Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

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Bolero
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bolero »

Bielefeld09 hat geschrieben:(14 Apr 2016, 19:27)

Nicht richtig, und ich könnte richtig sauer werden über deine Meinung.
Bei Jugendlichen Straftätern geht um den Ausdruck von Emoutionen.
Falsch oder richtig, aber damit muss man arbeiten.
Meinst du, einer will Krimineller werden?
Emotionen :s :s

Ja, die zeigen Emotionen, indem sie jetzt gerade mit erhobenem Mittelfinger und lachend über dieses "harte"
Urteil durch die Fußgängerzone schlendern.
Würdest du auch solch einen tollen Beitrag abliefern, wenn das Opfer deine Frau oder Tochter wäre?
Ein dreifaches Hoch auf die Zukunft! ;)
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Bielefeld09
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

Bolero hat geschrieben:(14 Apr 2016, 20:16)

Emotionen :s :s

Ja, die zeigen Emotionen, indem sie jetzt gerade mit erhobenem Mittelfinger und lachend über dieses "harte"
Urteil durch die Fußgängerzone schlendern.
Würdest du auch solch einen tollen Beitrag abliefern, wenn das Opfer deine Frau oder Tochter wäre?
Ja würde ich!
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Billie Holiday
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Bielefeld09 hat geschrieben:(14 Apr 2016, 20:39)

Ja würde ich!
Das ist konsequent.
Die Olle ist tot, da ist nichts mehr zu machen, aber den armen Jungs steht die Welt offen, da will man doch keine Zukunft verbauen.... die kleinen Schlingel. :)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

Und weiter?
Erklärt doch mal.-
Wie geht das?
Dann sprecht doch mal.
Wer macht das?
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Bielefeld09 hat geschrieben:(14 Apr 2016, 21:49)

Und weiter?
Erklärt doch mal.-
Wie geht das?
Dann sprecht doch mal.
Wer macht das?
Wie geht was und wer macht was?

Was willst Du erklärt haben? Dass einige hier den Tod der Frau so schlimm finden, dass sie eine Bewährungsstrafe als Hohn empfinden?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

Billie Holiday hat geschrieben:(14 Apr 2016, 21:57)

Wie geht was und wer macht was?

Was willst Du erklärt haben? Dass einige hier den Tod der Frau so schlimm finden, dass sie eine Bewährungsstrafe als Hohn empfinden?
Sorry, aber ich kenne die Geschichte nicht.
Von wie vielen Toten soll ich berichten?
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Bielefeld09 hat geschrieben:(14 Apr 2016, 22:15)

Sorry, aber ich kenne die Geschichte nicht.
Von wie vielen Toten soll ich berichten?
Schon gut, lass es.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Billie Holiday hat geschrieben:(14 Apr 2016, 22:23)

Schon gut, lass es.
Es ist auch nicht so als das es irgend was mit Substanz zu erwarten gäbe ...
"Sie verbieten nicht die Hassrede. Sie verbieten die Rede, die sie hassen"
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

Und der Schreiber der letzten Zeilen spricht aus Erfahrung?
Oder woher kommt seine Substanz?
Die Zahlen sind anders.
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Bielefeld09 hat geschrieben:(14 Apr 2016, 22:47)

Und der Schreiber der letzten Zeilen spricht aus Erfahrung?
Oder woher kommt seine Substanz?
Die Zahlen sind anders.
So erzähle du uns neues ...
"Sie verbieten nicht die Hassrede. Sie verbieten die Rede, die sie hassen"
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

Nee, brauch ich nicht.
Ich habe vor Jahren erklärt.
Jugendstrafe schnell,
was denn?
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von JJazzGold »

Bielefeld09 hat geschrieben:(14 Apr 2016, 23:06)

Nee, brauch ich nicht.
Ich habe vor Jahren erklärt.
Jugendstrafe schnell,
was denn?
Im vorliegenden Fall handelt es sich um zwei 22 und 23 jährige Totschläger, die fallen nicht unter Jugendsztrafrecht.
Bewährung für Totschlag, quasi ein no risk -no fun Urteil, halte ich ebenfalls für unverantwortlich.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
Alexander Freiherr von Humboldt

https://www.youtube.com/watch?v=9FBu2rVuXGI
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

JJazzGold hat geschrieben:(14 Apr 2016, 23:52)

Im vorliegenden Fall handelt es sich um zwei 22 und 23 jährige Totschläger, die fallen nicht unter Jugendsztrafrecht.
Bewährung für Totschlag, quasi ein no risk -no fun Urteil, halte ich ebenfalls für unverantwortlich.
So geht das nicht
.
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von think twice »

jack000 hat geschrieben:(14 Apr 2016, 22:32)

Es ist auch nicht so als das es irgend was mit Substanz zu erwarten gäbe ...
Hältst du deine Aussagen für gehaltvoller?

"Die neue "Qualität" ist das "offizielle" Hartz4-Empfänger, die keiner geregelten Arbeit oder Ausbildung nachgehen Fahrzeuge besitzen von 250 - 400 PS und damit sich unglaublich asozial verhalten und damit entsprechend Unfälle u.a. mit Toten bauen!"

Erstens kann man sich durchaus auch schon mit 150-PS-starken Autos ein Rennen liefern. Bei den Kids geht es dann um die Frage: Wer ist schneller? Mein BMW oder dein Golf GTI?
Zweitens werden diese Autos eher von betuchten Eltern gesponsert oder die jungen Männer werden mit günstigen Krediten geködert, deren Abzahlung sich jeder leisten kann, der ein durchschnittliches Gehalt und keine weiteren Verpflichtungen hat.
Heutzutage gehört es zum guten Ton, dass sich die meisten jungen Bengels erstmal ein schnelles Auto kaufen und leider auch entsprechend damit protzen oder sich überschätzen.
Mein Vorschlag wäre schon lange, eine Vorschrift einzuführen, die erst ab einem bestimmten Alter und mit einer längeren Fahrpraxis das Führen PS-starker Autos erlaubt.
Mein persönliches Rechtsempfinden sträubt sich auch bei einer Bewährungsstrafe, wenn ein Mensch zu Tode gekommen ist.
Über die Höhe des Strafmaßes kann man durchaus diskutieren, finde ich.

Was wieder garnicht geht, ein bestimmtes Fehlverhalten einer bestimmten Bevölkerungsgruppe zuzuordnen.
In diesem Fall:
Junge Raser = asoziale Hartz IV-Empfänger, die sich die Kohle für ihre Schlitten auch noch irgendwie zusammengegaunert haben müssen.

Dein Weltbild besteht anscheinend nur aus Schubladen, Jack. Schlimm.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von William »

Wenn ich beobachte wie Frauen selbst <100 PS schwache Kleinwagen nicht annähernd beherrschen, würde ich ihnen manchmal das Führen von Fahrzeugen auch am liebsten komplett verbieten.
Zum Glück leben wir in einem freien Land, in dem jeder so starke (oder schwache) Autowagen fahren darf wie er will, sofern er den dazu erforderlichen FS besitzt.
Einige dieser besagten Klientel zieht sich von ganz allein selbst aus dem Verkehr. Ich verüble es ihnen keinesfalls. Leid tut es mir allenfalls um die involvierten, unschuldigen Opfer. Leider ist ein gewisses Restrisiko immer vorhanden und lässt sich auch nicht ausschalten. Die Gefahren im Straßenverkehr sind jedoch schon deutlich geringer als z.B. in Krankenhäusern, von daher sollten sie als relativ betrachtet werden.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

JJazzGold hat geschrieben:(14 Apr 2016, 23:52)

Im vorliegenden Fall handelt es sich um zwei 22 und 23 jährige Totschläger, die fallen nicht unter Jugendsztrafrecht.
Bewährung für Totschlag, quasi ein no risk -no fun Urteil, halte ich ebenfalls für unverantwortlich.
Totschlag war es wohl nicht. Da müsste ja Vorsatz dabei gewesen sein.
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
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think twice
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von think twice »

JJazzGold hat geschrieben:(14 Apr 2016, 23:52)

Im vorliegenden Fall handelt es sich um zwei 22 und 23 jährige Totschläger, die fallen nicht unter Jugendsztrafrecht.
Bewährung für Totschlag, quasi ein no risk -no fun Urteil, halte ich ebenfalls für unverantwortlich.
Im vorliegenden Fall handelt es sich nicht um Totschlag, sondern um fahrlässige Tötung. Das sind gravierende Unterschiede in den Straftatbeständen, deren Erkennung ich zumindest dir durchaus zugetraut hätte.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von think twice »

William hat geschrieben:(15 Apr 2016, 06:42)

Wenn ich beobachte wie Frauen selbst <100 PS schwache Kleinwagen nicht annähernd beherrschen, würde ich ihnen manchmal das Führen von Fahrzeugen auch am liebsten komplett verbieten.
Es ist bestimmt ein Zufall, dass männliche Fahrer unter 23 Jahren ein Drittel mehr an Versicherungsbeiträgen zahlen müssen als gleichaltrige Mädchen.
Es ist sicherlich auch Zufall, dass jede Statistik besagt, dass die höchste Unfallquote bei männlichen Fahrern unter 25 Jahren liegt und dass Frauen im Straßenverkehr grundsätzlich weniger Unfälle verursachen als Männer.

Hoch lebe das nächste Klischee.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von William »

think twice hat geschrieben:(15 Apr 2016, 06:54)

Es ist bestimmt ein Zufall, dass männliche Fahrer unter 23 Jahren ein Drittel mehr an Versicherungsbeiträgen zahlen müssen als gleichaltrige Mädchen.
Es ist sicherlich auch Zufall, dass jede Statistik besagt, dass die höchste Unfallquote bei männlichen Fahrern unter 25 Jahren liegt und dass Frauen im Straßenverkehr grundsätzlich weniger Unfälle verursachen als Männer.

Hoch lebe das nächste Klischee.
Zwar stimmt deine Aussage, es macht aber auch keinen Sinn sich nur einen kleinen Personenkreis heraus zu picken wenn ein anderer sich auf allgemeine Umstände bezieht.
Trotzdem bleibt es wie es ist: Der Straßenverkehr ist relativ sicher, wenngleich es medial aufgebauscht wird, der Alltag birgt an anderen Stellen deutlich mehr Gefahren.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

William hat geschrieben:(15 Apr 2016, 06:42)

Wenn ich beobachte wie Frauen selbst <100 PS schwache Kleinwagen nicht annähernd beherrschen, würde ich ihnen manchmal das Führen von Fahrzeugen auch am liebsten komplett verbieten.
Zum Glück leben wir in einem freien Land, in dem jeder so starke (oder schwache) Autowagen fahren darf wie er will, sofern er den dazu erforderlichen FS besitzt.
Einige dieser besagten Klientel zieht sich von ganz allein selbst aus dem Verkehr. Ich verüble es ihnen keinesfalls. Leid tut es mir allenfalls um die involvierten, unschuldigen Opfer. Leider ist ein gewisses Restrisiko immer vorhanden und lässt sich auch nicht ausschalten. Die Gefahren im Straßenverkehr sind jedoch schon deutlich geringer als z.B. in Krankenhäusern, von daher sollten sie als relativ betrachtet werden.
Frauen sind für Blechschäden zuständig, Männer für Tote und Verletzte. :cool:

Ich finde auch, dass Frauen auf den Straßen nichts zu suchen haben. :D
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von GG146 »

JJazzGold hat geschrieben:Im vorliegenden Fall handelt es sich um zwei 22 und 23 jährige Totschläger, die fallen nicht unter Jugendsztrafrecht.
Bewährung für Totschlag, quasi ein no risk -no fun Urteil, halte ich ebenfalls für unverantwortlich.
Rechtstechnisch ist das nur eine fahrlässige Tötung (§ 222 StGB, Geldstrafe bis 5 Jahre Gefängnisstrafe), wenngleich das Rechtsempfinden vieler Menschen durch illegale Autorennen mit tödlichen Folgen ähnlich tangiert wird wie durch vorsätzliche Tötungsdelikte.

Hier mal eine Erläuterung für treudoofe Bürger, die gerne glauben möchten, dass das so seine Ordnung hat:
EXPRESS erklärt das Urteil Darum kommen die Totraser vom Auenweg mit Bewährung davon

(...)

„Die Tatbegehung allein reicht nicht aus, um Bewährung zu verwehren“, erklärte Richter Helmes. Die Strafhöhen erachtete er als angemessen, sogar vergleichsweise hart. Helmes zog das Zugunglück von Bad Aibling mit elf Toten heran. Dem beschuldigten Fahrdienstleiter drohten hier höchstens fünf Jahre Haft. Der Strafrahmen bei fahrlässiger Tötung ist genauso hoch wie bei einfachem Diebstahl.

(...)
http://www.express.de/koeln/express-erk ... n-23889462

Für sonstige Bürger:

Die Zweckentfremdung des öffentlichen Straßenraumes als Arena für illegale Autorennen wird trotz der mittlerweile erheblichen Zahl von dadurch zu Tode gekommenen Menschen von der Justiz nicht als "verkehrsfremder Eingriff" angesehen und der Gesetzgeber (also die mit der Verfolgung der finanziellen Interessen der jeweiligen Klientel voll ausgelasteten Parteibuchkarrieristen) hält es nicht für angezeigt, diese offenkundige Gesetzeslücke zu schließen.
§ 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

(...)

(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

(...)
https://dejure.org/gesetze/StGB/315b.html

§ 315 Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr

(...)

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter

(...)

2. durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.

(...)
https://dejure.org/gesetze/StGB/315.html

Stattdessen können die Totraser neben der fahrlässigen Tötung ("tateinheitlich") allenfalls noch eine vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs begangen haben (im vorliegenden Fall angeblich nicht beweisbar), die eine ebenso lächerliche Strafandrohung hat wie die fahrlässige Tötung:

http://dejure.org/gesetze/StGB/315c.html

Fazit: Wenn Menschenleben in diesem Drecksstaat nicht allen Verantwortlichen scheißegal wären, würde jede vorsätzliche (bzw. zumindest jede absichtliche / planvolle) Verletzung von Gesetzen, die dem Schutz von Leib und Leben der Bürger dienen, im Falle fahrlässig verursachter tödlicher Folgen ebenso wie die Körperverletzung mit Todesfolge als schweres Verbrechen geahndet.


Übrigens hätte diese "persönliche Note" eines der Täter in der Strafzumessung berücksichtigt werden müssen:
Sorge um Alufelgen

Während die Radfahrerin in einem Gebüsch lag, habe Firat M. mit seinem Beifahrer erst gescherzt und sich dann geweigert, den Beamten sein Handy zur Beweissicherung zu geben, sagte der Polizist aus. Zudem soll er die Beamten angewiesen haben, mit der Sprühkreide aufzupassen, denn seine Alufelgen hätten 3000 Euro gekostet.
http://www.focus.de/regional/koeln/proz ... 73778.html

... was allerdings am Ergebnis "Bewährungsstrafe" wohl auch nichts geändert hätte.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

firlefanz11 hat geschrieben:(14 Apr 2016, 18:18)

Aber so was von... :thumbup: :s
Hab übrigens die Quelle vergessen. :eek:
http://www.n-tv.de/panorama/Koelner-Ras ... 69311.html
Unglaublich, Deutschland und seine Justiz sind komplett ballaballa. Die bringen einen Menschen um und müssen nicht in den Knast? Die bekommen sogar evtl. den FS wieder zurück? Ein Richter, der so ein Urteil fällt, ist eine Gefahr für die Allgemeinheit. Hätten die Typen Steuern hinterzogen oder irgendwelche Knöllchen nicht bezahlt, würden sie jetzt im Knast hocken. So geht Gerechtigkeit :dead:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von JJazzGold »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(15 Apr 2016, 06:47)

Totschlag war es wohl nicht. Da müsste ja Vorsatz dabei gewesen sein.
Das ist richtig. Bewährung ist trotzdem zu wenig.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
Alexander Freiherr von Humboldt

https://www.youtube.com/watch?v=9FBu2rVuXGI
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

think twice hat geschrieben:(15 Apr 2016, 06:19)
Mein Vorschlag wäre schon lange, eine Vorschrift einzuführen, die erst ab einem bestimmten Alter und mit einer längeren Fahrpraxis das Führen PS-starker Autos erlaubt.
Gibts bei Motorrädern schon lange. Nennt sich FS Klasse A2 u. A. Wer den MFS macht darf mit dem A2 erst mal nur Karren bis 35KW fahren. Den unbegrenzten A gibts erst nach 2 Jahren A2 oder wenn man ihn erst mit 24 macht.
War übrigens zu meiner Zeit anders. Da gabs den 1a (bis 27PS) und den unbegrenzten 1er gabs AUSSCHLIESSLICH wenn man den 1a schon zwei Jahre hatte...

Anyway, solche Eimer wie die beiden würden sich sowieso nicht an die Begrenzung halten wenn es sie gäbe. Die würden sich ihre hochgezüchteten Affenfeilen entweder beim Kumpel kaufen oder sich eben, wie es viele jetzt auch schon machen, ne olle Möhre kaufen u. bis zum abwinken hochzüchten lassen.

Und zu Bielefeld09 sag ich mal lieber gar nichts ausser dass ich nicht wissen möchte was der geraucht hat um solch wirres Zeug zusammen zu schreibseln... :rolleyes:
Gilt übrigens auch für diesen offenbar völlig der Realität entrückten Richter...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Ich frag mich echt was die Leute reitet einen Vergewaltiger auf Freigang zu lassen...! :mad2:

"Im September 2015 wurde die Leiche der vermissten 23-jährigen Judith T. im Klosterwald im niedersächsischen Loccum gefunden. Lange tappten die Ermittler im Dunklen. Nun ist ihnen scheinbar ein Durchbruch gelungen. Ein verurteilter Vergewaltiger soll der Mörder von Judith T. sein. ... Der Mann war bereits wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung verurteilt worden, kam in den Maßregelvollzug. Als der Mord geschah, hatte der 48-Jährige Freigang.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von GG146 »

Ich frag mich echt was die Leute reitet einen Vergewaltiger auf Freigang zu lassen...!
Wenn in seinem Urteil keine Sicherungsverwahrung angeordnet wurde, wäre er ohnehin bald freigelassen worden und der Freigang soll eben auf die Freiheit vorbereiten. Eine Wiederholungstat wäre in dem Fall auch ohne Freigang unvermeidlich gewesen, nur hätte es eine andere Frau erwischt.

Wenigsten hakt der Staatsanwalt im Fall der Totraser das Urteil nicht so einfach ab:
Totraser-Prozess Staatsanwaltschaft geht in Revision

(...)

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Unfallverursacher Erkan F. (23), der sich ein Jahr zuvor spontan ein illegales Autorennen mit dem 22-jährigen Firat M. geliefert hatte, eine Freiheitsstrafe von drei Jahren gefordert. „In diesem Fall haben wir bereits Revision eingelegt“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Freitag.

(...)

Ein solcher Schritt werde im Fall des zweiten Autofahrers noch geprüft.

(...)
http://www.express.de/koeln/totraser-pr ... n-23892810


Erstaunlicherweise sind derart weichzeichnerische Urteile auch in den USA möglich:
Er ist „wohlstandskrank“ 19-jähriger Totraser soll für zwei Jahre hinter Gitter

(...)

Couch war zunächst mit Bewährungsauflagen mit einer Dauer von zehn Jahren davongekommen.

Die Begründung hatte großes Aufsehen erregt: Sein Anwalt hatte geltend gemacht, dass Couch an „Affluenza“ leide, also „wohlstandskrank“ sei. Seine reichen Eltern hätten ihm nie Grenzen aufgezeigt.

(...)
http://www.express.de/news/panorama/er- ... r-23882966

Wahrscheinlich ist der Bursche in diesem Fall einfach zu weiß und die Familie zu reich für die sonst in den USA üblichen knallharten Strafen ...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Wenigsten hakt der Staatsanwalt im Fall der Totraser das Urteil nicht so einfach ab:
Sehr gut! Vielleicht kriegen sie ja dann endlich einen Richter der gedanklich realitätsnäher ist.

Was den Fall in USA angeht:
Meine Mum, hat immer gesagt:"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht..."
Und genau das Grenzen aufzeigen ist auch im Fall dieser beiden Hirnbefreiten hier in D dringend nötig in Form von angemessen harten Strafen...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Provokateur »

Gefährder auf Freigang:

http://www.sueddeutsche.de/panorama/nie ... -1.2950918
Ein Maßregelvollzugszentrum ist eine spezielle Fachklinik, in der psychisch kranke oder süchtige Straftäter behandelt werden, die zum Tatzeitpunkt nach gerichtlicher Auffassung nicht oder nur vermindert schuldfähig waren und deshalb nicht ins Gefängnis geschickt werden können. Die Brandbreite möglicher Verbrechen ist dabei relativ groß.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
twitter.com/Provokateur_Tom
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Geständnis unter Tränen: Baby zu Tode geschüttelt: Bewährungsstrafe für 28-Jährigen http://www.stern.de/panorama/stern-crim ... 97482.html

Babys darf man straffrei zu Tode schütteln, wenn man hinterher ganz doll weint. :)
Kann nicht so schlimm gewesen sein, Mutti hat sich ein neues Kind machen lassen. :|
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

"Mehrere Mädchen im Alter von 14 bis 16 Jahren sollen eine Schülerin bedroht und schwer verletzt haben. ....
Im Wald soll die Anführerin das Mädchen zusammengeschlagen und mehrfach gegen den Kopf getreten haben.
Auch die mutmaßlichen Mittäterinnen traten und schlugen auf das Opfer ein. Eine schlug laut Polizei auf die am Boden kniende Jugendliche mit einem Stock ein, bis er zerbrach. Offenbar kannten die Angreiferinnen kein Erbarmen: "Es wurde eine Zigarette auf der Haut der 14-Jährigen ausgedrückt und das Mädchen weiter erniedrigt und gequält, ehe die Tatverdächtigen von ihr abließen und weggingen", heißt es im Polizeibericht."
Die mutmaßliche Haupttäterin ist den Ermittlern zufolge bereits mehrfach polizeilich wegen Gewaltdelikten aufgefallen. "
http://web.de/magazine/panorama/bad-fri ... t-31509214

Mal wieder so ein Fall an dem sich zeigt, dass Jugendstrafen nichts nutzen bzw. das bei Wiederholungstätern einfach nicht hart genug bestraft wird.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

firlefanz11 hat geschrieben:(21 Apr 2016, 16:14)

"Mehrere Mädchen im Alter von 14 bis 16 Jahren sollen eine Schülerin bedroht und schwer verletzt haben. ....
Im Wald soll die Anführerin das Mädchen zusammengeschlagen und mehrfach gegen den Kopf getreten haben.
Auch die mutmaßlichen Mittäterinnen traten und schlugen auf das Opfer ein. Eine schlug laut Polizei auf die am Boden kniende Jugendliche mit einem Stock ein, bis er zerbrach. Offenbar kannten die Angreiferinnen kein Erbarmen: "Es wurde eine Zigarette auf der Haut der 14-Jährigen ausgedrückt und das Mädchen weiter erniedrigt und gequält, ehe die Tatverdächtigen von ihr abließen und weggingen", heißt es im Polizeibericht."
Die mutmaßliche Haupttäterin ist den Ermittlern zufolge bereits mehrfach polizeilich wegen Gewaltdelikten aufgefallen. "
http://web.de/magazine/panorama/bad-fri ... t-31509214

Mal wieder so ein Fall an dem sich zeigt, dass Jugendstrafen nichts nutzen bzw. das bei Wiederholungstätern einfach nicht hart genug bestraft wird.
Wieso verschweigst du, das zwei der Täterinnen in Untersuchungshaft sitzen?
Noch deutlicher kann Justiz doch erst mal nicht reagieren!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wildermuth »

Bielefeld09 hat geschrieben:(22 Apr 2016, 10:32)

Wieso verschweigst du, das zwei der Täterinnen in Untersuchungshaft sitzen?
Noch deutlicher kann Justiz doch erst mal nicht reagieren!
Es gibt gar nicht so wenige leute, die schummeln sich die wirklichkeit so ein bisschen zurecht, übertreiben, lassen da mal was weg und wenn man sie fragt warum, sagen sie dann, das würden doch alle machen.... :rolleyes:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Was faselt ihr beiden Tiefflieger da von verschweigen oder Wirklichkeit zurecht schummeln?!
Es geht darum, dass der Kopf der Bande mehrfach wegen Gewaltdelikten auffällig war, und deshalb schon vorher deutlich schärfer hätte bestraft gehört weil auf die Finger hauen im Sinne von "Pöses Mädchen tu das nicht noch mal!" sagen u. ein paar Sozialstunden aufbrummen ja ganz offenbar nichts genutzt hat! :rolleyes:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

firlefanz11 hat geschrieben:(22 Apr 2016, 11:13)

Was faselt ihr beiden Tiefflieger da von verschweigen oder Wirklichkeit zurecht schummeln?!
Es geht darum, dass der Kopf der Bande mehrfach wegen Gewaltdelikten auffällig war, und deshalb schon vorher deutlich schärfer hätte bestraft gehört weil auf die Finger hauen im Sinne von "Pöses Mädchen tu das nicht noch mal!" sagen u. ein paar Sozialstunden aufbrummen ja ganz offenbar nichts genutzt hat! :rolleyes:
Da du ja bestimmt ein Überflieger bist, wirst du ja sicher deine Quellen nennen können,
wann und zu was die Täterin verurteilt worden ist oder ob sie überhaupt schon mal vor dem Richter stand.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wildermuth »

firlefanz11 hat geschrieben:(22 Apr 2016, 11:13)

Was faselt ihr beiden Tiefflieger da von verschweigen oder Wirklichkeit zurecht schummeln?!
Es geht darum, dass der Kopf der Bande mehrfach wegen Gewaltdelikten auffällig war, und deshalb schon vorher deutlich schärfer hätte bestraft gehört weil auf die Finger hauen im Sinne von "Pöses Mädchen tu das nicht noch mal!" sagen u. ein paar Sozialstunden aufbrummen ja ganz offenbar nichts genutzt hat! :rolleyes:
Er war halt schon im knast und du hast vor lauter hochgeistigkeit vergessen das zu erwähnen. Kann schonmal passieren. Wenn man hochbegabt ist.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Falls es zu hoch sein sollte: Untersuchungshaft ist kein Knast... :rolleyes:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wildermuth »

firlefanz11 hat geschrieben:(22 Apr 2016, 11:39)

Falls es zu hoch sein sollte: Untersuchungshaft ist kein Knast... :rolleyes:
Wie kommst du auf das schmale brett?

U-haft ist in der regel sogar noch etwas unangenehmer als strafhaft.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

firlefanz11 hat geschrieben:(22 Apr 2016, 11:39)

Falls es zu hoch sein sollte: Untersuchungshaft ist kein Knast... :rolleyes:
Nee, klar.
In der Untersuchungshaft ist es besonders kuschelig. :thumbup:
Aber schreib doch bitte noch was zu den Vorstrafen und Urteilen der Täterinnen,
oder vermutest du das nur?
Zuletzt geändert von Bielefeld09 am Freitag 22. April 2016, 11:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Fazer »

firlefanz11 hat geschrieben:(22 Apr 2016, 11:39)

Falls es zu hoch sein sollte: Untersuchungshaft ist kein Knast... :rolleyes:
Du solltest es anders ausdrücken: Untersuchungshaft ist nicht der Vollzug einer verhängten Freiheitsstrafe. Deswegen kann diese ja auch nur in besonders kritischen Fällen wie schwerwiegende Straftaten oder Fluchtgefahr verhängt werden. Das Ziel ist nicht Strafe, sondern Vermeidung von Strafvereitelung.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Fazer »

firlefanz11 hat geschrieben:(21 Apr 2016, 16:14)

Mal wieder so ein Fall an dem sich zeigt, dass Jugendstrafen nichts nutzen bzw. das bei Wiederholungstätern einfach nicht hart genug bestraft wird.
Wenn jemand zu schnell fährt und geblitzt wird, und dann dennoch wieder zu schnell fährt, würdest du dann in der Allgemeinheit auch sagen, dass die Geldbussen nicht nutzen und nicht hart genug bestraft wird?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Wildermuth hat geschrieben:(22 Apr 2016, 11:43)

Wie kommst du auf das schmale brett?

U-haft ist in der regel sogar noch etwas unangenehmer als strafhaft.
Auch wenn das konzeptionell schwer zu erfassen sein mag: Es geht mir darum, dass Wiederholungsgewalttäter egal welchen Alters härter BESTRAFT werden müssen, und nicht ob dass mal kurz in Untersuchungshaft (was wie von Fazer so richtig betont KEINE Strafe ist) kommen... :rolleyes:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von relativ »

firlefanz11 hat geschrieben:(22 Apr 2016, 12:49)

Auch wenn das konzeptionell schwer zu erfassen sein mag: Es geht mir darum, dass Wiederholungsgewalttäter egal welchen Alters härter BESTRAFT werden müssen, und nicht ob dass mal kurz in Untersuchungshaft (was wie von Fazer so richtig betont KEINE Strafe ist) kommen... :rolleyes:
Natürlich ich sie eine Strafe. Denn wenn man verurteilt wird, wird sie auf die Strafe angerechnet, wenn man nicht verurteilt wird, hat man sie trotzdem verbüsst.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Fazer hat geschrieben:(22 Apr 2016, 11:57)
Wenn jemand zu schnell fährt und geblitzt wird, und dann dennoch wieder zu schnell fährt, würdest du dann in der Allgemeinheit auch sagen, dass die Geldbussen nicht nutzen und nicht hart genug bestraft wird?
Jup, genau das würde ich sagen. Dass es auch anders geht sieht man am Beispiel der Schweiz...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Fazer »

relativ hat geschrieben:(22 Apr 2016, 12:52)

Natürlich ich sie eine Strafe. Denn wenn man verurteilt wird, wird sie auf die Strafe angerechnet, wenn man nicht verurteilt wird, hat man sie trotzdem verbüsst.
Rechtliche Regelung der U-Haft:
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 112 Voraussetzungen der Untersuchungshaft; Haftgründe

(1) Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht. Sie darf nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht.

(2) Ein Haftgrund besteht, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen 1.
festgestellt wird, daß der Beschuldigte flüchtig ist oder sich verborgen hält,
2.
bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles die Gefahr besteht, daß der Beschuldigte sich dem Strafverfahren entziehen werde (Fluchtgefahr), oder
3.
das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, er werdea)
Beweismittel vernichten, verändern, beiseite schaffen, unterdrücken oder fälschen oder
b)
auf Mitbeschuldigte, Zeugen oder Sachverständige in unlauterer Weise einwirken oder
c)
andere zu solchem Verhalten veranlassen,

und wenn deshalb die Gefahr droht, daß die Ermittlung der Wahrheit erschwert werde (Verdunkelungsgefahr).

(3) Gegen den Beschuldigten, der einer Straftat nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 des Völkerstrafgesetzbuches oder § 129a Abs. 1 oder Abs. 2, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, oder nach den §§ 211, 212, 226, 306b oder 306c des Strafgesetzbuches oder, soweit durch die Tat Leib oder Leben eines anderen gefährdet worden ist, nach § 308 Abs. 1 bis 3 des Strafgesetzbuches dringend verdächtig ist, darf die Untersuchungshaft auch angeordnet werden, wenn ein Haftgrund nach Absatz 2 nicht besteht.
Erst mal muss jemand dringend tatverdächtig sein. Dann muss in der Regel ein Haftgrund bestehen, in der Regel Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. Das wird oft bei Straftaten angewandt, wo eine hohe Strafe ohne Bewährung erwartet wird, und der Täter z.B. keine Familie hier hat, oder Familie im Ausland und deswegen damit gerechnet wird, dass er einfach abhaut. Abs. 3 geht insoweit ein bisschen weiter, weil jemand z.B. der des Mordes dringend tatverdächtig ist, auch ohne Haftgrund in U-Haft genommen werden kann. Es wäre ja unerträglich, wenn so jemand einfach weiter frei rumlaufen könnte. Das dürfte dann sowohl aus Schutz- wie Strafinteresse der Rechtsordnung geschehen. Insoweit ist hier schon ein bisschen der Strafgedanke verankert.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von relativ »

Fazer hat geschrieben:(22 Apr 2016, 13:11)

Rechtliche Regelung der U-Haft:



Erst mal muss jemand dringend tatverdächtig sein. Dann muss in der Regel ein Haftgrund bestehen, in der Regel Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. Das wird oft bei Straftaten angewandt, wo eine hohe Strafe ohne Bewährung erwartet wird, und der Täter z.B. keine Familie hier hat, oder Familie im Ausland und deswegen damit gerechnet wird, dass er einfach abhaut. Abs. 3 geht insoweit ein bisschen weiter, weil jemand z.B. der des Mordes dringend tatverdächtig ist, auch ohne Haftgrund in U-Haft genommen werden kann. Es wäre ja unerträglich, wenn so jemand einfach weiter frei rumlaufen könnte. Das dürfte dann sowohl aus Schutz- wie Strafinteresse der Rechtsordnung geschehen. Insoweit ist hier schon ein bisschen der Strafgedanke verankert.
Richtig, trotzdem zählt die Untersuchungshaft zur Strafe dazu , ergo ist sie eine Strafe. In den eher seltenen Fällen wo es dann doch nicht zu einer Haftstrafe kommt, hat man die U.Haft trotzdem verbüsst.
Also das Argument, U-Haft wäre ja gar keine Strafe stimmt so für mich nicht.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

Egal ob U- Haft eine Strafe oder nicht.
Es ist ein heftiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.
Deswegen alles andere als Kuscheljustiz.
Im übrigen könnte Firlefanz doch endlich mal seine Behauptungen von heute vormittag belegen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Höchste Zeit, dass das Strafrecht dahingehend geändert wird, dass in eindeutigen Fällen die Strafmündigkeitsgrenze aufgehoben werden kann.
"Was geschieht, wenn ein Kind ein anderes erschlägt? Das Verfahren wird eingestellt, so wie jetzt bei einem 13-Jährigen in Sachsen-Anhalt.
... Weil der 13-Jährige ein schuldunfähiges Kind sei, könne das Verfahren nur eingestellt werden, erläuterte die Staatsanwaltschaft in Dessau-Roßlau. Nach dem Gesetz können Kinder erst ab dem Alter von 14 Jahren bestraft werden."
http://www.n-tv.de/panorama/Fall-Fabian ... 51791.html

Da kann man nur hoffen, dass die Eltern dafür sorgen dass der weiterhin in psychatrischer Behandlung bleibt...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

Es ist schlimm, wenn so etwas vorkommt.
Aber wie oft ist so was der Fall?
Und warum die Strafmündigkeitsgrenze herabsetzen?
Damit sich deliquentes Verhalten ist Knast noch mehr verfestigt?
Und welches Strafmass?
Sind zehn Jahre angemessen und was ist dann?
Im übrigen können der Staat und Eltern auch bei unter 14 jährigen handeln.
Geschlossene Unterbringung in Einrichtungen der Jugendhilfe oder Psychatrie.
Vernünftige Erziehung durch Eltern und familienunterstützende Hilfen.
Soziale Trainingskurse und und und........!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Bielefeld09 hat geschrieben:(26 Apr 2016, 17:40)

Es ist schlimm, wenn so etwas vorkommt.
Aber wie oft ist so was der Fall?
Und warum die Strafmündigkeitsgrenze herabsetzen?
Damit sich deliquentes Verhalten ist Knast noch mehr verfestigt?
Und welches Strafmass?
Sind zehn Jahre angemessen und was ist dann?
Im übrigen können der Staat und Eltern auch bei unter 14 jährigen handeln.
Geschlossene Unterbringung in Einrichtungen der Jugendhilfe oder Psychatrie.
Vernünftige Erziehung durch Eltern und familienunterstützende Hilfen.
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Mal ehrlich, hättest Du diesen Jungen gern in der gleichen Klasse wie Dein Kind?
„Wer mich beleidigt, bestimme ich.“ (Klaus Kinski)

„Just because you’re offended, doesn’t mean you’re right.“ (Ricky Gervais)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

Billie Holiday hat geschrieben:(26 Apr 2016, 18:04)

Mal ehrlich, hättest Du diesen Jungen gern in der gleichen Klasse wie Dein Kind?
Nein, aber wer kann sich schon die Klassenkameraden seiner Kinder aussuchen?
Und auch auf Eliteinternaten laufen Schläger, Dealer, Missbraucher und andere dissoziale Elemente herum.
Wir müssen uns mit diesen Menschen auseinandersetzen.
Das kostet Zeit und Geld, bringt aber mittel und langfristig mehr.
Wegsperren kostet auch Geld, ändert aber nichts.
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