Evt. meint er ja keine Ausländer keine Dealer. Wer weiss das schon, was in solchen Köpfen vor sich geht.Alexyessin hat geschrieben:(04 Jan 2017, 15:16)
Wo ist dein Problem mit Dealern? Beantworte doch diese einfache Frage.

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Evt. meint er ja keine Ausländer keine Dealer. Wer weiss das schon, was in solchen Köpfen vor sich geht.Alexyessin hat geschrieben:(04 Jan 2017, 15:16)
Wo ist dein Problem mit Dealern? Beantworte doch diese einfache Frage.
Ne....du musst einfach den Schlaukack Modus ausschalten....
Du sollst dich hier nicht selber belügen, also schau dir deine Sprechblasen und deren Inhalt/Information noch mal genauer an, evtl. merkst du ja was. So Gott will.holymoly hat geschrieben:(04 Jan 2017, 15:28)
Ne....du musst einfach den Schlaukack Modus ausschalten....
relativ hat geschrieben:(04 Jan 2017, 15:20)
Evt. meint er ja keine Ausländer keine Dealer. Wer weiss das schon, was in solchen Köpfen vor sich geht.
Das mache ich.....vor dem Absenden.relativ hat geschrieben:(04 Jan 2017, 15:31)
Du sollst dich hier nicht selber belügen, also schau dir deine Sprechblasen und deren Inhalt/Information noch mal genauer an, evtl. merkst du ja was. So Gott will.
Transitzonen....Internierungs, Flüchtlingslager..nenne es wie Du möchtest. Diese Unterkünfte müssen von der Umwelt sicher getrennt werden. Jeder, der als Flüchtling, oder Asylant deutschen Boden betritt, kommt in diese Lager. Die Flüchtlinge, deren Status geprüft, die tatsächlich auch Kriegsflüchtlinge sind, verbleiben in dieser Einrichtung.Alexyessin hat geschrieben:(04 Jan 2017, 10:41)
Ich lese immer Realität, Wahrheit oder dergleichen. Was genau meinst du denn mit dieser doch recht oberflächlichen Beschreibung genau?
Du weißt schon, das Vorverurteilungen nicht ausreichen, diese sind aus gutem Grunde in einem demokratischen Rechtsstaat nicht vorgesehen. Die Unschuldsvermutung ist nicht nur ein wichtiger Teil unseres Rechtssystem, es ist das Fundament.
Also, das möchtest du also ändern?
Auch von November:DarkLightbringer hat geschrieben:(04 Jan 2017, 14:05)
Insoweit die Terrororganisation operationsfähig ist, wird sie auch fraglos ihre Drohungen umzusetzen versuchen.
https://www.welt.de/politik/ausland/art ... nsage.html (Bericht vom November 2016)
Freiheitsentzug ist nur dann Rechtsstaatlich Legitim, wenn es durch die Exekutive angeordnet wird.holymoly hat geschrieben:[url=http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 2#p3783002] (04 Jan
Ist da irgendetwas dabei, was man einen Menschen, der vor Krieg geflohen ist....nicht zumuten kann?
http://www.faz.net/aktuell/politik/ansc ... 05290.htmler am Dienstag festgenommene mutmaßliche Kontaktmann des Berlin-Attentäters Anis Amri ist Medieninformationen zufolge nach dem Anschlag als islamistischer „Gefährder“ eingestuft worden. Der 26-jährige Tunesier, der am Vorabend des Terroranschlags vom 19. Dezember mit Amri in einem Restaurant in Berlin zu Abend gegessen hatte, werde der radikal-salafistischen Szene zugeordnet, berichten „Süddeutsche Zeitung“, WDR und NDR.
....
Nach Informationen des rbb war der 26-Jährige im November 2015 schon einmal in Berlin festgenommen worden. Der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, sagte der rbb-Abendschau, gegen den Tunesier sei wegen einer schweren staatsgefährdenden Straftat ermittelt worden. Er habe damals gemeinsam mit zwei weiteren Männern im Verdacht gestanden, Sprengstoff für einen Anschlag in Düsseldorf besorgt zu haben.
http://www.focus.de/politik/deutschland ... 47453.htmlDer Attentäter Anis Amri, der auf einem Berliner Weihnachtsmarkt zwölf Menschen tötete, hat NRW-Ermittlern zufolge mehrfach Anschläge angekündigt. So erhielt das Landeskriminalamt Düsseldorf nach Informationen der Donnerstagsausgabe des "Kölner Stadt-Anzeigers" im Frühjahr 2016 Berichte darüber, dass der 24-Jährige andere Personen auffordere, mit ihm gemeinsam Attentate in Deutschland zu begehen. Im Internet soll Amri nach Anleitungen zum Bombenbau gesucht haben. Außerdem wolle er sich "großkalibrige Schnellfeuergewehre" beschaffen, notierten die Fahnder. Im Juli 2016 berichtet ein Undercover-Agent dem LKA Düsseldorf, Amri habe damit geprahlt, ein Blutbad anzurichten. Erneut habe er "mehrfach davon gesprochen, Anschläge zu begehen".
Wo erkennst du denn einen Freiheitsentzug? Die Flüchtlinge können sich innerhalb der Transitzone frei bewegen und haben natürlich jederzeit die Möglichkeit in ihr Herkunftsland zurück zu reisen.JFK hat geschrieben:(05 Jan 2017, 02:27)
Freiheitsentzug ist nur dann Rechtsstaatlich Legitim, wenn es durch die Exekutive angeordnet wird.
Grundrechte sind keine Exklusivrechte, dein Geistiger Erguss würde vom Verfassungsschutz nichtmal im ansatz ernst genommen werden.
Wer sind denn diese vielen Verfassungsrechtler? Namen und Äußerungen bitte mal posten.holymoly hat geschrieben:(05 Jan 2017, 07:50)
Darüber hinaus muss die Rechtsstaatliche Grundordnung ertseinmal wieder hergestellt werden. Ich erachte....wie viele Verfassungsrechtler auch...Merkels Flüchtlings Chaos als Verstoß gegen geltendes Gesetz.
Was wäre wenn ist Vergangenheitskonjunktiv und damit unsachlich. Und was hälst du von der Idee Rechtsradikale auch in solche Lager zu stecken?holymoly hat geschrieben:(05 Jan 2017, 07:50)
Tatsache ist, dass durch diese Maßnahmen weder Köln noch Berlin in die Schlagzeilen gekommen wären und wir ein großes Maß an Ordnung und Sicherheit zurück hätten.
Tja, statt Grenzen mit bösen Schusswaffen zu schützen schützen wir jetzt eben Weihnachtsmärkte und Großveranstaltungen mit Panzersperren und eben jenen bösen MPs. Während bekannte Terroristen frei herumlaufen und nicht abgeschoben werden weil sie -Überraschung- Terroristen sind.holymoly hat geschrieben:(05 Jan 2017, 07:50)
Wo erkennst du denn einen Freiheitsentzug? Die Flüchtlinge können sich innerhalb der Transitzone frei bewegen und haben natürlich jederzeit die Möglichkeit in ihr Herkunftsland zurück zu reisen.
Darüber hinaus muss die Rechtsstaatliche Grundordnung ertseinmal wieder hergestellt werden. Ich erachte....wie viele Verfassungsrechtler auch...Merkels Flüchtlings Chaos als Verstoß gegen geltendes Gesetz.
Tatsache ist, dass durch diese Maßnahmen weder Köln noch Berlin in die Schlagzeilen gekommen wären und wir ein großes Maß an Ordnung und Sicherheit zurück hätten.
Um dir die Inhalte, Reglungen und Gesetze von Asylrecht und den Status der Flüchtlinge etwas näher zu bringen.
https://www.compact-online.de/merkels-e ... undgesetz/
Das ist aber so nicht korrekt, oder? Gab es vor Berlin terroristische Anschläge von Amri?Yossarian hat geschrieben:(05 Jan 2017, 08:59) Während bekannte Terroristen frei herumlaufen und nicht abgeschoben werden weil sie -Überraschung- Terroristen sind.
Bitte den Link benutzen......er führt zu den ausführlichen Erklärungen von Professor Dr. Karl Albrecht Schachtschneider.Alexyessin hat geschrieben:(05 Jan 2017, 08:56)
Wer sind denn diese vielen Verfassungsrechtler? Namen und Äußerungen bitte mal posten.
Was wäre wenn ist Vergangenheitskonjunktiv und damit unsachlich. Und was hälst du von der Idee Rechtsradikale auch in solche Lager zu stecken?
Du schreibst von vielen. Da hätte ich gerne einen Beleg. Vor allem einen seriösen und nicht von compact.holymoly hat geschrieben:(05 Jan 2017, 09:07)
Bitte den Link benutzen......er führt zu den ausführlichen Erklärungen von Professor Dr. Karl Albrecht Schachtschneider.
Es geht dir gar nicht um Sicherheit und Ordnung?holymoly hat geschrieben:(05 Jan 2017, 09:07)
Rechtsradikale sind in den wenigsten Fällen Flüchtlinge....es gibt natürlich aber auch unter den Flüchtlingen Rassisten.
holymoly hat geschrieben:(05 Jan 2017, 09:07)
Bitte den Link benutzen......er führt zu den ausführlichen Erklärungen von Professor Dr. Karl Albrecht Schachtschneider.
Rechtsradikale sind in den wenigsten Fällen Flüchtlinge....es gibt natürlich aber auch unter den Flüchtlingen Rassisten.
Informieren wir also die Dudenredaktion, dass "viele" seit neuestem "einer" bedeutet.holymoly hat geschrieben:... wie viele Verfassungsrechtler auch ...
Ich kann mich nicht daran erinnern, dass Berlin-Marienfelde ein abgeschlossenes Auffanglager war.holymoly hat geschrieben:(05 Jan 2017, 07:50)
Wo erkennst du denn einen Freiheitsentzug? Die Flüchtlinge können sich innerhalb der Transitzone frei bewegen und haben natürlich jederzeit die Möglichkeit in ihr Herkunftsland zurück zu reisen.
Bloß nicht, die fackeln alles ab. Rechtsradikale, sobald zum Straftäter geworden, gehören in den Knast.Alexyessin hat geschrieben:(05 Jan 2017, 08:56)
Und was hälst du von der Idee Rechtsradikale auch in solche Lager zu stecken?
Ausschließlich!!!Alexyessin hat geschrieben:(05 Jan 2017, 09:09)
Du schreibst von vielen. Da hätte ich gerne einen Beleg. Vor allem einen seriösen und nicht von compact.
Es geht dir gar nicht um Sicherheit und Ordnung?
Ernsthaft?Alexyessin hat geschrieben:(05 Jan 2017, 09:03)
Das ist aber so nicht korrekt, oder? Gab es vor Berlin terroristische Anschläge von Amri?
Marokkanische Behörden warnen 2 mal im Jahr 2016, zuletzt im Oktober über bevorstehenden Anschlag amris:: Der Attentäter Anis Amri, der auf einem Berliner Weihnachtsmarkt zwölf Menschen tötete, hat NRW-Ermittlern zufolge mehrfach Anschläge angekündigt. So erhielt das Landeskriminalamt Düsseldorf nach Informationen der Donnerstagsausgabe des "Kölner Stadt-Anzeigers" im Frühjahr 2016 Berichte darüber, dass der 24-Jährige andere Personen auffordere, mit ihm gemeinsam Attentate in Deutschland zu begehen. Im Internet soll Amri nach Anleitungen zum Bombenbau gesucht haben. Außerdem wolle er sich "großkalibrige Schnellfeuergewehre" beschaffen, notierten die Fahnder. Im Juli 2016 berichtet ein Undercover-Agent dem LKA Düsseldorf, Amri habe damit geprahlt, ein Blutbad anzurichten. Erneut habe er "mehrfach davon gesprochen, Anschläge zu begehen"
http://www.mdr.de/nachrichten/politik/i ... n-100.htmlMarokko warnte BND und BKA vor Amris Terrorplänen
Hätte das Blutbad von Berlin verhindert werden können? Nach Informationen aus Sicherheitskreisen wurden BND und BKA bereits im Herbst vor den Terrorplänen des Anis Amri gewarnt. Der Hinweis kam von marokkanischen Sicherheitsbehörden. Doch der mutmaßliche Terrorist blieb auf freiem Fuß. Möglicherweise nahm er zur gleichen Zeit in Berlin ein Treuebekenntnis zur Terrororganisation IS auf. Darauf soll er den Deutschen angekündigt haben: "Wir kommen zu Euch, um Euch zu schlachten, Ihr Schweine."
Ah, na wenigstens wirst du jetzt mal Konkret, damit kann man doch etwas anfangen.holymoly hat geschrieben:(04 Jan 2017, 19:35)
Transitzonen....Internierungs, Flüchtlingslager..nenne es wie Du möchtest. Diese Unterkünfte müssen von der Umwelt sicher getrennt werden. Jeder, der als Flüchtling, oder Asylant deutschen Boden betritt, kommt in diese Lager. Die Flüchtlinge, deren Status geprüft, die tatsächlich auch Kriegsflüchtlinge sind, verbleiben in dieser Einrichtung.
Wirtschaftsflüchtlinge, oder auch welche ohne Pässe, werden umgehend in ihre Heimatländer, oder dem EU Land aus denen sie gekommen sind verbracht.
Flüchtlinge behalten für die Dauer des Aufenthaltes in Deutschland...auf jeden Fall den Status des Flüchtlings . Hiermit wird ganz klar zwischen Zuwanderer und Flüchtling unterschieden.
Die Dauer des Aufenthaltes in den Lagern hängt von der Einschätzung der Situation in den Herkunftsländer ab. Die Dauer ist nicht begrenzt...es gibt aber keinen Weg für Einbürgerung oder Duldung.
Die Unterbringung und Verpflegung muss den vorgeschriebenen Standards entsprechen. Kinder und Jugendlichen werden innerhalb der Transitzone unterrichtet.
Es muss den Flüchtlingen vor der Flucht ganz klar sein.....sie werden hier so lange Schutz bekommen, wie es notwendig ist...aber nicht mehr.
Flüchtlinge die während des Aufenthalts in dem Lager straffällig werden, werden innerhalb der Transitzone in Haft genommen und ggf nach schwere der Tat abgeschoben.
Dieses sollte nicht nur für komende Flüchtlinge gelten, sondern rückwirkend auf alle in Deutschland befindlichen Flüchtlinge. Sobald diese Einrichtungen fertig gestellt sind, bekommen alle in Deutschland sich aufhaltende Flüchtlinge eine angemessene Frist sich dort einzufinden.
Sämtliche Sozialleistungen werden für Flüchtlinge nur in den für sie vorgesehenden Einrichtungen ausgegeben.
Alle, die die Frist verstreichen lassen und aufgegriffen werden, werden durch die Behörden in die Einrichtungen gebracht.
Ist da irgendetwas dabei, was man einen Menschen, der vor Krieg geflohen ist....nicht zumuten kann?
Dann ist doch die Frage, wieso du das nur auf Flüchtlinge beziehst.
https://de.wikipedia.org/wiki/Karl_Albr ... tschneider
Ja, ernsthaft. Unser Rechtsstaat, auch wenn es dir nicht gefällt, hat die Unschuldsvermutung
Dazu hätte ich dann doch ganz gerne mal eine Quelle bitte. Seriöse Quelle wenns recht ist.Yossarian hat geschrieben:(05 Jan 2017, 09:31)
Und von diesen Terroristen laufen noch ein paar 100 mehr in diesem Land frei herum.
Und warum stehen dann überall Blitzer und Radarfallen rumAlexyessin hat geschrieben:(05 Jan 2017, 09:59)
Ja, ernsthaft. Unser Rechtsstaat, auch wenn es dir nicht gefällt, hat die Unschuldsvermutung
Prävention!! Was hat die mit der Unschuldsvermutung in unserem Rechtssystem zu tun?jack000 hat geschrieben:(05 Jan 2017, 10:43)
Und warum stehen dann überall Blitzer und Radarfallen rum
Für deutsche Staatsbürger gibt es das Strafrecht.Alexyessin hat geschrieben:(05 Jan 2017, 09:58)
Dann ist doch die Frage, wieso du das nur auf Flüchtlinge beziehst.
https://de.wikipedia.org/wiki/Karl_Albr ... tschneider
Ein politischer Tausendsassa - links angefangen um dann rechts durchzustarten. Ist aber kein Verfassungsrechtler sondern Professor für öfftenliches Recht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Wolfram_Weimer
Wolfram Weimer ist ein Journalist und auch kein Verfassungsrechtler
Bleibt also nur Di Fabio. Und der hat geklagt?
fuer jeden Staatsbuerger in Deutschland gilt das Strafrecht.
Nun, es wird einem pauschal unterstellt zu schnell zu fahren. Normalerweise müsste man doch erstmal warten bis tatsächlich ein Unfall passiert und dann dabei die zu dem Zeitpunkt gefahrene Geschwindigkeit berechnen. Wenn die zu hoch war, soll die dann auch entsprechend Regelkatalog geahndet werden.relativ hat geschrieben:(05 Jan 2017, 10:48)
Prävention!! Was hat die mit der Unschuldsvermutung in unserem Rechtssystem zu tun?
Kontrolle ist immer besser und ja ich wuerde die Verkehrskontrollen verdoppeln vor allem in geschlossenen Ortschaften und vor Schulen, Krankenhaeuser etc.jack000 hat geschrieben:(05 Jan 2017, 10:53)
Nun, es wird einem pauschal unterstellt zu schnell zu fahren. Normalerweise müsste man doch erstmal warten bis tatsächlich ein Unfall passiert und dann dabei die zu dem Zeitpunkt gefahrene Geschwindigkeit berechnen. Wenn die zu hoch war, soll die dann auch entsprechend Regelkatalog geahndet werden.
=> So wie es jetzt ist steht man unter Generalverdacht und das obwohl die meisten Autofahrer gar nicht zu schnell fahren!
Weil wir dich ärgern wollen - gz. die Gutmenschen.jack000 hat geschrieben:(05 Jan 2017, 10:43)
Und warum stehen dann überall Blitzer und Radarfallen rum
Wo sind denn jetzt die "vielen" Verfassungsrechtler?
Vergleichst du gerne Äpfel mit Birnen? Außerdem bist du sonst der Law & Order Fuzzie - dann beschwer dich mal nicht, wenn du beim Rasen daran gemessen wirst.jack000 hat geschrieben:(05 Jan 2017, 10:53)
Nun, es wird einem pauschal unterstellt zu schnell zu fahren. Normalerweise müsste man doch erstmal warten bis tatsächlich ein Unfall passiert und dann dabei die zu dem Zeitpunkt gefahrene Geschwindigkeit berechnen. Wenn die zu hoch war, soll die dann auch entsprechend Regelkatalog geahndet werden.
=> So wie es jetzt ist steht man unter Generalverdacht und das obwohl die meisten Autofahrer gar nicht zu schnell fahren!
Sind ein paar annehmbare Ideen dabei. Ich möchte nur Flüchtlinge von Asylanten und Zuwandern getrennt sehen.relativ hat geschrieben:(05 Jan 2017, 09:37)
Ah, na wenigstens wirst du jetzt mal Konkret, damit kann man doch etwas anfangen.
Bei deinen Vorschlägen gibt es nur ein großes Problem, bzw. wird es das geben, nämlich die mom. rechtstaatlichen Möglichkeiten und damit wird die Ausführung deiner Vorschläge entweder gar nicht kommen, oder erst am SanktNimmerleinstag.
Ich hätte da aber Vorschläge , die evt. viel einfacher umzusetzen sind, auch schon in der Debatte gefallen sind und meiner Meinung als Kompromisslösungen herhalten könnten.
1. Bzl. deiner favorisierten Lager, die würde ich für Kriminelle und Gefährder eingestufte Abzuschiebene errichten und diese dann auch so lange darin verweilen lassen, bis eine Abschieblösung gefunden wird. Schon dies Rechtlich zu begründen ist schwer, aber ich glaube es wäre möglich.
2. Um kriminell gewordenen jugendliche Flüchtlinge/Asyllanten und deren Mitläufer zu trennen, bevorzuge ich auch das von Soziologen vorgeschlagene Punktesystem für diese Gruppe. Das heisst durch Deutsch lernen , Ausbildung, Bildung, kann man sich hier Punkte erarbeiten und ein besseren Status, wenn sie nicht dazu bereit sind, gibt es eben auch keinen besseren Status. Man wird sicherlich nicht alle erreichen aber bestimmt einige.
3. Einwanderungsgesetz
4. Wer ein deutschen Pass hat wird als Deutscher gesehen undnicht als Deutscher mit Migrationshintergrund, diese öffentliche Unterscheidung muss entlich aufhören.
5. Die Bedingungen in den Heimatländern verbessern. Auch dies wird nicht einfach, weil man dafür wesentlich mehr braucht , als nur ein paar Millionen im Jahr als Entwicklungshilfe. Also auch eher eine langfristige Aufgabe, die aber wichtig ist, um Flüchtlingsströme einzudämmen.
6. Strikte Bekämpfung des Schleppertums mit int. harten Strafen
7. Int. Flüchtlingsabkommen, die genaue Quoten bei Flüchtlingsströmen regeln und die mim. Standarts
Es gibt noch wesentlich mehr Punkte die man anführen könnte, aber dies sind m.M. erst mal die wichtigsten.
Nur für staatenlose offenbar nicht... Pass weggeworfen und Schwupp! Narrenfreiheit!pikant hat geschrieben:(05 Jan 2017, 10:51)
fuer jeden Staatsbuerger in Deutschland gilt das Strafrecht.
Ich weiss echt nicht wie man gestrickt sein muss, um so etwas hier ensthaft zu vergleichen.jack000 hat geschrieben:(05 Jan 2017, 10:53)
Nun, es wird einem pauschal unterstellt zu schnell zu fahren. Normalerweise müsste man doch erstmal warten bis tatsächlich ein Unfall passiert und dann dabei die zu dem Zeitpunkt gefahrene Geschwindigkeit berechnen. Wenn die zu hoch war, soll die dann auch entsprechend Regelkatalog geahndet werden.
=> So wie es jetzt ist steht man unter Generalverdacht und das obwohl die meisten Autofahrer gar nicht zu schnell fahren!
gilt auch das Strafrecht!firlefanz11 hat geschrieben:(05 Jan 2017, 10:58)
Nur für staatenlose offenbar nicht... Pass weggeworfen und Schwupp! Narrenfreiheit!
Den Punkten 1,2,3 und 6 kann ich mich voll anschließen. Ebenso 4 solange a) keine doppelte Staatsbürgerschaft besteht und b) der/diejenige die deutsche Sprache zumindest elementar beherrscht. Bei 5 und 7 bin ich allerdings skeptisch, was auf diesem Wege tatsächlich erreicht werden kann.relativ hat geschrieben:(05 Jan 2017, 09:37)
1. Bzl. deiner favorisierten Lager, die würde ich für Kriminelle und Gefährder eingestufte Abzuschiebene errichten und diese dann auch so lange darin verweilen lassen, bis eine Abschieblösung gefunden wird. Schon dies Rechtlich zu begründen ist schwer, aber ich glaube es wäre möglich.
2. Um kriminell gewordenen jugendliche Flüchtlinge/Asyllanten und deren Mitläufer zu trennen, bevorzuge ich auch das von Soziologen vorgeschlagene Punktesystem für diese Gruppe. Das heisst durch Deutsch lernen , Ausbildung, Bildung, kann man sich hier Punkte erarbeiten und ein besseren Status, wenn sie nicht dazu bereit sind, gibt es eben auch keinen besseren Status. Man wird sicherlich nicht alle erreichen aber bestimmt einige.
3. Einwanderungsgesetz
4. Wer ein deutschen Pass hat wird als Deutscher gesehen und nicht als Deutscher mit Migrationshintergrund, diese öffentliche Unterscheidung muss entlich aufhören.
5. Die Bedingungen in den Heimatländern verbessern. Auch dies wird nicht einfach, weil man dafür wesentlich mehr braucht , als nur ein paar Millionen im Jahr als Entwicklungshilfe. Also auch eher eine langfristige Aufgabe, die aber wichtig ist, um Flüchtlingsströme einzudämmen.
6. Strikte Bekämpfung des Schleppertums mit int. harten Strafen
7. Int. Flüchtlingsabkommen, die genaue Quoten bei Flüchtlingsströmen regeln und die mim. Standarts
das geht rechtlich nicht, denn Fluechtlinge sind Asylbewerber, wenn Sie einen Asylantrag stellenholymoly hat geschrieben:(05 Jan 2017, 10:58)
Sind ein paar annehmbare Ideen dabei. Ich möchte nur Flüchtlinge von Asylanten und Zuwandern getrennt sehen.
Du verlangst ja immer nach aussagekräftigen und seriösen QuellenAlexyessin hat geschrieben:(05 Jan 2017, 10:56)
Wo sind denn jetzt die "vielen" Verfassungsrechtler?
Und Sicherheit und Ordnung sehe ich von Nazis eher bedroht als von Flüchtlingen. Die einen willst du in Lager stecken, die anderen nicht.
Für welchen Teil meiner Aussage möchtest du denn ein Quelle?Itu hat geschrieben:(05 Jan 2017, 11:01)
Du verlangst ja immer nach aussagekräftigen und seriösen Quellen
Bring du jetzt mal aussagekräftige Quellen dazu
Aber bitte seriöse
Flüchtlinge haben gar doch kein automatisches Bleiberecht, dies war noch nie so, ich weiss gar nicht wie man darauf kommt. Die meisten Flüchtlinge z.B. aus dem Balkan , mussten wieder zurück in ihre Heimat und da waren auch schon ein paar sehr gut integrierte dabei.holymoly hat geschrieben:(05 Jan 2017, 10:58)
Sind ein paar annehmbare Ideen dabei. Ich möchte nur Flüchtlinge von Asylanten und Zuwandern getrennt sehen.
Im Interesse Deutschlands und auch der Herkunftsländer müssen Flüchtlinge...wenn die Situation dort es erlaubt...wieder zurückkehren.
Alles andere wird über Zuwanderung geregelt. Das muss strickt getrennt werden.
Von welchen Nazis sprichst du? Die meisten leben doch gar nicht mehr.Alexyessin hat geschrieben:(05 Jan 2017, 10:56)
Wo sind denn jetzt die "vielen" Verfassungsrechtler?
Und Sicherheit und Ordnung sehe ich von Nazis eher bedroht als von Flüchtlingen. Die einen willst du in Lager stecken, die anderen nicht.
Blitzer stellen nicht die Autofahrer unter Generalverdacht. Es handelt sich um Maßnahmen zur Durchsetzung (nicht primär zur Verfolgung!) verkehrssichernder Maßnahmen. Ortsfeste Blitzer sollen zum Beispiel nur an Gefahrenstellen eingerichtet werden. Dadurch sollen die Autofahrer dazu bewegt werden, die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit einzuhalten.jack000 hat geschrieben:(05 Jan 2017, 10:53)
Nun, es wird einem pauschal unterstellt zu schnell zu fahren. Normalerweise müsste man doch erstmal warten bis tatsächlich ein Unfall passiert und dann dabei die zu dem Zeitpunkt gefahrene Geschwindigkeit berechnen. Wenn die zu hoch war, soll die dann auch entsprechend Regelkatalog geahndet werden.
=> So wie es jetzt ist steht man unter Generalverdacht und das obwohl die meisten Autofahrer gar nicht zu schnell fahren!
Nein
Mach einfach alleAlexyessin hat geschrieben:(05 Jan 2017, 11:03)
Für welchen Teil meiner Aussage möchtest du denn ein Quelle?
Natürlich kann man skeptisch sein, ob es überhaupt möglich ist, int. Abkommen darüber zu erreichen. Aber bei Wirtschaftsabkommen versucht man es doch auch und darum gibt es für mich auch keinen Grund, dies bei so wichtigen Fragen nicht zu versuchen.Laertes hat geschrieben:(05 Jan 2017, 11:00)
Den Punkten 1,2,3 und 6 kann ich mich voll anschließen. Ebenso 4 solange a) keine doppelte Staatsbürgerschaft besteht und b) der/diejenige die deutsche Sprache zumindest elementar beherrscht. Bei 5 und 7 bin ich allerdings skeptisch, was auf diesem Wege tatsächlich erreicht werden kann.
Ja klarProvokateur hat geschrieben:(05 Jan 2017, 11:08)
Blitzer stellen nicht die Autofahrer unter Generalverdacht. .
Tut sie nicht, auch wenn ich kein Fan davon bin. Wenn ich im dienstlichen Zusammenhang auf ein Gegenüber treffe und dem sage "Hände aus den Taschen!", habe ich auch nicht den Verdacht, dass der eine Waffe bei sich hat. Hätte ich den, würde ich ihn durchsuchen.Itu hat geschrieben:(05 Jan 2017, 11:13)
Ja klar
Genau wie die Kamera in der Stadt nicht jeden unter Generalverdacht stellt
Du musst mir schon sagen, was du belegt haben willst.Itu hat geschrieben:(05 Jan 2017, 11:10)
Mach einfach alle
Dürfte bei den kurzen Text doch kein Problem sein