Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Moderator: Moderatoren Forum 2
-
- Beiträge: 3239
- Registriert: Montag 18. April 2016, 14:37
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Wir könnten natürlich auch irgendein unverständlich strenges urteil auspacken und behaupten, es beweise, dass alles viel zu drastisch ist.
Oder, weil die blödzeitung so viele blutige schlagzeilen hat, ist das doch der beweis, dass es in D mehr gewalt gibt als früher.
Pars-pro-toto-dummheiten halt.
Oder, weil die blödzeitung so viele blutige schlagzeilen hat, ist das doch der beweis, dass es in D mehr gewalt gibt als früher.
Pars-pro-toto-dummheiten halt.
-
- Beiträge: 3239
- Registriert: Montag 18. April 2016, 14:37
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Richtig. Wo sind eigentlich die zitate dieses bundesrichters hin, die ich grade gepostet habe?Fazer hat geschrieben:(14 Jun 2016, 17:43)
Ja, Fischer zerlegt die Argumente der Strafrechtsverschärfer bis ins Kleinste.
Werden hier schun belege und quellen gelöscht? aus der "ZEIT" ?
Wer moderiert hier eigentlich?
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Der ultimative Beweis: Alle Flüchtlinge sind Vergewaltiger. Und dann werden sie nicht mal gehängt oder verbrannt. Unerhört.jack000 hat geschrieben:(18 Jun 2016, 10:13)
Bewährungstrafe nach Vergewaltigung:
http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhal ... e0308.html
Das nenne ich mal Integration ins Justizsystem => Refugees welcome
Wer an Absurditäten glaubt, wird Abscheulichkeiten begehen. (Voltaire)
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
[MOD] - Es ist alles noch da wo es immer gewesen istWildermuth hat geschrieben:(18 Jun 2016, 10:22)
Richtig. Wo sind eigentlich die zitate dieses bundesrichters hin, die ich grade gepostet habe?
Werden hier schun belege und quellen gelöscht? aus der "ZEIT" ?
Wer moderiert hier eigentlich?
"Sie verbieten nicht die Hassrede. Sie verbieten die Rede, die sie hassen"
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Das behauptet wer?zollagent hat geschrieben:(18 Jun 2016, 10:27)
Der ultimative Beweis: Alle Flüchtlinge sind Vergewaltiger.
Zwischen hängen/verbrennen und Bewährungsstrafe gibt es also nichts?Und dann werden sie nicht mal gehängt oder verbrannt. Unerhört.
"Sie verbieten nicht die Hassrede. Sie verbieten die Rede, die sie hassen"
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Erzähl doch mal, zu welchem Zweck du alle möglichem Hinterwaldmeldungen über Straftaten von Flüchtlingen hier reinsetzt? Doch genau, um diesen Eindruck zu erwecken. Es ist doch auch deine Empörung, daß die Täter nicht schärfer bestraft werden. Solche "Beiträge dienen der billigen Stimmungsmache, die du hier schüren willst. Und schon sind wir beim Eingangssatz.Nämlich genau diesen Eindruck zu erwecken, ist deine Absicht.jack000 hat geschrieben:(18 Jun 2016, 10:35)
Das behauptet wer?
Zwischen hängen/verbrennen und Bewährungsstrafe gibt es also nichts?
Wer an Absurditäten glaubt, wird Abscheulichkeiten begehen. (Voltaire)
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Das Problem ist in dem Fall das Jugendstrafrecht. Auf was wäre eine strengere Bestrafung gebaut ? Sorry auch wenn die Tat schlimm ist und die Täter echte A...... sind, das Gesetz gilt für die "Jugendlichen". Wenn Ich das richtig im Kopf habe gilt dann:jack000 hat geschrieben:(18 Jun 2016, 10:35)
Das behauptet wer?
Zwischen hängen/verbrennen und Bewährungsstrafe gibt es also nichts?
§ 18 I Satz 1 JGG§
(1) Das Mindestmaß der Jugendstrafe beträgt sechs Monate, das Höchstmaß fünf Jahre. Handelt es sich bei der Tat um ein Verbrechen, für das nach dem allgemeinen Strafrecht eine Höchststrafe von mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe angedroht ist, so ist das Höchstmaß zehn Jahre. Die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts gelten nicht.
(2) Die Jugendstrafe ist so zu bemessen, daß die erforderliche erzieherische Einwirkung möglich ist.
https://dejure.org/gesetze/JGG/18.html
Dazu gab es laut Quelle direkt Geständnisse was erhebliche zu Reduzierung der Strafe beiträgt, die Verurteilten saßen bereits 6 Monate in U-Haft was ja auch vom Strafmaß agezogen wird/ angerechnet. Knackpunkt scheinbar keine Gewalt
http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhal ... e0308.html
Das Urteil liest sich scheisse, für die Opfer ist das mies ingesamt, aber ein Skandal ? Nein im Rahmen der Gesetze. Ich halte da auch Reformen angebracht. Aber bis dahin....
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Cobra, deine Sachlichkeit ist lobenswert, aber, wie der Volksmund sagt, Perlen vor die Säue geworfen. Denn hier scheint nur immer wieder die Botschaft durch "Seit Flüchtlinge im Land sind, ist es unsicher geworden". Jacks Absicht war einfach, eine solche Botschaft zu verbreiten. Und damit Stimmung gegen Flüchtlinge allgemein zu machen. Wie es unsere AfD schon länger tut, der er hier ja auch das Wort redet. Man muß seine Beiträge über die verschiedenen Stränge hinweg lesen, dann wird ein Trend bei seinen Aussagen deutlich.
Wer an Absurditäten glaubt, wird Abscheulichkeiten begehen. (Voltaire)
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Kein Skandal, wenn Vergewaltiger einfach so davonkommen? Was ist das denn dann, ein Skandal? Wahrscheinlich werden die Vergewaltiger ja nicht einmal abgeschoben.Cobra9 hat geschrieben:(18 Jun 2016, 12:54)
Das Urteil liest sich scheisse, für die Opfer ist das mies ingesamt, aber ein Skandal ? Nein im Rahmen der Gesetze. Ich halte da auch Reformen angebracht. Aber bis dahin....
Nach Köln dachte ich, es würde sich etwas verändern in Deutschland. Offenbar sind wir aber noch nicht so weit; wir brauchen wohl erst noch Skandale, wie es sie in England gab. Dort wurden bekanntlich tausende von Mädchen und Jungen aus der weißen englischen Unterschicht von muslimischen Banden missbraucht, vergewaltigt und als Sexsklaven gehalten.
Das Ausmaß, in dem Politik, Polizei und Justiz das Ganze heruntergespielt haben (weil die Täter als Muslime ja nur Opfer, und nicht Täter sein können) war gewaltig, ist aber jetzt zumindest offen zu Tage getreten. Diese Erkenntnis steht in Deutschland wohl noch bevor.
Victrix causa deis placuit, sed victa Catoni
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Du hast eine ganz schöne Paranoia, daß Ausländer, Migranten, Flüchtlinge anders behandelt würden als Einheimische, wenn sie straffällig werden. Stammtischgeschwätz ist das, sonst nichts.
Wer an Absurditäten glaubt, wird Abscheulichkeiten begehen. (Voltaire)
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
In dem Strang hier sind Straftaten von Flüchtlingen nicht besonders stark vertreten. Ist ja auch nicht Thema dieses Stranges. Ich habe sogar häufig die Nationalität (wenn genannt) aus den Artikel in meinem Zitaten weggelassen um solche themenfremden Diskussionen gar nicht erst anfangen zu lassen.zollagent hat geschrieben:(18 Jun 2016, 11:11)
Erzähl doch mal, zu welchem Zweck du alle möglichem Hinterwaldmeldungen über Straftaten von Flüchtlingen hier reinsetzt? Doch genau, um diesen Eindruck zu erwecken. Es ist doch auch deine Empörung, daß die Täter nicht schärfer bestraft werden. Solche "Beiträge dienen der billigen Stimmungsmache, die du hier schüren willst. Und schon sind wir beim Eingangssatz.Nämlich genau diesen Eindruck zu erwecken, ist deine Absicht.
Das Thema ist die Lachnummer von Justiz in Deutschland und das diese Botschaft auch sofort an die neuen Mitbürger weitergeleitet wird: "Du kannst schwere Straftaten begehen aber musst dir erstmal nicht wirklich Gedanken machen dafür belangt zu werden".
In dem vorliegenden Fall geht es nicht darum, dass es am besten wäre die aufzuhängen oder zu verbrennen. Die sind bis auf die U-Haft also mit nix davon gekommen (Und das bei einer Vergewaltigung!). Wenigstens 500-1000 Sozialstunden hätten noch dazu kommen müssen (Bei Nichtantritt: Knast!). Das hätte die Philosophie des Jugendstrafrechts ebenso nicht tangiert.
"Sie verbieten nicht die Hassrede. Sie verbieten die Rede, die sie hassen"
-
- Beiträge: 3239
- Registriert: Montag 18. April 2016, 14:37
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Das ist keine antwort. Gefragt war ja, warum du solche fälle auswählst. Jetzt tust du so, als wären alle urteile so. Geanu das meine ich ja:jack000 hat geschrieben:(18 Jun 2016, 16:20)
In dem Strang hier sind Straftaten von Flüchtlingen nicht besonders stark vertreten. Ist ja auch nicht Thema dieses Stranges. Ich habe sogar häufig die Nationalität (wenn genannt) aus den Artikel in meinem Zitaten weggelassen um solche themenfremden Diskussionen gar nicht erst anfangen zu lassen.
Das Thema ist die Lachnummer von Justiz in Deutschland und das diese Botschaft auch sofort an die neuen Mitbürger weitergeleitet wird: "Du kannst schwere Straftaten begehen aber musst dir erstmal nicht wirklich Gedanken machen dafür belangt zu werden".
In dem vorliegenden Fall geht es nicht darum, dass es am besten wäre die aufzuhängen oder zu verbrennen. Die sind bis auf die U-Haft also mit nix davon gekommen (Und das bei einer Vergewaltigung!). Wenigstens 500-1000 Sozialstunden hätten noch dazu kommen müssen (Bei Nichtantritt: Knast!). Das hätte die Philosophie des Jugendstrafrechts ebenso nicht tangiert.
Du wählst wenige urteile aus, und "pars-pro-toto" behauptest, alles liefe so. Das ist nicht wahr. Auch, die siganlwirkung, die du behauptest. U-haft ist übrigens nicht milder als strafhaft, was die haftbedingungen betrifft. Im gegenteil.
-
- Beiträge: 3239
- Registriert: Montag 18. April 2016, 14:37
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Aus der SZ kolumne "fischer im recht" vom bundesrichter Fischer über strafhöhen und deren auswirkungen:
Wenn der arabische Frauenbegrabscher 20 Jahre kriegt oder ihm wenigstens der Penis amputiert wird, dann würde er's schon lassen, blonden Deutschen an den Hintern zu greifen.
Dies, lieber besorgter Bürger, stimmt leider nicht. Sonst wäre es ganz leicht, und es ist – ohne Ihrem Genius zu nahe treten zu wollen – auch schon der eine oder andere drauf gekommen in den letzten 500 Jahren. Das Ergebnis hat aber nicht gehalten, was man sich versprochen hatte. Die Sicherheit in einer Gesellschaft ist nicht proportional zu der Härte der Strafen.
Ein kleines Beispiel: Ein hoher Anteil derjenigen (Männer und Frauen), die notorisch kriminelle Gewalt gegen Unterlegene ausüben, sind in ihrer Biographie selbst Opfer von Gewalt gewesen. In Umfragen kann man von dieser Gruppe der Bevölkerung zum einen oft die Behauptung hören, die Schläge und Gewalttätigkeiten ihrer Kindheit hätten ihnen "keinesfalls geschadet" (sondern sie im Gegenteil zu anständigen Menschen gemacht), zum anderen haben gerade sie besonders oft besonders brutale und harte Straf-Fantasien gerade gegenüber Tätern, die sich ähnlich wie sie selbst verhalten. Eine irrationale Verstrickung und Verdrehung also, die eher mit der Psychopathologie einer Gesellschaft zu tun hat als mit Sicherheit und Gerechtigkeit.
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... ettansicht
Wenn der arabische Frauenbegrabscher 20 Jahre kriegt oder ihm wenigstens der Penis amputiert wird, dann würde er's schon lassen, blonden Deutschen an den Hintern zu greifen.
Dies, lieber besorgter Bürger, stimmt leider nicht. Sonst wäre es ganz leicht, und es ist – ohne Ihrem Genius zu nahe treten zu wollen – auch schon der eine oder andere drauf gekommen in den letzten 500 Jahren. Das Ergebnis hat aber nicht gehalten, was man sich versprochen hatte. Die Sicherheit in einer Gesellschaft ist nicht proportional zu der Härte der Strafen.
Ein kleines Beispiel: Ein hoher Anteil derjenigen (Männer und Frauen), die notorisch kriminelle Gewalt gegen Unterlegene ausüben, sind in ihrer Biographie selbst Opfer von Gewalt gewesen. In Umfragen kann man von dieser Gruppe der Bevölkerung zum einen oft die Behauptung hören, die Schläge und Gewalttätigkeiten ihrer Kindheit hätten ihnen "keinesfalls geschadet" (sondern sie im Gegenteil zu anständigen Menschen gemacht), zum anderen haben gerade sie besonders oft besonders brutale und harte Straf-Fantasien gerade gegenüber Tätern, die sich ähnlich wie sie selbst verhalten. Eine irrationale Verstrickung und Verdrehung also, die eher mit der Psychopathologie einer Gesellschaft zu tun hat als mit Sicherheit und Gerechtigkeit.
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... ettansicht
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Es wurde mir unterstellt, dass ich per se Fälle auswählen würde an dem Flüchtlinge beteiligt wären. Dem ist aber nun mal nicht so und vor allem stelle ich hier nicht alleine Beiträge ein.Wildermuth hat geschrieben:(18 Jun 2016, 21:17)
Das ist keine antwort. Gefragt war ja, warum du solche fälle auswählst.
Ich unterstelle, dass es ein Problem mit einer Kuscheljustiz gibt. Vielleicht habe ich Recht, vielleicht habe ich aber auch Unrecht.Jetzt tust du so, als wären alle urteile so. Geanu das meine ich ja:
=> Das soll hier diskutiert werden ...
Ich suche nicht nach Urteilen, sondern poste dann wenn mir etwas auffällt. Das ist der Grund warum hier nur plätscherweise was von mir eintrifft. Würde ich danach konkret suchen und keine anderen Hobbies haben wären hier deutlich mehr Beiträge von mir.Du wählst wenige urteile aus,
Wann und wo habe ich was anderes behauptet?U-haft ist übrigens nicht milder als strafhaft, was die haftbedingungen betrifft. Im gegenteil.
"Sie verbieten nicht die Hassrede. Sie verbieten die Rede, die sie hassen"
-
- Beiträge: 3239
- Registriert: Montag 18. April 2016, 14:37
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Was sagen ausgewählte einzelne fälle über ein "problem mit der kuscheljustiz" aus?
Was sagt die einzelne schwalbe über den sommer?
Kann man die wirksamkeit von wünschelruten, astrologie und homöopathie durch ausgewählte einzelfälle "belegen"?
Woraus besteht das "problem mit der kuscheljustiz"? mit ein paar ausgewählten fällen kannst du ja absolut alles belegen. Z.B, dass alle politiker der fdp pädöphil sind. Oder dass pfeifenraucher beim sex gerne windeln tragen.
Ein zusammenhang zwischen strafhöhe und sicherheit der gesellschaft wird von keinem experten und auch keiner statistik belegt oder auch nur indiziert.
Was sagt die einzelne schwalbe über den sommer?
Kann man die wirksamkeit von wünschelruten, astrologie und homöopathie durch ausgewählte einzelfälle "belegen"?
Woraus besteht das "problem mit der kuscheljustiz"? mit ein paar ausgewählten fällen kannst du ja absolut alles belegen. Z.B, dass alle politiker der fdp pädöphil sind. Oder dass pfeifenraucher beim sex gerne windeln tragen.
Ein zusammenhang zwischen strafhöhe und sicherheit der gesellschaft wird von keinem experten und auch keiner statistik belegt oder auch nur indiziert.
- GG146
- Beiträge: 768
- Registriert: Freitag 23. Dezember 2011, 22:31
- Wohnort: Recklinghausen
- Kontaktdaten:
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Das ist nun mal so, wenn man auf einem Forum Trollen Narrenfreiheit einräumt und normale User verwarnt, wenn sie einen Troll nur als solchen bezeichnen. Dir unterstellen sie eine Auswahl von Themen, die Du nie getroffen hast, und mir unterstellen sie, keine Ahnung von Gesetzen zu haben, selbst wenn ich nur Gesetzestexte verlinke.jack000 hat geschrieben:(18 Jun 2016, 21:32)
Es wurde mir unterstellt, dass ich per se Fälle auswählen würde an dem Flüchtlinge beteiligt wären. Dem ist aber nun mal nicht so und vor allem stelle ich hier nicht alleine Beiträge ein.
Immerhin kann man einem Forum, auf dem psychisch gestörte Teilnehmer oder verlogene Agitatoren die Meinungshoheit haben, einfach fernbleiben. Im realen Leben bleibt es nicht beim Verbrecher - Kuscheln, da werden Menschen Notwehrexzesse angedichtet, wenn sie sich nicht in ihre Opferrolle schicken und sich erfolgreich wehren, oder sie werden wegen falscher Verdächtigung verfolgt, wenn die Justiz keinen Bock auf noch einen Promi - Vergewaltigungsprozess hat:
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inh ... 95a12.html
Dieser Staatsterror gegen Unschuldige ist eine notwendige Fortsetzung der Kuscheljustiz, weil die Verbrechensopfer und die vielen mit ihnen sympathisierenden Menschen wegen des durch Kuschelurteile subjektiv empfundenen Unrechts Ärger machen könnten, wenn man sie nicht frühzeitig einschüchtert. Die Methode ist natürlich sehr kurzsichtig, weil das Fass irgendwann überlaufen wird und dann machen die Leute an der Wahlurne eine Art von Ärger, die niemand mehr unter Kontrolle bringt.
- GG146
- Beiträge: 768
- Registriert: Freitag 23. Dezember 2011, 22:31
- Wohnort: Recklinghausen
- Kontaktdaten:
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Statistiken sind bekanntlich nur glaubhaft, wenn man sie selbst gefälscht hat. Da bilden die heutigen Kriminalitätsstatistiken ganz sicher keine rühmliche Ausnahme. Abgesehen davon sind Verbrecher nicht die einzigen Adressaten von Gerichtsurteilen, die richten sich auch an Opfer, deren Hinterbliebene und die Menschen, die sich mit ihnen solidarisieren. Und wenn die sich ständig durch opferverachtende Urteile beleidigt fühlen, kann das nicht ohne latent gefährliche politische Auswirkungen bleiben.
Den hier hochgelobten Bundesrichter halte ich übrigens nicht für linksgrün - versifft, sondern für in einem ungesunden Ausmaß narzisstisch gepolt. Das führt zwar von dem hiesigen Thema weg, aber wenn der Herr hier schon abgefeiert wird, sollte man sich zumindest querlesenderweise auch mal substantiierte Gegenrede ansehen, z. B. von Frau Stokowski:
http://www.taz.de/!5019673/
... und insbesondere von Frau Prof. Frommel:
Den hier hochgelobten Bundesrichter halte ich übrigens nicht für linksgrün - versifft, sondern für in einem ungesunden Ausmaß narzisstisch gepolt. Das führt zwar von dem hiesigen Thema weg, aber wenn der Herr hier schon abgefeiert wird, sollte man sich zumindest querlesenderweise auch mal substantiierte Gegenrede ansehen, z. B. von Frau Stokowski:
http://www.taz.de/!5019673/
... und insbesondere von Frau Prof. Frommel:
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h ... trafrecht/21.08.2014 14:42, Monika Frommel
Konsens besteht in der Einschätzung, dass Frauennetzwerke mittlerweile punitiv und auch maßlos geworden sind. Aber es stehen hier zwei Rechthabereien gegeneinander. Es ist schon sehr vermessen, die Ausweitung des Nötigungstatbestandes zu konterkarieren, wie Thomas Fischer es tut, und zu behaupten, die Tathandlung sei ein unklares "Ausnutzen". Die Tathandlung ist die sexuelle Handlung gegen den Willen einer Person in einer Situation, in der diese dem Täter hilflos ausgeliefert ist. Außerdem muss er wissen, dass er gegen ihren Willen handelt. Was daran unklar sein soll, bleibt Fischers Geheimnis. In einer ausweglosen Situation wehren sich nun einmal mehr als die Hälfte aller erwachsener Frauen nicht physisch, so dass eine Schutzlücke entstünde. Ich sage demgegenüber. Genau diese Schutzlücke hat die Gesetzgebung 1997 nach langer Debatte geschlossen. Was soll also die Polemik.
Erstens heißt das "no pasaran" und zweitens kann man nicht dem Rechtsempfinden von 90 % der europäischen Bevölkerung eine Ohrfeige nach der anderen verpassen und diesen elitären Hochmut als Position verkaufen, die mit der Solidarität der Massen verteidigt werden kann. Diese Schnapsidee ist schon den Spinnern von der RAF um die Ohren geflogen.No Paseran!
- GG146
- Beiträge: 768
- Registriert: Freitag 23. Dezember 2011, 22:31
- Wohnort: Recklinghausen
- Kontaktdaten:
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Das hier sind Fakten:Die anderen mögen die fakten auf ihrer seite haben, wir können besser beleidigen!
https://de.wikipedia.org/wiki/Andreas_M ... _(Richter)2010 berichtete die Die Welt, dass in Bernau – früher einer der Neonazi-Hochburgen Brandenburgs – seit Jahren kein Verbrechen mit rechtsextremem Hintergrund mehr verübt worden sei und bringt diesen Umstand in direkten Zusammenhang mit Müllers Urteilen.[12]
Am 8. September 2013 stellte er in der Ausgabe Tatort U-Bahn – machtlos gegen Jugendgewalt? der Sendung Günther Jauch sein erstes Buch Schluss mit der Sozialromantik vor.
Euer Gequatsche von der angeblich statistisch erwiesenen Unwirksamkeit harter Strafen ist dagegen pure Agitation. Und erst reihenweise Beleidigungen zu posten und dann den Beleidigten zu unterstellen, sie würden beleidigen, ist alberner Pittbull - Shit.
-
- Beiträge: 3239
- Registriert: Montag 18. April 2016, 14:37
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Es sind zwei sätze mit nicht erkennbarer aussage und ohne quelle.GG146 hat geschrieben:(19 Jun 2016, 03:01)
Das hier sind Fakten:
https://de.wikipedia.org/wiki/Andreas_M ... _(Richter)
Bitte, versuche dich klarer auszudrücken! Danke.
Es ist halt tatsache. Tut mir leid, wenn du damit emotionale probleme hast.Euer Gequatsche von der angeblich statistisch erwiesenen Unwirksamkeit harter Strafen ist dagegen pure Agitation.
Dann verzichte doch auf beleidigungen und bringe dafür mal ein paar fakten!Und erst reihenweise Beleidigungen zu posten und dann den Beleidigten zu unterstellen, sie würden beleidigen, ist alberner Pittbull - Shit.
Bedenke: pars-pro-toto ist eine dummheit! Der brexit-mord in GB z.b. ist z.b. kein beweis, dass alle brexit-fans mörder sind.
Verstehst du? Pauschale beurteilungen sind nicht durch einzelne fälle belegbar. Mit einzelnen fällen kannst du jeden scheiss "belegen". Auch, dass fdp wähler allesamt schwul sind. Oder dass alle afd-mitglieder wegen gewaltverbrechen vorbestraft sind.
Also... wenn du deine kuscheljustiz-verschwörung belegen kannst, dann her damit! Vielleicht findest du ja hinweise darauf, dass alle kriminologen teil der verschwörung sind?
Können wir jetzt wieder über die realtät diskutieren?
- GG146
- Beiträge: 768
- Registriert: Freitag 23. Dezember 2011, 22:31
- Wohnort: Recklinghausen
- Kontaktdaten:
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Du bist hier derjenige mit den Verständnisproblemen. Hier geht es um den Unwert von Kuscheljustiz-Urteilen und ich habe das Beispiel des Jugendrichters Müller gepostet, der mit harten Urteilen die Gewaltorgien der Neonazis in Bernau komplett abgestellt hat.Verstehst du? Pauschale beurteilungen sind nicht durch einzelne fälle belegbar. Mit einzelnen fällen kannst du jeden scheiss "belegen". Auch, dass fdp wähler allesamt schwul sind. Oder dass alle afd-mitglieder wegen gewaltverbrechen vorbestraft sind.
Gegen solche Belege sind Eure Statistiken überhaupt nichts wert. Wenn die nicht ohnehin von falschen Zahlen ausgehen, verzerren sie zumindest die reale gesellschaftliche Entwicklung. Eine gleichbleibende Zahl von Straftaten Jugendlicher bei abnehmender Stärke nachwachsender Jahrgänge bedeutet z. B. eine Verschärfung des Problems. Und wenn wesentlich brutalere gefährliche Körperverletzungen als in früheren Zeiten partout nicht als versuchter Totschlag ausgeurteilt werden, kann man die Veränderung statistisch überhaupt nicht erfassen.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Hab Ich die Tat positiv bewertet ? Nein. Aber das Gesetz gilt nun und nach dem Gesetz hat sich ein Gericht bei der Bewertung sowie Bestrafung einer Straftat zu richten. Den Bedarf an Reformen habe Ich auch erwähnt, den es nach meiner Meinung gibt. Aber was Du da forderst wäre die Abschaffung des Jugendstrafrechts was sexuelle Nötigung , Vergewaltigung usw. angeht. Ganz ehrlich ? Geht zu weit. Nur aber bleiben wr bei den Fakten. Das Urteil ist gemessen an den gesetzlichen Grundlagen kein Skandal. Und nein bei Minderjährigen ist eine Abschiebung auf keinen Fall zu erwarten, bei Erwachsenen ab 18. Gibt aber einige Einschränkungen. Ein Strafmaß von drei Jahren bildet eine entscheidende Schwelle im Asylverfahren und erst danach ist aktuell eine Abschiebung möglich. Daz kommen der Fakt das der Täter "eine Gefahr für die Allgemeinheit" darstellen muss, weil für ihn beispielsweise ein Rückfall prognostiziert wird. Für Staaten, in denen dem Täter Folter oder unmenschliche Behandlung droht, gilt aber trotzdem ein Abschiebeverbot nach Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention.Julian hat geschrieben:(18 Jun 2016, 13:33)
Kein Skandal, wenn Vergewaltiger einfach so davonkommen? Was ist das denn dann, ein Skandal? Wahrscheinlich werden die Vergewaltiger ja nicht einmal abgeschoben.
.
Wir leben in einem Rechtsstaat mal primär und Ich bin Gott froh das es so ist, statt Gesinnungsjustiz wie manche es wohl wollen. Der Rechtsstaat hat seine Schwächen ohne Frage, aber funktioniert weit besser als was gewisse Schichten wollen. In England haben die Behörden gesamt versagt, nicht das Gesetz. Das Gesetz kann nur dann zur Anwendung kommen wenn Behörden es umsetzen.
Nach Köln dachte ich, es würde sich etwas verändern in Deutschland. Offenbar sind wir aber noch nicht so weit; wir brauchen wohl erst noch Skandale, wie es sie in England gab. Dort wurden bekanntlich tausende von Mädchen und Jungen aus der weißen englischen Unterschicht von muslimischen Banden missbraucht, vergewaltigt und als Sexsklaven gehalten.
http://www.augsburger-allgemeine.de/pan ... 57162.html
Die Handlungsweise der Behörden in England war falsch, in Deutschland auch. Daraus wird man lernen müssen, was passiert. Die Polizei bsp. ändert ihre Einsatz-Taktik. Das führte bei Uns schon zu weniger EinbrüchenDas Ausmaß, in dem Politik, Polizei und Justiz das Ganze heruntergespielt haben (weil die Täter als Muslime ja nur Opfer, und nicht Täter sein können) war gewaltig, ist aber jetzt zumindest offen zu Tage getreten. Diese Erkenntnis steht in Deutschland wohl noch bevor.
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal ... 407c0.html
Gegen Gewalt und Übergriffe geht die Polizei auch anders vor. Wie gesagt ein Lernprozess und es ist nicht gesagt das die Lösung zufrieden stellen wird. Daher muss man auch an allen Schrauben drehen um ingesamt Wirkung zu erzielen
- GG146
- Beiträge: 768
- Registriert: Freitag 23. Dezember 2011, 22:31
- Wohnort: Recklinghausen
- Kontaktdaten:
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Die Grenze von drei Jahren galt erstens nicht nur im Asylverfahren, sondern generell im Ausländerrecht, war zweitens keine Mindestanforderung an die Ausweisung, sondern die Obergrenze für "großzügige" Entscheidungen und ist drittens seit März 2016 auf zwei Jahre herabgesetzt:Ein Strafmaß von drei Jahren bildet eine entscheidende Schwelle im Asylverfahren und erst danach ist aktuell eine Abschiebung möglich.
https://dejure.org/gesetze/AufenthG/53.html§ 53 Ausweisung
(1) Ein Ausländer, dessen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, wird ausgewiesen, wenn die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmende Abwägung der Interessen an der Ausreise mit den Interessen an einem weiteren Verbleib des Ausländers im Bundesgebiet ergibt, dass das öffentliche Interesse an der Ausreise überwiegt.
(...)
https://dejure.org/gesetze/AufenthG/54.html§ 54 Ausweisungsinteresse
(1) Das Ausweisungsinteresse im Sinne von § 53 Absatz 1 wiegt besonders schwer, wenn der Ausländer
1. wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt worden ist oder bei der letzten rechtskräftigen Verurteilung Sicherungsverwahrung angeordnet worden ist,
(...)
-
- Beiträge: 727
- Registriert: Montag 6. April 2015, 13:59
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Also der taz-Artikel ist alles, aber nicht substantiiert und auch nicht auf dem Niveau von Fischer. Interessanter ist da schon der zweite Link bzgl. Frau Frommel. Aber mittlerweile hat Fischer auch noch weiter geschrieben zum Thema, von daher sollte natürlich auch das aktuellste miteinbezogen werden.GG146 hat geschrieben:(19 Jun 2016, 00:51)
Den hier hochgelobten Bundesrichter halte ich übrigens nicht für linksgrün - versifft, sondern für in einem ungesunden Ausmaß narzisstisch gepolt. Das führt zwar von dem hiesigen Thema weg, aber wenn der Herr hier schon abgefeiert wird, sollte man sich zumindest querlesenderweise auch mal substantiierte Gegenrede ansehen, z. B. von Frau Stokowski:
http://www.taz.de/!5019673/
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
GG146 hat geschrieben:(19 Jun 2016, 20:38)
Die Grenze von drei Jahren galt erstens nicht nur im Asylverfahren, sondern generell im Ausländerrecht, war zweitens keine Mindestanforderung an die Ausweisung, sondern die Obergrenze für "großzügige" Entscheidungen und ist drittens seit März 2016 auf zwei Jahre herabgesetzt:
https://dejure.org/gesetze/AufenthG/53.html
https://dejure.org/gesetze/AufenthG/54.html
Vorweg nehme Ich an das Dir belannt ist das eine Ausweisung bei weitem keine Abschiebung ist. Daher ist mein Bezug bei der Abschiebungs im AufGen. §60a eigentlich weiterhin richtig, den die Änderungen betreffen die Ausweisungen nicht Abschiebungen wo §60-8 eine Rolle spielt. Habs nachgeschlagen.Umganfreiche Änderungen bei dem Verfahren was die Ausweisung Straffällige Ausländer betrifft. Allerdings hat sich am § 60 Verbot der Abschiebung (Aufenthaltsgesetz) doch nicht geändert bei den 3 Jahren, es kam aber was hinzu.
§ 60a wird wie folgt geändert:
a)
Dem § 60 Absatz 8 wird folgender Satz angefügt:
„Von der Anwendung des Absatzes 1 kann abgesehen werden, wenn der Ausländer eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum oder wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist, sofern die Straftat mit Gewalt, unter Anwendung von Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben oder mit List begangen worden ist."
Das ist jetzt so saublöd formuliert das Ich jedem Gericht viel Spass bei der Bewertung wünsche.
Warum wichtig ?
Weil Ausweisung und Abschiebung sind zwei Paar Schuhe.
Straffällige Ausländer leichter ausweisen liest sich gut. Das Gesetz ist am 17. März 2016 in Kraft getreten. Es sieht vor, dass ausländische Straftäter künftig ausgewiesen werden können, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden - unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht. Das gilt bei Straftaten gegen das Leben, gegen die körperliche Unversehrtheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung und bei Angriffen auf Polizisten.
Auch Eigentumsdelikte wie Diebstahl können zur Ausweisung führen, wenn sie unter Anwendung von Gewalt oder von Serientätern verübt werden. Alles kein schlechter Ansatz. Ausweisung heißt nicht Abschiebung allerdings. Klingt nach juristischer Wortklauberei, macht aber einen zentralen Unterschied für die Frage, ob ein strafrechtlich verurteilter Ausländer Deutschland am Ende wirklich verlassen muss oder nicht. Ausweisung bedeutet: Der Asylbewerber bekommt einen Bescheid, in dem sinngemäß steht: "Sie haben kein Aufenthaltsrecht mehr in Deutschland." Die Person ist also zur Ausreise verpflichtet. Die Begründung für die Ausweisung kann unter anderem lauten, dass der Asylbewerber rechtskräftig zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wurde (§ 53 Absatz 2 Nummer 1 Aufenthaltsgesetz). Es muss allerdings schon hier eine Abwägung aller Umstände des konkreten Falles hinzukommen, und eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Daran ändert sich nichts in beiden Verfahren.
Mit einer Ausweisung ist der betroffenen Asylbewerber also lange noch nicht außer Landes. Viele werden nicht freiwillig ausreisen. Eine Ausweisung muss erst vollzogen werden. Das ist dann die Abschiebung. Und genau an diesem Punkt gibt es eine Reihe von rechtlichen und tatsächlichen Hürden, die ein Verlassen der Bundesrepublik verhindern können und werden. Zum Beispiel regelt das Gesetz sogenannte Abschiebungshindernisse. Ein Ausländer darf etwa nicht in einen Staat abgeschoben werden, "in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist" (§ 60 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz). Das Gesetz beruft sich dabei auf die Genfer Flüchtlingskonvention. Der Hintergrund: Auch wenn der Asylbewerber kein Aufenthaltsrecht mehr hat, will der deutsche Staat niemanden seinen Verfolgern ausliefern. Ein zentraler Punkt für die tatsächliche Abschiebung ist also, in welches Land der Asylbewerber abgeschoben werden soll. Ein verurteilter Asylbewerber aus Syrien hätte zum Beispiel Chancen, sich auf so ein Abschiebungshindernis zu berufen und in Deutschland bleiben zu können; falls es keine Bewährung gab, natürlich in Haft, denn er wäre ja rechtskräftig verurteilt. Wenn ein Täter allerdings massiv auffällig ist und eine Hafstrafe von ÜBER 3 Jahren bekommen hat wird es wieder anders, das war auch mein Bezug. Bei dem einen Jahr usw. kommt es dann auf die Straftat an und das Urteil.Es gilt ja auch §60 / 8
Die Regierung änderte lediglich die Verfahrensgrundlagen bei der Ausweisung massiver
Mit dem Asylpaket 2 hat sich bei dem Abbau von Abschiebungshindernissen nach meinem Wissen nur geändert dasStraffällige Ausländer leichter ausweisen
Kriminelle Ausländer können jetzt schneller ausgewiesen werden. Nach den Ereignissen in der Silvesternacht in Köln hatten sich der Bundesinnen- und der Bundesjustizminister auf die neuen Regelungen geeinigt.
Das Gesetz ist am 17. März 2016 in Kraft getreten. Es sieht vor, dass ausländische Straftäter künftig ausgewiesen werden können, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden - unabhängig davon, .....
https://www.bundesregierung.de/Content/ ... ender.html
Oft legen abgelehnte Asylbewerber ärztliche Atteste vor, um ihre Abschiebung zu verhindern. Um einem Missbrauch von Attesten entgegenzuwirken, schreibt das Gesetz Anforderungen dafür fest. Eine Abschiebung kann auch dann durchgeführt werden, wenn die medizinische Versorgung im Zielstaat nicht gleichwertig mit der Versorgung in Deutschland ist.
Außerdem werden nur noch lebensbedrohliche oder schwerwiegende Erkrankungen, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würden, berücksichtigt. Die Erkrankung muss künftig durch eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung glaubhaft gemacht werden.
https://www.bundesregierung.de/Content/ ... ?nn=694676
Man merkt, die rechtliche Lage in Sachen Abschiebung bietet ein Gemisch aus Regeln und Ausnahmen. Aber gerade das macht deutlich: Auch wenn es im Nachklapp zu Köln wegen nachgewiesener Straftaten Ausweisungsbescheide geben sollte - die Abschiebungen sind kompliziert und in der Praxis schon oft gescheitert. Der Hinweis des Justizministers auf neue Möglichkeiten bei der Ausweisung bedeutet nicht automatisch, dass überführte Täter auch tatsächlich das Land verlassen werden. Die Änderung im Gesetz beteff Ausweisung ist ja gut und was dieses 1 Jahr betrifft bei der Abschiebung......das wird Arbeit geben vor Gericht. Diese Passage:
Aber bei den 3 Jahren im §60a AufenthG/ hat sich nach aktueller Fassung nix geändert soweit Ich das sehe und das ist ja elementar bei Abschiebe-Verfahren. Es kam nur ein Satz hinzu der eigentlich gute Handhabe liefert, aber in der Umsetzung stell Ich mir das sschwer Hab gesucht was im Netz verfügbar war.
§ 60
Verbot der Abschiebung
(8) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn der Ausländer aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist. Das Gleiche gilt, wenn der Ausländer die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 des Asylgesetzes erfüllt. Von der Anwendung des Absatzes 1 kann abgesehen werden, wenn der Ausländer eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum oder wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist, sofern die Straftat mit Gewalt, unter Anwendung von Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben oder mit List begangen worden ist.
https://dejure.org/gesetze/AufenthG/60.html
Von der Anwendung des Absatzes 1 kann abgesehen werden, wenn der Ausländer eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum oder wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist, sofern die Straftat mit Gewalt, unter Anwendung von Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben oder mit List begangen worden ist.
Zuletzt geändert von Cobra9 am Montag 20. Juni 2016, 08:35, insgesamt 2-mal geändert.
- IndianRunner
- Beiträge: 17626
- Registriert: Samstag 3. August 2013, 22:35
- user title: Sorry
- Wohnort: Froschhausen
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Das sagt Julian doch. Das ist skandalös. Wenn er es so empfindet....ich empfinde es auch so. Wenn du es als normal ansiehst, auch gut. Verschiedene Meinungen eben.Cobra9 hat geschrieben:(19 Jun 2016, 18:51)
Die Handlungsweise der Behörden in England war falsch, in Deutschland auch. Daraus wird man lernen müssen, was passiert. Die Polizei bsp. ändert ihre Einsatz-Taktik. Das führte bei Uns schon zu weniger Einbrüchen
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
IndianRunner hat geschrieben:(20 Jun 2016, 08:19)
Das sagt Julian doch. Das ist skandalös. Wenn er es so empfindet....ich empfinde es auch so. Wenn du es als normal ansiehst, auch gut. Verschiedene Meinungen eben.
Normal ist das Versagen von Behörden leider im Alltag. Es harmlose Fälle und sehr krasse Fälle, welche es dann in die Medien schaffen und schimmste Auswirkungen auf Menschen haben. Das sollte nicht passieren das Behörden so massiv versagen wie in England. War aber so, daran ändert das beste Gesetz aber nichts. Daher müssen Behörden endlich sorgfältiger arbeiten, Gesetze so nutzen wie es zulässig ist und mit ausreichend qualifiziertem Personal bestückt werden.
Nur dafür kann kein Gesetz der Welt was wenn Behörden die Umsetzung versauen auf gut Deutsch. Was wir bsp. für die Jusitz bräuchten wäre besserer Opfer und Zeugenschutz , schnellere Verfahren und Teilen muss man einige Gesetze bezogen auf den Straftatbestand refomieren. Nicht gebraucht wird Polemik und Hetze.
- GG146
- Beiträge: 768
- Registriert: Freitag 23. Dezember 2011, 22:31
- Wohnort: Recklinghausen
- Kontaktdaten:
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Das "beste Gesetz" nützt nur dann nichts, wenn man dabei nur an das materielle Strafrecht, auf das die Zuhälter in Rotherham gespuckt haben, oder die Vorschriften zum Jugendschutz, für die sich das dortige Jugendamt nicht interessiert hat, denkt und daran herumschrauben will. Gesetzen, die überhaupt nicht beachtet werden, kann man natürlich durch keine Änderung mehr Geltung verschaffen.Das sollte nicht passieren das Behörden so massiv versagen wie in England. War aber so, daran ändert das beste Gesetz aber nichts.
Wenn solche Zustände wie in Rotherham einreissen können, muss das gesamte System der Dienstaufsicht auf den Prüfstand gestellt werden. Das funktioniert allerdings auch über Gesetze, die dann sehr wohl änderungsbedürftig sind.
- GG146
- Beiträge: 768
- Registriert: Freitag 23. Dezember 2011, 22:31
- Wohnort: Recklinghausen
- Kontaktdaten:
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Natürlich kann Fischer über weite Strecken richtig liegen. Es wäre ja nicht das erste Mal, dass Gesetze aus politischem Aktionismus heraus mit heißer Nadel gestrickt werden und alles nur verschlimmbessern. Mein größtes Problem mit Herrn Fischer und der seiner Herrlichkeit in den Medien gewidmeten Weihrauschschwaden hat auch weniger mit der aktuellen Diskussion um die Verschärfung des Sexualstrafrechts zu tun (obwohl ich da sehr wohl Änderungsbedarf sehe, dass das Angrabschen wildfremder Frauen in der Öffentlichkeit entweder gar nicht strafbar oder nur eine Beleidigung ist, halte ich für einen schlechten Witz und für eine Veralberung der Prioriätenfolge der vom Grundgesetz geschützten Rechtsgüter), sondern in seiner m. M. n. narzisstischen Neigung, Politiker und Bürokraten für deren Fehler öffentlich zu maßregeln und sich zu diesem Zweck ggfs. auch über die Grenzen geltender Gesetze hinwegzusetzen. Das hat er nach meiner Überzeugung insbesondere in dem Koblenzer Notwehrfall, wo der Einsatzleiter absoluten Mist mit tödlichen Folgen für einen Kollegen gebaut hatte, getan und zwecks Maßregelung des bescheuerten Einsatzleiters eine glatte Rechtsbeugung zugunsten des Angeklagten begangen. Zur Verdeutlichung ein Selbstzitat vom GG-Forum:Amtsschimmel hat geschrieben:(19 Jun 2016, 23:35)
Also der taz-Artikel ist alles, aber nicht substantiiert und auch nicht auf dem Niveau von Fischer. Interessanter ist da schon der zweite Link bzgl. Frau Frommel. Aber mittlerweile hat Fischer auch noch weiter geschrieben zum Thema, von daher sollte natürlich auch das aktuellste miteinbezogen werden.
____________________________________
Man müsste auch weiter fragen, wieso es überhaupt zu einem höchstrichterlichen Realitätsverlust kommen kann. Wenn Menschen über jeder Kritik stehen und niemals für ihre Fehler einstehen müssen, hat das in Einzelfällen psychopathologische Folgen:
https://de.wikipedia.org/wiki/C%C3%A4sarenwahnsinnCäsarenwahnsinn
(...)
Quidde bezog seine Aussagen explizit auf Kaiser Caligula (37–41 n. Chr.). Er ging davon aus, dass manche Herrscher unter dem „Eindruck einer scheinbar unbegrenzten Macht“ glaubten, nicht mehr an Recht und Gesetz gebunden zu sein und, beeinflusst von der Schmeichelei ihrer Umgebung und der eigenen Propaganda, an die eigene Übermenschlichkeit oder gar Göttlichkeit zu glauben begännen.
(...)
Als Beispiel mutmaßlich pathologischer Abgehobenheit von der Lebenswirklichkeit und den Fundamenten der Rechtsordnung mag diese Kolumne des "Strafrechts - Papstes" Fischer dienen, die ich kürzlich auf Facebook kommentiert habe:
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... ht/seite-3Fischer im Recht / Grundbegriffe des Strafrechts :
Notwehr: Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen
Eine Kolumne von Thomas Fischer
(...)
A erwacht durch Geräusche an der Eingangstür. Er nimmt seine Pistole und schleicht zur Treppe. Seiner Verlobten sagt er, sie solle telefonisch Alarm schlagen, weil er überfallen werde. Er schaltet das Licht im Treppenhaus ein und ruft: "Verpisst Euch!", denn er ist der Überzeugung, "Killer" machten sich an seiner Tür zu schaffen. Draußen bohrt das SEK-Mitglied X an der Tür herum, hinten stehen die Kollegen mit einer Ramme, der Staatsanwalt wartet in sicherer Entfernung. Auch als im Haus das Licht angeht und ihm das mitgeteilt wird, bohrt X weiter; drei von vier Riegeln hat er schon geknackt.
A denkt: Jede Sekunde kann die Tür aufgebohrt sein, dann dringen schwerbewaffnete Banditen herein, um mich zu töten. Also schießt er. Er zielt auf die Milchglasscheibe der Eingangstür, hinter der er einen Schatten sieht; die Folgen sind ihm egal. Polizist X, der in diesem Moment den Arm hebt, wird durch den Armausschnitt seiner Schutzweste zufällig tödlich ins Herz getroffen. Jetzt (!) rufen die anderen Beamten: "Polizei! Aufhören zu schießen!" A öffnet das Fenster, wirft seine Pistole heraus und ruft: "Seid ihr verrückt? Warum gebt ihr euch nicht zu erkennen?"
Dies – nach den Feststellungen eines deutschen Landgerichts – waren die Tatsachen. Ob sie genau so stimmen: Der Kolumnist weiß das so wenig wie alle anderen, die nicht dabei waren, aber eine "Rechtsmeinung" zu diesem Fall haben. Das Gericht, das über die Anklage wegen Totschlags gegen A entscheiden musste, hat sie so festgestellt.
Und das Landgericht hat gemeint: A sei zwar objektiv nicht in einer Notwehrlage gewesen, habe eine solche aber irrtümlich angenommen. Allerdings hätte er sich so verhalten müssen, wie diese fälschlich angenommene Notwehrlage es von ihm verlangt hätte: Er hätte zumindest zunächst einen Warnschuss abgeben müssen. Ergebnis: Verurteilung wegen vorsätzlichen Totschlags. Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision des Angeklagten das Urteil aufhoben und den Angeklagten wegen Notwehr freigesprochen (2 StR 375/11, Urteil vom 2. Nov. 2011). Die Entscheidung hat, nicht nur unter Polizeibeamten, für Widerspruch und Empörung gesorgt.
(...)
Zum Abschluss noch zwei Fragen: Was ist es, das Gary Cooper in "High Noon" unternimmt: Notwehr, Notwehrprovokation, Notwehrexzess? Und was meinte der bayerische Ministerpräsident mit der (Staats)notwehr gegen "Berlin"?
(...)
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... ht/seite-5
Wer nicht völlig von der Lebenswirklichkeit abgehoben ist, würde sich nicht aus den Fingern lutschen, was "A denkt", sondern wie zuvor das LG Koblenz feststellen, dass ein Warnschuss selbstverständlich zumutbar ist, solange die vermeintlichen Angreifer noch nicht einmal geschafft haben, die Tür aufzubrechen.
>> Zum Abschluss noch zwei Fragen: Was ist es, das Gary Cooper in "High Noon" unternimmt: Notwehr, Notwehrprovokation, Notwehrexzess? <<
Das war ganz eindeutig Notwehr. Der "Held" hat den Bösewichtern sogar den ersten Schuss überlassen, obwohl seine Kampfposition durch einen Feuerüberfall massiv verbessert worden wäre. Anders sieht es in dem diesem Fehlurteil des BGH zugrunde liegenden Fall aus (ein Fehlurteil, für das der große fantastische Thomas Fischer, Bändiger aller finsteren Staatsmächte, maßgeblich verantwortlich ist):
http://www.welt.de/vermischtes/weltgesc ... -frei.html
Wenn die vermeintlichen Killer noch nicht einmal geschafft haben, alle Scharniere der Tür aufzubrechen, verschlechtert ein Warnschuss selbstverständlich NICHT die Kampfposition des Verteidigers. Diese haltlose Behauptung des 2. Senats ist m. M. n. nur damit zu erklären, dass Herr Fischer dazu neigt, den Missbrauch staatlicher Machtbefugnisse abzustrafen - und zwar legal / illegal / sch ... egal.
Hier hatte der Einsatzleiter einen nachgerade idiotischen Zugriff zu verantworten, der zum Tod des Kollegen geführt hat. Dafür hat die Polizei von Mr. Fischer himself (gegen den Will Kane geradezu ein Zauderer ist) die "verdiente" Quittung erhalten.
Dieses Urteil steht dann auch noch in direktem zeitlichen Zusammenhang (zwei Jahre danach) mit der (ebenso unvertretbaren) gegenteiligen Rechtsprechung des 1. Senats auf Kosten tatsächlich Notwehr Übender:
http://www.heise.de/tp/artikel/31/31167/1.html
Im Ergebnis muss jeder Mensch in Deutschland, der in eine Notwehrsituation gerät und die beiden (in den Massenmedien kolportierten) Urteile kannte , es für reine Glückssache halten, ob der BGHSt eine harte Notwehrmaßnahme als verhältnismäßig gelten lässt oder nicht.
Totale Rechtsunsicherheit auf einem praktisch sehr wichtigen Feld ist aber die denkbar schlechteste Leistung, die Bundesrichter erbringen können.
Ich für meinen Teil werde mich deshalb in diesem Leben an der in Fachkreisen üblichen Beweihräucherung von "Päpsten" der Marke Armin Nack (der Herrn Götzls Münchener Justizunfug in Sachen Notwehrrecht durchgewunken hat) und Thomas Fischer nicht mehr beteiligen.
-
- Beiträge: 3239
- Registriert: Montag 18. April 2016, 14:37
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Also... es geht darum, einzelfälle vorzustellen und einfach so zu tun, als wäre es eine allgemeine entwicklung?
Wir können zwar keine "kuscheljustiz" statistisch belegen, aber wir können so tun als ob?
Hm... ob wir damit vor gericht durchkämen?
Wir können zwar keine "kuscheljustiz" statistisch belegen, aber wir können so tun als ob?
Hm... ob wir damit vor gericht durchkämen?
-
- Beiträge: 3239
- Registriert: Montag 18. April 2016, 14:37
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Also... fakten stören uns nur. Wir brauchen spektakuläre einzelfälle, bei denen wir natürlich nicht zu genau hinschauen dürfen. Urteilsbegründungen sind ja nur was für gutmenschen. Ausserdem dürfen wir auf keine fall urteile betrchten, die uns zu hart erscheinen würden.GG146 hat geschrieben:(19 Jun 2016, 18:04)
Gegen solche Belege sind Eure Statistiken überhaupt nichts wert. Wenn die nicht ohnehin von falschen Zahlen ausgehen, verzerren sie zumindest die reale gesellschaftliche Entwicklung. Eine gleichbleibende Zahl von Straftaten Jugendlicher bei abnehmender Stärke nachwachsender Jahrgänge bedeutet z. B. eine Verschärfung des Problems. Und wenn wesentlich brutalere gefährliche Körperverletzungen als in früheren Zeiten partout nicht als versuchter Totschlag ausgeurteilt werden, kann man die Veränderung statistisch überhaupt nicht erfassen.
Wir müssen also guuut auswählen und so tun als ob.
Hm...
Tja... die welt will betrogen sein, nicht wahr?
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Es sind also nur Einzelfälle? ...Wildermuth hat geschrieben:(20 Jun 2016, 23:31)
Also... es geht darum, einzelfälle vorzustellen und einfach so zu tun, als wäre es eine allgemeine entwicklung?
"Sie verbieten nicht die Hassrede. Sie verbieten die Rede, die sie hassen"
-
- Beiträge: 3239
- Registriert: Montag 18. April 2016, 14:37
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Nicht nur das. Es sind sorgfaältig ausgewählte einzelfälle.
Mit anders ausgewählten, könnte man etwas ganz anderes "beweisen". also... diese pars-pro-toto-dummheiten, die schlichte gemüter für belege halten.
Und statistiken werden ja allesamt abgelehnt. Sind ja alle gefälscht. Überhaupt... ist wissenschaft nicht was für blöde eierköpfe und wir haben unseren erdigen hass?
Dass härtere strafen keine höhere sicherheit bedeuten zeigt ja die rechtsgeschichte seit hamurabi.
Was kümmern uns fakten? Wir haben doch vorurteile!
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Ja - und ein gang durch eine Innenstadt in Westdeutschland zeigt und was passiert wenn auf Bestrafung gänlich verzichtet wird.Wildermuth hat geschrieben:(21 Jun 2016, 00:01)
Nicht nur das. Es sind sorgfaältig ausgewählte einzelfälle.
Mit anders ausgewählten, könnte man etwas ganz anderes "beweisen". also... diese pars-pro-toto-dummheiten, die schlichte gemüter für belege halten.
Und statistiken werden ja allesamt abgelehnt. Sind ja alle gefälscht. Überhaupt... ist wissenschaft nicht was für blöde eierköpfe und wir haben unseren erdigen hass?
Dass härtere strafen keine höhere sicherheit bedeuten zeigt ja die rechtsgeschichte seit hamurabi.
Was kümmern uns fakten? Wir haben doch vorurteile!
"Was guckst du so scheiß Kartoffel - I fick dei Muddah" ist ja quasi zum normalen Umgangston geworden. Junge Araber und Kurden schlagen alles und jeden Kurz und Klein. Konsequenzen? Nicht wirklich, Mit sehr viel Glück treuen sich Beamte manchmal Personalien festzustellen, das war es dann auch schon.
-
- Beiträge: 3239
- Registriert: Montag 18. April 2016, 14:37
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Warum geht noch jemand in eine westdeutsche innenstadt, wenn er sofort von arabern und kurden erschlagen wird?Boracay hat geschrieben:(21 Jun 2016, 00:13)
Ja - und ein gang durch eine Innenstadt in Westdeutschland zeigt und was passiert wenn auf Bestrafung gänlich verzichtet wird.
"Was guckst du so scheiß Kartoffel - I fick dei Muddah" ist ja quasi zum normalen Umgangston geworden. Junge Araber und Kurden schlagen alles und jeden Kurz und Klein. Konsequenzen? Nicht wirklich, Mit sehr viel Glück treuen sich Beamte manchmal Personalien festzustellen, das war es dann auch schon.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
ja, ich habe Vorurteile gegenüber Intensivtätern. Ebenso unterstelle ich das da was falsch läuft.Wildermuth hat geschrieben:(21 Jun 2016, 00:01)
Nicht nur das. Es sind sorgfaältig ausgewählte einzelfälle.
Mit anders ausgewählten, könnte man etwas ganz anderes "beweisen". also... diese pars-pro-toto-dummheiten, die schlichte gemüter für belege halten.
Und statistiken werden ja allesamt abgelehnt. Sind ja alle gefälscht. Überhaupt... ist wissenschaft nicht was für blöde eierköpfe und wir haben unseren erdigen hass?
Dass härtere strafen keine höhere sicherheit bedeuten zeigt ja die rechtsgeschichte seit hamurabi.
Was kümmern uns fakten? Wir haben doch vorurteile!
=> Dein Konzept funktioniert bei Einzeltätern. Hast du aber auch ein Konzept für die Intensivtäter?
"Sie verbieten nicht die Hassrede. Sie verbieten die Rede, die sie hassen"
-
- Beiträge: 3239
- Registriert: Montag 18. April 2016, 14:37
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Welches konzept?jack000 hat geschrieben:(21 Jun 2016, 00:46)
ja, ich habe Vorurteile gegenüber Intensivtätern. Ebenso unterstelle ich das da was falsch läuft.
=> Dein Konzept funktioniert bei Einzeltätern. Hast du aber auch ein Konzept für die Intensivtäter?
Ich weisse nur auf tatsachen hin, die manchen user nicht kennen.
Und die tatsache ist nunmal, dass drakonische strafen nicht zu mehr sicherheit führen. Man kann lediglich bagatelldelikte stark eindämmen, wenn man sie mit absurd hohen strafen belegt.
An diesen tatsachen kann man auch nichts ändern, indem man einzelne fälle auswählt. Mit ausgewählten fällen kannst du alles "beweisen". Auch, dass alle fdp wähler schwul sind oder jeder brexit-fan ein mörder.
Was meinst du mit "mein Konzept" und intensivtätern und einzeltätern?
Meinst du vielleicht, dieser weichei-wildermuth will ponyhof-mikro-strafen für alle? Und das mag bei einem verirrten gymnasiasten mit arischen hintergrund, der besoffen eine frau angegrappscht hat, noch angehen, aber nicht beim großmäuligen ali aus der förderschule mit der geklauten jacke?
Natürlich müssen die gerichte die einzelnen fälle genau anschauen. Ob vom täter noch gefahr ausgeht. Wie die soziale prognose aussieht, wieviele vorstrafen es gab etc. Dazu gibt es ja die jurisdiktion, die einige verwirrte fanatiker durch eine art algorithmus ersetzen wollen.
- GG146
- Beiträge: 768
- Registriert: Freitag 23. Dezember 2011, 22:31
- Wohnort: Recklinghausen
- Kontaktdaten:
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Dich stören Fakten offenbar nicht, sonst wärst Du nicht so locker über die Tatsache, dass der Richter Müller das Nazi - Schläger - Problem in Bernau mit einer Serie von harten Strafen nachhaltig gelöst hat, hinweggegangen, um weiter Dein kindisches "pars pro toto" - Geschwafel zu verbreiten.Wildermuth hat geschrieben:Also... fakten stören uns nur.
-
- Beiträge: 3239
- Registriert: Montag 18. April 2016, 14:37
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Also, bitte!GG146 hat geschrieben:(21 Jun 2016, 06:15)
Dich stören Fakten offenbar nicht, sonst wärst Du nicht so locker über die Tatsache, dass der Richter Müller das Nazi - Schläger - Problem in Bernau mit einer Serie von harten Strafen nachhaltig gelöst hat, hinweggegangen, um weiter Dein kindisches "pars pro toto" - Geschwafel zu verbreiten.
Ich versuche nichts mit pars-pro-toto zu belegen, sondern kritisiere diese absurde art der "beweisführung" immer wieder.
Warum nicht darüber, dass brexit-fans mörder sind? Ein gut ausgewählter einzelfall "beweist" das doch!
Ausserdem sind FDP politiker schwul und afd-ler antisemiten mit NPD-hintergrund.
Es geht aber mit deiner lieblingsbeweismethode noch viel absurder....
Was hast du denn ausgewählt?
Irgendwas mit bernau und einem richter müller?
aber, keinen link, keine quelle?
Und mit dem kann man irgendwie "beweisen", dass immer härtere strafen zu immer mehr sicherheit führen? Meint er das?
Aber... immerhin... wenn du meinst, in diesem falle gäbe es kein kuscheljustizproblem, dann können wir pars-pro-toto ja davon ausgehen, dass es kein kuscheljustizproblem gibt, ohne irgendwelche statistiken zu bemühen. Ein einziger fall genügt ja. Man muss ihn nur gut auswählen....
Wenn der arabische Frauenbegrabscher 20 Jahre kriegt oder ihm wenigstens der Penis amputiert wird, dann würde er's schon lassen, blonden Deutschen an den Hintern zu greifen.
Dies, lieber besorgter Bürger, stimmt leider nicht. Sonst wäre es ganz leicht, und es ist – ohne Ihrem Genius zu nahe treten zu wollen – auch schon der eine oder andere drauf gekommen in den letzten 500 Jahren. Das Ergebnis hat aber nicht gehalten, was man sich versprochen hatte. Die Sicherheit in einer Gesellschaft ist nicht proportional zu der Härte der Strafen.
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... ettansicht
Tja... glauben die kuscheljustiz-brüller wirklich daran, dass sie die ersten sind, die die idee hatten, strafen einfach immer weiter zu erhöhen und irgendwann sind wir alle sicher?
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Für Intensivtäter gibts keine Konzept allgemein und Ich geh sogar davon aus das es Täter gibt die man bis zum Lebensende einsperren muss. Intensivtäterkonzepte gibts immer quer durch die Bereiche.jack000 hat geschrieben:(21 Jun 2016, 00:46)
ja, ich habe Vorurteile gegenüber Intensivtätern. Ebenso unterstelle ich das da was falsch läuft.
=> Dein Konzept funktioniert bei Einzeltätern. Hast du aber auch ein Konzept für die Intensivtäter?
Sowas wie das hier:
http://www.dvjj.de/sites/default/files/ ... eumann.pdf
Sie können teilweise funktionieren, aber oft klappt es nicht. Das soll nicht bedeuten nie ausprobieren. Aber ein realistische Abwägung muss sein. Mehr bundesweite Programme wäre ein Ansatz da im Bereich. Ich würde Mir wünschen das Gerichte die Gesetze wo es gibt strenger anwenden, schnellere Verfahren und mehr Opferschutz. Für Täter müsste auch die Nachbetreung besser werden, gerade bei Kleinkram. Warum ? So kann man Rückfälle besser verhindern.
- GG146
- Beiträge: 768
- Registriert: Freitag 23. Dezember 2011, 22:31
- Wohnort: Recklinghausen
- Kontaktdaten:
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Ich habe geschrieben, dass Du mit hohlem "pars-pro-toto" - Geschwafel über echte Belege hinwegzutäuschen versuchst, das ist etwas ganz anderes. Den Richter Müller habe ich in dem Beitrag verlinkt, in dem ich ihn erwähnt habe.Wildermuth hat geschrieben:(21 Jun 2016, 06:50)
Also, bitte!
Ich versuche nichts mit pars-pro-toto zu belegen, sondern kritisiere diese absurde art der "beweisführung" immer wieder.
Das reicht jetzt aber auch, mir wird das einfach zu blöd.
-
- Beiträge: 3239
- Registriert: Montag 18. April 2016, 14:37
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Ja. Es entspricht nicht der wahrheit. Ausgewählte Einzelfälle sind als beleg nicht geeignet. DAs will einfach nicht in deinen kopf, was?GG146 hat geschrieben:(21 Jun 2016, 07:14)
Ich habe geschrieben, dass Du mit hohlem "pars-pro-toto" - Geschwafel über echte Belege hinwegzutäuschen versuchst, das ist etwas ganz anderes.

Du hast getan, was du konntest, hast ein paar einzelfälle ausgewählt und behauptet, es sein ein beleg für irgendwas... na... das war aber auch wirklich "einfach zu blöd"Das reicht jetzt aber auch, mir wird das einfach zu blöd.
-
- Beiträge: 3239
- Registriert: Montag 18. April 2016, 14:37
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Cobra9 hat geschrieben:(21 Jun 2016, 06:51)
Für Intensivtäter gibts keine Konzept allgemein und Ich geh sogar davon aus das es Täter gibt die man bis zum Lebensende einsperren muss. Intensivtäterkonzepte gibts immer quer durch die Bereiche.
Sowas wie das hier:
http://www.dvjj.de/sites/default/files/ ... eumann.pdf
Sie können teilweise funktionieren, aber oft klappt es nicht. Das soll nicht bedeuten nie ausprobieren. Aber ein realistische Abwägung muss sein. Mehr bundesweite Programme wäre ein Ansatz da im Bereich. Ich würde Mir wünschen das Gerichte die Gesetze wo es gibt strenger anwenden, schnellere Verfahren und mehr Opferschutz. Für Täter müsste auch die Nachbetreung besser werden, gerade bei Kleinkram. Warum ? So kann man Rückfälle besser verhindern.
Was ist ein "intensivtäter"? Einer, der 40 mal schwarz gefahren ist? Ein 80-jähriger, der seit 70 jahren im einzelhandel klaut? Ein serienmörder und leichenschänder mit über 10 fällen? Ein "Madoff"? Ein depp, den sie zum 14.-ten mal mit einem joint im mund vor seinem jugendklub erwischt haben? Einer, der ähnlich oft beim autofarhen oberhalb der promillegrenze erwischt wurde? Lutz bachmann mit seinen serien-auftrags-einbrüchen? Der unternehmer beim 5.-ten bankrott?
Die wird man wohl nicht alle gleich behandeln. Bei jungen leuten sollte man vermehrt versuchen, noch was zu retten, bei anderen mag ein therapie sinnvoll sein, in manchen fällen bleibt wohl tatsächlich nur noch einsperren um die gesellschaft zu schützen.
Aber... sind die intensivtäter wirklich unser größtes problem, was sicherheit betrifft?
Oder sind sie nur besonders geeignet schlagzeilen in der boulevradpresse zu erzeugen und auflagen zu steigern?
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Wildermuth hat geschrieben:(21 Jun 2016, 07:34)
Was ist ein "intensivtäter"? Einer, der 40 mal schwarz gefahren ist? Ein 80-jähriger, der seit 70 jahren im einzelhandel klaut? Ein serienmörder und leichenschänder mit über 10 fällen? Ein "Madoff"? Ein depp, den sie zum 14.-ten mal mit einem joint im mund vor seinem jugendklub erwischt haben? Einer, der ähnlich oft beim autofarhen oberhalb der promillegrenze erwischt wurde? Lutz bachmann mit seinen serien-auftrags-einbrüchen? Der unternehmer beim 5.-ten bankrott?
Die wird man wohl nicht alle gleich behandeln. Bei jungen leuten sollte man vermehrt versuchen, noch was zu retten, bei anderen mag ein therapie sinnvoll sein, in manchen fällen bleibt wohl tatsächlich nur noch einsperren um die gesellschaft zu schützen.
Aber... sind die intensivtäter wirklich unser größtes problem, was sicherheit betrifft?
Oder sind sie nur besonders geeignet schlagzeilen in der boulevradpresse zu erzeugen und auflagen zu steigern?
Langsam mit den jungen Pferden und meiner Tasse Tee während Ich auf Arbeit warte

Ist aber nur ein Wortspiel. Ich würde sagen wir verwenden das Wort Mehrfachtäter. Jemand der wiederholt nun Straftaten begeht. Und ja da gilt es auch Grenzen zu ziehen. Jemand der 40 mal Schwarz fährt ist zwar auch ein Straftäter, aber eben niemand der bsp. 7 Menschen tötet. Genau diese Unterscheidungen trifft auch das Gesetz, mit all seinen Stärken und Schwächen. Beim 40 fachen Schwarzfahrer würde Ich bsp. erwarten das man mal den Hintergrund vesucht zu beleuchten, eine prof. Bewährungsaufsicht anordnet und keine ehrenamtliche. Man müsste versuchen den Weg zu finden das Verhalten zu ändern , falls möglich. Aber ein Mörder der immer wieder nach einer Tat einfährt, Therapie bekam und einige Male rückfällig wurde da muss die Frage gestellt werden .....ist da Milde wie nochmalige Entlassung aus der Haft für die Menschen draussen und den Täter selbst der Weg.
Wir müssen uns der Realität stellen das es Täter gibt die man nicht mehr hinkriegt. Warum weiss Ich nicht, da müsste ein Seelenklempner ran. Da helfen auch keine 400 Jahre Haft, sondern einfach nur Haft bis zum Lebensende. Aber dazwischen darf man sich nicht fangen lassen vom "bösen" System.
Klar unser "System" hat Schwächen und Probleme in grooooooßer Zahl. Aber das wird sich nicht so mit härteren Gesetzen, mehr Polizei oder Richtern ändern. Erstmal müssen wir klar sagen ---> wollen wir weiterhin den Ansatz der Resozialisierung oder will man Rache. Auf die beiden Punkte läufts für Mich raus.
Wir müssten investieren in bessere Angebote nach der Entlassung generell für Straftäter um die Rückfall-Gefahr zu minimieren. Besseren Opfer Schutz, aber Schwerpunkt der Betreuung. Besserer Täter- Opfer Ausgleich. Ich finde ein System aus den uSA im Jugendbereich als Beispeil nicht übel. Für mhmm geringe Straftaten veruteilen Gerichte dort oft Jugendliche dazu ihren Opfern ein halbes Jahr zu helfEin Fall war bsp. ein 15 Jähriger klaute einer älteren Dame die Handtasche. Das Gericht verpasste im 1 Jahr auf Bewährung uund oben drauf musste der Täter unter Aufsicht der Dame in der Freizeit zur Hand gehen in dem Jahr. Rasen mähen, Streichen vom Zaun, Einkaufen.....nix wildes. Aber scheinbar hat der Kontakt von Täter und Opfer was bewirkt. Die Zahlen sind gut.
Der Aufwand ist enorm. Aber es wäre ein Ansatz. Keine universale Lösung.
- firlefanz11
- Beiträge: 17445
- Registriert: Montag 10. September 2012, 13:18
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Das mag bei solchen "Bagatell"fällen OK sein. Aber ich glaube kaum, dass ein vergewaltigte Frau es toll findet wenn der Perp ihren Zaun streicht oder ihre Wasserkästen hoch trägt. Oder ein Mann, der einen Juwelier unter Androhung von Schusswaffengebrauch beraubt hat, sich gern von dem das Haus streichen lassen würde...Cobra9 hat geschrieben:(21 Jun 2016, 07:57)
Ein Fall war bsp. ein 15 Jähriger klaute einer älteren Dame die Handtasche. Das Gericht verpasste im 1 Jahr auf Bewährung uund oben drauf musste der Täter unter Aufsicht der Dame in der Freizeit zur Hand gehen in dem Jahr. Rasen mähen, Streichen vom Zaun, Einkaufen.....nix wildes. Aber scheinbar hat der Kontakt von Täter und Opfer was bewirkt.
Am Rande des Wahnsinns stehen keine Geländer!
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Deshalb schrieb Ich...... Für mhmm geringe Straftaten. Das man bei Vergewaltigungs-Opfern so etwas nicht fahren kann als Programm liegt auf der Hand. Aber es wäre auch ein Teilerfolg wenn man die weniger schlimen Straftaten reduzieren könnte inkl. Rückfallfirlefanz11 hat geschrieben:(21 Jun 2016, 10:48)
Das mag bei solchen "Bagatell"fällen OK sein. Aber ich glaube kaum, dass ein vergewaltigte Frau es toll findet wenn der Perp ihren Zaun streicht oder ihre Wasserkästen hoch trägt. Oder ein Mann, der einen Juwelier unter Androhung von Schusswaffengebrauch beraubt hat, sich gern von dem das Haus streichen lassen würde...
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Früher gab es die Verbannung.
-
- Beiträge: 727
- Registriert: Montag 6. April 2015, 13:59
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Du darfst den Begriff der Beleidigung nicht so eng sehen. Die Beleidigung ist ein Tatbestand für alle möglichen Arten der Herabwürdigung von Personen. Das können mündliche Beleidigungen sein, aber auch solche, die ohne Worte auskommen oder nur schlichte Handlungen sind. Von einem eigens gefassten Straftatbestand werden keine erhöhten Verurteilungen oder ähnliches ausgehen. Auch dort wird der Tatbestand eine gewisse Erheblichkeit der Handlung erfordern. Im Zweifel wird die Erheblichkeit eher verneint werden müssen.GG146 hat geschrieben:(20 Jun 2016, 19:48)
Natürlich kann Fischer über weite Strecken richtig liegen. Es wäre ja nicht das erste Mal, dass Gesetze aus politischem Aktionismus heraus mit heißer Nadel gestrickt werden und alles nur verschlimmbessern. Mein größtes Problem mit Herrn Fischer und der seiner Herrlichkeit in den Medien gewidmeten Weihrauschschwaden hat auch weniger mit der aktuellen Diskussion um die Verschärfung des Sexualstrafrechts zu tun (obwohl ich da sehr wohl Änderungsbedarf sehe, dass das Angrabschen wildfremder Frauen in der Öffentlichkeit entweder gar nicht strafbar oder nur eine Beleidigung ist, halte ich für einen schlechten Witz und für eine Veralberung der Prioriätenfolge der vom Grundgesetz geschützten Rechtsgüter),
Welche Prioritätenfolge des GG meinst Du aber? Bis auf die Menschenwürde sind grundsätzlich erstmal alle Grundrechte gleichrangig, man kann daher keine Prioritätenfolge festlegen. Darüber hinaus ist in beiden Fällen - mündlicher Erniedrigung wie Erniedrigung durch Handlungen - die persönliche Ehre gleichsam betroffen. Falls Du die körperliche Unversehrtheit meinst: Die ist bei den Grapscher-Fällen nicht betroffen.
Naja, Fischer sucht sich ja als "Opfer" nun nicht unbedingt Leute aus, die nicht selbst schon durch allerlei öffentliche Maßregelungen aufgefallen sind. Sein Lieblingsopfer Heiko Maas ist ja darin z. B. richtig groß.GG146 hat geschrieben:(20 Jun 2016, 19:48)
sondern in seiner m. M. n. narzisstischen Neigung, Politiker und Bürokraten für deren Fehler öffentlich zu maßregeln und sich zu diesem Zweck ggfs. auch über die Grenzen geltender Gesetze hinwegzusetzen.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Die Situation am Cottbusser Tor in Berlin:
[youtube][/youtube]
(Vom Titel distanziere ich mich, aber es handelt sich letztendlich um einen Artikel vom ARD-Magazin "Kontraste")
Und nicht vergessen:
- Kriminalität sinkt!
- Refugees welcome!
- Strafen bringen nichts!
- Kameraüberwachung ist nicht mit Art. 1 GG vereinbar!
[youtube][/youtube]
(Vom Titel distanziere ich mich, aber es handelt sich letztendlich um einen Artikel vom ARD-Magazin "Kontraste")
Und nicht vergessen:
- Kriminalität sinkt!
- Refugees welcome!
- Strafen bringen nichts!
- Kameraüberwachung ist nicht mit Art. 1 GG vereinbar!
"Sie verbieten nicht die Hassrede. Sie verbieten die Rede, die sie hassen"
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Ein Polizist berichtet vom Polizeialltag:
[youtube][/youtube]
Resumé:
- Deutschland ist sehr attraktiv für Straftäter aus dem Ausland
- Polizei und Justiz sind keinerlei Abschreckung für Straftäter
- Es sind nicht Flüchtlinge die für Einbrüche hauptsächlich verantwortlich sondern Straftäter die sich so oder so illegal in Deutschland aufhalten
- Um den hohen Verwaltungsaufwand zu senken werden Straftäter laufen gelassen
- Durch die Zusatzbelastung der ausufernden Kriminalität können anderen Aufgaben nicht mehr im geeigneten Maße erledigt werden
Fazit:
- Die Kombination aus "Es gibt viel zu holen" und "Es werden die keine signifikanten Nachteile drohen wenn du erwischt wirst" ist fatal!
[youtube][/youtube]
Resumé:
- Deutschland ist sehr attraktiv für Straftäter aus dem Ausland
- Polizei und Justiz sind keinerlei Abschreckung für Straftäter
- Es sind nicht Flüchtlinge die für Einbrüche hauptsächlich verantwortlich sondern Straftäter die sich so oder so illegal in Deutschland aufhalten
- Um den hohen Verwaltungsaufwand zu senken werden Straftäter laufen gelassen
- Durch die Zusatzbelastung der ausufernden Kriminalität können anderen Aufgaben nicht mehr im geeigneten Maße erledigt werden
Fazit:
- Die Kombination aus "Es gibt viel zu holen" und "Es werden die keine signifikanten Nachteile drohen wenn du erwischt wirst" ist fatal!
"Sie verbieten nicht die Hassrede. Sie verbieten die Rede, die sie hassen"
- GG146
- Beiträge: 768
- Registriert: Freitag 23. Dezember 2011, 22:31
- Wohnort: Recklinghausen
- Kontaktdaten:
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Prioritätenfolge:Amtsschimmel hat geschrieben:[url=http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 3#p3577393]Welche Prioritätenfolge des GG meinst Du aber? Bis auf die Menschenwürde sind grundsätzlich erstmal alle Grundrechte gleichrangig, man kann daher keine Prioritätenfolge festlegen. Darüber hinaus ist in beiden Fällen - mündlicher Erniedrigung wie Erniedrigung durch Handlungen - die persönliche Ehre gleichsam betroffen. Falls Du die körperliche Unversehrtheit meinst: Die ist bei den Grapscher-Fällen nicht betroffen.
1. Menschenwürde
2. Leben, Gesundheit, Freiheit (= Kernschutzbereich mit Art. 1 rechtssystematisch verbunden.)
3. Eigentum
Das sexuelle Selbstbestimmungsrecht gehört als wesentliches Freiheitsrecht in die oberste Priorität. Deshalb ist es eine nachgerade verfassungsverachtende Staatsunverschämtheit, unerwünschte Grabschereien straflos zu stellen oder als harmlose Beleidigungen abzuhaken.