„Um das Ergebnis vorwegzunehmen“, heißt es in der Vorbemerkung des Gutachtens. „Bei dem Text handelt es sich nach Art und Inhalt nachweislich nicht um eine akademische Qualifikationsarbeit, sondern um ein radikalnationalistischen, rassistischen Appell, den der Verfasser mit einigem Aufwand auf eine pseudo-wissenschaftliche Art zu unterfüttern sucht.“becksham hat geschrieben:(03 May 2017, 10:39)
Du meine Güte, seine erste Masterarbeit wird als völkisch-nationalistisches Dokument bezeichnet und was passiert? Er wird verwarnt und darf eine Zweite schreiben. Da hat wohl jemand sein rechtes Auge ganz ganz fest zugedrückt.
https://www.welt.de/politik/deutschland ... nco-A.html
...
Und weiter: „Aufgrund des gewonnen Persönlichkeitsbildes sind Zweifel an der erforderlichen Einstellung zur Werteordnung nicht nur nicht belegbar, sondern auszuschließen.“ Das disziplinarische Vorermittlungsverfahren werde daher „eingestellt“.
Wieso haben die überhaupt Gutachter bei der BW?