watisdatdenn? hat geschrieben:(09 Apr 2018, 22:29)
Ich sehe im Grundgesetz keine Stelle in der eine Religionsdebatte untersagt wird.
Im Gegenteil ich sehe Artikel 5 welcher eigentlich die Meinungsfreiheit verbrieft.
Artikel 4

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watisdatdenn? hat geschrieben:(09 Apr 2018, 22:29)
Ich sehe im Grundgesetz keine Stelle in der eine Religionsdebatte untersagt wird.
Im Gegenteil ich sehe Artikel 5 welcher eigentlich die Meinungsfreiheit verbrieft.
Allerdings kann auch die Religionsfreiheit durch kollidierendes Verfassungsrecht begrenzt werden.
Gesetz ist Gesetz, ist ja kein Kasparletheater, so eine Politische Veranstaltung.watisdatdenn? hat geschrieben:(09 Apr 2018, 22:16)
Ok wofür wurde er letztlich verurteilt?
Einmal hat er eine willkürlich als Rahmenbedingung gesetzte Redezeit auf seiner eigenen Veranstaltung öfters überschritten.
Ich finde es mehr als merkwürdig, dass die Stadt München einfach so die öffentliche Redezeit von Privatpersonen willkürlich auf 10 Minuten Häppchen reduziert!
Mir ist auch nicht ganz klar, wie diese Beschränkung überhaupt mit Artikel 5 GG vereinbar ist..
Ich empfinde es als ein Skandalurteil!
Wenn er einen Polizisten beleidigt hat ist das nicht in Ordnung und er hat die Strafe 2013 dann dafür verdient. Da würde mich aber der Hintergrund interessieren, wie es dazu kam.
ja klar, unbedingt alles verschärft und überspitzt, ist ja eine reine Hetzt Veranstaltung.
Das Urteil in Duisburg kann ich auch nicht verstehen. Die massenhafte unkontrollierte Einwanderung kann man in verschärfter Darstellungsweise durchaus auch überspitzt als Invasion bezeichnen. Da bin ich auf die zweite Instanz gespannt.
Das in Graz.. wenn ein Muslim den Koran und vor allem die Mordaufrufe im Koran wörtlich nimmt, macht ihn das zum potentiellen Mörder/Terroristen. Das sehe ich auch so.
Ich denke übrigens jeder Mensch ist ein potentieller Mörder/Terrorist unter geeigneten Umständen.
Feministinnen dürfen auch z.b. postulieren, dass jeder man ein potentieller Vergewaltiger ist.
Also ein komisches Urteil aus meiner Sicht.
Zusammenfasst was hat er schlimmes getan?
- Willkürliche Redezeiten überzogen.
- Den Islam scharf kritisiert.
- unkontrollierte Masseneinwanderung als Invasion beschrieben
- Polizist beleidigt
Die anderen Sachen wurden in zweiter Instanz entkräftet.
Ich finde den letzten Punkt den schlimmsten.
Wie viele Leute hat er verletzt? Verletzt wurde er selbst ja schon bei öffentlichen Auftritten.
Im September 2011 zeigte Michael Stürzenberger auf einer Kundgebung ein Plakat mit einem Foto des NS-Funktionärs Heinrich Himmlers. Neben dem Bild Himmlers war ein angebliches Zitat von diesem („Der Islam ist unserer Weltanschauung sehr ähnlich“)
watisdatdenn? hat geschrieben:(09 Apr 2018, 23:48)
Inwiefern stört Religionskritik (Artikel 5) die Ausübung der Religion (Artikel 4)?
Ich kann doch den Koran und Islam kritisieren (Artikel 5) und gleichzeitig werden Muslimen dadurch nicht am Freitagsgebet gehindert (Artikel 4).
Ich sehe den Konflikt nicht, den du hier zu erkennen scheinst?
Da wir aber gerade dabei sind: Ist die Todesstrafe für Apostasie in der Scharia mit Artikel 4 vereinbar?
watisdatdenn? hat geschrieben:(09 Apr 2018, 23:48)
Inwiefern stört Religionskritik (Artikel 5) die Ausübung der Religion (Artikel 4)?
Ich kann doch den Koran und Islam kritisieren (Artikel 5) und gleichzeitig werden Muslimen dadurch nicht am Freitagsgebet gehindert (Artikel 4).
CaptainJack hat geschrieben:(09 Apr 2018, 22:49)
Wie oft denn noch? "kollidierendes Verfassungsrecht". WIR (Deutschland, der Staat, die Regierung ...) haben letztlich die Steuerung in der Hand! Wo kämen wir sonst evtl. hin?
https://www.juraforum.de/lexikon/religionsfreiheit
Alexyessin hat geschrieben:(10 Apr 2018, 07:56)
Was die Demokratiegefährlichkeit von Seiten der Pegida ausmacht ist hier eine ganze Religion abschaffen zu wollen.
Alexyessin hat geschrieben:(10 Apr 2018, 07:57)
Dann bitte nochmal die Frage, die ich dir schon so oft gestellt habe:
Bitte zeige mir doch juristische Abhandlungen, Verfahren oder Kommentare für die Anwendung des kollidieren Verfassungsrecht auf den Bezug des Islam als GANZES.
Alexyessin hat geschrieben:(10 Apr 2018, 08:45)
Was genau möchtest du belegt haben? Wurde nicht Frau Fensterling sogar deswegen verurteilt?
Alexyessin hat geschrieben:(10 Apr 2018, 08:45)
Was genau möchtest du belegt haben?
watisdatdenn? hat geschrieben:(10 Apr 2018, 16:33)
Sie wurde verurteilt weil sie eine Religion abschaffen will?
Festerling hatte unter anderem bei Pegida mit Blick auf Flüchtlinge von „muslimischen Wurfmaschinen“ und einem „Geburten-Dschihad“ gesprochen. Anfang 2017 soll sie in Bezug auf Migranten getwittert haben: „Schießen! Draufhalten, was sonst?“
watisdatdenn? hat geschrieben:(10 Apr 2018, 16:35)
Ich will von dir belegt haben, wo pegida die Abschaffung einer Religion will/fordert (deine unsinnige Behauptung).
Alexyessin hat geschrieben:(10 Apr 2018, 16:47)
Du meinst die Verurteilung wegen Volksverhetzungen bei Frau Festerling und Herrn Bachmann kommen aus dem Ärmel geschüttelt? Wirklich?
watisdatdenn? hat geschrieben:(10 Apr 2018, 16:55)
Das sagte ich nicht.
Ich bin auf deine konkrete Aussage eingegangen, dass pegida eine Religion abschaffen will.
Ich habe nie etwas derartiges gehört/gelesen, darum hätte ich zu dieser Aussage gerne eine Quellenangabe.
Ich halte die Aussage bis dahin für Unsinn.
Alexyessin hat geschrieben:(10 Apr 2018, 21:15)
Deswegen ja "gegen die Islamisierung ( Die nicht existiert )" Sowas aber auch...
watisdatdenn? hat geschrieben:(12 Apr 2018, 23:56)
Gegen die Islamisierung zu sein, ist gegen die Ausbreitung des Islams zu sein.
Das ist etwas völlig anderes als den Islam (oder andere Religion) als ganzes abschaffen zu wollen, so wie du es absurder Weise pegida unterstellt hast.
Na ja, ich habe jetzt mal nachgeschaut, was die eigentlich wollen.Alexyessin hat geschrieben:(13 Apr 2018, 08:01)
Das ist aber das, was Pegida möchte. Der Islam solle in Deutschland nicht stattfinden. Salopp gesagt "abgeschafft werden".
Schutz, Erhalt und respektvoller Umgang mit unserer Kultur und Sprache. Stopp dem politischen oder religiösen Fanatismus, Radikalismus, der Islamisierung, der Genderisierung und der Frühsexualisierung. Erhalt der sexuellen Selbstbestimmung.
Schaffung und strikte Umsetzung eines Zuwanderungsgesetzes nach demographischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gesichtspunkten. Qualitative Zuwanderung (anstatt momentan gängiger quantitativer Masseneinwanderung) nach schweizerischem oder kanadischem Vorbild.
Dezentrale Unterbringung von Kriegsflüchtlingen und politisch oder religiös Verfolgten, entsprechend der kommunalen Möglichkeiten und der Sozialprognose des Asylbewerbers. Verkürzung der Bearbeitungszeiten von Asylanträgen nach holländischem Vorbild und sofortige Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern. Aufnahme eines Rechtes auf und der Pflicht zur Integration ins Grundgesetz.
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