie in der über 5.000 Biologen zu diesem Thema befragt wurden auch zahlreiche wissenschaftliche Quellen geliefert.
Wenn ich nicht wüsste, dass Sie es ohnehin ignorieren werden, könnte ich Ihnen auch noch unzählige andere wissenschaftliche Quellen liefern.
Wie ich? Sie waren es doch, der behauptet hatte, dass eine Fehlgeburt nichts anderes als eine Abtreibung sei.Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 16:56)
Weil die meisten Menschen zum Glück nicht so denken wie du.
Wissenschaftliche Fachliteratur reicht Ihnen also als Beleg nicht aus. Im Gegenzug verlangen Sie aber von mir, dass ich Ihren Ausführungen ohne jegliche Quellenangabe Glauben schenke.
Darum verlasse ich mich diesbezüglich auf die Wissenschaftler aus der entsprechenden Fachdisziplin. Und die sind sich in dieser Frage nun einmal zu fast 100 Prozent einig.Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 17:08)
Ja, sag ich doch, du hast eindeutig die "Meinungshoheit", aber eine Wissenschaftliche Aussage warum das so sein soll hast du nicht.
Nein, ich habe gesagt das nach deiner Logik ein menschliches Individuum von einem anderen Angegriffen wird.USA TOMORROW hat geschrieben:(30 Jul 2019, 17:09)
Wie ich? Sie waren es doch, der behauptet hatte, dass eine Fehlgeburt nichts anderes als eine Abtreibung sei.
Weil ein Fötus nicht Rechtsfähig ist.Daher wüsste ich gern, wieso Fehlgeburten dann Ihrer Meinung nach nicht nach §218 bestraft werden.
Du hast keine Ahnung wer da die Kandidaten ausgesucht hat und wie die Fragestellung aussah.USA TOMORROW hat geschrieben:(30 Jul 2019, 17:12)
Darum verlasse ich mich diesbezüglich auf die Wissenschaftler aus der entsprechenden Fachdisziplin. Und die sind sich in dieser Frage nun einmal zu fast 100 Prozent einig.
Ach scheiß drauf. Hier noch ein paar:USA TOMORROW hat geschrieben:(30 Jul 2019, 17:03)
Wenn ich nicht wüsste, dass Sie es ohnehin ignorieren werden, könnte ich Ihnen auch noch unzählige andere wissenschaftliche Quellen liefern.
“Fertilization-the fusion of gametes to produce a new organism-is the culmination of a multitude of intricately regulated cellular processes.”
Marcello et al., Adv Exp Med Biol. 2013;757:321-50
“The life cycle of mammals begins when a sperm enters an egg. Immediately after fertilization, both the maternal and paternal genomes undergo dramatic reprogramming to prepare for the transition from germ cell to somatic cell transcription programs.”
Okada et al., A role for the elongator complex in zygotic paternal genome demethylation, Nature. 2010 Jan 28;463(7280):554-8.
“The oviduct or Fallopian tube is the anatomical region where every new life begins in mammalian species.”
Coy et al., Roles of the oviduct in mammalian fertilization, Reproduction. 2012 Dec;144(6):649-60
“The fusion of sperm and egg membranes initiates the life of a sexually reproducing organism.”
Marsden et al., Model systems for membrane fusion, Chem Soc Rev. 2011 Mar;40(3):1572-85
“Fertilization is the process by which male and female haploid gametes (sperm and egg) unite to produce a genetically distinct individual.”
Signorelli et al., Kinases, phosphatases and proteases during sperm capacitation, Cell Tissue Res. 2012 Sep;349(3):765-82
“In higher animals, the beginning of new life and transfer of genetic material to the next generation occurs in the oviduct when two distinct gametes cells unite resulting in the formation of a zygote.”
Salilew-Wondim et al., Oviductal, endometrial and embryonic gene expression patterns as molecular clues for pregnancy establishment, Anim Reprod Sci. 2012 Sep;134(1-2):9-18
“A proper dialogue between spermatozoa and the egg is essential for conception of a new individual in sexually reproducing animals. Ca(2+) is crucial in orchestrating this unique event leading to a new life.”
Darszon et al., Calcium channels in the development, maturation, and function of spermatozoa, Physiol Rev. 2011 Oct;91(4):1305-55
“Representing the 60 trillion cells that build a human body, a sperm and an egg meet, recognize each other, and fuse to form a new generation of life.”
Inoue et al., The immunoglobulin superfamily protein Izumo is required for sperm to fuse with eggs, Nature. 2005 Mar 10;434(7030):234-8
“Sperm are remarkably complex cells with a singularly important mission: to deliver paternal DNA and its associated factors to the oocyte to start a new life.”
Wu et al., Sperm chromatin: fertile grounds for proteomic discovery of clinical tools, Mol Cell Proteomics. 2008 Oct;7(10):1876-86
Ich warte dann mal weiter auf eine einzige Quelle von Ihnen und verabschiede mich für heute.“The seminal question in modern developmental biology is the origins of new life arising from the unification of sperm and egg.”
Evsikov et al., Gene expression during the oocyte-to-embryo transition in mammals, Mol Reprod Dev. 2009 Sep;76(9):805-18
Und das ist Unsinn.Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 17:17)
Nein, ich habe gesagt das nach deiner Logik ein menschliches Individuum von einem anderen Angegriffen wird.
Wieso werden dann Abtreibungen bestraft? Ihre Aussagen ergeben überhaupt keinen Sinn.
Doch, habe ich. Weil ich mir die Studie, offenbar im Gegensatz zu Ihnen, durchgelesen habe.Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 17:19)
Du hast keine Ahnung wer da die Kandidaten ausgesucht hat und wie die Fragestellung aussah.
USA TOMORROW hat geschrieben:(30 Jul 2019, 17:20)
Ich warte dann mal weiter auf eine einzige Quelle von Ihnen und verabschiede mich für heute.
"Das Leben beginnt mit der Verschmelzung von Samen und Eizelle" Donald Duck
Abtreibungen werden nicht bestraft, schon vergessen du hast dich gerade noch darüber aufgeregt.USA TOMORROW hat geschrieben:(30 Jul 2019, 17:21)
Wieso werden dann Abtreibungen bestraft? Ihre Aussagen ergeben überhaupt keinen Sinn.
Ja, aber das löst das eigentliche Problem der Frauen nicht.Papaloooo hat geschrieben:(30 Jul 2019, 17:51)
Besser wäre es doch,
mehr Babyklappen zu schaffen,
und diese zu bewerben.
Besser wäre auch,
anonyme Entbindungsstationen zu errichten und diese staatlich zu finanzieren.
Verhütung müsste kostenfrei sein.Besser wäre natürlich auch noch, Verhütungsmittel staatlich zu subventionieren und Präservative auch in Schulen gegen wenig Geld in Toilettenautomaten auszugeben.
Nicht nur "ansonsten". klar, es ist selbstverständlich Selbstbestimmungsrecht der Frau.Ansonsten ist es natürlich Selbstbestimmungsrecht der Frau und wenn Männer sich daran empören, sollten sie enthaltsam leben.
Und wie konkret würdest Du das machen?Alana4 hat geschrieben:(30 Jul 2019, 18:57)
Verhütung müsste kostenfrei sein.
Und, da eben oft die Lebens- und Berufssituation und ja, auch das finanzielle eine Rolle bei einer solchen Entscheidung spielt: solange das Kinderhaben in Deutschland geradezu gleich zu setzen ist mit dem Risiko des Abstiegs, sol lange kann es den Frauen niemand verübeln, wenn sie zu bestimmten Zeitpunkten in ihrem Leben sich gegen die Fortführung einer Schwangerschaft entscheiden.
https://www.spektrum.de/news/gruenes-li ... de/1663208Grünes Licht für Mensch-Tier-Hybride
Ein neues Gesetz erlaubt in Japan, Mischwesen mit Menschenzellen bis zur Geburt heranwachsen zu lassen. Nun sollen erste Experimente nach den neuen Regeln beginnen.
Der japanische Stammzellforscher Hiromitsu Nakauchi von der Universität Tokio hat von einer Expertenkomission des japanischen Forschungsministeriums grünes Licht erhalten, Mischwesen aus menschlichen und tierischen Zellen bis zur Geburt heranwachsen zu lassen.
Woher hast du dassVaterMutterKind hat geschrieben:(30 Jul 2019, 20:32)
Der SPD-Nachwuchs möchte Abtreibung bis zur Geburt erlauben.
Sprich 1 Tag vorher ist Abtreibung noch erlaubt.
Will mir hier jemand erzählen, dass das kein Mord wäre?
Das ist von den Jusos vor geraumer Zeit so besprochen und beschlossen worden (siehe).
Hast du den Artikel gelesen, oder bist du bei der Überschrift stecken gebliebenFliege hat geschrieben:(30 Jul 2019, 21:21)
Das ist von den Jusos vor geraumer Zeit so besprochen und beschlossen worden (siehe).
Exakt: Das ist autsch!
Ich frag nur, weil:Vor allem die AfD erweckte den Eindruck, die SPD-Jugend wolle Spätabtreibungen bis zum neunten Schwangerschaftsmonat fördern.
Das begründet aber immer noch nicht, warum du einen Artikel, auf den du dich berufst in deiner Argumentation, nicht liest.Fliege hat geschrieben:(30 Jul 2019, 21:31)
Ich denke, infolge des Niedergangs der SPD hat niemand Anlass, die SPD-Jugend (Jusos) ernst zu nehmen, schon gar nicht in der Abtreibungsfrage.
Da musst du bitte die Jusos fragen, denn ich bin für deren Meinungen und Beschlusslagen nicht verantwortlich.odiug hat geschrieben:(30 Jul 2019, 21:35)
Irgendwie ist das schon ein wenig belämmert [...]
Du bist aber dafür verantwortlich, eine Falschmeldung, man kann das auch eine Lüge nennen, der AfD zu verbreiten.Fliege hat geschrieben:(30 Jul 2019, 21:39)
Da musst du bitte die Jusos fragen, denn ich bin für deren Meinungen und Beschlusslagen nicht verantwortlich.
Wir sollten zum Threadthema zurück kehren. AfD-Liebhabereien kannst du woanders besprechen.odiug hat geschrieben:(30 Jul 2019, 21:41)
Du bist aber dafür verantwortlich, eine Falschmeldung, man kann das auch eine Lüge nennen, der AfD zu verbreiten.
Hmmm ... neeee ... warum sollte ich, wo ich das doch sooooo genießeFliege hat geschrieben:(30 Jul 2019, 21:44)
Wir sollten zum Threadthema zurück kehren. AfD-Liebhabereien kannst du woanders besprechen.
Er hat sich nicht geirrt. Jetzt darfst du dich bei ihm entschuldigen.odiug hat geschrieben:(30 Jul 2019, 21:56)
Hmmm ... neeee ... warum sollte ich, wo ich das doch sooooo genieße
Faktisch wollen die Jusos nur den Paragraph 218 und 219 aus dem Strafgesetzbuch streichen und die Abtreibung zivilrechtlich regeln.
Über eventuelle Fristen macht der Beschluss der Jusos gar nix aus ... alles eine Erfindung der AfD.
Und du könnest jetzt ja auch zugeben, dass du dich da geirrt hast, aber trotzdem der Meinung bist, dass der Vorschlag der Jusos falsch ist und dafür Gründe ins Feld führen, nachdem du dich mit dem Beschluss der Jusos vertraut gemacht hast.
Wäre mal ein Vorschlag, wenn er dich nicht zu sehr überfordert.