H2O hat geschrieben:(10 Sep 2018, 20:08)
Wie kann es angehen, daß ein nachgeordnetes Mitglied der Exekutive, hier also der Präsident des Verfassungschutzes, sich an seinen vorgesetzten Stellen, also hier am Innenminister und am Kanzleramt vorbei sich öffentlich äußert? Wenn er die Rolle des "Whistleblowers" übernimmt, dann muß er auch mit den Folgen seiner Äußerungen leben.
Ok, das werden dann wohl am Ende Ausschüsse und Gerichte klären.
Ich denke da an ein Unternehmen wie VW, in dem ein Mitarbeiter, etwa ein Abteilungsleiter, sich an seinem Vorstand vorbei gegensätzlich äußert. Das überlebt diese Führungskraft wohl kaum in seiner Verantwortung im Unternehmen.
Wenn er sich äußert, äußert er sich nicht zwangsläufig an der übergeordneten Stelle vorbei.
Die Behörde und der Behördenleiter sind nicht verpflichtet, sich vor jeder Äußerung mit übergeordneten Stellen abzustimmen oder sich dort eine Freigabe geben zu lassen.
Hier lagen die Probleme anders und Maaßen hat objektiv betrachtet dumm gehandelt, hätte Seehofer einbinden müssen (wenn er es nicht tat), weil die Kanzlerin bereits Stellung bezogen hatte.
Aber genau da liegt das Problem. Diese Kanzlerin bezieht zu oft Stellung, ohne informiert zu sein. Leider geht das oft auf Kosten der Behörden.
Wenn Maaßen sich in eigener Verantwortung öffentlich äußert, ist er kein Whistleblower. Auch ein Mitarbeiter, der sich mit siener Zustimmung öffentlich äußert, ist kein Whistleblower.
Andererseits erwartet die Öffentlichkleit doch ständig Informationen und Transparenz.
Problem hier...die Transparenz fehlte.
Gerichte haben da nichts mit zu tun und Ausschüsse dienen nur dazu, den Politikern den Arsch zu retten. Aber darauf wird es hinaus laufen.
Nicht falsch verstehen. Ich verurteile, was Maaßen getan hat. Aber ich halte die rechtstaatlichen Prinzipien hoch und wünsche mehr WENIGER politischen Einfluß in den Behörden. Parlamentarische Politik kann im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse Einfluß nehmen und das
beschränkt sich auf die
Gesetzgebung . Darüber hinaus hat Politik sich aus der Arbeit der Behörden herauszuhalten. Wenn es behördliche Rechtsverstöße gibt, ist es über die Gerichte zu klären.