Diese Unterscheidung ist nicht so trivial wie du sagst. Wenn ein Unternehmen eine Personengesellschaft gründet und im ersten Jahr 100 000€ Gewinn macht, im zweiten dann 500 000 und im dritten 5mio.? Verwandelt er sich dann irgendwann vom Einzelunternehmer zum Investor? Was ist mit stillen Gesellschaftern?Sanity hat geschrieben:(26 Jun 2018, 11:41)
du stellst Investoren auf der einen Seite und Einzelunternehmer/Personengesellschaften auf der anderen Seite auf eine Stufe und behauptest, dass letztere nicht ins Lager der Investoren wechseln, wäre der Beweis dafür, dass Investoren keine Vorteile gegenüber dem Einzelunternehmen/Personengesellschaft haben. Du vergleichst damit sprichwörtlich Äpfel mit Birnen. Ein solcher Vergleich ist schon deshalb unsinnig, weil beide unterschiedliche Voraussetzungen und Ziele haben. Der Investor möchte aus seinem überschüssigen Vermögen eine Rendite "erwirtschaften", während Einzelunternehmer/Personengesellschafter ihren Lebensunterhalt aus der Arbeit in dem Unternehmen bestreiten. Aus diesen nicht vergleichbaren Sachverhalten lassen sich also keine Rückschlüsse auf ein derzeitige Steuergerechtigkeit zwischen diesen Gruppen herleiten und somit auch keine steuerliche "Ungerechtigkeit" nach einer (hypothetischen) Erhöhung der Einkommensteuer/Abgeltungsteuer für Investoren.
Und wie sieht es aus, wenn ein pfiffiger Personenunternehmer sein Unternehmen in eine GmbH umwandelt und sich dann ein überhohes Gehalt selber bezahlt (um Steuern zu sparen, persönlicher Steuertarif ist oft günstiger)?
https://www.stuttgart.ihk24.de/Fuer-Unt ... nen/676414
Das erste Unternehmen, bei dem ich ein Praktikum gemacht habe, waren 4 Gesellschafter, die eine GmbH gegründet haben. Natürlich bekamen die alle ihr Gehalt, und dazu einen Gewinn. Naja 25 000€ Startkapital und wenns schief geht, muss man nicht mit dem Privatvermögen haften. Nicht unbedingt die schlechteste Option für den kleinen Unternehmer.
Genau deshalb wird der Gewinn einer Personengesellschaft, der Gewinn eine Kapitalgesellschaft und das Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit auch in etwa gleich besteuert.