HartzIV - Sammelstrang

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mok
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von mok »

Misterfritz hat geschrieben:(08 Sep 2017, 13:53)

So das Jobcenter direkt an den Vermieter überweist. Oft bekommen die ALG-Bezieher auch die Gesamtsumme und müssen dem Vermieter die Miete dann selbst überweisen.
Ja das kann man eigentlich selbst entscheiden.Aber Miete hat nix mit Leistungen zum Lebensunterhalt zu tun.Es sei denn man zahlt etwas drauf.
Strom und bestimmte Lebensmittel werden oder sind eventuell auch teurer geworden.
Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit, gut angepasst an einer kranken Gesellschaft zu sein
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Loki
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Loki »

Misterfritz hat geschrieben:(08 Sep 2017, 13:45)

Da ALGII-Bezieher die Miete bezahlt bekommen, ist das für die uninteressant.
Das Landratsamt schickt die Rechnung (Abfallgebührenbescheid) nicht an den Vermieter, sondern an den Mieter.
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Loki
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Loki »

mok hat geschrieben:(08 Sep 2017, 13:58)

Ja das kann man eigentlich selbst entscheiden.
Sollte; allein schon wegen dem Datenschutz, denn: Was geht es den Vermieter an, ob jemand ALGII etc. bezieht ?
Richtig, es geht ihn gar nichts an.
pikant
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von pikant »

Misterfritz hat geschrieben:(08 Sep 2017, 13:53)

So das Jobcenter direkt an den Vermieter überweist. Oft bekommen die ALG-Bezieher auch die Gesamtsumme und müssen dem Vermieter die Miete dann selbst überweisen.
ich bevorzuge lieber das Jobcenter, aber generell bin ich dafuer dem Arbeitslosen einen hoeheren Betrag auszuzahlen, wo er dann aber alles selbst bestreiten muss.
staekrt die Eigenverantwortung.
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Realist2014
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Realist2014 »

Loki hat geschrieben:(08 Sep 2017, 14:01)

Sollte; allein schon wegen dem Datenschutz, denn: Was geht es den Vermieter an, ob jemand ALGII etc. bezieht ?
Richtig, es geht ihn gar nichts an.
ähm

bei Neuvermietungen auf jeden Fall...
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Loki
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Loki »

Realist2014 hat geschrieben:(08 Sep 2017, 14:32)

ähm

bei Neuvermietungen auf jeden Fall...
Das wäre dann ein Neuvermieter und nicht der von mir im vorherigen Beitrag angedachte Vermieter.

Umzüge während des ALGII-Bezugs sind schon sehr sehr selten...



Ob, ein Neuvermieter sämtliche Details erfahren darf oder ein Nachweis über den "Einkommensgeber" erheben darf, weiß ich gerade nicht.
Würde bedeuten, daß z. B. Freundenhausmitarbeiterinnen ja ihren Arbeitgeber präsentieren müßten... glaube kaum, daß dies im Sinne der Datenschutzgesetze erlaubt ist.
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Skull
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Skull »

Loki hat geschrieben:(08 Sep 2017, 13:59)

Das Landratsamt schickt die Rechnung (Abfallgebührenbescheid) nicht an den Vermieter, sondern an den Mieter.
Und ich dachte immer der Bescheid geht ans Haus (Eigentümer).
Der legt dann per Nebenkosten auf seine 20 Mieter um.

Zumindest ist das SO in NRW. :D

mfg
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Orwellhatterecht »

Loki hat geschrieben:(08 Sep 2017, 14:01)

Sollte; allein schon wegen dem Datenschutz, denn: Was geht es den Vermieter an, ob jemand ALGII etc. bezieht ?
Richtig, es geht ihn gar nichts an.

Das geht den Vermieter eine ganze Menge an! Und zwar zunächst die Frage, ob sich der Mieter die Wohnung überhaupt finanziell leisten kann. Beträgt nämlich der beabsichtigte Mietzins incl. Nebenkosten mehr als 75 % des Nettoeinkommens des/der Mieter, dann ist der Mieter seinerseits und ohne Aufforderung sogar verpflichtet, den Vermieter auf diesen Umstand hin zu weisen. (AG Frankfurt a. M., Urteil v. 27.08.1987, Az.: 33 C 627/87-29). Auch wer von Sozialleistungen abhängig ist, muss seinen Vermieter darüber in Kenntnis setzen (LG Gießen, Beschluss v. 23.03.2001, Az.: 1 S 590/00). Vorstehende Fragen sollte der Mieter in spe wahrheitsgemäß beantworten, denn sonst riskiert er bei bekannt werden die Anfechtung und ggfs. fristlose Kündigung seines Mietverhältnisses. Eine Schufa Auskunft muß er dem Vermieter zwar nicht überlassen, verweigert er sie allerdings, so dürfte der Vermieter die Wohnung an einen anderen Interessenten vermieten.
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen!“
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Orwellhatterecht »

Skull hat geschrieben:(08 Sep 2017, 16:03)

Und ich dachte immer der Bescheid geht ans Haus (Eigentümer).
Der legt dann per Nebenkosten auf seine 20 Mieter um.

Zumindest ist das SO in NRW. :D

mfg


Wenn der Mieter alleiniger Mieter des Hauses ist, dann können Gas,Wasser, Müllabfuhr Verträge direkt mit den Ver/Entsorgern abgeschlossen werden.
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Loki »

Skull hat geschrieben:(08 Sep 2017, 16:03)

Und ich dachte immer der Bescheid geht ans Haus (Eigentümer).
Der legt dann per Nebenkosten auf seine 20 Mieter um.

Zumindest ist das SO in NRW. :D

mfg
In einem Teil Sachsen geht die Rechnung aktuell noch vom Landratsamt direkt an die Mieter. Der Mieter ist auch derjenige, der sich diesbezüglich anmelden muß.

Neue gesicherte Info, die ich erhalten habe: Abfallgebühr ist Teil der sog. KDU (Kosten der Unterkunft) und wird erstattet. Auch Zusatzkosten für z. B. Abholung der Restmülltonne.
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Loki
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Loki »

Orwellhatterecht hat geschrieben:(08 Sep 2017, 17:23)

Das geht den Vermieter eine ganze Menge an!
Nein.
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vexator
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von vexator »

Orwellhatterecht hat geschrieben:(08 Sep 2017, 17:23)

Das geht den Vermieter eine ganze Menge an! Und zwar zunächst die Frage, ob sich der Mieter die Wohnung überhaupt finanziell leisten kann. Beträgt nämlich der beabsichtigte Mietzins incl. Nebenkosten mehr als 75 % des Nettoeinkommens des/der Mieter, dann ist der Mieter seinerseits und ohne Aufforderung sogar verpflichtet, den Vermieter auf diesen Umstand hin zu weisen. (AG Frankfurt a. M., Urteil v. 27.08.1987, Az.: 33 C 627/87-29). Auch wer von Sozialleistungen abhängig ist, muss seinen Vermieter darüber in Kenntnis setzen (LG Gießen, Beschluss v. 23.03.2001, Az.: 1 S 590/00). Vorstehende Fragen sollte der Mieter in spe wahrheitsgemäß beantworten, denn sonst riskiert er bei bekannt werden die Anfechtung und ggfs. fristlose Kündigung seines Mietverhältnisses. Eine Schufa Auskunft muß er dem Vermieter zwar nicht überlassen, verweigert er sie allerdings, so dürfte der Vermieter die Wohnung an einen anderen Interessenten vermieten.
So isset. Wobei die Nebenkostenabrechnung, die solche Punkte enthält, an den jeweiligen Mieter gesendet wird und Viele dies vergessen bei ihren Ämtern einzureichen, woraus dann, auch bei der dann erfolgten Mietanpassung,sie dann schnell ins Minus geraten. Ist bei uns, also der Gesellschaft für die ich arbeite, genauso der Fall und bedeutet bei einer Vielzahl an Mietern auch jede Menge Verwaltungsarbeit... :rolleyes:
Du kannst dir nicht aussuchen wie du stirbst. Oder wann. Du kannst nur entscheiden wie du lebst. Jetzt. (Joan Baez)
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Loki »

vexator hat geschrieben:(08 Sep 2017, 18:25)
[...] Ist bei uns, also der Gesellschaft für die ich arbeite, genauso der Fall und bedeutet bei einer Vielzahl an Mietern auch jede Menge Verwaltungsarbeit... :rolleyes:
"Euch" geht die Art der selbständigen Tätigkeit zur Erlangung des Einkommens genauso wenig etwas an, wie der "Bezieherstatus" vom jemanden. Ihr braucht nur die in etwa korrekte Einkommenshöhe zu wissen.
Hierbei darf der Mieter natürlich nicht lügen, keinesfalls übertreiben, jedoch untertreiben, wenn er z. B. so wie Realist2014 und ich an Unternehmen beteiligt ist.
(Und ich denke er hat genauso wenig Bock wie, dem Vermieter mitzuteilen, daß und an welchen Unternehmen wir jeweils beteiligt sind... außer Realist will den Vermieter neidisch machen; sehr neidisch :D )

Der Vermieter benötigt die Sicherheit dafür, daß die Miete auch gezahlt werden kann. Dies kann mit der korrekten Angabe einer Mindesteinkommenshöhe getan sein.

Ein höherer H4 Satz erleichtert hierbei natürlich allen Beteiligten das Leben.
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Realist2014 »

Loki hat geschrieben:(08 Sep 2017, 19:00)

"Euch" geht die Art der selbständigen Tätigkeit zur Erlangung des Einkommens genauso wenig etwas an, wie der "Bezieherstatus" vom jemanden. Ihr braucht nur die in etwa korrekte Einkommenshöhe zu wissen.
Hierbei darf der Mieter natürlich nicht lügen, keinesfalls übertreiben, jedoch untertreiben, wenn er z. B. so wie Realist2014 und ich an Unternehmen beteiligt ist.
(Und ich denke er hat genauso wenig Bock wie, dem Vermieter mitzuteilen, daß und an welchen Unternehmen wir jeweils beteiligt sind... außer Realist will den Vermieter neidisch machen; sehr neidisch :D )

Der Vermieter benötigt die Sicherheit dafür, daß die Miete auch gezahlt werden kann. Dies kann mit der korrekten Angabe einer Mindesteinkommenshöhe getan sein.

Ein höherer H4 Satz erleichtert hierbei natürlich allen Beteiligten das Leben.
Entweder Gehaltsnachweis oder Steuerbescheid des Vorjahres

Vorher natürlich Schufa & Bestätigung des Nochvermieters

sonst gibt es keinen Mietvertrag

so einfach ist das
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Loki »

Realist2014 hat geschrieben:(08 Sep 2017, 19:06)
sonst gibt es keinen Mietvertrag
Ist im Prinzip auch das freie Recht des Vermieters.

Genauso wie der Mieter eben das Recht hat, bestimmte Fragen gar nicht beantworten zu müssen.


Bei mir wurde nur nach der Einkommenshöhe gefragt; Feld zum Ausfüllen im Mietvertrag.
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Realist2014 »

Loki hat geschrieben:(08 Sep 2017, 19:11)

Ist im Prinzip auch das freie Recht des Vermieters.

Genauso wie der Mieter eben das Recht hat, bestimmte Fragen gar nicht beantworten zu müssen.


Bei mir wurde nur nach der Einkommenshöhe gefragt; Feld zum Ausfüllen im Mietvertrag.
In Berlin, München usw. bedeutet das dann gar keinen Mietvertrag...
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von think twice »

Realist2014 hat geschrieben:(08 Sep 2017, 19:06)

Entweder Gehaltsnachweis oder Steuerbescheid des Vorjahres

Vorher natürlich Schufa & Bestätigung des Nochvermieters

sonst gibt es keinen Mietvertrag

so einfach ist das
Früher hat kein Mensch nach Einkommensnachweisen gefragt. Da waren sie froh, ihre Wohnungen vermietet zu bekommen. Höchstens nach einer Bescheinigung, dass keine Mietrueckstaende bestehen.
Duldsamkeit heißt nicht, dass ich auch billige, was ich dulde.
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Realist2014 »

think twice hat geschrieben:(08 Sep 2017, 19:35)

Früher hat kein Mensch nach Einkommensnachweisen gefragt. Da waren sie froh, ihre Wohnungen vermietet zu bekommen. Höchstens nach einer Bescheinigung, dass keine Mietrueckstaende bestehen.

Früher gab es auch weniger Mietnomaden

und ein anderes Mietrecht
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Orwellhatterecht »

Loki hat geschrieben:(08 Sep 2017, 18:23)

Nein.

Du riskierst sogar eine fristlose Kündigung, wenn Du Deinem Vermieter gegenüber falsche Einkommensverhältnisse angibst. Einfach erst mal informieren, bevor man urteilt !
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen!“
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Orwellhatterecht »

Realist2014 hat geschrieben:(08 Sep 2017, 20:07)

Früher gab es auch weniger Mietnomaden

und ein anderes Mietrecht

Richtig!
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Realist2014 »

Orwellhatterecht hat geschrieben:(08 Sep 2017, 20:09)

Du riskierst sogar eine fristlose Kündigung, wenn Du Deinem Vermieter gegenüber falsche Einkommensverhältnisse angibst. Einfach erst mal informieren, bevor man urteilt !
nur , wenn das tatsächlich Einkommen niedriger ist....
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Loki »

Orwellhatterecht hat geschrieben:(08 Sep 2017, 20:09)

Du riskierst sogar eine fristlose Kündigung, wenn Du Deinem Vermieter gegenüber falsche Einkommensverhältnisse angibst.
"Einem ALGII-Empfänger wurde trotz Mietzahlung - und somit Erfüllung des Mietvertrags - die Wohnung nur deshalb rechtmäßig gekündigt, weil er dem Vermieter nicht preisgab, daß er ALGII-Empfänger ist."

So eine Meldung würdest Du nicht einmal in einer türkischen Zeitung lesen.

Sind wir uns einig, oder ?
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Realist2014 »

Loki hat geschrieben:(08 Sep 2017, 20:14)

"Einem ALGII-Empfänger wurde trotz Mietzahlung - und somit Erfüllung des Mietvertrags - die Wohnung nur deshalb rechtmäßig gekündigt, weil er dem Vermieter nicht preisgab, daß er ALGII-Empfänger ist."

So eine Meldung würdest Du nicht einmal in einer türkischen Zeitung lesen.

Sind wir uns einig, oder ?

wenn er angegeben hat, über ein höheres Einkommen zu verfügen, dann schon
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Loki »

Realist2014 hat geschrieben:(08 Sep 2017, 20:17)

wenn er angegeben hat, über ein höheres Einkommen zu verfügen, dann schon
Nehmen wir an, er hat sich als Mini-Jober dargestellt; genanntes Einkommen jedoch viel höher als Warmmiete und genauso hoch wie Regelsatz plus KDU.
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Orwellhatterecht »

Loki hat geschrieben:(08 Sep 2017, 19:11)

Ist im Prinzip auch das freie Recht des Vermieters.

Genauso wie der Mieter eben das Recht hat, bestimmte Fragen gar nicht beantworten zu müssen.


Bei mir wurde nur nach der Einkommenshöhe gefragt; Feld zum Ausfüllen im Mietvertrag.


Wenn er die Wohnung aber haben will, ist es ratsam, dass er die Fragen dennoch beantwortet, es müssen ja nicht alle Antworten der Wahrheit entsprechen, z.B. geht es den Vermieter nichts an, ob jemand Parteimitglied, Gewerkschaftsmitglied, ob er vorbestraft ist etc. Dagegen geht es den Vermieter sehr wohl etwas an, wie hoch das verfügbare Netto Einkommen seines Mieters ist, wo er arbeitet und seit wann.
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Realist2014 »

Loki hat geschrieben:(08 Sep 2017, 20:23)

Nehmen wir an, er hat sich als Mini-Jober dargestellt; genanntes Einkommen jedoch viel höher als Warmmiete und genauso hoch wie Regelsatz plus KDU.

wer hat denn NUR ein Einkommen als "Minijobber" um davon zu leben?
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Realist2014 »

Orwellhatterecht hat geschrieben:(08 Sep 2017, 20:24)

Wenn er die Wohnung aber haben will, ist es ratsam, dass er die Fragen dennoch beantwortet, es müssen ja nicht alle Antworten der Wahrheit entsprechen, z.B. geht es den Vermieter nichts an, ob jemand Parteimitglied, Gewerkschaftsmitglied, ob er vorbestraft ist etc. Dagegen geht es den Vermieter sehr wohl etwas an, wie hoch das verfügbare Netto Einkommen seines Mieters ist, wo er arbeitet und seit wann.

das mit dem vorbestraft stelle ich jetzt mal in Frage
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Loki »

Orwellhatterecht hat geschrieben:(08 Sep 2017, 20:24)
wo er arbeitet und seit wann.
Dieser Teil geht ihn prinzipiell nichts an.

Könnte ja auch sein, daß er nur Dividendenjäger ist,
Politischer Funktionär, Geheimdienstler, männliche Nutte, Erwerbsunfähigkeitsrenter
oder eben Bezieher von sonstigen, diversen Leistungen.
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Loki »

Realist2014 hat geschrieben:(08 Sep 2017, 20:29)

wer hat denn NUR ein Einkommen als "Minijobber" um davon zu leben?
Es gibt z. B. Selbständige, die zurzeit monatlich kein höheres Einkommen haben, als so mancher Minijobber.

Jedoch immer noch besser als die roten Air Berlin Zahlen...
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Realist2014 »

Loki hat geschrieben:(08 Sep 2017, 20:31)

Dieser Teil geht ihn prinzipiell nichts an.

Könnte ja auch sein, daß er nur Dividendenjäger ist,
Politischer Funktionär, Geheimdienstler, männliche Nutte, Erwerbsunfähigkeitsrenter
oder eben Bezieher von sonstigen, diversen Leistungen.

entscheidend ist, was auf dem Steuerbescheid steht...
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Realist2014 »

Loki hat geschrieben:(08 Sep 2017, 20:33)

Es gibt z. B. Selbständige, die zurzeit monatlich kein höheres Einkommen haben, als so mancher Minijobber.

Jedoch immer noch besser als die roten Air Berlin Zahlen...

das ist aber kein Minijobber

sondern sicher ein Aufstocker
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Loki »

Realist2014 hat geschrieben:(08 Sep 2017, 20:34)

das ist aber kein Minijobber

sondern sicher ein Aufstocker
Wie hoch ist das maximale monatliche Einkommen, um noch als Minijobber zu gelten ?
edit: Derzeit 450 Euro. Ja, da müßte er noch aufstocken, da Regelsatz plus KDU immer drüber; es sei denn er wohnt in einer Hundehütte in MeckPom.
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Realist2014 »

Loki hat geschrieben:(08 Sep 2017, 20:37)

Wie hoch ist das maximale monatliche Einkommen, um noch als Minijobber zu gelten ?
Minijob ist ein Arbeitsverhältnis als Arbeitnehmer..

bis 450 netto
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Loki »

Realist2014 hat geschrieben:(08 Sep 2017, 20:41)
bis 450 netto
Gibt sicherlich Selbstständige, die monatlich derzeit ähnlich wenig zur Verfügung haben.


Ok, der Ausgangspunkt war, als was er, der ALGIIer sich dargestellt hatte bei Vertragsabschluss. Zwei-Minijobber? Wären dann 900 Euro, das käme ungefähr hin bei Regelsatz plus KDU für Mieten zumindest in den alten Bundesländern.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Positiv Denkender »

lili 1 hat geschrieben:(07 Sep 2017, 21:35)

Dennoch werden viele Arbeitslose schikaniert.
Behauptest du . Ist aber belanglos . Wer von der Allgemeinheit unterstützt wird hat auch Auflagen zu befolgen .
Das war auch vor den Hartz Gesetzen nicht anders .Nur damals gab es lediglich Sozialhilfe die war weitaus niedriger .
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Realist2014 »

Loki hat geschrieben:(08 Sep 2017, 20:47)

Gibt sicherlich Selbstständige, die monatlich derzeit ähnlich wenig zur Verfügung haben.


Ok, der Ausgangspunkt war, als was er, der ALGIIer sich dargestellt hatte bei Vertragsabschluss. Zwei-Minijobber? Wären dann 900 Euro, das käme ungefähr hin bei Regelsatz plus KDU für Mieten zumindest in den alten Bundesländern.

bei den Minijobs ist es wie beim Highländer:

Es kann nur einen geben
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von jorikke »

Realist2014 hat geschrieben:(08 Sep 2017, 20:41)

Minijob ist ein Arbeitsverhältnis als Arbeitnehmer..

bis 450 netto
450 pro Monat, allerdings darf 2 x im Jahr monatlich das Doppelte verdient werden.
Also 450 x12 + 900= 6.300/a; macht monatlich 525,-
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Realist2014
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Realist2014 »

jorikke hat geschrieben:(09 Sep 2017, 11:44)

450 pro Monat, allerdings darf 2 x im Jahr monatlich das Doppelte verdient werden.
Also 450 x12 + 900= 6.300/a; macht monatlich 525,-

Danke

Mein Hinweis zielte aber eher in die Richtung, das es eben nur eine "Minijob" geben kann. Der Zweite wäre dann eben ein Teilzeitjob und somit SV-pflichtig
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Orwellhatterecht »

Loki hat geschrieben:(08 Sep 2017, 20:31)

Dieser Teil geht ihn prinzipiell nichts an.

Könnte ja auch sein, daß er nur Dividendenjäger ist,
Politischer Funktionär, Geheimdienstler, männliche Nutte, Erwerbsunfähigkeitsrenter
oder eben Bezieher von sonstigen, diversen Leistungen.

Dieser Irrtum könnte dazu führen, dass Dir Deine Wohnung evtl. fristlos gekündigt werden wird. Den Vermieter geht es nämlich sehr wohl etwas an, mit wem er es zu tun hat und wem er seine Wohnung
überlässt. Musst halt Dein Prinzip etwas der Realität anpassen, er braucht m.E. lediglich gegenüber dem Vermieter nicht "herum posauen", dass er seine Arbeitsstelle verloren und nunmehr H4 Empfänger geworden ist, besteht vorstehendes Problem bei Abschluss des Mietvertrages bereits, dann hat er schlechte Karten, siehe zuvor.
Zuletzt geändert von Orwellhatterecht am Samstag 9. September 2017, 12:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Orwellhatterecht »

Positiv Denkender hat geschrieben:(08 Sep 2017, 23:48)

Behauptest du . Ist aber belanglos . Wer von der Allgemeinheit unterstützt wird hat auch Auflagen zu befolgen .
Das war auch vor den Hartz Gesetzen nicht anders .Nur damals gab es lediglich Sozialhilfe die war weitaus niedriger .

... oder Arbeitslosenhilfe, die war weitaus höher!
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Realist2014 »

Orwellhatterecht hat geschrieben:(09 Sep 2017, 12:09)

. Musst halt Dein Prinzip etwas der Realität anpassen, er braucht m.E. lediglich gegenüber dem Vermieter "herum posauen", dass er seine Arbeitsstelle verloren und nunmehr H4 Empfänger geworden ist, .

das ist nun allerdings kein zulässiger Kündigungsgrund...

es gibt bei bestehenden Mietverhältnissen keine derartige "Informationspflicht"
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Orwellhatterecht hat geschrieben:(09 Sep 2017, 12:11)

... oder Arbeitslosenhilfe, die war weitaus höher!

die Arbeitslosenhilfe war nur vorherigen bei "Gutverdienern" , die billige Wohnungen hatten, höher

eine Berücksichtigung der Warmmiete gab es da nicht
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Orwellhatterecht »

Realist2014 hat geschrieben:(09 Sep 2017, 12:12)

das ist nun allerdings kein zulässiger Kündigungsgrund...

es gibt bei bestehenden Mietverhältnissen keine derartige "Informationspflicht"

Richtig, in meinem Posting fehlte das Wörtchen "nicht", dieses Versehen bitte ich zu entschuldigen.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Misterfritz »

Orwellhatterecht hat geschrieben:(09 Sep 2017, 12:11)

... oder Arbeitslosenhilfe, die war weitaus höher!
Die aber immer weiter abgesenkt wurde, bis auf Sozialhilfeniveau, wenn keine Arbeit aufgenommen wurde.
Das Salz in der Suppe des Lebens ist nicht Selbstdisziplin, sondern kontrollierte Unvernunft ;)
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Loki »

Realist2014 hat geschrieben:(09 Sep 2017, 07:04)

bei den Minijobs ist es wie beim Highländer:

Es kann nur einen geben
Ok.
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Loki »

Orwellhatterecht hat geschrieben:(09 Sep 2017, 12:20)

Richtig, in meinem Posting fehlte das Wörtchen "nicht", dieses Versehen bitte ich zu entschuldigen.
Editier den Beitrag doch nachträglich.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Orwellhatterecht »

Misterfritz hat geschrieben:(09 Sep 2017, 12:34)

Die aber immer weiter abgesenkt wurde, bis auf Sozialhilfeniveau, wenn keine Arbeit aufgenommen wurde.

Um 3 % jährlich, immerhin blieb dabei doch für viele Mitmenschen dann genügend Zeit, sich eine angemessene Arbeitsstelle zu suchen, sie mussten nicht jeden Schrott annehmen.
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Orwellhatterecht »

Loki hat geschrieben:(09 Sep 2017, 12:46)

Editier den Beitrag doch nachträglich.

Danke, inzwischen geschehen.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Positiv Denkender »

Orwellhatterecht hat geschrieben:(09 Sep 2017, 12:11)

... oder Arbeitslosenhilfe, die war weitaus höher!
Falsch . A. Die war nicht höher ,B die endete automatisch in die Sozialhilfe .
Durch Hartz IV sind ca 1,5 Millionen Sozialhilfeempfängern in Hartz IV aufgestiegen .
Du darfst aber gerne ausrechnen was jemand der heute als Teilzeit oder Minijobber zwischen 500 und 1000 € verdient nach den
ehemaligen Arbeitslosenhilfe Sätzen bekommen würde.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Positiv Denkender »

Orwellhatterecht hat geschrieben:(09 Sep 2017, 12:51)

Um 3 % jährlich, immerhin blieb dabei doch für viele Mitmenschen dann genügend Zeit, sich eine angemessene Arbeitsstelle zu suchen, sie mussten nicht jeden Schrott annehmen.
Seit wann ist Arbeit Schrott ? Bevor man in Hartz IV rutsch bekommt man ALG 1 ab 55 2 Jahre . Zeit genug um sich einen Arbeitsplatz zu suchen der
kein Schrott ist . Jeder der Arbeitslos ist hat sich um Arbeit zu bemühen . Wer das nicht tut muss halt die Konsequenzen tragen .
Hunderttausende offene Stellen sind zu besetzen .Zudem werden jedes Jahr tausende Saisonarbeiter aus dem Ausland (meistens Polen und Balkan )
eingesetzt weil hier lebende Arbeitslose diese "Schrottarbeit " verweigern " . Wer nicht auf Hartz IV angewiesen sein will kann überall arbeiten wenn er
will. Leider verhindern großzügige Hartz IV Sätze den Willen zur Arbeit. Ich würde nie im Leben von Hartz IV leben ,sondern auch" Schrott Arbeit"
annehmen .Ich weiß wovon ich rede denn als Junger Mensch vor meiner Einberufung zur Bundeswehr blieb mir nichts anderes übrig .
Arbeitslosen Unterstützung ? Nee statt dessen eine Liste mit Firmenadressen . Keinen Cent hätte ich damals bekommen .Durch Verrichten von Schrottarbeit
konnte ich bis zur Einberufung leben .
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