Senkung der Volljährigkeit und Strafmündigkeit
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- Katenberg
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Senkung der Volljährigkeit und Strafmündigkeit
Servus beisammen,
aus verschiedensten Gründen gab es in den letzten Jahrzehnten immer wieder Initiativen, das die Altershürde für das Wahlrecht zu senken. Das mag mit mehr Mitbestimmung zusammenhängen, oder mit dem Gedanken, mit diesem Geschenk weitere Wählerschichten zu erschließen. Zur allgemeinen Belustigung gingen die Initiativen auf der anderen Seite der Gesetze eher in die andere Richtung. Während man also das Wahlrecht bei verschiedenen Landtags- und Kommunalwahlen auf 16 senkte, erhöhte man beispielsweise die Alterssperre für Nikotinkonsum. Ähnliches bei weiteren Verbrauchsgütern, die ebenfalls eine restriktivere Sperre bekamen.
Geht man dies konkret durch, dann ist man zwar der Meinung, die Betroffenen seien mündig, für die gesamte Gesellschaft mitzuentscheiden, aber nicht über den eigenen Körper oder das eigene geistige Empfinden zu entscheiden.
Von Senkungen des Wahlrechts ebenso nicht betroffen ist dabei das passive Wahlrecht, welches zB in Hessen sogar noch bei 21 liegt. Die Frage wäre nun, ob man dabei nicht gleich Nägel mit Köpfen machen sollte und dementsprechend passives und aktives Wahlrecht insgesamt an die Volljährigkeit koppelt und im letzten Schluss die Volljährigkeit auf 16 Jahre festsetzt. Unter dem Argument, jüngere Generationen seien reifer als die Vorgänger (womit teilweise die Handhabung des Wahlrechts begründet wurde) wäre dementsprechend die Anpassung der Strafmündigkeit zu diskutieren. Die Handhabung des Jugendstrafrechts eben auf die Volljährigkeit zu beschränken (also 16 oder 18) und das Strafmündigkeitsalter auf 12 oder 10 zu senken.
Gerade im Bezug auf die Strafmündigkeit wäre dies kein internationales Novum, hat man in Spanien die Strafmpndigkeit ab dem Grundschulalter.
aus verschiedensten Gründen gab es in den letzten Jahrzehnten immer wieder Initiativen, das die Altershürde für das Wahlrecht zu senken. Das mag mit mehr Mitbestimmung zusammenhängen, oder mit dem Gedanken, mit diesem Geschenk weitere Wählerschichten zu erschließen. Zur allgemeinen Belustigung gingen die Initiativen auf der anderen Seite der Gesetze eher in die andere Richtung. Während man also das Wahlrecht bei verschiedenen Landtags- und Kommunalwahlen auf 16 senkte, erhöhte man beispielsweise die Alterssperre für Nikotinkonsum. Ähnliches bei weiteren Verbrauchsgütern, die ebenfalls eine restriktivere Sperre bekamen.
Geht man dies konkret durch, dann ist man zwar der Meinung, die Betroffenen seien mündig, für die gesamte Gesellschaft mitzuentscheiden, aber nicht über den eigenen Körper oder das eigene geistige Empfinden zu entscheiden.
Von Senkungen des Wahlrechts ebenso nicht betroffen ist dabei das passive Wahlrecht, welches zB in Hessen sogar noch bei 21 liegt. Die Frage wäre nun, ob man dabei nicht gleich Nägel mit Köpfen machen sollte und dementsprechend passives und aktives Wahlrecht insgesamt an die Volljährigkeit koppelt und im letzten Schluss die Volljährigkeit auf 16 Jahre festsetzt. Unter dem Argument, jüngere Generationen seien reifer als die Vorgänger (womit teilweise die Handhabung des Wahlrechts begründet wurde) wäre dementsprechend die Anpassung der Strafmündigkeit zu diskutieren. Die Handhabung des Jugendstrafrechts eben auf die Volljährigkeit zu beschränken (also 16 oder 18) und das Strafmündigkeitsalter auf 12 oder 10 zu senken.
Gerade im Bezug auf die Strafmündigkeit wäre dies kein internationales Novum, hat man in Spanien die Strafmpndigkeit ab dem Grundschulalter.
There was blood upon t risers
there were brains upon t chute
Intestines were a-dangling from his paratroopers suit
He was a mess, they picked him up
and poured him from his boots
And he ain't gonna jump no more
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Re: Senkung der Volljährigkeit und Strafmündigkeit
Wie das in Deutschland gehandhabt wird ist sowieso lächerlichKatenberg hat geschrieben:(08 Aug 2017, 17:14)
Die Handhabung des Jugendstrafrechts eben auf die Volljährigkeit zu beschränken (also 16 oder 18)
"Unser Land wird sich ändern, und zwar drastisch. Und ich freue mich drauf!"
-Katrin Göring-Eckardt, Bündnis 90/Die Grünen
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Re: Senkung der Volljährigkeit und Strafmündigkeit
Bei der derzeitigen Infantilisierung wäre ich eher für eine Heraufsetzung des Wahl- und Strafmündigkeitsalters.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
twitter.com/Provokateur_Tom
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Re: Senkung der Volljährigkeit und Strafmündigkeit
Politiker schielen immer nach neuen Wählern.
Skandalös das 16 jährige mit einem Bildungsniveau von 13 jährigen kommunal wählen dürfen. Desinteresse und Naivität kennzeichnen noch viele in diesem Alter! Deshalb halte ich eine Absenkung des Jugendstrafalters für falsch.
Kinder im geist können nicht mit der Messlatte für Erwachsene bestraft werden!
Skandalös das 16 jährige mit einem Bildungsniveau von 13 jährigen kommunal wählen dürfen. Desinteresse und Naivität kennzeichnen noch viele in diesem Alter! Deshalb halte ich eine Absenkung des Jugendstrafalters für falsch.
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Re: Senkung der Volljährigkeit und Strafmündigkeit
Wenn Du geistige Reife zur Messlatte machen willst, musst Du sowohl die Strafmündigkeit als auch das Wahlrecht vom Alter abkoppeln.Ger9374 hat geschrieben:(08 Aug 2017, 19:14)
Politiker schielen immer nach neuen Wählern.
Skandalös das 16 jährige mit einem Bildungsniveau von 13 jährigen kommunal wählen dürfen. Desinteresse und Naivität kennzeichnen noch viele in diesem Alter! Deshalb halte ich eine Absenkung des Jugendstrafalters für falsch.
Kinder im geist können nicht mit der Messlatte für Erwachsene bestraft werden!
Der Herr gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich nicht hinnehmen kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
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Re: Senkung der Volljährigkeit und Strafmündigkeit
Provokateur hat geschrieben:(08 Aug 2017, 19:12)
Bei der derzeitigen Infantilisierung wäre ich eher für eine Heraufsetzung des Wahl- und Strafmündigkeitsalters.
Also hierzulande gilt man ja mit 14.Jahren als Strafmündig, in meinen Augen ein unhaltbarer Zustand, sollte auf 18 Jahren herauf gesetzt werden. Ein Rechtsstaat der die Erkenntnisse moderner Hirnforschung mit berücksichtigen würde würde nicht Kinder inhaftieren oder in Arrest stecken. Das ist Unrecht und kein Recht,
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Re: Senkung der Volljährigkeit und Strafmündigkeit
Keine Senkung der Strafmündigkeit sondern das Gegenteil wäre richtig eine Anhebung auf 18 Jahren.
Und Volljährigkeit mit 18 Jahren darüber kann man auch streiten.
Und Volljährigkeit mit 18 Jahren darüber kann man auch streiten.
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Re: Senkung der Volljährigkeit und Strafmündigkeit
Gibt es dazu auch eine Begründung?Alpha Centauri hat geschrieben:(10 Aug 2017, 23:20)
Keine Senkung der Strafmündigkeit sondern das Gegenteil wäre richtig eine Anhebung auf 18 Jahren.
Und Volljährigkeit mit 18 Jahren darüber kann man auch streiten.
Leute kauft mehr Dampflokomotiven!!!
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Re: Senkung der Volljährigkeit und Strafmündigkeit
Strafmündigkeit bereits mit 14 Jahren oder wie in einigen US Bundesstaaten mit 10 oder 12 Jahren ist doch totaler Quatsch.Strafmündigkeit ( allein der Begriff ist ja auch philosophische höchst umstritten) setzte Einsicht und persönliche Reife voraus und das mit.14 Jahren?? Mit der heißen Entwicklungsphase der beginnenden Pubertät? Ist mir schleierhaft wie das Justizsystem solche fragwürdigen Ansichten auch noch als Rechtens gelten lässt. Hier besteht vor dem Hintergrund wissenschaftlicher Erkenntnisse der Hirnforschung ganz klar Änderungsbedarf.
Re: Senkung der Volljährigkeit und Strafmündigkeit
Aber nur, wenn die Leute dann auch von Wahlen und Straftaten absehen.Provokateur hat geschrieben:(08 Aug 2017, 19:12)
Bei der derzeitigen Infantilisierung wäre ich eher für eine Heraufsetzung des Wahl- und Strafmündigkeitsalters.
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Re: Senkung der Volljährigkeit und Strafmündigkeit
Du meinst also mit 14 Jahren hat man noch nicht die Einsicht, daß Diebstahl Unrecht darstellt? Oder daß es Unrecht darstellt jemanden zu verletzen? Falls dem im Einzelfall so sein sollte, ist in der Erziehung aber fürchterlich was schief gelaufen. Aber genau dafür ist ja das Jugendstrafrecht gedacht. Hier steht Erziehung und nicht Strafe im Vordergrund.Alpha Centauri hat geschrieben:(11 Aug 2017, 12:31)
Strafmündigkeit bereits mit 14 Jahren oder wie in einigen US Bundesstaaten mit 10 oder 12 Jahren ist doch totaler Quatsch.Strafmündigkeit ( allein der Begriff ist ja auch philosophische höchst umstritten) setzte Einsicht und persönliche Reife voraus und das mit.14 Jahren?? Mit der heißen Entwicklungsphase der beginnenden Pubertät? Ist mir schleierhaft wie das Justizsystem solche fragwürdigen Ansichten auch noch als Rechtens gelten lässt. Hier besteht vor dem Hintergrund wissenschaftlicher Erkenntnisse der Hirnforschung ganz klar Änderungsbedarf.
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Re: Senkung der Volljährigkeit und Strafmündigkeit
In angemessenen Fällen reicht das Jugendstrafrecht auch über den 18. Geburtstag hinaus. Vielleicht sollte man die Volljährigkeitsgrenze auf 1,5 Promill anheben.Dampflok94 hat geschrieben:(14 Aug 2017, 08:14)
Du meinst also mit 14 Jahren hat man noch nicht die Einsicht, daß Diebstahl Unrecht darstellt? Oder daß es Unrecht darstellt jemanden zu verletzen? Falls dem im Einzelfall so sein sollte, ist in der Erziehung aber fürchterlich was schief gelaufen. Aber genau dafür ist ja das Jugendstrafrecht gedacht. Hier steht Erziehung und nicht Strafe im Vordergrund.
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Re: Senkung der Volljährigkeit und Strafmündigkeit
Ich finde den derzeitigen Status Quo an sich in Ordnung. Aber Absenkung auf keinen Fall, bei Wählerstimmen hätte ich es lieber auf 21!
- Katenberg
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Re: Senkung der Volljährigkeit und Strafmündigkeit
Also kleine Messerstecher nicht mit Konsequenzen des eigenen Handelns konfrontieren?Alpha Centauri hat geschrieben:(10 Aug 2017, 23:16)
Also hierzulande gilt man ja mit 14.Jahren als Strafmündig, in meinen Augen ein unhaltbarer Zustand, sollte auf 18 Jahren herauf gesetzt werden. Ein Rechtsstaat der die Erkenntnisse moderner Hirnforschung mit berücksichtigen würde würde nicht Kinder inhaftieren oder in Arrest stecken. Das ist Unrecht und kein Recht,
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Re: Senkung der Volljährigkeit und Strafmündigkeit
Volljährigkeit ist ein gesamtgesellschaftliches Problem.Katenberg hat geschrieben:(18 Aug 2017, 22:52)
Also kleine Messerstecher nicht mit Konsequenzen des eigenen Handelns konfrontieren?
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