Ein Vermieter investiert in eine Immobilie und bekommt dafür Mieten, die er versteuert. Ein Investor investiert in Aktien/in ein Unternehmen und bekommt dafür Dividenden, die insgesamt mit ca. 50% versteuert werden. Kleininvestoren, die beim persönlichen Einkommensteuersatz unter den 47,5% Höchststeuersatz liegen zahlen damit sogar mehr Einkommensteuer.Orwellhatterecht hat geschrieben:(09 Dec 2016, 09:58)
Nein, habe ich das etwa behauptet? Da die Mieteinnahmen des Vermieters nicht leistungslos sind, muss er sie ja auch wie Arbeitseinkommen versteuern und sie unterliegen der Progression, Dividenden dagegen nicht.
Rente mit 70
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Re: Rente mit 70
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Re: Rente mit 70
du jammerst doch über die angeblichen 45% , welche hart arbeitende Niedriglöhner oder kleine Selbständige zahlen "müssen"..Orwellhatterecht hat geschrieben:(09 Dec 2016, 09:48)
Wenn Du nicht einmal den Unterschied zwischen dem (immer niedrigeren) Durchschnitts-Steuersatz und dem Spitzensteuersatz kennst, mein Gott, worüber und womit willst Du dann hier überhaupt diskutieren?
die haben aber nicht mal 25% Grenzsteuersatz...
die 45% Grenzsteuersatz ( ohne Soli) zahlen nur die Top-Verdiener ab 250tsd Euro z.v.EK ..
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Rente mit 70
Orwellhatterecht hat geschrieben:(09 Dec 2016, 09:58)
Nein, habe ich das etwa behauptet? Da die Mieteinnahmen des Vermieters nicht leistungslos sind, muss er sie ja auch wie Arbeitseinkommen versteuern und sie unterliegen der Progression, Dividenden dagegen nicht.
das stimmt SO nicht....
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Re: Rente mit 70
Orwellhatterecht hat geschrieben:(09 Dec 2016, 09:56)
Wenn ich Dich recht verstehe, dann hat also beispielsweise für Kladden ihre Milliarden "hart erarbeitet....". L What shall it?
nein
das habe ich auch nicht geschrieben
wie gesagt
das mit der Rendite des Produktionsfaktors Kapital in der Marktwirtschaft scheint für dich ein "ideologisches Hindernis" zu sein.
Ist aber nun einmal ein Teil des Eigentumsrechts unserer Verfassung...
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Re: Rente mit 70
Das ist ein bisschen kurz gedacht, findest du nicht ?Fazer hat geschrieben:(08 Dec 2016, 23:42)
Wobei er dann auch noch ignoriert, dass da noch der Soli drauf kommt - faktisch auch Einkommensteuer. Womit wir dann schon bei 47,5% liegen. Wer dann noch Kirchensteuer zahlt ist über 50%. Aber das reicht den linken ja immer noch nicht - Leistung muss bestraft werden, das ist linkes Gedankengut.
Die Frage des Spitzensteuersatz ist keine Frage der Prozentzahlen, sondern eine der Bemessungsgrenze.
Also derzeit bei 52zig Tausend Euro derappst du 42% und ab 250zig Tausend 45%.
Fuer Ehepaare das Doppelte.
Und 52zig Tausend Jahreseinkommen mag jetzt fuer einen Harz IV Bezieher unvorstellbar hoch sein, ist aber fuer einen Personen im unteren oder mittleren Management, selbst fuer Facharbeiter in leitender Position durchaus normal.
Und da liegt der Hund begraben.
Damit das BVG Urteil, dass nicht mehr als 50% des Einkommens den gesetzlichen Abgaben zum Opfer fallen durchgesetz werden kann, muss die Bemessungsgrenze so niedrig angesetzt werden.
Und das sehe ich nicht ganz ein, dass ein Herr Fitschen, Mueller von VW und wie sie alle heissen, die gleiche Steuerklasse haben, wie mein Zahnarzt.
Dann kommt noch hinzu, dass Kapitalertraege anders besteuert werden als Arbeitseinkommen und ueber die Bemessungsgrenze bei den Sozialabgaben haben wir noch ein Problem obendrauf.
Diese Hunde muss man endlich ausgraben.
Re: Rente mit 70
Du schmeisst so ziemlich alles durcheinander, was man zu dem Thema zu sagen hat.odiug hat geschrieben:(09 Dec 2016, 11:05)
Das ist ein bisschen kurz gedacht, findest du nicht ?
Die Frage des Spitzensteuersatz ist keine Frage der Prozentzahlen, sondern eine der Bemessungsgrenze.
Also derzeit bei 52zig Tausend Euro derappst du 42% und ab 250zig Tausend 45%.
Fuer Ehepaare das Doppelte.
Und 52zig Tausend Jahreseinkommen mag jetzt fuer einen Harz IV Bezieher unvorstellbar hoch sein, ist aber fuer einen Personen im unteren oder mittleren Management, selbst fuer Facharbeiter in leitender Position durchaus normal.
Und da liegt der Hund begraben.
Damit das BVG Urteil, dass nicht mehr als 50% des Einkommens den gesetzlichen Abgaben zum Opfer fallen durchgesetz werden kann, muss die Bemessungsgrenze so niedrig angesetzt werden.
Und das sehe ich nicht ganz ein, dass ein Herr Fitschen, Mueller von VW und wie sie alle heissen, die gleiche Steuerklasse haben, wie mein Zahnarzt.
Dann kommt noch hinzu, dass Kapitalertraege anders besteuert werden als Arbeitseinkommen und ueber die Bemessungsgrenze bei den Sozialabgaben haben wir noch ein Problem obendrauf.
Diese Hunde muss man endlich ausgraben.
Steuerklasse ist beispielsweise eine Frage von Steuervorauszahlung und damit Cash Flow, nicht Höhe der Steuern. Wenn ein Ehepaar Steuerklassen III/V nutzt zahlt es praktisch gesehen weniger Steuervorauszahlung als ein Ehepaar mit zwei mal Steuerklasse IV. Wenn beide dann die Steuererklärung gemacht haben kommt es auf dasselbe hinaus.
Und kurz gedacht an meiner Berechnung ist mal gar nix. Die Linken erzählen ja immer, dass der Einkommensteuerhöchstsatz bei 45% liegt. Das ist praktisch gesehen schlicht gelogen. Der Soli, den wir zahlen, und der nichts mehr mit Solidaritätszahlungen in die Ex DDR zu tun hat ist eine EInkommensteuer. Der Höchstsatz liegt also schon mal bei 47,5%. Mit Kirchensteuer dann schon über 50%. Nach dem Halbteilungsgrundsatz des BVerfG sollten auch linke mal verstehen, dass damit den Gerechtigkeitsphantasien allemal genüge getan ist.
Und warum wäre die Bemessungsgrenze bei den Sozialabgaben ein Problem? Sie stellt nur sicher, dass bei der Krankenversicherung z.B. de facto keine Krankensteuer bei rauskommt, mit völlig unverhältnismässigen Beitragszahlungen. Die Rente ist der Höhe nach an die Einzahlung gekoppelt. Nimmt man die Grenze weg würde die Rente für Gutverdiener steigen. Gleiches bei der Arbeitslosenversicherung. Da das alles aber nur der Risikoabsicherung dient ist es völlig unsinnig, das Grenzenlos nach oben zu schieben.
Wer der Mittelschicht, die du offenbar auch im Blick hast, etwas Erleichterung verschaffen will, der sollte den Progressionstarif verschieben und den Progressionsbauch abmildern. Ja, auch Gutverdiener profitieren davon, das ist beim Steuerrecht und einem Progressionstarif immer der Fall. Die Alternative ist, die Grenze von unten nur nach oben zu verschieben, mit dem Effekt einer extrem steilen Kurve. Irgendwann sind wir bei einem Tarif, wo bis zum Betrag X Null Steuern fällig werden, und darüber hinaus dann 42%. Irre.
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Re: Rente mit 70
Fazer hat geschrieben:(09 Dec 2016, 10:00)
Du hast offensichtlich null Ahnung von dem Thema. Unternehmen verdienen Geld, das als Gewinn ihren Anteilseignern zusteht. Darauf zahlen die Anteilseigner entsprechend Steuern. Wenn das Unternehmen aber schon Steuern auf den Gewinn gezahlt hat, kann der ausgezahlte Betrag nicht noch einmal der vollen Besteuerung unterliegen. Das wäre schon verfassungsrechtlich verboten. Auch stellt dies Kapitalgesellschaften gegenüber Personengesellschaften schlechter. Also gab es früher ein Anrechnungsverfahren - die Dividenden wurden voll versteuert (beispielsweise mit dem Höchststeuersatz von 53%), aber die vom Unternehmen gezahlten Steuern wurden angerechnet. So ist es richtig und angemessen. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer wurde dieses System abgeschafft. Der Aktienbesitzer zahlt also zum einen indirekt Steuern über das Unternehmen, und dann noch selber die Abgeltungssteuer. Die Belastung auf den Gewinn, den er erhält liegt damit bei ca. 50%. Durch die Abgeltungssteuer begünstigt werden insoweit nur diejenigen, die reine Zinseinkünfte haben. Das sind übrigens meistens nicht die "bösen" Reichen, sondern ist die Mittelschicht. Aber die ist ja gerne Ziel linker Steuerphantasien.
Ist die Bezeichnung "Anteilseigner" oder auch "Aktionär" angesichts der Tatsache, dass im heute üblichen Hochfrequenzhandel (etwa 60 % des gesamten Aktienhandels!) die durchschnittliche Verweildauer einer Aktie bei einem "Investor" mal gerade noch 22 Sekunden beträgt, überhaupt noch zeitgemäß? Weiss der überhaupt noch, mit welchen Papieren die Computer handeln? Sollte die neudeutsche Bezeichnung nicht einfach "Zocker" heissen? Dann weiss jeder, was und wer damit gemeint ist.
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Re: Rente mit 70
Orwellhatterecht hat geschrieben:(09 Dec 2016, 13:41)
Ist die Bezeichnung "Anteilseigner" oder auch "Aktionär" angesichts der Tatsache, dass im heute üblichen Hochfrequenzhandel (etwa 60 % des gesamten Aktienhandels!) die durchschnittliche Verweildauer einer Aktie bei einem "Investor" mal gerade noch 22 Sekunden beträgt, überhaupt noch zeitgemäß? Weiss der überhaupt noch, mit welchen Papieren die Computer handeln? Sollte die neudeutsche Bezeichnung nicht einfach "Zocker" heissen? Dann weiss jeder, was und wer damit gemeint ist.
Der Hochfrequenzhandel hat weder was mit Zockerei, noch was mit Investoren zu tun.
Du kannst gerne immer wieder DEINE Textbausteine über den Hochfrequenzhandel an irgendwelchen Stellen einfügen.
SINN und mit den Themen zu tun ... hat das aber SELTENst.
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Re: Rente mit 70
odiug hat geschrieben:(09 Dec 2016, 11:05)
Das ist ein bisschen kurz gedacht, findest du nicht ?
Die Frage des Spitzensteuersatz ist keine Frage der Prozentzahlen, sondern eine der Bemessungsgrenze.
Also derzeit bei 52zig Tausend Euro derappst du 42% und ab 250zig Tausend 45%.
Fuer Ehepaare das Doppelte.
Und 52zig Tausend Jahreseinkommen mag jetzt fuer einen Harz IV Bezieher unvorstellbar hoch sein, ist aber fuer einen Personen im unteren oder mittleren Management, selbst fuer Facharbeiter in leitender Position durchaus normal.
Und da liegt der Hund begraben.
Damit das BVG Urteil, dass nicht mehr als 50% des Einkommens den gesetzlichen Abgaben zum Opfer fallen durchgesetz werden kann, muss die Bemessungsgrenze so niedrig angesetzt werden.
Und das sehe ich nicht ganz ein, dass ein Herr Fitschen, Mueller von VW und wie sie alle heissen, die gleiche Steuerklasse haben, wie mein Zahnarzt.
Dann kommt noch hinzu, dass Kapitalertraege anders besteuert werden als Arbeitseinkommen und ueber die Bemessungsgrenze bei den Sozialabgaben haben wir noch ein Problem obendrauf.
Diese Hunde muss man endlich ausgraben.
es gibt kein "Problem mit den Beitragsbemessunsggrenzen"
Es gibt aber eine nicht mit der Verfassung vereinbare "Vorstellung" der Linken diesbezüglich bei der RV
Eine "Vorstellung" über unbegrenzte Beitragspflicht zur GKV ist sowie vollig sinnfrei
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Re: Rente mit 70
odiug hat geschrieben:(09 Dec 2016, 11:05)
Dann kommt noch hinzu, dass Kapitalertraege anders besteuert werden als Arbeitseinkommen u.
Erstens werden sie anders besteuert als ALLE anderen Einkunfssarten (V&V, Rente, Gewinne von Personengesellschaften usw.)
Man sollte einfach zurück zur Regelung VOR der Abgeltungssteuer. ( also die Regelung bis 31.12.2008)
Wärst du damit dann zufrieden?
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Re: Rente mit 70
Es gibt eine nicht mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vereinbare Vorstellung der Linken was die Besteuerung anbelangt.Realist2014 hat geschrieben:(09 Dec 2016, 14:24)
es gibt kein "Problem mit den Beitragsbemessunsggrenzen"
Es gibt aber eine nicht mit der Verfassung vereinbare "Vorstellung" der Linken diesbezüglich bei der RV
Eine "Vorstellung" über unbegrenzte Beitragspflicht zur GKV ist sowie vollig sinnfrei
Das ist nicht das Gleiche, wie eine nicht mit der Verfassung vereinbare Vorstellung.
Muss man schon trennen.
Das BVG ist zwar Hueter der Verfassung, aber nicht der Weisheit letzter Schluss.
Es unterliegt ebenso wie alle anderen Verfassungsorgane dem gesellschaftlichen Diskurs.
Waehle andere Richter, die meisten stammen ja noch aus schwarz gelben Zeiten ... und du kriegst auch andere Urteile.
Also hor auf, Leuten mit anderen politischen Vorstellungen als deinen, permanent die Verfassungstreue abzusprechen, nur weil die Neo Lib Fraktion derzeit die Oberhand hat.
Das kann sich aendern, dann waerst du der Verfassungsfeind und das kann ja nicht Sinn und Zweck eines politischen Diskurs sein und waere mit Sicherheit auch nicht in deinem Sinn.
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Re: Rente mit 70
Da braucht es keine "Neo Lib Oberhand"odiug hat geschrieben:(09 Dec 2016, 14:47)
Es gibt eine nicht mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vereinbare Vorstellung der Linken was die Besteuerung anbelangt.
Das ist nicht das Gleiche, wie eine nicht mit der Verfassung vereinbare Vorstellung.
Muss man schon trennen.
Das BVG ist zwar Hueter der Verfassung, aber nicht der Weisheit letzter Schluss.
Es unterliegt ebenso wie alle anderen Verfassungsorgane dem gesellschaftlichen Diskurs.
Waehle andere Richter, die meisten stammen ja noch aus schwarz gelben Zeiten ... und du kriegst auch andere Urteile.
Also hor auf, Leuten mit anderen politischen Vorstellungen als deinen, permanent die Verfassungstreue abzusprechen, nur weil die Neo Lib Fraktion derzeit die Oberhand hat.
Das kann sich aendern, dann waerst du der Verfassungsfeind und das kann ja nicht Sinn und Zweck eines politischen Diskurs sein und waere mit Sicherheit auch nicht in deinem Sinn.
es wird keine "Aufhebung" der BBG geben.
Der linke Traum der Gleichmacherei wird ganz sicher NICHT umgesetzt werden.
Ich habe auch nichts von "Verfassungsfeind" geschrieben- sondern "nicht mit der Verfassung vereinbar"
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Re: Rente mit 70
"tschuldige mal ... aber der Gleichmacher bist im Moment du und nicht ich.Realist2014 hat geschrieben:(09 Dec 2016, 14:50)
Da braucht es keine "Neo Lib Oberhand"
es wird keine "Aufhebung" der BBG geben.
Der linke Traum der Gleichmacherei wird ganz sicher NICHT umgesetzt werden.
Ich habe auch nichts von "Verfassungsfeind" geschrieben- sondern "nicht mit der Verfassung vereinbar"
Die derzeitigen Bemessungsgrenzen setzen einen leitenden Facharbeiter bei Siemens gleich mit dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank Fitschen und das kann so ja nicht wirklich dein Ernst sein

Und das mit der Verfassung nicht vereinbar ist ja wohl ein Witz!
Ansonsten waeren alle Bundesregierungen von Adenauer bis Kohl des Verfassungsbruch schuldig ... kann ja auch nicht sein.
Das Urteil ist dem Zeitgeist geschuldet und der haengt sein Faehnchen nach dem Wind, der gerade herrscht.
Die Windrichtung kann sich aber aendern.
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Re: Rente mit 70
was setzen die "gleich"?odiug hat geschrieben:(09 Dec 2016, 15:07)
"tschuldige mal ... aber der Gleichmacher bist im Moment du und nicht ich.
Die derzeitigen Bemessungsgrenzen setzen einen leitenden Facharbeiter bei Siemens gleich mit dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank Fitschen und das kann so ja nicht wirklich dein Ernst sein
.
Wenn die BBG für die RV angehoben ( oder gar aufgehoben) wird- dann entstehen auch für die dann bezahlten Beiträge natürlich Rentenanwartschaften
Das Gleiche gilt natürlich für die BBG für die Arbeitslosenversicherung ( Höhere Ansprüche bei ALG I)
Eine Aufhebung der BBG für die GKV wurde schon wiederholt als NICHT mit der Verfassung vereinbar klargestellt. Was ja auch LOGISCH ist
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Re: Rente mit 70
odiug hat geschrieben:(09 Dec 2016, 15:07)
Das Urteil ist dem Zeitgeist geschuldet und der haengt sein Faehnchen nach dem Wind, der gerade herrscht.
Die Windrichtung kann sich aber aendern.
Eine Windrichtung zu den Vorstellungen der Linkspartei wird niemals eine Mehrheit finden ( aktuell 10%.....)
Schon gar nicht im Verfassungsgericht.
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Re: Rente mit 70
Und diesen Satz sollten sich einige öfters mal zu Gemüte führen.Realist2014 hat geschrieben:(09 Dec 2016, 15:35)
Wenn die BBG für die RV angehoben ( oder gar aufgehoben) wird-
dann entstehen auch für die dann bezahlten Beiträge natürlich Rentenanwartschaften
Eine Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze kann und wird eben nicht dazu führen,
das einige dann einfach riesige Beiträge zu leisten hätten, aber nur gedeckelte oder geringe Ansprüche.
mfg
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Re: Rente mit 70
Skull hat geschrieben:(09 Dec 2016, 15:50)
Und diesen Satz sollten sich einige öfters mal zu Gemüte führen.
Eine Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze kann und wird eben nicht dazu führen,
das einige dann einfach riesige Beiträge zu leisten hätten, aber nur gedeckelte oder geringe Ansprüche.
mfg
das scheint aber- wie man hier immer wieder lesen kann- der "linke Traum" zu sein....
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Re: Rente mit 70
Du unterschlägst wieder einige Dinge . Diejenigen die Abgeltungssteuer oder Erbschaftssteuer zahlen ,müssen auch 45 % ihres Einkommens versteuern . Zusätzlich kommen die SteuernOrwellhatterecht hat geschrieben:(08 Dec 2016, 20:56)
Was sollen denn dann die Menschen sagen, die ihr Geld durch Arbeit verdienen, und bis zu 45 % Spitzensteuersatz berappen müssen als abhängig Beschäftigte oder kleine Selbständige? Deren Pech es ist, nicht reich geerbt zu haben und von den Erträgen ihres Ererbten leistungslos leben zu können?
Ach so, ich vergass ganz, die haben ja eh nichts zu sagen...
auf bereits Versteuertes hinzu . Wie würde dieses Land wohl dar stehen wenn niemand mehr etwas vererben würde .? Die Generation ,die etwas vererbt, hat ebenfalls Steuern (meistens den Spitzensteuersatz )
auf das zu vererbende Vermögen bezahlt. Bevor etwas zu vererben gibt wurde das zu vererbende durch Leistung erworben .Das Vermögen gehört dem Erblasser
nicht dem Staat. Diese Leute zahlen ohnehin schon weit mehr Steuern . Deine Auffassung Vermögen wurde leistungslos erworben ist an Unwissenheit nicht zu übertreffen . Vermögen zu erhalten bedarf auch größte Anstrengungen . Ohne je eine Leistung erbracht zu haben wird niemand vermögend .Irgendeine Generation n der Familie hat Vermögen durch Leistungen erworben sonst gebe es nichts zu vererben .
Du solltest nicht immer von dir ausgehen . Du magst ja für dein Einkommen nichts getan haben .Andere die etwas vererben haben das zu Vererbende vorher
erarbeitet .Wenn das alles so einfach wäre müsste doch jeder reichlich zu vererben haben .Das Linke glauben
Vermögende legen den ganzen Tag im Liegenstuhl , Vermögen flattert durch den Schornstein, ist bekannt .
Was du da absonderst ist eine Diskriminierung gegen jeden Menschen der sich Rückalgen schafft .Und diese Rücklagen schafft man nicht für sich
(im Alter braucht man nicht mehr viel )sondern Vermögen schafft man für Kinder und Enkel usw. Die sollen jetzt dafür bestraft werden ,das Urgroßeltern ,
Großeltern ,Eltern Werte erarbeitet haben ?Was du forderst kommt einer Enteignung gleich .
Etwas an die Nachkommen vererben zu können dient als Motivation in einer Leistungsgesellschaft .Was du forderst ist eine Verteilungsgesellschaft .
Die ist bekanntlich vor 25 Jahren von den dort lebenden Bürgern aufgelöst worden .Schön für dich das dir Erspartes leistungslos zugeflogen ist .
Das Glück haben nur Wenige . Eventuell einige Lottogewinner .
Re: Rente mit 70
Das stimmt.Realist2014 hat geschrieben:(09 Dec 2016, 15:36)
Eine Windrichtung zu den Vorstellungen der Linkspartei wird niemals eine Mehrheit finden ( aktuell 10%.....)
Schon gar nicht im Verfassungsgericht.
Im Verfassungsgericht findest du keine Richter die von der Linken nominiert wurden.
Daher erklaeren sich auch einige Urteile des BVG fast von selbst.
Aber bei einer erfolgreichen R2G Regierung koennte sich auch das aendern.
Das heisst, die Linkspartei wird auch in einer R2G Regierung keiner ihrer Kandidaten durchbringen.
Aber die Tendenz kann sich sehr wohl aendern und damit aendern sich auch die Urteile bei der Frage der Besteuerung.
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Re: Rente mit 70
was verstehst du unter "Tendenz"?odiug hat geschrieben:(09 Dec 2016, 18:43)
Das stimmt.
Im Verfassungsgericht findest du keine Richter die von der Linken nominiert wurden.
Daher erklaeren sich auch einige Urteile des BVG fast von selbst.
Aber bei einer erfolgreichen R2G Regierung koennte sich auch das aendern.
Das heisst, die Linkspartei wird auch in einer R2G Regierung keiner ihrer Kandidaten durchbringen.
Aber die Tendenz kann sich sehr wohl aendern und damit aendern sich auch die Urteile bei der Frage der Besteuerung.
sowohl eine Vermögenssteuer in geringer Höhe als auch eine ( geringe) Erhöhung des Spitzensteuersatzes ist natürlich verfassungsmäßig ( war ja schon mal 56%...)
wobei einfach mal zur Kenntnis genommen werden sollte, das dieser Spitzensteuersatz ja AUCH alle Personengesellschaften betreffen würde...
Die Vorstellungen zur Aufhebung der BBG bei der GKV- oder bei der RV und dann "Kappung der Anwartschaften" wird allerdings kein Verfassungsggericht zustimmen
Einen Verfassungsrichter, der "links" von der Verfassung steht- wird es auch nicht geben
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Re: Rente mit 70
Skull hat geschrieben:(09 Dec 2016, 14:19)
Der Hochfrequenzhandel hat weder was mit Zockerei, noch was mit Investoren zu tun.
Du kannst gerne immer wieder DEINE Textbausteine über den Hochfrequenzhandel an irgendwelchen Stellen einfügen.
SINN und mit den Themen zu tun ... hat das aber SELTENst.
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Mit Zockerei ja, denn es ist nichts weiter als Zockerei !
Mit Investoren hat er nichts zu tun, denn wer den Aktienhandel wie ein Spielcasino betreibt, ist kein ernsthafter Investor sondern eher wohl ein Spieler. Allerdings macht diese Spielerei inzwischen über 60 % des gesamten Börsenhandels aus, also keine Grösse, die man einfach als "Einzelfälle" ignorieren könnte.
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Re: Rente mit 70
Positiv Denkender hat geschrieben:(09 Dec 2016, 18:35)
Du unterschlägst wieder einige Dinge . Diejenigen die Abgeltungssteuer oder Erbschaftssteuer zahlen ,müssen auch 45 % ihres Einkommens versteuern . Zusätzlich kommen die Steuern
auf bereits Versteuertes hinzu . Wie würde dieses Land wohl dar stehen wenn niemand mehr etwas vererben würde .? Die Generation ,die etwas vererbt, hat ebenfalls Steuern (meistens den Spitzensteuersatz )
auf das zu vererbende Vermögen bezahlt. Bevor etwas zu vererben gibt wurde das zu vererbende durch Leistung erworben .Das Vermögen gehört dem Erblasser
nicht dem Staat. Diese Leute zahlen ohnehin schon weit mehr Steuern . Deine Auffassung Vermögen wurde leistungslos erworben ist an Unwissenheit nicht zu übertreffen . Vermögen zu erhalten bedarf auch größte Anstrengungen . Ohne je eine Leistung erbracht zu haben wird niemand vermögend .Irgendeine Generation n der Familie hat Vermögen durch Leistungen erworben sonst gebe es nichts zu vererben .
Du solltest nicht immer von dir ausgehen . Du magst ja für dein Einkommen nichts getan haben .Andere die etwas vererben haben das zu Vererbende vorher
erarbeitet .Wenn das alles so einfach wäre müsste doch jeder reichlich zu vererben haben .Das Linke glauben
Vermögende legen den ganzen Tag im Liegenstuhl , Vermögen flattert durch den Schornstein, ist bekannt .
Was du da absonderst ist eine Diskriminierung gegen jeden Menschen der sich Rückalgen schafft .Und diese Rücklagen schafft man nicht für sich
(im Alter braucht man nicht mehr viel )sondern Vermögen schafft man für Kinder und Enkel usw. Die sollen jetzt dafür bestraft werden ,das Urgroßeltern ,
Großeltern ,Eltern Werte erarbeitet haben ?Was du forderst kommt einer Enteignung gleich .
Etwas an die Nachkommen vererben zu können dient als Motivation in einer Leistungsgesellschaft .Was du forderst ist eine Verteilungsgesellschaft .
Die ist bekanntlich vor 25 Jahren von den dort lebenden Bürgern aufgelöst worden .Schön für dich das dir Erspartes leistungslos zugeflogen ist .
Das Glück haben nur Wenige . Eventuell einige Lottogewinner .
Bei jedem tanken zahle ich Steuern auf bereits versteuertes Einkommen. Und zwar gleich mehrfach, Nachdem ich Lohn/Einkommensteuer bezahlt habe, besteht ein nicht unwesentlicher Anteil des Benzinpreises aus der Mineralölsteuer, seit einigen Jahren kommt noch die Ökosteuer hinzu und als Krönung sogar auf die Steuern und den Warenwert noch die 19 %ige Mehrwertsteuer. Für das Geld, das ich an der Tanke zahle, habe ich übrigens zuvor gearbeitet.
Im übrigen solltes Du Dich des Lesens etwas mächtiger machen, dann wüßtest Du, das erben absolut tätigkeitsfrei ist, also leistungslos, oftmals aber dafür wesentlich lohnender!
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Re: Rente mit 70
was ist denn nun dein Problem mit der "Zockerei"?Orwellhatterecht hat geschrieben:(09 Dec 2016, 19:22)
Mit Zockerei ja, denn es ist nichts weiter als Zockerei !
Mit Investoren hat er nichts zu tun, denn wer den Aktienhandel wie ein Spielcasino betreibt, ist kein ernsthafter Investor sondern eher wohl ein Spieler. Allerdings macht diese Spielerei inzwischen über 60 % des gesamten Börsenhandels aus, also keine Grösse, die man einfach als "Einzelfälle" ignorieren könnte.
Die dadurch erzielten Gewinne werden ja versteuert
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Rente mit 70
Orwellhatterecht hat geschrieben:(09 Dec 2016, 19:31)
Bei jedem tanken zahle ich Steuern auf bereits versteuertes Einkommen. Und zwar gleich mehrfach, Nachdem ich Lohn/Einkommensteuer bezahlt habe, besteht ein nicht unwesentlicher Anteil des Benzinpreises aus der Mineralölsteuer, seit einigen Jahren kommt noch die Ökosteuer hinzu und als Krönung sogar auf die Steuern und den Warenwert noch die 19 %ige Mehrwertsteuer. Für das Geld, das ich an der Tanke zahle, habe ich übrigens zuvor gearbeitet.
!
was haben nun die Konsumsteuern mit der Besteuerung von Einkommen zu tun?
Oder der Erbschaftssteuer?
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Rente mit 70
Mir ist nicht bekannt, das IRGENDJEMAND von Einzelfällen schrieb. DU etwa ?Orwellhatterecht hat geschrieben:(09 Dec 2016, 19:22)
Mit Zockerei ja, denn es ist nichts weiter als Zockerei !
Mit Investoren hat er nichts zu tun, denn wer den Aktienhandel wie ein Spielcasino betreibt, ist kein ernsthafter Investor sondern eher wohl ein Spieler. Allerdings macht diese Spielerei inzwischen über 60 % des gesamten Börsenhandels aus, also keine Grösse, die man einfach als "Einzelfälle" ignorieren könnte.
Zwischen Zocken (schwarz oder weiß, rauf oder runter) und Hochfrequenzhandel besteht ein erheblicher Unterschied.
Auch wenn DU das niemals verstehen wirst...oder willst. Der Hochfrequenz zockt nicht, er spekuliert nicht einmal,
er handelt nach SYSTEM. Ob das Sinn macht, ob das sinnvoll ist, mag durchaus eine Frage sein.
Es hat aber NICHTS mit den Dingen zu tun, Die DU darunter verstehst und die DU immer wieder suggerieren WILLST.
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Re: Rente mit 70
Nochmals die von dir angeführten Steuern müssen auch die Leute bezahlen ,die Abgeltungssteuer oder Erbschaftsteuer abführen müssen.Orwellhatterecht hat geschrieben:(09 Dec 2016, 19:31)
Bei jedem tanken zahle ich Steuern auf bereits versteuertes Einkommen. Und zwar gleich mehrfach, Nachdem ich Lohn/Einkommensteuer bezahlt habe, besteht ein nicht unwesentlicher Anteil des Benzinpreises aus der Mineralölsteuer, seit einigen Jahren kommt noch die Ökosteuer hinzu und als Krönung sogar auf die Steuern und den Warenwert noch die 19 %ige Mehrwertsteuer. Für das Geld, das ich an der Tanke zahle, habe ich übrigens zuvor gearbeitet.
Im übrigen solltes Du Dich des Lesens etwas mächtiger machen, dann wüßtest Du, das erben absolut tätigkeitsfrei ist, also leistungslos, oftmals aber dafür wesentlich lohnender!
Um etwas vererben zu können muss dieses Vermögen erarbeitet werden . Ob nun der Vater ,Großvater Mutter oder Großmutter ,Sohn
oder Tochter dieses Vermögen erarbeitet hat, ist doch wurscht . Es ist Familienbesitz dafür arbeiten die Menschen . Erbschaftssteuer bedeutet Raub
am Eigentum . Mineralölsteuer zahlen diese Leute auch . Wie schon erwähnt deine Verteilerideologie darfst du behalten . Es bleibt dir vorbehalten aus deinem linken Blickwinkel zu argumentieren . .Nur versuche bitte nicht anderen deine linken Ideologien aufzuzwingen .Deine Meinung Privatbesitz müsste unters Volk verteilt werden , Erbschaften wären leistungslos vom Himmel geflogen ist bewiesen falsch. Erbschaftssteuer ist leistungsfeindlich ,die verhindert Vermögensbildung in Familien .Was in der Familie erarbeitet wird egal von wem ,gehört der Familie nicht der Allgemeinheit.
Um etwas vererben zu können muss man etwas erarbeiten . Das Einkommen aus Arbeit wurde bereits versteuert. Bei der Abgeltung - und Erbschaftssteuer
handelt es sich um Doppeltbesteuerrungen .Die Menschen die sparen ,Geld für Kinder und Enkel zurücklegen, müssen nochmals auf angespartes Vermögen Steuern abdrücken .Alle anderen anfallenden Steuern zahlen diese Leute auch meistens weitaus mehr als Menschen die nichts vererben. Viel mehr .!!!!
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Re: Rente mit 70
DAS ist natürlich falsch. Beides.Positiv Denkender hat geschrieben:(09 Dec 2016, 23:39)
Bei der Abgeltung - und Erbschaftssteuer handelt es sich um Doppeltbesteuerrungen .
Die Menschen die sparen ,Geld für Kinder und Enkel zurücklegen,
müssen nochmals auf angespartes Vermögen Steuern abdrücken .

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Re: Rente mit 70
Da Bundesrichter verfassungstreu und kompetent sein müssen erledigt sich die Frage nach "linken" Richtern von selbst.odiug hat geschrieben:(09 Dec 2016, 18:43)
Das stimmt.
Im Verfassungsgericht findest du keine Richter die von der Linken nominiert wurden.
Daher erklaeren sich auch einige Urteile des BVG fast von selbst.
Aber bei einer erfolgreichen R2G Regierung koennte sich auch das aendern.
Das heisst, die Linkspartei wird auch in einer R2G Regierung keiner ihrer Kandidaten durchbringen.
Aber die Tendenz kann sich sehr wohl aendern und damit aendern sich auch die Urteile bei der Frage der Besteuerung.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Re: Rente mit 70
Nein ... tut es eigentlich nicht.Fazer hat geschrieben:(10 Dec 2016, 01:24)
Da Bundesrichter verfassungstreu und kompetent sein müssen erledigt sich die Frage nach "linken" Richtern von selbst.
Ich will jetzt auch nicht auf die Richter des BVG schimpfen, weil ich persoenlich, bis auf dieses eine, sehr spezielle Urteil, die Urteile recht gut finde ... sofern sie mir bekannt ... der BVG ist jetzt nicht der Mittelpunkt meines Lebens.
Aber es ist schon auffaellig, dass die Nominierung von Verfassungsrichtern in Deutschland kaum zu einem Politikum werden ... ist meist Gemauschel in Hinterzimmern, um nur ja keinen Streit ueber das BVG entbrennen zu lassen.
Dieses Konsensgemauschel der Parteien in Berlin ist aber nicht wirklich gut.
Es fuehrt dazu, die Urteile des BVG als Weisheit letzter Schluss, als unantastbar und allein gueltig, ja fast als Gottesurteil betrachtet werden.
Sind sie aber nicht.
Es sind eben oft auch politische Urteile und die kann man auch falsch, oder zumindest fragwuerdig halten.
In den USA wird ueber die Ernennung von Suprime Court Judges heftig gestritten.
Und das ist auch richtig so, weil sie sind die dritte Macht und sehr wichtig fuer den Erhalt und die Richtung der demokratischen Entwicklung.
Dass in Deutschland das BVG kaum oeffentlicher Kritik ausgesetzt ist, ist eigentlich bedenklich und kein Zeichen der Stabilitaet einer Demokratie, sondern eher ein fast blinder Obrigkeitsglauben, weil die so imposante Roben tragen.
Nicht wirklich gut.
Re: Rente mit 70
Also diesen Sippengedanken finde ich schon ein wenig anachronistisch.Positiv Denkender hat geschrieben:(09 Dec 2016, 23:39)
Nochmals die von dir angeführten Steuern müssen auch die Leute bezahlen ,die Abgeltungssteuer oder Erbschaftsteuer abführen müssen.
Um etwas vererben zu können muss dieses Vermögen erarbeitet werden . Ob nun der Vater ,Großvater Mutter oder Großmutter ,Sohn
oder Tochter dieses Vermögen erarbeitet hat, ist doch wurscht . Es ist Familienbesitz dafür arbeiten die Menschen . Erbschaftssteuer bedeutet Raub
am Eigentum . Mineralölsteuer zahlen diese Leute auch . Wie schon erwähnt deine Verteilerideologie darfst du behalten . Es bleibt dir vorbehalten aus deinem linken Blickwinkel zu argumentieren . .Nur versuche bitte nicht anderen deine linken Ideologien aufzuzwingen .Deine Meinung Privatbesitz müsste unters Volk verteilt werden , Erbschaften wären leistungslos vom Himmel geflogen ist bewiesen falsch. Erbschaftssteuer ist leistungsfeindlich ,die verhindert Vermögensbildung in Familien .Was in der Familie erarbeitet wird egal von wem ,gehört der Familie nicht der Allgemeinheit.
Um etwas vererben zu können muss man etwas erarbeiten . Das Einkommen aus Arbeit wurde bereits versteuert. Bei der Abgeltung - und Erbschaftssteuer
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Und es stimmt auch nicht, dass das vererbte Vermoegen hart erarbeitet wurde.
Das ist bei den wirklich grossen Vermoegen in Deutschland eher selten der Fall, sondern sie wurden auch zum grossen Teil vererbt.
Nehmen wir mal als Beispiel die Quants von BMW.
Papi vererbte bereits ein grosses Vermoegen ... zum Teil zusammen gerafft mit Hilfe der Arisierungsgesetze der Nazis.
Und bitte ... wir reden jetzt nicht vom Einfamilienhaus deines Opas ... das ist bei den derzeitigen Renten wahrscheinlich eh weg, wenn der mal in ein Pflegeheim muss, wir reden ueber massive Vermoegen weit ueber ein paar Millionen Euro und diese basieren eben meist nicht auf Arbeit, sondern auf Vererbung.
Das tut unsrer Gesellschaft nicht gut.
Da bedarf es ab und zu einer Korrektur um die Unwucht im System, die die Konzentration von Vermoegen in den Haenden weniger verursacht, auszugleichen.
Bisher wurde das durch Krieg oder Revolutionen erledigt.
Es gibt ein Beispiel, wo das mal ohne Blutvergiessen klappte, der New Deal in den USA von FDR.
Waere schoen, wenn wir das auch ohne eine Guillotine oder Bajonette hinbekaemen.
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Re: Rente mit 70
Nicht wirklich gut wäre es, wenn das BVG mit Richtern besetzt werden würde, die auch nur den Hauch mit dem zu tun haben würden, was als Ziel im Parteiprogramm der Linkspartei steht.odiug hat geschrieben:(10 Dec 2016, 08:53)
Und das ist auch richtig so, weil sie sind die dritte Macht und sehr wichtig fuer den Erhalt und die Richtung der demokratischen Entwicklung.
Dass in Deutschland das BVG kaum oeffentlicher Kritik ausgesetzt ist, ist eigentlich bedenklich und kein Zeichen der Stabilitaet einer Demokratie, sondern eher ein fast blinder Obrigkeitsglauben, weil die so imposante Roben tragen.
Nicht wirklich gut.
Dazu wird es aber zu 100% nicht kommen
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Re: Rente mit 70
odiug hat geschrieben:(10 Dec 2016, 09:19)
Also diesen Sippengedanken finde ich schon ein wenig anachronistisch.
.
Das ist aber AUCH ein Teil der deutschen Verfassung:
Das Erbrecht wird gewährt.
Steht also nicht zur Debatte ( Besteuerung natürlich schon- ist ja ein aktuelles Thema...)
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Re: Rente mit 70
was beinhaltete der New Deal zum Thema Erbrecht in den USA?odiug hat geschrieben:(10 Dec 2016, 09:19)
Da bedarf es ab und zu einer Korrektur um die Unwucht im System, die die Konzentration von Vermoegen in den Haenden weniger verursacht, auszugleichen.
Bisher wurde das durch Krieg oder Revolutionen erledigt.
Es gibt ein Beispiel, wo das mal ohne Blutvergiessen klappte, der New Deal in den USA von FDR.
Waere schoen, wenn wir das auch ohne eine Guillotine oder Bajonette hinbekaemen.
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Re: Rente mit 70
Kannst du eigentlich dich mal selbst informieren ?Realist2014 hat geschrieben:(10 Dec 2016, 09:24)
was beinhaltete der New Deal zum Thema Erbrecht in den USA?
Aber gut ... man googelt ja gerne um Belege fuer dich zu finden:
https://www.irs.gov/pub/irs-soi/ninetyestate.pdf
Figure D zeigt die Steuersaetze nach Jahreszahl.
Soweit ich mich erinnere, war die federal Estate Tax in den 30 teilweise bei ueber 70%.
Nach dem PDF der IRS sogar bei 77% fuer grosse Vermoegen ab $ 5 Mille .
Die Steuer ist ja gestaffelt.
Waere heute, selbst mit Inflationsausgleich auch mir zu exzessiv.
Re: Rente mit 70
Alles steht zur Debatte .Realist2014 hat geschrieben:(10 Dec 2016, 09:23)
Das ist aber AUCH ein Teil der deutschen Verfassung:
Das Erbrecht wird gewährt.
Steht also nicht zur Debatte ( Besteuerung natürlich schon- ist ja ein aktuelles Thema...)
Aber schon wieder unterstellst du mir, dass ich das Erbrecht abschaffen will.
Wo habe ich das geschrieben ?
Will ich nicht!
Wie ueblich bastelst du dir aus den Beitraegen anderer User eine Radikalposition, mit der du dann diese User, jetzt mich, diffamierst und schredderst so alle Diskussionen.
Das ist, gelinde gesagt, unredlich von dir und nervt nicht nur mich.
Aber zurueck zum Thema:
Das Erbrecht ist eine Moeglichkeit, fuer Familien Vermoegen anzusammeln, was ich grundsaetzlich begruesse.
Die Sache ist nur die, dass dadurch exzessive Vermoegen entstehen, die zu einer Unwucht in der allgemeinen Vermoegensverteilung innerhalb einer Gesellschaft fuehren koennen und dem muss man vorbeugen.
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Re: Rente mit 70
Diese Anführung von hohen Steuern in den USA zu NOTZEITEN als Beispiel für die völlig NOTFREIE Zeit in D heute anzuführen- ist schon wieder schräg...odiug hat geschrieben:(10 Dec 2016, 10:00)
Kannst du eigentlich dich mal selbst informieren ?
Aber gut ... man googelt ja gerne um Belege fuer dich zu finden:
https://www.irs.gov/pub/irs-soi/ninetyestate.pdf
Figure D zeigt die Steuersaetze nach Jahreszahl.
Soweit ich mich erinnere, war die federal Estate Tax in den 30 teilweise bei ueber 70%.
Nach dem PDF der IRS sogar bei 77% fuer grosse Vermoegen ab $ 5 Mille .
Die Steuer ist ja gestaffelt.
Waere heute, selbst mit Inflationsausgleich auch mir zu exzessiv.
Aber dir geht es ja, wenn ich das richtig interpretiere, weniger um die Steuereinnahmen als viel mehr um die "Wegnahme" von größeren Teilen des Erbvermögens ( um die "großen Vermögen" zu reduzieren")
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Re: Rente mit 70
odiug hat geschrieben:(10 Dec 2016, 10:08)
Alles steht zur Debatte .
Aber schon wieder unterstellst du mir, dass ich das Erbrecht abschaffen will.
Wo habe ich das geschrieben ?
Will ich nicht!
Wie ueblich bastelst du dir aus den Beitraegen anderer User eine Radikalposition, mit der du dann diese User, jetzt mich, diffamierst und schredderst so alle Diskussionen.
Das ist, gelinde gesagt, unredlich von dir und nervt nicht nur mich.
Aber zurueck zum Thema:
Das Erbrecht ist eine Moeglichkeit, fuer Familien Vermoegen anzusammeln, was ich grundsaetzlich begruesse.
Die Sache ist nur die, dass dadurch exzessive Vermoegen entstehen, die zu einer Unwucht in der allgemeinen Vermoegensverteilung innerhalb einer Gesellschaft fuehren koennen und dem muss man vorbeugen.
Also mal grundsätzlich.
Ich verweise wiederholt auf diverse Positionen der Linkspartei- und DEREN Unvereinbarkeit mit unserer Verfassung
Warum beziehst du das dann regelmäßig auf DICH?

Das die Überarbeitung der Erbschaftssteuer sogar vom Verfassungsgericht "angemahnt" wurde- hab ich doch schon geschrieben...
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Re: Rente mit 70
odiug hat geschrieben:(10 Dec 2016, 10:08)
Wie ueblich bastelst du dir aus den Beitraegen anderer User eine Radikalposition, mit der du dann diese User, jetzt mich, diffamierst und schredderst so alle Diskussionen.
Das ist, gelinde gesagt, unredlich von dir und nervt nicht nur mich.
A.
Schau mal.
Auch das ist nichts anderes als eine Unterstellung. ( nicht gleich wieder eine dicken Hals bekommen...)
Es ist nun einmal schwierig, wenn man NUR die "Schriftform" als Kommunikationsmethode in Diskussionen zur Verfügung hat.
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Re: Rente mit 70
Die Zeiten sind nicht "notfrei" .Realist2014 hat geschrieben:(10 Dec 2016, 10:16)
Diese Anführung von hohen Steuern in den USA zu NOTZEITEN als Beispiel für die völlig NOTFREIE Zeit in D heute anzuführen- ist schon wieder schräg...
Aber dir geht es ja, wenn ich das richtig interpretiere, weniger um die Steuereinnahmen als viel mehr um die "Wegnahme" von größeren Teilen des Erbvermögens ( um die "großen Vermögen" zu reduzieren")
Und ich poste das von mir aus auch bis zum erbrechen:
https://www.bloomberg.com/news/articles ... over-again
Das ist eine Entwicklung, die sozialen und politischen Sprengstoff enthaelt, der sich heute schon teilwese Luft verschafft in der Radikalisierung grosser Teile der Bevoelkerung.
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Re: Rente mit 70
odiug hat geschrieben:(10 Dec 2016, 10:22)
Die Zeiten sind nicht "notfrei" .
Und ich poste das von mir aus auch bis zum erbrechen:
https://www.bloomberg.com/news/articles ... over-again
Das ist eine Entwicklung, die sozialen und politischen Sprengstoff enthaelt, der sich heute schon teilwese Luft verschafft in der Radikalisierung großer Teile der Bevölkerung.
Das mit "Notfrei" bezog sich auf die deutschen Steuereinnahmen...
Und es gibt auch keine " Radikalisierung großer Teile der Bevölkerung". Nur weil ein KLEINER Teil die AfD wählt- heißt das noch lange nicht- das die alle RADIKAL sind.
Und schon mal überhaupt nicht "linksradikal" - also wegen der von dir angeführten "ökonomischen Ungleichheit".
Wenn wir die Situation HEUTE in Deutschland mit der in den 68ern in der BRD vergleichen - dann haben wir heute NULL "sozialen Sprengstoff"...
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Re: Rente mit 70
odiug hat geschrieben:(10 Dec 2016, 10:22)
Die Zeiten sind nicht "notfrei" .
Und ich poste das von mir aus auch bis zum erbrechen:
https://www.bloomberg.com/news/articles ... over-again
Das ist eine Entwicklung, die sozialen und politischen Sprengstoff enthaelt, der sich heute schon teilwese Luft verschafft in der Radikalisierung grosser Teile der Bevoelkerung.
Da habe ich was passendes für dich- da du ja so gerne Quellen liest- zum Thema Vermögensverteilung in D:
Diese URL verursacht einen Download auf die Festplatte.
Ist jetzt kein so grosses Problem, da die Quelle relativ sicher ist, aber das sollte dem User ueberlassen sein, ob er etwas auf seine Festplatte herunterladen will ... daher setze ich den URL in Quotierung.
Kopiert euch den in die Adressenzeile des Browsers, wenn ihr das lesen wollt.
Euer freundlicher Mod.
Fazit
Es ist in keinster Weise irgendwie "dramatisch"- bei richtiger differenzierter Betrachtung
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Re: Rente mit 70
Also mehr Steuereinnahmen will ich auch nicht.Realist2014 hat geschrieben:(10 Dec 2016, 10:26)
Das mit "Notfrei" bezog sich auf die deutschen Steuereinnahmen...
Und es gibt auch keine " Radikalisierung großer Teile der Bevölkerung". Nur weil ein KLEINER Teil die AfD wählt- heißt das noch lange nicht- das die alle RADIKAL sind.
Und schon mal überhaupt nicht "linksradikal" - also wegen der von dir angeführten "ökonomischen Ungleichheit".
Wenn wir die Situation HEUTE in Deutschland mit der in den 68ern in der BRD vergleichen - dann haben wir heute NULL "sozialen Sprengstoff"...
Eine Steuerreform des Erbschaftsrechts oder der Kapitalbesteuerung sollte schon aufkommensneutal sein.
Eine Erhoehung der Steuersaetze fuer grosse Vermoegen muss mit einer Entlassung im unteren und mittleren Bereich einher gehen ... klarer Fall!
Ich will auch nicht, dass Schaeuble oder hier in Bayern Soeder ueber mein Geld verfuegt, zumindest nicht mehr als unbedingt noetig.
Das gilt fuer allem fuer Soeder ... den kann ich nicht ausstehen ... der ist ein typischer Franke

Vor allem will ich hoehere Bemessungsgrenzen und hoehere Freibetraege, damit die Mittelschicht Vermoegen aufbauen kann.
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Re: Rente mit 70
odiug hat geschrieben:(10 Dec 2016, 11:04)
Also mehr Steuereinnahmen will ich auch nicht.
Eine Steuerreform des Erbschaftsrechts oder der Kapitalbesteuerung sollte schon aufkommensneutal sein.
Eine Erhoehung der Steuersaetze fuer grosse Vermoegen muss mit einer Entlassung im unteren und mittleren Bereich einher gehen ... klarer Fall!
Ich will auch nicht, dass Schaeuble oder hier in Bayern Soeder ueber mein Geld verfuegt, zumindest nicht mehr als unbedingt noetig.
Das gilt fuer allem fuer Soeder ... den kann ich nicht ausstehen ... der ist ein typischer Franke
Vor allem will ich hoehere Bemessungsgrenzen und hoehere Freibetraege, damit die Mittelschicht Vermoegen aufbauen kann.
wie schon geschrieben- wäre ein Zurück zur alten Regle VOR der Abgeltungsteuer dann in deinem Sinn?
Und welche "Bemessungsgrenzen" bei der Steuer meinst du?
Fallsallerdings die SVen meinst:
Falls du die GKV meinst- das wird ganz sicher nicht statt finden ( deswegen ist DIESE ja auch weit niedriger als die von RV/ AV & Pflege)
Und die Version, bei der RV quasi "aufheben"- dafür aber die Rentenhöhe "kappen"- das wird auch das Verfassunsgericht nicht tolerieren...
Ebenso bei der AV ...
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Re: Rente mit 70
Macht nur noch SCHWABEN zu Finanzministern oder zum Säckelwart...odiug hat geschrieben:(10 Dec 2016, 11:04)
Also mehr Steuereinnahmen will ich auch nicht.
Eine Steuerreform des Erbschaftsrechts oder der Kapitalbesteuerung sollte schon aufkommensneutal sein.
Eine Erhoehung der Steuersaetze fuer grosse Vermoegen muss mit einer Entlassung im unteren und mittleren Bereich einher gehen ... klarer Fall!
Ich will auch nicht, dass Schaeuble oder hier in Bayern Soeder ueber mein Geld verfuegt, zumindest nicht mehr als unbedingt noetig.
Das gilt fuer allem fuer Soeder ... den kann ich nicht ausstehen ... der ist ein typischer Franke
Vor allem will ich hoehere Bemessungsgrenzen und hoehere Freibetraege, damit die Mittelschicht Vermoegen aufbauen kann.


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Re: Rente mit 70
Warum höhere Bemessungsgrenzen ? Die müssten gesenkt werden.odiug hat geschrieben:(10 Dec 2016, 11:04)
Also mehr Steuereinnahmen will ich auch nicht.
Eine Steuerreform des Erbschaftsrechts oder der Kapitalbesteuerung sollte schon aufkommensneutal sein.
Eine Erhoehung der Steuersaetze fuer grosse Vermoegen muss mit einer Entlassung im unteren und mittleren Bereich einher gehen ... klarer Fall!
Ich will auch nicht, dass Schaeuble oder hier in Bayern Soeder ueber mein Geld verfuegt, zumindest nicht mehr als unbedingt noetig.
Das gilt fuer allem fuer Soeder ... den kann ich nicht ausstehen ... der ist ein typischer Franke
Vor allem will ich hoehere Bemessungsgrenzen und hoehere Freibetraege, damit die Mittelschicht Vermoegen aufbauen kann.
Die ständige Anhebung der Bemessungsgrenzen erschwert private Vermögensbildung .
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Re: Rente mit 70
Nichts daran ist falsch auch wenn du es anders siehst .
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Re: Rente mit 70
Positiv Denkender hat geschrieben:(10 Dec 2016, 12:15)
Nichts daran ist falsch auch wenn du es anders siehst .
sorry
deine These, das es sich bei der Abgeltungssteuer um eine Steuer "Auf Vermögen" handelt- entspricht nicht den Fakten. ( die Steuer wird fällig für die ERTRÄGE auf das Vermögen...)
Bei der Erbschaftssteuer KANN man das so sehen
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Re: Rente mit 70
Entschuldigung. ALLES ist falsch.Positiv Denkender hat geschrieben:(10 Dec 2016, 12:15)
Nichts daran ist falsch auch wenn du es anders siehst .

Bei der Abgeltung - und Erbschaftssteuer handelt es sich um Doppeltbesteuerrungen .
Die Menschen die sparen ,Geld für Kinder und Enkel zurücklegen,
müssen nochmals auf angespartes Vermögen Steuern abdrücken .
Die Abgeltungssteuer ist eine Steuer auf KapitalEINKOMMEN.
Da wird NULL und NIX am VERMÖGEN besteuert.
Einkünfte AUS diesem Vermögen. So eben wie Mieten, Unternehmen, Arbeitseinkommen und andere Einkommen...auch.
Die Erbschaftssteuer hat der Erbberechtigte zu zahlen.
Der ErbLASSR zahlt NULL und NIX an Erbschafssteuern, noch weniger, auf sein ersparten VERMÖGENS.
Der Erblasser ist beim Eintritt des Erbfalles TOT. Der zahlt nicht NOCHMALS Steuern.
Was bleibt also aus DEiner Aussage ? NULL und NIX.

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Re: Rente mit 70
Skull hat geschrieben:(10 Dec 2016, 13:11)
Entschuldigung. ALLES ist falsch.![]()
....
Die Erbschaftssteuer hat der Erbberechtigte zu Zahlen.
Der ErbLASSR zahlt NULL und NIX an Erbschafssteuer seines ersparten VERMÖGENS.
Der Erblasser ist beim Eintritt des Erbfalles TOT. Der zahlt nicht NOCHMALS Steuern.
......
mfg
Unser "positiv Denkender" betrachten das Vermögen offensichtlich als "Sippenvermögen" ..
Somit wird dann- aus seiner Sicht- eben dieses "Sippenvermögen" besteuert im Erbfall..
Diese "Sichtweise" ist mir in Diskussionen schon öfters begegnet...
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Re: Rente mit 70
Datt is mir....egal.Realist2014 hat geschrieben:(10 Dec 2016, 13:15)
Unser "positiv Denkender" betrachten das Vermögen offensichtlich als "Sippenvermögen" ..
Somit wird dann- aus seiner Sicht- eben dieses "Sippenvermögen" besteuert im Erbfall..
Diese "Sichtweise" ist mir in Diskussionen schon öfters begegnet...
WENN wir über die Erbschaftssteuer diskutieren,
kann man gerne die zahlende Steuer des Erbberechtigten diskutieren.
Den EMPFÄNGERN des Erbes. Gerne auch konträr. Auch differenziert.
Aber zu sagen, der verstorbene Erblasser würde nochmals Steuern zahlen...ist definitiv F A L S C H.

mfg
Man dient für Lohn und liebt sich für Geschenke