Alexyessin hat geschrieben:(25 May 2018, 14:57)
Du laberst Schmarrn. Sowohl Ungarn wie Polen sind in der EU und haben damit eben nicht nur Rechte sondern Pflichten. Comprendos?
Das Problem ist, dass einige in der EU die bestehenden Rechte zu Verpflichtungen umwandeln wollen. Die Klage vor dem EuGH gegen Ungarn, Polen und Tschechien wegen Weigerung der Aufnahme von Flüchltingen bezog sich nur auf die 120.000, die man in Europa umverteilen wollte. Zum Zeitpunkt der Anklage Anfang 2017 hatte aber noch kein einziger Staat die geforderte Anzahl der Flüchtlinge aus dem Kontingent aufgenommen. Hier geht es nur um einige Hundert Flüchtlinge für die genannten Länder.
Die drei Länder wurden aber nur bezüglich dieses Umverteilungsprogramms verklagt, was auch legitim ist, da es damals auch so beschlossen wurde. Anders sieht es bei der "normalen" Flüchtlingsaufnahme aus. Da stehen Ungarn und Polen eben nicht in der Pflicht, sondern sie haben das Recht, sich an EU-Gesetze zu halten, die auch von ALLEN EU-Staaten so beschlossen wurden. Da mehr oder weniger alle Flüchtlinge über Griechenland/Italien eingereist sind, haben Ungarn und Polen das Recht, sich auf das Dublin-Abkommen zu beziehen und müssen eben keine dieser Flüchtlinge aufnehmen. Deshalb gibt es hierzu auch keine Klagen am EuGH, weil da jeder Kläger den Kürzeren zieht, solange die Dublin-Regeln noch so bestehen, wie sie aktuell sind.
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