O.K. Ich fürchte nur, dann wirst du eher nicht mehr Steuern einnehmen. Und das scheint doch dein Ziel zu sein.mister-ede hat geschrieben:(21 Jun 2016, 16:54)
Mein Vorschlag ist die Anhebung der Abgeltungssteuer auf 32%, weil das keine großen Veränderungen benötigt.
Gegen den in den Medien diskutierten Vorschlag, u.a. der SPD, die Abgeltungssteuer durch den persönlichen Einkommensteuersatz zu ersetzen, habe ich aber auch nichts.
Eine Abführung der Steuer kann weiterhin direkt durch Banken erfolgen, z.B. durch einen pauschalen Steuersatz. Die gezahlten Steuern werden dann einfach mit der tatsächlich zu leistenden Einkommensteuer verrechnet.
Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
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Re: Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
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Re: Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
Die Befürchtung habe ich nicht.zollagent hat geschrieben:(21 Jun 2016, 17:32)
O.K. Ich fürchte nur, dann wirst du eher nicht mehr Steuern einnehmen. Und das scheint doch dein Ziel zu sein.
Re: Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
Glaube ich dir. Ich weiß aber auch, daß du dir hier was schönmalst, was so nicht funktionieren wird. Es werden eben nicht alle begeistert deine Veränderungen mitmachen. Und damit wird sich deine Vorstellung als Kartenhaus erweisen.
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Re: Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
1. Vielleicht hast du es noch nicht verstanden. Es ist nicht mein Vorschlag, aber ich habe auch nichts gegen diesen Vorschlag.zollagent hat geschrieben:(21 Jun 2016, 17:40)
Glaube ich dir. Ich weiß aber auch, daß du dir hier was schönmalst, was so nicht funktionieren wird. Es werden eben nicht alle begeistert deine Veränderungen mitmachen. Und damit wird sich deine Vorstellung als Kartenhaus erweisen.
2. Was heißt mitmachen wollen? Steuern muss man zahlen, das ist keine Frage des Willens.
3. Und durch das Quellenprinzip kommt man da auch nicht so leicht drum rum.
Re: Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
Schönmalerei heißt, daß man schlicht ignoriert, daß Menschen diesen Dingen ausweichen werden. Und das wird geschehen. Sicher muß man Steuern zahlen. Die Frage ist, wo.mister-ede hat geschrieben:(21 Jun 2016, 17:46)
1. Vielleicht hast du es noch nicht verstanden. Es ist nicht mein Vorschlag, aber ich habe auch nichts gegen diesen Vorschlag.
2. Was heißt mitmachen wollen? Steuern muss man zahlen, das ist keine Frage des Willens.
3. Und durch das Quellenprinzip kommt man da auch nicht so leicht drum rum.

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Re: Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
Blödsinnige Unterstellung. Find mal Argumente, wenn du das kannst...zollagent hat geschrieben:(21 Jun 2016, 11:27)
Und daß er über diese Konsequenz erst gar nicht nachgedacht hat.
Re: Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
Tolles Argument. Gründe am besten 'ne Religion: Glaubenssatz "Die Leute werden ausweichen - komme was wolle".zollagent hat geschrieben:(21 Jun 2016, 17:49)
Schönmalerei heißt, daß man schlicht ignoriert, daß Menschen diesen Dingen ausweichen werden. Und das wird geschehen. Sicher muß man Steuern zahlen. Die Frage ist, wo.
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Re: Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
Es geht ja nicht mal um's ausweichen. Wie schon in diesem Thread bemerkt. Der Steuersatz bei der Abgeltungssteuer liegt ja nicht zufällig bei 25%. Der Gesetzgeber hat sich natürlich dabei was gedacht. Im Zusammenspiel mit anderen Einkunftsarten und anderen Steuerarten. Anzunehmen, dass man die einseitig einfach anheben kann, ohne darüber nachzudenken, ob nicht an anderer Seite einen Kompensation (in welcher Form auch immer) stattfinden muss, grenzt schon an Naivität. Wie bereits geschrieben. Der Vorschlag ist für den Papierkorb und nichts anderes als Rumgestümpere am bestehenden System.zollagent hat geschrieben:(21 Jun 2016, 17:49)
Schönmalerei heißt, daß man schlicht ignoriert, daß Menschen diesen Dingen ausweichen werden. Und das wird geschehen. Sicher muß man Steuern zahlen. Die Frage ist, wo.
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Re: Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
Jene, die Kapitalerträge beziehen, sollen ja höher besteuert werden. Da wäre eine Kompensation ziemlicher Quatsch, weil kontraproduktiv. Und sie ist auch nicht notwendig, da verfassungsrechtliche Grenzen eingehalten werden.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jun 2016, 18:44)
Es geht ja nicht mal um's ausweichen. Wie schon in diesem Thread bemerkt. Der Steuersatz bei der Abgeltungssteuer liegt ja nicht zufällig bei 25%. Der Gesetzgeber hat sich natürlich dabei was gedacht. Im Zusammenspiel mit anderen Einkunftsarten und anderen Steuerarten. Anzunehmen, dass man die einseitig einfach anheben kann, ohne darüber nachzudenken, ob nicht an anderer Seite einen Kompensation (in welcher Form auch immer) stattfinden muss, grenzt schon an Naivität. Wie bereits geschrieben. Der Vorschlag ist für den Papierkorb und nichts anderes als Rumgestümpere am bestehenden System.
Re: Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
Das denke ich nicht. Die Verfassung schreibt Gleichbehandlungen vor. Und was du vorhast, ist die Sonderbelastung einer Einkunftsart.mister-ede hat geschrieben:(21 Jun 2016, 19:17)
Jene, die Kapitalerträge beziehen, sollen ja höher besteuert werden. Da wäre eine Kompensation ziemlicher Quatsch, weil kontraproduktiv. Und sie ist auch nicht notwendig, da verfassungsrechtliche Grenzen eingehalten werden.
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Re: Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
Naja, deshalb ist diese Reform ja geboten. Die Besserstellung von Kapitalerträgen bei den Einkommen muss beendet werden.
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Re: Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
Ich würde mich freuen, wenn der persönliche EK-Steuer Tarif die Abgeltungssteuer ersetzt. Denn ich habe mittlerweile meinen Steuersatz so weit runtergereichten (Immobilien usw), dass ich weit weniger EK- Steuer zahle als Abgeltungssteuer.mister-ede hat geschrieben:(19 Jun 2016, 18:47)
Und sollte die Abgeltungssteuer nicht nur auf 32% angehoben, sondern durch den persönlichen Einkommensteuertarif ersetzt werden, ergeben sich evtl. zusätzliche Spielräume zur Entlastung z.B. von Kleinsparern oder einer Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags.
UmFAIRteilung, damit sich die Schere zwischen Arm und Reich wieder schließt.
Viele würden sich freuen.
ja! gut so... Danke.
Strang über die SED und deren Stasi Aktivitäten -neueste Enthüllungen...Hier:
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.php?f=20&t=39858
http://www.youtube.com/watch?v=uDvsezvR7LA
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Re: Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
Als schlauer Fuchs, der du zu sein scheinst weißt du sicher auch, dass du schon jetzt deine Kapialeinkünfte mit deinem persönlichen Steuersatz versteuern kannst für den Fall, dass dieser niedriger ist als die Abgeltungssteuer.jmjarre hat geschrieben:(23 Jun 2016, 09:50)
Ich würde mich freuen, wenn der persönliche EK-Steuer Tarif die Abgeltungssteuer ersetzt. Denn ich habe mittlerweile meinen Steuersatz so weit runtergereichten (Immobilien usw), dass ich weit weniger EK- Steuer zahle als Abgeltungssteuer.
Viele würden sich freuen.
ja! gut so... Danke.
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Re: Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
Bezieher und geringer und mittlerer Einkommen werden um fast 600 Euro entlastet. Natürlich führt das nicht zu mehr Steuereinnahmen.zollagent hat geschrieben:(21 Jun 2016, 17:32)
O.K. Ich fürchte nur, dann wirst du eher nicht mehr Steuern einnehmen. Und das scheint doch dein Ziel zu sein.
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Re: Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
mister-ede hat geschrieben:(28 Jun 2016, 17:38)
Bezieher und geringer und mittlerer Einkommen werden um fast 600 Euro entlastet. Natürlich führt das nicht zu mehr Steuereinnahmen.
WÜRDEN...
werden sei aber nicht
da dein Vorschlag nirgends auf der Agenda steht...
Im Gegensatz zur höheren Erbschaftssteuer- das sollte doch ganz in deinem Sinne sein- oder?
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
das ist ja bei dem Teil der Dividenden gar nicht der Fall.mister-ede hat geschrieben:(22 Jun 2016, 18:57)
Naja, deshalb ist diese Reform ja geboten. Die Besserstellung von Kapitalerträgen bei den Einkommen muss beendet werden.
Nimm diesen Fakt doch endlich mal zur Kenntnis
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Re: Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
Ich halte das nicht für unmöglich, dass sich in dieser Richtung was ändert.Realist2014 hat geschrieben:(28 Jun 2016, 17:44)
WÜRDEN...
werden sei aber nicht
da dein Vorschlag nirgends auf der Agenda steht...
Im Gegensatz zur höheren Erbschaftssteuer- das sollte doch ganz in deinem Sinne sein- oder?
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Re: Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
Klar nichts ist unmöglich. Die Regierung hat schon mehrmals bewiesen, dass sie lieber populistischen Quark verkauft, statt echte Reformen anzugehen. Außer bei der Agenda. Da haben sie sich mal wirklich was getraut.mister-ede hat geschrieben:(05 Jul 2016, 14:25)
Ich halte das nicht für unmöglich, dass sich in dieser Richtung was ändert.
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Re: Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
Dafür zu sorgen, dass die Schere zwischen Arm und Reich nicht weiter auseinandergeht ist doch eine echte Reform. Und 600 Euro weniger Steuern zu zahlen, das ist ja schon was.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(05 Jul 2016, 14:43)
Klar nichts ist unmöglich. Die Regierung hat schon mehrmals bewiesen, dass sie lieber populistischen Quark verkauft, statt echte Reformen anzugehen. Außer bei der Agenda. Da haben sie sich mal wirklich was getraut.
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Re: Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
Durch deine Reform, soll die Schere nicht weiter auseinander gehen? Du bist echt ein Spaßvogel.mister-ede hat geschrieben:(13 Jul 2016, 11:21)
Dafür zu sorgen, dass die Schere zwischen Arm und Reich nicht weiter auseinandergeht ist doch eine echte Reform.
Daran, dass die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinander geht ändert deine Reform rein gar nichts. Null. Nihil.
Es ist sinnfreies herumdoktorn an einem Steuersystem, dass grundsätzlich neu überdacht gehört.
Was übrigbleibt, ist genau das was es ist. Ein populistischer Vorschlag, der dem Normalo 600 € mehr verspricht und ihm dann erklärt, dass die endlich die Reichen dafür höher belastet werden. Das ganze wird dann noch unter Verteilungsgerechtigkeit verkauft. Echt gut. Genau daran leidet die SPD gerade.
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Re: Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
Auch die Grünen doktorn schon wieder an Steuerkonzepten herum. So soll mal wieder das Ehegattensplitting abgeschafft werden. Dass dann alternativ ein echtes "Familiensplitting" käme ist nicht abzusehen, so dass mit der Änderung dann die Familien ensprechend belastet werden. Dass Ehepartner einander Unterhalt schulden als Gegenpol zu der gemeinsamen Veranlagung als Wirtschaftsgemeinschaft ignorieren die Grünen. Jeder für sich selbst! Das ist die von den Grünen verstandene Solidarität! Die Entsolidarisierung der Gesellschaft beginnt da, wo die Grünen und die SPD die Wirtschaftsgemeinschaft der Familie angreifen.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(13 Jul 2016, 11:32)
Durch deine Reform, soll die Schere nicht weiter auseinander gehen? Du bist echt ein Spaßvogel.
Daran, dass die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinander geht ändert deine Reform rein gar nichts. Null. Nihil.
Es ist sinnfreies herumdoktorn an einem Steuersystem, dass grundsätzlich neu überdacht gehört.
Was übrigbleibt, ist genau das was es ist. Ein populistischer Vorschlag, der dem Normalo 600 € mehr verspricht und ihm dann erklärt, dass die endlich die Reichen dafür höher belastet werden. Das ganze wird dann noch unter Verteilungsgerechtigkeit verkauft. Echt gut. Genau daran leidet die SPD gerade.
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Re: Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
Die Abschaffung des Ehegattensplittings wäre ja schon mal ein wichtiger Schritt. Warum der Trauschein steuerlich gefördert werden soll erschließt sich mir sowieso nicht. Das ist ein veraltetes Konzept. Allerdings sollte im Gegenzug dazu natürlich auch die Familienförderung entsprechend neu gestaltet werden.Fazer hat geschrieben:(13 Jul 2016, 14:58)
Auch die Grünen doktorn schon wieder an Steuerkonzepten herum. So soll mal wieder das Ehegattensplitting abgeschafft werden. Dass dann alternativ ein echtes "Familiensplitting" käme ist nicht abzusehen, so dass mit der Änderung dann die Familien ensprechend belastet werden. Dass Ehepartner einander Unterhalt schulden als Gegenpol zu der gemeinsamen Veranlagung als Wirtschaftsgemeinschaft ignorieren die Grünen. Jeder für sich selbst! Das ist die von den Grünen verstandene Solidarität! Die Entsolidarisierung der Gesellschaft beginnt da, wo die Grünen und die SPD die Wirtschaftsgemeinschaft der Familie angreifen.
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Re: Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
Nein, die Abschaffung des Ehegattensplittings ist ein massiver Angriff auf die Familien und deren Lebenskonzepte. Schon ein Ehepaar ohne Kinder ist eine Wirtschaftsgemeinschaft, das weiss und versteht jeder. Dies geht einher mit gegenseitigen Unterhaltspflichten, wenn die Ehe auseinander geht. Wenn ein Paar ohne Trauschein auseinander geht, gibt es so etwas nicht. Warum soll ich nach der Ehe meiner Frau Unterhalt zahlen müssen, wenn sie während der Ehe nur nach ihrem eigenen Einkommen besteuert wird, und ich nach meine, als wenn wir völlig unabhängig von einander leben würden? Eine Unterhaltsverpflichtung ohne dass während der Zeit der Ehe diese auch als Wirtschaftsgemeinschaft behandelt wird wäre grob ungerecht.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(13 Jul 2016, 16:13)
Die Abschaffung des Ehegattensplittings wäre ja schon mal ein wichtiger Schritt. Warum der Trauschein steuerlich gefördert werden soll erschließt sich mir sowieso nicht. Das ist ein veraltetes Konzept. Allerdings sollte im Gegenzug dazu natürlich auch die Familienförderung entsprechend neu gestaltet werden.
Die Realität ist, dass insbesondere Frauen teilweise oder ganz aus dem Berufsleben gehen, während sie Kinder erziehen. Ein Kinderfreibetrag von ca. 8500 Euro kompensiert das nicht ansatzweise. Wenn Ziel der Abschaffung des Splittings ist, dass Frauen möglichst Vollzeit weiter arbeiten, dann ist das eben ein Angriff auf die Familie.
Und die Menschen, die Familien, die verstehen das auch. Ich hoffe, die Grünen werden 2017 noch mal schlechter abschneiden, damit sie endlich verstehen, welche unsoziale Politik sie betreiben.
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Re: Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
Welche Unterhaltspflichten gibt es denn, wenn eine Ehe scheitert? Dieses Argument ist albern. Denn letztendlich haben die zivilrechtlichen Ansprüche ja nichts mit dem Steuerrecht zu tun. Und ein Unterhaltsanspruch der vielleicht mal ein oder zwei Jahre existent ist, der rechtfertigt noch lange nicht eine lebenslange Subvention der Ehe. Und dass das Splitting abgeschafft wird, bedeutet ja noch lange nicht, dass nicht zwei Grundfreibeträge zur Anwendung kommen.Fazer hat geschrieben:(13 Jul 2016, 16:24)
Nein, die Abschaffung des Ehegattensplittings ist ein massiver Angriff auf die Familien und deren Lebenskonzepte. Schon ein Ehepaar ohne Kinder ist eine Wirtschaftsgemeinschaft, das weiss und versteht jeder. Dies geht einher mit gegenseitigen Unterhaltspflichten, wenn die Ehe auseinander geht.
In den meisten Ländern gibt es kein Ehegattensplitting. Das ist so eine typisch deutsche Geschichte. Und klar, niemand der davon profitiert will darauf verzichten.
Ist aber letztendlich kompletter Unsinn und basiert auf veralteten Moralvorstellungen. Eine Anpassung ist dringend nötig.
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Re: Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
Ein Ehepaar sollte selbst entscheiden, wer arbeiten geht. Die Möglichkeit zur gemeinsamen Veranlagung der Einkommen ist deshalb zu begrüßen.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(13 Jul 2016, 16:13)
Die Abschaffung des Ehegattensplittings wäre ja schon mal ein wichtiger Schritt.
Re: Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
Besser als deine Idee, die Schere zwischen Arm und Reich durch eine Abschaffung des Ehegattensplittings hinzubekommen. Aber ja, es braucht noch einiges mehr, z.B. eine Erbschaftssteuerreform oder ein Programm für Arbeit und Beschäftigung.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(13 Jul 2016, 11:32)
Durch deine Reform, soll die Schere nicht weiter auseinander gehen? Du bist echt ein Spaßvogel.
Dann fang du mal an zu denken. In der Zwischenzeit können wir ja meinen Tarif anwenden. Und wenn dein großer Wurf steht, melde Dich einfach wieder. Also, schön fleißig sein.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(13 Jul 2016, 11:32)
Es ist sinnfreies herumdoktorn an einem Steuersystem, dass grundsätzlich neu überdacht gehört.

Was ist daran populistisch? In meinem Blog kann ja jeder nachlesen, wie der Vorschlag en Detail aussieht.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(13 Jul 2016, 11:32)
Ein populistischer Vorschlag, der dem Normalo 600 € mehr verspricht und ihm dann erklärt, dass die endlich die Reichen dafür höher belastet werden.
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Re: Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
mister-ede hat geschrieben:(14 Jul 2016, 22:15)
Besser als deine Idee, die Schere zwischen Arm und Reich durch eine Abschaffung des Ehegattensplittings hinzubekommen. Aber ja, es braucht noch einiges mehr, z.B. eine Erbschaftssteuerreform oder ein Programm für Arbeit und Beschäftigung.
D.
wie soll denn so ein Programm ausschauen?
Subventionen für Unternehmen zur Einstellung von AN , die sie eigentlich nicht brauchen?
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Re: Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
Z.B. so: http://www.mister-ede.de/politik/kommun ... gspakt/813Realist2014 hat geschrieben:(14 Jul 2016, 22:19)
wie soll denn so ein Programm ausschauen?
Subventionen für Unternehmen zur Einstellung von AN , die sie eigentlich nicht brauchen?
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Re: Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
Ach, und warum sollte so etwas nicht für Unverheiratete gelten?mister-ede hat geschrieben:(14 Jul 2016, 22:05)
Ein Ehepaar sollte selbst entscheiden, wer arbeiten geht. Die Möglichkeit zur gemeinsamen Veranlagung der Einkommen ist deshalb zu begrüßen.
Heute bin ich ja fast gezwungen zu heiraten, um keine Nachteile zu haben.
Warum muss ich z.B. heiraten, damit ich der Frau mit der ich jahrelang im gemeinsamen Haus gelebt und Kinder großgezogen habe "meinen" Anteil des Hauses vererben will (oder umgekehrt), ohne dass diese entsprechende Erbschaftssteuer bezahlen muss?
Wenn man die Familie fördern will, dann kann man das tun. Aber dann für alle die eine "Familie" gründen...und nicht nur weil man eine Ehe abschließt!
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Re: Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
Eben. Genau so ist es. Die Subventionierung des Trauscheins ist ein Relikt aus dem letzten Jahrtausend und gibt's in der Form wohl auch nur in Deutschland :-)Gruwe hat geschrieben:(15 Jul 2016, 14:44)
Wenn man die Familie fördern will, dann kann man das tun. Aber dann für alle die eine "Familie" gründen...und nicht nur weil man eine Ehe abschließt!
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Re: Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
Ehe geht mit diversen gegenseitigen Verpflichtungen einher, u.a. Unterhaltsverpflichtungen. Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft kannst du jederzeit ohne finanzielle Folgen und Unterhaltsansprüche beenden. Entsprechend ist das auch mittlerweile für homosexuelle Lebenspartnerschaften ausgestaltet. Und genau das ist richtig, denn die Familie ist Kern der Gesellschaft, die gegenseitige Hilfe und Unterstützung ist das solidarischste, was die Gesellschaft kennt. Die Abschaffung des Ehegattensplittings wäre insoweit ein frontaler Angriff auf die Familien und die Solidarität der Familienmitglieder untereinander.Gruwe hat geschrieben:(15 Jul 2016, 14:44)
Ach, und warum sollte so etwas nicht für Unverheiratete gelten?
Heute bin ich ja fast gezwungen zu heiraten, um keine Nachteile zu haben.
Warum muss ich z.B. heiraten, damit ich der Frau mit der ich jahrelang im gemeinsamen Haus gelebt und Kinder großgezogen habe "meinen" Anteil des Hauses vererben will (oder umgekehrt), ohne dass diese entsprechende Erbschaftssteuer bezahlen muss?
Wenn man die Familie fördern will, dann kann man das tun. Aber dann für alle die eine "Familie" gründen...und nicht nur weil man eine Ehe abschließt!
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Re: Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
Wenn man sich seiner Familie eh nur von gesetzeswegen und nicht auch moralisch verpflichtet fühlt...dann sollte man das ganze vielleicht besser gleich sein lassen!Fazer hat geschrieben:(15 Jul 2016, 14:56)
Ehe geht mit diversen gegenseitigen Verpflichtungen einher, u.a. Unterhaltsverpflichtungen. Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft kannst du jederzeit ohne finanzielle Folgen und Unterhaltsansprüche beenden. Entsprechend ist das auch mittlerweile für homosexuelle Lebenspartnerschaften ausgestaltet. Und genau das ist richtig, denn die Familie ist Kern der Gesellschaft, die gegenseitige Hilfe und Unterstützung ist das solidarischste, was die Gesellschaft kennt. Die Abschaffung des Ehegattensplittings wäre insoweit ein frontaler Angriff auf die Familien und die Solidarität der Familienmitglieder untereinander.
Im Übrigen wundert mich bei deiner Aussage, dass in der Hinsicht zwar Solidarität gewünscht ist, ich jedoch wenn ich mich solidarisch verhalten will - wie etwa in meinem Beispiel - meine Partnerin nach meinem Ableben auf das was ich ihr hinterlasse (etwa meine Hälfte des gemeinsamen Eigenheims) viel mehr Erbschaftssteuer bezahlen muss, als in einer Ehe. Was hat das dann mit Solidarität zu tun? Blödsinn ist das! Diese Politik ist nicht mehr zeitgemäß!
Re: Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
Es geht um Unterhaltspflichten nach einer Trennung. Und da ist bekannt, dass selbst dann sich insbesondere Männer häufig genug schwer tun, Frauen und Kinder entsprechend zu unterstützen. Es gibt aber diese Ansprüche, und die werden entsprechend auch gerichtlich durchgesetzt. Das ist die Kehrseite der Medaille: wer wie Ehepartner untereinander, und Kinder gegenüber Eltern und umgekehrt, unterhaltsverpflichtet ist, der muss auch entsprechend dieser angenommenen Wirtschaftsgemeinschaft behandelt werden. Das gilt auch für die Erbschaftssteuer.Gruwe hat geschrieben:(15 Jul 2016, 15:41)
Wenn man sich seiner Familie eh nur von gesetzeswegen und nicht auch moralisch verpflichtet fühlt...dann sollte man das ganze vielleicht besser gleich sein lassen!
Im Übrigen wundert mich bei deiner Aussage, dass in der Hinsicht zwar Solidarität gewünscht ist, ich jedoch wenn ich mich solidarisch verhalten will - wie etwa in meinem Beispiel - meine Partnerin nach meinem Ableben auf das was ich ihr hinterlasse (etwa meine Hälfte des gemeinsamen Eigenheims) viel mehr Erbschaftssteuer bezahlen muss, als in einer Ehe. Was hat das dann mit Solidarität zu tun? Blödsinn ist das! Diese Politik ist nicht mehr zeitgemäß!
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Re: Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
Und wen hindert es dann, dies auf Lebensgemeinschaften ohne Trauschein auszuweiten? Wenn ich mit einer Frau Kinder bekomme, erhält die Frau entsprechend so wie es aktuell für die Ehe ist einen Anspruch auf Unterhaltszahlung. Ich sehe keinen Grund, warum dies auf die Ehe beschränkt sein muss? Es sei denn natürlich man lebt in einem Kirchenstaat und steckt mit den Köpfen noch halbwegs im Mittelalter fest.Fazer hat geschrieben:(15 Jul 2016, 16:00)
Es geht um Unterhaltspflichten nach einer Trennung. Und da ist bekannt, dass selbst dann sich insbesondere Männer häufig genug schwer tun, Frauen und Kinder entsprechend zu unterstützen. Es gibt aber diese Ansprüche, und die werden entsprechend auch gerichtlich durchgesetzt. Das ist die Kehrseite der Medaille: wer wie Ehepartner untereinander, und Kinder gegenüber Eltern und umgekehrt, unterhaltsverpflichtet ist, der muss auch entsprechend dieser angenommenen Wirtschaftsgemeinschaft behandelt werden. Das gilt auch für die Erbschaftssteuer.
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Re: Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
Diese Argumentation ist Unsinn. Das Ehegattensplitting leitet sich nicht aus der Unterhaltspflicht ab. Bei dieser hanebüchenen Argumtentation muss sich echt fragen, warum es in anderen Ländern auch ohne geht. Die Subvention des Trauscheins ist in Anbetracht der vielfältigen Lebensmodelle heute längst nicht mehr zeitgemäß.Fazer hat geschrieben:(15 Jul 2016, 16:00)
Es geht um Unterhaltspflichten nach einer Trennung. Und da ist bekannt, dass selbst dann sich insbesondere Männer häufig genug schwer tun, Frauen und Kinder entsprechend zu unterstützen. Es gibt aber diese Ansprüche, und die werden entsprechend auch gerichtlich durchgesetzt. Das ist die Kehrseite der Medaille: wer wie Ehepartner untereinander, und Kinder gegenüber Eltern und umgekehrt, unterhaltsverpflichtet ist, der muss auch entsprechend dieser angenommenen Wirtschaftsgemeinschaft behandelt werden. Das gilt auch für die Erbschaftssteuer.
An der Stelle sei auch nochmal angemerkt, dass auch im Falle von nichtehelichen Lebensgemeinschaft eine gegenseitige Unterhaltspflicht nach der Trennung (vorher sowieso) bestehen kann. Und zwar dann, wenn gemeinsame kleine Kinder da sind. Sind keine Kinder da, gilt heute auch in der Ehe, dass sich nach der Trennung der Partner schleunigst darum zu kümmern hat, dass er sich selbst versorgt.
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Re: Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
Wer meint, Lebensmodelle zu führen, die unverbindlich sind und jederzeit aufgelöst werden können, der kann das ja machen. In der Regel bleiben dann ja auch schön die Kassen getrennt. Niemand erwirbt Versorgungsausgleichsansprüche, wenn der eine weniger arbeite als der andere, und ohne Kinder gibt es nach einer Trennung exakt Null Unterhaltsansprüche.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(15 Jul 2016, 16:12)
Diese Argumentation ist Unsinn. Das Ehegattensplitting leitet sich nicht aus der Unterhaltspflicht ab. Bei dieser hanebüchenen Argumtentation muss sich echt fragen, warum es in anderen Ländern auch ohne geht. Die Subvention des Trauscheins ist in Anbetracht der vielfältigen Lebensmodelle heute längst nicht mehr zeitgemäß.
An der Stelle sei auch nochmal angemerkt, dass auch im Falle von nichtehelichen Lebensgemeinschaft eine gegenseitige Unterhaltspflicht nach der Trennung (vorher sowieso) bestehen kann. Und zwar dann, wenn gemeinsame kleine Kinder da sind. Sind keine Kinder da, gilt heute auch in der Ehe, dass sich nach der Trennung der Partner schleunigst darum zu kümmern hat, dass er sich selbst versorgt.
Haben die zwei Partner zwei Wohnungen, dann kann der eine auch Hartz IV beziehen, ohne dass der andere helfen muss.
Das ist die Realität: unverheiratete werden nicht als Wirtschaftsgemeinschaft behandelt, weder im positiven wie im negativen. Die Abschaffung des Ehegattensplittings ignoriert eben die Tatsache dieser Wirtschaftsgemeinschaft, dieser gelebten Solidarität.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Re: Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
Einen Trauschein kann der Finanzbeamte leicht überprüfen, ob jemand ein Paar ist eher nicht.Gruwe hat geschrieben:(15 Jul 2016, 14:44)
Warum muss ich z.B. heiraten, damit ich der Frau mit der ich jahrelang im gemeinsamen Haus gelebt und Kinder großgezogen habe "meinen" Anteil des Hauses vererben will (oder umgekehrt), ohne dass diese entsprechende Erbschaftssteuer bezahlen muss?
Re: Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
Volle Zustimmung!Fazer hat geschrieben:(15 Jul 2016, 16:20)
Das ist die Realität: unverheiratete werden nicht als Wirtschaftsgemeinschaft behandelt, weder im positiven wie im negativen. Die Abschaffung des Ehegattensplittings ignoriert eben die Tatsache dieser Wirtschaftsgemeinschaft, dieser gelebten Solidarität.
Re: Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
Du willst also den Trauschein durch ein Kind ersetzen - na bravo...
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Re: Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
Schwachsinn!mister-ede hat geschrieben:(15 Jul 2016, 16:38)
Du willst also den Trauschein durch ein Kind ersetzen - na bravo...
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Re: Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
Fazer hat geschrieben:(15 Jul 2016, 16:20)
Wer meint, Lebensmodelle zu führen, die unverbindlich sind und jederzeit aufgelöst werden können, der kann das ja machen. In der Regel bleiben dann ja auch schön die Kassen getrennt. Niemand erwirbt Versorgungsausgleichsansprüche, wenn der eine weniger arbeite als der andere, und ohne Kinder gibt es nach einer Trennung exakt Null Unterhaltsansprüche.
Haben die zwei Partner zwei Wohnungen, dann kann der eine auch Hartz IV beziehen, ohne dass der andere helfen muss.
Das ist die Realität: unverheiratete werden nicht als Wirtschaftsgemeinschaft behandelt, weder im positiven wie im negativen. Die Abschaffung des Ehegattensplittings ignoriert eben die Tatsache dieser Wirtschaftsgemeinschaft, dieser gelebten Solidarität.
Eben dar gehts ja! Warum nur die Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft anerkennen und nicht auch andere, die ebenso tatsächliche Wirtschaftsgemeinschaften sind?
Re: Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
Gemeinsam Veranlagte werden auf jeden Fall um bis zu 1200 Euro entlastet, ein Single um bis zu 600 Euro.Gruwe hat geschrieben:(15 Jul 2016, 17:05)
Eben dar gehts ja! Warum nur die Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft anerkennen und nicht auch andere, die ebenso tatsächliche Wirtschaftsgemeinschaften sind?
Re: Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
Weil man z.B. die nichteheliche Lebensgemeinschaft eben von einem Tag auf den anderen beenden kann. Aber du kannst ja eine vertragliche Lebensgemeinschaftsvariante entwickeln. Siehe die Lebenspartnerschaft bei den Homosexuellen. Die für Heterosexuelle heisst übrigens Ehe.Gruwe hat geschrieben:(15 Jul 2016, 17:05)
Eben dar gehts ja! Warum nur die Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft anerkennen und nicht auch andere, die ebenso tatsächliche Wirtschaftsgemeinschaften sind?
Nicht zu vergessen übrigens: der grösste Teil der Kinder wächst bei verheirateten Eltern auf, siehe Familienreport 2012.
Das eigentlich interessante an der Diskussion ist der Schwenk der linken hierzulande zu dem Thema. In den 70ern kam es den linken Politikern (inkl. Grünen) darauf an, dafür zu sorgen, dass die Arbeit der Hausfrauen entsprechend gewürdigt würde. Es wurde auch berechnet, was das denn so wert sei. Mit der Abschaffung des Ehegattensplittings wäre die Sicht genau eine andere: bei einer Frau, die für die Familie zu Hause bliebe, sagen dann diese linken Politiker: deine Hausarbeit ist nichts wert, du bist selber zu blöd, dass du zu Hause bist und nicht im Sinne des Kapitalismus arbeitest. Welch ein Hohn!
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Re: Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
Fazer hat geschrieben:(15 Jul 2016, 17:32)
Weil man z.B. die nichteheliche Lebensgemeinschaft eben von einem Tag auf den anderen beenden kann. Aber du kannst ja eine vertragliche Lebensgemeinschaftsvariante entwickeln. Siehe die Lebenspartnerschaft bei den Homosexuellen. Die für Heterosexuelle heisst übrigens Ehe.
Nicht zu vergessen übrigens: der grösste Teil der Kinder wächst bei verheirateten Eltern auf, siehe Familienreport 2012.
Das eigentlich interessante an der Diskussion ist der Schwenk der linken hierzulande zu dem Thema. In den 70ern kam es den linken Politikern (inkl. Grünen) darauf an, dafür zu sorgen, dass die Arbeit der Hausfrauen entsprechend gewürdigt würde. Es wurde auch berechnet, was das denn so wert sei. Mit der Abschaffung des Ehegattensplittings wäre die Sicht genau eine andere: bei einer Frau, die für die Familie zu Hause bliebe, sagen dann diese linken Politiker: deine Hausarbeit ist nichts wert, du bist selber zu blöd, dass du zu Hause bist und nicht im Sinne des Kapitalismus arbeitest. Welch ein Hohn!
Wie wäre es mit einer Abschaffung bei kinderlosen Ehepaaren?
Also nur Steuervorteile bei Ehepaaren MIT Kindern?
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Re: Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
Auch das würde ignorieren, dass die Ehepartner eben eine Wirtschaftsgemeinschaft sind. Wenn die Frau weniger arbeitet, um dem Mann den Rücken freizuhalten, oder z.B. mit umzieht, obwohl sie am neuen Ort keine oder nur eine schlechte Arbeit findet, dann ist das eine Entscheidung der Wirtschaftsgemeinschaft Ehe. Das geht wie gesagt einher mit Unterhaltspflichten, und auch dem Versorgungsausgleich. Warum sollte der Mann z.B. als Teil des Versorgungsausgleichs Rentenansprüche an die Frau abgeben, wenn er bei der Einkommensteuer wie ein Alleinstehender behandelt wird? Warum sollte er nach einer Trennung für Unterhalt aufkommen müssen? Er hat wie ein Single Steuern gezahlt, dann kann der Staat später von den mehr gezahlten Steuern ja auch den Unterhalt der Frau bezahlen.Realist2014 hat geschrieben:(15 Jul 2016, 17:36)
Wie wäre es mit einer Abschaffung bei kinderlosen Ehepaaren?
Also nur Steuervorteile bei Ehepaaren MIT Kindern?
Man kann nicht nur an einer Stellschraube drehen.
Es gilt hier wie beim Thema Erbschaftssteuer: das gemeinsame Erwirtschaften, das Aubauen und Vererben von Vermögen, das ist das was Familien auszeichnet. Das ist gelebte Solidarität. Und genau das wollen die Propagandisten des Sozialstaates abschaffen, die sich offenbar nur vorstellen können, dass der Staat Sozialleistungen erbringt.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Re: Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
1. Mein Vorschlag ändert nichts an der gemeinsamen Veranlagung. Um deine Worte zu nehmen, die Ehe wird als Wirtschaftsgemeinschaft anerkannt.Fazer hat geschrieben:(15 Jul 2016, 17:47)
Auch das würde ignorieren, dass die Ehepartner eben eine Wirtschaftsgemeinschaft sind.
Das ist gelebte Solidarität. Und genau das wollen die Propagandisten des Sozialstaates abschaffen, die sich offenbar nur vorstellen können, dass der Staat Sozialleistungen erbringt.
2. Auch die Vorschläge u.a. der Grünen zielen nicht auf eine Abschaffung, sondern auf eine Umstrukturierung - ich glaube Familiensplitting hieß das.
3. Ich finde es interessant, dass wir in Bezug auf die Besteuerung von Eheleuten einer Meinung sind, wo wir ansonsten beim Thema Steuer nie zusammenfinden.
Re: Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
Das IfO hat in einer Untersuchung das Ammenmärchen widerlegt, dass die Einkommensschere zwischen arm und reich sich immer weiter öffnen würde. Deutschland betreibt eine massive Umverteilung, und ist bei den Nettoeinkommen eines der Länder mit grösster Gleichheit.
Die üblichen linken Forderungen nach höheren Steuern für die "Gutverdiener" sind insoweit als pure Neiddebatte entlarvt.
Die üblichen linken Forderungen nach höheren Steuern für die "Gutverdiener" sind insoweit als pure Neiddebatte entlarvt.
Deutschland gehört innerhalb der OECD zu den Staaten, die am kräftigsten umverteilen. Das sorgt dafür, dass die Einkommen von Groß- und Geringverdienern am Ende doch verhältnismäßig wenig auseinanderklaffen - jedenfalls verglichen mit anderen Ländern. Oder im Ökonomendeutsch ausgedrückt: Die Ungleichheit der Nettoeinkommen ist hierzulande besonders klein.
Zu diesem Ergebnis kommt eine Teilauswertung einer Studie, die das Münchener Ifo Institut für die Stiftung Familienunternehmen erstellt hat. „Deutschland verteilt im internationalen Vergleich viel um“, sagte Gabriel Felbermayr, Leiter des Ifo Zentrums für Außenwirtschaft und verantwortlich für die Studie. Mit einer mittleren Staatsquote gelinge es, das Maß der Ungleichheit beim Nettoeinkommen im Vergleich zum Bruttoeinkommen stark zu reduzieren. Damit seien insbesondere die Behauptungen von DIW-Chef Marcel Fratzscher hinsichtlich einer zunehmenden Ungleichheit in Deutschland widerlegt, schreibt das Institut, „zumindest in Bezug auf die Nettoeinkommen“.
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/a ... 61131.html
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Re: Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
Das hatte ich hier ja auch schon mal geschrieben. In Bezug auf die Einkommensverteilung sind die Einkommen in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern vergleichsweise wenig ungleich verteilt. Deutschland liegt da auf einem ähnlichem Niveau wie die viel gelobten nordischen Länder:Fazer hat geschrieben:(28 Jul 2016, 14:31)
Das IfO hat in einer Untersuchung das Ammenmärchen widerlegt, dass die Einkommensschere zwischen arm und reich sich immer weiter öffnen würde. Deutschland betreibt eine massive Umverteilung, und ist bei den Nettoeinkommen eines der Länder mit grösster Gleichheit.
Die üblichen linken Forderungen nach höheren Steuern für die "Gutverdiener" sind insoweit als pure Neiddebatte entlarvt.
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/ ... d_Bank.svg
Wo die Schere jedoch weit auseinander geht ist bei der Vermögensverteilung. Hier sind die Vermögen in Deutschland im internationalen Vergleich eher ungleich verteilt. Wobei ich das nicht für besonders problematisch halte. Ist es doch lediglich ein Hinweis darauf, dass in breiten Teilen der Bevölkerung wenig Notwendigkeit gesehen wird Vermögen aufzubauen. Liegt wahrscheinlich an der guten sozialen Absicherung.
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
Re: Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
In der Tat - die "gute soziale Absicherung" ist insbesondere durch die Pensions- und Rentenansprüche gesichert. Ein Pensionär, der 2500 Euro monatlich bekommt und die durchschnittliche Bezugsdauer von 20 Jahren in Anspruch nimmt, hat in dieser Zeit nominal 600.000 Euro ausgezahlt bekommen, die ein Selbständiger eben nach Steuern zurückgelegt haben müsste. Gerade Fratzscher ignoriert diese Ansprüche bei seiner Klage über die angeblich so schlimme ungleiche Vermögensverteilung. Nach meiner Erinnerung wurde letztens von der OECD mitgeteilt, dass diese Ansprüche einen Gesamtwert von ca. 4 Billionen Euro haben. Und plötzlich sieht die Welt ganz anders aus ....3x schwarzer Kater hat geschrieben:(28 Jul 2016, 15:58)
Das hatte ich hier ja auch schon mal geschrieben. In Bezug auf die Einkommensverteilung sind die Einkommen in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern vergleichsweise wenig ungleich verteilt. Deutschland liegt da auf einem ähnlichem Niveau wie die viel gelobten nordischen Länder:
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/ ... d_Bank.svg
Wo die Schere jedoch weit auseinander geht ist bei der Vermögensverteilung. Hier sind die Vermögen in Deutschland im internationalen Vergleich eher ungleich verteilt. Wobei ich das nicht für besonders problematisch halte. Ist es doch lediglich ein Hinweis darauf, dass in breiten Teilen der Bevölkerung wenig Notwendigkeit gesehen wird Vermögen aufzubauen. Liegt wahrscheinlich an der guten sozialen Absicherung.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Re: Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
Das ist mit Einschränkungen so.Fazer hat geschrieben:(28 Jul 2016, 16:26)
In der Tat - die "gute soziale Absicherung" ist insbesondere durch die Pensions- und Rentenansprüche gesichert. Ein Pensionär, der 2500 Euro monatlich bekommt und die durchschnittliche Bezugsdauer von 20 Jahren in Anspruch nimmt, hat in dieser Zeit nominal 600.000 Euro ausgezahlt bekommen, die ein Selbständiger eben nach Steuern zurückgelegt haben müsste. Gerade Fratzscher ignoriert diese Ansprüche bei seiner Klage über die angeblich so schlimme ungleiche Vermögensverteilung. Nach meiner Erinnerung wurde letztens von der OECD mitgeteilt, dass diese Ansprüche einen Gesamtwert von ca. 4 Billionen Euro haben. Und plötzlich sieht die Welt ganz anders aus ....
Die vier Billionen Euro liegen auf keinem Konto. Es sind erworbene Ansprüche. Können diese Ansprüche nicht mehr bedient werden, sieht es ganz anders aus.
Bei den Selbstständigen muss man feststellen, die Zinskrise trifft sie viel härter als Menschen mit Rentenansprüchen. Während vor ca. 15 Jahren allein der Zinsertrag, der von dir genannten 600.000 ausreichten um ordentlich leben zu können, ist heute nach 20 Jahren, bei 0% Zinsen das Kapital verbraucht.