-EinePerson hat geschrieben:(15 Jul 2018, 15:19)
Hallo Realist,
Selbst ohne eine Änderung des GG sind Enteignungen jetzt schon möglich
nicht von Unternehmen...
außer wie bei der HRE
und lesen musst du die Kommentare schon selber.
Moderator: Moderatoren Forum 2
-EinePerson hat geschrieben:(15 Jul 2018, 15:19)
Hallo Realist,
Selbst ohne eine Änderung des GG sind Enteignungen jetzt schon möglich
Sie sind möglich bei einem konkreten öffentlichen Interesse, aber nicht aus ideologischen Gründen. Das würde vor dem BVG krachend scheitern.EinePerson hat geschrieben:
(15 Jul 2018, 15:19)
Hallo Realist,
Selbst ohne eine Änderung des GG sind Enteignungen jetzt schon möglich
Zunächst mal: man sollte sich nicht an einem Satz festbeißen - der zugegebenermaßen aus dem Kontext gerissen ist - sondern das gesamte Grundsatzprogramm der LINKEN kennen und man sollte die dort enthaltnen Aussagen/Grundsätze mit Friedrich Engels "Grundsätze des Kommunismus" MEW Bd.4 S.361 bis 380 vergleichen, dann wird einiges klarer.EinePerson hat geschrieben:(15 Jul 2018, 12:58)
Hallo Dark Angel,
Vorbemerkung:
a. Ich habe das Grundsatzprogramm der Linken nicht (vollständig) gelesen, sondern nur einmal vor einigen Jahren flüchtig überflogen. Ich nehme deshalb ausschließlich Bezug auf die von dir zitierten Aussagen.
b. Ich bin kein Jurist, was ich hier äußere in Bezug auf rechtliche Fragen sind lediglich meine Laien-Meinungen. Wenn es hier Juristen gibt (oder nicht-Juristen), die mich korrigieren wollen, bin ich gerne bereit dazu zu lernen.
Ob es sich dabei um eine entschädigungslose Enteignung oder eine Enteignung mit (angemessener) Entschädigung handelt, geht es dem von dir zitierten Text nicht hervor - es wird zur Frage der Entschädigung einfach keine Aussage getroffen. Das Fehlen einer Aussage legitimiert nicht, diese nach eigenem Belieben zu unterstellen. Sollte es in dem Grundsatzprogramm der Linken insgesamt keine Aussagen dazu geben, würde ich das als unaufrichtig empfinden - eine Partei sollte ihre Absichten und Ziele klar bekennen, ebenso die geplanten Mittel und Wege.
Das Grundgesetz erlaubt Enteigung nur unter ganz bestimmten Bedingungen bei angemessener Entschädigung.a) Grundsätzlich erlaubt das aktuell gültige, deutsche Grundgesetz eine Enteignung. Sie ist damit nicht per se Grundgesetzwidrig.
b) Artikel 14, GG, welcher die Enteignung erlaubt ist selbst NICHT geschützt durch Artikel 79, GG (Ewigkeitsklausel)
Eine entschädigungslose Enteignung IST grundgesetzwidrig!EinePerson hat geschrieben:(15 Jul 2018, 12:58)
Das bedeutet, es wäre nicht mal Grundgesetzwidrig, würde eine Partei es anstreben, den Artikel 14, GG durch eine 2/3 Mehrheit ändern zu wollen. Der Artikel könnte modifiziert werden, z.B. dahingehend, dass selbst entschädigungslose Enteignung erlaubt ist. Danach würde eine entschädigungslose Enteignung auch nicht gegen das dann neue, geltende GG verstoßen. Es ist also auf Basis des aktuellen GG und mit demokratisch legitimierten Mitteln (dazu gleich mehr) möglich, eine entschädigungslose Enteignung durchzuführen (nachdem zuvor das GG mit 2/3 Mehrheit geändert wurde). Auf Basis des aktuellen GG wäre eine solche entschädigungslose Enteignung jedoch ein Verstoß gegen das GG.
Siehe oben ==> In der Bundesrepublik kann Enteignung eben NICHT "demokratisch" beschlossen werden!EinePerson hat geschrieben:(15 Jul 2018, 12:58)
Als Anhänger von direkter Demokratie habe ich vermutlich andere Vorstellungen davon was demokratisch legitimiert bedeutet, als Vertreter von repräsentativer 'Demokratie'. Aber das ist ein Thema für sich. Ich will hier nur sagen, wenn ich von demokratisch legitimiert rede, dann verweise ich nicht auf meine Überzeugungen und Vorstellungen sondern meine damit "Partei-'Demokratisch'" legitimiert, sprich: Das Volk wählt Parteien, Vertreter der Parteien ziehen in Bundesrat und Bundestag ein und diese Kammern erlassen Gesetze (im Rahmen des aktuellen GG, anderer Gesetze, Völkerrecht, erc).
Artikel 14 sieht es ausdrücklich vor, dass es eine Enteignung mit Entschädigung geben kann. Was der Staat danach mit diesem Eigentum anstellen darf - ob wieder veräußern, oder selbst verwalteten, oder in eine Genossenschaft überführen oder weiss der Geier was, wird dort nicht weiter eingeschränkt. Damit scheint mir eine "Vergesellschaftung" nicht per se gegen in Deutschland geltende demokratische Regeln zu verstoßen.
Falsch!EinePerson hat geschrieben:(15 Jul 2018, 12:58)]
Was eine Demokratie für jemanden bedeutet, welche Rechte und Pflichten das beinhaltet das darf jeder für sich entscheiden - wie gesagt, ich selbst bin Anhänger einer direkten Demokratie.
NEIN - dem steht das Grundrecht auf Eigentum - Art.14 GG - entgegen. Art.14 GG unterliegt der EwigkeitsklauselEinePerson hat geschrieben:(15 Jul 2018, 12:58)Wenn man jedoch sagt, Deutschland ist eine Demokratie, dann ist eine Vergesellschaftung auf demokratischem Wege möglich.
Doch genau das tut die LINKE! Ihre Vorstellungen/Forderungen nach Verstaatlichung/Vergesellschaftung strukturbestimmender Unternehmen sind verfassungsfeindlich!EinePerson hat geschrieben:(15 Jul 2018, 12:58)]Das heißt, die angeführten von dir zitierten Textpassagen geben weder her, dass die Linke gegen das GG verstößt mit ihrem Vorhaben nach Vergesellschaftung, noch dass sie demokratiefeindlich wäre
Doch tun sie, weil es keine Befugnis gibt, über fremdes Eigentum zu bestimmen bzw zu entscheiden - auch keine "demokratische".EinePerson hat geschrieben:(15 Jul 2018, 12:58)]. Ich will damit nicht sagen, dass es nicht Vorhaben geben KÖNNTE, welche gegen das GG und gegen 'die' Demokratie verstoßen. Aber dir von dir zitierten Textpassagen geben das nicht her.
EinePerson hat geschrieben:(15 Jul 2018, 12:58)1. Der Text deckt nicht die Aussage "alles und jedes soll kontrolliert werden". Es wird davon gesprochen, dass die Linke eine Vergesellschaftung "weiterer" Bereiche anstrebt, nicht, dass sie ALLES vergesellschaften will.
2. Dort wird in der Tat nicht Privateigentum genannt, es wird allerdings auch nicht ausgeschlossen. Zusammen mit der Aussage, dass WEITERE Bereiche vergesellschaftet werden sollen und nicht alle, ist die Interpretation, dass die Linke Privateigentum an Produktionsmitteln weiter vorsieht, nicht weit hergeholt. Eine andere Auslegung könnte sein, dass sie lügt, wenn sie von "weiterer" spricht und tatsächlich ALLES meint - aber das sollte in einer seriösen Diskussion schon belegt werden.
3. Dass eine solche Vergesellschaftung ein Mehr an Kontrolle bedeutet müsste auch erst noch erläutert werden. Wieso entsteht ein Mehr an Kontrolle, wenn ein Unternehmen vom Staat anstatt von einer Privatperson kontrolliert wird? In beiden Fällen kontrolliert entweder eine Person oder eine Gruppe von Personen das Unternehmen.
Du drehst dich im Kreis, schreibst nur mit anderen Worten immer wieder das gleiche - immer läuft es auf Enteignung heraus.EinePerson hat geschrieben:(15 Jul 2018, 12:58)Wie sähe das aus, wenn aus einem Unternehmen in Privathand ein Unternehmen als Genossenschaft mit weitreichenden Mitbestimmungsrechten der Arbeiter entstünde? Es würde eine Verlagerung von Kontrolle von wenigen auf mehr Köpfe verteilt werden - das kann man nun gut oder schlecht finden. Wie gesagt, ich sehe nicht, wieso dadurch ein Mehr an Kontrolle entstehen sollte. Ich kann mir schon denken, dass ein Mancher sich denkt: Was der Staat tut ist Kontrolle, was in der 'freien' Wirtschaft passiert ist Freiheit. Und aus Sicht eines Besitzers eines Unternehmens kann ich das gut nachvollziehen (wenngleich ich dem auch nicht zustimme). Aber ob das der Arbeiter auch so sieht?
Ein bisschen mehr Mühe musst Du Dir schon geben. Der Artikel zitiert unter anderem einen Verfassungsrechtler und einen Rechtsextremismusforscher. Viel neutraler und sachkundiger geht es eigentlich nicht.Julian hat geschrieben:(13 Jul 2018, 17:43)
Als ob die Frankfurter Rundschau und Heiko Maas neutrale, sachkundige Beobachter wären, die dies kompetent und objektiv beurteilen könnten und wollten...![]()
Solche Artikel und das Geschwätz von Maas sind interessengeleitete Parteipolitik, um sich einen Konkurrenten vom Hals zu halten, nichts weiter.
Du solltest versuchen, zu verstehen, was du verlinkst.Dark Angel hat geschrieben:(15 Jul 2018, 17:38)
Vergl. hierzu auch Art.79 Abs.3 GG:
"Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig."
Art.14 GG in dem der Schutz des Eigentums geregelt wird unterliegt der Ewigkeitsklausel und damit dürfte klar sein, dass die angestrebte Verstaatlichung - sprich Enteignung - strukturbestimmender Wirtschaftszweige/Unternehmen verfassungswidrig ist.
Auf welche Rhetorik? Oder meinst nicht lieber die passende Interpretation, um sich den Realitäten und Argumenten nicht stellen zu müssen. Zumindest sieht man dies in diesem Forum bei dem Großteil der User, wobei nicht nur einfache User gemeint sind, so.relativ hat geschrieben:(12 Jul 2018, 10:05)
Dann solltest du mehr auf die Rhetorik schauen evtl. erkennst du daraus dann ein Muster.
Ich tue dies auf jeden Fall.
Kaum jemand ist so dämlich (bzw. noch nicht), daß er seine innere Einstellung komplett nach aussen darstellt, aber bei all meinen Diskussionen hier, haben sich diverse user quasi selbst enttarnt durch ihre Art und Weise wie sie ein (ihr) Problem ( z.B. Flüchtlingskrise) kommunizieren.
Die meisten lassen auch eine Differenzierung vermissen, weil, so ergänzen sie bei aufkommender Kritik, es wohl selbstverständlich ist, daß man nicht alle meint.
Tja, so selbstverständlich ist dies nun aber nicht.
Das ist ja alles im Prinzip richtig. Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass Gerechtigkeit und Gleichberechtigung wirklich zweierlei ist.[email protected] hat geschrieben:(15 Jul 2018, 00:33)
Das wäre Unsinn. Kinder und Alte brauchen Einkommen, erbringen aber keine Wirtschaftsleistung. Kranke ebenso. Jedoch wird es den Genannten aus Transfers nicht so gut gehen wie jemandem, der umfangreich zum Reichtum beiträgt.
Echte private Bildungseinrichtungen ohne Geldflüsse von Bund, Land oder Kommune gibt es hier kaum. Wenn, dann gehört mal was der Kirche und die will es loswerden. Mit Privatgymnasien ist es ähnlich.
http://www.manager-magazin.de/magazin/a ... 79691.html
Das ist viel zu schematisch gedacht. Ohne die heutigen Draufzahler gäbe es entweder heute oder morgen keine Einzahler. Der Rest ist Absicherung extremer Lebenssituationen wie Krankheit, Körperverfall. Das ist auch alles nicht so spezifisch links. In der Union teilt man das alles, in der SPD sowieso. Auch irgendwelche neuen Parteien kommen der Sache nicht prinzipiell aus.
Ja, das sehe ich auch so. Gerechtigkeit ist ein schwieriger Begriff. Für einen gleichen Wettkampf unterschiedlicher muss man ihnen gleiche Regeln auferlegen. Für einen fairen Wettkampf wird man Ausgleichsregelungen finden, beim Pferdesport etwa das Zuladen von Gewichten. Viele Lebenssituationen sind zwar Konkurrenzen um Individuen, aber keine Wettkämpfe. Sie müssen separat erwogen werden.schokoschendrezki hat geschrieben:(16 Jul 2018, 09:06)
Das ist ja alles im Prinzip richtig. Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass Gerechtigkeit und Gleichberechtigung wirklich zweierlei ist.
Solche Programmtexte sind immer Kompromisse, oft auch nur dem Wort nach Lösungen für widerstreitende Interessen, sodass keine Seite sich überrumpelt sieht. In der Tat ist es ein schlechter Text. Beispielsweise bei der Lage von Frauen in der Erwerbswelt, da haben wir allgemein mehr Frauen in Teilzeit als Männer, mehr schlecht bezahlte Frauen als Männer, aber auch zahlreiche Frauen in Spitzenpositionen. Hier preist ein weitgehend gleiches Recht von Mann und Frau im Konkurrenzgeschehen Faktoren der Unterschiedlichkeit ein: Potentiell abgängig da prinzipiell jederzeit ein Kind anstehen kann oder real vorhandene Kinder zu Krankheit neigen, Schwangerschaft selbst, insbesondere Alleinerziehende kann das hart treffen. Aber auch Frauen, die nie Kinder haben werden, trifft diese abstrakte Rechnung. Man kann hier nicht gleichzeitig rechtlich gleich stellen und ein gleiches Ergebnis wollen, ohne die grundlegende Rechenweise unserer Gesellschaft zu modifizieren. Nur ein Beispiel!Ein (sicherlich wirchtiger) Punkt im Programm der Linken ist mit "soziale Gerechtigkeit" überschrieben. Im Text gehts dann aber ganz explizit um "die gleichberechtigte Emazipation aller Menschen". Selbstverständlich muss es Umverteilungen des gesellschaftlichen Reichtums (zum Beispiel zugungsten von Alten und Kindern) geben. Ich kann mich ja irren, Sozialpolitik ist nicht grad mein Spezialfall: ABer ich würde tatsächlich lieber von "sozialer Gleichstellung" statt von "sozialer Gerechtigkeit" reden. Und Gleichstellung dabei natürlich nicht als "Gleichheit" auffassen.
Nein, das ist für die aktuelle Linke zu weit gedacht. Die will dem Kind aus der schwierigen Familie den Bildungszugang ermöglichen, den gut aufgestellte Familien haben, über die Schule hinaus. Die aktuelle Linke ist damit zufrieden, wenn auch das arme Kind eine Aufstiegshoffnung in die Spitzenjobs haben kann, zulasten der Elitenvererbung. Eine eigentliche Abschaffung dieser Ungleichheit, dazu ringt sie sich nicht durch.Sondern als Gleichstellung im Sinne eines prinzipiell gleichgestellten Zugangs zu Ressourcen wie Bildung, Gesundheitswesen, Mobilität usw. Gleichstellung würde dabei auch Unterschiede in Vermögensverhältnissen umfassen. Nur eben ohne auch nur die Möglichkeit der Bildung einer "Oberschicht" oder "Unterschicht" zuzulassen.
Doch Verehrsteste - auch Art.14 GG ist von der Ewigkeitsklausel abgedeckt. Lies dir mal Art.1 GG sehr genau durch.think twice hat geschrieben:(15 Jul 2018, 22:02)
Du solltest versuchen, zu verstehen, was du verlinkst.
Die Ewigkeitsklausel ist in Artikel 79 Absatz 3 geregelt und nennt dort Artikel 1 und 20, die unantastbar sind. Von Artikel 14 steht da nichts.
Ja, so ein Filterbläschen ist schon was feines...think twice hat geschrieben:(13 Jul 2018, 13:54)
... der Realität, wie ich sie tagtäglich lebe und erlebe, ...
Da kann man genauso sagen: "Wäre das von der AfD so ein verfassungsfeindliches Programm dann wäre die AfD längst verboten...Alexyessin hat geschrieben:(13 Jul 2018, 14:17)
Wäre es so ein verfassungsfeindliches Programm dann wäre die LINKE längst verboten.
Eigentor.Selina hat geschrieben:(13 Jul 2018, 15:59)
Deshalb sitzt Die Linke in stattlicher Abgeordneten-Zahl auch im Bundestag und in etlichen Landtagen. Weil sie so ein "verfassungsfeindliches Programm" hat. Erzähl mal noch so einen
Dann definiere doch mal Deren Version von "sozialer Gerechtigkeit"...Selina hat geschrieben:(13 Jul 2018, 17:16)
Es geht der Linken (also allen linksorientierten Kräften, die es vereinzelt auch bei den Grünen, den Sozialdemokraten und natürlich bei der Linken gibt) um soziale Gerechtigkeit, ...
JO, die Mitte ist natürlich von links aussen aus gesehen rechts aussen. Passt schon...Selina hat geschrieben:(13 Jul 2018, 18:33)
Einige Leute, die immerzu verkünden, sie gehörten angeblich zur so genannten "Mitte", die aber so reden, als stünden sie sehr weit rechts außen.
Grundrechte sind nicht gleich Menschenrechte. Das mal vorab.Dark Angel hat geschrieben:(16 Jul 2018, 11:02)
Doch Verehrsteste - auch Art.14 GG ist von der Ewigkeitsklausel abgedeckt. Lies dir mal Art.1 GG sehr genau durch.
Dort heiß es nämlich:
"(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."
Unverletzlich und unveräußerliche Grundrechte sind in Art. 2 bis 19 GG festgeschrieben, dazu gehört auch Art.14 GG. Grundrechte sind Ausschlussrechte gegen den Staat. Der Staat hat die Grundrechte zu garantieren. Unverletzlich und unveräußerlich (und unteilbar ==> vergl. AEMR) bedeutet Grundrechte sind unantastbar.
Auch gute Rethoriker müssen nicht immer gute Positionen vertreten.firlefanz11 hat geschrieben:(16 Jul 2018, 11:36)
Da kann man genauso sagen: "Wäre das von der AfD so ein verfassungsfeindliches Programm dann wäre die AfD längst verboten...![]()
Ist halt alles nicht so einfach wie es sich zunächst mal anhört...
Wobei ich Gysi immer gemocht hab. Der hat die Leute, mit Denen er diskutiert hat, öfters mal an den Rand der Weißglut gebracht.
Soziale Gerechtigkeit heisst z.B. , dass ein Zeitarbeiter bei VW das gleiche Gehalt bei gleicher Tätigkeit wie sein festangestellter Kollege.firlefanz11 hat geschrieben:(16 Jul 2018, 11:49)
Dann definiere doch mal Deren Version von "sozialer Gerechtigkeit"...
Natürlich sind enteignungen unter Erfüllung der genannten Voraussetzungen völlig unrealistisch und deshalb auch eigentlich keiner Ueberlegung wert.Tom Bombadil hat geschrieben:(16 Jul 2018, 12:09)
Das Recht auf Eigentum ist ein Menschrecht, eine Partei, die dieses Menschenrecht abschaffen will, ist keine Partei auf dem Boden der FGDO. Alleine die Aktionäre der 30 Dax-Unternehmen zu entschädigen würde Deutschland 1,2 BILLIONEN Euro kosten. Wo soll dieses Geld denn herkommen?
Warum sollten sie das?think twice hat geschrieben:(16 Jul 2018, 12:14)
Soziale Gerechtigkeit heisst z.B. , dass ein Zeitarbeiter bei VW das gleiche Gehalt bei gleicher Tätigkeit wie sein festangestellter Kollege.
So sie genug eingezahlt haben passiert das auch nicht... Das hingegen Leute, die ununterbrochen eingezahlt haben auf Ihre Rente auch noch Steuern abdrücken müssen ist eine Unverschämtheit sondergleichen...!Dass Rentner nicht mit Minirenten von 600 Euro ab gespeist werden.
Das wäre auch bei der sogenannten Bürgerversicherung so. Wer mehr zahlt kriegt mehr Leistung...Dass Privatpatienten nicht bevorzugt vor Kassenpatienten behandelt werden.
Wird doch. Man muss die unterstützungsleistungen u. Preisermässigungen etc. nur inanspruchnehmen...[/quote]Dass Kinder armer Eltern die gleiche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Bildung ermöglicht wird wie Kindern reicher Eltern.
Dass für gleiche Arbeit gleicher Lohn gezahlt werden sollte, ist dir unverständlich, aber über Steuern auf Rente regst du dich auf. Tja, wenns einen selbst betrifft, gelle?firlefanz11 hat geschrieben:(16 Jul 2018, 12:37)
Warum sollten sie das?
So sie genug eingezahlt haben passiert das auch nicht... Das hingegen Leute, die ununterbrochen eingezahlt haben auf Ihre Rente auch noch Steuern abdrücken müssen ist eine Unverschämtheit sondergleichen...!
Er sollte mal über "vorgelagerte" und "nachgelagerte" Besteuerung googlen. Vielleicht hilft ihm das ja ein bißchen.think twice hat geschrieben:(16 Jul 2018, 12:49)
Dass für gleiche Arbeit gleicher Lohn gezahlt werden sollte, ist dir unverständlich, aber über Steuern auf Rente regst du dich auf. Tja, wenns einen selbst betrifft, gelle?
Ich finde das auch ein Unding mit der Besteuerung der Rente. Hab das meiner Mutter garnicht geglaubt, als sie es mir einst erzählte.zollagent hat geschrieben:(16 Jul 2018, 12:51)
Er sollte mal über "vorgelagerte" und "nachgelagerte" Besteuerung googlen. Vielleicht hilft ihm das ja ein bißchen.
Z.B. die Polemische , übertreibende, pauschalisierende .... mann muss nur genauser hinschauen.
Nein die meine ich nicht, denn darüber könnte man ja diskutieren und hör doch auf zu suggerieren, daß persönliche Meinungen, oder Feststellungen irgendetwas mit allgemeingültigen Realitäten zu tun hätten, dann bläst du nämlich ins selber Horn wie diese Leute.Oder meinst nicht lieber die passende Interpretation, um sich den Realitäten und Argumenten nicht stellen zu müssen.
Da kannst du geren Unterscheidungen machen, die user die ich diesbezüglich Kritisisere unterscheiden bei der Kritik (höchsten erst auf spezielle Nachfrage) eher nicht.Die Differenzierungen fehlen doch gerade bei den Medien, Politik und den Befürwortern dieser Politik. Das geht nicht schon, dass man nicht mal die Begriffe Asyl und Einwanderung unterscheidet oder alle Einwanderten Flüchtlinge nennt.
Wiki meint:
Das liegt allerdings auch daran, daß die Grenzen, ab der eine Besteuerung stattfindet, recht hoch gesetzt sind, so daß die meisten Rentner hier gar nicht betroffen sind. Diejenigen, die es dann trifft, die fühlen sich dann natürlich benachteiligt. Grundsätzlich ist aber zwischen Rente und Arbeitseinkommen hier nicht zu unterscheiden.think twice hat geschrieben:(16 Jul 2018, 12:53)
Ich finde das auch ein Unding mit der Besteuerung der Rente. Hab das meiner Mutter garnicht geglaubt, als sie es mir einst erzählte.
Steht doch da gleiche Arbeit.
So wie unser mom. Rentensystem ist, ist die eben keine Unverschämtheit, sondern eher schlechtes Krisenmanagment der Politk.So sie genug eingezahlt haben passiert das auch nicht... Das hingegen Leute, die ununterbrochen eingezahlt haben auf Ihre Rente auch noch Steuern abdrücken müssen ist eine Unverschämtheit sondergleichen...!
Stimmt solange es elitäres Denken gibt , wird es wohl auch immer eine 2 Klassen Medizin geben. Dann gibt es eben Ärzte die nur noch wohlhabende Patienten aufnehmen, oder ähnliches.Das wäre auch bei der sogenannten Bürgerversicherung so. Wer mehr zahlt kriegt mehr Leistung...
Erwiesener Maßen sind die Chancen eben nicht gleichmäßig verteilt, da heutzutage wohlhabenede Eltern ihren Kindern viel mehr Bildungstechnisch unterstützen als z.B. noch vor 30 Jahren wo man sich als Elternteil noch mehr aufs Bildungssystem verlassen hat. Aber nicht alle Eltern können sowas leisten. Ergo diese Kindern fallen zurück, was sich auch auf das zukünftige Berufsleben dieser Kinder häufiger negativ auswirkt.Wird doch. Man muss die unterstützungsleistungen u. Preisermässigungen etc. nur inanspruchnehmen...
Kostenlos , das ist auch alles. Die städtischen Schulen können meist gar nicht das bieten/leisten, was die "bildungsreichen" und wohlhabenden Eltern leisten können.Und Schulbildung ist in D immer noch kostenlos womit die Chancengleichheit gewahrt ist...
Ach sind sie nicht? Na dann erkläre doch mal den Unterschied zwischen Grundrechten und Menschenrechten!think twice hat geschrieben:(16 Jul 2018, 12:04)
Grundrechte sind nicht gleich Menschenrechte. Das mal vorab.
Die Grundrechte, die NICHT geändert werden dürfen, sind in Art.1 GG bis Art.19 GG formuliert und diese schließen Art.14 Gg mit ein!think twice hat geschrieben:(16 Jul 2018, 12:04)]Es ist allerdings in der Tat so, dass die Grundrechte durch Artikel 1 Absatz 1 (Menschenwuerde) geschützt werden. Das heisst, sie dürfen dann nicht geaendert werden, wenn eine Änderung zu Lasten der Menschenwürde gehen und der Artikel in seinem Wesensgehalt veraendert wuerde. wuerde. Diese Kriterien müssten im Einzelfall bei einer geplanten Gesetzesaenderung geprüft werden.
NUR unter ganz bestimmten Bedingungen und NUR bei angemessener Entschädigung!think twice hat geschrieben:(16 Jul 2018, 12:04)]In Artikel 14 waeren Enteignungen theoretisch schon deshalb möglich, da diese Option ausdrücklich genannt wird, wenn sie durch ein Gesetz festgelegt werden bei ausreichender Entschädigung und unter Abwägung aller Argumente der Interessenparteien.
Ganz im Gegenteil!think twice hat geschrieben:(16 Jul 2018, 12:04)Es ist also völliger Blödsinn, Artikel 14 der Ewigkeitsklausel zuordnen zu wollen und Enteignungen völlig auszuschließen, egal, wie fett und unterstrichen deine Ausführungen sind.
Das nennt sich logischer Fehlschluss der übereilten Verallgemeinerung und gehört zu den ganz schlechten Argumenten.
Wenn es denn gleiche Arbeit IST nicht...think twice hat geschrieben:(16 Jul 2018, 12:49)
Dass für gleiche Arbeit gleicher Lohn gezahlt werden sollte, ist dir unverständlich ...
Es wird mich eines Tages betreffen, ja. Dich auch oder biste Beamtin?aber über Steuern auf Rente regst du dich auf. Tja, wenns einen selbst betrifft, gelle?
Na immerhin etwas...Ich finde das auch ein Unding mit der Besteuerung der Rente.
Du. Erkennt man schon daran, dass du es zwar zumindest teilweise schaffst, die relevanten Passagen eines Artikel zu fetten und zu unterstreichen, um dann aber genau das Gegenteil zu behaupten.
Steuerprogression ist, soweit ich es verstanden habe, eigentlich überall, auch in Demokratien, ein akzeptierter Umverteilungsmechanismus. Die meisten Steuerprogressionskurven flachen irgendwo oben irgendwann ab. Die Frage ist, ob es bei einer Um- bzw. Neugestaltung solcher Progressionskurven nun irgendwann oder auch gleich zu einer "Entdemokratisierung" kommt. Ist eine Steuerprogression, die keine Millionäre (geschweige den Milliardäre) mehr möglich macht, in einem Sinne wie Zwangsenteignungen antidemokratisch. Das Bundesverfassungsgericht hat 1996 die Vermögenssteuer eben und gerade wegen Verletzung des "Gleichheitsgrundsatzes" abschaffen lassen.[email protected] hat geschrieben:(16 Jul 2018, 11:02)
Nein, das ist für die aktuelle Linke zu weit gedacht. Die will dem Kind aus der schwierigen Familie den Bildungszugang ermöglichen, den gut aufgestellte Familien haben, über die Schule hinaus. Die aktuelle Linke ist damit zufrieden, wenn auch das arme Kind eine Aufstiegshoffnung in die Spitzenjobs haben kann, zulasten der Elitenvererbung. Eine eigentliche Abschaffung dieser Ungleichheit, dazu ringt sie sich nicht durch.
Aber ja, ihre Steuerfantasien sind teilweise sehr weitreichend.
Laber nicht, erkläre mir den Unterschied zwischen Grundrechten und Menschenrechten!think twice hat geschrieben:(16 Jul 2018, 14:01)
Du. Erkennt man schon daran, dass du es zwar zumindest teilweise schaffst, die relevanten Passagen eines Artikel zu fetten und zu unterstreichen, um dann aber genau das Gegenteil zu behaupten.![]()
Naja, lassen wir es. Ich habe für deine Form der Konversation keine Nerven. Wuerde wieder mit einer Sanktion (für mich natürlich!) enden. Am besten, du akzeptierst einfach, dass ich auf diesem Gebiet die Fachfrau bin und nicht du.
Ich denke nicht, dass das eine praktische Diskussion ist. Wir haben bei der Höhe der SV-Beiträge und der Steuersätze gewisse Kurven drin, um Kleinsteinkommen zu entlasten, was natürlich zu einer Mehrbelastung größerer Einkommen führen muss. Wir haben heute insgesamt ein viel geringeres Steuerniveau als noch in den 90er Jahren, jedoch würde eine zu starke Spitzenbesteuerung zu Ausweichbewegungen führen. Der Begriff Millionär ist heute auch sehr entwertet durch die stetige Teuerung und Geldentwertung. Eine Million, das ist ein kleines Appartment im Stadtzentrum mancher Großstadt. In Deutschland gibt es statistisch etwa 1,5 Millionen Millionäre. Das sind weniger als zwei Prozent der Bevölkerung. Die Branche kennt den Terminus des HNWI, also einer Einzelperson, die mehr als eine Million US-Dollar frei anlegbares Vermögen hat - also nicht das Betriebsvermögen des Familienbetriebs oder das geerbte selbst bewohnte Haus gerechnet. Das ist eine recht exklusive Gruppe, für die Sondergesetze zu machen sich schnell nicht mehr lohnt. Die Diskussion um "Steuern bis 100%" ist daher eine eher fürs Schaufenster gedachte. Wer in großem Stil Steuern zahlt, der lernt sie auch weitgehend vermeiden, auch ein Standortwechsel erscheint irgendwann lohnend - der Staat hätte nichts davon, er macht's nicht. Das wissen auch die Linken. In der Praxis kann man mit Steuern das Geldverdienen nicht verhindern. Ob man das nun gut oder schlecht findet.schokoschendrezki hat geschrieben:(16 Jul 2018, 14:02)
Steuerprogression ist, soweit ich es verstanden habe, eigentlich überall, auch in Demokratien, ein akzeptierter Umverteilungsmechanismus. Die meisten Steuerprogressionskurven flachen irgendwo oben irgendwann ab. Die Frage ist, ob es bei einer Um- bzw. Neugestaltung solcher Progressionskurven nun irgendwann oder auch gleich zu einer "Entdemokratisierung" kommt. Ist eine Steuerprogression, die keine Millionäre (geschweige den Milliardäre) mehr möglich macht, in einem Sinne wie Zwangsenteignungen antidemokratisch. Das Bundesverfassungsgericht hat 1996 die Vermögenssteuer eben und gerade wegen Verletzung des "Gleichheitsgrundsatzes" abschaffen lassen.
Das sind so Probleme, die mich ungefähr so kalt lassen wie die "Brigitte" beim Zahnarzt im Wartezimmer. Die Volksparteien sind gut beraten, dazu zählt in manchen Regionen auch die Linke, sich mehr mit der Frage zu beschäftigen, wie schwer oder leicht es für jemanden sein muss, mit Glück, Anlage und guter Bemühung aus der Armut in halbwegs geordnete Verhältnisse zu gelangen. Dauerhafter Schaden entsteht, wenn breite Kreise keinen überzeugenden Grund mehr finden, zu der vorfindlichen Ordnung prinzipiell, im Großen und Ganzen ja zu sagen.Dazu gibts sicherlich sehr unterschiedliche Auffassungen. In einer Diskussion mit einem leidenschaftlichen FDP-Anhänger setzte ich mich unlängst mit Ansichten auseinander, die eben gerade beklagen, wie schwierig in Deutschland der Schritt von der oberen Mittelklasse in die Oberklasse ist. Aus meiner Sicht sollte er überhaupt nicht möglich sein.
Du bist Verfassungsrechtler?think twice hat geschrieben:(16 Jul 2018, 14:01)
Am besten, du akzeptierst einfach, dass ich auf diesem Gebiet die Fachfrau bin und nicht du.
Das GG ist nicht so kompliziert formuliert, dass man es nur als Verfassungsrechtler verstehen kann. Details zu interpretieren, lernt man in der entsprechenden Ausbildung oder man bemüht Google und landet manchmal sogar einen Treffer...so wie du heute.
Wenn du die ausgewiesene Fachfrau für Verfassungsrecht bis, dann erkläre doch mal den Unterschied zwischen, in Art 1 GG bis Art.19 GG garantierten Grundrechten und den Menschenrechten gem. AEMR!think twice hat geschrieben:(16 Jul 2018, 16:40)
Das GG ist nicht so kompliziert formuliert, dass man es nur als Verfassungsrechtler verstehen kann. Details zu interpretieren, lernt man in der entsprechenden Ausbildung oder man bemüht Google und landet manchmal sogar einen Treffer...so wie du heute.
Für dich ist es offensichtlich zu kompliziert formuliert, wenn du selbst das Wiki dazu nicht verstehst.think twice hat geschrieben:(16 Jul 2018, 16:40)
Das GG ist nicht so kompliziert formuliert, dass man es nur als Verfassungsrechtler verstehen kann.
Nur mal für dich!Dark Angel hat geschrieben:(16 Jul 2018, 18:01)
Wenn du die ausgewiesene Fachfrau für Verfassungsrecht bis, dann erkläre doch mal den Unterschied zwischen, in Art 1 GG bis Art.19 GG garantierten Grundrechten und den Menschenrechten gem. AEMR!
DU bist doch diejenige, die behauptet hat, die verfassungsmäßig garantierten Grundrechte seien ungleich Menschenrechten.
Kommt da noch was oder war das nur lauwarme Luft, ohne jede Substanz?
Sie hätten eigentlich das Wort Courage in " setzen müssen. Denn es ist ein Pseudomut für den man sich feiern lässt.relativ hat geschrieben:(13 Jul 2018, 10:19)
Du siehts bei rechten Parolen und "linker" Zivilcourage keinen Unterschied?
Es ging mir nicht um die Zeit, es ging mir um Martin Schulz: Schulz hat etwas gesagt, wo er sich sicher sein konnte viel Beifall zu bekommen. Zweifelsohne empfand sich Schulz als sehr mutig dabei. Es braucht aber überhaupt keinen Mut dazu, denn diese Haltung ist einem grossen Teil der Bevölkerung konsensfähig.Wenn die Zeit einen O-Ton von Martin Schulz wieder gibt , sympathisiert sie also eher mit Links? Darauf muss man erstmal kommen.
Ne sorry, aber das sind Verschwörungstheorien, denn in Deutschland gibt es min. genausoviel konservative Medien , wie es linke Medien gibt. Die größste deutsche Tageszeitung ist z.B. so ein konservatives Blatt
Dein Leseverständnis 6 setzten.Bielefeld09 hat geschrieben:(16 Jul 2018, 18:20)
Nur mal für dich!
Jeder Mensch, der deutschen Rechtsgrund betritt,
besitzt alle Verfassungsrechte.
So ist das im Rechtsstaat!
Beruhige dich.Dark Angel hat geschrieben:(16 Jul 2018, 19:15)
Dein Leseverständnis 6 setzten.
TT behauptete Grundrechte (GG) seien nicht das gleiche wie Menschenrechte (AEMR).
Sie soll mir den Unterschied erklären, hat mit dem, was du hier zusammen schwurbelst, rein gar nichts zu tun!
Es hat eben nicht jeder Mensch, der deutschen Boden betritt, die gleichen Verfassungsrechte, er hat NUR die gleichen Grundrechte, aber keine Staatsbürgerrechte.
Zur die Einhaltung der AEMR sind nur die Mitgliedsstaaten der UNO verpflichtet, die die AEMR anerkannt und ratifiziert haben.think twice hat geschrieben:(16 Jul 2018, 20:14)
Menschenrechte sind eine Auflistung von 30 Rechten, die jeder Mensch auf der Welt haben sollte. Sie beschreiben quasi den Idealzustand. Die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen haben sich verpflichtet, diese Rechte einzuhalten.
Das stimmt nicht!think twice hat geschrieben:(16 Jul 2018, 20:14)Erst mit der Aufnahme der Menschenrechte in ihre jeweilige Verfassung als Grundrechte garantieren die Staaten ihren Bürgern die Einhaltung der Menschenrechte und machen sie einklagbar.
Wahlrecht? Aktiv? Passiv?Bielefeld09 hat geschrieben:(16 Jul 2018, 19:25)
Beruhige dich.
Jeder Mensch hat die gleichen Verfassungsgrundrechte im Rechtsgebiet von Deutschland!.
Wer zweiffelt das an?
Aber vielleicht gibt es ja größere Gefahren für die Demokratie als einen Halbsatz im Grundsatzprogramm der Wohnungsbaugesellschaften privatisierenden Partei Die Linke.Tom Bombadil hat geschrieben:(16 Jul 2018, 23:17)
Das ganz Rumgeeire und Aufgeplustere ändert nur auch nix daran, dass sich die linksextremen SED-Nachfolger ihre Verfassungsfeindlichkeit ins Grundsatzprogramm geschrieben haben.
Selbstverständlich, diese Gefahren hatte ich in im ersten Posting schon angesprochen. Der Vertrauensverlust der Bürger in den demokratischen Rechtsstaat und seine Institutionen erschüttert denselben viel mehr als eine linksextreme SED-Nachfolgepartei oder eine rechtsextreme AfD.Weltregierung hat geschrieben:(16 Jul 2018, 23:42)
Aber vielleicht gibt es ja größere Gefahren für die Demokratie als einen Halbsatz im Grundsatzprogramm der Wohnungsbaugesellschaften privatisierenden Partei Die Linke.
Was die Denunziation und Verunglimpfung von vermögenden Personen betrifft, gebe ich dir völlig recht. Sehe ich ganz genauso. Eine andere Frage ist der Gesamtcharakter einer Gesellschaft. Die Wertevorstellungen, das Verhältnis zwischen sozialer Solidarität sowie kultureller Entfaltung einerseits und Materialismus und Reichtumsanhimmelung andererseits. Meines Wissens gab es in einem Land wie Dänemark in den letzten Dekaden dahingehend einen tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandel. Von einer Gesellschaft mit hohen Standards was diese soziale Solidarität anbelangt und in dem es angeblich keine einzige Porsche-Vertretung gab hin zu einer Gesellschaft, in der Habgier und Luxusanstrebung genauso zu Hause sind wie überall in westlichen Demokratien. Und in der schließlich auch antidemokratische neurechte Parteien zunehmend Land gewinnen konnten. DIe Frage für mich ist, ob es da einen Zusammenhang gibt.[email protected] hat geschrieben:(16 Jul 2018, 14:19)
Das sind so Probleme, die mich ungefähr so kalt lassen wie die "Brigitte" beim Zahnarzt im Wartezimmer. Die Volksparteien sind gut beraten, dazu zählt in manchen Regionen auch die Linke, sich mehr mit der Frage zu beschäftigen, wie schwer oder leicht es für jemanden sein muss, mit Glück, Anlage und guter Bemühung aus der Armut in halbwegs geordnete Verhältnisse zu gelangen. Dauerhafter Schaden entsteht, wenn breite Kreise keinen überzeugenden Grund mehr finden, zu der vorfindlichen Ordnung prinzipiell, im Großen und Ganzen ja zu sagen.