Bestens, wo ist das Problen?Ein Terraner hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:15)
Und wie passt das jetzt in eure Formel "Kopfnuß = Gesetzesverstoß" ?
Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Ja eine Gesetzesübertretung ist eine Gesetzesübertretung, aber du brauchst doch erst den Schuldspruch um überhaupt festzustellen ob es eine Gesetzesübertretung ist. Deine objektive Einschätzung ist dabei vollkommen wumpe.Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:16)
Willst du provozieren oder hast du Jura in der Bild studiert?
Wieso ist das Blödsinn?
Eine Gesetzesübertretung ist eine Gesetzesübertretung, nämlich dann, wenn ich etwas mache, was contra lege ist.
Zuletzt geändert von Ein Terraner am Donnerstag 21. Juli 2016, 22:24, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Hab ich dir doch gerade erklärt, Notwehr ?
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
eben, daran ändert auch nichts, wenn keiner das merkt oder das Gericht mich irrtümlicherweise oder mangels ausreichender Beweise freispricht.Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:16)
Eine Gesetzesübertretung ist eine Gesetzesübertretung, nämlich dann, wenn ich etwas mache, was contra lege ist.
Genau so wenig hat ein jemand, der z.B. auf Grund falscher Zeugenaussagen für etwas verurteilt wird, was er nicht getan hat plötzlich gegen ein Gesetz verstoßen.
Die Diskussion hier wird immer alberner.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Hab ich dir doch gerade erklärt. Wenn's keine Notwehr war, mich der Richter aber trotzdem wegen Notwehr freispricht, hab ich dennoch gegen das Gesetz verstoßen. Womit hast du ein Problem?
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
So ein Schwachsinn.Ein Terraner hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:22)
Ja eine Gesetzesübertretung ist eine Gesetzesübertretung, aber du brauchst doch erst den Schuldspruch um überhaupt festzustellen ob es eine Gesetzesübertretung ist. Deine objektive Einschätzung ist dabei vollkommen wumpe.
Das hält man ja im Kopf nicht aus.
Wenn z.B. ein bestochen Richter meine Unschuld festgestellthat, habe ich gar kein Gesetz gebrochen.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Willst du mir jetzt ernsthaft erklären das man gegen ein Gesetz verstoßen hat obwohl ein Gerichtsverfahren zu dem gegenteiligen Ergebnis gekommen ist?3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:25)
Hab ich dir doch gerade erklärt. Wenn's keine Notwehr war, mich der Richter aber trotzdem wegen Notwehr freispricht, hab ich dennoch gegen das Gesetz verstoßen. Womit hast du ein Problem?

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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Willkommen im Deutschen Rechtsstaat.Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:27)
Wenn z.B. ein bestochen Richter meine Unschuld festgestellthat, habe ich gar kein Gesetz gebrochen.
P.S. Noch was schockierendes, wenn eine Tat nicht ausdrücklich per Gesetz verboten ist, dann ist diese Tat auch kein Verbrechen.
Zuletzt geändert von Ein Terraner am Donnerstag 21. Juli 2016, 22:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Blitzmerker. Die umgekehrten Fälle gibt's ja auch.Ein Terraner hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:29)
Willst du mir jetzt ernsthaft erklären das man gegen ein Gesetz verstoßen hat obwohl ein Gerichtsverfahren zu dem gegenteiligen Ergebnis gekommen ist?
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Was hat das jetzt damit zu tun, Weisheit endgültig am Ende?
Letzter Versuch - im Gesetz steht, ich darf etwas nicht machen, ich mache es trotzdem.
Habe ich gegen ein Gesetz verstoßen?
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Genau, und nun nachmal. Wann hat man gegen ein Gesetz verstoßen? Wenn man etwas gemacht hat oder wenn ein Gericht meint das das was man getan hat gegen ein Gesetz verstößt?3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:31)
Blitzmerker. Die umgekehrten Fälle gibt's ja auch.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Wenn man was gemacht hat. Wenn ich heute Steuern hinterziehe verstoße ich gegen das Gesetz. Und zwar völlig unabhängig davon ob das irgendjemand merkt.Ein Terraner hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:35)
Genau, und nun nachmal. Wann hat man gegen ein Gesetz verstoßen? Wenn man etwas gemacht hat oder wenn ein Gericht meint das das was man getan hat gegen ein Gesetz verstößt?
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
So funktioniert unser Rechtsstaat nun mal, ob es dir gefällt oder nicht.Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:34)
Was hat das jetzt damit zu tun, Weisheit endgültig am Ende?
Siehe hier: http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 1#p3606811Letzter Versuch - im Gesetz steht, ich darf etwas nicht machen, ich mache es trotzdem.
Habe ich gegen ein Gesetz verstoßen?
Du hast gegen ein Gesetz verstoßen wenn ein Gerichtsprozess zu dem Urteil kommt, so funktioniert unser Rechtssystem. Das sind keine Göttliche Gebote, es sind Menschliche Regeln und wenn diese besagen würden das Mord kein Verbrechen wäre könnte man den lieben langen Tag Leute ermorden ohne ein Verbrechen zu begehen.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
So funktioniert aber unser Rechtsstaat nicht, zum Verbrecher wird man erst wenn man sich erwischen lässt.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:39)
Wenn man was gemacht hat. Wenn ich heute Steuern hinterziehe verstoße ich gegen das Gesetz. Und zwar völlig unabhängig davon ob das irgendjemand merkt.
Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Abseits ist wenn der Schiedsrichter pfeift.Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:27)
So ein Schwachsinn.
Das hält man ja im Kopf nicht aus.
Wenn z.B. ein bestochen Richter meine Unschuld festgestellthat, habe ich gar kein Gesetz gebrochen.

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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Es will nicht gelingen, Herr wirf Hirn.....Ein Terraner hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:43)
So funktioniert unser Rechtsstaat nun mal, ob es dir gefällt oder nicht.
Siehe hier: http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 1#p3606811
Du hast gegen ein Gesetz verstoßen wenn ein Gerichtsprozess zu dem Urteil kommt, so funktioniert unser Rechtssystem. Das sind keine Göttliche Gebote, es sind Menschliche Regeln und wenn diese besagen würden das Mord kein Verbrechen wäre könnte man den lieben langen Tag Leute ermorden ohne ein Verbrechen zu begehen.
Das hat doch nichts mit dem Rechtssystem zu tun, auch ohne Richterspruch kannst du gegen ein Gesetz verstoßen haben.
Spielen wir jetzt Schisser?
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Schön auf den Punkt.

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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Nächster Blödsinn.
Abseits wird anerkannt, wenn gepfiffen wird.
Wenn nicht gepfiffen wird, wars trotzdem Abseits.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Und wie soll das gehen ?Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:49)
auch ohne Richterspruch kannst du gegen ein Gesetz verstoßen haben.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Indem ich etwas mache, was das Gesetz mir verbietet, doch nicht so schwer.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Soso, ein Verbrechen wird also dadurch legitimiert, dass ich mich nicht erwischen lass.Ein Terraner hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:45)
So funktioniert aber unser Rechtsstaat nicht, zum Verbrecher wird man erst wenn man sich erwischen lässt.
Wenn ich also um 12 Uhr nachts mit 100 durch die 30er-Zone brettere ist das kein Gesetzesverstoß, wenn's keiner mitkriegt.
Es wird immer absurder.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Wenn du es beweisen kannst ja, sonst nein.Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:50)
Nächster Blödsinn.
Abseits wird anerkannt, wenn gepfiffen wird.
Wenn nicht gepfiffen wird, wars trotzdem Abseits.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Mal Physikalisch, wie kann es Abseits gewesen sein wenn ohne Pfiff die Auswirkungen ausbleiben? Ursache ohne Auswirkung ?
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Ich gewinne immer mehr den Eindruck, dass da ein paar Besoffene am Laptop sitzen und sich königlich amüsieren, so dämlich kann niemand sein.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:53)
Soso, ein Verbrechen wird also dadurch legitimiert, dass ich mich nicht erwischen lass.
Wenn ich also um 12 Uhr nachts mit 100 durch die 30er-Zone brettere ist das kein Gesetzesverstoß, wenn's keiner mitkriegt.
Es wird immer absurder.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
anders kann's kaum sein.Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:56)
Ich gewinne immer mehr den Eindruck, dass da ein paar Besoffene am Laptop sitzen und sich königlich amüsieren, so dämlich kann niemand sein.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Willkommen in der Realität.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:53)
Soso, ein Verbrechen wird also dadurch legitimiert, dass ich mich nicht erwischen lass.
Wenn ich also um 12 Uhr nachts mit 100 durch die 30er-Zone brettere ist das kein Gesetzesverstoß, wenn's keiner mitkriegt.
Es wird immer absurder.
Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Erinnert mich irgendwie an Schrödingers Katze.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:53)
Soso, ein Verbrechen wird also dadurch legitimiert, dass ich mich nicht erwischen lass.
Wenn ich also um 12 Uhr nachts mit 100 durch die 30er-Zone brettere ist das kein Gesetzesverstoß, wenn's keiner mitkriegt.
Es wird immer absurder.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
Alexander Freiherr von Humboldt
https://www.youtube.com/watch?v=9FBu2rVuXGI
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Ich komm mir vor als würde ich ein paar Hamstern Quantenmechank erklären. Sorry, aber wenn du jetzt persönlich wirst hab mich mal gerne.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Nun, du kannst offensichtlich nicht einmal erklären, wieso etwas, was gegen ein Gesetz verstößt, keinen Gesetzesverstoß darstellt.Ein Terraner hat geschrieben:(21 Jul 2016, 23:00)
Ich komm mir vor als würde ich ein paar Hamstern Quantenmechank erklären. Sorry, aber wenn du jetzt persönlich wirst hab mich mal gerne.
Nochmal - wenn im Gesetz steht, ich darf das nicht machen und mache es trotzdem, ist das kein Gesetzesverstoß?
Einfach ja oder nein ankreuzen.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Wie oft denn noch? Ja es ist ein Gesetzesverstoß, sobald das offiziell festgestellt wurde und nicht nur weil du meinst das es ein Gesetzesverstoß ist.Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 23:08)
Nun, du kannst offensichtlich nicht einmal erklären, wieso etwas, was gegen ein Gesetz verstößt, keinen Gesetzesverstoß darstellt.
Nochmal - wenn im Gesetz steht, ich darf das nicht machen und mache es trotzdem, ist das kein Gesetzesverstoß?
Einfach ja oder nein ankreuzen.
Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Quatsch. Wenn du zu schnell fährst liegt ein Gesetzesverstoß vor, ganz gleich ob du erwischt und/ oder das gerichtlich festgestellt wird.Ein Terraner hat geschrieben:(21 Jul 2016, 23:14)
Wie oft denn noch? Ja es ist ein Gesetzesverstoß, sobald das offiziell festgestellt wurde und nicht nur weil du meinst das es ein Gesetzesverstoß ist.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Korrekt.Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:18)
Das ist mir egal, ich habe das nicht geschrieben.
Aber die Rechtsauslegung, dass ich nur gegen ein Gesetz verstoßen habe, wenn ich verurteilt worden bin, ist hanebüchener Unsinn.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Das ist ein anderes Thema. Richtig ist allerdings, dass die Leute, die Merkel vorwerfen, sie würde Rechtsbruch begehen dazu inhaltlich nichts vortragen können außer ihrer Polemik.pikant hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:43)
ich kann mich nicht erinnern, dass Frau Merkel zugegeben hat, gegen ein Gesetz verstossen zu haben.
Wer hier behauptet Frau Merkel habe gegen ein Gesetz verstossen, der sollte doch mal das Gesetz nennen und den Verstoss.
kann doch nicht so schwer sein.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Dass die Frage von epona nicht verstanden wird, unterstreicht das völlige Unverständnis ihrerseits zu dem Thema.Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 16:11)
Es ist trotzdem eine Gesetzesübertretung.
Ist das so schwer zu verstehen?
Fällt der Baum im Wald auch um, wenn keiner hinsieht?
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Schönes Beispiel. Warum nur werden dann die Videos immer wieder genau analysiert und geprüft, wo der Spieler nun genau bei Abgabe des Balles stand? Die danach erhobene Behauptung, der Spieler wäre im Abseits gewesen muss dann ja zwingend falsch sein, weil die Abseitsstellung ja nicht vom Schiedsrichter festgestellt wurde!

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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Klar, nur wie jetzt schon des öfteren erwähnt müsste dazu erstmal irgendetwas Belegen das die Geschwindigkeit zu hoch war. Ihr baut euch hier Ursachen ohne Wirkungen zusammen, ja es ist ein Gesetzesverstoß wenn man die erlaubte Geschwindigkeit überschreitet. Ist nur komplett folgenlos wenn niemand mitbekommt, so als wäre es nie passiert. Und wenn man es selbst nicht mal mitbekommt weil man ein Schild übersehen hat? Dann wären wir wieder bei Keomas Zen Beispiel mit dem Baum und dem Wald, komplett sinnlos in der Rechtsprechung und bei der Definition von Verbrechen.Fazer hat geschrieben:(22 Jul 2016, 00:34)
Quatsch. Wenn du zu schnell fährst liegt ein Gesetzesverstoß vor, ganz gleich ob du erwischt und/ oder das gerichtlich festgestellt wird.
Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Ich sagte ja, dass wenn die Abseitsstellung bewiesen ist, dann handelt es sich tatsächlich um Abseits.Fazer hat geschrieben:(22 Jul 2016, 00:47)
Schönes Beispiel. Warum nur werden dann die Videos immer wieder genau analysiert und geprüft, wo der Spieler nun genau bei Abgabe des Balles stand? Die danach erhobene Behauptung, der Spieler wäre im Abseits gewesen muss dann ja zwingend falsch sein, weil die Abseitsstellung ja nicht vom Schiedsrichter festgestellt wurde!
Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Per deiner Definition kann es eine Notwehr gar nicht geben, denn das ist eine Reaktion auf aktuell auftretendes Unrecht.Ein Terraner hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:07)
Klar wenn es Grundlos war, nur liegt diese Entscheidung ob es auch Tatsächlich so ist weder bei mir noch bei dir. Und solange kein Richter darüber geurteilt hat ist der Gesetzesverstoß eine reine Vermutung, wenn auch eine berechtigte.
P.S. Wenn der Richter meint das war Notwehr, ist es dann immer noch ein Gesetzesverstoß?
Wenn das zu entscheiden einzig dem Richter vorbehalten ist, müsste er zugegen sein und zeitnah kommunizieren ob du zurückschlagen darfst oder nicht.
Komische Gedankenwelt in der du lebst.
Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Nun wirfst du aber alles bunt durcheinander.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:53)
Soso, ein Verbrechen wird also dadurch legitimiert, dass ich mich nicht erwischen lass.
Wenn ich also um 12 Uhr nachts mit 100 durch die 30er-Zone brettere ist das kein Gesetzesverstoß, wenn's keiner mitkriegt.
Es wird immer absurder.
Niemand schrieb etwas von "wird legitimiert"
Zu deinem Beispiel - wenn keiner was mitkriegt kann dir niemand einen Gesetzesverstoß nachweisen - du musst keine Sanktionen befürchten.
Du darfst dir natürlich selber Buße auferlegen, hindert dich niemand dran.
Steht danach allerdings in der Regionalzeitung du wärst ein ganz übler Raser und daher gemeingefährlich, kannst du dich mit Sicherheit erfolgreich gegen diese
ehrabschneidende Falschbehauptung wehren.
Unterschied erkannt?
Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Begreifen die nieEin Terraner hat geschrieben:(22 Jul 2016, 00:57)
Klar, nur wie jetzt schon des öfteren erwähnt müsste dazu erstmal irgendetwas Belegen das die Geschwindigkeit zu hoch war. Ihr baut euch hier Ursachen ohne Wirkungen zusammen, ja es ist ein Gesetzesverstoß wenn man die erlaubte Geschwindigkeit überschreitet. Ist nur komplett folgenlos wenn niemand mitbekommt, so als wäre es nie passiert. Und wenn man es selbst nicht mal mitbekommt weil man ein Schild übersehen hat? Dann wären wir wieder bei Keomas Zen Beispiel mit dem Baum und dem Wald, komplett sinnlos in der Rechtsprechung und bei der Definition von Verbrechen.

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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Und wenn es nicht belegt ist, habe ich die Geschwindigkeit gar nicht übertreten oder was?Ein Terraner hat geschrieben:(22 Jul 2016, 00:57)
Klar, nur wie jetzt schon des öfteren erwähnt müsste dazu erstmal irgendetwas Belegen das die Geschwindigkeit zu hoch war. Ihr baut euch hier Ursachen ohne Wirkungen zusammen, ja es ist ein Gesetzesverstoß wenn man die erlaubte Geschwindigkeit überschreitet. Ist nur komplett folgenlos wenn niemand mitbekommt, so als wäre es nie passiert. Und wenn man es selbst nicht mal mitbekommt weil man ein Schild übersehen hat? Dann wären wir wieder bei Keomas Zen Beispiel mit dem Baum und dem Wald, komplett sinnlos in der Rechtsprechung und bei der Definition von Verbrechen.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Na also, doch endlich kapiert. Eben, auch ohne dass ein Richter die Schuld feststellt.Ein Terraner hat geschrieben:(22 Jul 2016, 00:57)
ja es ist ein Gesetzesverstoß wenn man die erlaubte Geschwindigkeit überschreitet. .
Die Behauptung, dass solange man nicht verurteilt ist, man auch gegen kein Gesetz verstoßen ist daher Nonsens.
Um diese Aussage eines Users ging es hier. Um nichts anders.
Dass bis zur Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt ist was vollkommen anderes. Die regelt im Wesentlichen ja nur, wer die Beweislast im Falle einer Anklage zu tragen hat.
Zuletzt geändert von 3x schwarzer Kater am Freitag 22. Juli 2016, 10:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Wie wäre es wenn du mal alles beachten würdest was ich geschrieben habe?3x schwarzer Kater hat geschrieben:(22 Jul 2016, 09:27)
Na also, doch endlich kapiert. Eben, auch ohne dass ein Richter die Schuld feststellt.
Die Behauptung, dass solange man nicht verurteilt ist, man auch gegen kein Gesetz verstoßen ist daher Nonsens.
Um diese Aussage eines Users ging es hier. Um nichts anders.
Dass bis zur Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt ist was vollkommen anderes. Die regelt im Wesentlichen ja nur, wer die Beweislast im Falle einer zu tragen hat.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Ja, denn wie willst du feststellen ob es tatsächlich passiert ist?Keoma hat geschrieben:(22 Jul 2016, 07:32)
Und wenn es nicht belegt ist, habe ich die Geschwindigkeit gar nicht übertreten oder was?
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Das Unschuldsprinzip ist anscheinend schwerer zu begreifen als ich dachte.

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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Weil die Gesetzesübertretung nichts mit dem Unschuldsprinzip zu tun hat.Ein Terraner hat geschrieben:(22 Jul 2016, 10:07)
Das Unschuldsprinzip ist anscheinend schwerer zu begreifen als ich dachte.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Blick auf den Tacho?Ein Terraner hat geschrieben:(22 Jul 2016, 09:59)
Ja, denn wie willst du feststellen ob es tatsächlich passiert ist?
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Der ist kaputt.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Vielleicht in deiner Welt nicht.Keoma hat geschrieben:(22 Jul 2016, 10:15)
Weil die Gesetzesübertretung nichts mit dem Unschuldsprinzip zu tun hat.
Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Nicht?Keoma hat geschrieben:(22 Jul 2016, 10:15)
Weil die Gesetzesübertretung nichts mit dem Unschuldsprinzip zu tun hat.
Ich kann demnach SCHULDLOS für eine Gesetzesübertretung belangst werden?