Vongole hat geschrieben:(16 Feb 2019, 00:41)
Als Beispiel für angenommene Verfassungsfeindlichkeit führte ich die AfD an, denn sie steht z.Zt. unter Prüfung/Beobachtung, und außer der NPD keine andere Partei.
Sollte das eines Tages auf andere Parteien zutreffen, so wird auch das sich auf Beamtenstatus und Vereinbarkeit ausdehnen.
Dass Beamte, seien sie nun Mitglied oder Sympathisanten der AfD, ihre Dienstpflicht im Sinne dieser Partei gröblichst missbrauchen, ist gerade in Hessen zu beobachten, also erzähl mir nicht, das käme nicht vor.
Das ist nicht richtig. Schau in die Verfassungschutzberichte des Bundes und der Länder.
Mein HInweis auf Grüne und Linke - deren Beobachtung gar nicht so lange her ist - bezeiht sich auch darauf, dass eine Beobachtung noch keine Feststellung der Verfasssungsfeindlichekit mit sich bringt und ich es kritisch sehe, in Grundrechte einzugreifen, wenn andererseits nicht in letzter Konsequenz gegen diese Partei vorgegangen wird. Das sehe ich auch bei DKP und MLPD so und hab es bei Linken und Grünen ebenfalls so gesehen.
Ein MItgliedschaftsverbot müsste aufgehoben werden, wenn die Bobachtung beendet wird und es zu keinem Verbot kommt. Ich habe aus diesem Grund auch PRobleme mit dem bayrischen Weg gegen die Linke, wenn dies Verbot für Mirabeiter des öD noch Bestand hat.
Das es Beamte gibt, die diese Dienstpflicht behaupten. Du formulierst wieder sehr allgemein und pauschal. Bei dir ist Mißbrauch die unausweichliche Konsequenz der Mitgliedschaft. Nun musst du hier aber ausch darstellen, wie man mit diesem Mißbrauch umgegangen ist.
Dein Vorwurf birgt nun aber welche Forderung in sich? Auch, wenn du dich wieder dagegen verwehrst, du argumentierst so ... alle entrechten, weil die Gefahr besteht sie könnten und einige es tun? Ich komme mit diesem Gleichheits- und Demokratieverständnis nicht klar. Allen Biertrinkern die Fleppe wegnehmen, weil betrunkene Autofahrer Kinder überfahren haben?!
Was die Lehrer betrifft, ein Angestellter kann entlassen werden, ein Beamter nicht. Der bekommt ein Disziplinarverfahren, wird u.U. zurückgestuft, versetzt, und treibt dann anderswo sein Unwesen.
Natürlich kann ein Beamter "entlassen" werden. Was redest du da? Es gibt Stufen der Sanktion. Sie reichen von der Ermahnung bis zur "Entlassung". Im Übrigen genießen Angestellte im öD einen ähnlichen "Entlassungschutz".
Ich will Beamte nicht unter Generalverdacht stellen, es ist nur meine persönliche Meinung, dass Parteimitgliedschaft und Beamtentum ein Geschmäckle haben können,
und ganz sicher dann unvereinbar sind, wenn es sich um eine Partei handelt, die nicht auf dem Boden unserer Verfassung steht.
Ulrich Silberbach, Vorsitzender des dbb, stellte ganz klar fest: " "Für Verfassungsfeinde ist kein Platz im öffentlichen Dienst".
Du bist aber auf dem besten Weg zur Generalverurteilung.
Ich darf das Zitat mal herausstellen
Für Verfassungsfeinde ist kein Platz im öffentlichen Dienst
Das unterstreiche ich ohne wenn und aber. Das ist aber bereits Status Quo und bedarf keiner populistischen Diskussion oder Agitation. Er spricht aber von Verfassungsfeinden, also einem festgestellten Status, ebstensfalls gerichtlich bestätigt. Er spricht nicht von der Vermutung oder einem Verdacht, der Möglichkeit dessen.
Deine persönliche Meinung bleibt dir unbenommen. So wie meine, die versucht dir die Auswirkungen deiner "Wünsche" vor Augen zu führen.
Grundsätzlich sollte ein Demokrat seine Ansprüche auf alle Menschen projiziieren, auch wenn sie ihm nicht passen, so lange sie nicht in einer konkreten Weise gegen die verfassungsmäßigen Normen verstoßen oder verfassungsfeindlich agieren. Das kann ich bei deinen Arguementen nicht erkennen, im Gegenteil.